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I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 5.416.112,24 2.322.076,70

II. Vorräte 21.253,66 213.717,48

III. Wertpapiere 0,00 0,00

IV. Schecks, Kassenbestand, Bundesbank- und 6.458,00 8.352,00 Postgiroguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten

Umlaufvermögen 5.443.823,90 2.544.146,18

Bilanzsumme 68.233.820,73 70.485.322,31

Bäderbetriebes zum 31. Dezember 2016

Passiva

2016 2015

EUR EUR

A. Eigenkapital

I. Gezeichnete Rücklage 2.300.000,00 2.300.000,00

II. Kapitalrücklage 33.314.064,30 44.942.047,34

III. Bilanzverlust -14.116.836,12 -23.525.850,80

Eigenkapital 21.497.228,18 23.716.196,54

B. Sonderposten mit Rücklagenanteil 4.515.837,12 4.548.163,21

C. Rückstellungen 695.291,11 433.583,38

D. Verbindlichkeiten

1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 209.604,10 185.872,68 2. Verbindlichkeiten gegenüber dem Träger 41.022.992,70 41.512.971,47

3. sonstige Verbindlichkeiten 292.564,40 88.385,03

41.525.161,20 41.787.229,18

E. Rechnungsabgrenzungsposten 303,12 150,00

Bilanzsumme 68.233.820,73 70.485.322,31

D. 3 Gewinn- und Verlustrechnung des Bottroper Sport- und Bäderbetriebes

für die Zeit vom 01.01. – 31.12.2016

EUR

1. Umsatzerlöse 3.849.804,14

2. Sonstige Zinsen und Erträge 422,81

3. Sonstige betriebliche Erträge 91.864,74

4. Erträge aus Beteiligungen 4.841.836,00

5. Erträge aus Wertpapieren und Ausleihungen

des Finanzanlagevermögens 0,00

6. Erhöhung/Verminderung des Bestandes Grundstücke -131.031,29 8.652.896,40

EUR

1. Materialaufwand 1.545.719,02

2. Personalaufwand 2.073.642,45

3. Abschreibungen 738.860,99

4. Abschreibungen auf Wertpapiere 0,00

5. Sonstige betriebliche Aufwendungen 1.315.056,39

6. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 910.340,59

7. Steuern 370.036,00

6.953.655,44 1.699.240,96

a) Abschlagszahlungen auf Verlustausgleich

aus dem Haushalt der Gemeinde 1.005.000,00

Der Betriebskostenzuschuss in Höhe von 1.005.000,00 EUR wird an die Stadt Bottrop zurückgezahlt.

b) Gewinn 1.699.240,96

Der Jahresüberschuss wird mit dem bestehenden Verlustvortrag verrechnet.

Erträge

Aufwendungen

Jahresüberschuss Nachrichtlich:

Behandlung des Jahresergebnisses

E.1 Lagebericht

der Bottroper Entsorgung und Stadtreinigung AöR (BEST)

„Auszug aus dem Bericht der WPR Rhein-Ruhr GmbH,

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2016 der BEST"

Die BEST AöR wurde als Anstalt des öffentlichen Rechts im September 2000 rückwirkend zum 01. Januar 2000 gegründet. Gegenstand des Unternehmens ist die Annahme, die Sammlung, die Kommissionierung und der Transport von Abfällen zur Beseitigung oder Verwertung aus privaten Haushalten und ähnlichen Herkunftsbereichen gemäß des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) des Bundes und des Abfallgesetzes für das Land NRW, des Weiteren die Sammlung und Entsor-gung von Abfällen aus anderen Herkunftsbereichen gemäß des KrWG, die ErbrinEntsor-gung der Leis-tungen gemäß des Straßenreinigungsgesetzes sowie die Unterhaltung, Wartung und Bewirtschaf-tung des eigenen Fuhrparks und die WarBewirtschaf-tung des Fuhrparks der Stadt Bottrop als DienstleisBewirtschaf-tung.

Die Umsätze der BEST AöR resultieren zu ca. 95 % aus den Gebühren erhebenden Bereichen auf Basis des Kommunalabgabengesetzes. Davon sind rd. 70 % aus dem Bereich Abfallwirtschaft und rd. 12 % aus dem Bereich Straßenreinigung/Winterdienst. Darüber hinaus werden Umsätze aus den Betrieben gewerblicher Art und aus Geschäftsverbindungen mit der Stadt Bottrop oder deren Gesellschaften erzielt. Zur Betreuung der in der Entsorgung tätigen städt. Gesellschaften (WRB GmbH, GVB GmbH) bestehen Geschäftsbesorgungsverträge.

Die BEST AöR ist nur in bestimmten Marktsegmenten, die relativ geringe Umsatzanteile erzielen, direkter Konkurrenz ausgesetzt. Die Tätigkeit der BEST AöR ist auf das Stadtgebiet Bottrop be-grenzt.

Mit Zustimmung der Bezirksregierung in Münster hat die BEST AöR zum 01.01.2015 die 49 %igen-Anteile der SIUS GmbH an der Gesellschaft zur Verwertung von Grün- und Bioabfällen mbH erworben. Damit sind zukünftige Entwicklungsmöglichkeiten bei der Grün- und Bioabfallver-wertung für die BEST AöR gesichert.

Gewährträgerin der Bottroper Entsorgung und Stadtreinigung ist die Stadt Bottrop. Die Organe des Kommunalunternehmens sind der Verwaltungsrat und der Vorstand. Den Vorsitz im Verwaltungsrat hat der jeweils für die Abfallwirtschaft zuständige Fachdezernent der Stadt Bottrop. Der Verwal-tungsrat setzt sich aus vom Rat der Stadt Bottrop entsandten Vertretern zusammen. Er wurde nach der Kommunalwahl 2014 im Juli 2014 neu besetzt. Die Anstalt hat insofern eine besondere Rolle, als dass sie als eigenständige Körperschaft des öffentlichen Rechts vom Rat der Stadt Bottrop die Kompetenz zum Erlass von Satzungen erhalten hat und berechtigt ist, Töchter zu gründen. Die An-staltsatzung wurde zuletzt am 13.12.2007 durch Ratsbeschluss geändert. Die geänderte Satzung berücksichtigt gesetzliche Änderungen sowie strukturelle Änderungen zur Stärkung der Anstaltsor-gane in ihren Zuständigkeitsbereichen.

Die Leistungserbringung der BEST AöR im Bereich der hoheitlichen Aufgaben Abfallwirtschaft und Stadtreinigung und die Gewährleistung der Entsorgungssicherheit ist durch die Unternehmens- und Vertragsstruktur gesichert. Mit Abschluss des Vergabeverfahrens ist die Restmüllentsorgung bis mindestens 2024 fixiert. Da auch der Vertrag zur Entsorgung des Biomülls noch bis Ende 2017 Bestand hat, sind die Hauptmengenströme der Entsorgung und Verwertung vertraglich abgesi-chert.

Die Einnahmen aus der Altpapiervermarktung sind sowohl für den Gebührenzahler als auch für die BEST AöR ergebnisrelevant. Der Markt ist sehr volatil und häufig kurzfristigen Anpassungen un-terworfen, die eine Prognose über den Zeitraum eines Jahres unsicher machen. In 2016 wurde bei nahezu gleicher Menge wie im Vorjahr durch einen sich erholenden Markt rd. 12 % höhere Erlöse erzielt. Aufgrund der gesamtwirtschaftlichen Lage und der Überversorgung mit Altpapier geht der Vorstand im besten Fall von einem weiterhin gleichbleibenden Ertrag aus.

Ein lokal gebundenes Unternehmen, wie die BEST AöR, muss ein sehr breites Portfolio haben um auf einem räumlich begrenzten Markt bestehen zu können. Um derartige Marktverwerfungen aus eigener Kraft im laufenden Geschäft kompensieren zu können, ist ein flexibler Mitteleinsatz uner-lässlich. Das Erschließen neuer Geschäftsfelder, wie z.B. das Angebot mit „Vollservice Premium"

und ab 2015 dem Entrümpelungsservice sind Aktivitäten, die langfristig den demographischen Wandel in Bottrop mit seinen Auswirkungen auf das Geschäftsfeld der BEST AöR berücksichtigen.

Der Abfallwirtschaftsplan des Landes Nordrhein-Westfalen, das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz, die Novelle der Gewerbeabfallverordnung, ein mögliches Wertstoffgesetz sowie der demographi-sche Wandel haben signifikante Auswirkungen auf die zukünftige Abfallwirtschaft sowie die Zu-sammensetzung des Abfalls und bedingen daher einen Handlungsbedarf zur Stabilisierung der reinen Kommunalunternehmen. Die gegenwärtige rechtliche Situation erleichtert ein Zusammen-wirken von Kommunalunternehmen bei der Erledigung hoheitlicher Aufgaben zu Gunsten verbes-serter wirtschaftlicher Ergebnisse, ohne dass die Entscheidungskompetenz oder die Qualität der Dienstleistung in den einzelnen Kommunen eingeschränkt werden muss.

Allerdings werden die Auswirkungen des neuen § 2 b des Umsatzsteuergesetzes die Geschäfte mittelfristig beeinflussen. Die BEST AöR wickelt signifikante Beträge mit der Stadt Bottrop im Rahmen der Beistandsleistungen ohne Umsatzsteuer ab. In engerer Abstimmung mit der Stadt Bottrop haben sowohl die BEST AöR als auch die Stadt Bottrop die Erklärung gegenüber den Fi-nanzbehörden abgegeben, dass die Übergangsregelung bis 2021 genutzt wird.

Gespräche werden weiterhin insbesondere zwischen den kommunalen Entsorgern der Städte Bottrop, Gelsenkirchen und Gladbeck regelmäßig geführt, um Formen möglicher Zusammenarbeit zu diskutieren und z.T. auch zu realisieren. Hier besteht auch für die kommenden Jahre weiterhin erhöhter Handlungsbedarf, um sich für die kommunalen Unternehmen Marktvorteile durch die Entwicklung von Nachfragekompetenz in entsprechenden Verbundlösungen zu sichern. In dem Zusammenhang hat sich die BEST AöR mit der Sicherung der Anteile an der GVB mbH die Mög-lichkeit erhalten, über eine jetzt inhousefähige Gesellschaft mit den Nachbarstädten zusammenzu-arbeiten.

In 2015 wurden, in Fortführung der Messungen zum Sickerwassereinstau im Deponiekörper noch vorliegende Methangasemissionen festgestellt. Ursache und Herkunft sollen in weiteren Messreihen näher bestimmt werden, bevor endgültige Entscheidungen über den Umgang damit getroffen wer-den. Die Ergebnisse zeigten, dass Methangas in einer Konzentration vorhanden ist, die weitere Abstimmungen mit den Behörden zum Umgang erforderlich macht. In Absprache mit den Überwa-chungsbehörden wurde in 2016 festgelegt, das vorhandene Gas aktiv abzusaugen und mit einer mobilen Fackel unschädlich zu machen. Auf Grund der langen Zeit ohne Absaugung legen die ge-fundenen Werte nahe, dass es sich um entstandene Gasblasen handelt und nicht um eine immer noch vorhandene hohe Aktivität der Deponie. Es wurde vereinbart, die gewonnenen Ergebnisse nach einem Jahr nochmals zu diskutieren, um das Stilllegungsverfahren weiter fortzuführen. Das Verfahren wird in 2017 fortgeführt und von der Bezirksregierung begleitet. Ein zusätzliches Kosten-risiko, über das Maß der Rückstellungen hinaus, ist nach derzeitigem Kenntnisstand nicht erkenn-bar.

Die Entwicklungsmöglichkeiten der BEST AöR können zusammengefasst insgesamt als positiv bewertet werden. Wie häufig dargestellt, wurde nach einem Zeitraum von 6 Jahren mit Auslaufen der Veraschungsverträge, die Bio- und Restmüllgebühr erstmals ab 2015 wieder erhöht und den tatsächlichen Gegebenheiten angepasst. Der Verwaltungsrat hat diverse Modelle für die Gebüh-rensteigerungen vorgelegt bekommen und sich für die Variante mit dem geringsten Anstieg in 2015 entschieden, die einen Inflationsausgleich in den folgenden Jahren mit geringfügigen kontinu-ierlichen Steigerungen zur Folge hat. Die Einnahmesituation der BEST AöR wird sich damit signifi-kant erhöhen, so dass die höheren Kosten der Restmüllentsorgung gedeckt sind.

Die BEST AöR wurde im Rahmen des im März 2016 wieder durchgeführten Verfahrens zur Zertifi-zierung als Entsorgungsfachbetrieb geprüft. Das Zertifikat wurde erteilt. Hier sind er-wartungsgemäß keine ungesicherten Risiken festgestellt worden. Finanzielle Risiken sind auf Grund der Rechtsform der BEST AöR und der auf Basis des Kommunalabgabengesetzes abzu-rechnenden Leistungserbringung nur in sehr geringem Umfang gegeben.

Die Entsorgungssicherheit ist weiterhin durch bestehende Verträge für alle Abfallfraktionen gege-ben. Der Restmüll wird weiterhin, nach Abschluss des Vertrages mit RWE, seit dem 01.01.2015 bis mindestens 31.12.2024 in das MHKW Essen-Karnap verbracht. Durch die Ausschreibung hat sich das finanzielle Risiko für die BEST AöR und den Gebührenzahler in Bottrop verringert, da die Kommunen nicht mehr für die Auslastung des Kraftwerks sorgen müssen. Im Bereich der Wertstoffe werden hauptsächlich Jahresverträge abgeschlossen. Die Ausschreibung für Biomüll garantiert über einen Zeitraum von 3 Jahren bis mindestens zum 31.12.2016 relative Preisstabilität. Die ver-einbarte Verlängerungsoption für 1 Jahr ist in Kraftgetreten, so dass die Preise bis 31.12.2017 fix sind. Nach den derzeitigen Erkenntnissen wird eine neue Ausschreibung in 2017 schon allein auf Grund der Rahmenbedingungen des AWP und der Verknappung der Entsorgungskapazitäten zu signifikant höheren Kosten in der Entsorgung führen. Die Verwertung des Biomülls wird voraussicht-lich deutvoraussicht-lich höhere Kosten verursachen als die Beseitigung des Restmülls. Eine vollständige Wei-tergabe an die Bürger über eine höhere Biomüllgebühr wird nicht erfolgen.

Auf Grund der sich aus der Gemeindeordnung ableitenden räumlichen Begrenzung ist eine Auswei-tung der vorhandenen Geschäftsfelder über die Stadtgrenze hinaus so gut wie nicht möglich. Die BEST AöR ist zu 90 % gebührenfinanziert. Anpassungen der Gebühren werden auch in den nächs-ten Jahren durchzuführen sein, so dass von steigenden Umsätzen auszugehen ist. In diesem Zu-sammenhang geht die BEST ÄöR von einem positiven cash flow aus der gewöhnlichen Geschäfts-tätigkeit aus.

Das Ergebnis in 2017 wird durch geringere Erlöse aus der Sekundärrohstoffvermarktung belas-tet. Eine Tendenz zur Erhöhung ist auch nach dem ersten Quartal 2017 nicht zu erkennen. Da der Export hier eine nicht zu vernachlässigende Rolle spielt, ist die Entwicklung nach den derzei-tigen politischen Geschehnissen nicht abzuschätzen. Weiterhin ist davon auszugehen, dass bei zumindest gleich bleibenden Kosten bei den gebührenrechnenden Einheiten sich die Erhe-bungsbasis und die Berechnungsgrundlagen weiterhin verschlechtern werden (Reduzierung Li-tervolumen, Behälteranzahl, evtl. geringere Wertstofferträge u.ä.).

Auswirkungen haben die vom Verwaltungsrat getroffenen gebührenpolitischen Entscheidungen (z.B. kostenfreie Anlieferungsmöglichkeiten bei Sperrmüll an den Recyclinghöfen, kostenfreie Pa-piertonne), die auch in 2017 weiterhin bestehen. Die Gebühren in den einzelnen Sparten für 2017 sind daher sorgfältig unter Berücksichtigung vorgenannter Entwicklungen kalkuliert worden. In der Sparte Winterdienst ergibt sich eine hohe Abhängigkeit von Faktoren, die durch die BEST AöR nicht beeinflusst werden können. Eine mögliche politische Entscheidung, keine kostendeckende Gebühr für den Winterdienst zu verrechnen, kann das Ergebnis belasten.

Durch das große Vertrauen, dass die Bürger dem kommunalen Entsorger entgegenbringen und die deutliche Präsenz im Stadtgebiet, ist die BEST AöR in der Lage Umsatzrückgänge in Teilen zu kompensieren.

Langfristig ist zu prüfen, ob die Auslastung von Personal und Fuhrpark durch die Erweiterung des Angebots oder interkommunale Zusammenarbeit gesteigert werden kann, wenn die Arbeitsplätze im derzeitigen Umfang erhalten bleiben sollen.

Im Bereich der Personalkosten ist die BEST AöR an die Ergebnisse der Tarifverhandlungen zum TVöD gebunden. Eine prozentuale Steigerung der Tariflöhne ist im Wirtschaftsplan für 2016 ein-kalkuliert.

E. 2 Bilanz der Bottroper Entsorgung

Aktiva

31.12.2016 31.12.2015

EUR EUR

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände 11.172,96 21.971,40

II. Sachanlagevermögen 12.949.047,58 14.066.268,34

III. Finanzanlagen 22.740,00 22.740,00

Anlagevermögen 12.982.960,54 14.110.979,74

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte 87.091,55 140.697,99

II. Forderungen / 1.154.554,41 1.130.047,77

sonstige Vermögensgegenstände

III. Flüssige Mittel 3.792.452,52 2.836.718,25

Umlaufvermögen 5.034.098,48 4.107.464,01

C. Rechnungsabgrenzungsposten 38.377,95 47.405,95

Summe Aktiva 18.055.436,97 18.265.849,70

und Stadtreinigung (BEST) zum 31.12.2016

Passiva

31.12.2016 31.12.2015

EUR EUR

A. Eigenkapital

I. gezeichnetes Kapital 250.000,00 250.000,00

II. Rücklagen 4.254.719,25 4.254.719,25

III. Gewinn 678.683,15 391.943,03

IV. Gewinnvortrag 1.499.806,99 1.257.863,96

Eigenkapital 6.683.209,39 6.154.526,24

B. Sonderposten mit Rücklageanteil 0,00 489.288,94

C. Rückstellungen 1.722.261,85 1.855.711,35

D. Verbindlichkeiten 9.649.965,73 9.766.323,17

E. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 0,00

Summe Passiva 18.055.436,97 18.265.849,70

E. 3 Gewinn- und Verlustrechnung

der Bottroper Entsorgung und Stadtreinigung (BEST) für die Zeit vom 01.01. – 31.12.2016

Erträge EUR

1. Umsatzerlöse 19.034.070,42

2. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 990,95

3. Sonstige betriebliche Erträge 647.713,97

4. Erträge aus Beteiligungen 2.450,00

19.685.225,34

Aufwendungen EUR

1. Materialaufwand 7.128.256,42

2. Personalaufwand 8.174.767,75

3. Abschreibungen 1.428.029,52

4. sonstige betriebliche Aufwendungen 1.897.933,54

5. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 290.785,73

6. Steuern 86.769,23

19.006.542,19

Erträge 19.685.225,34

./. Aufwendungen 19.006.542,19

= Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss 678.683,15

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