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(1)

Tollwut-Antikörper-Nachweis bei Hund und Katze

Fachgespräch Tierseuchenbekämpfung und Tiergesundheit 30.11.2011

Susanne Kenklies

(2)

Mit Hund und Katz‘

auf Reisen

Bevor man sich mit seinem Haustier auf Reisen begibt, sollte man sich frühzeitig über

Einreisebedingungen des Ziellandes informieren.

Das gilt für:

• Reisen innerhalb der EU

• Wiedereinreise in die EU nach dem Urlaub

• Einreise aus Drittstaat in die EU, Bedingungen abhängig vom Tollwutstatus des Herkunftslandes

• Reise in nicht-EU-Staaten, die bestimmte Bedingungen fordern z.B. Australien,

Neuseeland, Japan, Taiwan, …

(3)

Rechtliche Grundlage

EU-Verordnung 998/2003, gültig ab 3. Juli 2004

„Veterinärbedingungen für die Verbringung von Heimtieren zu anderen als Handelszwecken …“

(Vorher galt RL 92/65/EWG des Rates

„…über die tierseuchenrechtlichen Bedingungen für den Handel mit Tieren, Samen, Eizellen und Embryonen in der Gemeinschaft sowie für ihre Einfuhr

in die Gemeinschaft,…“)

Schutz vor Einschleppung von Tollwut und anderen Krankheiten in die EU aus Drittstaaten und besonders nach Irland, vereinigtes Königreich, Malta und Schweden

Harmonisierung der Veterinärbedingungen für die Verbringung von Heimtieren

Beachtung der verbesserten Tollwutsituation in Europa durch

flächendeckende Köderauslage zur Bekämpfung der Fuchs-/ Wildtollwut Alternative für 6-monatige Quarantäne sollte Reisen mit Haustieren

vereinfachen und gleiche Sicherheit gewährleisten

(Umgehung der Quarantäne auch schon vorher nach RL 92/65/EWG möglich)

(4)

VO EG/998/2003

a) Verbringung zwischen Mitgliedstaaten

Kennzeichnung des Tieres

elektronisches Kennzeichen (Transponder, Chip)

deutlich erkennbare Tätowierung noch bis 2012 (galt 8 Jahre)

Tollwutimpfung

Heimtierausweis (Muster in 2003/803/EWG festgelegt) Tollwutimpfungen und ggf. Auffrischungsimpfung attestieren

Ungeimpfte Tiere unter 3 Mo

Verbringung möglich, wenn eigener Ausweis

vorhanden und Tier am Ort der Geburt ohne Kontakt zu Wildtieren verblieben oder von Mutter begleitet

(5)

Sonderregelung bei Reisen innerhalb EU

• Für Irland, Schweden, Vereinigtes Königreich und Malta

zunächst auf 5 Jahre begrenzt (2009), zweite Verlängerung bis 31.12.2011:

– Kennzeichnung mit Chip – Heimtierausweis

– Nachweis des Impferfolges durch Antikörperbestimmung

mind. 0,5 IE

gilt lebenslang, wenn Tier nach Herstellerangaben regelmäßig dokumentiert geimpft wird

– Beachtung von einzelstaatlich festgelegten Fristen – Kein Verbringen von Tieren < 3 Mo

Fällt ab 01.01.2012 weg!

(6)

VO EG/998/2003

b) Verbringung in EU aus Drittländern

Aus gelistetem Drittland in EU (VO EG/592/2004, Tollwut unter Kontrolle oder tollwutfrei)

wie innerhalb der EU

Gesundheitsbescheinigung oder Ausweis (Kroatien, Schweiz, Gibraltar, San Marino)

Aus nicht gelistetem Drittland in EU Kennzeichnung

Tollwutimpfung

Nachweis von mind. 0,5 IE 30 Tage nach Impfung und 3 Mo vor Eintritt in EU (Datum der Probenahme)

Gesundheitsbescheinigung

Keine 3-Monatsfrist bei Wiedereintritt, wenn Antikörpertitrierung vor der Reise im Heimtierausweis dokumentiert ist

(7)

Verbringung in EU aus Drittländern

Heimtierausweis oder

Gesundheitsbescheinigung Wartefrist 3 Mo

Titerbestimmung Heimtierausweis oder

Gesundheitsbescheinigung

Tollwutimpfung Tollwutimpfung

Kennzeichnung: Chip Kennzeichnung: Chip

nicht gelistetes Drittland gelistetes Drittland

(8)

Länderspezifische Fristen und andere Bedingungen

Vereinigtes Königreich

Kennzeichnung mit Chip

Heimtierausweis

Tollwutimpfung

Titerbestimmung von mind. 0,5 IE nur noch aus nicht gelisteten Drittländern

(Behandlung gegen Zecken und Echinokokken)

Keine Einreise von gefährlichen Hunden

Einreise mit zugelassenem Transportunternehmen auf zugelassener Route

Weitere Informationen unter:

http://www.defra.gov.uk/wildlife-pets/pets/travel/pets/pet-owners/

(9)

Länderspezifische Fristen und andere Bedingungen

Schweden

Kennzeichnung mit Chip

Heimtierausweis

Tollwutimpfung

Titerbestimmung von mind. 0,5 IE nur noch aus nicht gelisteten Drittländern

Blutprobenahme frühestens 120 Tage, spätestens 365 Tage nach Impfung

Behandlung gegen Echinokokken max. 10 Tage vor Einreise

Weitere Informationen unter: www.sjv.se/swedishboardofagriculture/

(10)

Länderspezifische Fristen und andere Bedingungen

Norwegen

Wie Schweden

Zusätzlich Impfung gegen Leptospiren und Staupe

Finnland

Wie EU-Land

Zusätzlich Echinokokken-Behandlung

Für andere Länder (Japan, Taiwan, Australien, …) aktuelle Informationen im Internet (Botschaften oder

Landwirtschaftsministerium) suchen

(11)

• Nur durch zugelassene Labore ab 2001

• aktuelle Liste in EU-Entsch. 2005/293/EG

• Zulassung nur, wenn jährliche Eignungsprüfung bestanden wird

• Prüfung der Labore durch das OIE-

Referenzlabor „Anses“

(Agence nationale de sécurité sanitaire),

in Nancy Frankreich

• Bericht an EU-Kommission

• Derzeit sieben Labore in Deutschland zugelassen

Wer untersucht?

(12)

Tollwut-Antikörper-Untersuchungen am LAV

Seit 2002 durch EU zugelassen (2002/341/EG)

Seither > 2700 Proben von Hunden und Katzen untersucht Meist „Reisetiere“ nach England und Skandinavien, auch

nach Taiwan, Japan, Australien, Neuseeland

Regelmäßig „Importtiere“ aus nicht gelisteten Drittstaaten, z.B. Kuba, Libyen, Jordanien, Mexico, China, Thailand, Taschkent, Georgien, Türkei, Bulgarien, …..

2005 - 2006 viele Einsendungen von im Ausland engagierten Tierschützern (Türkei, Bulgarien)

(13)

Bei Einsendung beachten

• Evtl. Fristen des Ziellandes in Erfahrung bringen

• Ausreichend nicht gerinnungsgehemmtes Blut abnehmen mind. 2 ml

• Auslaufsicher, bruchsicher und verlustsicher verpacken Probe gilt als freigestellte veterinärmedizinische Probe, so verpacken, dass Austritt des Inhalts unter allen Umständen verhindert wird, niemals normalen

Briefumschlag verwenden!

• Ansatz meistens mittwochs

bei eiligen Proben vorher anrufen!

• Gebühr 50 €

(14)

Untersuchungen 2002 - 2010

0 100 200 300 400 500 600

2002

2003

2004

2005

2006

2007

2008

2009

2010 Jahr

Anzahl Hund

Hund positiv Katze

Katze positiv

(15)

Impfstoffe gegen Tollwut

Firmen: Intervet, Merial, Pfizer, Virbac, Riemser Arzneimittel

Insgesamt 21 Impfstoffe, häufig Kombi-Impfstoffe Impfschema: 12. + 16. Woche, 15. Monat,

Wiederholungimpfungen nach Herstellerangaben bis zu drei Jahren bei Hunden, vier Jahren bei Katzen!!

Prüfung der Impfstoffe mit Challengeinfektion nicht nach Antikörpertiter oder Einheiten

reicht der Antikörpertiter zum Verreisen aus?

0,5 IE willkürliche Grenze, nicht unbedingt Maß für Infektionsschutz

(16)

Übersicht zu Immunitätsdauer

PEI gibt Übersicht zu Impfstoffen und

Immunitätsdauer der Tollwutkomponente:

ww.pei.de

in blauer Leiste „Arnzeimittel“ auswählen links „Tierimpfstoffe“ auswählen

Tierart „Hund“ oder „Katze“ auswählen

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Was kann Antikörpertiter/ IE beeinflussen?

Wahl des Impfstoffs

Grundimmunisierung 1x oder 2 x

Abstand der Grundimmunisierung (4 Wo oder 7 – 10 Tage)

Größe der Rasse (große Rassen bilden weniger gut Antikörper, ausgleichbar mit Wdh.-Impfung)

Anzahl der Wiederholungsimpfungen

Alter des Tieres (schlechtere Titerentwicklung bei Tieren < 6 Mo und > 5 Jahren)

Abstand zwischen letzter Impfung und Blutprobenahme

Anderweitige Belastung des Tieres (Schlittenhunde im Training)

Lit: Berndtsson et al., 2011, 53:22: Factors associated with the success of rabies vaccination of dogs in Sweden

Acta Vet Scand

Zanoni et al., 2010, Dec;(12):561-8: Walking the dog and moving the cat: rabies serology in the context of international pet travel schemes

Schweiz Arch Tierheilkd

(18)

Deutschland ist seit 28. Sept. 2008 OIE- Tollwut-frei

Einschleppungsrisiko über Wildtiere gering Einschleppungsrisiko über illegal importierte

Heimtiere vorhanden Fledermaustollwut!

Ist der ganze Aufwand notwendig?

Ja, solange die Karten so rot sind!

(19)
(20)
(21)

Fazit/ Zusammenfassung

• Vor Reisen mit Haustieren

immer aktuelle Informationen der Zielländer beachten

• Rechtzeitig informieren

• Tollwutimpfung auch ohne

Auslandsreisen nicht vergessen

• Keinen Gerinnungshemmer

verwenden, gut verpacken

(22)

Dank an das Laborteam!

Viola Budzynski Anke Bräsecke Kerstin Schenk

Janine Werth

Vielen Dank für die

Aufmerksamkeit!

(23)

Untersuchungsmethode

FAVN =

Fluorescent Antibody Virus Neutralization

Der FAVN folgt dem Prinzip des SNT/

VNT mit Fluoreszenzfarbstoff-markierten

Antikörpern gegen das Tollwutvirus, da es

ohne Zellveränderungen (CPE) wächst.

(24)

FAVN - Durchführung

• Durchführung aller Arbeiten im L3-Labor

• Benötigtes Material: mind. 0,5 ml Serum (d.h. ohne Gerinnungshemmer!)

• Blutprobe zentrifugieren, abseren

• Serum 30 min bei 56°C inaktivieren

• Titration des Serums in 3er-Logarithmen 1:3, 1:9, 1:27,….1:729 in Mikrotiterplatte

• Immer Mitführen eines WHO-Serums mit definiert 0,5 IE

• Zugabe von je 50 µl Virussuspension, Inkubation 1 h bei 37°C

(25)

Im L3-Labor

(26)

• Zugabe von frisch abtrypsinierten BHK-Zellen

• Inkubation 48 h bei 37°C und 5 % CO 2

• Absaugen des Serum-Virusgemisches

• Fixierung der Zellen mit Aceton

• Inkubation von Konjugat (Antikörper mit gekoppeltem FITC)

• Ablesung jeder einzelnen Kavität unter dem Fluoreszenzmikroskop

• Berechnung des Virustiters, der Antikörpertiter und der internationalen Einheiten

• Ansatz meist von Mittwoch zu Freitag Ergebnis montags in die Post

FAVN - Durchführung

(27)

Prinzip FAVN

1. Patientenserum positiv

2. Patientenserum negativ oder < 0,5 IE

(28)

Fluoreszenz

Unter dem Mikroskop sichtbare Fluoreszenz

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