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Bayerisches Klimaschutzgesetz: Guter Ansatz mit Nachbesserungsbedarf

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Pettenkoferstr. 10a 80336 München Tel. 089/54 82 98‐63 Fax 089/54 82 98‐18 fa@bund‐naturschutz.de www.bund‐naturschutz.de

München,

19. November 2019 PM 58/19/LFGM Klimaschutz

Unsere Pressemitteilungen finden Sie auch online:

S. 1

Klimaschutzgesetz in Bayern

BUND Naturschutz begrüßt Bayerisches Klimaschutzgesetz – jetzt nachbessern, um Pariser Klimaversprechen einzulösen

Der BUND Naturschutz begrüßt den heutigen Kabinettsbeschluss für ein Klimaschutzgesetz in Bayern. „Es war höchste Zeit, dass Bayern ein eigenes Klimaschutzgesetz bekommt. Ich freue mich, dass Thorsten Glauber nun einen Entwurf vorgelegt und das Kabinett diesen beschlossen hat. Leider bleibt der Kabinettsbeschluss noch weit hinter den Erfordernissen im Kampf gegen die Klimakrise zurück. Die spürbaren Auswirkungen der Klimakrise in Bayern erfordern eine Klimaneutralität früher als 2050. Ein Ausstieg aus der fossilen Welt von Öl, Kohle und Gas muss bis spätestens 2040 erfolgen.

Dieser Herausforderung wird der Kabinettsbeschluss nicht gerecht“, so Richard Mergner, Landesvorsitzender des BUND Naturschutz in Bayern e.V.

„Das bayerische Klimaschutzgesetz enthält, ähnlich wie die Klimagesetzgebung auf Bundesebene, bereits gute Ansätze. Sowohl auf Bundes- als auch

Landesebene fehlt aber der Mut, konsequent zu handeln. Anreize allein reichen nicht aus, um die Ziele des Pariser Klimaschutzabkommens

einzuhalten“ mahnt Richard Mergner weiter. „Die Landesagentur für Energie und Klimaschutz war eine lange Forderung des BUND Naturschutz und anderer zivilgesellschaftlicher Verbände, daher freut es mich, dass Herr Glauber

unseren Vorschlag aufgenommen hat. Die am Landesamt für Umwelt angegliederte Agentur und vor allem auch der Maßnahmenkatalog des Umweltministeriums müssen nun mit ausreichend Mitteln unterfüttert

werden. Denn nur so kann sie tatsächlich Wirkung entfalten und Energiesparen und Energieeffizienz in Bayern mit staatlichen Mitteln voranzutreiben. Der BUND Naturschutz fordert vom Freistaat Bayern, mindestens eine Milliarde Euro pro Jahr in den Klimaschutz und die Energiewende zu investieren.

Gleichzeitig müssen klimaschädliche Aktivitäten, wie die geplanten Straßenbauprojekte, aus dem Haushalt gestrichen werden.“

„Die wissenschaftliche Analyse zeigt klar, dass die Klimaschutzziele von Paris 2015 nur eingehalten werden können, wenn wir, auch in Bayern, ein

Restbudget von Treibhausgasen, wie Kohlendioxid, emittieren werden. Ein tatsächliches Klimaschutzgesetz muss ein solches Budget und ein Zieldatum für

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München,

19. November 2019 PM 58/19/LFGM Klimaschutz

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S. 2

Klimaneutralität in Bayern festschreiben. Wir benötigen ordnungsrechtliche Maßnahmen, die die Energiewende mit Energiesparen, Energieeffizienz und Ausbau der Erneuerbaren Energien vorantreiben: Die Kommunen müssen die Aufgabe, aber auch die rechtlichen und finanziellen Mittel erhalten, um Klimaschutz und Energiewende vor Ort umzusetzen!“ so Martin Geilhufe, Landesbeauftragter des BUND Naturschutz.

„Wir benötigen einen Neustart für die Energiewende mit einer verbindlichen Regionalplanung, die den Städten und Gemeinden, fachlich und rechtlich verbindlich, den Ausbau von Wind-, Sonnen- und Bioenergie ermöglicht“, so Dr. Herbert Barthel, Referent für Energie und Klimaschutz des BUND Naturschutz.

Für Rückfragen:

Martin Geilhufe

Landesbeauftragter des BUND Naturschutz 0172 7954607

martin.geilhufe@bund-naturschutz.de

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