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Mindestlohn nicht verwässern – Wirksamkeit stärken!

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Academic year: 2022

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V.i.S.d.P.: DGB-Bezirk Niedersachsen – Bremen- Sachsen-Anhalt, Hartmut Tölle, Otto-Brenner-Straße 7, 30159 Hannover12

Resolution von DGB-Kreis- und Stadtverbänden in Niedersachsen, Bremen und Sachsen-Anhalt

Mindestlohn nicht verwässern – Wirksamkeit stärken!

Seit dem 1. Januar 2015 gibt es den gesetzlichen Mindestlohn. Das ist eine historische Errungenschaft für die Be- schäftigten, aber auch ökonomisch sinnvoll. In Niedersachsen, Bremen und Sachsen-Anhalt waren bisher 927.000 Menschen Geringverdiener, sie könnten nun vom Mindestlohn profitieren.

Leider versuchen einige Arbeitgeber mit miesen Tricks, den Mindestlohn zu umgehen und weiter Dumpinglöhne zu bezahlen - das ist Rechtsbruch! Viele beklagen, die Arbeitszeiterfassung sei ein Bürokratiemonster. Dabei wollen sie nur erreichen, dass das Mindestlohngesetz aufgeweicht wird.

Die Beschäftigten in Deutschland brauchen keinen löchrigen, sondern einen flächendeckend wirksamen Mindest- lohn. Er muss bei all denjenigen ankommen, denen er zusteht. Deshalb fordern wir:

 Nur wenn die Arbeitszeiten dokumentiert werden, lässt sich überprüfen, ob der Mindestlohn wirklich gezahlt wird. Diese Aufzeichnungspflicht darf nicht gelockert werden.

 Ob der Mindestlohn eingehalten wird, muss effektiv kontrolliert werden. Deshalb braucht die Finanzkontrolle Schwarzarbeit mehr Personal.

 Die Beweislast für Ansprüche auf den Mindestlohn muss umgekehrt werden. Arbeitgeber müssen nachwei- sen, welche Stunden tatsächlich geleistet wurden, nicht die Beschäftigten.

 Ein Verbandsklagerecht minimiert den Druck, dem die einzelnen Beschäftigten ausgesetzt sind. Dann könn- ten die Gewerkschaften klagen, wenn in einem Unternehmen der Mindestlohn nicht gezahlt wird.

 Beschäftigte, die Missstände in ihren Betrieben offenlegen, dürfen nicht um ihre berufliche Existenz fürchten müssen. Deshalb fordern wir einen besseren Schutz für Hinweisgeber.

 Im Bäckereihandwerk oder im Einzelhandel wird oft gegen den Mindestlohn und das Arbeitszeitgesetz ver- stoßen. Deshalb fordern wir, das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz auf diese Branchen auszudehnen.

 Einige Arbeitgeber versuchen, den Mindestlohn durch neue Arbeitsverträge mit kürzeren Arbeitszeiten zu um- gehen, und üben großen Druck auf die Beschäftigten aus. Deshalb müssen besondere Informationspflichten des Arbeitgebers und Bedenkzeiten für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer festgeschrieben werden.

Am 23. April trifft sich der Koalitionsausschuss in Berlin, um die bisherige Wirkung des Mindestlohngesetzes zu analysieren. Gegen Nachbesserungen haben wir nichts. Aber eines muss klar sein: Das Mindestlohngesetz muss effektiv umgesetzt werden.

Daher appellieren wir an Sie, die Bundestagsabgeordneten aus Niedersachsen, Bremen und Sachsen-Anhalt: Sagen Sie „Nein“ zu Verwässerungen des Mindestlohns! Setzen Sie sich für flankierende Maßnahmen ein, die seine Wirk- samkeit verstärken.

Sorgen wir gemeinsam dafür, dass der Mindestlohn ein dauerhafter Erfolg wird!

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