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Eingliederungsbilanz gem. § 54 SGB II

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Eingliederungsbilanz

gem. § 54 SGB II

des

Jobcenters Elbe-Elster für das Jahr 2013

- Stand: 01.10.2014 -

(2)

Eingliederungsbilanz 2013 2 / 11

Inhaltsverzeichnis

Vorwort 3

1. Rahmenbedingungen für die Eingliederung auf dem regionalen Arbeitsmarkt 4 2. Zugewiesene Mittel und Ausgaben für Eingliederungsleistungen 6 3. Einsatz ausgewählter arbeitsmarktpolitischer Instrumente und

Teilnehmerverbleib 7

3.1. Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW) 7

3.2. Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung 7

3.3. Eingliederungszuschüsse (EGZ) 7

3.4. Einstiegsgeld (ESG) 8

3.5. Arbeitsgelegenheiten (Agh) 8

3.6. Förderung von Arbeitsverhältnissen (FAV) 8

3.7. Vermittlungsbudget (VB) 8

3.8. Eingliederungs- und Verbleibsquote 9

4. Regionale Besonderheiten 9

5. Zusammenfassung 9

Methodische Erläuterungen und Hinweise für die Daten zur Eingliederungsbilanz

2013 (siehe Anlage 1) 10

Tabellenteil (siehe Anlage 2) 10

Impressum

Jobcenter Elbe-Elster

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Ansprechpartner: Marcel Prinz Lugstr. 4

04916 Herzberg

(3)

Eingliederungsbilanz 2013 3 / 11

Vorwort

Jedes Jobcenter hat gemäß § 54 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) den Einsatz der Er- messensleistungen der aktiven Arbeitsförderung nach Abschluss eines Haushaltsjahres über eine Eingliederungsbilanz darzustellen. Hierzu stellt die Bundesagentur für Arbeit gem. § 11 Abs. 2 SGB III den Jobcentern entsprechendes Zahlen- und Datenmaterial zur Verfügung, aus dem sich der Einsatz der Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung ablesen und aus- werten lässt. Gemäß § 54 SGB II in Verbindung mit § 11 Abs.3 SGB III kommentiert das Job- center den Erfolg der Eingliederungsmaßnahmen und erstellt hierzu eine Eingliederungsbilanz.

Entsprechend § 11 Abs. 1 Satz 2 SGB III sollte ein Vergleich regionaler Eingliederungsbilanzen möglich sein. Ein solcher Vergleich ist nur zwischen Jobcentern mit ähnlichen Rahmenbedin- gungen der lokalen/regionalen Arbeitsmärkte sinnvoll. Die Eingliederung von arbeitslosen Men- schen hängt wesentlich von den Wirtschaftsfaktoren, der Beschäftigungssituation und der Kun- denstruktur ab, die in den einzelnen Regionen vorherrschen. Die Träger der Grundsicherung sehen sich mit vielschichtigen regionsspezifischen Ausgangsbedingungen am Arbeitsmarkt konfrontiert. Diese Rahmenbedingungen setzen der Leistungsfähigkeit der einzelnen SGB II- Träger bereits bestimmte Grenzen. Ist die Arbeitslosigkeit hoch, wird es einem Träger relativ schwer fallen, seine erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in Beschäftigung zu integrieren.

Zu diesem Zweck wurde eine Regionaltypisierung vorgenommen. Das Jobcenter Elbe-Elster gehört im Jahr 2013 zum SGB II Typ 12. Hier sind die Jobcenter in vorwiegend ländlichen Ge- bieten mit schlechter Arbeitsmarktlage, niedrigem BIP pro Kopf und hohem Anteil an Langzeit- arbeitslosen erfasst. Vergleichbare Jobcenter wären demnach u.a. die Jobcenter Altenburger Land, Stendal, Prignitz, Kyffhäuserkreis und Nordsachsen.

Die vorliegende Eingliederungsbilanz des Jobcenters Elbe-Elster ist entsprechend § 11 Abs. 1 SGB III mit anderen Jobcentern vergleichbar und vermittelt einen Überblick über den Einsatz von Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung im Jahr 2013. Sie gibt Auskunft über den Mitteleinsatz, die geförderten Personengruppen und die Wirksamkeit der Förderung und stellt diese in einen Vergleich zu den Vorjahren.

Die Basis für den Soll-Ist-Vergleich im Rahmen der Eingliederungsbilanz bildet das im Arbeits- marktprogramm für das Jahr 2013 festgelegte Zielsystem.

Das Jobcenter Elbe-Elster beschränkt sich

soweit möglich- in der Eingliederungsbilanz 2013

auf einen Vergleich zu den Ergebnissen im gesamten Bundesgebiet (D), Bundesgebiet-Ost

(B/O), Land Brandenburg (BB) sowie der Ergebnisse des Jahres 2012. Beim Vergleich mit

der Bundesebene sollte allerdings berücksichtigt werden, dass in vielen Teilen Deutschlands

bessere Arbeitsmarkt- und Wirtschaftsstrukturen vorliegen als in Elbe-Elster.

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Eingliederungsbilanz 2013 4 / 11

1. Rahmenbedingungen für die Eingliederung auf dem regionalen Ar- beitsmarkt

1.1 Allgemeines

Der Landkreis Elbe-Elster liegt im Süden Brandenburgs, im „Drei-Länder-Eck“ und grenzt an die Bundesländer Sachsen und Sachsen-Anhalt. Die Gesamtfläche des Kreisgebietes beträgt 1.889 km², 108.837 Einwohner (Stand: 31.12.2013) sind im Landkreis angesiedelt. Die Entwick- lung der Einwohnerzahl des Landkreises Elbe-Elster weist seit 2001 einen stark negativen Trend auf. Bis zum Jahr 2013 hat sich die Einwohnerzahl im Vergleich zu 2001 um fast 15%

verringert. Die jüngste Bevölkerungsprognose zeigt, dass bis zum Jahr 2030 infolge des Gebur- tendefizits und des Wanderungssaldos mit einem weiteren Bevölkerungsrückgang gerechnet werden muss. Die drei Geschäftsstellen des Jobcenters Elbe-Elster Herzberg, Finsterwalde und Bad Liebenwerda befinden sich in einer sehr ländlich geprägten Region.

1.2 Arbeitsmarkt

Die Wirtschaftsstruktur des Landkreises ist gekennzeichnet durch eine moderne Land- und Er- nährungswirtschaft sowie eine leistungsfähige Metall- und Elektroindustrie. Die mittelständi- schen Betriebe sind die tragenden Elemente der wirtschaftlichen Entwicklung im Landkreis. Die größten Arbeitgeber gehören zum Wirtschaftszweig des Gesundheits- und Sozialwesens sowie zur öffentlichen Verwaltung/ Verteidigung. Größere Industrieunternehmen sind in der Region kaum vorhanden, mit Ausnahme des Standortes Finsterwalde mit einigen mittelgroßen Betrie- ben der Metallverarbeitung. Der Geschäftsverlauf der südbrandenburgischen Wirtschaft war im Jahr 2013 grundsätzlich stabil, wobei insbesondere im verarbeitenden Gewerbe eine eher rück- läufige Tendenz zu verzeichnen war. Der Bestand an sozialversicherungspflichtiger Beschäfti- gung sank gegenüber dem Jahr 2012 von 39.281 um -0,9% auf 38.928. Dagegen stieg der so- zialversicherungspflichtiger Beschäftigung im Vergleich im Vorjahr im Bundesgebiet (D) +1,1%, Ostdeutschland (B/O) +0,4% und Brandenburg (BB) +0,2%.

Der Bestand an Arbeitslosen im Rechtskreis SGB II ist seit 2006 deutlich gesunken und lag zum Jahresende 2013 6,6% unter dem Vorjahresbestand. Waren 2012 in Elbe-Elster noch 5.338 arbeitslose Personen im Rechtskreis SGB II im Jahresdurchschnitt (JD) gezählt, so sank der Bestand in 2013 auf durchschnittlich 5.092 (Tabelle 3c).

In Elbe-Elster spürbarer Rückgang der Arbeitslosen

Arbeitslose SGB II – Bestand (JD) Elbe-Elster

Berichtsjahr 2012/ 2013

l

Arbeitslose Arbeitslose U25 Arbeitslose Ü50 Frauen

- 5,5 - 12,1

+ 0,3 - 6,3 5.092

341 2.006 2.382

Differenz in %:

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Eingliederungsbilanz 2013 5 / 11

1.3 Anzahl Bedarfsgemeinschaften, Leistungsempfänger

Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und Bedarfsgemeinschaften ist in 2013 weiter gesunken.

In Elbe-Elster spürbarer Rückgang der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLb) und Bedarfsgemeinschaften (BG)

Kunden SGB II – Bestand (JDW) Elbe-Elster

Berichtsjahr 2008-2013

1.4 Ausbildungsmarkt

Die Lage auf dem Ausbildungsmarkt ist seit Beginn des Jahres 2008 von einer sinkenden Be- werberzahl und einer steigenden Anzahl von betrieblichen Ausbildungsstellen gekennzeichnet.

Aufgrund der demografischen Entwicklung wird sich dieser Trend in den nächsten Jahren fort- setzen.

Der Bestand an Auszubildenden im Landkreis Elbe-Elster hat sich von 1.688 im Jahr 2012 auf 1.640 im Jahr 2013 verringert.

-29,3%

-20,8%

2008 2009 2010 2011 2012 2013

12.783

11.751

10.964

9.957

9.282 9.038

8.814

8.393 8.008

7.472 7.094 6.980

Ø eLb Ø BG

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Eingliederungsbilanz 2013 6 / 11

2. Zugewiesene Mittel und Ausgaben für Eingliederungsleistungen

Nach Umschichtungen zu den Verwaltungsausgaben standen dem Jobcenter Elbe-Elster im Jahr 2013 für die Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung nach dem SGB II Haus- haltsmittel in Höhe von 6,5 Mio. EUR zur Verfügung. Dies waren ca. 2 Mio. EUR weniger als noch im Jahr 2012 (Tabelle 1a+b).

Die Ausgaben im Eingliederungstitel (EGT) 2013 beliefen sich auf 7,3 Mio. EUR (2012: 7,3 Mio. EUR). Der Ausschöpfungsgrad wurde erhöht, mit 100,0% Ausgabequote lag das Jobcen- ter über der EGT-Auslastung des Vorjahres (86,9%).

Auch 2013 hatte die Unterstützung der Integration in den 1. Arbeitsmarkt einen deutlichen Vorrang. Im Einzelnen wurden die ausgegebenen Mittel für folgende arbeitsmarktpolitischen Instrumente eingesetzt (gerundet):

Ausgaben Anteil Ausgaben Anteil A. Aktivierung und berufliche Eingliederung 1.526.000 € 23,6% 1.694.000 € 23,2%

B. Berufswahl und Berufsausbildung 400.000 € 6,2% 682.000 € 9,4%

C. Berufliche Weiterbildung 2.363.000 € 36,6% 2.420.000 € 33,2%

D. Aufnahme einer Erwerbstätigkeit 1.050.000 € 16,3% 1.656.000 € 22,7%

F. Beschäftigung schaffende Maßnahmen 896.000 € 13,9% 801.000 € 11,0%

G. Freie Förderung 197.000 € 3,0% 26.000 € 0,4%

H. Sonstige Förderung 28.000 € 0,4% 15.000 € 0,2%

2013 2012

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Eingliederungsbilanz 2013 7 / 11

3. Einsatz ausgewählter arbeitsmarktpolitischer Instrumente und Teilnehmerverbleib

(Tabellen 3ff.)

3.1. Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW)

Das Instrument wird dazu genutzt, um Defizite im Rahmen der beruflichen Qualifizierung bei den Kunden auszugleichen, was der Arbeitsmarkt von den Kunden fordert, um schnellstmög- lich und dauerhaft integriert zu werden. Dabei wird auf die Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, aber auch Nachhaltigkeit geachtet.

Im Berichtsjahr 2013 gab es insgesamt 437 Eintritte (Tabelle 3a) in Maßnahmen der berufli- chen Weiterbildung. Bei einem jahresdurchschnittlichen Bestand von 205 Teilnehmerinnen und Teilnehmern ist hier eine geringe Zunahme gegenüber dem Jahr 2012 (203 Teilnehmer/- innen

– Tabelle 3c) zu verzeichnen. Je Teilnehmerin bzw. Teilnehmer wurden im Monat

durchschnittlich 944 EUR ausgegeben, damit mehr als im Vorjahr (+21 EUR) (Tabelle 2).

3.2. Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (MAbE)

Arbeitsuchende und Arbeitslose können bei Teilnahme an Maßnahmen gefördert werden, wenn die berufliche Eingliederung durch die Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, die Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen, die Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung, das Heranführen an eine selbständige Tätigkeit oder die Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme unterstützt wird. Es wird unterschieden zwischen Maßnahmen bei einem Arbeitgeber (MAG) und Maßnahmen bei einem Träger (MAT).

Im Jahr 2013 wurden 1.730 Teilnehmerinnen und Teilnehmer in Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung gefördert, im Vorjahr waren es 1.861 Eintritte.

Die durchschnittlichen Ausgaben je Teilnehmerin bzw. Teilnehmer betrugen 448 EUR monat- lich. Gegenüber dem Vorjahr blieben die Ausgaben unverändert.

3.3. Eingliederungszuschüsse (EGZ)

Eingliederungszuschüsse sind Ermessensleistungen lt. § 16 (1) SGB II. Arbeitgeber können zur Eingliederung von Arbeitnehmern mit Vermittlungshemmnissen Zuschüsse zu den Arbeitsent- gelten erhalten, wenn deren Vermittlung wegen in ihrer Person liegender Umstände erschwert ist. Förderhöhe und Förderdauer richten sich nach dem Umfang einer Minderleistung des Ar- beitnehmers und nach den jeweiligen Eingliederungserfordernissen.

Im Jahr 2013 wurden 286 Eingliederungszuschüsse bewilligt, damit 71 weniger als im Vorjahr.

Für die Einstellung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Vermittlungshemmnissen

wurden durchschnittlich 583 EUR (Vorjahr: 594 EUR) monatlich an Arbeitgeber gewährt. Die

durchschnittliche Förderdauer im Jahr 2013 verkürzte sich im Vergleich zu 2012 von 6 auf 5,2

Monate.

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Eingliederungsbilanz 2013 8 / 11

3.4. Einstiegsgeld (ESG)

Mit ESG kann sowohl die Arbeitsaufnahme in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, als auch in die selbständige Erwerbsarbeit gefördert werden. Im Elbe-Elster-Kreis erfolgte die Inanspruchnahme von Einstiegsgeld ausschließlich zur Unterstützung der sozialversiche- rungspflichtigen Beschäftigung. Im Landkreis Elbe-Elster erfolgten in 2013 4 Bewilligungen zur Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit. Die durchschnittlichen Ausgaben pro geförderten Arbeitnehmer betrugen 258 EUR (68 EUR weniger als im Vorjahr) monatlich.

3.5. Arbeitsgelegenheiten (Agh)

Aufgrund der ungünstigen Wirtschaftslage im Landkreis und einer großen Anzahl marktferner Kunden wurde eine Vielzahl von Maßnahmen im Rahmen von Arbeitsgelegenheiten realisiert.

Bei den Agh war im Jahr 2013 ein Zugang von 681 Personen zu verzeichnen. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies eine Erhöhung um 88 Eintritte. Zur Beseitigung von Hochwasser- schäden wurden zusätzliche Maßnahmen initiiert. Der durchschnittliche Kopfsatz betrug 314 EUR (Vorjahr: 301 EUR) pro Monat.

3.6. Förderung von Arbeitsverhältnissen (FAV)

Ziel ist es, für langzeitarbeitslose, arbeitsmarktferne Personen mit mindestens zwei weiteren Vermittlungshemmnissen Arbeitsverhältnisse zu fördern, um sie an die Anforderungen des all- gemeinen Arbeitsmarktes heranzuführen. Die Förderung soll eine mittelfristige Arbeitsmarkt- Perspektive schaffen.

Im Jahr 2013 wurden 11 Arbeitsverhältnisse gefördert, damit 5 mehr als im Vorjahr. Für die Ein- stellung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wurden durchschnittlich 698 EUR monatlich an Arbeitgeber gewährt. Der Kostensatz blieb gegenüber 2012 unverändert. Die durchschnittli- che Förderdauer im Jahr 2013 verkürzte sich im Vergleich zu 2012 von 11 auf 5,9 Monate

3.7. Vermittlungsbudget (VB)

Im Bereich der Anbahnung oder Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung/ Aus- bildung, wurden im Jahr 2013 576.000 EUR (Vorjahr: 632.000 EUR) ausgegeben. Das ent- spricht 8,9% (Vorjahr: 8,7%) des gesamten Eingliederungstitels.

Das Jobcenter Elbe-Elster legte für das seit 2009 eingeführte Vermittlungsbudget einen Orien- tierungsrahmen fest. Es wurden finanzielle Unterstützungen überwiegend für Reisekosten zu Vorstellungsgesprächen und Pendelfahrten für die Aufnahme einer Beschäftigung gewährt.

Insgesamt erfolgten 7.246 (Vorjahr: 6.006) Bewilligungen aus dem Vermittlungsbudget.

3.8. Kommunale Eingliederungsleistungen gemäß §16a SGBII

Nach § 54 SGB II sind auch die kommunalen Eingliederungsleistungen gem. § 16a SGB II

(Schuldnerberatung, psychosoziale Betreuung, Suchtberatung) in die Eingliederungsbilanz ein-

zubeziehen. Im Jahr 2013 wurde 225 Fällen durch die Schuldnerberatung bearbeitet, in 2012

waren es 147 Fälle. Darüber hinaus wurden in 2013 für 343 Kunden aus dem Rechtskreis SGB

II Leistungen des Sozialpsychiatrischen Dienstes und der Suchtberatung erbracht, das sind fast

40 mehr als im Vorjahr.

(9)

Eingliederungsbilanz 2013 9 / 11

3.9. Eingliederungs- und Verbleibsquote

Die Eingliederungsquote als aussagekräftiger Wirkungsindikator weist den Zustand „in

sozial- versicherungspflichtiger Beschäftigung zum Zeitpunkt 6 Monate

nach Teilnahmeende“ aus

und liefert somit einen wichtigen Anhaltspunkt für die Beurteilung der Wirksamkeit von Maßnah- men der aktiven Arbeitsförderung. Sie sagt aus, zu welchem Anteil Maßnahmeabsolventen in angemessener Zeit im Anschluss an die Maßnahme eine Beschäftigung aufgenommen ha- ben.

Die Verbleibsquote gibt Aufschluss darüber, zu welchem Anteil Absolventen von Maßnahmen der aktiven Arbeitsförderung zum Zeitpunkt 6 Monate nach Teilnahmeende nicht mehr arbeits- los sind.

4. Regionale Besonderheiten

Die zum Teil hohen Verbleibs- und Eingliederungsquoten dürfen nicht darüber hinwegtäuschen, dass zwar die Arbeitslosigkeit beseitigt werden konnte, jedoch nicht in allen Fällen die Hilfebe- dürftigkeit. Dies ist auf ein im Bundesvergleich sehr niedriges Lohnniveau in der ländlich ge- prägten Region ohne größere Neuansiedlungen zurückzuführen, was eine Aufstockung des Arbeitseinkommens mit Leistungen zur Grundsicherung erforderlich macht.

Der Anteil der Frauen an allen Arbeitslosen ist im Jobcenter Elbe-Elster mit 48,0% (Tabelle 4a) höher als in Brandenburg (39,8%), in Ostdeutschland (41,4%) und im gesamten Bundesgebiet (42,4%).

5. Zusammenfassung

Im Jahr 2013 setzte das Jobcenter Elbe-Elster 86,9% der im Eingliederungstitel zur Verfügung stehenden Mittel für Maßnahmen und Leistungen zur Eingliederung in Arbeit effektiv ein.

Mit den verausgabten 7,3 Mio. EUR Eingliederungsleistungen wurden 9.417 Menschen, die Grundsicherungsleistungen beziehen, gefördert. Es nahmen 1.861 Arbeitslose an Maßnah- men zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung teil und 327 absolvierten eine betriebliche Weiterbildung. 6.006 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Rechtskreises SGB II erhiel- ten finanzielle Unterstützungen aus dem Vermittlungsbudget.

Damit ist die integrationsorientierte Ausrichtung der Arbeit des Jobcenters Elbe-Elster deutlich erkennbar.

2013 2012 2013 2012

Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW) 35,1 38,1 50,5 53,4

Maßnahmen zur Aktivierung und berufliche Eingliederung 24,4 28,3 40,7 44,0

Eingliederungszuschuss 66,9 75,6 76,3 81,6

Außerbetriebliche Berufsausbildung 19,4 25,8 51,6 43,5

Arbeitsgelegenheiten 12,4 11,7 35,4 35,4

Eingliederungsquote (in %) Verbleibsquote (in %)

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Eingliederungsbilanz 2013 10 / 11

Methodische Erläuterungen und Hinweise für die Daten zur Eingliede- rungsbilanz 2013 (siehe Anlage 1)

Tabellenteil (siehe Anlage 2)

Zugewiesene Mittel und Ausgaben

Zugewiesene Mittel und Ausgaben Tabelle 1

Durchschnittliche Ausgaben je geförderten Arbeitnehmer

Durchschnittliche Ausgaben je geförderten Arbeitnehmer Tabelle 2

Geförderte Arbeitnehmer/ -innen und besonders förderungsbedürftige Personengruppen:

Beteiligung an Leistungen zur Eingliederung und Anteil an Arbeitslosigkeit

Zugangsdaten Tabelle 3a

Abgangsdaten Tabelle 3b

Bestandsdaten Tabelle 3c

Zugangs-, Abgangs- und Bestandsdaten U25 Tabelle 3d

Zugangsdaten für Frauen Tabelle 4a

Abgangsdaten für Frauen Tabelle 4b

Bestandsdaten für Frauen Tabelle 4c I

Mindestbeteiligung Frauen Tabelle 4c II

Abgang von Arbeitslosen mit Vermittlungsquote

Abgang von Arbeitslosen mit Vermittlungsquote Tabelle 5

Eingliederungsquote und umfassender Verbleibsnachweis

Eingliederungsquote für Männer und Frauen Tabelle 6a

Eingliederungsquote und Folgeförderung 6 Monate nach Austritt Tabelle 6b

Rahmenbedingungen

Wichtige Angebots- und Nachfragegrößen des Arbeitsmarktes Tabelle 7 I

Unterbeschäftigung und –quote Tabelle 7 II

Veränderungen der Maßnahmen im Zeitverlauf

Geförderte Arbeitnehmer/ -innen Tabelle 8a

Eingliederungsquote im Zeitverlauf Tabelle 8b

Geförderte Arbeitnehmer/ -innen mit Migrationshintergrund gemäß § 281 Abs. 2 SGB III, Beteiligung an Leistungen zur Eingliederung und Anteil an Arbeitslosigkeit

Zugangsdaten Tabelle 9a

Bestand an geförderten Arbeitnehmer/-innen Tabelle 9b

Eingliederungs- und Verbleibsquote 6 Monate nach Austritt Tabelle 9c

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Eingliederungsbilanz 2013 11 / 11

Geförderte Arbeitnehmer/ -innen sowie besonders förderungsbedürftige Personengrup- pen: Beteiligung an Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (inklusi- ve der Förderung der Teilhabe behinderter Menschen)

Zugangs-, Abgangs- und Bestandsdaten Tabelle 10a

Zugangs-, Abgangs- und Bestandsdaten für Frauen Tabelle 10b Zugangs-, Abgangs- und Bestandsdaten für unter 25 Jährige Tabelle 10c

Eingliederungs- und Verbleibsquote Tabelle 10d

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Stand: September 2014

Seite 1

Methodische Erläuterungen und Hinweise für die Daten zur Eingliederungsbilanz 2013 nach § 54 SGB II

Allgemeine methodische Hinweise

Mit der Einführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende durch das Zweite Buch Sozialgesetzbuch ab 01.01.2005 erfolgt die Förderung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten nach dem SGB II. Nach § 54 SGB II erstellt jede Agentur für Arbeit für die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit eine Eingliederungsbi- lanz. Jedoch wird hierzu in der Begründung zu Art. 1 Nr. 5 des Gesetzes zur Fortentwicklung der Grundsi- cherung für Arbeitsuchende (Änderung des § 6b SGB II) klargestellt, dass „die für die Leistungserbringung zuständige Organisationseinheit den Erfolg von Eingliederungsmaßnahmen kommentiert und auch für die Erstellung der Eingliederungsbilanzen zuständig ist.“ (siehe BT-Drs. 16/1410, S. 18). Die zuständigen Or- ganisationseinheiten sind die Jobcenter, sowohl die, die in Form einer gemeinsamen Einrichtungen nach

§ 44b, als auch die, die als zugelassenen kommunalen Träger nach § 6a SGB II, die Durchführung der Aufgaben nach dem SGB II wahrnehmen.

Die Rechtskreiszuordnung von Förderungen richtet sich in der Förderstatistik grundsätzlich nach der Kos- tenträgerschaft der Förderung. Dadurch ergibt sich die Möglichkeit, dass eine erwerbsfähige leistungsbe- rechtigte Person des Rechtskreises SGB II eine Förderung finanziert aus dem Rechtskreis SGB III erhält (z.B. Aufstocker mit Gründungszuschuss).

Nach § 54 SGB II sind alle Leistungen zur Eingliederung in Arbeit in die Eingliederungsbilanz einzubezie- hen. Somit auch die kommunalen Eingliederungsleistungen gem. § 16a SGB II (Betreuung Minderjähriger/

häusliche Pflege, Schuldnerberatung, psychosoziale Betreuung, Suchtberatung). Von den Trägern der Grundsicherung wurden für 2013 zum Teil keine Daten zum Einsatz dieser Leistungen übermittelt, so dass die Darstellung in den Daten zu den Eingliederungsbilanzen 2013 noch nicht erfolgen kann. Auf den Ein- satz dieser Leistungen sollte im Textteil der Eingliederungsbilanz eingegangen werden.

Die regionale Zuordnung der Teilnehmerdaten zu den Jobcentern erfolgt nach dem Wohnortprinzip. Dar- aus ergibt sich in Einzelfällen die Zuordnung von Daten aus den BA-Geschäftsdaten, aufgrund der verfüg- baren Wohnortinformation, zu einem zkT. Abweichend davon werden die Tabellen 1 (Zugewiesene Mittel) und Tabelle 2 (Durchschnittliche Ausgaben) nach dem SGB-Kostenträger dargestellt (Trägerschaftsdienst- stelle).

Die Statistik bereitet sowohl die in den Geschäftsprozessen der BA anfallenden operativen Daten, als auch die nach § 51b von den zugelassenen kommunalen Träger (zkT) übermittelten Daten, in zentralen Daten- verarbeitungsverfahren der BA-Statistik zu statistischen Daten auf. In der SGB II-Eingliederungsbilanz für 2013 bildet dieses Verfahren die Grundlage für Arbeitsmarktdaten sowie für Daten zum Einsatz der Instru- mente aktiver Arbeitsmarktpolitik.

Die Eingliederungsbilanz 2013 stellt Ergebnisse auf Ebene der Jobcenter nach dem im März 2014 gültigen Gebietsstand dar. Aufgrund einer Neuorganisation im SGBIII der Bundesagentur für Arbeit auf Ebene der Agenturen und den Auswirkungen auch auf die Jobcenter war es für die Eingliederungsbilanz 2013 tech- nisch noch nicht möglich, die Daten zu den Eingliederungsbilanzen 2013 für den interregionalen Vergleich für mehrere Jobcenter zusammengefasst nach den einzelnen Regional- bzw. Vergleichstypen bereitzustel- len.

Nachfolgend sind Hinweise zu den Tabellen für alle Träger, deren statistische Daten aus den BA- Geschäftsprozessen oder aus den nach § 51b SGB II übermittelten Daten (Datenstandard „XSozial-BA- SGB II“) ermittelt werden, angeführt.

Für einzelne Träger mussten die Datenlieferungen zu einzelnen Berichtsmonaten 2013 als unplausibel eingestuft werden. Die betroffenen Träger können getrennt nach Berichtsmonaten der Anlage 2 entnom- men werden.

Die Tabelle 2 (durchschnittliche Ausgaben pro Teilnehmer) kann für das Berichtsjahr 2013 erstmals für die zugelassenen kommunalen Träger bereitgestellt werden, deren Datenlieferung zu den Ausgaben aus Mo- dul 1 als plausibel eingestuft werden konnte.

Bezüglich der Inhalte der SGB II - Eingliederungsbilanz gilt § 11 SGB III entsprechend.

(13)

Stand: September 2014

Seite 2

Die im Folgenden genannten gesetzlichen Grundlagen beziehen sich auf das SGB III und SGB II in der ab 01.04.2012 gültigen Fassung (nach der Instrumentenreform 2012).

Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt (In- strumentenreform 2012) wurden zum 01.04.2012 die arbeitsmarktpolitischen Instrumente im SGB III neu geordnet, und zwar nach den Unterstützungsleistungen, die für Ausbildung- und Arbeitsuchenden in be- stimmten Arbeitsmarktkontexten erforderlich werden können (vgl. BT-Drucksache 17/6277, Seite 2). Die bis 2011 im Gesetz enthaltene Gliederung der Instrumente nach dem Empfänger der Leistung, Arbeitneh- mer, Arbeitgeber oder Träger, wurde damit ersetzt. Damit ist ab der Eingliederungsbilanz 2012 die Tabelle 1b (Kosteninformationen nach dem Empfänger der Leistung) entfallen.

Weitere Informationen finden Sie im Methodenbericht „Instrumentenreform 2012“, im Internetangebot der Bundesagentur für Arbeit abrufbar unter:

http://statistik.arbeitsagentur.de/Statischer-Content/Grundlagen/Methodenberichte/Foerderstatistik/Generische- Publikationen/Methodenbericht-Instrumentenreform-2012.pdf.

Für die Eingliederungsbilanz 2013 erfolgte eine Anpassung der Kategorienbezeichnung an die neue Sys- tematik der arbeitsmarktpolitischen Instrumente. Die Kategorie E umfasst für das SGB II nur besondere Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben, welche in den Daten zu den SGB II – Eingliederungsbilanzen der Maßnahmeart „berufliche Weiterbildung behinderter Menschen“ in der Kategorie C zugeordnet sind. Daher ist die Kategorie E hier nicht gesondert aufgeführt.

Allgemeine Erläuterungen

Die Abfolge der Tabellen in den Daten zu den Ein- gliederungsbilanzen orientiert sich an der Aufzäh- lung in § 11 Abs. 2 SGB III.

Die Leistungen zur Eingliederung nach §§ 16 bis 16f SGB II werden von den Trägern der Grundsi- cherung und mit Ausnahme der kommunalen Ein- gliederungsleistungen gem. § 16a SGB II, aus Mit- teln des Bundeshaushalts als Ermessensleistungen erbracht und sind nach § 54 SGB II in die Eingliede- rungsbilanz einzubeziehen.

Die Tabellen 1 bis 9 stellen die Leistungen zur Ein- gliederung einzeln dar und fassen sie zusätzlich zu Kategorien nach den Unterstützungsleistungen, die für Ausbildung- und Arbeitsuchenden in bestimmten Arbeitsmarktkontexten erforderlich werden können zusammen. Ziel der Gliederung ist es, für Nutzer von Produkten der Förderstatistik die Systematik der Instrumente leichter nachvollziehbar zu gestal- ten, da die Gesetzessystematik des SGB III als Re- ferenz dient und dadurch die Reihenfolge und die Bezeichnungen von Kategorien, die einzelne In- strumente zusammenfassen, mit denen der Ab-

schnitte im Dritten Kapitel des SGB III übereinstim- men. Darüber hinaus werden durch diese Gliede- rung die Veränderungen bzw. Verlagerungen im Arbeitsmarktprogramm der Träger leichter nachvoll- ziehbar.

Erläuterungen zu Tabelle 1

Zugewiesene Mittel und Ausgaben

Die gesamte Bilanzsumme ergibt sich aus Zeile 1.

Sie setzt sich aus den sieben Kategorien nach den Unterstützungsleistungen, die für Ausbildungs- und Arbeitsuchende in bestimmten Arbeitsmarktkontex- ten erforderlich werden können, zusammen (vgl.

auch Anlage 1):

A Aktivierung und berufliche Eingliederung Förderung aus dem Vermittlungsbudget, Maßnah- men zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung, vermittlungsunterstützende Leistungen zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben (Förderung aus dem Vermittlungsbudget und Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung), Probe- beschäftigung behinderter Menschen, Arbeitshilfen für behinderte Menschen;

§ 11 Abs. 1 SGB III

Die Bundesagentur und jede Agentur für Arbeit erstellen nach Abschluss eines Haushaltsjahres über ihre Ermessensleistungen der aktiven Ar- beitsförderung eine Eingliederungsbilanz. Die Eingliederungsbilanzen müssen vergleichbar sein und sollen Aufschluss über den Mitteleinsatz, die geförderten Personengruppen und die Wirkung der Förderung geben.

§ 11 Abs. 2 SGB III

Die Eingliederungsbilanzen sollen insbesondere Angaben enthalten zu

Nr. 1. dem Anteil der Gesamtausgaben an den zugewiesenen Mitteln sowie den Ausgaben für die einzelnen Leistungen und ihrem Anteil an den Gesamtausgaben,

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Stand: September 2014

Seite 3 B Berufswahl und Berufsausbildung

Maßnahmen zur Berufsorientierung (Restabwick- lung; Nachweis nur in Tab. 1 sinnvoll, da seit 01.04.2012 reine SGB III – Leistung nach § 48 SGB III und in der Zeit vor 2013 von einer Untererfas- sung auszugehen ist), Ausbildungsbegleitende Hil- fen, Außerbetriebliche Berufsausbildung, Ausbil- dungszuschuss für behinderte und schwerbehinder- te Menschen, Einstiegsqualifizierung und sonstige Förderung der Berufsausbildung (Zuschuss für Schwerbehinderte im Anschluss an Aus- und Wei- terbildung, Sozialpädagogische Begleitung und Ausbildungsmanagement);

C Berufliche Weiterbildung

Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung, Berufli- che Weiterbildung behinderter Menschen, Arbeits- entgeltzuschuss bei beruflicher Weiterbildung Be- schäftigter;

D Aufnahme einer Erwerbstätigkeit

Eingliederungszuschuss, Eingliederungszuschuss für besonders betroffene schwerbehinderte Men- schen, , Einstiegsgeld bei sozialversicherungspfl.

Erwerbstätigkeit, Leistungen zur Beschäftigungsför- derung gem. § 16e SGB II a.F. (Beschäftigungszu- schuss, Restabw.), Einstiegsgeld bei selbständiger Erwerbstätigkeit Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen gem. § 16c SGB II;

F Beschäftigung schaffende Maßnahmen Arbeitsgelegenheiten, Förderung von Arbeitsver- hältnissen, Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (Restabw.);

G Freie Förderung

Freie Förderung gem. § 16f SGB II;

H Sonstige Förderung

Reisekosten aus Anlass der Meldung beim Jobcen- ter, Erstattungen von Leistungen zur Rehabilitation an öffentlich-rechtliche Träger, Restabwicklungen nach dem Altersteilzeitgesetz nach § 16 Abs. 2 Satz 2 Nr. 6 SGB II (in der Fassung bis zum 31.12.2008).

Informationen zu den verausgabten Haushaltsmittel für den Einsatz von kommunalen Eingliederungs- leistungen gem. § 16a SGB II (Kinderbetreuung/

häusliche Pflege von Angehörigen, Schuldnerbera- tung, psychosoziale Betreuung und Suchtberatung) liegen nicht vor, da es sich um Leistungen handelt, die durch kommunale Träger erbracht werden und die Übermittlung der Daten zu Ausgaben für Leis- tungen nach § 16a SGB II an die Bundesagentur für Arbeit lt. §51b SGB II und der dazu erlassenen Rechtsverordnung, nicht vorgesehen ist.

Spalte 1: Den SGB II-Trägern werden Haushalts- mittel nur insgesamt für die klassischen Eingliede- rungsleistungen (§ 16 SGB II), gesondert für den Beschäftigungszuschuss (§ 16e SGB II a. F.) und für Freie Förderung gemeinsam mit Förderung von Arbeitsverhältnissen (§§ 16e und 16f SGB II) zuge- wiesen und nicht für einzelne Instrumente ("Haus- haltssoll").

In Spalte 1, Zeile 1 sind die zugewiesenen Mittel gem. der Eingliederungsmittelverordnung (EinglMV), inklusive der im Rahmen des 12 Mrd.

Euro Programms für Bildung und Forschung an die Jobcenter in gemeinsamer Einrichtung zugeteilten Mittel (bundesweit 2,6 Mio. Euro) und inklusive zu- sätzlicher Mittel zur Beseitigung von in 2013 einge- tretenen Hochwasserschäden dargestellt.

In Spalte 1, Zeile 2 sind die tatsächlich verfügba- ren Mittel dargestellt. Die tatsächlich verfügbaren Mittel ergeben sich aus den zugewiesenen Mittel laut Zeile 1 vermindert um die Umschichtungsbe- träge zum Verwaltungsbudget und erhöht um die Rückeinnahmen aus dem Forderungseinzug für Alt- fälle (Restabwicklung aus Haushaltsjahr 2010 und früher).

Spalte 2: Sie enthält die Ausgaben für die einzel- nen Titel (Leistungen) und gibt somit die Verwen- dung der Mittel wieder.

Spalte 3: Für Zeile 1 wird der Anteil der Ausgaben an den zugewiesenen Mitteln und den verfügbaren Mittel gezeigt.

Spalte 4: Zeilenprozente; Prozent-Anteil der Aus- gaben für die jeweilige Leistung (Spalte 2) an den Gesamtausgaben (Spalte 2, Zeile 3).

Für Jobcenter in gemeinsamer Einrichtung gilt:

Dargestellt sind Ausgaben bei der Organisations- einheit, die über die Systeme der BA ausgezahlt werden inkl. der Ausgaben im Rahmen des 12 Mrd.

Euro-Programms für Bildung und Forschung, und zusätzlicher Mittel zur Beseitigung von in 2013 ein- getretenen Hochwasserschäden und reduziert um die im Jahr 2012 bereits in Anspruch genommenen Mittel (§ 37 Abs. 6 BHO) in Höhe von 133 Tausend Euro und reduziert um eine Mittelrückgabe für die Ausfinanzierung des Beschäftigungszuschusses nach § 16e SGB II a. F. in Höhe von 988 Tausend Euro. Ohne Rückeinnahmen aus dem Forderungs- einzug für Altfälle (Restabw.).

Das Ergebnis für Deutschland beinhaltet Buchun- gen der Regionaldirektionen, der besonderen Dienststellen sowie der SGB II- und SGB III- Dienststellen auf Finanzpositionen des SGB II. Das Gesamtergebnis der Bundesländer, Westdeutsch- land und Ostdeutschland beinhaltet alle Buchungen der SGB II- und SGB III-Dienststellen (BA) auf Fi- nanzpositionen des SGB II, ohne die Buchungen der besonderen Dienststellen sowie der Regionaldi- rektionen. Die Summe einer Grundsicherungsstelle umfasst lediglich die Buchungen des Jobcenters.

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Stand: September 2014

Seite 4 Für zugelassene kommunale Träger gilt: Es sind alle Ausgaben für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit nach §§ 16 bis 16f SGB II (ohne kommunale Eingliederungsleistungen nach § 16a SGB II) ent- halten, inklusive der Reisekosten aus Anlass der Meldung beim Jobcenter gem. § 59 SGB II i.V.m.

§ 309 SGB III und einschließlich zusätzlicher Mittel zur Beseitigung von in 2013 eingetretenen Hoch- wasserschäden. Ausgaben im Rahmen des 12 Mrd.

Euro Programms für Bildung und Forschung wer- den nicht abgebildet. Die Daten wurden auf Basis des § 51b SGB II von den zugelassenen kommuna- len Trägern mit dem Datenstandard XSozial-BA- SGB II über Modul 1 an die Statistik der BA über- mittelt.

Für die Datenlieferung der Ausgabedaten (Finanz- daten) für Leistungen zur Eingliederung der zkT wurde für das Berichtsjahr 2011 und Folgejahre die Datensatzbeschreibung erweitert. Neben der Liefe- rung der Gesamtausgaben ist seit dem eine Diffe- renzierung nach Kategorien und ausgewählten In- strumenten vorgesehen:

Merkmal Feld

Ausgaben insgesamt 1.8

Kategorie A 1.34

darunter:

Maßnahmen zur Aktivierung u. berufli- chen Eingliederung

1.35

Kategorie B 1.36

darunter

Außerbetriebliche Berufsausbildung 1.37

Kategorie C 1.38 u. 1.40

darunter:

- Maßnahmen z. beruflichen Weiterbil-

dung 1.39

- Besondere Maßnahmen zur Teilhabe

behinderter Menschen 1.40

Kategorie D 1.41

darunter:

Eingliederungszuschuss 1.42

Kategorie E 1.43

darunter:

Arbeitsgelegenheiten 1.44

Förderung von Arbeitsverhältnissen 1.45

Kategorie F 1.46

Der überwiegende Teil der zkT (85 zkT) hat für das Berichtsjahr 2013 plausible Daten zu den Ausgaben insgesamt, Kategorien und ausgewählten Instru- menten geliefert. Für diese 85 Träger wurden die für das Jahr 2013 übermittelten Kategoriensummen als plausibel bewertet, da sie in der Summe nicht mehr als 5% von dem Insgesamt-Ergebnis (Feld 1.8) der Jahresmeldung abweichen. Für die betref- fenden Träger wurden in der Tabelle 1 die Werte zu den Ausgaben je Kategoriensumme (XSozial-BA- SGBII, Modul 1, Feld 1.34, 1.36, 1.38 inklusive 1.40, 1.41, 1.43, 1.46), gemeinsam mit den Ausga- ben zu den in der Datensatzbeschreibung angeführ- ten ausgewählten Instrumenten, ausgewiesen.

Insgesamt 20 zkT haben plausible Daten zu den Ausgaben insgesamt geliefert, jedoch keine plau- siblen Werte differenziert nach Kategorien und aus- gewählten Instrumenten.

Ein Träger hat keinen Wert für die Ausgaben insge- samt geliefert (JC München)Für dieses Jobcenter wurde die mit der Jahresmeldung gelieferten Aus- gaben insgesamt durch eine Aufsummierung der gelieferten Monatswerte ersetzt.

§ 11 Abs. 2 SGB III

Die Eingliederungsbilanzen sollen insbesondere Angaben enthalten zu

Nr. 2. den durchschnittlichen Ausgaben für die einzelnen Leistungen je geförderte Arbeitnehme- rin und je geförderten Arbeitnehmer unter Berück- sichtigung der besonders förderungsbedürftigen Personengruppen, insbesondere Langzeitarbeits- lose, schwerbehinderte Menschen, Ältere, Berufs- rückkehrende und Personen mit geringer Qualifi- kation,

Erläuterungen zu Tabelle 2

Durchschnittliche Ausgaben je geförderten Arbeitnehmer

Spalte 1: Die leistungsartspezifische, durchschnitt- liche monatliche Höhe der Ausgaben je Arbeit- nehmer ergibt sich grundsätzlich aus folgender Be- rechnung:

Durchschnittliche monatliche Ausgaben (Werte der Tabelle 1 geteilt durch 12) dividiert durch den jah- resdurchschnittlichen Teilnehmerbestand. Für einen jahresdurchschnittlichen Teilnehmerbestand je In- strument und Region kleiner 1 erfolgt keine Ermitt- lung der durchschnittlichen Ausgaben je Arbeit- nehmer und Monat.

Die Berechenbarkeit setzt voraus, dass sowohl im Finanzverfahren als auch in den Fachverfahren (und damit in den Statistiken) gleichartige Kriterien nachgewiesen werden.

Ein Verfahren zur Ermittlung der Ausgaben getrennt für Frauen, Männer und besonders förderungsbe- dürftige Personengruppen existieren derzeit nicht.

Der Nachweis erstreckt sich daher auf alle geförder- ten Arbeitnehmer.

Bei sog. Einmalleistungen wie Förderung aus dem Vermittlungsbudget, Vermittlungsgutschein, Aktivie- rungs- und Vermittlungsgutschein durch privaten Arbeitsvermittler, Arbeitshilfen für behinderte Men- schen sowie für Einmalleistungen der Freien Förde- rung ist die o. g. Berechnung nicht sinnvoll. Deshalb werden für die Maßnahmearten Vermittlungs- budget, Vermittlungsgutschein, Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein, Arbeitshilfen für behinderte Menschen und Freie Förderung insgesamt die Aus- gaben durch die Anzahl der Leistungsfälle dividiert

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Stand: September 2014

Seite 5 (Werte aus Tabelle 3a). Hier werden die Ausgaben je Fall ausgewiesen und nicht je Arbeitnehmer pro Monat. Somit werden bei den o.g. Maßnahmearten von Förderungen durch Einmalleistungen insge- samt die Ergebnisse pro Fall ausgewiesen und sind mit den zeitraumbezogenen Ergebnissen (je Arbeit- nehmer pro Monat) der übrigen Instrumente nicht vergleichbar.

Sind in einem Haushaltstitel sowohl Einmal- als auch zeitraumbezogene Leistungen zusammenge- fasst (vermittlungsunterstützende Leistungen zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben) scheidet eine Berechnung ebenso aus wie bei Leis- tungen, die keinen Bezug zu konkreten Personen (Arbeitnehmern) aufweisen wie bei Erstattungen von Leistungen zur Rehabilitation an öffentlich- rechtliche Träger.

Für zugelassene kommunale Träger werden im Be- richtsjahr 2013 erstmals Daten für die durchschnitt- lichen Ausgaben pro Monat und Teilnehmer und Fallkosten aufbereitet. Aufgrund der Datensatzbe- schreibung liegen die beiden Kennzahlen für fol- gende Instrumente vor:

- durchschnittliche Ausgaben pro Monat und Teil- nehmer: Außerbetriebliche Berufsausbildung, Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung, Ein- gliederungszuschuss, Arbeitsgelegenheiten und Förderung von Arbeitsverhältnissen

- durchschnittliche Ausgaben pro Fall: Maßnah- men zur Aktivierung u. beruflichen Eingliederung einschließlich der Förderung der Teilhabe be- hinderter Menschen am Arbeitsleben, Freie För- derung

Somit ist ein Vergleich der Daten der zugelassenen kommunalen Träger mit den Daten der Jobcenter in gemeinsamen Einrichtungen bei dem Instrument

„Maßnahmen z. Aktivierung u. beruflichen Einglie- derung“ nicht sinnvoll, da dieses Instrument bei der Berechnung der Fallkosten auch Ausgaben und Teilnehmer zur Teilhabe behinderter Menschen enthält.

Spalte 2: Veränderung zum Vorjahr des Wertes in Spalte 1.

Spalte 3: Die durchschnittliche Förderungsdauer ergibt zusammen mit der monatlichen Ausgaben- höhe je Arbeitnehmer den Gesamtaufwand für die Förderung. Bei den Maßnahmen z. Aktivierung u.

beruflichen Eingliederung und der Freien Förderung wurde die Dauer der Leistung ohne Einmalleistun- gen ermittelt. Hier ist die Multiplikation der Ausga- ben mit der durchschnittlichen Dauer der Leistung nicht sinnvoll.

Die Aufbereitung der statistischen Informationen für alle Instrumente erfolgt über das zentrale DV- Verfahren der BA-Förderstatistik. Diese ermöglicht die Feststellung der durchschnittlichen Teilnahme- dauer aller Teilnehmer. Sie wird ermittelt aus der Differenz (in Tagen) zwischen Austritts- und

Eintrittsdatum aufsummiert über alle ausgewählten Datensätze, dividiert durch die Anzahl der Datens- ätze. Herangezogen für die Ermittlung wurden die Austrittsdatensätze, somit handelt es sich bei den ausgewiesenen Werten um die mittlere absolvierte Teilnahmedauer.

Die Berechnung der Dauer ist nur bei zeitraumbe- zogenen Leistungen sinnvoll und möglich, nicht bei Einmalleistungen (Förderung aus dem Vermitt- lungsbudget, Vermittlungsgutschein, Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein, Arbeitshilfen für behin- derte Menschen, Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen und Einmalleistungen der Freien Förderung).

Spalte 4: Veränderung zum Vorjahr des Wertes in Spalte 3.

§ 11 Abs. 2 SGB III

Die Eingliederungsbilanzen sollen insbesondere Angaben enthalten zu

Nr. 3. der Beteiligung besonders förderungsbe- dürftiger Personengruppen an den einzelnen Leis- tungen unter Berücksichtigung ihres Anteils an den Arbeitslosen,

Erläuterungen zu Tabelle 3

Geförderte Arbeitnehmer/-innen sowie be- sonders förderungsbedürftige Personen- gruppen

Arbeitsmarkt und Fördergeschehen lassen sich in ihrer Dynamik mit Bestandsgrößen (Tabelle 3c) al- lein nicht verdeutlichen. Hinzutreten müssen Be- wegungsgrößen über Zu- und Abgänge (Tabellen 3a und 3b). Unterhalb der Tabellierung der absolu- ten Zahlen werden die Relativwerte (Spalten in % der Spalte 1) gezeigt.

Als Vergleichsgrößen zu den Förderungsaktivitäten sind Ergebnisse der Arbeitsmarktstatistik zur Ar- beitslosigkeit im Rechtskreis SGB II in den Zeilen 1 bis 3 angegeben (vgl. o.a. Gesetzeswortlaut). Die Ergebnisse zur Arbeitslosigkeit sind mit Datenstand März 2014 ermittelt, so dass geringe Abweichungen zu den im August 2014 revidierten Daten der Ar- beitslosenstatistik (vgl. Revisionsbericht zur Neu- aufbereitung der Arbeitslosenstatistik vom August 2014) auftreten können.

Das SGB III fordert in § 11 den "Nachweis" nicht nur einer Gesamtzahl an Geförderten, sondern ins- besondere der "besonders förderungsbedürftigen Personengruppen".

Die Spalten 2 bis 7 dienen dem Nachweis dieser besonders förderungsbedürftigen Personen- gruppen (im Folgenden: bfPG).

Die Aufzählung einzelner bfPG in § 11 Abs. 2 Nr. 2 SGB III als "insbesondere" ist als erweiterungsfähi-

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Stand: September 2014

Seite 6 ger Mindestkatalog zu verstehen: "Langzeitarbeits- lose, schwerbehinderte Menschen, Ältere, Berufs- rückkehrende und Personen mit geringer Qualifika- tion".

In Spalte 2 ist die Summe der Personen enthalten, die mindestens eines der fünf Personengruppen- merkmale besitzen. Die Darstellung der Überhaupt- Zahl soll vermeiden, dass Leserinnen und Leser - im Versuch, die Berücksichtigung der bfPG insge- samt zu beurteilen - die Spalten 3 bis 7 addieren und somit Mehrfachnennungen kumulieren.

Katalog der besonders förderungsbedürftigen Personengruppen:

Alle Darstellungen in der Eingliederungsbilanz ba- sieren auf folgenden Abgrenzungen:

Langzeitarbeitslose sind Arbeitslose, die ein Jahr und länger arbeitslos sind (§ 18 Abs. 1 SGB III).

Schwerbehinderte Menschen sind Personen mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 50 (§

1 SchwbG), einschließlich Gleichgestellte.

Im Rahmen der Eingliederungsbilanz werden als Ältere die Personen im Alter von 50 Jahren und äl- ter zu Beginn der Förderung nachgewiesen. Im SGB III findet sich kein Hinweis zur Konkretisierung der Altersabgrenzung.

Berufsrückkehrende sind nach § 20 SGB III

"Frauen und Männer, die

1. ihre Erwerbstätigkeit oder Arbeitslosigkeit oder eine betriebliche Berufsausbildung wegen der Be- treuung und Erziehung von aufsichtsbedürftigen Kindern oder der Betreuung pflegebedürftiger An- gehöriger unterbrochen haben und

2. in angemessener Zeit danach in die Erwerbstä- tigkeit zurückkehren wollen“.

Personen mit geringer Qualifikation sind gesetz- lich nicht definiert. Zielsetzung soll es sein, im Rahmen der Eingliederungsbilanz wichtige Informa- tionen über Personengruppen am Arbeitsmarkt zu geben, die einem erhöhten Arbeitslosigkeitsrisiko unterliegen. Dazu gehören u.a. auch die Geringqua- lifizierten als Personen ohne oder mit veraltetem Berufsabschluss. Sie haben unabhängig von ihrer Herkunft größere Schwierigkeiten, in das Berufsle- ben einzutreten oder nach Verlust ihres Arbeitsplat- zes wieder in die Erwerbstätigkeit integriert zu wer- den. Die Abgrenzung des Personenkreises folgt dem § 81 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 SGB III 1.

Folglich sind unter Personen mit geringer Qualifika- tion diejenigen Arbeitnehmer zu fassen, die

 über einen Berufsabschluss verfügen, jedoch auf Grund einer mehr als vier Jahre ausgeüb-

1Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Sozialord- nung zum Gesetzentwurf zur Reform der arbeitsmarktpoltischen In- strumente (Job-AQTIV-Gesetz) vom 07.11.2001, BT-Drucksache 14/7347, S. 10.

ten Beschäftigung in an- oder ungelernter Tä- tigkeit eine entsprechende Beschäftigung vo- raussichtlich nicht mehr ausüben können

 nicht über einen Berufsabschluss verfügen, für den nach bundes- oder landesrechtlichen Vor- schriften eine Ausbildungsdauer von mindes- tens zwei Jahren festgelegt ist.

Für das Berichtsjahr 2013 können als "Geringquali- fizierte" geförderte Arbeitnehmer/innen Personen nach § 81 Abs. 2 SGB III ausgewertet werden. Es kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass die Ausprägung "berufsentfremdet" (§ 81 Abs. 2 Nr. 1 SGB III) und damit die Angabe zu "Geringqualifizier- ten" insgesamt unterzeichnet ist.

Jüngere unter 25 Jahre stellen eine besondere Zielgruppe im Rahmen der Leistungsgewährung nach dem SGB II dar, für die unverzüglich nach An- tragstellung Aktivitäten zur Beendigung/ Reduzie- rung der Hilfebedürftigkeit einzuleiten sind (vgl. § 3 Abs. 2 SGB II). Aus diesem Grund werden die För- deraktivitäten für Jüngere in Tabelle 3d gesondert dargestellt.

Für zugelassene kommunale Träger gilt: Die Ta- bellen der zugelassenen kommunalen Träger basie- ren auf den Daten der Förder- und Arbeitslosensta- tistik, welche auf den nach § 51b SGB II von den zkT an die BA-Statistik übermittelten Daten (per XSozial-BA-SGB II geliefert) beruhen.

Die Jahressummen der Eintritts- und Austrittszahlen (Tabellen 3a, 3b, 4a und 4b) errechnen sich jeweils durch Addition der monatlichen Eintritte bzw. Aus- tritte im jeweiligen Berichtsjahr. Der durchschnittli- che Jahresbestand (Tabellen 3c und 4c) errechnet sich einheitlich durch die Addition der monatlichen Bestandszahlen im Berichtsjahr dividiert durch 12 Monate. Zur Beurteilung des Jahresdurchschnitts sind die Hinweise zur Datenqualität in den Fußno- ten zu berücksichtigen (vgl. Anlage 2).

Die Zuordnung der per XSozial-BA-SGB II zu Feld 13.8 Maßnahmeart gemeldeten Schlüssel zu den in der Eingliederungsbilanz dargestellten Maßnahme- arten ist in Anlage 3 abgebildet.

In der Eingliederungsbilanz gem. § 54 SGB II wird die SGB II-bezogene arbeitsmarktorientierte Ak- tivierungsquote (AQ1) in den ausgewählten Kenn- zahlen nach Regionen ausgewiesen. Die Daten sind abrufbar unter:

http://statistik.arbeitsagentur.de/Navigation/Statistik/Statis tik-nach-

Themen/Eingliederungsbilanzen/Eingliederungsbilanzen- Nav.html

Die Aktivierungsquote stellt im Allgemeinen das Verhältnis der Anzahl der Teilnehmer an Maßnah- men zur Gesamtzahl der zu aktivierenden Personen dar. Durch die Bildung von Quoten werden die ab- solut gemessenen Größen zu Teilnehmern an

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Stand: September 2014

Seite 7 Maßnahmen besser interpretierbar und besser in- terregional vergleichbar.

Die arbeitsmarktorientierte Aktivierungsquote (AQ1) wird folgendermaßen berechnet:

Maßnahmeteilnehmer SGB II

AQ1 SGB II = ___________________________________________________________

Maßnahmeteilnehmer SGB II + Arbeitslose SGB II

Bei der Ermittlung des Zählers werden alle Leistun- gen der aktiven Arbeitsförderung nach dem SGB II berücksichtigt, die einen Bestand an Teilnehmern aufweisen (ohne der Kategorie Berufswahl und Be- rufsausbildung). Der Nenner setzt sich aus der An- zahl der Maßnahmeteilnehmer in der genannten Abgrenzung und der Anzahl der Arbeitslosen zu- sammen.

Für den Rechtskreis SGB II ist die Zahl der Arbeits- losen plus Teilnehmer in Maßnahmen nicht mit der Zahl der zu aktivierenden Leistungsberechtigten gleich zu setzen. Während im Bereich des SGB III die Arbeitslosen und die Teilnehmer in Maßnahmen die Gruppe der zu Aktivierenden im Wesentlichen umfasst, grenzt die analoge Definition im Rechts- kreis SGB II relevante Gruppen aus. Aus diesem Grund wird zur Ergänzung eine 2. Aktivierungsquo- te, bei der die Basis insgesamt größer gefasst ist bereitgestellt. Die auf Basis aller erwerbsfähigen Leistungsberechtigten als potentiell zu aktivierende Personen ermittelte Quote wird als eLb-orientierte, arbeitsmarktnahe Aktivierungsquote (AQ2a) be- zeichnet und folgendermaßen berechnet:.

Maßnahmeteilnehmer SGB II

AQ2a = ___________________________________________________________

erwerbsfähige Leistungsberechtigte

In einer ergänzenden Teilaktivierungsquote kann die bei der AQ1 und der AQ2a nicht berücksichtigte berufsausbildungsnahe Förderung dargestellt wer- den. In den Zähler fließt die Anzahl der Teilnehmer an Instrumenten in der Kategorie „Berufswahl und Berufsausbildung“ im Rechtskreis SGB II ein, in den Nenner die Anzahl der erwerbsfähigen Leistungsbe- rechtigten. Sie wird als eLb-orientierte, ausbil- dungsmarktnahe Aktivierungsquote (AQ2b) be- zeichnet:

Teilnehmer SGBII an Förderung der Berufsausbildung AQ2b = ______________________________________________________________________

erwerbsfähige Leistungsberechtigte

Ausführliche Informationen zu den Aktivierungsquo- ten können dem Methodenbericht „Aktivierung in den Rechtskreisen SGB III und SGB II“ (2. Aktuali- sierung) entnommen werden, abrufbar im Internet unter:

http://statistik.arbeitsagentur.de/Statischer- Con-

tent/Grundlagen/Methodenberichte/Foerderstatistik/Gener ische-Publikationen/Methodenbericht-Aktivierung-

Rechtskreise-SGBIII-und-SGBII-Zweite-Aktualisierung.pdf

§ 11 Abs. 2 SGB III

Die Eingliederungsbilanzen sollen insbesondere Angaben enthalten zu

Nr. 4. der Beteiligung von Frauen an Maßnahmen der aktiven Arbeitsförderung unter Berücksichti- gung ihres Anteils an den Arbeitslosen und ihrer relativen Betroffenheit durch Arbeitslosigkeit so- wie Angaben zu Maßnahmen, die zu einer gleichberechtigten Teilhabe von Frauen am Ar- beitsmarkt beigetragen haben,

Erläuterungen zu Tabelle 4

Geförderte Arbeitnehmerinnen sowie be- sonders förderungsbedürftige Personen- gruppen

Das SGB III verpflichtet die Agenturen für Arbeit in

§ 1 Abs. 2 Nr. 4SGB III, mit Leistungen der aktiven Arbeitsförderung zur Verbesserung der beruflichen Situation von Frauen beizutragen. Frauen sollen mindestens entsprechend ihrem Anteil an den Ar- beitslosen und Ihrer relativen Betroffenheit durch Arbeitslosigkeit gefördert werden (§ 1 Abs. 2 Nr. 4 SGB III). § 11 Abs. 2 Nr. 4 SGB III i.V. m. § 54 SGB II ist folglich als Kontrollmechanismus zu § 1 Abs. 2 Nr. 4 SGB III zu sehen. Die Eingliederungsbilanz hilft somit auch Führungskräften, Selbstverwaltung und Beauftragten für Chancengleichheit am Ar- beitsmarkt zu überprüfen, inwieweit die Ziele des

§ 1 SGB III erreicht worden sind bzw. wo noch Handlungsbedarf besteht.

Die Eingliederungsbilanz enthält folglich sowohl Da- ten über die (quantitative) Beteiligung von Frauen an der aktiven Arbeitsförderung als auch deren Wirksamkeit. Die Tabellen nach § 11 Abs. 2 Nr. 3 SGB III (Zugang, Abgang, Bestand) werden in den Tabellen 4a bis 4c ausschließlich für die Arbeit- nehmerinnen ausgewertet und dargestellt. Die Ta- bellen 6a, 6b und 8b zeigen neben Insgesamt- Ergebnissen auch die Daten für Frauen bzw. Män- ner. Als aussagefähiger Vergleichsmaßstab für die Bewertung der Frauen-Eingliederungsquoten sowie der Veränderung der absoluten Teilnehmerzahlen sollten dabei immer die Daten über Männer und nicht die Gesamtdaten herangezogen werden.

Die quantitative Beteiligung von Frauen an der akti- ven Arbeitsförderung orientierte sich bis 2001 an dem jeweiligen Anteil der Frauen an den Arbeitslo- sen. Diese allgemeine Orientierung der Förderung wird jedoch der unterschiedlichen Betroffenheit von Frauen und Männern durch Arbeitslosigkeit nicht gerecht, da sie die unterschiedliche Erwerbsbeteili- gung von Frauen und Männern nicht berücksichtigt (Frauen waren in der Vergangenheit zumeist stär- ker von Arbeitslosigkeit betroffen als Männer).

Um dem Auftrag „Frauenförderung“ gerecht zu wer- den, müssen die Maßnahmen der aktiven Arbeits-

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Stand: September 2014

Seite 8 marktpolitik so verteilt werden, dass sie einen Bei- trag zur Angleichung der Situation von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt leisten. Um dieses Ziel zu erreichen, ist es erforderlich, dass neben dem Anteil an den Arbeitslosen auch die Arbeitslo- senquote (relative Betroffenheit) berücksichtigt wird.

Das Ergebnis entspricht einem angestrebten För- deranteil (Mindestbeteiligung), dem die Beteiligung von Frauen an der aktiven Arbeitsförderung ent- sprechen soll 2.

Die für die Umsetzung relevante Formel, die neben dem Anteil an den Arbeitslosen (AanAL) auch die rechtskreisanteilige Arbeitslosenquote (rkALQ) bei der Berechnung des Förderanteils (FA) eines Ge- schlechts berücksichtigt lautet:

AanALF x rkALQF

FAF = ___________________________________________________________

AanALF x rkALQF + AanALM x rkALQM

AanALF: Anteil der Frauen an den Arbeitslosen nach dem Rechtskreis

rkALQF: rechtskreisanteilige Arbeitslosenquote Frauen AanALM: Anteil der Männer an den Arbeitslosen nach

dem Rechtskreis

rkALQM rechtskreisanteilige Arbeitslosenquote Männer Die Ergebnisse dieser Berechnungsart sind in Ta- belle 4c dargestellt. Die Werte beziehen sich auf den Bestand im 12-Monatsdurchschnitt. Förderun- gen durch sog. Einmalleistungen fließen bei der Ermittlung des realisierten Förderanteils aus der Tabelle 4cI) nicht ein. Da die Förderung der Berufs- ausbildung zum überwiegenden Teil auf Personen gerichtet ist, die nicht arbeitslos/ arbeitsuchend sondern ausschließlich Ausbildungsplatz suchend sind und deren Frauenanteil nicht in die Mindestbe- teiligung nach § 1 Abs. 2 Nr. 4 SGB III einfließt, wird die realisierte Frauenförderquote auch ohne die Er- gebnisse der Kategorie „Berufswahl und Berufs- ausbildung“ dargestellt.

Informationen über Maßnahmen, die zur gleichbe- rechtigten Teilhabe von Frauen am Arbeitsmarkt beigetragen haben (§ 11 Abs. 2 Nr. 4 zweiter Halb- satz), haben eher qualitativen Charakter und kön- nen deshalb nicht tabellarisch dargestellt, sondern müssen textlich erläutert werden. Dazu gehört z.B.

auch die Darstellung von Maßnahmen, die dem § 8 SGB III (“Vereinbarkeit von Familie und Beruf“) Rechnung tragen, oder Maßnahmen, die auf eine Verbreiterung der Ausbildungs- und Beschäfti- gungsfelder von Frauen sowie die Öffnung des Zu- gangs von Frauen in neue zukunftsträchtige Berei- che abzielen. Solche Informationen sollen zu mehr Transparenz über die zur Förderung von Frauen in die Wege geleiteten Maßnahmen der einzelnen Agenturen für Arbeit beitragen und können zudem exemplarisch wirken.

2Begründung zum Gesetzentwurf Job-AQTIV-Gesetz; BT- Drucksache 14/6944, S. 29

§ 11 Abs. 2 SGB III

Die Eingliederungsbilanzen sollen insbesondere Angaben enthalten zu

Nr. 5. dem Verhältnis der Zahl der Arbeitslosen, die in eine nicht geförderte Beschäftigung vermit- telt wurden, zu der Zahl aller Abgänge aus Ar- beitslosigkeit in eine nicht geförderte Beschäfti- gung (Vermittlungsquote); dabei sind besonders förderungsbedürftige Personengruppen gesondert auszuweisen,

Erläuterungen zu Tabelle 5 Vermittlungsquote

Die Vermittlungsquote errechnet sich aus

- den Abgängen Arbeitsloser durch Vermittlung in nicht geförderte Beschäftigung

im Verhältnis zu

- den Abgängen Arbeitsloser in nicht geförderte Beschäftigung insgesamt (Wohnortprinzip).

Es sind nur reguläre Beschäftigungen, die ohne fi- nanzielle Hilfen der BA zustande gekommen sind, einzubeziehen. Auszuschließen sind die "geförder- ten" Beschäftigungen, also Arbeitsbeschaffungs- maßnahmen, Arbeitsgelegenheiten und Förderung von Arbeitsverhältnissen sowie die Beschäftigungen mit Vermittlungshilfen wie Eingliederungszuschuss, und sonstige Hilfen.

Die Differenzierung der statistischen Ergebnisse zu Abgängen Arbeitsloser nach geförderter bzw. nicht geförderter Beschäftigung war in den Jahren 2004 und 2005 nur eingeschränkt und für das Berichts- jahr 2006 nicht möglich. Ab dem Berichtsjahr 2007 ist die erforderliche Differenzierung der statistischen Daten zu Abgängen aus Arbeitslosigkeit wieder möglich und damit auch die Darstellung der Vermitt- lungsquote. Die Vermittlungsquote zeigt an, in wel- chem Umfang Arbeitsvermittlungen durch Auswahl und Vorschlag zur Wiederbeschäftigung von Ar- beitslosen in nicht geförderten Beschäftigungsver- hältnissen beigetragen haben. Die Mitwirkung von Arbeitsagenturen/Trägern der Grundsicherung am Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses lässt sich jedoch nicht mit einem engen Vermittlungsbe- griff erfassen und allein mit der Vermittlungsquote im Sinne des § 11 Abs. 2 Nr. 5 SGB III messen.

Denn über die klassische Vermittlung nach Auswahl und Vorschlag hinaus tragen zunehmend die Selbstinformationseinrichtungen der BA, die Bera- tungsdienstleistungen, die Informationsplattform

"Jobbörse", Potenzialanalysen, die Einschaltung von Dritten, vielfältige finanzielle Hilfen bei der Be- schäftigungssuche und auch der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein zu Beschäftigungsaufnah- men bei. Vor diesem Hintergrund wird im Rahmen der Tabelle 5 auch die Wiederbeschäftigungsquote angezeigt. Sie gibt an, in welchem Maß Arbeitslose

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Stand: September 2014

Seite 9 ihre Arbeitslosigkeit durch Aufnahme einer sozial- versicherungspflichtigen Beschäftigung beendet haben, in Relation zum Gesamtabgang an Arbeits- losen.

Liegen in einzelnen Berichtsmonaten von einem Träger keine plausiblen Daten vor, werden in der Berichterstattung für alle Kennzahlen (Zugang, Be- stand, Abgang) Schätzwerte ausgewiesen. Schät- zungen werden auch für die jeweiligen Struktur- merkmale (Alter, Geschlecht, usw.) vorgenommen, allerdings nicht für die Abgangsstruktur. Infolgedes- sen ist für Träger, deren Abgangswert in mindes- tens einem Berichtsmonat des Jahres 2013 ge- schätzt wurde, die Jahressumme der Abgänge in Erwerbstätigkeit unterzeichnet.

Davon betroffen sind folgende Jobcenter:

03444 JC Vorpommern-Rügen 11916 JC Nordfriesland 22444 JC Wittmund

23104 JC Osterode am Harz 25706 JC Emsland

26112 JC Ammerland 39106 JC Solingen, Stadt 41506 JC Darmstadt-Dieburg

Die Ergebnisse zu Abgängen aus Arbeitslosigkeit sind mit Datenstand März 2014 ermittelt, so dass geringe Abweichungen zu den im August 2014 re- vidierten Daten der Arbeitslosenstatistik (vgl. Revi- sionsbericht zur Neuaufbereitung der Arbeitslosen- statistik vom August 2014) auftreten können.

§ 11 Abs. 2 SGB III

Die Eingliederungsbilanzen sollen insbesondere Angaben enthalten zu

Nr. 6. dem Verhältnis a)

der Zahl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh- mer, die sechs Monate nach Abschluss einer Maßnahme der aktiven Arbeitsförderung nicht mehr arbeitslos sind, sowie

b)

der Zahl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh- mer, die nach angemessener Zeit im Anschluss an eine Maßnahme der aktiven Arbeitsförderung sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, jeweils zu der Zahl der geförderten Arbeitnehme- rinnen und Arbeitnehmer in den einzelnen Maß- nahmebereichen; dabei sind besonders förde- rungsbedürftige Personengruppen gesondert aus- zuweisen,

Erläuterungen zu Tabelle 6 Eingliederungsquote

Der Gesetzeswortlaut des § 11 Abs. 2 Nr. 6 fordert zwei unterschiedliche Indikatoren zur Analyse der Wirksamkeit der Förderung.

Die Verbleibsquote (VQ) gibt Aufschluss darüber, zu welchem Anteil Absolventen von Maßnahmen der aktiven Arbeitsförderung zum Zeitpunkt 6 Mona- te nach Teilnahmeende nicht mehr arbeitslos sind.

Personen, die 6 Monate nach Austritt nicht arbeitslos sind

VQ = ________________________________________________ * 100 Austritte insgesamt

Die Eingliederungsquote (EQ) als aussagekräfti- gerer Wirkungsindikator weist den Zustand „in sozi- alversicherungspflichtiger Beschäftigung zum Zeit- punkt 6 Monate nach Teilnahmeende“ nach, und liefert somit einen wichtigen Anhaltspunkt für die Beurteilung der Wirksamkeit von Maßnahmen der aktiven Arbeitsförderung. Sie sagt aus, zu welchem Anteil Maßnahmeabsolventen in angemessener Zeit im Anschluss an die Maßnahme eine Beschäf- tigung aufgenommen haben.

Ausgangspunkt für die umfassende Verbleibs- untersuchung sind die statistischen Datensätze von Maßnahmeabsolventen (Austritte von Juli des Vor- jahres bis Juni des Berichtsjahres). Für diese wer- den die Statusarten Nicht-Arbeitslosigkeit (Ver- bleibsquote) bzw. Beschäftigung (Eingliede- rungsquote) zum Zeitpunkt 6 Monate nach Maß- nahmeende ermittelt.

Für die umfassende Verbleibsuntersuchung wird monatlich ein Datenabgleich der Austrittsdatensätze mit der Arbeitslosenstatistik und der Beschäftigten- statistik zum Zeitpunkt 6 Monate nach Austritt vor- genommen. Ab der Eingliederungsbilanz 2011 kön- nen auch für sog. Einmalleistungen Eingliederungs- quoten ermittelt werden.

Die dargestellten Ergebnisse der EB 2013 basieren auf dem Datenstand Juli 2014. Einbezogen in die Recherche nach Beschäftigung und Arbeitslosigkeit für die Bilanz 2013 wurden alle auf Basis der Sozi- alversicherungsnummer bzw. der BA-Kunden- nummer recherchierbaren Austritte aus arbeits- marktpolitischen Maßnahmen. Für zugelassene kommunale Träger können ab der Eingliederungsbi- lanz 2012 auch Informationen zur Verbleibsquote und Folgeförderungen ausgewertet werden.

Die Integration der Untersuchung in das regelmäßi- ge statistische Aufbereitungsverfahren hat die Re- cherchierbarkeit der Austrittsdatensätze hinsichtlich sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung auf Basis der Sozialversicherungsnummer verbessert.

Der Anteil der recherchierbaren Fälle an allen Aus- tritten betrug im Berichtsjahr 2013 98,9%. Bei 1,1%

der Austrittsdatensätze ist eine Recherche nach so-

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