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Effiziente Lenkung bringt mehr als die Subventionsgiesskanne | Die Volkswirtschaft - Plattform für Wirtschaftspolitik

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Academic year: 2022

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48 Die Volkswirtschaft  6 / 2015

Kurt Lanz

Mitglied der Geschäftsleitung des Wirtschafts­

dachverbandes Economiesuisse, Zürich.

Der Bundesrat hat 2011 seine Vorstellungen für die Ener- giestrategie bis 2050 präsentiert. Die ehrgeizig formulier- ten Ziele sollen in zwei Etappen erreicht werden: Bis 2020 setzt die Regierung auf Förderung, danach

möchte sie auf ein Lenkungssystem um- schwenken. Dieses Vorgehen begründet der Bundesrat damit, dass das erste Massnah- menpaket zwar bereits kurzfristig Wirkung erzielt, die energie- und klimapolitischen Ziele jedoch mit einem Lenkungssystem zu

deutlich geringeren volkswirtschaftlichen Kosten erreich- bar sind. In dem am 13. März 2015 in die Vernehmlassung gegebenen Vorschlag für einen neuen Verfassungsartikel hat der Bundesrat aufgezeigt, wie in Zukunft die Treibhaus- gasemissionen vermindert und die Energie sparsamer ge- nutzt werden soll.

Die Wirtschaft unterstützt im Grundsatz den Übergang vom Förder- zum Lenkungssystem. Die Energie- und Klima- ziele können so wesentlich effizienter erreicht werden als mit zeitlich unbegrenzten Subventionen. Gemäss der Ver- nehmlassungsvorlage würde jedoch die Stromabgabe zur Finanzierung der Kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) über eine Dauer von rund 25 Jahren parallel zum Len- kungssystem weitergeführt. Aus Sicht der Wirtschaft sollte der Ausstieg aus den Fördermassnahmen konsequent erfol- gen und gegenüber dem Vorschlag des Bundesrates deutlich beschleunigt werden.

Insgesamt sind aus Sicht der Wirtschaft verschiedene Rah- menbedingungen einzuhalten, damit ein Lenkungssystem effizient funktionieren kann:

Der Übergang vom Förder- zum Lenkungssystem muss möglichst rasch erfolgen. Die Subventionen müssen voll- ständig abgebaut werden. Die Teilzweckbindung der

CO2-Abgabe und die KEV müssen gleich- zeitig mit der Einführung des Lenkungs- systems ausser Kraft gesetzt werden.

– Ein Alleingang würde den Standort Schweiz stark benachteiligen. Die Ausgestaltung eines Klima- und Ener- gielenkungssystems muss in Abstim- mung mit der internationalen Ent- wicklung erfolgen. Eine übermässige Belastung des Werkplatzes führt zu einer Verlagerung der Produktion ins Ausland. Die von verschiedener Seite beschworene Vorreiterrolle mit ho- hen Abgaben hätte vor allem schädli- che Auswirkungen für die Schweizer Volkswirtschaft wie auch für das glo- bale Klima zur Folge.

Entscheidend sind auch der Einbezug der Unternehmen und deren Mög- lichkeiten, mit wirtschaftlich ren-

Der Wirtschaftsdachverband Economiesuisse be­

fürwortet den Systemwechsel in der Energiepolitik.

Der Übergang muss aber schneller als vom Bundesrat vorgeschlagen erfolgen.

Effiziente Lenkung bringt mehr als die Subventions- giesskanne

tablen Investitionen ihre Effizienz zu verbessern. Alle Unternehmen sollen sich mit Zielvereinbarungen ge- mäss dem erfolgreichen Modell der Energie-Agentur der

Wirtschaft (EnAW) mit freiwilligen und wirtschaftlichen Massnahmen von der Abgabe befreien können. Die künstliche Eingrenzung auf wenige wirtschaftli- che Tätigkeiten wie auch Vorschriften über eine Mindestgrösse der Unterneh- men verkleinern lediglich das Potenzial der CO2-Reduktion. Ein unbürokratischer Zugang zum Zielvereinbarungsmodell bringt nachweislich mehr als nur die Verteuerung der Energien über Abgaben.

Bei den Treibstoffen muss die bestehende fiskalische Belastung berücksichtigt werden. Schon heute wird auf Treibstoffen eine verbrauchsabhängige Abgabe erho- ben. Zudem hat der Schwerverkehr die LSVA zu entrich- ten. Der Spielraum für eine Lenkungsabgabe auf Treib- stoffen ist daher gering.

– Die Lenkungsabgabe darf nicht zu einer Werkplatzsteu- er werden. Sie soll gezielt nach Wirtschaftssektoren zu- rückverteilt werden. Das heisst, dass die Abgaben einer bestimmten Branche auch wieder an die Unternehmen dieser Branche zurückverteilt werden. Ein klima- oder energiepolitisch motivierter Strukturwandel von einer produzierenden Industrie hin zu einer reinen Dienst- leistungsökonomie ist unerwünscht. Selbstverständlich sollen Güter auch weiterhin möglichst energieeffizient und klimaschonend nach den bekannten schweizeri- schen Massstäben produziert werden.

DER STANDPUNKT

Die Lenkungsabgabe darf nicht zur Werk-

platzsteuer werden.

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