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CoV-Regeln an den Standorten der KPH Wien/Krems

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Academic year: 2022

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Mitteilungsblatt der

Kirchlichen Pädagogischen Hochschule Wien/Krems

www.kphvie.ac.at Nr. 213 vom 5. Jänner 2022

CoV-Regeln an den Standorten der KPH Wien/Krems

Anpassung der Covid Regeln per 10.1.2022

(mitgeltende bzw bezugnehmende Dokumente: MB 205, MB 209, MB 211 und MB 212) BEKANNTE REGELN

- alle bekannten kommunizierten Hygienemaßnahmen (FFP2-Masken, Hand- und Atemhygiene, Lüften, ...)

- Contact-Tracing beim Betreten der Standorte der KPH bei den Informationspunkten bzw. bei den gekennzeichneten Stellen mit PH-Card oder mit Listen.

- Halten Sie Abstand. Eine Normierung (1 Meter/2 Meter) ist nicht mehr vorgesehen.

- bei Erkrankung Meldung an KRIMA@kphvie.ac.at 2,5 G CoV-REGEL:

Der Zugang zu den Standorten der KPH Wien/Krems ist unter Einhaltung nachfolgender COVID- Regeln möglich:

- Geimpft: mit Nachweis durch den „Grünen Pass“ oder ausgedrucktem Impfzertifikat mit QR- Code.

- Getestet (PCR): mit Nachweis durch den „Grünen Pass“ oder ausgedrucktem Testzertifikat mit QR-Code ausschließlich mit einer PCR-Methode (nicht älter als 48 Stunden)

Antigentestergebnisse sind nicht zugelassen.

- Genesen: mit entsprechendem Genesungszertifikat (QR-Code)

An der KPH Wien/Krems gilt die „2,5 G-Regel“ für das Betreten der Standorte. Die Standorte der KPH Wien/Krems bleiben offen. Die Regeln für die Verwaltung werden gesondert kommuniziert. Für Professor*innen wird Home-Office empfohlen. Der Forschungsbetrieb kann auch vor Ort

weitergeführt werden.

Notwendiger Parteienverkehr ist ausschließlich über Terminvereinbarung möglich.

Unsere Campus-Bibliotheken inkl. der Lesesäle bleiben offen.

Alle Veranstaltungen der Ausbildung werden bis Ende Jänner auf Distance Lehre umgestellt.

Schulpraxis kann stattfinden.

(2)

Die Veranstaltungen der Fort- und Weiterbildung wurden seit 15.11. auf online-Modus umgestellt.

Begründete Ausnahmen bedürfen der Genehmigung des Rektorats.

Präsenzprüfungen sind weiterhin möglich, wenn sie entsprechend kommuniziert wurden (§ 42).

Diese sind bei den Institutsleiter*innen anzumelden. Ein PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) muss von Lehrenden und Studierenden beigebracht werden (2,5 G PLUS PCR-Test).

In allen Innenräumen der KPH Wien/Krems gilt FFP2-Maskenpflicht. Nach Rücksprache mit Expert*innen gilt dies zur Minimierung des Infektionsrisikos nun auch für Vorträge oder Redebeiträge. Ausgenommen von der Maskenpflicht sind jeweils nachweisliche medizinische Kontraindikation (dazu braucht es eine ärztliche Bestätigung).

Interne Veranstaltungen und Besprechungen können unter der Auflage 2 G (ev. plus PCR-Test) stattfinden.

KONTROLLEN und Konsequenzen bei NICHTEINHALTUNG

Die Nachweise werden im jeweiligen Eingangsbereich per Stichprobenkontrolle überprüft. In den einzelnen Lehrveranstaltungen werden die Nachweise von den jeweiligen

Lehrveranstaltungsleiter*innen zu 100% kontrolliert.

Es ist von den Lehrenden und Studierenden der Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie von

Außenstehenden der Hochschule der „Grüne Pass“ oder das EU Digital COVID Certificate (mit QR- Code) vorzuweisen.

Bei größeren Veranstaltungen der KPH werden die vorgesehenen Nachweise zu 100% kontrolliert.

Bei Nichteinhaltung der COVID-Regeln sind die Personen umgehend des Hauses zu verweisen.

Gleichzeitig wird dies schriftlich festgehalten.

Bei wiederholten oder schwerwiegenden Verletzungen der Regeln können Außenstehende und Studierende von der weiteren Benützung der Lehr- und Forschungseinrichtungen der Hochschule vom Rektor zeitlich befristet ausgeschlossen werden. Ein Betrug wird zur Anzeige bei der

Staatsanwaltschaft gebracht.

Bei Verstößen von Hochschulangehörigen ist unverzüglich Meldung an den Rektor bzw. die Geschäftsführung zu erstatten. Diese Verstöße haben dienstrechtliche Konsequenzen.

Unsere dringenden Empfehlungen:

Kommen Sie PCR-getestet an die KPH Wien/Krems; nutzen Sie die Aktion „Alles Gurgelt“. Eine Abgabebox befindet sich am Campus Wien-Strebersdorf und im Bildungszentrum Lacknergasse Schützen Sie sich vor schweren Verläufen einer Infektion durch die Impfung und insbesondere den Booster.

Die angepassten Covid-Regeln gelten ab 10.1.2022.

Dr. Christoph Berger Rektor

Referenzen

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