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Academic year: 2021

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INFORMATIONEN

aus der Forschung des BBSR

Nr. 6/2020

n Raumentwicklung

Transnationale Zusammenarbeit (Interreg B) ab 2021

Region gestalten stärkt ländliche und struktur- schwache Regionen

n Stadtentwicklung

Bundespreis Stadtgrün 2020

n Wohnen und Immobilien

Ausweitung des kommunalen Wohnungs-bestandes als wohnungspolitische Strategie Ergebnisse der BBSR-Befragung der privatwirt-schaftlichen Unternehmen zu ihren Wohnungs-beständen liegen vor

Modellvorhaben für ein bezahlbares und zukunftsfähiges Bauen und Wohnen gesucht

n Bauwesen

Roadmap Energieeffizienz 2050 – Dialogprozess gestartet Liebe Leserinnen und Leser,

die jüngst im Rahmen der deutschen Ratspräsidentschaft verabschiedete Neue Leipzig Charta entwickelt die Prinzipien einer integrierten und nachhaltigen Stadt-entwicklungspolitik entlang der Begriffe „gerecht“, „grün“ und „produktiv“ weiter. Sie hebt die herausragende Rolle der Digitalisierung für die städtische Transforma-tion hervor und stellt Leitlinien einer gemeinwohlorientierten Stadtentwicklung he-raus. Die Charta will die kommunale Handlungsfähigkeit als Ziel einer Politik für die Städte stärken. Denn nur starke Kommunen können lokale Lösungen für die globalen Herausforderungen finden.

In den letzten Jahren hat sich die Aufmerksamkeit für regionale und transnationale Disparitäten in der EU erhöht. Diesem Umstand trägt die Neuauflage der Territoria-len Agenda 2030 (TA 2030) Rechnung. Auch sie thematisiert ein grünes und gerech-tes Europa. Die TA 2030 wird um Pilotaktionen in europäischen Regionen ergänzt – etwa zur Sicherung der Daseinsvorsorge.

Um die Prioritäten der TA 2030 zu visualisieren und die räumlichen Strukturen und Entwicklungen herauszuarbeiten, haben das BBSR und das europäische Forschungs-netzwerk ESPON für das Bundesinnenministerium einen Atlas erarbeitet. Seine the-matischen Karten und Abbildungen machen anschaulich, wie sich die Regionen in Eu-ropa unterscheiden – und was sie verbindet. Eine interaktive Version können Sie auf der Website der deutschen Ratspräsidentschaft unter www. atlasta2030.de abrufen. Ich wünsche Ihnen viel Spaß beim Lesen.

Dr. Markus Eltges

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2 INFORMATIONEN aus der Forschung des BBSR, Nr. 6/2020 – Raumentwicklung

Raumentwicklung

Transnationale Zusammenarbeit (Interreg B) ab 2021

Kontakt:

Brigitte Ahlke Referat I 3

Europäische Raum- und Stadtentwicklung brigitte.ahlke@bbr.bund.de

Weitere Informationen:

www.interreg.de

Seit 1997 fördert die Europäische Union die transnationale Zusammenarbeit (Interreg B). Transnationale Projekte tragen dazu bei, ge-meinsame Herausforderungen der Raument-wicklung über Grenzen hinweg zu bearbeiten und innovative Lösungen für die nachhaltige Entwicklung von Städten und Regionen um-zusetzen. Derzeit werden die Programme für die kommende Förderperiode 2021–2027 vorbereitet.

Das BBSR ist dabei intensiv eingebunden. Es vertritt den Bund in den nationalen und trans-nationalen Gremien zur Vorbereitung der sechs Interreg-B-Programme mit deutscher Betei-ligung; also im Alpenraum, im Donauraum, in Mitteleuropa, im Nordsee- und im Ostseeraum sowie in Nordwesteuropa. In den Verhand-lungen mit den jeweils beteiligten Mitglied-staaten setzt sich das BBSR dafür ein, in den künftigen Programmen räumlich integrierte Themen wieder stärker in den Vordergrund zu rücken. Aus Sicht der Bundesraumordnung ist es besonders wichtig, die Beteiligung lokaler und regionaler Akteure zu unterstützen. Das stärkt die räumlichen Wirkungen der Projek-te. Um dieses Ziel zu erreichen, werden auch verschiedene Projektformen – etwa Kleinpro-jekte mit niederschwelligen Anforderungen – diskutiert.

Neue strategische Ausrichtung

Aktuell geht es vor allem darum, die zukünf-tigen Förderprioritäten in den jeweiligen

Programmen festzulegen. Der europäische „Green Deal“, die „Territoriale Agenda 2030“ und die Bewältigung der Folgen der Corona-Krise bilden dafür einen wichtigen strategi-schen Rahmen. Die Territoriale Agenda 2030 ist mit ihren Zielen eines gerechten und grü-nen Europas ein wichtiges Referenzdokument für die künftige transnationale Zusammenar-beit. Die zuständigen EU-Minister sollen sie noch während der deutschen EU-Ratspräsi-dentschaft Ende 2020 verabschieden. Wichtig ist es, die Interreg-Programme nicht zu stark auf bestimmte Sektoren auszurich-ten. Vielmehr muss es Projekten möglich sein, einen fachübergreifenden, dafür aber raum-bezogenen Ansatz zu verfolgen. Das gilt zum Beispiel im Hinblick auf Stadt-Umland-Bezie-hungen oder die verschiedenen Angebote der Daseinsvorsorge in benachteiligten Regionen. Gelingt dies, können die Interreg-Programme dazu beitragen, den räumlichen Zusammen-halt in der EU zu stärken. Mit solchen orts-bezogenen, ebenen- und fachübergreifenden Ansätzen kann die transnationale Zusammen-arbeit zudem innovative Lösungen entwickeln, die die Resilienz der europäischen Regionen stärken. Das ist angesichts der Auswirkungen der Corona-Krise besonders notwendig.

Vorbereitung der Programme weit fortgeschritten

Die Diskussion über die jeweiligen inhaltlichen Förderprioritäten in den sechs Programmräu-men ist fortgeschritten. Als Schwerpunkte zeichnen sich Prioritäten ab, die die politi-schen Ziele der EU für ein grüneres, CO2

-armes und stärker digitalisiertes Europa auf-greifen – jeweils bezogen auf die spezifischen räumlichen Herausforderungen der jeweiligen Kooperationsräume. Die mitgliedstaatlichen Gremien der meisten Programmräume pla-nen, ihr Interreg-Programm zwischen Ende 2020 und Frühjahr 2021 bei der Europäischen Kommission zur Genehmigung einzureichen. Nach der Genehmigung kann ab der zweiten Jahreshälfte 2021 mit ersten Projektaufru-fen der Startschuss für die Umsetzung der Programme erfolgen. Antragsberechtigt sind transnationale Konsortien, bestehend aus öffentlichen Akteuren aller Ebenen, aus Wis-senschaft, Verbänden, Nichtregierungsorga-nisationen und Unternehmen.

Sechs Prioritäten des Entwurfs der erneuerten Territorialen Agenda

Quelle: BBSR

Ausgewogenes Europa

Eine gleichwertigere räumliche Entwicklung durch Nutzung der europäischen Vielfalt

Funktionale Räume

Lokale und regionale Entwicklung, weniger Ungleichheit zwischen Orten

Integration jenseits von Grenzen

Leben und Arbeiten über Grenzen hinweg

Gesunde Umwelt

Bessere ökologische Lebensgrundlagen und klimaneutrale Städte und Regionen

Kreislaufwirtschaft

Starke und nachhaltige lokale Ökonomien in einer globalisierten Welt

Nachhaltige Verbindungen

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Raumentwicklung

3 INFORMATIONEN aus der Forschung des BBSR, Nr. 6/2020 – Raumentwicklung

Kontakt: Andrea Hankel Referat I 1 Raumentwicklung andrea.hankel@bbr.bund.de Weitere Informationen: www.bbsr.bund.de > Forschung > Programme > Region gestalten

Region gestalten stärkt ländliche und strukturschwache Regionen

Bundesprogramm Region gestalten im BMI Organisatorische Struktur und Aufgabenspektrum

BEGLEITAGENTUR

• Bindeglied zwischen allen Akteuren • Monitoring • Unterstützung bei der

Weiterentwicklung und Qualifizierung des Programms • Wissens-, und Erfahrungsaustausch auf Programmebene THEMATISCHE INITIATIVEN MIT MEHREREN MODELLVORHABEN

(MV) (z. B. HEIMAT 2.0) Wissenstransfer & Vernetzung

THEMENSCHWERPUNKTE

• Regionale und kommunale Zusammenarbeit • Sicherung der vorsorge

• Strukturwandel, regionale Strukturpolitik und Fördersysteme • Demografischer Wandel,

regionale und kulturelle Identität

EINZELPROJEKTE Forschungsassistenzen

BMI

• Neues Politikfeld „Heimat“

• Ziele: Gleichwertige Lebensverhältnisse und nachhaltige Raumentwicklung • Vorhaben im Bereich Raumordnung und gesellschaftlicher Zusammenhalt

BBSR

• Forschung zu ländlichen Räumen

• Fachliche Begleitung und administrative Umsetzung • Wissenschaftliche Politikberatung MV1 MV2 MV3 MV4 ... i. E. einzelne Modell-vorhaben (MV) (z. B. Digitalisie-rungszentrum Zeitz)

Online- und Daten-tools, Beratungs-netzwerke (z. B. Mobilitäts-netzwerk) Forschungs-projekte, Studien (z. B. Better Promote)

Quelle: Begleitagentur Region gestalten

Organisationsstruktur und Aufgaben spektrum des Bundes­ programms Region gestalten

Das BBSR organisiert und begleitet wissen-schaftlich das Programm Region gestalten, finanziert aus dem Bundesprogramm ländli-che Entwicklung (BULE). Innovative Konzepte sollen dabei ländliche Regionen als attraktive Standorte bewahren und stärken. Die zwölf Projekte setzen viele Empfehlungen der Kom-mission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ um. Damit tragen sie zu einer nachhaltigen Raumentwicklung in Deutschland bei. Gleich-zeitig fokussiert Region gestalten auf die Ziele und Handlungsansätze der Leitbilder für die Raumentwicklung, die die Ministerkonferenz für Raumordnung 2016 verabschiedet hat. Als Modellvorhaben gehen Regionen im Pro-gramm neue Wege und erarbeiten gute Bei-spiele. Im Projekt „Heimat 2.0“ arbeiten zehn von ihnen zum Beispiel an digitalen Lösun-gen, die der Daseinsvorsorge zugutekommen und zur Bildung von funktionalen Räumen beitragen. Das Team im Projekt „Aktive Re-gionalentwicklung“ untersucht wiederum den Mehrwert einer strategisch orientierten Regionalentwicklung. Die Regionalen Open-Government-Labore stärken die Zusammenar-beit zwischen den kommunalen Verwaltungen und der Zivilgesellschaft. Als singuläres Mo-dellvorhaben begegnet das Digitalisierungs-zentrum Zeitz dem mit dem Kohleausstieg ver-bundenen Strukturwandel.

Datenbanken bereiten Wissen für die Regi-onalentwicklung auf und machen es zugäng-lich. Die Online-Plattform Mobilikon informiert

zum Beispiel über Mobilitätsangebote in länd-lichen Räumen. Sie ist aus dem Projekt „Ver-besserung der Mobilität in ländlichen Räumen zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhält-nisse (MogLeb)“ hervorgegangen. Ein Daten-tool unterstützt Regionen dabei, die Daseins-vorsorge besser zu planen. In einem weiteren Projekt entsteht ein Wissensportal, das die Umnutzung von Klöstern unterstützt. In ver-schiedenen Studien tragen Projektteams zu-dem neue Erkenntnisse zu ländlichen Räumen zusammen – etwa zur Dezentralisierung von Behörden, zum zukünftigen wirtschaftlichen Strukturwandel sowie zu Unternehmensbio-grafien und Wertschöpfungsketten in ländli-chen Räumen. Ebenso gibt es Untersuchungen zur Förderung der Kultur und zur Stärkung der bedarfsorientierten Pflegestrukturen in länd-lichen Räumen. Die Studie „Better Promote“ sucht nach Antworten, wie die Regionen För-derprogramme besser nutzen können. Eine Begleitagentur organisiert die Kommu-nikation des Programms nach außen, unter-stützt das BMI zusammen mit dem BBSR bei der Durchführung und ist für das Monitoring der Projekte verantwortlich. Das Erkenntnis-interesse des BBSR geht über die Modellvor-haben, Datenbanken und Studien hinaus. Ins-besondere gilt es, förderliche und hemmende Faktoren für die regionale Entwicklung in ländlichen Räumen herauszuarbeiten. Auf die-se Weidie-se kann der Bund über Region gestalten hinaus zu gleichwertigen Lebensbedingungen beitragen.

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4 INFORMATIONEN aus der Forschung des BBSR, Nr. 6/2020 – Stadtentwicklung

Stadtentwicklung

Preise

Essbare Stadt Andernach, Andernach Mittleres Paderquellgebiet, Paderborn Bürgerbahnhof Plagwitz, Leipzig

Freizeitgelände Berneckstrand, Schramberg

Bürgerpark und Gartendenkmal Marienberg, Brandenburg an der Havel Multifunktionale Klima-Baumstandorte, Hamburg-Harburg

Anerkennungen

Nachhaltig mitmachen- Bürgerengagement für mehr Nachhaltigkeit, Halberstadt Lippe Polderpark & Bürgerpark Maria Lindenhof, Dorsten

Alster-Bille-Elbe PARK, Hamburg Stadt Landschaft Burg, Burg

Strandpark „Waller Sand“ in Bremen – Urbaner Deichbau als Zukunftsaufgabe, Bremen

Grünschleife – der Anwohnerpark im sozialen Brennpunkt, Münster Schule schafft Vorgarten, Wittenberge

Bundespreis Stadtgrün 2020

Seit 2015 bearbeitet das BBSR das Thema Stadtgrün. Es hat dazu einen Forschungs-schwerpunkt ausgebildet und begleitet den Weißbuchprozess Grün in der Stadt. Das BBSR betreut darüber hinaus auch den Wettbewerb rund um den Bundespreis Stadtgrün, der ein zentraler Baustein des Weißbuches ist. Das BMI lobte den Preis erstmalig im Januar 2020 aus. Er zeichnet außergewöhnliches Engage-ment für urbanes Grün, vielfältige Nutzbarkeit, gestalterische Qualität, innovative Konzepte und integrative Planungsansätze aus. Bewer-ben konnten sich Städte und Gemeinden in Deutschland ab 3.000 Einwohnern, zusammen mit Planungsbüros, Initiativen oder Vereinen. Die Büros konsalt GmbH und arge studio urba-ne landschaften–b unterstützen das BBSR bei der Betreuung des Wettbewerbs.

Die Resonanz auf den Wettbewerbsaufruf war groß: 150 Gemeinden reichten 237 Wettbe-werbsbeiträge ein. Das Nominierungsgremium hat aus allen Einreichungen eine Vorschlags-liste mit 48 Projekten erstellt. Stephanie Hau-ry und Fabian Dosch aus dem BBSR waren Mitglieder dieses Gremiums. Es bewertete Multifunktionalität, Interdisziplinarität/Integ-rierte Zusammenarbeit, Prozessqualität und Gestaltqualität der Projekte. Darauf basierend vergab die interdisziplinäre und unabhängige Jury am 16. Juni 2020 sechs gleichrangige

Preise und sieben Anerkennungen in den Ka-tegorien „gebaut“, „genutzt“, „gemanagt“ und „gepflegt“:

Die meisten Einreichungen kamen aus Nord-rhein-Westfalen (48), Baden-Württemberg (40) und Bayern (38). Insgesamt beteiligten sich 42 Großstädte, 64 Mittelstädte, 38 Klein-städte und 6 Landgemeinden am Wettbewerb. Die Wettbewerbsbeiträge umfassen die ver-schiedensten Typen von öffentlichen Freiräu-men, angefangen bei Grünzügen über Parks und Plätze bis hin zu Schulhöfen und Dachgär-ten. Die Kommunen stellten in ihren Beiträgen vorbildliche und multitalentierte Projekte so-wie innovative Formate und integrative Pro-zesse zur Umsetzung vor. Bei der Bewertung stand nicht die Größe oder der quantitative Erfolg eines Projekts im Vordergrund. Es ging auch um die Qualität der Ansätze, die die je-weilige Kommune im Rahmen ihrer Möglich-keiten umgesetzt hat.

Die vielen Funktionen, die das Stadtgrün für die Bewohner und die Gesellschaft erfüllt, lassen sich auf Grundlage der Wettbewerbsbeiträge auch quantitativ darstellen. Am häufigsten, nämlich in 204 der 237 Wettbewerbsbeiträ-ge, wurde die Stadtgrün-Funktion „Gemein-schaft“ genannt (86 %). Darauf folgt mit 175 Nennungen die inhaltlich verwandte Funktion „Soziale Teilhabe“, die 74 % der Projekte anga-ben. Auf Rang drei liegt das die Stadtökologie betreffende Kriterium „Artenvielfalt“ (72 %). Jeweils rund 60 % der einreichenden Kom-munen nannten zudem die Funktionen „Kli-maanpassung/Klimaschutz“, „Sport/Bewe-gung“ und „Sonstiges“ als Funktionen, die ihr Stadtgrün fördern. Demgegenüber wurden die Funktionen „Wirtschaft“ und die stark von den räumlichen Bedingungen der einzelnen Fläche abhängigen Faktoren „Hochwasserschutz“ und „Lärmschutz“ nur selten genannt.

Die Abbildung auf Seite 5 stellt die multiplen Funktionen für drei Stadt- und Gemeindetypen separat dar – die wenigen Fälle aus ländlichen Gemeinden wurden dem Typ Kleinstadt hinzu-gefügt. Auf den ersten Blick zeigt sich, dass in allen Stadttypen zahlreiche Funktionen mit Stadtgrün verbunden sind.

Der Vergleich von Groß- und Kleinstädten of-fenbart geringfügige Unterschiede. Auf der

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ei-5 INFORMATIONEN aus der Forschung des BBSR, Nr. 6/2020 – Stadtentwicklung

Stadtentwicklung

Kontakt: Referat I 2 Stadtentwicklung Stephanie Haury Birgit Stockdreher stephanie.haury@bbr.bund.de birgit.stockdreher@bbr.bund.de Referat I 6

Stadt-, Umwelt- und Raumbeobachtung Dr. Fabian Dosch fabian.dosch@bbr.bund.de

Weitere Informationen:

https://bundespreis-stadtgruen.de nen Seite fanden sich die Funktionen

„Klima-anpassung/Klimaschutz“ und „Gesundheit“ häu figer in den Wettbewerbsbeiträgen der Großstädte wieder. Auf der anderen sind für Kleinstädte tendenziell die Funktionen „Ar-tenvielfalt“ und „Artenschutz“ wichtiger. Die Funktionszuweisungen spiegeln somit auch die besonderen Herausforderungen, vor denen die Städte und Gemeinden stehen – wie die zu-nehmende Hitze insbesondere in den großen Städten oder dem Verlust an Biodiversität in den intensiv genutzten Agrarlandschaften. Der Bundespreis Stadtgrün unterstreicht an-schaulich, wie facettenreich Stadtgrün und die Interdisziplinarität bei Planung und Um-setzung ist. Das zeigt besonders der Preisträ-ger Paderborn. Hier stehen Klimaanpassung, ökologischer Umbau und die Stärkung der Biodiversität im innerstädtischen Bereich im Fokus. Das Projekt in Leipzig steht beispiel-haft dafür, wie sich auch bei steigendem Ent-wicklungsdruck Flächen für eine Grünnutzung sichern lassen. Der Preisträger Andernach verdeutlicht, dass innovative Konzepte wie „Die essbare Stadt“ bundesweite Beachtung finden. Viele Kommunen, speziell kleine Ge-meinden, sind mit dem Thema Rückbau und Schließungen – zum Beispiel von Freibädern – konfrontiert. In Schramberg ließ sich diese Situation zu etwas Positivem umwandeln: Die

10,8 8,8 6,5 12,5 11,6 10,0 4,7 2,2 3,2 10,3 9,2 8,8 9,7 10,6 9,1 1,7 2,6 1,9 4,4 5,2 4,8 7,2 9,0 7,4 0,8 0,6 2,2 12,5 14,1 12,9 11,1 10,4 12,0 7,2 6,8 10,6 6,9 8,6 10,6 0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100

Kleinstadt * Mittelstadt Großstadt

Klimaanpassung/-schutz Gesundheit Soziale Teilhabe Gemeinschaft Lärmschutz Bildung Ressourcenschutz Hochwasserschutz Sonstiges Sport/Bewegung Wirtschaft Artenvielfalt Artenschutz n=1.548 © BBSR Bonn 2020 * Kleinstädte inkl. Landgemeinden > 3.000 Einwohner.

Antworten auf die Frage „Welche Funktionen fördert Ihr ‘Stadtgrün‘...?“ (Mehrfachantworten) nach Stadt­ und Gemeindetyp in Prozent

Quelle: eigene Darstellung/BBSR

Foto: Bundespreis Stadtgrün/Hergen Schimpf

Mittleres Paderquellgebiet, Paderborn

Nachnutzung des Freibadgeländes bietet ein neues standortorientiertes Freizeitangebot und verbindet dieses mit Hochwasserschutz und ökologischen Maßnahmen.

Der Bundespreis Stadtgrün wird zukünftig alle zwei Jahre vergeben. Wer sich für die nächs-te Bewerbungsrunde und Informationen zum Stadtgrün interessiert, trägt sich in folgen-den Adressverteiler ein: www.bbsr.bund.de/ stadtgruen-verteiler.

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6 INFORMATIONEN aus der Forschung des BBSR, Nr. 6/2020 – Wohnen und Immobilien

Ausweitung des kommunalen Wohnungsbestandes

als wohnungspolitische Strategie

Kontakt:

Gudrun Claßen Referat II 13

Wohnungs- und Immobilien-wirtschaft, Bauwirtschaft gudrun.classen@bbr.bund.de

Im letzten Jahrzehnt ist in vielen Städten und Regionen Deutschlands – insbesondere in Groß- und Universitätsstädten – die Nachfra-ge nach Wohnraum stark Nachfra-gestieNachfra-gen. Daraus folgten Engpässe beim Wohnungsangebot, vor allem im mittleren und unteren Preissegment. Die Versorgung der Bevölkerungsgruppen mit bezahlbarem Wohnraum entwickelte sich zu einer großen Herausforderung für die Wohnungspolitik, die zu einem Wandel in der kommunalen Wohnungspolitik geführt hat: Während sich zu Beginn der 2000er-Jahre zahlreiche Kommunen von Wohnungsbestän-den trennten, messen viele Städte und Ge-meinden ihren eigenen Wohnungsbeständen inzwischen wieder eine größere Bedeutung als Instrument für die Bewältigung wohnungs- und stadtentwicklungspolitischer Herausfor-derungen bei. Entsprechend weiten zahlrei-che Städte und Gemeinden ihren kommunalen Wohnungsbestand aus.

Vor diesem Hintergrund hat das BBSR inner - halb des Forschungsprogramms „Experimen-teller Wohnungs- und Städtebau (ExWoSt)“ das Projekt „Ausweitung des kommunalen Wohnungsbestandes als wohnungspolitische Stra tegie“ beauftragt. Es hat zu diesem ak-tuell sehr bedeutsamen Thema 20 Fallstädte mit unterschiedlichen Wohnungsmarktsitua-tionen, Problemlagen und Strategien unter-sucht. Dabei wurden vergleichbare Daten erhoben und mit praktischen Erfahrungen verknüpft, um grundsätzliche Strategien der Ausweitung kommunaler Wohnungsbestände herauszuarbeiten. Der Forschungsansatz hat Kommunen und kommunale Wohnungsunter-nehmen gleichermaßen betrachtet. Für die Untersuchung wurden sowohl quantitative als auch qualitative Methoden der empirischen Sozialforschung angewandt, wie zum Bei-spiel die Auswertung statistischer Daten und Vor-Ort-Erhebungen.

Die Leitfragen der Studie richteten sich einer-seits auf die Rahmenbedingungen, unter de-nen Ausweitungen kommunaler Wohnungsbe-stände stattfinden, und deren konzeptionelle Einbettung. Vor diesem Hintergrund wurden für die Kommunen mit Bestandsausweitungen

neben den Charakteristika und Rahmenbe-dingungen auch die Ziele, Motivationen und Strategien der kommunalen Wohnungsunter-nehmen herausgearbeitet. Andererseits hat die Studie die konkreten Ausweitungsprozes-se untersucht, wobei die Dimension und die Umsetzungspraxis der Bestandausweitung im Fokus standen.

Im Ergebnis zeigt sich eine hohe Relevanz langfristiger Strategien und Planungszyklen. Das „Leitbild einer ruhigen EignHand“ er-weist sich als zentrale Voraussetzung für eine nachhaltig stabile Entwicklungsstrategie. Zugleich ist ein städtisches Wohnungsunter-nehmen der „natürliche“ Ansprechpartner für alle Probleme rund um das Querschnittsthema Wohnen und darüber hinaus. Unabhängig da-von, wie leistungsfähig ein kommunales Woh-nungsunternehmen aufgestellt ist, kann der kommunale Versorgungsauftrag beim Woh-nen jedoch in aller Regel nicht allein mit seiner Hilfe erledigt werden. Einer Anspannung auf einem lokalen Wohnungsmarkt kann nur dann effektiv entgegengewirkt werden, wenn mög-lichst viele Akteure an einem Strang ziehen: Dazu gehören neben der Kommune und ihrem kommunalen Wohnungsunternehmen auch diejenigen Akteure, die in aller Regel für den größeren Teil des Marktes stehen.

In diesem Sinne übernimmt die strategische Ausweitung kommunaler Wohnungsbestände mehrere Funktionen: Sie dient der quantitati-ven Marktentlastung, erhöht die Handlungs-möglichkeiten der Kommune und setzt zu-gleich wichtige Impulse in Richtung des freien Marktes. Hierbei fungieren die kommunalen Wohnungsunternehmen zu Recht regelmä-ßig als Bindeglied, indem sie vorleben, wie öffentliche Aufgaben und gesellschaftliche Anforderungen mit wirtschaftlichem Handeln in Einklang zu bringen sind. Zentrale Vor-aussetzungen dafür sind klare strategische Grundlagen ohne tagespolitische Einfluss-nahme einerseits und definierte Freiheits-grade im wirtschaftlich-operativen Handeln andererseits.

Die Ergebnisse des Forschungsprojektes wer-den demnächst veröffentlicht.

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7

INFORMATIONEN aus der Forschung des BBSR, Nr. 6/2020 – Wohnen und Immobilien 7

Wohnen und Immobilien

Ergebnisse der BBSR­Befragung der privatwirtschaftlichen

Unternehmen zu ihren Wohnungsbeständen liegen vor

Das BBSR hat die privatwirtschaftlichen Un-ternehmen Ende 2018 erstmals zu ihren Woh-nungsbeständen befragt. Ziel war es unter anderem, eine fundierte Informationsbasis zu dieser Anbietergruppe zu erhalten. In den letz-ten Jahren standen die privatwirtschaftlichen Unternehmen vermehrt im Zentrum der öffent-lichen Diskussion. Die Befragungsergebnisse können zur Versachlichung dieser Diskussion beitragen.

Auf die Befragung meldeten sich insgesamt 477 Unternehmen zurück. 173 von diesen ver-mie ten zusammengerechnet 699.000 Woh-nungen und konnten in die Auswertung ein-bezogen werden. Damit deckt die Befragung rund 22 % des gesamten Wohnungsbestandes der privatwirtschaftlichen Wohnungsanbieter in Deutschland ab. Die Unternehmen wurden zu ihren Wohnungsbeständen, zu den Bewirt-schaftungsstrategien der Wohnungen sowie zu den investiven Maßnahmen und Neubau-tätigkeiten befragt.

Ein zentrales Ergebnis der Befragung ist die Heterogenität der Anbietergruppe, die sich unter anderem an der Bandbreite der nehmensgrößen, Betriebsformen und Unter-nehmenszielen ablesen lässt.

Prägendes Unterscheidungsmerkmal der teil-nehmenden Unternehmen ist die Anzahl der Wohnungen im eigenen Bestand. Es existie-ren hoch professionalisierte Unternehmen mit über 100.000 eigenen Wohnungen, die bundesweit agieren und deren Betriebstätig-keit mehrere Geschäftsfelder umfasst. Dem stehen kleinere Unternehmen mit meist en-geren Aktionsradien gegenüber, die sich auf die Kerntätigkeit der Wohnungsvermietung konzentrieren. Lediglich etwa 10 % der betei-ligten Gesellschaften verfügen über mehr als 1.000 Wohneinheiten. Es lässt sich feststel-len, dass pauschale Aussagen zu privatwirt-schaftlichen Unternehmen in der Regel zu kurz greifen, da sich die Gesellschaften in Bezug auf die Unternehmensform genauso wie auf die Geschäftsstrategie deutlich voneinander unterscheiden.

Aufschlussreiche Ergebnisse wurden außer-dem zum gebundenen Wohnungsbestand und zur Praxis der Mietengestaltung ermittelt. Rund 15 % des in der Befragung erfassten

Wohnungsbestandes weisen eine Mietpreis- Quelle: BBSR 2020

8,00 6,80 6,00 6,65 0,00 1,00 2,00 3,00 4,00 5,00 6,00 7,00 8,00 9,00 10,00 11,00 12,00 13,00 14,00 gehobenes Segment mittleres Segment preiswertes Segment insgesamt Nettokaltmiete in €/m² N (insg.) = 151 Unternehmen N (preisw.) = 65 Unternehmen N (mittler.) = 100 Unternehmen N (gehob.) = 55 Unternehmen

Anmerkung: Im Boxplot-Diagramm sind der Median als Querstrich (mit Wert), das 25 %- und das 75 Perzentil als untere und obere Begrenzung der Box sowie das 5 und das 95 %-Perezentil als Spannweite der Arme dargestellt.

Mietniveau für den freifinanzierten Wohnungsbestand nach Unternehmensangabe und nach Angabe des angebotenen Preissegments (Mehrfachnennung möglich)

und/oder Belegungsbindung auf. Dabei verfü-gen mit 43 % etwas weniger als die Hälfte der antwortenden Unternehmen über Wohnraum mit Bindungen in ihrem Bestand.

Die festgelegte Miethöhe verdeutlicht die Diversität der privatwirtschaftlichen Woh-nungsanbieter. Im Median kostet der Wohn-raum im freifinanzierten Bereich 6,65 €/m² nettokalt, die Streuung zwischen Minimal- und Maximalwert (5 %- und 95 %-Perzentil) ist mit knapp 7 €/m² äußerst breit. Hierbei unter-scheiden sich die privatwirtschaftlichen Woh-nungsanbieter von anderen Anbietergruppen wie den kommunalen Unternehmen. Insbeson-dere bei denjenigen privatwirtschaftlichen Unternehmen, die nach eigener Einschätzung ihren Wohnraum im gehobenen Segment an-bieten, ist das Mietniveau entsprechend hoch. Die Ergebnisse der Befragung werden in Kürze veröffentlicht. Dabei werden neben den Erfah-rungen mit dem Befragungsdesign die Struktur der privatwirtschaftlichen Wohnungsbestän-de sowie die Bewirtschaftungsstrategien und Mietengestaltung der Eigentümer analysiert.

Kontakt:

Jonathan Franke Referat II 13

Wohnungs- und Immobilien-wirtschaft, Bauwirtschaft jonathan.franke@bbr.bund.de

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8 INFORMATIONEN aus der Forschung des BBSR, Nr. 6/2020 – Wohnen und Immobilien

Wohnen und Immobilien

Modellvorhaben für ein bezahlbares und zukunftsfähiges Bauen

und Wohnen gesucht

Die Wohnungsmieten sind in wachsenden Städten und Regionen in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Besonders betroffen sind Geringverdiener und Menschen mit mittlerem Einkommen. Das BBSR sucht daher mit und im Auftrag der Politik seit 2015 im Bündnis für bezahlbaren Wohnraum sowie seit Herbst 2018 mit der gemeinsamen Wohnraumoffen-sive von Bund, Ländern und Kommunen nach Wegen, die Bezahlbarkeit des Wohnens zu gewährleisten und damit eine angemessene Wohnraumversorgung für die Bevölkerung zu sichern. Eine Begrenzung der Bau- und Le-benszykluskosten ist dabei ein wesentlicher Baustein.

Gleichzeitig bestehen weitreichende Anfor-derungen durch die formulierten Klimaschutz-ziele im Gebäudebereich. Diese stehen im Ver-dacht, das Bauen zu verteuern und die Mieten negativ zu beeinflussen. Andererseits können nachhaltige Gebäudequalitäten zukunftsfähi-ge Wohnwerte schaffen und den Marktwert wie die Lebenszykluskosten einer Immobilie positiv beeinflussen. Daher sind innovative, ausgewogene Lösungsansätze auf unter-schiedlichen Maßstabsebenen von großer Re-levanz für eine sozial verträgliche Transforma-tion zu klimagerechtem Bauen und Wohnen. Vor diesem Hintergrund startete im Sep-tember 2020 innerhalb des Innovationspro-gramms Zukunft Bau im Auftrag des BBSR das Forschungsvorhaben „Bezahlbares und zukunftsfähiges Bauen und Wohnen – Rah-menbedingungen und Determinanten für die Vereinbarkeit bezahlbarer Mieten und nach-haltiger Qualitäten durch eine Begrenzung der Bau- und Lebenszykluskosten“.

Ziel des Vorhabens ist es, anhand von bis zu 60 Modellvorhaben Erkenntnisse abzuleiten, auf deren Basis gesetzliche, förderpolitische und Informationsstrategien zur Vereinbarkeit von bezahlbarem und zukunftsfähigem Bauen und Wohnen in Deutschland initiiert und wei-terentwickelt werden können. Zudem sollen zielgruppengerechte Handlungsleitfäden für Kommunen, Planer und Projektentwickler/ Investoren entwickelt werden, in denen die Erfahrungen aus den Best-Practice-Ansätzen aufgezeigt werden und welche flächendeck-end angewflächendeck-endet werden können.

Kontakt:

Ute Birk Referat II 13

Wohnungs- und Immobilien- wirtschaft, Bauwirtschaft ute.birk@bbr.bund.de

Neben einer Ergebnisevaluation der Baukos-tenstrukturen, Kauf- und Mietpreise stehen auch die Lebenszykluskosten, die Wohnkos-tenbelastung der Nutzer sowie soziale und ökologische Strategien im Fokus der Analy-se. Die Prozess- und Ergebnisevaluation soll sich zudem den förderlichen und hemmenden Rahmenbedingungen und Aspekten in der Planungs-, Bau- und Nutzungsphase bei der Schaffung von bezahlbarem und zukunftsfähi-gem Wohnraum widmen und folgende Berei-che vertieft beleuchten:

 Rahmenbedingungen und Datengrundlagen zum lokalen Wohnungsmarkt in der jewei-ligen Kommune und Marktbedingungen im umliegenden Quartier, zur städtebaulichen Einbindung, zu den Bestandsobjekten, den Bewohnergruppen, der Wohneigentümer-struktur und zu avisierten Zielgruppen für die Neubauten

 kommunale, interkommunale oder über - grei fende Vorgaben und Strategien zur Er reich ung der Bezahlbarkeit sowie der Zukunftsfähigkeit von Wohngebäuden im Quartierszusammenhang

 Strategien zum Klimawandel, zur Energie-effizienz, zur Ressourceneinbindung und -ein sparung – Kosten- und Einspareffekte von Wohngebäuden im Quartierszusam-menhang

 ökonomische und synergetische Zusammen-hänge im Hinblick auf die Bau-, Finanzie-rungs- und Lebenszykluskosten einerseits und die Miet- und Kaufpreisentstehung von Wohngebäuden andererseits

 Innovation, Kommunikation, Kooperation zur Verbesserung der Vereinbarkeit von bezahl-barem und zukunftsfähigem Bauen und Wohnen

 Hemmnisse bei der Umsetzung von nach-haltigen Qualitäten bei bezahlbarem Wohn-raum sowie soziale und ökologische Konse-quenzen

 gesetzliche Grundlagen, Anreize, Informa-tion und KommunikaInforma-tion für die Vereinbar-keit von bezahlbarem und zukunftsfähigem Bauen und Wohnen

Der Projektaufruf zur Bewerbung als Modell-vorhaben wird voraussichtlich im Dezember 2020 veröffentlicht.

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9 INFORMATIONEN aus der Forschung des BBSR, Nr. 6/2020 – Bauwesen

Bauwesen

Roadmap Energieeffizienz 2050 – Dialogprozess gestartet

Mit einer digitalen Auftaktveranstaltung am 26. Mai 2020 wurde der Dialogprozess „Road-map Energieeffizienz 2050“ der Bundesregie-rung durch den Parlamentarischen Staats- sekretär des BMWi Thomas Bareiß eröffnet. Im Rahmen des Roadmap-Prozesses sollen Vertreterinnen und Vertreter aus Wissen-schaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft sek-torübergreifende Pfade zur Erreichung des Reduktionsziels für 2050 diskutieren und Vor-schläge für deren Umsetzung erarbeiten. Die einschlägigen Energieszenarien zeigen, dass neben dem Ausbau der erneuerbaren Energien eine erhebliche Steigerung der Ener-gieeffizienz nötig ist, um den Primärenergie-verbrauch zu reduzieren und die Klimaziele zu erreichen. Deshalb ist es ein zentrales Ziel des Dialogprozesses, Vorschläge zur Opera-tionalisierung des „Efficiency First Prinzips“ zu erarbeiten. Um die thematische Bandbreite abzudecken, wird die Energieeffizienz in drei sektorspezifischen Arbeitsgruppen (Gebäude, Industrie und Verkehr) und drei sektorüber-greifenden Arbeitsgruppen (Digitalisierung, Qualifikation und Fachkräfte sowie System-fragen) untersucht.

AG Gebäude

Die AG Gebäude im Roadmap-Prozess soll als Plattform zur Diskussion von Vorschlägen für Energieeffizienz-Maßnahmen im Gebäude-sektor dienen. Sie wird unter gemeinsamem Vorsitz von BMWi und BMI durchgeführt. Das BBSR begleitet den Vorsitz gemeinsam mit der Bundesstelle für Energieeffizienz sowie der Deutschen Energie-Agentur und unterstützt das BMI bei der Vor- und Nachbereitung der Sitzungen. Sprecher für den wissenschaft-lichen Beirat ist das Fraunhofer Institut ISE. Die Auftaktsitzung am 16. Juni 2020 wur de den Themen „Analyse und Mission/Chancen und Leitplanken“ gewidmet. Zur Eröffnung wurde mit drei Impulsvorträgen zur Ausgangs-lage im Gebäudesektor die GrundAusgangs-lage für eine lebhafte Diskussion mit zahlreichen Wort- und Chatbeiträgen geschaffen. Die Vielfalt der fach lichen Beiträge ließ erkennen, dass die Teilnehmenden bereits über umfangreiche Er-fahrungen auf diesem Themengebiet verfügen und auch mit dem Format des Dialogprozesses gut vertraut sind. Für die AG Gebäude bietet

dies die Chance, sich intensiver konkreten Ideen für neue Maßnahmen zu widmen. Im Fokus der Diskussion standen Förderan-sätze, die Aus- und Weiterbildung von Fach-kräften, Geschäftsmodelle, wirtschaftliche Rahmenbedingungen sowie Informations- und Beratungsangebote. Als wichtiger Ausblick wurde die Notwendigkeit einer Differenzie-rung nach Akteursgruppen gesehen – nicht zuletzt, um auch die kommenden Dialoge zu den Themen Investitionen, Kostenverteilung und Sozialverträglichkeit fokussiert gestal-ten zu können. Leider konzentrierte sich die Diskussion fast ausschließlich auf den Woh-nungsbau, der Nichtwohnungsbau blieb – trotz seiner hohen Potenziale – weitestgehend unberücksichtigt.

Zur Vorbereitung der zweiten Sitzung wurden Steckbrief-Muster entwickelt, die es den Teil-nehmenden ermöglichen, ihre Ideen zur Stei-gerung der Energieeffizienz im Gebäudesek-tor in Form eines ausgefüllten Steckbriefes in den Prozess einzuspeisen. 57 eingereichte Steckbriefe lassen erkennen, dass der Road-map-Prozess von den Beteiligten sehr gut angenommen wird. So konnten in der zweiten Sitzung am 8. Oktober 2020 zum Thema „Kos- tentragung, Förderung“ bereits einige konkre-te Maßnahmenvorschläge vorgeskonkre-tellt werden. Es bleibt spannend, was in den kommenden Sitzungen und in der Zusammenschau mit Er-gebnissen aus den anderen Arbeitsgruppen in diesem Format erarbeitet wird.

Kontakt: Andrea Vilz Referat II 2 Energieeinsparung, Klimaschutz andrea.vilz@bbr.bund.de Weitere Informationen: www.roadmap-energieeffizienz- 2050.de © BMWi Quelle: BMWi

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INFORMATIONEN aus der Forschung des BBSR, Nr. 6/2020 – Veröffentlichungen

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Corona und Stadtentwicklung –

Neue Perspektiven in der Krise?

Informationen zur Raumentwicklung (IzR), Heft 4/2020 Hrsg.: BBSR, Bonn 2020

zu beziehen bei: service@steiner-verlag.de, Preis: 19 Euro Die Corona-Pandemie wirkt sich stark auf das Leben in den Städten aus. Geschäfte, Betriebe und Schulen mussten tem-porär schließen, vieles verlagerte sich in die digitale Welt. Seitdem rücken Themen in den Fokus, die schon lange rele-vant für eine zukunftsfähige Stadtentwicklung sind. Verstärkt wird über Resilienz, Vielfalt und Dichte von Städten diskutiert, über Möglichkeiten und Grenzen der Digitalisierung, über den Klimawandel, die Themen Wohnen und Arbeiten oder Mobi-lität. Was die Pandemie auf lange Sicht für den städtischen Alltag bedeutet, lässt sich weiterhin kaum absehen. Vielfach zeigt sich, dass entgegen erster Mutmaßungen auch für die Stadtentwicklung keine neue Zeitrechnung beginnt.

Doch kann die Stadtentwicklung die Krise vielleicht als Impuls für bereits anvisierte Weichenstellungen nutzen? Beschleu-nigt sie sogar manch positive Entwicklung? Und was lernen wir aus den Erfahrungen für den zukünftigen Umgang mit derart umfassenden Krisen? Die Autorinnen und Autoren be-leuchten im neuen IzR-Heft die (veränderte?) Lage für Städte und Stadtentwicklung. Sie skizzieren mithilfe verschiedener Daten die jüngsten Entwicklungen, schätzen die Langlebig-keit bestimmter Trends in der Stadt ein und entwerfen Szena-rien für die nahe Zukunft.

Glossar zur gemeinwohlorientierten

Stadtentwicklung

Hrsg.: BBSR, Bonn 2020

kostenfrei zu beziehen bei: sylvia.wicharz@bbr.bund.de „Gemeinwohl“ ist ein schwer zu greifender Begriff. In die-ser Unschärfe liegt die Chance, miteinander im Gespräch zu bleiben. Das vorliegende Glossar reflektiert, was Ge-meinwohl bedeutet und was der Begriff in täglichen Aus-handlungsprozessen zwischen individuellen Freiheiten und kollektiven Bedarfen leisten kann. Das Reizvolle am Begriff Gemeinwohl ist, dass er eben nicht eindeutig und deswegen auch entwicklungsfähig ist. Er kann sich mit der Gesellschaft verändern. Dieses Glossar stellt als Momentaufnahme und ohne Anspruch auf Vollständigkeit einige Bausteine vor, die wichtig für die Gestaltung eines Stadtquartiers für alle sind. Es ist also auch ein Leitfaden der gemeinwohlorientierten Stadtentwicklung. Es soll zu einer sachlichen Verständigung zwischen neuen und alten Stadtentwicklungsakteuren, zwi-schen Fachleuten und Laien sowie zwizwi-schen Wissenschaft und Praxis beitragen. Es soll den Austausch stadtentwick-lungspolitischer Akteure auf allen Ebenen intensivieren und gemeinsame Ziele sowie konkrete Umsetzungsideen einer gemeinwohlorientierten Stadtentwicklung stärken.

Kohleausstieg in Deutschland

BBSR-Analysen KOMPAKT 10/2020 Hrsg.: BBSR, Bonn 2020

kostenfrei zu beziehen bei: ref-1-1@bbr.bund.de

Seit dem 14. August 2020 steht gesetzlich fest: Deutschland steigt aus der Kohleverstromung bis Ende 2038 aus. Der Koh-leausstieg hat erhebliche Auswirkungen auf die Braunkohle-regionen, die durch den Strukturwandel vor große wirtschaft-liche Herausforderungen gestellt werden und gleichzeitig auch die Nachnutzung der Tagebaue nachhaltig ge stalten müssen. Durch das Strukturstärkungsgesetz strebt die Bun-desregierung eine Sicherung und Schaffung von Arbeits-plätzen und Wertschöpfung an. Neben dieser finanziellen Förderung der Reviere gibt es weitere Ansatzpunkte für eine Unterstützung des Strukturwandels. Während Braunkohlen-pläne den Abbau sowie die Nachnutzung in den konkreten Abbaugebieten regeln, können Landes- und Regionalpläne mit ihren Festlegungen die Gesamtregion in den Blick nehmen. Die Autorin analysiert, welchen Beitrag die Landes- und Regio-nalplanung mit ihren Instrumenten leisten kann. Mittels einer Auswertung aktuell verbindlicher Festlegungen der Landes- und Regionalpläne wird untersucht, wie die Raumordnung den Strukturwandel thematisiert und welche Instrumente zur Unterstützung der Braunkohleregionen zum Einsatz kommen.

Zuletzt erschienen:

Vorsorgendes Risikomanagement in der Regionalplanung

Hrsg.: BBSR, Bonn 2020

kostenfrei zu beziehen bei: ref-1-5@bbr.bund.de

Strukturdaten zur Produktion und Beschäftigung im Baugewerbe – Berechnungen für das Jahr 2019

BBSR-Online-Publikation 15/2020 Hrsg.: BBSR, Bonn 2020

kostenfreier Download unter: www.bbsr.bund.de

Weitere Veröffentlichungen sowie Downloads der kostenfreien Publikationen finden Sie unter:

www.bbsr.bund.de > Veröffentlichungen

Veröffentlichungen

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11 INFORMATIONEN aus der Forschung des BBSR, Nr. 6/2020 – www.bbsr.bund.de

Weitere Informationen zu den hier vorgestellten Projekten finden Sie unter:

www.bbsr.bund.de > Forschungsprojekte

www.bbsr.bund.de

Raumentwicklung

Messkonzept zur Bewertung ungleicher Lebensverhältnisse in den Teilräumen Deutschlands

Um ungleiche Lebensverhältnisse in den Teilräumen Deutsch-lands zu identifizieren, braucht es ein transparentes Mess-konzept, das das raumordnerische Leitbild zugrunde legt und multiple regionale Ungleichheiten berücksichtigt. Das Mo-dellvorhaben entwickelte ein solches Messkonzept auf Basis objektiver Indikatoren unter Erfassung subjektiver Einschät-zungen und Eindrücken in drei ausgewählten Modellregionen.

Stadtentwicklung

Klimaresilienter Stadtumbau

In der kommunalen Planungspraxis des Städtebauförde-rungsprogramms Stadtumbau spielen die Ansätze zur Klima-anpassung oft eine untergeordnete Rolle, obwohl es inzwi-schen eine Vielzahl von Erkenntnissen und guten Beispielen zu geeigneten Maßnahmen in der räumlichen Planung gibt. Das Projekt hat Planungs-, Kooperations- und Kommunika-tionsprozesse untersucht. Zentrales Projektergebnis ist die Toolbox „Klimaanpassung im Stadtumbau“ – eine webbasier-te Arbeitshilfe mit Empfehlungen für die kommunale Praxis.

Kooperation und Beteiligung in der Städtebauförderung

Bei der Durchführung von Stadtentwicklungsprojekten tref - fen oftmals unterschiedliche Interessen verschiede ner Akteursgruppen (kommunale Ämter, Gebäude-/Woh nungs-eigen tü mer, Anbieter von Infrastruktur etc.) aufeinander. Aber auch in der Bewohnerschaft unterscheiden sich Wün-sche und Anforderungen. Die Erfahrung zeigt, dass Städte-bauförderungsprojekte erfolgreicher sind, wenn entspre-chende Beteiligungs- und Kommunikationsprozesse in das Gesamtverfahren eingebaut sind.

Wohnen und Immobilien

Evaluierung des Baukindergeldes

Im Jahr 2018 wurde das Baukindergeld durch die Bundesre-gierung zur Förderung des Wohneigentums für Familien mit Kindern eingeführt. Die Wirkungen des Förderprogramms werden nun im Rahmen einer Studie für die Förderjahre 2018 bis 2020 evaluiert. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob die Förde-rung die formulierten Ziele des Programms erreicht. Es soll vor allem jungen Familien die Wohneigentumsbildung erleichtern.

Privateigentümer von Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern

Privatvermieter von Wohnraum stellen die wichtigste Anbie-ter gruppe auf dem deutschen Mietwohnungsmarkt. Über deren Anlage-, Bewirtschaftungs- und Investitionsverhalten liegen nur wenig und keine aktuellen Informationen vor. Die-ses Informationsdefizit soll eine schriftlich-postalische Re-präsentativbefragung schließen, mit der Basis- und

Struktur-informationen über Privatvermieter von Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern sowie über deren Bestände gewonnen werden.

Bauwesen

Das Bauen von morgen

Wie wird die Welt im Jahr 2050 aussehen? Wie werden wir leben, wie werden wir bauen? Gerade in Zeiten des Umbruchs ist es dem Innovationsprogramm Zukunft Bau ein Anliegen, grundlegende Fragen zur Ausrichtung des Bauens zu stellen. Dazu wurde das Format „Das Bauen von morgen“ ins Leben ge-rufen, das 2018 mit einem Expertengespräch startete. Darauf aufbauend entwickelte die Forschungsarbeit mögliche Szena-rien für die Bauwelt 2050. Ziel dabei war, Abhängigkeiten von gegenwärtigen Entwicklungen zu verstehen, zu hinterfragen und das Bauen in einzelnen Bereichen neu zu denken.

Umsetzung Netzwerk Nachhaltige Unterrichtsgebäude

Das Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen für Büro- und Verwaltungsgebäude sowie Unterrichtsgebäude und Labor-gebäude ist ein selbstverständlicher Bestandteil der Planung und Ausführung für alle im Auftrag des Bundes entstehenden Gebäude geworden. Um die Anwendung des Bewertungssys-tems Nachhaltige Unterrichtgebäude über die Bundesebene hinaus zu unterstützen, soll ein Netzwerk entwickelt werden, welches dem Informations- und Erfahrungsaustausch zwi-schen Kommunen, Ländern und Bund dienen soll.

Eigenkapital im Baugewerbe

Die Untersuchung widmete sich der Eigenkapitalstruktur der Betriebe des Baugewerbes. Eine ausreichende Eigenkapital-ausstattung ist ein wesentlicher Faktor für die wirtschaftli-che Leistungsfähigkeit der Branwirtschaftli-che und stellt eine wichtige Vorkehrung für Krisensituationen dar. Im Mittelpunkt der Untersuchung stand die Frage, wie sich das Eigenkapital des Baugewerbes vor dem Hintergrund der günstigen baukon-junkturellen Lage in den letzten Jahren entwickelt hat. Foto: Katina Gutberlet

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INFORMATIONEN aus der Forschung des BBSR, Nr. 6/2020 – Gremienarbeit/Veranstaltungen

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Gremienarbeit/Veranstaltungen

EURegionsWeek: Netzwerk zur grenzüber­

schreitenden Raumbeobachtung

Während der European Week of Regions and Cities trat das vom BBSR initiierte Europäische Netzwerk zur grenzüber-schreitenden Raumbeobachtung erstmals offiziell auf. In dem 2018 gegründeten Netzwerk tauschen sich mittlerwei-le 18 Institutionen (Statistikämter, lokamittlerwei-le, regionamittlerwei-le und na-tionale Behörden, Raumbeobachtungsstellen) aus sieben Ländern zu Fragen der Raumbeobachtung intensiv aus. Sie zielen darauf ab, den Austausch zwischen Statistiknutzern und -anbietern zu vereinfachen und die Datengrundlage für die Raumbeobachtung in Grenzregionen zu verbessern. Claire Duvernet, Koordinatorin des Netzwerks für das BBSR, ging in ihrem Vortrag auf die Entstehung, Ziele und Aktivitäten des Netzwerks ein. Neben dem neuen Netzwerk waren das Joint Research Centre der Europäischen Kommission, das United Nations Human Settlements Programme von UN-Habitat und das Instituto de Estudos do Territorio aus Galizien, Spanien, vertreten. Am Webinar, das am 13. Oktober stattfand, nahmen rund 50 Interessierte teil.

Zum Video der Veranstaltung:

https://euregionsweek2020-video.eu/replay Informationen zum Netzwerk:

www.network-crossborderdata.eu Kontakt: claire.duvernet@bbr.bund.de

EURegionsWeek: BBSR stellt

Territoriale Agenda vor

Das Europareferat des BBSR hat am 13. Oktober 2020 im Rahmen der Europäischen Woche der Regionen und Städte in einem Webinar die erneuerte Territoriale Agenda (TA) für die EU 2030 vorgestellt. Rund sechzig Akteure aus Wissen-schaft, nationalen Ministerien, der Europäischen Kommission und aus EU-Programmen nahmen teil. Die TA ist das Schlüs-seldokument der europäischen Raumentwicklung und wird derzeit aktualisiert. Die für Raumplanung und Raumentwick-lung zuständigen Ministerinnen und Minister sollen sie noch während der deutschen EU-Ratspräsidentschaft Ende 2020 verabschieden.

Die Überarbeitung greift die drängenden Herausforderungen eines gerechten und grünen Europas auf und legt gleichzeitig den Grundstein für die konkrete Anwendung durch

Pilotaktio-nen. Sina Redlich (BBSR) ging in ihrem Vortrag auf die Bedeu-tung der Umsetzung der Ziele und Prioritäten der Agenda ein. Deutschland leitet eine der sechs designierten Pilotaktionen zur Umsetzung der TA. Das Modellvorhaben der Raumord-nung (MORO) trägt den Titel „A future for lagging regions“. Deutsche und europäische Regionen arbeiten hier an Kon-zepten, die die Daseinsvorsorge in strukturschwachen Räu-men sichern. Das Modellvorhaben soll dabei die effektivere Verzahnung von Raum- und Fachpolitiken testen. Als weitere Rednerin hat die portugiesische Ministerin für den territo-rialen Zusammenhalt Ana Abrunhosa angekündigt, dass ihr Land – das die europäische Ratspräsidentschaft ab Januar 2021 übernimmt – die Umsetzung und Kommunikation der Ter-ritorialen Agenda 2030 weiter forcieren wird.

Zum Video der Veranstaltung:

https://euregionsweek2020-video.eu/replay Informationen zum MORO: www.bbsr.bund.de > Forschung

> Forschungsprojekte

> Umsetzung der Territorialen Agenda 2030 Kontakt: sina.redlich@bbr.bund.de

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INFORMATIONEN aus der Forschung des BBSR, Nr. 6/2020 – Gremienarbeit/Veranstaltungen 13

Gremienarbeit/Veranstaltungen

Start des zweiten Jahrgangs der Urbanen Liga

Seit 2018 setzt das BBSR für das BMI das Projekt Urbane Liga um. Die Urbane Liga besteht aus jungen Stadtmacherinnen und Stadtmachern zwischen 17 und 27 Jahren. Sie setzen sich in verschiedenen Projekten mit gemeinwohlorientierten An-sätzen in der Stadtentwicklung auseinander und stellen sie zweimal pro Jahr im BMI vor. Einige Stadtmacherinnen und Stadtmacher erproben neue Ansätze in realen Bauprojekten und generieren neue Typen von Kultur-, Jugend- und Kunst-zentren. Andere beschäftigen sich auf theoretischer Basis mit gemeinwohlorientieren ökonomischen Ansätzen.

In Ko-Forschungsprojekten, versehen mit einem kleinen Bud-get, setzt sich die Urbane Liga vertieft mit konkreten Fragen auseinander. Die Ko-Forschung kennzeichnet ein kooperati-ver Ansatz, da hier stets gemeinschaftlich die ganze Grup-pe beteiligt ist. Über den Ansatz der Ko-Forschung kann das BBSR wichtige Inputs erhalten und diese in seine eigene Forschung und Politikberatung einspeisen. Ko-Forschung ist demnach ein wichtiger Forschungsansatz. Durch seine Nied-rigschwelligkeit ermöglicht er es jungen Menschen, sich mit Forschungsthemen zu beschäftigen.

Am 5. Oktober 2020 startete der zweite Jahrgang der Urba-nen Liga mit dem ersten Denklabor. Dort kristallisierte sich der Forschungsschwerpunkt Urban Governance heraus. Der Themenkomplex ist eng mit den Projekten der Teilnehmen-den verbunTeilnehmen-den: Hier treffen sie oft auf intransparente Ver-waltungsentscheidungen, unzureichende Möglichkeiten zur Mitwirkung und einen erschwerten Zugang zu und Nutzung von Flächen.

Das Team stadtstattstrand unterstützt das BBSR bei der Pro-jektumsetzung. Weitere Informationen finden Sie auf www. urbane-liga.de

Kontakt: stephanie.haury@bbr.bund.de

Jugendprojekte in strukturschwachen

und ländlichen Räumen

Das BBSR untersucht seit längerem, wie Jugendliche stärker an der Stadtentwicklung mitwirken können. Entsprechende Modellprojekte fanden sich bisher überwiegend in größeren Städten. Eine aktuelle Studie nimmt nun Jugendprojekte in eher peripher gelegenen Kleinstädten in den Blick. Daraus vorliegende Zwischenergebnisse diskutierten Experten aus dem Bereich der Jugendhilfe und -arbeit mit Jugendvertre-tern und Kleinstadtforschern auf Einladung des BMI und BBSR in Berlin.

Vorgestellte Jugendprojekte aus einer vorab durchgeführten Recherche zeichneten für die Runde ein differenziertes Bild über Jugendbeteiligung in peripheren Kleinstädten. Es zeig-te sich ein hoher Grad an Eigeninitiative und übernommener Verantwortung. Das galt insbesondere für Projekte, die der

Kategorie „Stadt selber machen“ zuzurechnen sind. Sie sind – neben den Beteiligungsformaten des Mitredens und Mit-gestaltens – eine wichtige Form des Engagements, steigern die Entfaltungsmöglichkeiten der Jugendlichen und fördern demokratische Lernprozesse. Die anschließende Diskussion befasste sich mit der Wirkung, den Räumen und den Struktu-ren der Jugendbeteiligung.

Jugendbeteiligung, da waren sich die Diskutanten einig, schafft Identifikation – insbesondere wenn es um die eigene Gestaltung von Orten und Räumen geht. Die Identifikation der Jugendlichen aus Kleinstädten in peripheren Lagen ist be-sonders wichtig, da sie das Thema „Bleiben oder Weggehen“ nach der Schulzeit und das Thema „Wiederkommen“ bewegt. Jugendbeteiligung in Kleinstädten zeichnet sich im Weiteren durch die Orientierung am Machbaren aus. Projektideen von Jugendlichen, die sich in ländlichen Räumen auch häufiger als in Ballungsräumen mit Mobilitätsfragen auseinandersetzen, werden früh auf eine realistische Umsetzung geprüft. Wenn möglich, setzen die Jugendlichen sie zusammen mit Partnern um. In der Kleinstadt ist dabei von Vorteil, dass Kommunikati-onswege eher kurz und direkt sind. Der Ton zwischen Jugend-lichen, Verwaltung und Politik ist meist vertrauensvoller und unkomplizierter. Gleichwohl sind Unterstützungsstrukturen der Jugendarbeit nicht in allen Kleinstädten kommunal veran-kert und professionell vorhanden. Diese Lücke füllen häufig persönliches Engagement, zivilgesellschaftliche Initiativen oder örtliche Vereinsstrukturen.

Jugendbeteiligung ist wichtig und auch in kleinen Städten zu stärken. Das war schließlich breiter Konsens in der on. Die weiteren Erkenntnisse und Impulse aus der Diskussi-onsrunde und der Analyse der Projektbeispiele werden nun verfeinert.

Weitere Informationen: www.bbsr.bund.de > Forschung

> Forschungsprojekte

> Untersuchung zu Jugendprojekten in strukturschwachen und ländlichen Räumen

Kontakt: evi.goderbauer@bbr.bund.de

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INFORMATIONEN aus der Forschung des BBSR, Nr. 6/2020 – Personalia

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Personalia

Neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Nina Kuenzer

Projektleiterin im Referat I 3 Eintrittsdatum: 1. Oktober 2020 Aufgaben:

 Fachliche Arbeiten zur Europäischen Raumentwicklung, Schwerpunkt Interreg

 Betreuung der transnationalen Interreg B Kooperations-programme Alpenraum und Nordsee

 Fachliche Betreuung des Bundesprogramms Transnatio nale Zusammenarbeit

Foto: F

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afie v

ogelwild und andr

es Rico Schwibs Projektleiter im Referat I 4 Eintrittsdatum: 1. Oktober 2020 Aufgaben:

 Steuerung des Programms BIWAQ

 wissenschaftliche Betreuung und Beratung von kommunalen Projekten

 Monitoring und Evaluierung der Projektmaßnahmen

Anna Maria Müther

Referentin im Referat II 11 Eintrittsdatum: 1. Oktober 2020 Aufgaben:

 Erstellung und Weiterentwicklung der Wohnungsmarkt-prognose

 Analysen sowie Konzeption und Durchführung von Forschungsprojekten im Themenfeld „Wohnungs- und Immobilienmärkte“ Foto: pr ivat Foto: Pictur e P eople Foto: Ali K anaan Foto: Mar ia Ak sal Nora Spielmann Projektleiterin im Referat I 4 Eintrittsdatum: 1. Oktober 2020 Aufgaben:

 ESF-Bundesprogramm „Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier“ (BIWAQ)

Dr. Bérénice Preller

Referentin in der PG ZIP Eintrittsdatum: 1. Oktober 2020 Aufgaben:

 Mitarbeit am Bundesprogramm „Nationale Projekte des Städtebaus“ Svenja Binz Referentin im Referat II 6 Eintrittsdatum: 14. Oktober 2020 Aufgaben:

 Fachliche Arbeiten zum Klimaangepassten Bauen im Bereich Gebäude und Liegenschaften

 Betreuung des baufachlichen Grundsatzes Abwasser

(Baufachliche Richtlinien Abwasser)

Foto: Matthias Pr

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15 NL BE LU FR CH AT CZ PL DK Ulm Bonn Kiel Köln Mainz Essen Erfurt Berlin Kassel Bremen Potsdam Rostock Cottbus Dresden Leipzig Hamburg München Mannheim Schwerin Halle/S. Hannover Chemnitz Nürnberg Magdeburg Bielefeld Wiesbaden Stuttgart Düsseldorf Saarbrücken Freiburg i.Br. Dortmund Frankfurt/M. 100 km ©BBSR Bonn 2020

Datenbasis: Laufende Raumbeobachtung des BBSR Geometrische Grundlage: Gemeinden und Gemeinde-verbände (generalisiert), 31.12.2018 © GeoBasis-DE/BKG Bearbeitung: A. Milbert Landgemeinden Kleine Kleinstädte Größere Kleinstädte Mittelstädte Großstädte

Stadt­ und Gemeindetyp

Lage

sehr zentral zentral überdurchschnittlich wachsend

wachsend

keine eindeutige Entwicklungsrichtung schrumpfend

überdurchschnittlich schrumpfend Klassifizierung nach Gesamtpunktzahl für Lage der Entwicklungs-indikatoren im untersten (0 Punkte) bis obersten Quintil (4 Punkte) - überdurchschnittlich wachsend: 19 bis 24 Punkte

- wachsend: 14 bis 18 Punkte

- keine eindeutige Entwicklungsrichtung: 11 bis 13 Punkte - schrumpfend: 6 bis 10 Punkte

- überdurchschnittlich schrumpfend: 0 bis 5 Punkte

Betrachtete sechs Entwicklungsindikatoren – demografische Indikatoren (doppelte Gewichtung):

Bevölkerungsentwicklung 2013–2018 Wanderungssaldo der Jahre 2014–2018

Beschäftigtenentwicklung 2013–2018

Veränderung der Arbeitslosenquote 2012/13–2017/18 (in Abhängigkeit vom Niveau der Arbeitslosigkeit) Entwicklung Gewerbesteuergrundaufkommen 2012/13–2017/18 Entwicklung der Erwerbsfähigen 2013–2018

wirtschaftsorientierte Indikatoren (einfache Gewichtung):

peripher sehr peripher

INFORMATIONEN aus der Forschung des BBSR, Nr. 6/2020 – Karte des Monats

Wachsen und Schrumpfen von Städten und Gemeinden 2013 bis 2018

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Termine

Selbstverlag des BBSR, Postfach 21 01 50, 53156 Bonn

ZKZ 7718, PVSt,

Herausgeber, Herstellung und Selbstverlag

Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung

im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung

Verantwortlich

Markus Eltges, Peter Jakubowski, Robert Kaltenbrunner

Redaktion

Katina Gutberlet, Daniel Regnery

Satz und Gestaltung

Katrin Heimersheim

Druck

Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung, Bonn Die INFORMATIONEN aus der Forschung des BBSR erscheinen sechsmal im Jahr. Interessenten erhalten sie kostenlos. Frei zum Nachdruck. Belegexemplare erbeten. Zitierweise:

Informationen aus der Forschung des BBSR Nr. 6/2020 ISSN 1868 – 0089

16 INFORMATIONEN aus der Forschung des BBSR, Nr. 6/2020 – Impressum/Termine

Derzeit finden aufgrund der Corona-Pandemie keine Veranstaltungen statt.

© Detlef / Fotolia Ausführlichere Informationen unter

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