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Sächsische Landes­ ärztekammer auf KarriereStart 2013

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Berufspolitik

Ärzteblatt Sachsen 2 / 2013 45

Sächsische Landes­

ärztekammer auf KarriereStart 2013

Vom 18. bis 20. Januar 2013 waren die Sächsische Landesärztekammer und das Netzwerk „Ärzte für Sach- sen“ nunmehr zum dritten Mal auf der Messe KarriereStart in Dresden vertreten.

Ausbildung – Medizinische Fachangestellte (MFA)

Informiert wurde über den Ausbil- dungsberuf der Medizinischen Fach- angestellten (MFA) sowie die Fortbil- dung zum Fachwirt für ambulante medizinische Versorgung. Den über 150 Schülern und möglichen Um - schülern standen Mitarbeiter der Sächsischen Landesärztekammer Rede und Antwort. Unterstützt wurden sie dabei von Mitgliedern des Prüfungs- ausschusses. Aufgrund der demogra- fischen Entwicklung und des zuneh- menden Fachkräftemangels wirbt die Sächsische Landesärztekammer vermehrt für den Ausbildungsberuf

der Medizinischen Fachangestellten (MFA). Alle Details zu Ausbildungsin- halten und -voraussetzungen finden Sie auch unter www.slaek.de im Bereich MFA.

Medizinstudium

Die Koordinierungsstelle des Netz- werkes „Ärzte für Sachsen“ führte auf der Messe mit etwa 100 interes- sierten Schülern Gespräche über die Zulassungsmöglichkeiten zum be - gehrten Medizinstudium und beriet individuell über das weitere Vorge- hen. Auch Inhalt und Ablauf des Stu- diums sowie die Perspektiven in der Weiterbildung wurden gemeinsam diskutiert. Für diejenigen, die es bereits ins Studium geschafft haben, hielt das Netzwerk Informationen zu Förderprogrammen und Stipendien bereit und stellte Fort- und Weiterbil- dungszuschüsse sowie Möglichkei- ten der finanziellen Förderung einer eigenen Niederlassung in Sachsen vor.

Martin Kandzia B.A.

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Martin Kandzia vom Netzwerk „Ärzte für Sachsen“

beantwortet Fragen zum Thema Zulassungschancen

zum Medizinstudium. © SLÄK

Großer Andrang am Stand der Sächsischen Landesärztekammer.

© SLÄK

Beschlussanträge der Kammerver­

sammlung

Weitere Beschlussanträge der Kammerversammlung zum The­

ma „Keine Verkürzung des Human medizinstudiums“ sowie

„Verantwortungsvoller Umgang mit Selbstzahlerleistungen“ vom Vorstand der Sächsischen Landes­

ärztekammer verabschiedet:

Wie bereits im „Ärzteblatt Sachsen“, Heft 1/2013, Seite 8, avisiert, hat sich der Vorstand in seiner Sitzung am 9. Januar 2013 mit zwei weite- ren Beschlussanträgen beschäftigt, die in der Kammerversammlung am 10. November 2012 an ihn zu weite- ren Bearbeitung überwiesen worden waren. Über den Wortlaut möchten wir Sie nachstehend informieren:

Beschlussantrag Nr. 9

Keine Verkürzung des Humanme­

dizinstudiums von sechs auf fünf Jahre bei unveränderter Unter­

richtszeit

Die sächsische Ärzteschaft fordert die Verantwortlichen in Deutschland auf, darauf hinzuwirken, dass die Europäische Kommission sowie das Europäische Parlament die Überle- gungen, das Humanmedizinstudium bei unveränderter Unterrichtszeit von 5.500 Stunden europaweit von sechs auf fünf Jahre zu verkürzen, beenden und es bei der bisherigen

Regelstudienzeit in Deutschland von sechs Jahren zu belassen.

Begründung:

Eine Verkürzung des Medizinstudi- ums von sechs auf fünf Jahre bei gleichbleibender Mindestzahl von 5.500 Unterrichtsstunden würde unweigerlich zu einer Verdichtung des ohnehin schon straff organisier-

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Berufspolitik

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ten Stundenplans von Medizinstudie- renden führen. Mit der letzten Ände- rung der Approbationsordnung im Mai 2012 sind bei gleichbleibender Stundenzahl bereits Lerninhalte hin- zugekommen. Dieses Pensum kann nicht in fünf Jahren absolviert wer- den und würde eine fundierte Vorbe- reitung auf die ärztliche Tätigkeit zu Lasten der Qualität der Ausbildung unnötig erschweren. Eine Mindest- studiendauer von sechs Jahren (ein- schließlich des Praktischen Jahrs) ist unter den gegebenen Voraussetzun- gen zwingend erforderlich. Die angekündigte Veränderung der ent- sprechenden EU-Richtlinie zur Ver- kürzung des europaweiten Medizin- studiums ist daher abzulehnen.

Beschlussantrag Nr. 12

Verantwortungsvoller Umgang der Ärzteschaft beim Angebot von Selbstzahlerleistungen

Die sächsische Ärzteschaft bekennt sich in vollem Umfang zu einem ver- antwortungsvollen Umgang beim Angebot, der Durchführung und Abrechnung von Selbstzahlerleistun- gen für ihre Patienten.

Dazu gehören in Übereinstimmung mit den Beschlüssen des 109. Deut- schen Ärztetages 2006 und dem Inhalt der vom Vorstand der Bundes- ärztekammer (BÄK) herausgegebe- nen „IGeL-Broschüre“

■ die sachliche Information und eine Beschränkung des Angebots auf Leistungen, die aus ärztlicher Sicht notwendig, empfehlens- wert und/oder sinnvoll erschei- nen,

■ eine korrekte und transparente Indikationsstellung,

■ seriöse Beratung und Aufklärung sowie eine angemessene Be denk- zeit,

■ ein schriftlicher Behandlungsver- trag,

■ die Einhaltung von Gebietsgren- zen und medizinischen Standards,

■ eine Liquidation nach den Vorga- ben der GOÄ.

Die Eigenfinanzierung von ärztlichen Leistungen durch den Betroffenen in dem Fall, dass die Gesetzliche Kran- kenversicherung nicht leistet, ist ein Ausdruck für die Wahrnehmung der freien Selbstbestimmung jedes Men- schen. Die sächsische Ärzteschaft sieht deshalb mit Sorge, dass aktuell dieses originär ärztliche Thema unter anderem zum Gegenstand von Dis- kussionen im Deutschen Bundestag geworden ist.

Hiermit ergeht der Appell an die politisch Verantwortlichen in Bund und Ländern, es der verfassten Ärz- teschaft zur Entscheidung zu über- lassen, welche Leistungen über das Spektrum des Katalogs der Gesetzli- chen Krankenkassen hinaus von

unseren Kollegen erbracht werden können.

Gleichzeitig erhofft sich die sächsi- sche Ärzteschaft Unterstützung sei- tens der Politik bei der Durchsetzung der Inhalte und Forderungen, die sich aus den oben genannten Be - schlüssen des 109. Deutschen Ärzte- tages ergeben.

Begründung:

Die Diskussion über die Erbringung von Selbstzahlerleistungen zeigt sich aktuell in einem am 22. Oktober 2012 in öffentlicher Anhörung erör- terten Antrag der SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag für ein „IGeL- Eindämmungsgesetz“ (BT-Drucksache 17/9061).

Selbstzahlerleistungen sind bei Be - achtung der innerärztlichen Richtli- nien in erster Linie Ausdruck der Tat- sache, dass es, auch ausgelöst durch den medizinischen Fortschritt, immer Leistungen gegeben hat und geben wird, die vom Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenkassen (noch) nicht umfasst sind.

Dresden, 9. Januar 2013 Prof. Dr. med. habil. Jan Schulze Präsident Dr. med. Michael Nitschke-Bertaud

Schriftführer

Ass. jur. Michael Schulte Westenberg Hauptgeschäftsführer

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