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A N T R A G auf Erteilung einer Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung zur besonders qualifizierten und koordinierten palliativ-medizinischen Versorgung

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Academic year: 2022

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E-Mail Fax Telefon

genehmigung@kv-rlp.de 06131 326-327 06131 326-326

www.kv-rlp.de/906272

KV RLP / SQS-ANTRAG / 906272 / OKTOBER 2018 Seite 1 von 3

KV RLP | HV Mainz | Postfach 2567 | 55015 Mainz Abteilung Qualitätssicherung

A N T R A G

auf Erteilung einer Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung zur besonders qualifizierten und koordinierten palliativ-medizinischen Versorgung

Vereinbarung zur besonders qualifizierten und koordinierten palliativ-medizinischen Versorgung gemäß § 87 Abs. 1 SGB V – BMV-Ä Anlage 30

I. Angaben zum Leistungserbringer

...

ggf. Titel, Vorname, Name geb. am

...

Gebiets- oder Facharztbezeichnung

...

Wohnungsanschrift (falls die vertragsärztliche Tätigkeit noch nicht aufgenommen wurde) Telefon

...

E-Mail-Adresse Telefon mobil

...

Betriebsstätte (PLZ Ort, Straße, Hausnummer) Telefon

...

Nebenbetriebsstätte (PLZ Ort, Straße, Hausnummer) Telefon

...

weitere Nebenbetriebsstätte

Im Bereich der KV RLP tätig ab/seit: ...

LANR (falls bekannt) ...

 Einzelpraxis

 Berufsausübungsgemeinschaft

 Ermächtigter Krankenhausarzt

 Angestellter Arzt

(2)

KV RLP / SQS-ANTRAG / 906272 / OKTOBER 2018 Seite 2 von 3

II. Leistungsumfang GOP - EBM

Leistungslegende

37300 Palliativmedizinische Ersterhebung

37302 Zuschlag zur Versicherten- oder Grundpauschale für den koordinierenden Vertragsarzt 37317 Zuschlag Erreichbarkeit/Besuchsbereitschaft

37318 Telefonische Beratung von mind. 5 Minuten Dauer

III. Fachliche Anforderungen

Die Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung zur besonders qualifizierten und koordinierten palliativ-medizinischen Versorgung wurde bereits von einer anderen Kassenärztlichen Vereinigung erteilt:

 ja (bitte Bescheid beifügen)  nein

Falls ja, wurde diese Genehmigung bislang zurückgenommen, zurückgegeben oder widerrufen?

 ja  nein

Ich habe folgende praktische Erfahrungen

 ja  nein Mindestens 2-wöchige Hospitation in einer Einrichtung der Palliativ- versorgung oder einem SAPV-Team

oder

 ja  nein Betreuung von mindestens 15 Palliativpatienten innerhalb der vergange- nen drei Jahre

und besitze folgende theoretische Kenntnisse

 ja  nein 40-stündige Kurs-Weiterbildung Palliativmedizin nach dem (Muster-)Kursbuch Palliativmedizin der Bundesärztekammer oder

 ja  nein Teilnahme an einer strukturierten curricularen Fortbildung

„Geriatrische Grundversorgung“ der Bundesärztekammer (60 Stunden), Fortbildung „Curriculum Psychosomatische Grundversorgung

(80 Stunden) sowie Teilnahme am Themenkomplex 2 „Behandlung von Schmerzen und anderen belastenden Symptomen (Symptomkontrolle – 20 Stunden)“ der Kurs-Weiterbildung Palliativmedizin

oder

 ja  nein Absolvierung der Zusatzqualifikation „Spezielle Schmerztherapie“

(80 Stunden) sowie Teilnahme an den Themenkomplexen 3, 4, 5 und 6 der Kurs-Weiterbildung („Psychosoziale und spirituelle Aspekte“,

„Ethische und rechtliche Fragestellungen“, „Kommunikation und Teamarbeit“ und Selbstreflexion“ insgesamt 18 Stunden)

Bitte Zeugnisse/Bescheinigungen beifügen, sofern diese der KV RLP noch nicht

vorliegen.

(3)

KV RLP / SQS-ANTRAG / 906272 / OKTOBER 2018 Seite 3 von 3

IV. Verpflichtung

Ich verpflichte mich

 evidenzbasierte Leitlinien (z. B. S3-Leitlinie Palliativmedizin) anzuwenden.

 gültige BTM-Rezepte gemäß Betäubungsmittelverschreibungsverordnung vorzuhalten.

 zur Teilnahme an regelmäßigen themenbezogenen Fortbildungen (8 Fortbildungspunkte/Jahr).

V. Kooperationen

 Die Anlage I - Kooperationen ist dem Antrag beigefügt.

 Die Anlage I - Kooperationen wird nachgereicht.

VI. Allgemeines

 Leistungen der qualifizierten und koordinierten palliativ-medizinischen Versorgung dürfen im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung erst ab dem Zeitpunkt abgerechnet werden, wenn die hierfür erforderliche schriftliche Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung durch die KV RLP erteilt wurde. Eine rückwirkende Genehmigung ist nicht möglich. Die Voraussetzungen des EBM sind zusätzlich zu beachten.

 Für Ärzte, die eine Ermächtigung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung beantragt haben, wird eine Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung der qualifizierten und koordi- nierten palliativ-medizinischen Versorgung nur im Rahmen des vom Zulassungsausschuss aus- gesprochenen Ermächtigungsumfangs wirksam.

Der/Die Unterzeichner versichert/versichern die Richtigkeit der vorstehenden Angaben.

_____________________________ _____________________________________

Datum Unterschrift/Stempel des ausführenden Arztes

_____________________________ _____________________________________

Datum Unterschrift/Stempel des Vertragsarztes bzw.

der abrechnenden Stelle (anstellender Vertragsarzt, MVZ, Institut)

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