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1 U 93/2020 - Verhandlungstermin in dem Rechtsstreit BREDO DRY Dockgesellschaft mbH / Bundesrepublik Deutschland „GORCH FOCK“

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Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen

- Pressestelle -

Freie

Hansestadt Bremen

Pressemitteilung des OLG Bremen

1 U 93/2020

Verhandlungstermin in dem Rechtsstreit

BREDO DRY Dockgesellschaft mbH / Bundesrepublik Deutschland

„GORCH FOCK“

Am 24.11.2021, 10.00 h, Saal 10, verhandelt der 1. Zivilsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts Bremen das Berufungsverfahren in dem Streit der Parteien um Reparaturarbeiten an dem Segelschulschiff der Bundesmarine „GORCH FOCK“. Die Beklagte hatte der Elsflether Werft AG den Auftrag zur Sanierung des Schulschiffs erteilt. Die Elsflether Werft hatte ihrerseits die Rechtsvorgängerin der Klägerin mit Reparaturarbeiten beauftragt. Später ging die Werft in die Insolvenz. Im vorliegenden Rechtsstreit verfolgt die Klägerin nunmehr ihre Zahlungsansprüche hinsichtlich der von ihr an dem Schiff erbrachten Leistungen in Höhe von rd. 10,5 Mio. EUR. Die Beklagte hält sich nicht für zahlungspflichtig und verfolgt ihrerseits im Wege der Widerklage einen Anspruch aus dem ihr abgetretenen Recht der Elsflether Werft auf Zahlung eines Vorschusses von r. 3,6 Mio. EUR zur Beseitigung von Mängeln, die nach ihrer Auffassung an dem Schiff vorhanden sind. Mit Urteil vom 20.11.2020 hat das Landgericht Bremen sowohl die Klage als auch die Wiederklage abgewiesen. Ein Rechtsanspruch der Klägerin auf Zahlung einer Vergütung für ihre Arbeiten an dem Schiff gegen die Beklagte bestehe nicht, denn Auftraggeber der Klägerin sei nicht die Beklagte gewesen und gesetzliche Ansprüche, die ausnahmsweise von der Beklagten als Auftraggeberin der Elsflether Werft zu bezahlen seien, bestünden nicht. Die Beklagte könne ihrerseits keinen Vorschuss für die Reparatur von Mängeln verlangen, weil u.a. die Beklagte der Klägerin keine Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben habe und das Verlangen im Hinblick auf die Höhe des von der Elsflether Werft einbehaltenen Werklohns gegen Treu und Glauben verstoße. Beide Parteien haben gegen das Urteil Berufung eingelegt.

Bremen, 23.11.2021

Auf die bestehende Pflicht zum Tragen einer Schutzmaske im Justizzentrum

Am Wall wird hingewiesen.

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