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A N T R A G auf Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von Leistungen zur Kontrolle von aktiven kardialen Rhythmusimplantaten

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Academic year: 2022

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E-Mail genehmigung@kv-rlp.de

Fax 06131 326-327

Telefon 06131 326-326

www.kv-rlp.de/506216

KV RLP / SQS-ANTRAG / 506216 / DEZEMBER 2019 Seite 1 von 4

KV RLP | HV Mainz | Postfach 2567 | 55015 Mainz Abteilung Qualitätssicherung

A N T R A G

auf Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung

von Leistungen zur Kontrolle von aktiven kardialen Rhythmusimplantaten

Vereinbarung Kontrolle von aktiven kardialen Rhythmusimplantaten gemäß § 135 Abs. 2 SGB V

I. Angaben zum Leistungserbringer

...

ggf. Titel Vorname, Name geb. am

...

Gebiets- oder Facharztbezeichnung

...

Wohnungsanschrift (falls die vertragsärztliche Tätigkeit noch nicht aufgenommen wurde) Telefon

...

E-Mail-Adresse

...

Betriebsstätte (PLZ Ort, Straße, Hausnummer) Telefon

...

Nebenbetriebsstätte (PLZ Ort, Straße, Hausnummer) Telefon

...

weitere Nebenbetriebsstätte

Im Bereich der KV RLP tätig ab/seit: ...

LANR (falls bekannt) ...

 Einzelpraxis

 Berufsausübungsgemeinschaft

 Ermächtigter Krankenhausarzt

 Angestellter Arzt

(2)

KV RLP / SQS-ANTRAG / 506216 / DEZEMBER 2019 Seite 2 von 4

II. Leistungsumfang GOP - EBM

Kardiologie

konventionell:

 13571 Funktionsanalyse eines Herzschrittmachers

 13573 Funktionsanalyse eines implantierten Kardioverters bzw. Defibrillators

 13575 Funktionsanalyse eines implantierten Systems zur kardialen Resynchronisationstherapie (CRT-P, CRT-D)

telemedizinisch:

 13574 telemedizinische Funktionsanalyse eines implantierten Kardioverters bzw. Defibrillators

 13576 telemedizinische Funktionsanalyse eines implantierten Systems zur kardialen Resynchronisationstherapie (CRT-P, CRT-D)

Kinderkardiologie

konventionell:

 04411 Funktionsanalyse eines Herzschrittmachers

 04413 Funktionsanalyse eines implantierten Kardioverters bzw. Defibrillators

 04415 Funktionsanalyse eines implantierten Systems zur kardialen Resynchronisationstherapie (CRT-P, CRT-D)

telemedizinisch:

 04414 telemedizinische Funktionsanalyse eines implantierten Kardioverters bzw.

Defibrillators

 04416 telemedizinische Funktionsanalyse eines implantierten Systems zur kardialen Resynchronisationstherapie (CRT-P, CRT-D)

III. Fachliche Anforderungen

Die Berechtigung zur Ausführung und Abrechnung von Leistungen der Rhythmusimplantatkon- trolle wurde bereits von einer Kassenärztlichen Vereinigung erteilt:

 ja (bitte Bescheid beifügen)  nein

Falls ja. Wurde diese Berechtigung bislang zurückgenommen, zurückgegeben oder widerrufen?

 ja  nein

(3)

KV RLP / SQS-ANTRAG / 506216 / DEZEMBER 2019 Seite 3 von 4

 Ich bin Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin mit der Schwerpunktbezeichnung Kinder- Kardiologie.

oder

 Ich bin Facharzt für Innere Medizin und Kardiologie oder Innere Medizin mit Schwerpunktbe- zeichnung Kardiologie und führe den Nachweis der Zusatzqualifikation Spezielle Rhythmologie.

oder

 Ich bin Facharzt für Innere Medizin und Kardiologie oder Innere Medizin mit Schwerpunktbe- zeichnung Kardiologie und belege durch beigefügte Zeugnisse folgende Anforderungen:

Für die Herzschrittmacherkontrolle nach GOP 13571 EBM:

 Selbständige Indikationsstellung bzw. Sicherung der Indikation, Durchführung und Dokumentati- on von 200 Herzschrittmacherkontrollen unter Anleitung oder selbständig innerhalb von 36 Mo- naten vor Antragstellung.

Für die Herzschrittmacher- und ICD-Kontrolle nach GOP 13573 EBM:

 Selbständige Indikationsstellung bzw. Sicherung der Indikation, Durchführung und Dokumentati- on von 150 Herzschrittmacherkontrollen und 50 ICD-Kontrollen unter Anleitung oder selbständig innerhalb von 36 Monaten vor Antragstellung.

Für die Herzschrittmacher-, ICD- und CRT-Kontrolle nach GOP 13575 EBM:

 Selbständige Indikationsstellung bzw. Sicherung der Indikation, Durchführung und Dokumen- tation von 150 Herzschrittmacherkontrollen, 50 ICD-Kontrollen und 30 CRT-Kontrollen unter Anleitung oder selbständig innerhalb von 36 Monaten vor Antragstellung.

Die Anleitung hat bei einem Arzt stattzufinden, der nach der Weiterbildungsordnung zur Weiterbildung befugt ist.

Bitte fügen Sie die entsprechenden Zeugnisse/Bescheinigungen bei, sofern diese der KV RLP noch nicht vorliegen.

IV. Apparative Voraussetzungen

 Die Erfüllung der apparativen Voraussetzungen ist gegenüber der KV RLP mittels Erklärung nachzuweisen.

V. Auflage an die Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung der fachlichen Befähigung

 Ich verpflichte mich an Fortbildungsmaßnahmen zur Kardiologie teilzunehmen und mindestens 20 Fortbildungspunkte innerhalb von jeweils 24 Monaten nachzuweisen.

(4)

KV RLP / SQS-ANTRAG / 506216 / DEZEMBER 2019 Seite 4 von 4

VI. Allgemeines

 Rhythmusimplantat-Kontrollen dürfen im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung erst ab dem Zeitpunkt abgerechnet werden, wenn hierfür die erforderliche Genehmigung zur Ausfüh- rung und Abrechnung zur Rhythmusimplantat-Kontrolle durch die KV RLP erteilt wurde. Eine rückwirkende Genehmigung ist nicht möglich. Die Voraussetzungen des EBM sind zusätzlich zu beachten.

 Für Ärzte, die eine Ermächtigung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung beantragt haben, wird eine Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung zur Rhythmusimplantat- Kontrolle nur im Rahmen des vom Zulassungsausschuss ausgesprochenen Ermächtigungsum- fanges wirksam.

VII. Erklärung

 Ich verpflichte mich zur Teilnahme an der Überprüfung der ärztlichen Dokumentation welche nach § 8 der Vereinbarung vorgenommen wird.

 Ich erkläre mein Einverständnis zur Durchführung von Überprüfungen der Gegebenheiten in der Praxis durch die KV RLP.

 Ich werde die KV RLP über alle Änderungen informieren, welche die Erfüllung der in dieser Vereinbarung genannten Anforderungen betreffen.

Der Unterzeichner versichert die Richtigkeit der vorstehend gemachten Angaben.

_______________________________ ___________________________________________

Datum

Unterschrift/Stempel des ausführenden Arztes

____________________________ _______________________________________

Datum Unterschrift/Stempel des Vertragsarztes bzw. der

abrechnenden Stelle (anstellender Vertragsarzt, MVZ, Institut

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