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DGB-Antwort zum Arbeitgeberpapier "Rentenbeitragssatz senken"

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Nr. 5 | 2011 16. August 2011

DGB-Antwort zum Arbeitgeberpapier

"Rentenbeitragssatz senken"

Die Arbeitgeberverbände behaupten, eine Senkung des Rentenbeitrags von mindestens 0,8 Prozentpunkten sei ein Muss.

Ja,

der Gesetzgeber muss den Beitrag zur Gesetzlichen Rentenversicherung zu Beginn eines Jahres absenken, wenn die Nachhaltigkeitsrücklage am Ende des Jahres voraussichtlich höher als

1,5 Monatsausgaben ist. Gleiches gilt umgekehrt, wenn die Nachhaltigkeitsrücklage voraussichtlich weniger als 0,2 Monatsausgaben beträgt: Dann muss der Beitrag erhöht werden.

Aber:

Der Gesetzgeber kann Gesetze ändern. Es macht Sinn, dass der Beitrag angehoben werden muss, wenn die Kassen bedenklich leer sind. Es macht aber keinen Sinn, dass der Rentenbeitrag generell immer dann gesenkt werden muss, wenn Überschüsse in der Kasse sind.

Im Gegenteil:

Seit Jahren wird die Rentenpolitik nur an der Höhe des Beitragssatzes ausgerichtet. Damit der Beitrag 20 % nicht überschreitet und bis zum Jahr 2030 nicht höher als 22 % steigt, wurden die Leistungen der Gesetzlichen Rentenversicherung um bis zu 25 % gekürzt – und die Rente mit 67 eingeführt. Das Verhältnis von Beiträgen und Leistungen ist also in eine ernste Schieflage geraten.

Unser Team.

Doris Loetz

Heike Inga Ruppender Maxi Spickermann Petra Köhler

Ingo Nürnberger

Dirk Neumann

Knut Lambertin

Marco Frank

Dr. Hanns Pauli

Marina Schröder

Oliver Suchy

Sekretariat Annelie Buntenbach 24060-260

Sekretariat Sozialpolitik 24060-725 24060-743 24060-712

Abteilungsleiter Sozialpolitik

Alterssicherung Rehabilitation

Gesundheitspolitik Krankenversicherung

Pflege Selbstverwaltung

Arbeits- und Gesundheitsschutz

Unfallversicherung Arbeits- und Gesundheitsschutz

Politische Koordinierung Kampagnen Sozialpolitik Annelie Buntenbach

(Mitglied des Geschäftsführenden Bundesvorstandes)

(2)

Nr.5 | 2011 August 2011

2 DGB-Bundesvorstand, Abteilung Sozialpolitik

V. i. S. d. P.: Ingo Nürnberger

Die Arbeitgeberverbände behaupten, eine Senkung des Rentenbeitrags würde vor allem die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – insbesondere Geringverdienende – entlasten.

Ja,

eine Beitragssatzsenkung um 0,8 Prozentpunkte ist beträchtlich. Die Arbeitgeberverbände versprechen eine Entlastung von 7,5 Mrd. Euro, vor allem für Geringverdienende.

Durchschnittsverdiener würden gar um 172 Euro entlastet (die BDA zitiert "mehr Netto vom Brutto").

Aber:

Von der Beitragsentlastung gehen 50 % in die Taschen der Arbeitgeber. Bleiben für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nur noch 3,75 Mrd. der versprochenen 7,5 Mrd. Euro.

Geringverdienende profitieren davon gerade nicht besonders, sondern vor allem hohe Einkommensbezieher/-innen. Durchschnittsverdienende werden nicht um 172 Euro entlastet, sondern um 121 Euro – der Durchschnittsverdienst in Deutschland ist 30.268 Euro/Jahr und nicht 43.000 Euro, wie die BDA behauptet. Eine Beitragssenkung von satten 0,8 Prozent bedeutet für Beschäftigte mit einem Durchschnittseinkommen eine Entlastung von circa 10 Euro im Monat.

Außerdem:

Die Überschüsse der Rentenkassen sind nicht nur Ergebnis guter Wirtschaftsdaten, sondern haben auch mit den Rentenkürzungen zu tun. Die Leistungen (Ausgaben) der Gesetzlichen

Rentenversicherung werden insgesamt um bis zu 25 % gekürzt. Gleichzeitig sind immer mehr Menschen arm, obwohl sie arbeiten – wie sollen sie sich eine anständige Renten aufbauen? Denn auf Lohnarmut folgt unweigerlich Altersarmut. Aus beidem, Rentenkürzungen und Niedriglöhnen, droht nach allen Prognosen künftig eine ungeahnte Welle von Altersarmut. Eine Entlastung beim Rentenbeitrag steht also in keinem Verhältnis zu den Lücken in der Alterssicherung, die die Kürzungen bei der Rente inzwischen gerissen haben.

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Nr.5 | 2011 August 2011

3 DGB-Bundesvorstand, Abteilung Sozialpolitik

V. i. S. d. P.: Ingo Nürnberger

Die Arbeitgeberverbände behaupten, eine Senkung des Rentenbeitrags wäre gerade gut für mehr Beschäftigung. Die Beitragsbelastung durch die Anhebung der

Arbeitslosenversicherungs- und Krankenkassenbeiträge zu Beginn des Jahres könnte kompensiert werden.

Ja,

es ist richtig, dass Anfang 2011 die Beiträge angehoben worden sind. Doch schon beim

Krankenkassenbeitrag zahlen die versicherten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 0,9 Prozent mehr als Arbeitgeber. Bevor Beiträge gesenkt werden, muss diese Schieflage erst einmal in Ordnung gebracht werden.

Aber:

Gerade die Wirtschaftskrise hat gezeigt – und zeigt bis heute – dass die Frage der Belastung von Unternehmen durch Sozialabgaben im Rahmen von Zehntelprozentpunkten keine ernstzunehmende Rolle spielt. Entgegen solcher Behauptungen ist es eine Tatsache, dass die Arbeitslosigkeit im Jahr 2011 deutlich gesunken ist, obwohl die Sozialabgaben (Arbeitslosenversicherungs- und

Krankenkassenbeitrag) um 0,8 Prozentpunkte gestiegen sind.

Außerdem:

Es ist absolut notwendig, dass die finanziellen Spielräume genutzt werden, um die drohende Altersarmut zu bekämpfen und die Rente insgesamt aufzubessern. Wir brauchen dringend eine bessere Absicherung fürs Alter, vor allem für gering verdienende, erwerbsgeminderte und langzeitarbeitslose Versicherte. Schon für einen halben Beitragspunkt könnte man beispielsweise die Rente mit 67 wieder abschaffen.

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