Tollwut-Antikörper-Nachweis bei Hund und Katze
Fachgespräch Tierseuchenbekämpfung und Tiergesundheit 30.11.2011
Susanne Kenklies
Mit Hund und Katz‘
auf Reisen
Bevor man sich mit seinem Haustier auf Reisen begibt, sollte man sich frühzeitig über
Einreisebedingungen des Ziellandes informieren.
Das gilt für:
• Reisen innerhalb der EU
• Wiedereinreise in die EU nach dem Urlaub
• Einreise aus Drittstaat in die EU, Bedingungen abhängig vom Tollwutstatus des Herkunftslandes
• Reise in nicht-EU-Staaten, die bestimmte Bedingungen fordern z.B. Australien,
Neuseeland, Japan, Taiwan, …
Rechtliche Grundlage
EU-Verordnung 998/2003, gültig ab 3. Juli 2004
„Veterinärbedingungen für die Verbringung von Heimtieren zu anderen als Handelszwecken …“
(Vorher galt RL 92/65/EWG des Rates
„…über die tierseuchenrechtlichen Bedingungen für den Handel mit Tieren, Samen, Eizellen und Embryonen in der Gemeinschaft sowie für ihre Einfuhr
in die Gemeinschaft,…“)
Schutz vor Einschleppung von Tollwut und anderen Krankheiten in die EU aus Drittstaaten und besonders nach Irland, vereinigtes Königreich, Malta und Schweden
Harmonisierung der Veterinärbedingungen für die Verbringung von Heimtieren
Beachtung der verbesserten Tollwutsituation in Europa durch
flächendeckende Köderauslage zur Bekämpfung der Fuchs-/ Wildtollwut Alternative für 6-monatige Quarantäne sollte Reisen mit Haustieren
vereinfachen und gleiche Sicherheit gewährleisten
(Umgehung der Quarantäne auch schon vorher nach RL 92/65/EWG möglich)
VO EG/998/2003
a) Verbringung zwischen Mitgliedstaaten
• Kennzeichnung des Tieres
elektronisches Kennzeichen (Transponder, Chip)
deutlich erkennbare Tätowierung noch bis 2012 (galt 8 Jahre)
• Tollwutimpfung
• Heimtierausweis (Muster in 2003/803/EWG festgelegt) Tollwutimpfungen und ggf. Auffrischungsimpfung attestieren
• Ungeimpfte Tiere unter 3 Mo
Verbringung möglich, wenn eigener Ausweis
vorhanden und Tier am Ort der Geburt ohne Kontakt zu Wildtieren verblieben oder von Mutter begleitet
Sonderregelung bei Reisen innerhalb EU
• Für Irland, Schweden, Vereinigtes Königreich und Malta
zunächst auf 5 Jahre begrenzt (2009), zweite Verlängerung bis 31.12.2011:
– Kennzeichnung mit Chip – Heimtierausweis
– Nachweis des Impferfolges durch Antikörperbestimmung
mind. 0,5 IE
gilt lebenslang, wenn Tier nach Herstellerangaben regelmäßig dokumentiert geimpft wird
– Beachtung von einzelstaatlich festgelegten Fristen – Kein Verbringen von Tieren < 3 Mo
Fällt ab 01.01.2012 weg!
VO EG/998/2003
b) Verbringung in EU aus Drittländern
• Aus gelistetem Drittland in EU (VO EG/592/2004, Tollwut unter Kontrolle oder tollwutfrei)
wie innerhalb der EU
Gesundheitsbescheinigung oder Ausweis (Kroatien, Schweiz, Gibraltar, San Marino)
• Aus nicht gelistetem Drittland in EU Kennzeichnung
Tollwutimpfung
Nachweis von mind. 0,5 IE 30 Tage nach Impfung und 3 Mo vor Eintritt in EU (Datum der Probenahme)
Gesundheitsbescheinigung
Keine 3-Monatsfrist bei Wiedereintritt, wenn Antikörpertitrierung vor der Reise im Heimtierausweis dokumentiert ist
Verbringung in EU aus Drittländern
Heimtierausweis oder
Gesundheitsbescheinigung Wartefrist 3 Mo
Titerbestimmung Heimtierausweis oder
Gesundheitsbescheinigung
Tollwutimpfung Tollwutimpfung
Kennzeichnung: Chip Kennzeichnung: Chip
nicht gelistetes Drittland gelistetes Drittland
Länderspezifische Fristen und andere Bedingungen
Vereinigtes Königreich
• Kennzeichnung mit Chip
• Heimtierausweis
• Tollwutimpfung
• Titerbestimmung von mind. 0,5 IE nur noch aus nicht gelisteten Drittländern
• (Behandlung gegen Zecken und Echinokokken)
• Keine Einreise von gefährlichen Hunden
• Einreise mit zugelassenem Transportunternehmen auf zugelassener Route
Weitere Informationen unter:
http://www.defra.gov.uk/wildlife-pets/pets/travel/pets/pet-owners/
Länderspezifische Fristen und andere Bedingungen
Schweden
• Kennzeichnung mit Chip
• Heimtierausweis
• Tollwutimpfung
• Titerbestimmung von mind. 0,5 IE nur noch aus nicht gelisteten Drittländern
• Blutprobenahme frühestens 120 Tage, spätestens 365 Tage nach Impfung
• Behandlung gegen Echinokokken max. 10 Tage vor Einreise
Weitere Informationen unter: www.sjv.se/swedishboardofagriculture/
Länderspezifische Fristen und andere Bedingungen
Norwegen
• Wie Schweden
• Zusätzlich Impfung gegen Leptospiren und Staupe
Finnland
• Wie EU-Land
• Zusätzlich Echinokokken-Behandlung
Für andere Länder (Japan, Taiwan, Australien, …) aktuelle Informationen im Internet (Botschaften oder
Landwirtschaftsministerium) suchen
• Nur durch zugelassene Labore ab 2001
• aktuelle Liste in EU-Entsch. 2005/293/EG
• Zulassung nur, wenn jährliche Eignungsprüfung bestanden wird
• Prüfung der Labore durch das OIE-
Referenzlabor „Anses“
(Agence nationale de sécurité sanitaire),in Nancy Frankreich
• Bericht an EU-Kommission
• Derzeit sieben Labore in Deutschland zugelassen
Wer untersucht?
Tollwut-Antikörper-Untersuchungen am LAV
Seit 2002 durch EU zugelassen (2002/341/EG)
Seither > 2700 Proben von Hunden und Katzen untersucht Meist „Reisetiere“ nach England und Skandinavien, auch
nach Taiwan, Japan, Australien, Neuseeland
Regelmäßig „Importtiere“ aus nicht gelisteten Drittstaaten, z.B. Kuba, Libyen, Jordanien, Mexico, China, Thailand, Taschkent, Georgien, Türkei, Bulgarien, …..
2005 - 2006 viele Einsendungen von im Ausland engagierten Tierschützern (Türkei, Bulgarien)
Bei Einsendung beachten
• Evtl. Fristen des Ziellandes in Erfahrung bringen
• Ausreichend nicht gerinnungsgehemmtes Blut abnehmen mind. 2 ml
• Auslaufsicher, bruchsicher und verlustsicher verpacken Probe gilt als freigestellte veterinärmedizinische Probe, so verpacken, dass Austritt des Inhalts unter allen Umständen verhindert wird, niemals normalen
Briefumschlag verwenden!
• Ansatz meistens mittwochs
bei eiligen Proben vorher anrufen!
• Gebühr 50 €
Untersuchungen 2002 - 2010
0 100 200 300 400 500 600
2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010 Jahr
Anzahl Hund
Hund positiv Katze
Katze positiv
Impfstoffe gegen Tollwut
Firmen: Intervet, Merial, Pfizer, Virbac, Riemser Arzneimittel
Insgesamt 21 Impfstoffe, häufig Kombi-Impfstoffe Impfschema: 12. + 16. Woche, 15. Monat,
Wiederholungimpfungen nach Herstellerangaben bis zu drei Jahren bei Hunden, vier Jahren bei Katzen!!
Prüfung der Impfstoffe mit Challengeinfektion nicht nach Antikörpertiter oder Einheiten
reicht der Antikörpertiter zum Verreisen aus?
0,5 IE willkürliche Grenze, nicht unbedingt Maß für Infektionsschutz
Übersicht zu Immunitätsdauer
PEI gibt Übersicht zu Impfstoffen und
Immunitätsdauer der Tollwutkomponente:
ww.pei.de
in blauer Leiste „Arnzeimittel“ auswählen links „Tierimpfstoffe“ auswählen
Tierart „Hund“ oder „Katze“ auswählen
Was kann Antikörpertiter/ IE beeinflussen?
• Wahl des Impfstoffs
• Grundimmunisierung 1x oder 2 x
• Abstand der Grundimmunisierung (4 Wo oder 7 – 10 Tage)
• Größe der Rasse (große Rassen bilden weniger gut Antikörper, ausgleichbar mit Wdh.-Impfung)
• Anzahl der Wiederholungsimpfungen
• Alter des Tieres (schlechtere Titerentwicklung bei Tieren < 6 Mo und > 5 Jahren)
• Abstand zwischen letzter Impfung und Blutprobenahme
• Anderweitige Belastung des Tieres (Schlittenhunde im Training)
Lit: Berndtsson et al., 2011, 53:22: Factors associated with the success of rabies vaccination of dogs in Sweden
Acta Vet Scand
Zanoni et al., 2010, Dec;(12):561-8: Walking the dog and moving the cat: rabies serology in the context of international pet travel schemes
Schweiz Arch Tierheilkd
Deutschland ist seit 28. Sept. 2008 OIE- Tollwut-frei
Einschleppungsrisiko über Wildtiere gering Einschleppungsrisiko über illegal importierte
Heimtiere vorhanden Fledermaustollwut!
Ist der ganze Aufwand notwendig?
Ja, solange die Karten so rot sind!
Fazit/ Zusammenfassung
• Vor Reisen mit Haustieren
immer aktuelle Informationen der Zielländer beachten
• Rechtzeitig informieren
• Tollwutimpfung auch ohne
Auslandsreisen nicht vergessen
• Keinen Gerinnungshemmer
verwenden, gut verpacken
Dank an das Laborteam!
Viola Budzynski Anke Bräsecke Kerstin Schenk
Janine Werth
Vielen Dank für die
Aufmerksamkeit!
Untersuchungsmethode
FAVN =
Fluorescent Antibody Virus Neutralization
Der FAVN folgt dem Prinzip des SNT/
VNT mit Fluoreszenzfarbstoff-markierten
Antikörpern gegen das Tollwutvirus, da es
ohne Zellveränderungen (CPE) wächst.
FAVN - Durchführung
• Durchführung aller Arbeiten im L3-Labor
• Benötigtes Material: mind. 0,5 ml Serum (d.h. ohne Gerinnungshemmer!)
• Blutprobe zentrifugieren, abseren
• Serum 30 min bei 56°C inaktivieren
• Titration des Serums in 3er-Logarithmen 1:3, 1:9, 1:27,….1:729 in Mikrotiterplatte
• Immer Mitführen eines WHO-Serums mit definiert 0,5 IE
• Zugabe von je 50 µl Virussuspension, Inkubation 1 h bei 37°C
Im L3-Labor
• Zugabe von frisch abtrypsinierten BHK-Zellen
• Inkubation 48 h bei 37°C und 5 % CO 2
• Absaugen des Serum-Virusgemisches
• Fixierung der Zellen mit Aceton
• Inkubation von Konjugat (Antikörper mit gekoppeltem FITC)
• Ablesung jeder einzelnen Kavität unter dem Fluoreszenzmikroskop
• Berechnung des Virustiters, der Antikörpertiter und der internationalen Einheiten
• Ansatz meist von Mittwoch zu Freitag Ergebnis montags in die Post
FAVN - Durchführung
Prinzip FAVN
1. Patientenserum positiv
2. Patientenserum negativ oder < 0,5 IE
Fluoreszenz
Unter dem Mikroskop sichtbare Fluoreszenz