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7Anlage 4 Übersicht der Lageberichte, der Jahresabschlüsse und der Wirtschaftspläne

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Academic year: 2022

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(1)

Anlage 4

Übersicht

der Lageberichte, der Jahresabschlüsse und der Wirtschaftspläne

- der Sondervermögen mit Sonderrechnung

- der Anstalt des öffentlichen Rechts und

- der Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit, an denen die Gemeinde mit mehr als 50 % beteiligt ist.

A Gesellschaft für Bauen und Wohnen Bottrop mbH (GBB)

B Gesellschaft zur Verwertung von Grün- und Bioabfällen mbH (GVB) C Wertstoff- und Recycling Bottrop GmbH (WRB)

D Bottroper Sport- und Bäderbetrieb

E Bottroper Entsorgung und Stadtreinigung AöR (BEST)

Grundlage: § 108 Abs. 2 Gemeindeordnung

für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)

(2)

A. 1 Lagebericht

der Gesellschaft für Bauen und Wohnen Bottrop mbH

„Auszug aus dem Bericht der WPR Rhein-Ruhr GmbH, Wirtschaftsprüfungs- gesellschaft, über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2016

der Gesellschaft für Bauen und Wohnen Bottrop mbH"

Die Gesellschaft bewirtschaftete zum 31.12.2016 folgenden eigenen Hausbesitz:

1.822 Wohnungen, davon 679 öffentlich gefördert 2 Eigentumsähnliche Dauerwohnrechte 537 Gewerbliche Einheiten

5584 Garagen/Stellplätze 115.971 m2 Gesamtwohnfläche

12.943 m2 Nutzfläche

63,58 m2 Durchschnittliche Wohnungsgröße

Darüber hinaus verwaltet die Gesellschaft:

103 Mieteinheiten des städtischen Hausbesitzes 22 Mieteinheiten für die Eheleute Woker 10 Mieteinheiten für die Söller Stiftung 38 Mieteinheiten für die Bremer Stiftung

Des Weiteren betreut die Gesellschaft 12 Eigentümergemeinschaften mit:

340 Wohnungen insgesamt 151 davon eigene Wohnungen

12 Gewerbliche Einheiten

(3)

Die Wohnraumbewirtschaftung ist langfristig gesichert. Die Gesellschaft und die Stadt Bottrop (Stadtplanungsamt, Abteilung Wohnungswesen) sind bestrebt, den Wünschen der Mietinteressenten weitestgehend gerecht zu werden.

Das Belegungsrecht der Stadt Bottrop sowie ein mit der Stadt beschlossener Kooperations- vertrag gewährleisten eine sichere und soziale Wohnraumversorgung.

Die Mieten der Wohnungen lagen auch im Jahr 2016 unterhalb der ortsüblichen Vergleichs- miete.

Übersicht Sollmieten

von € bis € Anzahl Wohnungen

0,00 41

0,01 - 2,00 12

2,01 - 2,50 0

2,51 - 3,00 1

3,01 - 3,60 53

3,61 - 4,00 53

4,01 - 4,60 236

4,61 - 5,10 580

5,11 - 6,65 822

6,66 - 8,70 26

31.12.2016 (Gesamt) 1.824

Die monatliche Durchschnittsmiete aller Vermietungseinheiten (Wohnungsmiete) betrug 4,88

€ (Vorjahr 4,77 €).

Am 31.12.2016 standen 65 zur Vermietung vorgesehene Wohnungen leer. Dies entspricht einer Leerstandsquote von 3,6 %.

Von den 65 Wohnungen standen 32 Wohnungen maßnahmenbedingt leer (Vorjahr 56 Woh- nungen), die größtenteils auf die Wirtschaftseinheit VE 83 „Tourcoingstr." entfallen. Insge- samt wurden im Geschäftsjahr 149 Mietverhältnisse aufgelöst (Vorjahr 144). Die Fluktuati- onsquote ist gegenüber dem Vorjahr leicht angestiegen. Sie beträgt 8,1 % (Vorjahr 7,9 %).

Die Mietrückstände aus bestehenden und ehemaligen Mietverhältnissen betrugen am 31.12.2016 96,4 T€ (Vorjahr 134,2 T€). Die Ertragseinbußen und Mietrückstände führten bei der Gesellschaft zu keinen nennenswerten Belastungen.

(4)

Die Vermietungssituation sowie das Mahn- und Klagewesen unterliegen der ständigen Kon- trolle. Risiken für die Gesellschaft sind nicht zu verzeichnen.

Für die Instandhaltung des Hausbesitzes wurden im Geschäftsjahr insgesamt 2.143,1 T€

ausgegeben, das entspricht 16,62 €/m2 Wohn/Nutzfläche (128.914 m2). Im Vorjahr wurden insgesamt 1.864,3 T€ ausgegeben, dies entsprach 14,43 €/m2 Wohn-/Nutzfläche (129.210 m2).

Die Gesellschaft wird ihre erfolgreichen Anstrengungen fortsetzen, um sich auf dem lokalen Wohnungsmarkt unter Berücksichtigung der demographischen Entwicklung weiterhin be- haupten zu können.

Sie ist nach wie vor bestrebt, ihren Mietern einen sicheren, dauerhaft bezahlbaren und vor allem lebenswerten Wohnraum zu bieten bzw. zu schaffen.

Die Gesellschaft stellt sich in den Dienst der Menschen und sorgt dafür, dass auch sozial benachteiligte Bürger jederzeit einen adäquaten Wohnraum erhalten.

(5)
(6)

A. 2 Bilanz der Gesellschaft für

Aktiva

2015 2016

EUR EUR

Anlagevermögen

Immaterielle Vermögenswerte 61.612,32 40.694,12

Sachanlagen

- Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte

mit Wohnbauten 52.364.200,05 53.560.201,81

mit Geschäftsbauten 3.801.280,90 3.684.237,82

- Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte

ohne Bauten 171.781,13 160.756,33

- Betriebs- und Geschäftsausstattung 111.700,60 129.457,40

- Anlagen im Bau 1.828.847,56 4.244.499,03

- Bauvorbereitung 597.202,50 525.790,29

- Technische Anlagen und Maschinen 5.415,14 23.910,49

58.880.427,88 62.328.853,17

Umlaufvermögen

Zum Verkauf bestimmte Grundstücke und andere Vorräte

- Unfertige Leistungen 2.942.419,89 2.994.434,42

- Andere Vorräte 0,00 0,00

2.942.419,89 2.994.434,42

Forderungen und sonst. Vermögensgegenstände

- Forderung aus Vermietung 100.185,81 62.507,20

- Forderung aus Verkauf von Grundstücken 41.201,91 0,00

- Forderungen aus Betreuungstätigkeit 11.883,25 170.391,25

- Sonstige Vermögensgegenstände 159.929,31 142.603,85

313.200,28 375.502,30

Flüssige Mittel

- Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 459.543,44 390.361,34 3.715.163,61 3.760.298,06

Rechnungsabgrenzungsposten 169.321,42 149.737,48

(7)

Bauen und Wohnen Bottrop mbH zum 31.12.2016

Passiva

2015 2016

EUR EUR

Eigenkapital

Gezeichnetes Kapital 3.100.000,00 3.100.000,00

Gewinnrücklagen

- Gesellschaftsvertragliche Rücklage 1.370.164,01 1.401.927,11

- Bauerneuerungsrücklage 1.380.488,08 1.380.488,08

- Andere Gewinnrücklagen 6.083.982,22 6.288.741,90

8.834.634,31 9.071.157,09

Bilanzgewinn 700.759,68 533.867,85

Eigenkapital gesamt 12.635.393,99 12.705.024,94

Sonderposten aus Modernisierung 650.514,60 634.622,00

Rückstellungen

- Rückstellung für Steuer 280.328,00 224.264,00

- Rückstellungen für Pensionen und ähnliche

Verpflichtungen 884.983,00 909.298,00

- Sonstige Rückstellungen 74.298,19 65.498,29

1.239.609,19 1.199.060,29 Verbindlichkeiten

- Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 42.806.018,29 46.260.837,96 - Verbindlichkeiten gegenüber anderen

Kreditgebern 926.737,05 872.458,16

- Erhaltene Anzahlungen 3.237.553,48 3.341.941,18

- Verbindlichkeiten aus Vermietung 173.746,80 126.730,11 - Verbindlichkeiten aus Lieferungen und

Leistungen 268.131,40 601.912,15

- Sonstige Verbindlichkeiten 354.559,01 42.333,30

47.766.746,03 51.246.212,86

Rechnungsabgrenzungsposten 534.261,42 494.662,74

Bilanzsumme 21.787.240,11 22.380.127,81

(8)

A. 3

Erträge

EUR

1. Umsatzerlöse 10.227.627,87

2. Zinsen und ähnliche Erträge 2.174,13

3. Sonstige Erträge 485.283,10

4. Bestandserhöhung für unfertige Leistungen 52.014,53

10.767.099,63

Aufwendungen

EUR

1. Aufwendungen für bezogene Lieferungen 4.811.429,13

und Leistungen

2. Personalaufwand 1.236.234,12

3. Bestandsverminderung 0,00

4. Abschreibungen 1.953.603,06

5. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 1.114.669,83

6. Sonstige Aufwendungen 916.691,32

7. Sonstige Steuern 416.841,22

8. Außerordentlicher Aufwand 0,00

10.449.468,68

Jahresüberschuss 317.630,95

Einstellung in Gewinnrücklage 31.763,10

Gewinnvortrag 248.000,00

Bilanzgewinn 533.867,85

Gewinn- und Verlustrechnung

der Gesellschaft für Bauen und Wohnen Bottrop mbH für die Zeit vom 01.01. - 31.12.2016

(9)

B.1 Lagebericht

der Gesellschaft zur Verwertung von Grün- und Bioabfällen mbH (GVB), Bottrop

"Auszug aus dem Bericht der Märkische Revision GmbH,

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2016 der GVB-Gesellschaft zur

Verwertung von Grün- und Bioabfällen mbH Bottrop"

I. Grundlagen des Unternehmens

Die GVB mbH konzentriert ihre Aktivitäten auf die Entsorgung von Abfällen aus nachwachsenden Rohstoffen, wie Bioabfälle, Grünabfälle und Holz. Ihre Tätigkeit beruht im Wesentlichen auf einem Hauptvertrag zur Übernahme und Verwertung von Grünabfällen. Zur Durchführung ihrer Tätigkeiten bedient sich die Gesellschaft des Außendienstes der BEST AöR (Bottroper Entsorgung und Stadt- reinigung, Anstalt des öffentlichen Rechts). Außerdem wird die kaufmännische Verwaltung auf der Grundlage eines Geschäftsbesorgungsvertrages von der BEST AöR übernommen.

Wirtschaftsbericht

1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Die Abfall- und Wertstoffwirtschaft in Nordrhein-Westfalen ist weiterhin stark geprägt durch kontro- verse Diskussionen um die Ausgestaltung des neuen Abfallwirtschaftsplans, die Ausgestaltung ei- nes neuen Wertstoffgesetzes bzw. die Umsetzung der Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes von 2012. In diesem Spannungsfeld bewegt sich auch die GVB. Hintergrund ist, dass mit dem Kreislaufwirtschaftsgesetz Bio- und Grünabfälle seit Anfang 2015 flächendeckend getrennt erfasst werden müssen.

2. Geschäftsverlauf

Die Aktivitäten der Gesellschaft zur Verwertung von Bio- und Grünabfällen mbH (GVB mbH), Bottrop, haben sich im Geschäftsjahr 2016 weiterhin auf die Grünabfallentsorgung fokussiert.

Insgesamt hat die GVB mbH im Hauptgeschäft 5.797 t (Vorjahr 6.021 t) Grünabfälle (inkl. Fried- hofsabfälle) der Verwertung zugeführt. Dies wird im Wesentlichen auf einen Sommer mit verhält- nismäßig niedrigen Niederschlagsmengen zurückgeführt Des Weiteren wurden im Nebengeschäft Holzabfälle sowie Speisereste entsorgt.

Die Geschäftstätigkeit besteht insbesondere in der

Annahme der in der Stadt Bottrop anfallenden, im Wesentlichen durch die BEST AöR ange- lieferten Grünabfälle,

Weitergabe der Grünabfälle und

Optimierung und Ausbau der Verwertungsstrukturen für Grünabfälle.

Prognosebericht

Auf Grund der Fortsetzung der Kooperation im Bereich der Grünabfallentsorgung wird für das kom- mende Geschäftsjahr ein gleichbleibendes Niveau des Jahresüberschusses erwartet. Derzeit wer- den seitens der Geschäftsführung optionale Entsorgungsaktivitäten, insbesondere aus der Aufberei- tung und Verwertung von Grün- und Bioabfällen, sowie die Vermarktung von aus solchen Abfällen gewonnenen Produkten mit dem Ziel entwickelt, den Fortbestand der Gesellschaft nach 2017 zu sichern.

(10)

Die Zielerreichung einer erfolgreichen kommunalen Abfallwirtschaft sieht die Stadt Bottrop in be- sonderer Weise durch eine Beteiligung der BEST AöR an der GVB gewahrt.

Dies wird insbesondere unter Berücksichtigung der derzeitigen Abfallwirtschaftsplanung der Lan- desregierung deutlich, die als zentrales Thema die Optimierung der getrennten Erfassung und Ver- wertung von Bioabfällen ansieht. Der dazugehörige Abfallwirtschaftsplan enthält dabei Handlungs- empfehlungen für die Kommunen zur Verwertung von Bio- und Grünabfällen.

Ein geeignetes Instrument zur Umsetzung der Empfehlungen sind für die Landesregierung inter- kommunale Kooperationen auf freiwilliger Basis, denen grundsätzlich Vorrang eingeräumt wird. In- terkommunale Kooperationen tragen darüber hinaus auch dem Solidaritätsgedanken Rechnung. Sie ermöglichen eine Zusammenarbeit von kreisfreien Städten und Kreisen und tragen dadurch auch zur Gebührenstabilität bei.

Mit der Beteiligung der BEST AöR an der GVB seit 2015 ergibt sich eine inhousefähige Gesellschaf- terstruktur, die aus Sicht der Stadt Bottrop für die gemeinsame interkommunale Ausrichtung der Gesellschaft nötig ist. Damit ist die Basis für eine interkommunale Zusammenarbeit in Form einer inhousefähigen Beteiligungsgesellschaft geschaffen. Die GVB verspricht sich durch die mehr als 20jährige Tätigkeit im Bereich der Bio- und Grünabfallverwertung bei einer möglichen Realisierung einer interkommunalen Zusammenarbeit deutliche Vorteile bei der Gewinnung eines kommunalen Partners.

Des Weiteren bedient die GVB zahlreiche Unternehmen bei der Holz und Grünschnittentsorgung.

Die GVB mbH ist weiterhin bestrebt, die logistischen Vorteile und die räumliche Nähe zu anderen kommunalen Unternehmen der Stadt Bottrop für eine Verbesserung und Stabilisierung der Ertrags- lage zu nutzen. Durch einen modifizierten Entsorgungsvertrag mit der BEST AöR wird die gesicher- te Lage der Gesellschaft bis Ende 2017 durch die laufenden Verhandlungen über das Jahr 2018 hinaus angestrebt.

Die Chancen und Risiken der Gesellschaft sind auch von der Entwicklung der politischen und recht- lichen Rahmenbedingungen insbesondere auf EU-Ebene und der damit verbundenen Gesetzge- bung auf nationaler Ebene abhängig. Dies gilt vor allem für das am 01.06.2012 in Kraft getretene neue Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), das eine Verpflichtung vorsieht, Bioabfälle, die einer Über- lassungspflicht unterliegen, spätestens ab dem 01.01.2015 getrennt zu sammeln. Des Weiteren spielen die Ziele der Landesregierung in Nordrhein-Westfalen eine maßgebliche Rolle für die weite- ren Planungen der GVB. In dem in 2016 in Kraft getretenen Abfallwirtschaftsplan, sind die getrennte Erfassung und Verwertung von Bioabfällen sowie deren energetische Nutzung in Form von Biogas zentrale Themen. Es ist das Ziel der Landesregierung, im Schnitt pro Einwohnerin und Einwohner in NRW jährlich 150 Kilogramm Bioabfälle getrennt zu sammeln. Der neue Abfallwirtschaftsplan bein- haltet dazu Handlungsvorschläge für die Kommunen, die einer intensiven Prüfung hinsichtlich der Umsetzbarkeit bedürfen.

Auf Grund der Planungen der Landesregierung wird GVB daher weiter intensiv die Möglichkeiten einer Kooperation hinsichtlich der Bioabfallverwertung prüfen. Des Weiteren wird der Markt im Ein- zugsgebiet der Karnap-Städte intensiv beobachtet, um sich als Entsorgungspartner im Bereich der Bio- und Grünabfallverwertung anbieten zu können. Um die eigenen Mengen auch langfristig in ei- ner eigenen Anlage sichern zu können, benötigt die GVB für eine eigene Anlage auch ein entspre- chendes Mengenszenario, um die Anlage wirtschaftlich betreiben zu können. Chancen bestehen vor allem in dem Ausbau und der Förderung von Energie aus Biomasse, für die die GVB mbH das notwendige Material liefert.

Insgesamt sieht die Geschäftsführung derzeit kein bestandsgefährdendes Risiko für die Gesell- schaft.

(11)

Aktiva Passiva

31.12.2015 31.12.2016 31.12.2015 31.12.2016

EUR EUR EUR EUR

A. Umlaufvermögen A. Eigenkapital

I. Forderungen und sonstige I. Gezeichnetes Kapital 26.000,00 26.000,00 Vermögensgegenstände

II. Verlust-/Gewinnvortrag 4.512,68 8.815,45 - Forderungen aus

Lieferungen III. Jahresüberschuss/

und Leistungen 9.629,25 15.661,08 (-fehlbetrag) 9.302,77 9.573,20 - Sonstige Vermögens-

gegenstände 1.327,10 687,28

B. Rückstellungen II. Guthaben bei Kredit-

instituten 53.224,81 37.630,78 1. Steuerrückstellungen 9.572,00 0,00 2. Sonstige Rück- 3.793,00 3.731,00 stellungen

C. Verbindlichkeiten 1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und

Leistungen 8.516,80 4.297,65

2. Sonstige Verbind- 2.483,91 1.561,84 lichkeiten

64.181,16 53.979,14 64.181,16 53.979,14

zum 31. Dezember 2016

B.2 Bilanz der Gesellschaft zur Verwertung von Grün- und Bioabfällen mbH

(12)

B.3

Erträge

EUR

1. Umsatzerlöse 177.435,15

2. Zinsen und ähnliche Erträge 0,00

3. Sonstige betriebliche Erträge 0,00

177.435,15

Aufwendungen

EUR

1. Materialaufwand 147.633,29

2. Personalaufwand 3.000,00

3. Sonstige betriebliche Aufwendungen 12.526,83

4. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0,00

5. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 4.701,83

167.861,95

Jahresgewinn 9.573,20

Gewinn- und Verlustrechnung

der Gesellschaft zur Verwertung von Grün- und Bioabfällen mbH für die Zeit vom 01.01. - 31.12.2016

(13)

10.060 ha

(14)

C.1 Lagebericht

der Wertstoff und Recycling Bottrop GmbH

"Auszug aus dem Bericht der WPR RheinRuhr GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,

über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2016 der Wertstoff und Recycling Bottrop GmbH"

Die WRB wurde im August 1997 gegründet. Rückwirkend zum 01.01.1997 wurde der Regiebetrieb

„Duale Abfallwirtschaft" durch Ausgliederung nach dem Umwandlungsgesetz in die WRB einge- bracht.

Gegenstand des Unternehmens ist neben der bereits vorher vom städtischen Regiebetrieb als so- genannter „Betrieb gewerblicher Art" durchgeführten Einsammlung von Verpackungsabfällen des Dualen Systems auch die Einsammlung, Verwertung bzw. Beseitigung von Abfällen nach dem Recht der Kreislaufwirtschaft. Hiermit soll der durch das Kreislaufwirtschaftsgesetz entstandenen Marktsituation mit Liberalisierung der Märkte und starkem Wettbewerb insbesondere bei gewerbli- chen Abfällen zur Verwertung begegnet und eine Beteiligung an den entstehenden neuen Märkten erreicht werden.

Nach § 107 GO NRW dürfen Gemeinden sich zur Erledigung von Angelegenheiten der öffentlichen Gemeinschaft wirtschaftlich betätigen.

In der WRB werden wesentliche Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft (Stadt Bottrop, Bottroper Entsorgung und Stadtreinigung-AöR (BEST AöR)) wahrgenommen, nämlich die zur Kreis- laufwirtschaft zählenden Aufgaben der Sammlung von Wertstoffen im Rahmen der Dualen Systeme sowie von gewerblichen Abfällen zur Verwertung. Die Sammeltätigkeit beschränkt sich dabei auf den Bereich des Bottroper Stadtgebietes.

Nachdem die WRB GmbH vom 01.01.2008 bis 31.12.2010 direkt Vertragspartner mit „Der grüne Punkt-DSD GmbH" war, wurde ab dem 01.01.2011 bis 31.12.2014 der Auftrag an die ALBA-West GmbH vergeben. Die WRB konnte nach Verhandlungen erreichen, weiterhin als Subunternehmer für den Hauptvertragsnehmer die Leistungen erbringen zu können. Im Jahr 2012 wechselte der Ver- tragspartner, der die Einsammlung der Leichtverpackungen im Stadtgebiet Bottrop für die dualen Systeme durchführt. In Verhandlungen zwischen den Firmen Remondis und ALBA wurden diverse Verträge getauscht, sodass der Vertragspartner der dualen Systeme seit Anfang 2012 die Remon- dis-Gruppe ist. Für die WRB GmbH hat sich damit keine Änderung ergeben, da sie zu gleichen Konditionen und Bedingungen jetzt für Remondis als Subunternehmer tätig ist. Die Ausschreibung von Bellandvision als Ausschreibungsführer für den Zeitraum 2015 bis 2017 konnte die WRB GmbH als Bestbieter gewinnen, so dass sie wieder direkter Vertragspartner der dualen Systeme ab dem 01.01.2015 ist. Die Ausschreibung für den Zeitraum 2018 – 2020 wird im 1. Halbjahr 2017 erfolgen.

Die WRB wird sich wieder daran beteiligen.

Die BEST AöR hat in 2015 eine Ausschreibung über die Verwertung und Sammlung von Altkleidern im Stadtgebiet von Bottrop für die Jahre 2016 und 2017 mit einjähriger Verlängerungsoption durch- geführt. Im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit hat sich die WRB GmbH an dieser Ausschreibung be- teiligt und diese als Bestbieter gewonnen. Mit dem Gewinn der Ausschreibung kann der Umsatz in 2016 signifikant gesteigert werden.

Nach zwischenzeitlich gefestigter Rechtsprechung und Rechtsauffassung fallen Entsorgungsdienst- leistungen unter den im § 107 GO NW definierten Betrieb von Einrichtungen des Umweltschutzes,

(15)

Es kann daher aus vorstehenden Gründen weiterhin vorausgesetzt werden, dass die Beteiligung der Stadt Bottrop an der WRB und die Wahrnehmung von Entsorgungsaufgaben auf dem Gebiet der Kreislaufwirtschaft durch die WRB der Einhaltung der öffentlichen Zwecksetzung dienen und dass der verfolgte Zweck in der WRB erreicht wird.

Durch den Gewinn der Ausschreibung der LVP-Sammlung im Stadtgebiet Bottrop wurde die Ziel- setzung der signifikant gesteigerten Gewinnerwartung erreicht. Erstmals seit Jahren konnten wieder auskömmliche Preise am Markt durchgesetzt werden. Das Hauptgeschäftsfeld ist weiterhin die Sammlung von LVP, während die Tätigkeiten in der Gewerbeabfallentsorgung konstant gegenüber dem Vorjahr sind.

Die gelben Tonnen wurden, wie bisher, über vertragliche Regelungen bei der BEST AöR gemietet.

Der Mietpreis wurde nach Verhandlungen dem Alter der Tonne angepasst und bildet das Marktni- veau ab. Tonnentausch und Ersatz von defekten Tonnen sind im Mietpreis enthalten. Die Ge- schäftsbesorgung wird im Rahmen einer vertraglichen Vereinbarung ebenso durch die BEST AöR wahrgenommen.

Seit dem 01.01.2016 wird die Altkleidersammlung in Bottrop durchgeführt. Die Planung und Kalkula- tion sah vor, die Sammlung mit einem gemieteten Fahrzeug und einem Fahrer durchzuführen. Dies ist so realisiert worden. Es konnten für die WRB die beiden Mitarbeiter der Firma gewonnen wer- den, die in den Vorjahren die Altkleidersammlung in Bottrop durchgeführt haben, so dass ein rei- bungsloser Übergang gewährleistet war. Da eine Laderstelle in der LVP-Sammlung neu zu beset- zen war, lädt einer der Mitarbeiter im Normalfall die gelben Tonnen, steht aber auch mit entspre- chender Orts- und Sachkenntnis als Ersatz für die Altkleidersammlung zur Verfügung.

Es wurden im abgelaufenen Jahr 3 Fahrer und 4 Lader beschäftigt. Personalausfälle durch Krank- heit und Urlaub wurden wie bisher durch Mitarbeiter der BEST AöR aufgefangen, die als Aushilfe herangezogen wurden. Die Personalkosten für Fremdgestellung durch die BEST AöR sind etwas als im Vorjahr. Ersatzpersonal der BEST AöR wurde nur eingesetzt, wenn ein gleichzeitiger Ausfall mehrerer WRB Beschäftigter zu verzeichnen war.

Wie bereits ausgeführt, werden kaufmännische Aufgaben sowie die Personal- und organisatori- schen Tätigkeiten der WRB, begleitet durch die nebenamtliche Geschäftsführung, im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrags durch die BEST AöR erledigt.

Im Gegensatz zum Vorjahr stand die Finanzierung der dualen Systeme in diesem Jahr nicht zur Disposition. Die in 2014 beschlossenen Änderungen bei den Meldungen über Lizensierungsmengen und die Neuordnung der Branchenlösungen haben die erhoffte Wirkung gezeigt, so dass die Finan- zierung der Sammlung und damit der Rechnungsstellung nicht in Frage stand.

(16)

C. 2 Bilanz der Wertstoff und Recycling

Aktiva

2016 2015

EUR EUR

A. Anlagevermögen

Sachanlagen 110.171,00 144.963,16

110.171,00 144.963,16 B. Umlaufvermögen

I. Vorräte 0,00 0,00

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 130.766,50 110.435,00

2. Sonstige Vermögensgegenstände 8.016,39 2.399,53

3. Forderungen gegen Gesellschafter 10.362,52 0,00

149.145,41 112.834,53 III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 564.655,92 453.094,62 713.801,33 565.929,15

C. Rechnungsabgrenzungsposten 240,00 240,00

Bilanzsumme 824.212,33 711.132,31

(17)

Bottrop GmbH zum 31.12.2016

Passiva

2016 2015

EUR EUR

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital 350.000,00 350.000,00

II. Kapitalrücklagen 238.410,20 238.410,20

III. Gewinnvortrag/Verlustvortrag 57.449,54 -55.476,43

IV. Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss 95.841,50 112.925,97

741.701,24 645.859,74 B. Rückstellungen

Sonstige Rückstellungen 40.431,15 35.706,00

40.431,15 35.706,00 C. Verbindlichkeiten

1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2.923,83 1.613,72 2. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter 5.955,32 1.881,13 3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 28.087,55 14.590,51

3. Sonstige Verbindlichkeiten 5.113,24 11.481,29

42.079,94 29.566,65

Bilanzsumme 824.212,33 711.132,39

(18)

C.3 Gewinn- und Verlustrechnung

Erträge EUR

Umsatzerlöse 881.278,15

Sonstige betriebliche Erträge 57.866,16

Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 0,00

939.144,31

Aufwendungen EUR

Materialaufwand 295.781,71

Personalaufwand 285.733,13

Abschreibungen 34.792,16

Sonstige betriebliche Aufwendungen 190.056,30

Zinsen und ähnliche Aufwendungen 300,00

Steuern 36.639,51

843.302,81

Jahresüberschuss 95.841,50

der Wertstoff und Recycling Bottrop GmbH für die Zeit vom 01.01. - 31.12.2016

(19)

D.1 Lagebericht

des Bottroper Sport- und Bäderbetriebes

„Auszug aus dem Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Göken, Pollak und Partner über die Prüfung des Jahresabschlusses

zum 31.12.2016 des Bottroper Sport- und Bäderbetriebes“

A. Darstellung des Geschäftsverlaufs

Das Geschäftsjahr 2016 schließt mit einem Gewinn in Höhe von 1.699.240,96 € ab.

Auf den erwarteten Verlust lt. festgestelltem Wirtschaftsplan in Höhe von 929.270,00 € hat die Stadt Bottrop dem Betrieb Ausgleichszahlungen in Höhe von 1.005.000,00 € überwiesen, die in die Kapitalrücklage eingestellt wurden. Durch den Verkauf der Grundstücke der Sportanlage

„Ludgeri“ durch den Fachbereich Immobilienwirtschaft der Stadt Bottrop wurde dem Bottroper Sport- und Bäderbetrieb zum 31.12.2016 ein Erlös in Höhe von 2.879.555,52 € zugeführt.

Im Berichtszeitraum erfolgte am 31.07.2016 die Fertigstellung des Bolzplatzes am Jahnstadion und am 02.09.2016 die offizielle Eröffnung des Kunstrasenspielfeldes auf der Sportanlage Kirchhellen. In seiner Sitzung am 23.10.2014 fasste der Betriebsausschuss den Beschluss, den Tennenplatz an der Loewenfeldstraße in ein Kunstrasenfeld umzuwandeln, sofern durch den VfB Kirchhellen nachgewiesen wird, die Mehraufwendungen für den Kunstrasenbelag aufbrin- gen zu können.

Da der Verein die Erfüllung dieser Auflage nachgewiesen hatte, fasste der Betriebsausschuss in seiner Sitzung am 30.10.2015 den entsprechenden Baubeschluss; die Einzelgewerke wur- den in der Sitzung am 03.02.2016 vergeben.

B. Darstellung der Lage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung I. Vermögenslage

Die Vermögenslage des Bottroper Sport- und Bäderbetriebes hat sich durch den Ratsbeschluss vom 02.11.2016 geändert.

Die RWE Aktien wurden mit Stichtag 30.11.2016 aus dem Vermögen des Bottroper Sport-und Bäderbetriebes entnommen und der Stadt Bottrop zugeführt. Die Entnahme setzt sich aus 400.000 Stück Stammaktien und 56.630 Stück Vorzugsaktien mit einem Gesamtwert von 4.828.772,30 € zusammen. Die Aktien wurden von der Stadt Bottrop Anfang 2017 verkauft.

Folglich nahm das Finanzanlagevermögen um den oben genannten Wert ab.

Durch den Beschluss vom 03.03.2015 des Rates der Stadt Bottrop wurde die Restfläche

„Rhenania“ in Höhe von 73.175,00 € am 02.01.2016 an die Stadt Bottrop überführt.

Gleichfalls konnte durch den Verkauf der Grundstücke „Sportanlage Ludgeri" im Jahr 2016 ein Erlös von 2.879.555,52 € verzeichnet werden.

Das Gesamtvermögen des Betriebes in Höhe von 68.233.820,73 € ist mit 21.497.228,18 € durch Eigenkapital finanziert.

(20)

Die Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Bottrop enthalten in Höhe von 39.162 T€ Darlehn zzgl. 1.750 T€ Liquiditätsdarlehen von Kreditinstituten die rechtlich von der Stadt aufgenommen wurden und dem Betrieb gewidmet sind. Sie dienen der langfristigen Finanzierung des Vermö- gens des Sport- und Bäderbetriebes, und werden vom Betrieb mit Zins und Tilgung bedient.

II. Ertragslage

Die Gewinn- und Verlustrechnung 2016 schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 1.699.240,96 € ab. Demnach ist gegenüber dem im Wirtschaftsplan prognostizierten Fehlbe- trag von 929.270,00 € eine Unterschreitung in Höhe von 2.628.510,96 € eingetreten, die auf eine Vielzahl verschiedener Effekte, insbesondere auf den oben genannten Verkauf, zurück- geht.

Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse liegen mit erzielten 3.849.804,14 € lt. neuer Gliederung der Bilanz rund 2.346.588,21 € über dem Ergebnis des Vorjahres, das mit 527.386,16 € abgeschlossen hatte.

Die Mehreinnahme ist im Wesentlichen auf die Erlöse aus Grundstückverkäufen und im Übri- gen aus höhere Einnahmen im Bereich der Erlöse „Einnahmen Sport- und Vereine steuerfrei"

(12 T€) zurückzuführen. Dem steht ein Rückgang in Höhe von rund 15 T€ bei den Erlösen

„Einnahmen Sportstätten und Vereine 19%) gegenüber. Zudem bedingt die Umgliederung der sonstigen betrieblichen Erträge in die Umsatzerlöse aufgrund der Änderungen gemäß BilRUG, dass die Umsatzerlöse mit dem Vorjahr nicht vergleichbar sind.

Durch die Neugliederung der Bilanz sind die Einnahmen aus Vermietung und Sponsoring den Umsatzerlösen zuzuordnen. Im Vergleich zum Vorjahr sind diese Einnahmen um rd. 3.000,00 € gesunken. Als Grund ist eine freistehende Mietwohnung anzusehen, die nicht mehr vermietet werden kann.

Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten im Wesentlichen die Auflösung der Rückstellung für Sicherheitseinbehalte in Höhe von 70.000,00 €.

Die Erträge aus Wertpapieren des Finanzvermögens sind gesunken, da eine Ausschüttung der RWE Dividende ausblieb.

Durch den Verkauf der Grundstücke „Sportanlage Ludgeri" wurden 2.879.555,52 € dem Sport- und Bäderbetrieb gutgeschrieben. Demgegenüber standen der Buchwertabgang in Höhe von 131.031,29 €.

Aufwendungen

Der Aufwand für bezogene Waren in Höhe von 662.873,79 € sank gegenüber dem Vorjahr um rd. 17 T€. Dies ist vor allem auf die Einsparung bei den Strom- und Heizkosten um insgesamt rd. 25 T€ zurückzuführen.

Der Aufwand bei den bezogenen Leistungen sank ebenfalls um 79.134,85 €. Eine wesentliche Einsparung konnte im Bereich bauliche Instandhaltung erzielt werden.

Der Personalaufwand liegt mit -2.073.642,45 € rd. 1,6 % unter dem Ergebnis vom Vorjahr.

Trotz tariflicher Lohn-und Gehaltserhöhungen konnte das Ergebnis aufgrund des Abbaus der Überstunden und Rückführung der Altersteilzeit stabilisiert werden.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von 1.315.056,14 € sind um 66.887,61 € gestiegen.

(21)

III. Finanzlage

Auf den erwarteten Verlust lt. Wirtschaftsplan für 2016 hat die Stadt dem Eigenbetrieb Ab- schlagszahlungen in Höhe von 1.005.000,00 € geleistet, welche als Einlage des Trägers die Kapitalrücklage erhöht haben.

Zur Finanzierung des Kunstrasenplatzes „Tenne Sportanlage Kirchhellen" wurde am 01.09.2016 ein Investitionskredit bei der NRW Bank aufgenommen. Das Darlehn beläuft sich auf 400.000,00 €. Der Zinssatz beträgt 0,1 % p.a.

C. Hinweise auf Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung, Risikomanagement Der Bottroper Sport- und Bäderbetrieb wird auch in Zukunft auf die Verlustausgleichszahlungen der Stadt Bottrop angewiesen sein. Auch die in 2013 erfolgte Aufstockung der Beteiligung an der Emscher Lippe Energie GmbH (ELE) wird nicht dazu führen, dass eigene Erträge und Erlö- se aus eingelegten Beteiligungen an Unternehmen allein zu einem ausgeglichenen Ergebnis beim BSBB führen.

Dies liegt an den satzungsmäßigen Aufgaben, die der Betrieb zu erfüllen hat (Daseinsvorsor- ge). Im Zuge der Umsetzung der Maßnahmen aus dem Haushaltssanierungsplan wird es aber zu einer weiteren Verbesserung der Einnahmesituation und zur Reduzierung von Ausgaben kommen.

Entsprechende Beschlüsse über die bereits ab dem Jahr 2013 greifenden Erhöhungen bei den Entgelten für die Benutzung städt. Sportanlagen und die Benutzung der städt. Bäder hat der Rat der Stadt im Rahmen der Beschlussfassung über den Haushaltssanierungsplan 2012 - 2021 gefasst.

Das Risikomanagement beim Sport- und Bäderbetrieb erfolgt in enger Zusammenarbeit mit den Fachbereichen der Stadt Bottrop. Die Überwachung und Steuerung des laufenden Betriebs erfolgt durch die Betriebsleitung, bei Fragen der Risikoabschätzung insbesondere bei Grund- stücken und baulichen Anlagen wird die Stadt einbezogen. Die jährliche Wirtschaftsplanung erfolgt durch die Betriebsleitung und wird bei Bedarf fortgeschrieben. Die Betriebsleitung ist in die Fortentwicklung des Sportstättenkonzepts der Stadt Bottrop eingebunden.

Bezüglich der künftigen wirtschaftlichen Entwicklung des Betriebs liegt der Fokus insbesondere auf den Personal- und Energiekosten als wesentliche Ausgabepositionen.

Der Betrieb der Bäder und Sportanlagen verursacht durch die Erwärmung von Becken- und Duschwasser und das Beheizen von Räumlichkeiten einen sehr hohen Energieverbrauch.

Die weitere Entwicklung der Rohstoffpreise am Weltmarkt und damit die Entwicklung der Ener- giepreise ist schwer vorhersehbar und ist damit eine nicht konkret planbare Variable.

In der Vergangenheit sind durch den Neubau des Hallenbades im Sportpark und der Sportan- lage Arenberg-Fortsetzung sowie durch die Sanierung der Heizungsanlagen in den Sportanla- gen Batenbrock, Rheinbaben, und der Sanierung des Hallenbades Kirchhellen Energieein- sparmöglichkeiten genutzt worden. Hierdurch hat sich die Energiebilanz verbessert. Gleiches gilt für die Verlagerung der Sportanlage an der Kettelerstraße auf das Jacobigelände, auf dem die Spiel- und Sportanlage Jacobi entstanden ist.

Der BSBB wird weiterhin bemüht sein, Einsparpotenziale zu nutzen.

Der Einsatz einer Mikro KWK-Anlage in der Sporthalle Rheinbaben und die Umstellung der Energieversorgung im Hallenbad Kirchhellen durch Einsatz von Biogas aus einer ortsansässi- gen Biogasanlage zur Wärmeerzeugung sind Maßnahmen, die bereits im Jahr 2012 erfolgreich realisiert worden sind.

(22)

Die Personalausgaben werden auch zukünftig nur schwer zu kalkulieren sein. Dies ist insbe- sondere beim Freibad aufgrund des von der Wetterlage abhängigen Umfangs des Einsatzes von Rettungsschwimmern und weiteren Aushilfskräften der Fall.

Der BSBB hat aufgrund des vorhandenen Personalumfanges einen stringenten Personalein- satz. Hierdurch können zeitweise Personalengpässe entstehen, die nur durch Aushilfen besei- tigt werden können. Da insbesondere im Reinigungsbereich ein zunehmender Krankenstand zu verzeichnen ist, entstehen Aufwendungen für die Vergabe von Reinigungsleistungen an Exter- ne, die sich bei den Kosten für Fremdreinigung niederschlagen.

Generell ist im Personalbereich von einem stetigen Anstieg der Kosten allein durch Tariferhö- hungen auszugehen.

Es hat sich gezeigt, dass der neu gegründete Förderverein Stenkhoffbad über ehrenamtliche Arbeit nicht zu einer Senkung der Personalkosten des Freibadpersonals beitragen kann. Die Betriebsleitung wird aber bemüht sein, die Personalkosten auch zukünftig durch eine flexiblere Handhabung bei der Öffnung des Bades zu senken. Dies ist im Berichtsjahr sowohl durch den späteren Öffnungstermin als auch durch mehrtägige Schließungen des Bades aufgrund schlechter Witterungsbedingungen umgesetzt worden.

Im Jahr 2016 musste im Vergleich zum Vorjahr ein witterungsbedingter Rückgang der Besu- cherzahl verzeichnet werden (2015 = 21.297; 2016 = 18.475). Dies hat jedoch nicht zu einer signifikanten Verschlechterung des Wirtschaftsergebnisses des Freibades geführt.

Der Rat der Stadt hat darüber hinaus beschlossen, den öffentlichen Badebetrieb im Hallenbad Boy/Welheim beginnend mit dem Jahr 2014 deutlich zu reduzieren. In diesem Zusammenhang wurde eine Planstelle für einen Fachangestellten für Bäderbetriebe gestrichen. Dies führt auf Dauer zu einer weiteren Personalkostenreduzierung.

Durch die Rückführung der RWE Aktien an die Stadt Bottrop in einem Gesamtwert in Höhe von 4.828.772,30 € zum 30.11.2016 entfallen auf Dauer die entsprechenden Beteiligungserlöse.

Von der noch zu veräußernden Restfläche des ehemaligen Sportplatzes „Rhenania" an der Horster Straße wurden anteilige Flächen für Verkehrs- und Grünflächen zu einem Wert in Höhe von 73.175,00 € entnommen.

D. Sonstige Angaben

Stärkungspakt Stadtfinanzen 2012 — 2021

Der Rat der Stadt ist dem Stärkungspakt Stadtfinanzen beigetreten und hat im Rahmen der Beschlussfassung über den Haushaltssanierungsplan eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen be- schlossen. Von diesen Maßnahmen betreffen 16 den Bottroper Sport- und Bäderbetrieb.

Wesentliche Maßnahmen sind

• die Reduzierung des Betriebskostenzuschusses zum Betrieb des Stenkhoffbades auf 90.000 € ab dem Jahr 2014

• die Aufgabe des Sportplatzes Körnerschule ab dem Jahr 2013

• die Kürzung von Zuschüssen

• die Erhöhung der Entgelte für die Benutzung von Sportanlagen

• die Erhöhung der Entgelte für die Benutzung der städt. Bäder

• die Reduzierung des öffentlichen Badebetriebes im Hallenbad Boy/Welheim.

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Nach Auswertung der Kostenstelle „Stenkhoffbad" wurde das Ziel, den Zuschussbedarf für das Stenkhoffbad auf 90.000,00 € zu reduzieren in den Jahren 2014 und 2015 übertroffen. In die- sen Jahren konnte der Zuschussbedarf auf 57.079,31 € bzw. 38.457,86 € zurückgeführt wer- den.

Der BSBB wird auch zukünftig bemüht sein, den Zuschussbedarf für das Bad trotz notwendiger Reparaturen auf einem Niveau unter der 90.000,00-Euro-Grenze zu halten.

Der Sportplatz Feldhausen wurde aufgrund der positiven Entwicklung des auf ihm beheimate- ten Vereins TSV Feldhausen 2015 nicht aufgegeben. Der Einsparungsbetrag in Höhe von 13.000,00 € konnte im Jahr 2015 damit nicht realisiert werden.

Der Sportplatz Körnerschule ist aufgeben. Es fallen zur Zeit lediglich Grundbesitzabgaben an.

Umwandlung eines Tennenplatzes in ein Kunstrasenspielfeld, Herrichtung Bolzplatz am Jahnstadion und Sanierung Multifunktionsgebäude auf der Spiel- und Sportanlage Ja- cobi

Im Berichtsjahr wurde der sanierungsbedürftige Tennenplatz auf der Bezirkssportanlage an der Loewenfeldstraße in Kirchhellen in einen Kunstrasenplatz umgewandelt.

Durch die Maßnahme „Aus Rot wird Grün" des VfB Kirchhellen, bei der 150.000,00 € Eigenmit- tel aufgebracht worden sind, wurden die Voraussetzungen für die Umwandlung geschaffen.

Die Kosten betrugen (abzüglich Eigenleistung des VFB Kirchhellens in Höhe von 150.000,00 €) und einem Zuschuss der Bezirksverwaltungsstelle Kirchhellen in Höhe von 10.000,00 €) für die Skateranlage 436.707,09 €.

Die offizielle Eröffnung des Kunstrasenplatzes erfolgte im Rahmen eines Festaktes am 02.09.2016.

Der ehemalige Tennenplatz am Jahnstadion wurde vor dessen Umwandlung in ein Kunstrasen- spielfeld als Aus-/Überlaufparkplatz bei Großveranstaltungen im Jahnstadion genutzt.

Als Ersatz für die wegfallenden Stellplätze wurde der Bolzplatz neben dem Kunstrasenplatz hergestellt. Die Kosten hierfür beliefen sich auf 50.380,22 €. Die Fertigstellung erfolgte zum 31.07.2016.

Im Zuge der Sanierung der Wasserinstallation im Multifunktionsgebäude auf der Spiel- und Sportlandschaft Jacobi wurden im Jahr 2016 Kosten in Höhe von 158.526,83 € aufgewendet und bei den Instandhaltungskosten veranschlagt.

Die Instandhaltungskosten wurden nachträglich aktiviert und entsprechend der Nutzungsdauer jährlich abgeschrieben.

Ebenso verhält es sich mit den ersten, im Jahr 2016 fällig gewordenen Instandhaltungskosten für die Sanierung der Wasserinstallation und des Brandschutzes in der Dieter-Renz-Halle. Auch dieser Betrag in Höhe von 96.683,42 € wurde nachträglich aktiviert und entsprechend der Nut- zungsdauer abgeschrieben.

E. Ausblick

Für das Jahr 2017 sind Investitionen von 570 T€ geplant. Der Wirtschaftsplan 2017 weist ein Jahresfehlbetrag von 1.254 T€ aus. Die Betriebsleitung geht nach bisherigem Geschäftsverlauf davon aus, dass das Planergebnis ungefähr erreicht wird.

(24)

D. 2 Bilanz des Bottroper Sport- und

Aktiva

2016 2015

EUR EUR

A. Anlagevermögen

I. Finanzanlagen 46.122.185,83 50.950.958,13

II. Sachanlagen 16.667.811,00 16.990.218,00

Anlagevermögen 62.789.996,83 67.941.176,13

B. Umlaufvermögen

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 5.416.112,24 2.322.076,70

II. Vorräte 21.253,66 213.717,48

III. Wertpapiere 0,00 0,00

IV. Schecks, Kassenbestand, Bundesbank- und 6.458,00 8.352,00 Postgiroguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten

Umlaufvermögen 5.443.823,90 2.544.146,18

Bilanzsumme 68.233.820,73 70.485.322,31

(25)

Bäderbetriebes zum 31. Dezember 2016

Passiva

2016 2015

EUR EUR

A. Eigenkapital

I. Gezeichnete Rücklage 2.300.000,00 2.300.000,00

II. Kapitalrücklage 33.314.064,30 44.942.047,34

III. Bilanzverlust -14.116.836,12 -23.525.850,80

Eigenkapital 21.497.228,18 23.716.196,54

B. Sonderposten mit Rücklagenanteil 4.515.837,12 4.548.163,21

C. Rückstellungen 695.291,11 433.583,38

D. Verbindlichkeiten

1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 209.604,10 185.872,68 2. Verbindlichkeiten gegenüber dem Träger 41.022.992,70 41.512.971,47

3. sonstige Verbindlichkeiten 292.564,40 88.385,03

41.525.161,20 41.787.229,18

E. Rechnungsabgrenzungsposten 303,12 150,00

Bilanzsumme 68.233.820,73 70.485.322,31

(26)

D. 3 Gewinn- und Verlustrechnung des Bottroper Sport- und Bäderbetriebes

für die Zeit vom 01.01. – 31.12.2016

EUR

1. Umsatzerlöse 3.849.804,14

2. Sonstige Zinsen und Erträge 422,81

3. Sonstige betriebliche Erträge 91.864,74

4. Erträge aus Beteiligungen 4.841.836,00

5. Erträge aus Wertpapieren und Ausleihungen

des Finanzanlagevermögens 0,00

6. Erhöhung/Verminderung des Bestandes Grundstücke -131.031,29 8.652.896,40

EUR

1. Materialaufwand 1.545.719,02

2. Personalaufwand 2.073.642,45

3. Abschreibungen 738.860,99

4. Abschreibungen auf Wertpapiere 0,00

5. Sonstige betriebliche Aufwendungen 1.315.056,39

6. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 910.340,59

7. Steuern 370.036,00

6.953.655,44 1.699.240,96

a) Abschlagszahlungen auf Verlustausgleich

aus dem Haushalt der Gemeinde 1.005.000,00

Der Betriebskostenzuschuss in Höhe von 1.005.000,00 EUR wird an die Stadt Bottrop zurückgezahlt.

b) Gewinn 1.699.240,96

Der Jahresüberschuss wird mit dem bestehenden Verlustvortrag verrechnet.

Erträge

Aufwendungen

Jahresüberschuss Nachrichtlich:

Behandlung des Jahresergebnisses

(27)

E.1 Lagebericht

der Bottroper Entsorgung und Stadtreinigung AöR (BEST)

„Auszug aus dem Bericht der WPR Rhein-Ruhr GmbH,

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2016 der BEST"

Die BEST AöR wurde als Anstalt des öffentlichen Rechts im September 2000 rückwirkend zum 01. Januar 2000 gegründet. Gegenstand des Unternehmens ist die Annahme, die Sammlung, die Kommissionierung und der Transport von Abfällen zur Beseitigung oder Verwertung aus privaten Haushalten und ähnlichen Herkunftsbereichen gemäß des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) des Bundes und des Abfallgesetzes für das Land NRW, des Weiteren die Sammlung und Entsor- gung von Abfällen aus anderen Herkunftsbereichen gemäß des KrWG, die Erbringung der Leis- tungen gemäß des Straßenreinigungsgesetzes sowie die Unterhaltung, Wartung und Bewirtschaf- tung des eigenen Fuhrparks und die Wartung des Fuhrparks der Stadt Bottrop als Dienstleistung.

Die Umsätze der BEST AöR resultieren zu ca. 95 % aus den Gebühren erhebenden Bereichen auf Basis des Kommunalabgabengesetzes. Davon sind rd. 70 % aus dem Bereich Abfallwirtschaft und rd. 12 % aus dem Bereich Straßenreinigung/Winterdienst. Darüber hinaus werden Umsätze aus den Betrieben gewerblicher Art und aus Geschäftsverbindungen mit der Stadt Bottrop oder deren Gesellschaften erzielt. Zur Betreuung der in der Entsorgung tätigen städt. Gesellschaften (WRB GmbH, GVB GmbH) bestehen Geschäftsbesorgungsverträge.

Die BEST AöR ist nur in bestimmten Marktsegmenten, die relativ geringe Umsatzanteile erzielen, direkter Konkurrenz ausgesetzt. Die Tätigkeit der BEST AöR ist auf das Stadtgebiet Bottrop be- grenzt.

Mit Zustimmung der Bezirksregierung in Münster hat die BEST AöR zum 01.01.2015 die 49 %igen-Anteile der SIUS GmbH an der Gesellschaft zur Verwertung von Grün- und Bioabfällen mbH erworben. Damit sind zukünftige Entwicklungsmöglichkeiten bei der Grün- und Bioabfallver- wertung für die BEST AöR gesichert.

Gewährträgerin der Bottroper Entsorgung und Stadtreinigung ist die Stadt Bottrop. Die Organe des Kommunalunternehmens sind der Verwaltungsrat und der Vorstand. Den Vorsitz im Verwaltungsrat hat der jeweils für die Abfallwirtschaft zuständige Fachdezernent der Stadt Bottrop. Der Verwal- tungsrat setzt sich aus vom Rat der Stadt Bottrop entsandten Vertretern zusammen. Er wurde nach der Kommunalwahl 2014 im Juli 2014 neu besetzt. Die Anstalt hat insofern eine besondere Rolle, als dass sie als eigenständige Körperschaft des öffentlichen Rechts vom Rat der Stadt Bottrop die Kompetenz zum Erlass von Satzungen erhalten hat und berechtigt ist, Töchter zu gründen. Die An- staltsatzung wurde zuletzt am 13.12.2007 durch Ratsbeschluss geändert. Die geänderte Satzung berücksichtigt gesetzliche Änderungen sowie strukturelle Änderungen zur Stärkung der Anstaltsor- gane in ihren Zuständigkeitsbereichen.

Die Leistungserbringung der BEST AöR im Bereich der hoheitlichen Aufgaben Abfallwirtschaft und Stadtreinigung und die Gewährleistung der Entsorgungssicherheit ist durch die Unternehmens- und Vertragsstruktur gesichert. Mit Abschluss des Vergabeverfahrens ist die Restmüllentsorgung bis mindestens 2024 fixiert. Da auch der Vertrag zur Entsorgung des Biomülls noch bis Ende 2017 Bestand hat, sind die Hauptmengenströme der Entsorgung und Verwertung vertraglich abgesi- chert.

(28)

Die Einnahmen aus der Altpapiervermarktung sind sowohl für den Gebührenzahler als auch für die BEST AöR ergebnisrelevant. Der Markt ist sehr volatil und häufig kurzfristigen Anpassungen un- terworfen, die eine Prognose über den Zeitraum eines Jahres unsicher machen. In 2016 wurde bei nahezu gleicher Menge wie im Vorjahr durch einen sich erholenden Markt rd. 12 % höhere Erlöse erzielt. Aufgrund der gesamtwirtschaftlichen Lage und der Überversorgung mit Altpapier geht der Vorstand im besten Fall von einem weiterhin gleichbleibenden Ertrag aus.

Ein lokal gebundenes Unternehmen, wie die BEST AöR, muss ein sehr breites Portfolio haben um auf einem räumlich begrenzten Markt bestehen zu können. Um derartige Marktverwerfungen aus eigener Kraft im laufenden Geschäft kompensieren zu können, ist ein flexibler Mitteleinsatz uner- lässlich. Das Erschließen neuer Geschäftsfelder, wie z.B. das Angebot mit „Vollservice Premium"

und ab 2015 dem Entrümpelungsservice sind Aktivitäten, die langfristig den demographischen Wandel in Bottrop mit seinen Auswirkungen auf das Geschäftsfeld der BEST AöR berücksichtigen.

Der Abfallwirtschaftsplan des Landes Nordrhein-Westfalen, das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz, die Novelle der Gewerbeabfallverordnung, ein mögliches Wertstoffgesetz sowie der demographi- sche Wandel haben signifikante Auswirkungen auf die zukünftige Abfallwirtschaft sowie die Zu- sammensetzung des Abfalls und bedingen daher einen Handlungsbedarf zur Stabilisierung der reinen Kommunalunternehmen. Die gegenwärtige rechtliche Situation erleichtert ein Zusammen- wirken von Kommunalunternehmen bei der Erledigung hoheitlicher Aufgaben zu Gunsten verbes- serter wirtschaftlicher Ergebnisse, ohne dass die Entscheidungskompetenz oder die Qualität der Dienstleistung in den einzelnen Kommunen eingeschränkt werden muss.

Allerdings werden die Auswirkungen des neuen § 2 b des Umsatzsteuergesetzes die Geschäfte mittelfristig beeinflussen. Die BEST AöR wickelt signifikante Beträge mit der Stadt Bottrop im Rahmen der Beistandsleistungen ohne Umsatzsteuer ab. In engerer Abstimmung mit der Stadt Bottrop haben sowohl die BEST AöR als auch die Stadt Bottrop die Erklärung gegenüber den Fi- nanzbehörden abgegeben, dass die Übergangsregelung bis 2021 genutzt wird.

Gespräche werden weiterhin insbesondere zwischen den kommunalen Entsorgern der Städte Bottrop, Gelsenkirchen und Gladbeck regelmäßig geführt, um Formen möglicher Zusammenarbeit zu diskutieren und z.T. auch zu realisieren. Hier besteht auch für die kommenden Jahre weiterhin erhöhter Handlungsbedarf, um sich für die kommunalen Unternehmen Marktvorteile durch die Entwicklung von Nachfragekompetenz in entsprechenden Verbundlösungen zu sichern. In dem Zusammenhang hat sich die BEST AöR mit der Sicherung der Anteile an der GVB mbH die Mög- lichkeit erhalten, über eine jetzt inhousefähige Gesellschaft mit den Nachbarstädten zusammenzu- arbeiten.

In 2015 wurden, in Fortführung der Messungen zum Sickerwassereinstau im Deponiekörper noch vorliegende Methangasemissionen festgestellt. Ursache und Herkunft sollen in weiteren Messreihen näher bestimmt werden, bevor endgültige Entscheidungen über den Umgang damit getroffen wer- den. Die Ergebnisse zeigten, dass Methangas in einer Konzentration vorhanden ist, die weitere Abstimmungen mit den Behörden zum Umgang erforderlich macht. In Absprache mit den Überwa- chungsbehörden wurde in 2016 festgelegt, das vorhandene Gas aktiv abzusaugen und mit einer mobilen Fackel unschädlich zu machen. Auf Grund der langen Zeit ohne Absaugung legen die ge- fundenen Werte nahe, dass es sich um entstandene Gasblasen handelt und nicht um eine immer noch vorhandene hohe Aktivität der Deponie. Es wurde vereinbart, die gewonnenen Ergebnisse nach einem Jahr nochmals zu diskutieren, um das Stilllegungsverfahren weiter fortzuführen. Das Verfahren wird in 2017 fortgeführt und von der Bezirksregierung begleitet. Ein zusätzliches Kosten- risiko, über das Maß der Rückstellungen hinaus, ist nach derzeitigem Kenntnisstand nicht erkenn- bar.

(29)

Die Entwicklungsmöglichkeiten der BEST AöR können zusammengefasst insgesamt als positiv bewertet werden. Wie häufig dargestellt, wurde nach einem Zeitraum von 6 Jahren mit Auslaufen der Veraschungsverträge, die Bio- und Restmüllgebühr erstmals ab 2015 wieder erhöht und den tatsächlichen Gegebenheiten angepasst. Der Verwaltungsrat hat diverse Modelle für die Gebüh- rensteigerungen vorgelegt bekommen und sich für die Variante mit dem geringsten Anstieg in 2015 entschieden, die einen Inflationsausgleich in den folgenden Jahren mit geringfügigen kontinu- ierlichen Steigerungen zur Folge hat. Die Einnahmesituation der BEST AöR wird sich damit signifi- kant erhöhen, so dass die höheren Kosten der Restmüllentsorgung gedeckt sind.

Die BEST AöR wurde im Rahmen des im März 2016 wieder durchgeführten Verfahrens zur Zertifi- zierung als Entsorgungsfachbetrieb geprüft. Das Zertifikat wurde erteilt. Hier sind er- wartungsgemäß keine ungesicherten Risiken festgestellt worden. Finanzielle Risiken sind auf Grund der Rechtsform der BEST AöR und der auf Basis des Kommunalabgabengesetzes abzu- rechnenden Leistungserbringung nur in sehr geringem Umfang gegeben.

Die Entsorgungssicherheit ist weiterhin durch bestehende Verträge für alle Abfallfraktionen gege- ben. Der Restmüll wird weiterhin, nach Abschluss des Vertrages mit RWE, seit dem 01.01.2015 bis mindestens 31.12.2024 in das MHKW Essen-Karnap verbracht. Durch die Ausschreibung hat sich das finanzielle Risiko für die BEST AöR und den Gebührenzahler in Bottrop verringert, da die Kommunen nicht mehr für die Auslastung des Kraftwerks sorgen müssen. Im Bereich der Wertstoffe werden hauptsächlich Jahresverträge abgeschlossen. Die Ausschreibung für Biomüll garantiert über einen Zeitraum von 3 Jahren bis mindestens zum 31.12.2016 relative Preisstabilität. Die ver- einbarte Verlängerungsoption für 1 Jahr ist in Kraftgetreten, so dass die Preise bis 31.12.2017 fix sind. Nach den derzeitigen Erkenntnissen wird eine neue Ausschreibung in 2017 schon allein auf Grund der Rahmenbedingungen des AWP und der Verknappung der Entsorgungskapazitäten zu signifikant höheren Kosten in der Entsorgung führen. Die Verwertung des Biomülls wird voraussicht- lich deutlich höhere Kosten verursachen als die Beseitigung des Restmülls. Eine vollständige Wei- tergabe an die Bürger über eine höhere Biomüllgebühr wird nicht erfolgen.

Auf Grund der sich aus der Gemeindeordnung ableitenden räumlichen Begrenzung ist eine Auswei- tung der vorhandenen Geschäftsfelder über die Stadtgrenze hinaus so gut wie nicht möglich. Die BEST AöR ist zu 90 % gebührenfinanziert. Anpassungen der Gebühren werden auch in den nächs- ten Jahren durchzuführen sein, so dass von steigenden Umsätzen auszugehen ist. In diesem Zu- sammenhang geht die BEST ÄöR von einem positiven cash flow aus der gewöhnlichen Geschäfts- tätigkeit aus.

Das Ergebnis in 2017 wird durch geringere Erlöse aus der Sekundärrohstoffvermarktung belas- tet. Eine Tendenz zur Erhöhung ist auch nach dem ersten Quartal 2017 nicht zu erkennen. Da der Export hier eine nicht zu vernachlässigende Rolle spielt, ist die Entwicklung nach den derzei- tigen politischen Geschehnissen nicht abzuschätzen. Weiterhin ist davon auszugehen, dass bei zumindest gleich bleibenden Kosten bei den gebührenrechnenden Einheiten sich die Erhe- bungsbasis und die Berechnungsgrundlagen weiterhin verschlechtern werden (Reduzierung Li- tervolumen, Behälteranzahl, evtl. geringere Wertstofferträge u.ä.).

Auswirkungen haben die vom Verwaltungsrat getroffenen gebührenpolitischen Entscheidungen (z.B. kostenfreie Anlieferungsmöglichkeiten bei Sperrmüll an den Recyclinghöfen, kostenfreie Pa- piertonne), die auch in 2017 weiterhin bestehen. Die Gebühren in den einzelnen Sparten für 2017 sind daher sorgfältig unter Berücksichtigung vorgenannter Entwicklungen kalkuliert worden. In der Sparte Winterdienst ergibt sich eine hohe Abhängigkeit von Faktoren, die durch die BEST AöR nicht beeinflusst werden können. Eine mögliche politische Entscheidung, keine kostendeckende Gebühr für den Winterdienst zu verrechnen, kann das Ergebnis belasten.

Durch das große Vertrauen, dass die Bürger dem kommunalen Entsorger entgegenbringen und die deutliche Präsenz im Stadtgebiet, ist die BEST AöR in der Lage Umsatzrückgänge in Teilen zu kompensieren.

(30)

Langfristig ist zu prüfen, ob die Auslastung von Personal und Fuhrpark durch die Erweiterung des Angebots oder interkommunale Zusammenarbeit gesteigert werden kann, wenn die Arbeitsplätze im derzeitigen Umfang erhalten bleiben sollen.

Im Bereich der Personalkosten ist die BEST AöR an die Ergebnisse der Tarifverhandlungen zum TVöD gebunden. Eine prozentuale Steigerung der Tariflöhne ist im Wirtschaftsplan für 2016 ein- kalkuliert.

(31)
(32)

E. 2 Bilanz der Bottroper Entsorgung

Aktiva

31.12.2016 31.12.2015

EUR EUR

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände 11.172,96 21.971,40

II. Sachanlagevermögen 12.949.047,58 14.066.268,34

III. Finanzanlagen 22.740,00 22.740,00

Anlagevermögen 12.982.960,54 14.110.979,74

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte 87.091,55 140.697,99

II. Forderungen / 1.154.554,41 1.130.047,77

sonstige Vermögensgegenstände

III. Flüssige Mittel 3.792.452,52 2.836.718,25

Umlaufvermögen 5.034.098,48 4.107.464,01

C. Rechnungsabgrenzungsposten 38.377,95 47.405,95

Summe Aktiva 18.055.436,97 18.265.849,70

(33)

und Stadtreinigung (BEST) zum 31.12.2016

Passiva

31.12.2016 31.12.2015

EUR EUR

A. Eigenkapital

I. gezeichnetes Kapital 250.000,00 250.000,00

II. Rücklagen 4.254.719,25 4.254.719,25

III. Gewinn 678.683,15 391.943,03

IV. Gewinnvortrag 1.499.806,99 1.257.863,96

Eigenkapital 6.683.209,39 6.154.526,24

B. Sonderposten mit Rücklageanteil 0,00 489.288,94

C. Rückstellungen 1.722.261,85 1.855.711,35

D. Verbindlichkeiten 9.649.965,73 9.766.323,17

E. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 0,00

Summe Passiva 18.055.436,97 18.265.849,70

(34)

E. 3 Gewinn- und Verlustrechnung

der Bottroper Entsorgung und Stadtreinigung (BEST) für die Zeit vom 01.01. – 31.12.2016

Erträge EUR

1. Umsatzerlöse 19.034.070,42

2. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 990,95

3. Sonstige betriebliche Erträge 647.713,97

4. Erträge aus Beteiligungen 2.450,00

19.685.225,34

Aufwendungen EUR

1. Materialaufwand 7.128.256,42

2. Personalaufwand 8.174.767,75

3. Abschreibungen 1.428.029,52

4. sonstige betriebliche Aufwendungen 1.897.933,54

5. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 290.785,73

6. Steuern 86.769,23

19.006.542,19

Erträge 19.685.225,34

./. Aufwendungen 19.006.542,19

= Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss 678.683,15

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