• Keine Ergebnisse gefunden

Eingliederungsbilanz gem. § 54 SGB II

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Eingliederungsbilanz gem. § 54 SGB II"

Copied!
10
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Eingliederungsbilanz

gem. § 54 SGB II

des

Jobcenters Elbe-Elster für das Jahr 2017

- Stand: 06.09.2018 -

(2)

Inhaltsverzeichnis

Vorwort 3

1. Rahmenbedingungen für die Eingliederung auf dem regionalen Arbeitsmarkt 4 2. Zugewiesene Mittel und Ausgaben für Eingliederungsleistungen 6

3. Einsatz ausgewählter arbeitsmarktpolitischer Instrumente und

Teilnehmerverbleib 7

3.1. Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW) 7

3.2. Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (MAbE) 7

3.3. Eingliederungszuschüsse (EGZ) 7

3.4. Arbeitsgelegenheiten (Agh) 8

3.5. Förderung von Arbeitsverhältnissen (FAV) 8

3.6. Vermittlungsbudget (VB) 8

3.7. Kommunale Eingliederungsleistungen gemäß §16a SGBII 8

3.8. Eingliederungs- und Verbleibsquote 9

4. Regionale Besonderheiten 10

5. Zusammenfassung 10

Anlage 1 - Methodische Erläuterungen und Hinweise für die Daten zur

Eingliederungsbilanz 2017 10

Anlage 2 - Tabellenteil 10

Impressum

Jobcenter Elbe-Elster

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Ansprechpartner: Marcel Prinz Lugstr. 4

04916 Herzberg

(3)

Jedes Jobcenter hat gemäß § 54 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) den Einsatz der Er- messensleistungen der aktiven Arbeitsförderung nach Abschluss eines Haushaltsjahres über eine Eingliederungsbilanz darzustellen. Hierzu stellt die Bundesagentur für Arbeit gem. § 11 Abs.

2 SGB III den Jobcentern entsprechendes Zahlen- und Datenmaterial zur Verfügung, aus dem sich der Einsatz der Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung ablesen und auswerten lässt. Gemäß § 54 SGB II in Verbindung mit § 11 Abs. 3 SGB III kommentiert das Jobcenter den Erfolg der Eingliederungsmaßnahmen und erstellt hierzu eine Eingliederungsbilanz.

Entsprechend § 11 Abs. 1 Satz 2 SGB III sollte ein Vergleich regionaler Eingliederungsbilanzen möglich sein. Ein solcher Vergleich ist nur zwischen Jobcentern mit ähnlichen Rahmenbedingun- gen der lokalen/regionalen Arbeitsmärkte sinnvoll. Die Eingliederung von arbeitslosen Menschen hängt wesentlich von den Wirtschaftsfaktoren, der Beschäftigungssituation und der Kundenstruk- tur ab, die in den einzelnen Regionen vorherrschen. Die Träger der Grundsicherung sehen sich mit vielschichtigen regionsspezifischen Ausgangsbedingungen am Arbeitsmarkt konfrontiert.

Diese Rahmenbedingungen setzen der Leistungsfähigkeit der einzelnen SGB II-Träger bereits bestimmte Grenzen. Ist die Arbeitslosigkeit hoch, wird es einem Träger relativ schwer fallen, seine erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in Beschäftigung zu integrieren.

Zu diesem Zweck wurde eine Regionaltypisierung vorgenommen. Das Jobcenter Elbe-Elster ge- hört im Jahr 2017 zum SGB II-Typ IIId. Charakterisiert wird dieser Typ überwiegend durch Land- kreise in den neuen Bundesländern mit sehr geringem Beschäftigungspotenzial in einfachen Tä- tigkeiten bei gleichzeitig hoher saisonaler Dynamik und sehr hoher Tendenz zur Verfestigung des Langzeitleistungsbezugs erfasst. Vergleichbare Jobcenter sind u.a. die Jobcenter Dessau-Roß- lau, Oberspreewald-Lausitz, Altenburger Land, Prignitz, Kyffhäuserkreis und Nordsachsen.

Die vorliegende Eingliederungsbilanz des Jobcenters Elbe-Elster ist entsprechend § 11 Abs. 1 SGB III mit anderen Jobcentern vergleichbar und vermittelt einen Überblick über den Einsatz von Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung im Jahr 2017. Sie gibt Auskunft über den Mit- teleinsatz, die geförderten Personengruppen und die Wirksamkeit der Förderung und stellt diese in einen Vergleich zu den Vorjahren.

Die Basis für den Soll-Ist-Vergleich im Rahmen der Eingliederungsbilanz bildet das im Arbeits- marktprogramm für das Jahr 2017 festgelegte Zielsystem.

(4)

1. Rahmenbedingungen für die Eingliederung auf dem regionalen Ar- beitsmarkt

1.1 Allgemeines

Der Landkreis Elbe-Elster liegt im Süden Brandenburgs, im „Drei-Länder-Eck“ und grenzt an die Bundesländer Sachsen und Sachsen-Anhalt. Die Gesamtfläche des Kreisgebietes beträgt 1.889 km², ca. 104.000 Einwohnerinnen und Einwohner hat der Landkreis. Die Entwicklung der Ein- wohnerzahl des Landkreises Elbe-Elster weist seit 2001 einen stark negativen Trend auf. Bis zum Jahr 2017 hat sich die Einwohnerzahl im Vergleich zu 2001 um fast 15 Prozent verringert. Die jüngste Bevölkerungsprognose zeigt, dass bis zum Jahr 2030 infolge des Geburtendefizits und des Wanderungssaldos mit einem weiteren Bevölkerungsrückgang gerechnet werden muss. Die drei Geschäftsstellen des Jobcenters Elbe-Elster Herzberg, Finsterwalde und Bad Liebenwerda befinden sich in einer sehr ländlich geprägten Region.

1.2 Arbeitsmarkt

Die Wirtschaftsstruktur des Landkreises ist gekennzeichnet durch eine moderne Land- und Er- nährungswirtschaft sowie eine leistungsfähige Metall- und Elektroindustrie. Die mittelständischen Betriebe sind die tragenden Elemente der wirtschaftlichen Entwicklung im Landkreis. Die größten Arbeitgeber gehören zu den Wirtschaftszweigen des Gesundheits- und Sozialwesens sowie zur öffentlichen Verwaltung/ Verteidigung. Größere Industrieunternehmen sind in der Region kaum vorhanden, Ausnahme ist der Standort Finsterwalde mit einigen mittelgroßen Betrieben der Me- tallverarbeitung. Der Geschäftsverlauf der südbrandenburgischen Wirtschaft war im Jahr 2017 stabil. Getragen wurde die positive Entwicklung vor allem von der hohen Binnennachfrage.

Der regionale Arbeitsmarkt in Flächenrelationen Elbe-Elster

Berichtsjahr 2017 ¹

© Statistik der Bundesagentur für Arbeit

¹ Die Bevölkerungszahlen sind vom 31.12.2016.

RLB**

3.258

RLB***

1.947

ALO 4.443 RLB*

3.668 Bevölkerung: 104.397

Bevölkerung 15-64 Jahre: 64.523

Bevölkerung < 15 Jahre: 11.965 SvB 15-64 Jahre: 39.291

(5)

arbeitslose Personen im Rechtskreis SGB II im Jahresdurchschnitt (JD) gezählt, so sank der Be- stand in 2017 auf durchschnittlich 3.270 (Tabelle 3b I).

In Elbe-Elster spürbarer Rückgang der Arbeitslosen Arbeitslose SGB II – Bestand (JDW)

Elbe-Elster

Berichtsjahr 2016/ 2017

1.3 Anzahl Bedarfsgemeinschaften, Leistungsempfänger

Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und Bedarfsgemeinschaften ist in 2017 wei- ter gesunken.

In Elbe-Elster spürbarer Rückgang der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) und Bedarfsgemeinschaften (BG)

Kunden SGB II – Bestand (JDW) Elbe-Elster

Berichtsjahr 2012-2017

600 Pixel

Arbeitslose Arbeitslose unter 25 Jahre

Langzeit- arbeitslose Schwerbeh./

Gleichgestellte Altere (über 55 Jahre)

Berufs- rückkehrende

Frauen

- 18,8 - 21,0

- 17,3 - 12,4

- 13,9 - 18,8

- 19,5 3.270

1.941 149 1.044 169 1.457

Ist-Ist in %:

(6)

2. Zugewiesene Mittel und Ausgaben für Eingliederungsleistungen

Nach Umschichtungen zu den Verwaltungsausgaben standen dem Jobcenter Elbe-Elster im Jahr 2017 für die Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung nach dem SGB II Haushaltsmittel in Höhe von 6,1 Mio. Euro zur Verfügung (Tabelle 1). Dies waren ca. 236 Tsd. Euro weniger als im Jahr 2016.

Die Ausgaben im Eingliederungstitel (EGT) 2017 beliefen sich auf 6,14 Mio. Euro (2016: 6,38 Mio. Euro). Der Ausschöpfungsgrad blieben stabil, die Mittel wurden fast vollständig ausgege- ben (Ausgabequote 99,9%). Die EGT-Auslastung des Vorjahres betrug 100,0%.

Auch 2017 hatte die Unterstützung der Integration in den 1. Arbeitsmarkt einen deutlichen Vor- rang. Im Einzelnen wurden die ausgegebenen Mittel für folgende arbeitsmarktpolitischen In- strumente eingesetzt (gerundet):

Ausgaben Anteil Ausgaben Anteil A. Aktivierung und berufliche Eingliederung 2.400.000 € 39,1% 2.404.000 € 37,7%

B. Berufswahl und Berufsausbildung 227.000 € 3,7% 226.000 € 3,5%

C. Berufliche Weiterbildung 1.813.000 € 29,5% 1.798.000 € 28,2%

D. Aufnahme einer Erwerbstätigkeit 823.000 € 13,4% 1.016.000 € 15,9%

E. besondere Maßnahmen zur Teilhabe behinderter

Menschen1 167.000 € 2,7% 165.000 € 2,6%

F. Beschäftigung schaffende Maßnahmen 685.000 € 11,2% 708.000 € 11,1%

G. Freie Förderung 3.000 € 0,0% 30.000 € 0,5%

H. Sonstige Förderung 26.000 € 0,4% 33.000 € 0,5%

Gesamtbudget Eingliederungsleistungen 6.144.000 € 6.380.000 €

2017 2016

(7)

3. Einsatz ausgewählter arbeitsmarktpolitischer Instrumente und Teil- nehmerverbleib

(Tabellen 3ff.)

3.1. Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW)

Das Instrument wird genutzt, um Defizite im Rahmen der beruflichen Qualifizierung bei den Kun- den auszugleichen. Maßstab sind hier die Anforderungen des Arbeitsmarktes, um schnellstmög- lich und dauerhaft Menschen und Arbeit zusammenzubringen. Dabei wird auf Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, aber auch Nachhaltigkeit geachtet.

Im Berichtsjahr 2017 gab es insgesamt 316 Eintritte (Tabelle 3aI) in Maßnahmen der berufli- chen Weiterbildung, im Vorjahr waren es 300 Eintritte. Je Teilnehmerin bzw. Teilnehmer wur- den im Monat durchschnittlich 1.036 Euro ausgegeben, damit weniger als im Vorjahr (-8 Euro).

Die durchschnittliche Förderdauer im Jahr 2017 verlängerte sich im Vergleich zu 2016 von 4,9 auf 5,7 Monate (Tabelle 2).

3.2. Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (MAbE)

Arbeitsuchende und Arbeitslose können bei Teilnahme an Maßnahmen gefördert werden, wenn die berufliche Eingliederung durch die Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, die Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen, die Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung, das Heranführen an eine selbständige Tätigkeit oder die Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme unterstützt wird. Es wird unterschieden zwi- schen Maßnahmen bei einem Arbeitgeber (MAG) und Maßnahmen bei einem Träger (MAT). Im Jahr 2017 wurden 1.652 Teilnehmerinnen und Teilnehmer in Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung gefördert, im Vorjahr waren es 1.641 Eintritte.

Die durchschnittlichen Ausgaben je Teilnehmerin bzw. Teilnehmer betrugen monatlich 1.329 Euro. Gegenüber dem Vorjahr sind die Ausgaben um 45 Euro im Monat gestiegen. Ursächlich dafür ist der verstärkte Einkauf von Aktivierungsmaßnahmen mit sozialpädagogischer Begleitung.

Die durchschnittliche Förderdauer im Jahr 2017 verkürzte sich im Vergleich zu 2016 von 2,0 auf 1,9 Monate.

3.3. Eingliederungszuschüsse (EGZ)

Eingliederungszuschüsse sind Ermessensleistungen lt. § 16 (1) SGB II. Arbeitgeber können zur Eingliederung von Arbeitnehmern mit Vermittlungshemmnissen Zuschüsse zu den Arbeitsentgel- ten erhalten, wenn deren Vermittlung wegen in ihrer Person liegender Umstände erschwert ist.

Förderhöhe und Förderdauer richten sich nach dem Umfang einer Minderleistung des Arbeitneh- mers und nach den jeweiligen Eingliederungserfordernissen.

Im Jahr 2017 wurden 227 Eingliederungszuschüsse bewilligt, damit 34 weniger als im Vorjahr.

Für die Einstellung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Vermittlungshemmnissen wur- den durchschnittlich 684 Euro, 4 Euro mehr als im Vorjahr, monatlich an Arbeitgeber gewährt.

(8)

Die durchschnittliche Förderdauer im Jahr 2017 verkürzte sich im Vergleich zu 2016 von 5,1 auf 4,9 Monate.

3.4. Arbeitsgelegenheiten (Agh)

Im Jahr 2017 lag die strategische Ausrichtung des Jobcenter Elbe-Elster vorwiegend bei den aktiven Förderinstrumenten mit einem direkten Bezug zum ersten Arbeitsmarkt. Zielrichtung war die Integration in Arbeit.

Aber auch die Arbeitsgelegenheiten, insbesondere bei verschiedenen sozialen Trägern und zur Erhaltung oder Wiedererlangung der Beschäftigungsfähigkeit, die für die Eingliederung in Arbeit erforderlich ist, hatten weiterhin ihren Platz im Jobcenter Elbe-Elster.

Im Jahr 2017 nahmen 474 Personen an Arbeitsgelegenheiten teil, 75 mehr als im Vorjahr.

Der durchschnittliche Förderkopfsatz pro Monat betrug 348 Euro (Vorjahr: 331 Euro).

3.5. Förderung von Arbeitsverhältnissen (FAV)

Ziel ist es, für langzeitarbeitslose, arbeitsmarktferne Personen mit mindestens zwei weiteren Ver- mittlungshemmnissen Arbeitsverhältnisse zu fördern, um sie an die Anforderungen des allgemei- nen Arbeitsmarktes heranzuführen. Die Förderung soll eine mittelfristige Arbeitsmarkt-Perspek- tive schaffen.

Im Jahr 2017 wurden 4 Arbeitsverhältnisse gefördert, genauso viel wie im Vorjahr. Für die Ein- stellung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wurde durchschnittlich 1.122 Euro monatlich an Arbeitgeber gewährt. Der Kostensatz erhöhte sich gegenüber 2016 um 46 Euro. Die durch- schnittliche Förderdauer im Jahr 2017 verlängerte sich im Vergleich zu 2016 von 12,1 auf 16,7 Monate.

3.6. Vermittlungsbudget (VB)

Im Bereich der Anbahnung oder Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung/ Ausbil- dung, wurden im Jahr 2017 190 Tsd. Euro (Vorjahr: 292 Tsd. Euro) ausgegeben. Das entspricht 3,1% (Vorjahr: 4,6%) des gesamten Eingliederungsbudgets.

Das Jobcenter Elbe-Elster legte für das seit 2009 eingeführte Vermittlungsbudget einen Orientie- rungsrahmen fest. Es wurden finanzielle Unterstützungen überwiegend für Reisekosten zu Vor- stellungsgesprächen und Pendelfahrten für die Aufnahme einer Beschäftigung gewährt.

Insgesamt erfolgten 2.987 (Vorjahr: 5.374) Bewilligungen aus dem Vermittlungsbudget. Für die Verringerung der Förderfälle sind insbesondere der Kundenrückgang sowie die Änderung in der datentechnischen Abbildung ursächlich. Des Weiteren wurden Mobilitätshilfen für Langzeitar- beitslose aus dem ESF-Projekt vorrangig durch Paktmittel gefördert.

3.7. Kommunale Eingliederungsleistungen gemäß §16a SGBII

Im Jahr 2017 beanspruchten 388 Kundinnen und Kunden aus dem Rechtskreis SGB II kommu- nale Eingliederungsleistungen, das sind 368 weniger als im Vorjahr:

(9)

3.8. Eingliederungs- und Verbleibsquote

Die Eingliederungsquote (Tabelle 6b) als aussagekräftiger Wirkungsindikator weist den Zu- stand „in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung zum Zeitpunkt 6 Monate nach Teilnahme- ende“ aus und liefert somit einen wichtigen Anhaltspunkt für die Beurteilung der Wirksamkeit von Maßnahmen der aktiven Arbeitsförderung. Sie sagt aus, zu welchem Anteil Maßnahmeab- solventen in angemessener Zeit im Anschluss an die Maßnahme eine Beschäftigung aufge- nommen haben.

Die Verbleibsquote (Tabelle 6c) gibt Aufschluss darüber, zu welchem Anteil Absolventen von Maßnahmen der aktiven Arbeitsförderung zum Zeitpunkt 6 Monate nach Teilnahmeende nicht mehr arbeitslos sind.

X = Erst ab einer Mindestfallzahl kann eine Eingliederungs-/Verbleibsquote als repräsentative Messung angesehen werden. Je kleiner die Fallzahl (also die Zahl der betrachteten Austritte aus Maßnahmen), desto eher ist die Eingliederungs -/ Verbleibsquote als zufälliges Resultat anzusehen, das weder etwas über Qualität der Maßnahme oder des Trägers noch über die Qualität de s Jobcenters aussagt.

Schuldnerberatung (§ 16a Nr. 2 SGB II) 142 180 Suchtberatung (§ 16a Nr. 3 SGB II) 145 320 Psychosoziale Beratung (§ 16a Nr. 4 SGB II) 101 256

Gesamteinschaltungen 388 756

Quellen: Amt 50 - Sozialamt des Landkreises Elbe-Elster, Informations-System-Gesundheits-Amt (ISGA) und Zahlen Ausw eg e.V.

2017 2016 2017 2016

Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW) 44,0 37,660,4 52,6

Maßnahmen zur Aktivierung und berufliche Eingliederung 32,3 35,653,6 54,0

Eingliederungszuschuss 79,0 70,583,7 78,6

Außerbetriebliche Berufsausbildung X X X X

Arbeitsgelegenheiten 7,2 9,940,3 40,5

Eingliederungsquote (in %) Verbleibsquote (in %)

(10)

4. Regionale Besonderheiten

Die zum Teil hohen Verbleibs- und Eingliederungsquoten dürfen nicht darüber hinwegtäuschen, dass zwar die Arbeitslosigkeit beseitigt werden konnte, jedoch nicht in allen Fällen die Hilfebe- dürftigkeit. Dies ist auf ein im Bundesvergleich sehr niedriges Lohnniveau in der ländlich gepräg- ten Region ohne größere Neuansiedlungen zurückzuführen, was eine Aufstockung des Arbeits- einkommens mit Leistungen zur Grundsicherung erforderlich macht.

5. Zusammenfassung

Im Jahr 2017 setzte das Jobcenter Elbe-Elster fast 100% der im Eingliederungstitel zur Verfügung stehenden Mittel für Maßnahmen und Leistungen zur Eingliederung in Arbeit effektiv ein.

Mit den verausgabten 6,14 Mio. Euro Eingliederungsleistungen wurden 5.812 Menschen, die Grundsicherungsleistungen beziehen, gefördert. Es nahmen 1.652 Arbeitslose an Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung teil und 316 absolvierten eine betriebliche Weiter- bildung. 2.987 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Rechtskreises SGB II erhielten finan- zielle Unterstützungen aus dem Vermittlungsbudget.

Das Jobcenter Elbe-Elster hat durch die Ausgestaltung seiner aktiven Arbeitsmarktpolitik ent- scheidend zur Entlastung des regionalen Arbeitsmarktes und zur Integration von besonders förderungsbedürftigen Personengruppen beigetragen.

Anlage 1 - Methodische Erläuterungen und Hinweise für die Daten zur Eingliederungsbilanz 2017

http://statistik.web.dst.baintern.de/cms/fileadmin/dienstintern/eingliederungsbilan- zen/eb2017/Methodische_Hinweise_SGB_II.pdf

Anlage 2 - Tabellenteil

https://statistik.arbeitsagentur.de/Navigation/Statistik/Statistik-nach-Themen/Eingliederungsbi- lanzen/Eingliederungsbilanzen-Nav.html

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Im Jahr 2016 setzte das Jobcenter Elbe-Elster 100% der im Eingliederungstitel zur Verfügung stehenden Mittel für Maßnahmen und Leistungen zur Eingliederung in Arbeit effektiv

neu: Leistungen für Schulausflüge können gesammelt für Schülerinnen und Schüler an eine Schule ausgezahlt werden, wenn die Schule dies bei dem zuständigen Träger

Leistungsberechtigt in Bezug auf den Schulbedarf sind Schüler der allgemein- und berufsbildenden Schulen, wenn sie jünger als 25 Jahre sind. Berufsschüler, die eine

Die Daten zu Arbeitslosen enthalten Daten aus den IT-Vermittlungssystemen der BA, Meldungen der zugelassenen kommunalen Träger (per XSozial-BA-SGB II geliefert) sowie

Die Daten zu Arbeitslosen enthalten Daten aus den IT-Vermittlungssystemen der BA, Meldungen der zugelassenen kommunalen Träger (per XSozial-BA-SGB II geliefert) sowie

Die Daten zu Arbeitslosen enthalten Daten aus den IT-Vermittlungssystemen der BA, Meldungen der zugelassenen kommunalen Träger (per XSozial-BA-SGB II geliefert) sowie

Es handelt sich um Leistungen, die durch kommunale Träger erbracht werden und deren Ausgaben nicht für die Übermittlung an die Bundesagentur für Arbeit vorgesehen sind.. Tabelle 1b

Die Daten zu Arbeitslosen enthalten Daten aus den IT-Vermittlungssystemen der BA, Meldungen der zugelassenen kommunalen Träger (per XSozial-BA-SGB II geliefert) sowie