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Amtsblatt für den Landkreis Starnberg

Impressum:

Herausgeber: Landratsamt Starnberg Strandbadstr. 2 · 82319 Starnberg www.landkreis-starnberg.de Verantwortlich: Stefan Frey, Landrat Redaktion: Stefan Diebl

Das Amtsblatt ist als Newsletter über unsere Internetseite beziehbar.

37. Ausgabe vom 16. September 2020

INHALT:

▼ Öffentliche Bekanntmachung nach Art. 66 Abs.

2 Satz 4 Bayerische Bauordnung (BayBO)

▼ Bekanntmachung des Kommunalunternehmens für Abfallwirtschaft im Landkreis Starnberg AWISTA-Starnberg Verwaltungsratssitzung am 23.09.2020

Bayerischen Verwaltungsgericht München, Bayerstraße 30, 80335 München

(Postanschrift: Postfach 20 05 43, 80005 Mün- chen),

schriftlich oder zur Niederschrift des Urkunds- beamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erheben. Die Klage kann beim Bayerischen Ver- waltungsgericht München auch elektronisch nach Maßgabe der der Internetpräsenz der Ver- waltungsgerichtsbarkeit (www.vgh.bayern.de) zu entnehmenden Bedingungen erhoben werden.

In der Klage müssen Sie den Kläger, den Be- klagten (Freistaat Bayern) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen, ferner sollen Sie einen bestimmten Antrag stellen und die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismit- tel angeben. Der Klageschrift sollen Sie diesen Be- scheid beifügen (in Urschrift, in Abschrift oder in Ablichtung), ferner zwei Abschriften oder Ablich- tungen der Klageschrift für die übrigen Beteiligten.

Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung

- Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen!

- Nähere Informationen zur elektronischen Klageerhebung sind der Internetpräsenz der Bayerischen Verwaltungsgerichtsbarkeit (www.

vgh.bayern.de) zu entnehmen.

Öffentliche Bekanntmachung nach Art. 66 Abs. 2 Satz 4 Bayerische Bauordnung (BayBO) Das Landratsamt hat am 10.09.2020 die Bau- genehmigung für den Neubau eines Zweifa- milienhauses (Tektur: Änderung Nord-Ost Er- ker) auf dem Grundstück FlNr. 1406/4, Gemar- kung Gilching, Reßweg 8, Gilching, an Herrn Ha- rald Gemmel erteilt. Öffentlich-rechtlich geschütz- te nachbarliche Belange werden, soweit sie der behördlichen Prüfung unterliegen, durch das Vor- haben nicht verletzt.

Ihr Recht (Rechtsbehelfsbelehrung)

Gegen diesen Bescheid können Sie Klage erhe- ben. Die Klage müssen Sie innerhalb eines Mo- nats nach Bekanntgabe dieses Bescheides beim

- Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten infolge der Klageerhebung eine Verfahrensgebühr fällig.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Zustellung des Bescheides mit dem Tag der Be- kanntmachung als bewirkt gilt (Art. 66 Abs. 2 Satz 6 BayBO).

Die Verfahrensakte zum Bauvorhaben kann im Landratsamt Starnberg, Kreisbauamt, nach vorhe- riger telefonischer Anmeldung unter 08151/148- 355 im Zimmer 276 eingesehen werden.

Landrat, Stefan Frey

Bekanntmachung des

Kommunalunternehmens für Abfallwirtschaft im Landkreis Starnberg AWISTA-Starnberg Verwaltungsratssitzung am 23.09.2020 Die nächste Verwaltungsratssitzung des Kommu- nalunternehmens für Abfallwirtschaft im Landkreis Starnberg findet am

Mittwoch, dem 23.09.2020, um 9:00 Uhr, beim Abwasserverband Starnberger See, Am Schloß- hölzl 25, 82319 Starnberg, im Besprechungsraum

„Würmsee“

statt.

Tagesordnung:

I. Öffentliche Sitzung

1. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit des Verwaltungsrates 2. Vollzug des Kostengesetzes;

Änderung der Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen 3. Verschiedenes

II. Nichtöffentliche Sitzung 1. Verschiedenes

Starnberg, den 10.09.2020

Kommunalunternehmen für Abfallwirtschaft im Landkreis Starnberg

Landrat Stefan Frey, Verwaltungsratsvorsitzender

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stimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und

fügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen bei schriftlicher Einreichung oder Einrei ­ ch ung zur Niederschrift Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt

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