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Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst 1440 Fachhochschule Aalen - Hochschule für Technik und Wirtschaft

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Academic year: 2022

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Vo r b e m e r k u n g : Die dezentrale Finanzverantwortung, die den Fachhoch- schulen seit dem Haushaltsjahr 2000 übertragen wurde, wird auch im Haushalt 2004 fortgesetzt (vgl. § 6 Abs. 3 StHG 2004 und Kap. 1465 Tit. 972 05).

Die von der Landesregierung beschlossenen Informatik / Medien -

Ausbauprogramme 1999 und 2000 werden im Haushaltsjahr 2004 fortgeführt.

An der Fachhochschule Aalen – Hochschule für Technik und Wirtschaft sind 15 Studiengänge in den Fächergruppen der Informatik, Ingenieurwissenschaften und Wirtschaftswissenschaften sowie ab dem WS 2003/04 gemeinsam mit der Pädagogischen Hochschule Schwäbisch Gmünd ein Modell zur Gewerbe- lehrerausbildung eingerichtet. Im WS 2002/03 betrug die Zahl der Studieren- den 3.274.

Einnahmen Verwaltungseinnahmen

119 51 136 Verwaltungseinnahmen 0,0 a) 0,0

8,4 b) 8,8 c)

Erläuterung:Vgl. Vermerk bei Tit. 547 01.

Zwischensumme Verwaltungseinnahmen 0,0 a) 0,0

Übrige Einnahmen

281 02 136 Erstattung von Personalausgaben für 313,1 a) 313,1

Stiftungsprofessuren 91,7 b)

0,0 c)

Erläuterung: Veranschlagt sind die jährlichen Beträge der Industrie für die

Dauer von 5 bzw. 10 Jahren für folgende Stiftungsprofessuren:

1. eine Stiftungsprofessur der Bes.Gr. C 2 (kw) im Studiengang Internationale Betriebswirtschaft für die Dauer von 5 Jahren (bis Ende 2006),

2. eine Stiftungsprofessur der Bes.Gr. C 2 (kw) im Studiengang

Betriebswirtschaft für kleine und mittlere Unternehmen für die Dauer von 5 Jahren (bis 2007),

3. eine Stiftungsprofessur der Bes.Gr. C 2 (kw) im Fachbereich Maschinenbau und Werkstofftechnik für die Dauer von 5 Jahren (bis 2008),

4. eine Stiftungsprofessur der Bes.Gr. C 3 im Fachbereich Optik und Mechantronik für die Dauer von 10 Jahren (bis 2006),

5. eine Stiftungsprofessur der Bes.Gr. C 3 im Fachbereich Maschinenbau und Werkstofftechnik für die Dauer von 10 Jahren (bis 2013).

Zwischensumme Übrige Einnahmen 313,1 a) 313,1

Titelgruppen 71 Einnahmen aus Benutzungsgebühren,

Nebennutzungen u. dgl.

Erläuterung: Vgl. Vermerk bei Tit.Gr. 71 –Ausgaben–.

111 71 136 Benutzungsgebühren sowie sonstige Entgelte 7,7 a) 7,7

93,2 b)

117,6 c)

(2)

119 71 136 Sonstige Einnahmen 73,7 a) 73,7 106,9 b)

199,5 c)

Erläuterung: Einschließlich Ersatzleistungen von Professoren für Aufträge,

die von der Steinbeisstiftung abgewickelt werden.

282 71 136 Beiträge, Zuwendungen und Zuweisungen 3,6 a) 3,6

0,7 b) 4,2 c)

Erläuterung: Hier sind die Beiträge von Studierenden für die Teilnahme an

Exkursionen sowie Zuwendungen und Kostenbeiträge Dritter für die Durch- führung von Exkursionen zu vereinnahmen.

Summe Titelgruppe 71 85,0 a) 85,0

92 Einnahmen aus Drittmitteln und aus anderen Kapiteln des Staatshaushaltsplans

Erläuterung:Vgl. Vermerk bei Tit.Gr. 92 – Ausgaben –.

231 92 136 Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen aus dem 0,0 a) 0,0

öffentlichen Bereich 468,2 b)

0,0 c)

Erläuterung: Unter diese Zweckbestimmung fallen alle Einnahmen aus Zu-

weisungen, Zuschüssen und Aufträgen öffentlich rechtlicher Einrichtungen sowie Drittmittel, die direkt oder indirekt Mitteln der öffentlichen Hand entstammen (Europäische Union, Deutsche Forschungsgemeinschaft, Max-Planck-Gesell- schaft, Sonderforschungsbereiche usw.). Dies gilt auch für andere Einrichtungen, die nach den Drittmittelrichtlinien den öffentlichen Einrichtungen ausdrücklich gleichgestellt sind.

Die Weitergabe von Einnahmen an andere Einrichtungen sind in entsprechen- der Anwendung des § 35 LHO von den Einnahmen abzusetzen.

281 92 136 Einnahmen aus Zuwendungen und Zuschüssen aus 0,0 a) 0,0

sonstigen Bereichen 577,1 b)

540,9 c)

Erläuterung: Unter diese Zweckbestimmung fallen alle Einnahmen aus

Zuwendungen, Zuschüssen und Aufträgen sonstiger Dritter (vgl. Erläute- rungen zu Tit. 231 92).

381 92 990 Einnahmen für besondere Zwecke aus anderen 0,0 a) 0,0

Kapiteln des Staatshaushaltsplans 0,0 b)

5,1 c)

Erläuterung: Unter diese Zweckbestimmung fallen die Zuweisungen aus an-

deren Kapiteln des Landeshaushalts (insbesondere für die Durchführung von

(3)

Ausgaben

Die Tit. 429 01, 547 01, 812 02 und die Tit.Gr. 71 sind gegen- seitig deckungsfähig und übertragbar. Bei diesen Titeln erhöht sich die Ausgabeermächtigung nach näherer Bestimmung des Finanzministeriums und des Wissenschaftsministeriums um die Einsparung durch Nichtbesetzung von Stellen bei Tit. 422 01, 425 01 und 426 01.

Personalausgaben

422 01 136 Bezüge und Nebenleistungen der Beamten 7.181,4 a) 7.302,6

6.753,6 b) 6.060,2 c)

Erläuterung:Vgl. Vermerk bei Tit.Gr. 71.

Der Haushaltsansatz umfasst auch Zulagen nach Maßgabe der besol- dungsgesetzlichen Vorschriften.

425 01 136 Vergütungen der Angestellten 4.025,2 a) 4.231,3

4.149,3 b) 3.719,7 c) Dienstwohnungsinhaber 2003 2004

————————————————————————- 1 0

Erläuterung: Vgl. Vermerk bei Tit.Gr. 71 und Vermerk Nr. 1 bei Tit. 425 01 (Stellenteil).

Veranschlagt sind: Neben den ordentlichen Bezügen für die tariflichen

Angestellten einschließlich der nicht besonders aufgeführten Zulagen 2004

auf Grund von Tarifverträgen Tsd. EUR

5. 1/1 Auszubildende, Praktikanten und sonstige in einem privat- rechtlichen Ausbildungsverhältnis beschäftigte Personen sowie Praxissemesterstudenten

6. Zeitzuschläge, Überstundenvergütungen und Vergütungen nach

§ 34 Abs. 1 Unterabsatz 1 Satz 3 erster Halbsatz BAT 3,6 11. Sonstige Zulagen (Zulagen nach § 33 Abs. 1 Buchst. c BAT) 1,7

D i e n s t w o h n u n g s i n h a b e r : 2003 2004

BAT Verg.Gr. VII/VIb 1 0

(4)

426 01 136 Löhne der Arbeiter, soweit nicht Tit. 429 01 351,6 a) 322,2 322,2 b)

344,5 c) Dienstwohnungsinhaber 2003 2004

————————————————————————- 1 0

Erläuterung: Vgl. Vermerk bei Tit.Gr. 71 und Vermerk Nr. 1 bei Tit. 425 01 (Stellenteil).

Veranschlagt sind: 2004

Neben den Löhnen für die tariflichen Arbeiter Tsd. EUR

2. 3/3 Auszubildende

3. Zeitzuschläge (ausgenommen Zeitzuschläge für Mehrarbeit),

Überstundenlöhne 1,5

D i e n s t w o h n u n g s i n h a b e r : 2003 2004

MTArb Lohngruppe 4-5a 1 0

429 01 136 Sonstige Personalausgaben 43,1 a) 43,1

37,6 b) 34,9 c)

Erläuterung: 2004

Veranschlagt sind: Tsd. EUR

Löhne der nicht vollbeschäftigten Arbeiter und des Reinigungsdienstes 36,7

Sonstige Beschäftigungsentgelte * 6,4

zus. 43,1

Hieraus dürfen auch Umzugskostenvergütungen, Trennungsgelder u. dgl. bezahlt werden.

* Veranschlagt sind die Kosten für Urlaubs-, Krankheitsstellvertretungen und Aushilfen. Hieraus können auch Überstundenvergütungen und Zeitzuschläge zum Ausgleich der Arbeitszeitverkürzung, insbesondere im Bereich der Bibliothek und der Haustechnik bezahlt werden.

Zwischensumme Personalausgaben 11.601,3 a) 11.899,2

(5)

Sächliche Verwaltungsausgaben

547 01 136 Sächliche Verwaltungsausgaben 84,2 a) 84,2

142,9 b) 129,8 c) Die Ausgabeermächtigung erhöht sich um die Einnahmen

bei Tit. 119 51.

Erläuterung: 2004

Veranschlagt sind: Tsd. EUR

Geschäftsbedarf 2,5

Bücher, sonstige Druckerzeugnisse u. dgl. 1,4

Postgebühren 20,1

Haltung von Dienstkraftfahrzeugen u. dgl. 0,8

Maschinen, Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände 1,8

Dienst- und Schutzkleidung 1,1

Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume

(außer Energiebewirtschaftungskosten) 15,7

Sächliche Prüfungskosten 1,1

Zur Durchführung des Arbeitssicherheitsgesetzes, der Gefahr-

stoffverordnung u. dgl. 7,4

Vermischte Verwaltungsausgaben 6,2

Reisekosten, Reisebeihilfen * 24,8

Zur Verfügung des Rektors und der Prorektoren für Aufwand aus

dienstlicher Veranlassung in besonderen Fällen ** 1,3

zus. 84,2

Hieraus können auch Aufwendungen für den Hochschulrat, Amtseinführungen und die Pflege der Außenbeziehungen der Fachhochschule (z.B. Empfang und Bewir- tung von Gästen, Pflege von Partnerschaften und Alumni, Werbemaßnahmen zur Profilierung, Präsentation auf Messen und Kongressen) bestritten werden.

* Veranschlagt sind die Mittel für Dienstreisen, Exkursionen, Beihilfen zu Studien- reisen, Reisen zum Zwecke der Fortbildung, zum Besuch von Fachtagungen und Kongressen im In- und Ausland u. dgl. sowie Wegstreckenentschädigungen für privateigene Kraftfahrzeuge.

** Der Betrag ist verbindlich. Die Ausgaben sind einzeln zu belegen. Eine pau- schale Auszahlung ist nicht zulässig.

Z u g e l a s s e n e F a h r z e u g e : 2003 2004

P K W 3 3

B e s t a n d a n D i e n s t k r a f t f a h r z e u g e n u n d

s e l b s t f a h r e n d e n A r b e i t s m a s c h i n e n : 2003 2004

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen 3 3

Außerdem werden betrieben und unterhalten aus Tit. 547 71:

Kombi-, Einsatz- und Spezialfahrzeuge,

Fahrzeuge mit Sonderausstattung, Funk, usw. 1 1

Zwischensumme Sächliche Verwaltungsausgaben 84,2 a) 84,2

(6)

Ausgaben für Investitionen

812 02 N 136 Ersatzbeschaffung der Telefonanlage 0,0 a) 30,0

0,0 b) 0,0 c)

812 20 136 Ausstattungsmaßnahmen nach dem Hochschulbau- 200,0 a) 0,0

förderungsgesetz 0,0 b)

0,0 c)

Zwischensumme Ausgaben für Investitionen 200,0 a) 30,0

Titelgruppen

Die Mittel der Titelgruppen sind übertragbar. Innerhalb der ein- zelnen Titelgruppen sind die Gruppentitel gegenseitig deckungs- fähig.

71 Aufwand für Lehre und Forschung, Informations- technik, Rechenzentrum und Bibliothek

Die Ausgabeermächtigung erhöht oder vermindert sich um die Mehr- oder Wenigereinnahmen bei Tit.Gr. 71.

Erläuterung: Vgl. Tit.Gr. 71 –Einnnahmen–.

429 71 136 Personalaufwand 570,0 a) 570,0

743,1 b) 450,8 c) Ausgaben sind nur für befristete Beschäftigungsverhältnisse

zulässig.

Erläuterung: 2004

Veranschlagt sind: Tsd. EUR

1. Vergütungen für studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte 12,2 2. Vergütungen und Auslagenersatz für Lehraufträge, Gastvorträge,

Gastprofessuren und Gastdozenturen 505,4

3. Persönliche Prüfungskosten 0,1

4. Weitere Vergütungen und Löhne für Aushilfskräfte 11,0

5. Für das Rechenzentrum 27,6

6. Zur Förderung der studentischen Angelegenheiten 11,6

7. Zur Pflege der Auslandsbeziehungen 2,1

zus. 570,0

Zu 1: Zum aushilfsweisen Einsatz in den Labors, Werkstätten und zentralen Einrichtungen.

Zu 2: Hieraus können auch Vergütungen für befristet Beschäftigte im Rahmen des von der Landesregierung am 19.9.2000 beschlossenen kurzfristigen Informatik- Sonderprogramms bestritten werden.

(7)

547 71 136 Sachaufwand 1.125,0 a) 1.125,0 965,3 b)

978,7 c) Hieraus dürfen auch Reisekostenvergütungen und Reisebeihilfen

für Reisen, die für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, Pflichtexkursionen sowie die Praxissemester- und Diplomarbei- tenbetreuung unmittelbar erforderlich sind, bestritten werden.

Erläuterung: 2004

Veranschlagt sind: Tsd. EUR

1. Aufwand für Informationstechnik 33,1

2. Für das Rechenzentrum 238,0

3. Für die Bibliothek 68,5

4. Für Lehre und Forschung 765,1

5. Zur Förderung der studentischen Angelegenheiten 14,3

6. Zur Pflege der Auslandsbeziehungen 6,0

zus. 1 125,0

Hier sind alle Mittel der HGr. 5 zusammengefasst, insb. die laufenden und ein- maligen Gebühren und Kosten für Fernmeldeanlagen sowie die Kosten für die Beschaffung, Anmietung, den Betrieb und die Unterhaltung von Geräten.

Zu 5: Veranschlagt sind die Mittel zur Förderung von Studierenden nach § 3 Abs. 3 und 4 FHG.

Anzahl der in Wohnungen von Landesbediensteten

vorhandenen dienstlichen Fernsprechanschlüsse: 2003 2004

1 0

681 71 142 Stipendien 0,0 a) 0,0

0,0 b) 0,0 c) Ausgaben für Stipendien können nur für vom Wissen-

schaftsministerium im Rahmen bestehender Programme vergebene Stipendien geleistet werden.

811 71 136 Erwerb von Dienstfahrzeugen und dgl. 0,0 a) 0,0

0,0 b) 0,0 c)

812 71 136 Erwerb von Maschinen, Geräten, Ausstattungs- und 324,3 a) 259,4

Ausrüstungsgegenständen u. dgl. 149,1 b)

101,7 c)

Erläuterung: 2004

Veranschlagt sind: Tsd. EUR

1. Für das Rechenzentrum 5,4

2. Für Lehre und Forschung 254,0

zus. 259,4

Veranschlagt sind die Mittel für die Erneuerung und Ergänzung der Einrichtung und Ausstattung. Die Mittel werden benötigt, um die Ausstattung der Fachhoch- schule auf dem für die Lehre notwendigen Stand zu halten. Aus den Mitteln kön- nen auch Reinvestitionen für die Verwaltung bis zu höchstens 10 v.H. des Ansatzes getätigt werden.

981 71 990 Zuführung an Kap. 1208 Tit. 381 01 bzw. 381 04 für 0,0 a) 0,0

Baumaßnahmen und für Bauunterhaltungsmaßnahmen 0,0 b)

0,0 c)

(8)

92 Ausgaben aus Drittmitteln und aus anderen Kapiteln des Staatshaushaltsplans

Ausgaben sind in Höhe der Einnahmen bei Tit.Gr. 92 zulässig.

Erläuterung: Vgl. Tit.Gr. 92 – Einnahmen –.

429 92 136 Personalaufwand 0,0 a) 0,0

811,6 b) 690,8 c)

547 92 136 Sachaufwand 0,0 a) 0,0

249,1 b) 212,1 c)

681 92 142 Stipendien 0,0 a) 0,0

55,1 b) 56,9 c)

811 92 136 Erwerb von Dienstfahrzeugen und dgl. 0,0 a) 0,0

0,0 b) 0,0 c)

812 92 136 Erwerb von Maschinen, Geräten, Ausstattungs- und 0,0 a) 0,0

Ausrüstungsgegenständen u. dgl. 23,1 b)

85,5 c)

981 92 990 Zuführung an Kap. 1208 Tit. 381 01 bzw. 381 04 für 0,0 a) 0,0

Baumaßnahmen und Bauunterhaltungsmaßnahmen 0,0 b)

0,0 c)

Summe Titelgruppe 92 0,0 a) 0,0

Gesamtausgaben 13.904,8 a) 13.967,8

Abschluss Kapitel 1440

Verwaltungseinnahmen 81,4 a) 81,4

Übrige Einnahmen 316,7 a) 316,7

Gesamteinnahmen 398,1 a) 398,1

Personalausgaben 12.171,3 a) 12.469,2

Sächliche Verwaltungsausgaben 1.209,2 a) 1.209,2

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