08.12.2010
A N T W O R T
zu der
Anfrage der Abgeordneten Gisela Kolb (SPD)
betr.: Beschäftigungsquote behinderter Menschen im Landesdienst
Vorbemerkung der Fragestellerin:
„Indikator für die Integration behinderter Menschen ist ihre Teilhabe am Arbeitsleben. Abhängig von der Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist jeder öffentliche und private Arbeitgeber grund- sätzlich verpflichtet, wenigstens fünf Prozent der Plätze mit schwerbehinderten Menschen zu be- setzen. Einmal jährlich müssen alle beschäfti- gungspflichtigen Arbeitgeber der Agentur für Arbeit und den Integrationsämtern melden, in welchen Umfang sie Menschen mit einer Schwerbehinde- rung oder Gleichgestellte beschäftigen.“
Vorbemerkung der Landesregierung:
Hauptziel des Sozialgesetzbuches- Neuntes Buch- (SGB IX) – Rehabilitation und Teil- habe behinderter Menschen - ist es, Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern, Benachteiligungen zu vermeiden oder ihnen entgegenzuwirken. Um dieses Ziel zu unterstützen und die Einstellungs- und Beschäf- tigungschancen schwerbehinderter Menschen zu erhöhen und somit einen Beitrag zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen zu leisten, hat der Ge- setzgeber ein System der Beschäftigungspflicht der Arbeitgeber einerseits und der Pflicht zur Zahlung einer Ausgleichsabgabe andererseits geschaffen.
Seit dem 01.01.2001 ist jeder private oder öffentliche Arbeitgeber, der über mindestens 20 Arbeitsplätze (vorher 16) verfügt, grundsätzlich verpflichtet, wenigstens 5 Prozent (vorher 6 Prozent) dieser Plätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen (§ 71 SGB IX).
Über die Zahl der beschäftigten schwerbehinderten Menschen informieren die Ergeb- nisse des Anzeigeverfahrens. Einmal jährlich müssen alle beschäftigungspflichtigen Arbeitgeber der Agentur für Arbeit und den Integrationsämtern melden, in welchem Umfang sie Schwerbehinderte oder Gleichgestellte beschäftigen (§ 80 SGB IX).
Ausgegeben: 08.12.2010 (01.10.2010)
Wie hat sich die Beschäftigungssituation behinder- ter Menschen im Landesdienst in den Jahren 2008 und 2009 entwickelt?
(Bitte tabellarische Angabe, unterteilt nach Ar- beitsplätzen, Pflichtplätzen, besetzten Plätzen und Ist-Quote, aufgeschlüsselt nach Ministerien, Ge- richten und Staatsanwaltschaften, Hochschulen, Landesbetrieben gemäß §26 LHO und juristischen Personen des privaten Rechts, an denen eine Mehrheitsbeteiligung des Landes besteht.)
Zu Frage 1:
Tabelle über die Erfüllung der Beschäftigungspflicht in den Jahren 2008 und 2009
Jahr 2008 Jahr 2009
Dienststelle
Arbeitsplätze - Jahres- durch-schnittlich - Pflichtplätze (5 v.H.) mit schwerbeh. Men- schen besetzte Arbeits- plätze - Jahresdurch- schnittlich - Ist-Quote i.v.H. Arbeitsplätze - Jahres- durch-schnittlich - Pflichtplätze (5 v.H.) mit schwerbeh. Men- schen besetzte Arbeits- plätze - Jahresdurch- schnittlich - Ist-Quote i.v.H.
Landtag 86 4 3 3,49 85 4 2 2,35 Staatskanzlei 137 7 5,25 3,83 152 8 6,42 4,22
Ministerium f. Inneres u. Sport 3726 186 226,4 6,08 3772 189 262,08 6,95 Ministerium der Finanzen 2101 105 233,42 11,11 2083 104 236,08 11,33
Ministerium für Justiz, Arbeit,
Gesundheit und Soziales 1158 58 115 9,93 1130 57 104 9,20 Staatsanwaltschaft 199 10 14 7,04 199 10 14 7,04
Gerichte 1269 63 79 6,23 1250 63 72 5,76 Gesamter Geschäftsbereich 2626 131 208 7,92 2579 129 190 7,37
Ministerium für Bildung, Familie,
Frauen und Kultur 8406 420 332,6 3,96 8449 422 331,75 3,93 Ministerium für Wirtschaft und
Wissenschaft 302 15 23 7,62 297 15 19 6,40
Hochschulen 381 19 2 0,52 385 19 4 1,04 Landesbetriebe 560 28 44 7,86 502 25 45 8,96 Gesamter Geschäftsbereich 1243 62 69 5,55 1184 59 68 5,74
Ministerium für Umwelt 265 13 18 6,79 269 13 20,25 7,53 Landesbetriebe 902 45 66,25 7,34 941 47 77,17 8,20 Gesamter Geschäftsbereich 1167 58 84,25 7,22 1210 61 97,42 8,05
Danach wurde für das Berichtsjahr 2008 eine Quote von 5,96 Prozent erreicht. Diese Zahl konnte im Jahre 2009 nochmals auf 6,12 Prozent gesteigert werden Im Jahre 2007 hatte die Quote noch 5,88 Prozent betragen. Die geforderte Beschäftigungsquote für schwerbehinderte Menschen von 5 Prozent ist damit deutlich überschritten und der öffentliche Dienst wird im Bereich der Landesverwaltung seiner Vorbildfunktion aber- mals gerecht.
Wurden in den letzten beiden Jahren die Bemü- hungen verstärkt, behinderte Menschen einzustel- len? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?
Zu Frage 2 :
Die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen und deren Teilhabe am Arbeits- und Gesellschaftsleben gehört zu den wichtigsten Leitzielen der Saarländischen Behinder- tenpolitik.
Das Saarland nimmt im bundesweiten Vergleich bei der Beschäftigungsquote im Be- reich der obersten Landesbehörden seit Jahren eine Spitzenposition ein. Im Jahre 2009 konnte hier das viertbeste Ergebnis aller Bundesländer erzielt werden. Der Bun- desdurchschnitt lag hier im Jahre 2009 bei 5,79 Prozent.
Ausdruck dieser Verpflichtung gegenüber den behinderten Beschäftigten der Landes- verwaltung sind die überarbeiteten Richtlinien zur Integration und Gleichstellung von schwerbehinderten Menschen in der Saarländischen Landesverwaltung vom 19. De- zember 2005 (vorher Fürsorgeerlass), die Nachteilsausgleiche und Verbesserungen bei der Einstellung sowie bei dienst- und arbeitsrechtlichen Angelegenheiten schwer- behinderter Mitarbeiter vorsieht.
Die Umsetzung dieser Richtlinie im Bereich der Einstellung und Beschäftigung erfolgt bei allen obersten Landesbehörden durch:
- standardisierte Ausschreibungstexte, die auf eine bevorzugte Einstellung schwer- behinderter Menschen bei gleicher Eignung hinweisen und
- Anfragen an die Bundesagentur für Arbeit, bezüglich der Benennung geeigneter Stellenbewerber aus der Zielgruppe der schwerbehinderten Menschen.
Darüber hinaus hat die saarländische Landesregierung für die obersten Landesbehör- den und ihre nachgeordneten Dienststellen am 30.07.2009 mit der Schwerbehinder- tensondervertretung und der Personalsondervertretung eine ressortübergreifende, für alle Dienststellen gültige Rahmenintegrationsvereinbarung abgeschlossen, die Rege- lungen im Zusammenhang mit der Eingliederung schwerbehinderter Menschen, insbe- sondere für die Personalplanung und die Arbeitsplatzgestaltung enthält.
Damit hat das Saarland als eines der ersten Bundesländer ihre gesetzliche Verpflich- tung nach § 83 SGB IX erfüllt.
Wie viele Ausbildungsplätze sind im Landesdienst mit behinderten Menschen besetzt? Wie hat sich die Situation in den letzten beiden Jahren entwi- ckelt? (Bitte tabellarische Auflistung, Aufschlüsse- lung wie oben.)
Wie hat sich der Anteil behinderter Menschen bei den Neueinstellungen im Landesdienst in den ver- gangenen zehn Jahren entwickelt?
(Bitte tabellarische Auflistung, Aufschlüsselung wie oben.)
Zu den Fragen 3 und 4:
Wegen des thematischen Zusammenhangs werden die Fragen 3 und 4 gemeinsam beantwortet.
Tabelle 1: Überblick über die Gesamtzahl der besetzten Ausbildungsstellen in der Lan- desverwaltung:
Mit schwerbehinderten Menschen besetzte Ausbildungsplätze
Dienststelle Jahr Jahr Jahr Jahr Jahr Jahr Jahr Jahr Jahr Jahr 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009
Landtag 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Staatskanzlei 0 0 0 0 0 1 1 0 0 0
Ministerium f. Inneres u.
Europaangelegenheiten 0 0 0 1 1 1 0 1 1 0
Ministerium der Finanzen 0 2 5 3 4 1 3 4 0 0
Landesbetriebe 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Ministerium für Justiz 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Gerichte 0 0 0 0 3 0 0 0 0 0
Ministerium für Arbeit, Familie, Prävention, Sozia- les und Sport
0 0 0 0 2 0 0 0 1 1 Ministerium für Gesund-
heit und Verbraucher- schutz
0
Ministerium für Bildung 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Hochschulen 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Ministerium für Wirtschaft
und Wissenschaft 0 0 0 0 0 0 1 1 0 0
Ministerium für Umwelt 1 0 1 1 1 1 1 0 0 0
Landesbetriebe 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1
Rechnungshof 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Sum-
me
Summe: 2 2 6 5 11 4 6 6 2 2 46
Tabelle 2:
Neueinstellungen behinderter Menschen im Landesdienst/ohne Auszubildende
Dienststelle
Jahr Jahr Jahr Jahr Jahr Jahr Jahr Jahr Jahr Jahr
2000-2009 neu aner- kannte Behinderte 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009
Landtag 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Staatskanzlei 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Ministerium f. Inneres u.
Europaangelegenheiten 2 2 1 0 1 1 1 2 10 2 225
Ministerium der Finanzen
und Landesbetriebe 1 2 2 1 0 1 1 0 0 2 15
Ministerium für Justiz 0 0 0 0 0 1 0 0 4 0 6
Gerichte 0 0 0 0 3 3 9 4 0 1 49
Ministerium für Arbeit, Familie, Prävention, Soziales und Sport
2 2 5 1 1 0 0 1 5 4 41
Ministerium für Gesundheit
und Verbraucherschutz 0 0
Ministerium für Bildung 6 2 5 4 0 1 3 1 2 1 404
Hochschulen 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1
Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft mit Lan- desbetrieb
1 1 0 0 1 0 0 1 0 0 69
Ministerium für Umwelt 0 1 0 0 0 0 0 0 0 1 18
Landesbetrieb 0 0 0 1 0 2 1 3 4 0 67
Rechnungshof 1 0 0 0 0 0 1 0 0 0 2
Summe: 13 10 13 7 6 9 16 12 25 11 122 897
Neueinstellungen 688 880 885 1060 775 594 629 597 873 777 7758
Einstellungsquote 1,57
Eine statistische Analyse betreffend die Neuanstellung und Neuanerkennung schwer- behinderter Menschen im Landesdienst für die Jahre 2000 bis 2009 führt zu folgenden Ergebnissen:
1. Beschäftigungsverhältnisse
Der Anteil schwerbehinderter Menschen an allen Einstellungen im Landesdienst beträgt durchschnittlich 1,57 Prozent (Tabelle 2).
2. Ausbildungsverhältnisse
Der Anteil schwerbehinderter Menschen an allen Ausbildungsverhältnissen im Landesdienst liegt bei 3,95 Prozent (Tabelle 1). Das Gesetz hat nicht explizit eine bestimmte Quote für die Ausbildungsplätze festgelegt, sondern fordert eine „an- gemessene“ Besetzung. Bei einer differenzierten Betrachtungsweise kommt der Vorschriften des § 81 SGB IX eine besondere Bedeutung zu: Danach haben Ar- beitgeber im Rahmen der besonderen Beschäftigungspflicht in einem angemesse- nen Umfang unter anderem auch Ausbildungsstellen mit schwerbehinderten Men- schen zu besetzen.
3. Gesamtbetrachtung
Die Tabelle 2 zeigt, dass im Vergleichszeitraum zusätzlich zu der nachträglichen Anerkennung von 897 Beschäftigten als Schwerbehinderte weitere 122 Menschen neu eingestellt wurden. Somit verfügt das Saarland über eine hohe Beschäfti- gungsquote schwerbehinderter Menschen im Landesdienst.