SICHERHEITSDATENBLATT
(nach Verordnungen (EG) 1272/2008 und (EU) 453/2010)
Blatt Nr. 4832 – Rev.4 von 05/14
MAXI GAS
Seite 1 von 131. BEZEICHNUNG DES STOFFES BZW. DES GEMISCHES UND FIRMENBEZEICHNUNG
1.1 Produktidentifizierung
Handelsname Maxy gas
(Flüssiggas)
Registrierungsnr. Nicht anwendbar (das Produkt ist ein Gemisch): Siehe Abschnitt 3.2. für Angaben über die Inhaltsstoffe 1.2 Verwendung des Stoffes bzw. des
Gemisches
Beschreibung/Verwendung Brenngaskartusche zum Schweißen und Aufladen professioneller, tragbarer Werkzeuge
1.3 Angaben zum Verfasser des Sicherheitsdatenblatts
Firmenname OXYTURBO SpA
Anschrift und Land Via Serio, 4/6
25015 – Desenzano d/Garda (BS) Italien
Telefonnr. +39.030.9911855
Fax +39.030.9911270
E-Mail der für das Sicherheitsdatenblatt zuständigen Person
livio.simoni@studiopas.it
1.4 Notrufnummer Centro Antiveleni Ospedale Ca’ Granda - Piazza Ospedale Maggiore, 3 - Mailand
Telefonnr. 02/64441 (24 h)
2. MÖGLICHE GEFAHREN
2.1 Einstufung des Stoffes oder Gemisches
Das Produkt ist im Sinne der Verordnungen 67/548/EWG, 1999/45/EG und EG 1272/2008 (CLP) (und folgenden Veränderungen und Anpassungen) als gefährlich eingestuft. Demnach ist für das Produkt ein Sicherheitsdatenblatt nach Verordnung EG 1907/2006 und folgenden Veränderungen erforderlich.
2.1.1 Einstufung nach EG 1272/2008 (CLP) und folgenden Veränderungen und Anpassungen Einstufung und Gefahrensymbole
Flam. Gas 1 H220 Press. Gas H280
Enthält nicht: 1,3-Butadien (<0,1%) (folglich Klassifizierung nach Anmerkung K der Verordnung 1272/2008).
2.1.2 Einstufung nach den Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG und folgenden Veränderungen und Anpassungen
Gefahrensymbol: F+
R-Sätze: R12
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Seite 2 von 13Der vollständige Wortlaut der Risikosätze (R) und der Gefahrenangaben (H) wird in Abschnitt 16 des Datenblattes aufgeführt.
2.2 Kennzeichnungselemente Piktogramme
(Entzündliches Gas: Gefahrenkategorie 1) (Gas unter Druck: Flüssiggase)
Warnhinweis Gefahr
Gefahrenangaben:
H220 Hochentzündliches Gas.
Vorsichtshinweise:
P102 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
P210 Von Hitze, Funken, offener Flamme, heißen Oberflächen fernhalten. Nicht rauchen.
P377 Brand von ausströmendem Gas: Nicht löschen, bis Undichtigkeit gefahrlos beseitigt werden kann.
P381 Alle Zündquellen entfernen, wenn gefahrlos möglich.
P403 An einem gut belüfteten Ort aufbewahren.
P410+412 Vor Sonnenbestrahlung schützen. Nicht Temperaturen von mehr als 50 °C aussetzen.
Die Gefahrenhinweise wurden gemäß Anhang 1, Abschnitt 1.3.2 der EG-Verordnung 1272/2008 vereinfacht.
2.3 Sonstige Gefahren Physische Gefahren:
Durch die Ansammlung von Dämpfen in angrenzenden Räumen kann es vor allem in geschlossenen Räumen zur Bildung explosiver Luftgemische kommen.
Eine starke Erhitzung des Behälters (z.B. im Brandfall) verursacht einen erheblichen Anstieg von Volumen der Flüssigkeit und Druck, wobei Berstgefahr des Behälters besteht.
Gefahren für die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz:
Direkte Flüssiggasspritzer auf Haut und Augen können zu lokalen Erfrierungen von Haut und Bindehaut führen.
Das Einführen oder Vorhandensein des Gases in angrenzende Räume kann Erstickungsgefahr verursachen, stets für einen Sauerstoffgehalt über 17% (Nennwert = 20,9%) sorgen
Auch bei der unvollständigen Verbrennung des Gases aufgrund Sauerstoffmangels kann es zur Bildung von toxischem Gas, Kohlenmonoxid, kommen.
Beim Einatmen des Gases wird die Tätigkeit des Nervensystems gehemmt, Folgen sind Müdigkeit und Schwindel. Bei starker Exposition mögliche Herzsensibilisierung (Arrhythmie).
Umweltgefahren:
Als flüchtige organische Verbindung (VOC) unterliegt das Gas photochemischen Reaktionen, die für die Atmosphäre gefährliche Schadstoffe bilden (Ozon, organische Nitrate).
3. ZUSAMMENSETZUNG / ANGABEN ZU BESTANDTEILEN
3.1 Stoffe nicht anwendbar.
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Seite 3 von 133.2 Mischungen
Nach Gas und brennbaren Flüssigstoffen riechende Mischung, im Flüssigzustand, verdichtet.
Enthält kein 1,3-Butadien (<0,1%).
Denaturierung von Pentan durch 7-10% 1,2-Dichlorpropan und 1-3% Methylcarbonat.
Bezeichnung Konzentration (% Gewicht)
CAS-Nr. EG-Nr. Index-Nr. Einstufung 67/548/EWG
Einstufung 1272/2008 (CLP) Flüssiggas
(Propan, Isobutan und n-Butan) Reg. Frist nicht überschritten
70-85 68476-85-7 270-704-2 649-202-00-6 F+ R12 Flam. Gas 1 H220, Press. Gas
Propylen Reg. Frist nicht überschritten
15-25 115-07-1 204-062-1 601-011-00-9 F+ R12 Flam. Gas 1 H220, Press. Gas
Azeton Reg. Frist nicht überschritten
3-5 67-64-1 200-662-2 606-001-00-8
F R11, Xi R36, R66, R67
Flam.Liq. 2, H225 Eye Irrit. 2, H319 STOT SE 3 H336,
EUH066 Pentan
Reg. Frist nicht überschritten
2 109-66-0 203-692-4 601-006-00-1
F+ R12, Xn R65, R66, R67 N R51/53
Flam. Liq. 2, H225 Asp. Tox. 1, H304 STOT SE 3 H336, Aqu. Cron. 2, H411
EUH066 1,2-Dichlorpropan
Reg. Frist nicht überschritten
<0,2 78-87-5 201-152-2 602-020-00-0 F R11, Xn R20/22
Flam. Liq. 2, H225 Acute Tox. 4 H332
H302 Methylcarbonat
Reg. Frist nicht überschritten
<0,1 616-38-6 210-478-4 607-013-00-6 F R11 Flam. Liq. 2 H225
Der vollständige Wortlaut der Risikosätze (R) und der Gefahrenangaben (H) wird in Abschnitt 16 des Datenblattes aufgeführt.
4. ERSTE-HILFE-MASSNAHMEN
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
- Berührung der Augen: Die Augen nach Kontakt mit dem Flüssigprodukt sofort 15 Minuten lang bei geöffneten Lidern mit Wasser auswaschen; kein warmes Wasser verwenden, nicht reiben. Bei Reizungen, tränenden Augen, Sehstörungen oder Augenschäden einen Arzt aufsuchen.
- Berührung der Haut: Die vom Erfrieren betroffene Stelle nach Kontakt mit dem Flüssigprodukt sofort 5 Minuten lang in Wasser tauchen; kein warmes Wasser verwenden, nicht reiben. Bei Verletzungen des Hautgewebes einen Arzt aufsuchen.
- Verschlucken: Da es sich um ein flüchtiges Produkt handelt, ist dieses Vorkommnis unwahrscheinlich.
Das Mittel kann jedoch an den Schleimhäuten, dem Gewebe in Mundraum, Speiseröhre und Magen schwere Erfrierungen verursachen. Sollte der Fall eintreten, kein Erbrechen herbeiführen und sofort einen Arzt aufsuchen.
- Einatmen: Den Verletzten aus der Gefahrenzone bringen; Bei Luft mit bestehender Erstickungsgefahr muss dem Verletzten mit entsprechenden Schutzmitteln Hilfe geleistet werden; Während der Hilfemaßnahmen keine Gegenstände verwenden, die Explosionen entzünden können. Den Verletzten Frischluft atmen lassen und sofort einen Arzt aufsuchen. Bei Atemproblemen Erste-Hilfe-Maßnahmen ausüben. Symptome infolge der Aufnahme von Gasen und Dämpfen (Müdigkeit, Sehschäden, etwaige
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Seite 4 von 13Arrythmie) können verspätet auftreten, deshalb muss ein Arzt aufgesucht werden, sobald Symptome von Unwohlsein auftreten. Stets das Produktetikett oder das Sicherheitsdatenblatt beim Arzt vorlegen.
4.2 Wichtige akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Für nähere Angaben zu den Symptomen und Wirkungen der enthaltenen Stoffe siehe Abschnitt 11.
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Befolgen Sie die Hinweise des Arztes
5. MASSNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG
5.1 Löschmittel
Geeignete Löschmittel: Kohlendioxid, Schaum, chemisches Pulver.
Nicht geeignete Löschmittel: Volle Wasserstrahlen.
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Im Brandfall kann der Behälter explodieren, wobei reizender Rauch und toxische Gase (Kohlenoxid) freigesetzt werden und beim Bersten Metallsplitter entstehen.
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
Einen Brand nur löschen, wenn sichergestellt ist, dass der Gasaustritt sofort gestoppt werden kann und der Brand folglich nicht neu entfachen kann: Besser ein in Brand geratener Austritt als eine Gaswolke, die sich in Richtung einer Zündquelle ausdehnt. Rufen Sie die Feuerwehr, wenn Sie den Brand mit den vorhandenen Löschmitteln nicht sicher binnen kurzer Zeit löschen können.
Bedenken Sie, dass das Produkt dichter ist als Luft und deshalb zu Ansammlungen in Bodennähe neigt.
Zur Kühlung des brennenden Behälters und zur Reduzierung der Brandausmaße Wassernebel verwenden.
Im Brandfall ein zugelassenes Atemgerät (Typ EN 137), Handschuhe und Schutzkleidung tragen.
6. MASSNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Bei nicht direkten Eingriffen; Explosionsrisiko überprüfen (vorhandene Zündquellen, beschädigte Behälter), Zündquellen entfernen und eine geeignete Belüftung der Räume gewährleisten. Sich in der Nähe und vor allem in Windrichtung aufhaltende Personen vom Gasaustritt und über die Brand- und Explosionsgefahr informieren. Bedenken Sie, dass das Gas schwerer ist als Luft und deshalb zu Ansammlungen in Bodennähe neigt. Alle weiteren, vom Notfallplan vorgesehenen Maßnahmen einleiten. Ist ein Unfall erheblichen Ausmaßes zu erwarten (Gesetzesdekret 17/08/1999, Nr. 334 und folgende Änderungen.) müssen die örtlichen Behörden benachrichtigt werden.
Bei direkten Eingriffen; (Antistatische) Schutzkleidung und persönliche Schutzausrüstung tragen und die Notfallmaßnahmen befolgen, um Einatmen und Augenkotakt zu vermeiden (s. Abschnitt 8).
Bedenken Sie, dass das Gas schwerer ist als Luft und deshalb zu Ansammlungen in Bodennähe neigt. Das in der Luft verteilte Gas kann selbst bei minimaler Zündquelle eine explosive Atmosphäre erzeugen. Auch Behälter können bei Hitze explodieren.
6.2 Umweltschutzmaßnahmen
Dispersion eindämmen, das Einleiten etwaiger Flüssigkeitsrückstände in Gewässer und Kanalisation vermeiden. Siehe Abschnitt 12 und 13.
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Seite 5 von 136.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Falls sich das Produkt nicht verflüchtigt hat, müssen die Rückstände mit saugfähigem Material (Sand, Zement, Sägemehl) gesammelt und gereinigt werden Keine Metallgegenstände verwenden. Kontaminierte Materialen vor der Entsorgung an der frischen Luft lassen. Siehe Abschnitt 12 und 13.
6.4 Bezugnahme auf andere Abschnitte
Etwaige Angaben zur persönlichen Schutzausrüstung und Entsorgung finden Sie in den Abschnitten 8 und 13.
7. HANDHABUNG UND LAGERUNG
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Das Produkt kann explosive Atmosphäre erzeugen. Vorsichtiger Umgang mit den Behältern.
Am Arbeitsplatz und am Einsatzort des Gases für eine ausreichende Belüftung sorgen.
Rauchverbot verhängen. Gas nicht auf offene Flammen oder sonstige glühende Körper spritzen.
Mögliche physische Schäden des Behälters vermeiden (Rost, Herabfallen, mechanische Wirkung).
Behälter vor etwaigen Zündquellen schützen (Flammen, Funken, ionisierende Strahlen, Laserstrahlen, Mikrowellen, statische Elektrizität) und auf etwaige Gasaustritte untersuchen (Wasser-Seifen-Lösung).
Spritzer des verdichteten, flüssigen Gases auf Augen und Haut vermeiden; Weder das Gas selbst noch die bei der Verbrennung entstandenen gase einatmen (PSA nach Abschnitt 8).
Während der Verwendung des Produkt weder essen noch rauchen oder trinken.
7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Das Gas in seinem originalen, gut versiegelten Behälter an einem kühlen Ort, vor Hitze geschützt (bei Temperaturen unter 50°C) aufbewahren, von Flammen und Funken fernhalten.
Lagerstätten von Brenngasen müssen gut belüftet und von Lagern für Oxidantien oder Brennstoffen (Sauerstoff, Stickstoffoxidgetrennt werden, gleiches gilt für Lager der in Abschnitt 10 genannten, unverträglichen Stoffe.
7.2 Spezifische Endanwendungen
Von anderen als in Abschnitt 1.2. genannten Verwendungszwecken wird abgeraten.
Beachten Sie die Anleitungen für einen sicheren Gebrauch (s. Abschnitt 16). Insbesondere sicherstellen, dass die Anleitungen zum Einlegen der Kartusche vor dem Gebrauch gelesen wurden.
8. PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNGEN. BEGRENZUNG UND ÜBERWACHUNG DER EXPOSITION
8.1 Zu überwachende Parameter
Für Azeton und Pentan gelten von der europäischen Gesetzgebung festgelegte Expositionsgrenzen (Gesetzesdekret 09/04/2008, Nr. 81, Richtlinien 2000/39/EG und 2006/15/EG). Es gibt des Weiteren auch von der American Conference of Governmental Industrial Hygienists (ACGIH), 2010 festgelegte durchschnittliche Expositionswerte für einen 8-Stunden-Zeitraum.
Folgende Werte übersteigende Expositionen und Konzentrationen vermeiden:
Stoff Gesetzesquelle Grenzwert für 8 Stunden
(TWA)
Grenzwert für kurzzeitige Exposition –
STEL / IDLH (1)
n-Butan und Isobutan NIOSH, 2010 800 ppm =
Propan NIOSH, 1994 = 2100 ppm (v/v)
Propylen ACGIH, USA, 2010 500 ppm =
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Seite 6 von 13Azeton Gesetzesdekret
09/04/2008, Nr. 81
500 ppm =
ACGIH, USA, 2010 500 ppm 750 ppm
Pentan Gesetzesdekret
09/04/2008, Nr. 81
667 ppm =
ACGIH, USA, 2010 600 ppm =
Kohlenwasserstoffe (Aliphate) C1-C4
ACGIH, USA, 2010 1000 ppm (v/v) =
Kohlenoxid ACGIH, USA, 2010 25 ppm (v/v) =
(1) Dieser Expositionsgrenzwert darf nicht überschritten werden, in Bezug auf eine Gefahr von 15-30 Minuten
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
8.2.1 Begrenzung und Überwachung der Exposition am Arbeitsplatz
Risikobeurteilung gemäß Gesetzesdekret 81/2008 und folgenden Änderungen. Angabe folgender Schutzmittel mit Hinweisen des Herstellers der persönlichen Schutzausrüstung:
- Atemschutz: Bei unzureichender Belüftung stets eine Atemmaske Typ EN 136 mit Filter gegen organische Dämpfe oder ein Atemschutzgerät (Typ EN 137) tragen.
- Hände: Kälteschutzhandschuhe gemäß EN 511. Möglichkeit der Oberflächenabkühlung bis - 50°C.
- Augen: Dicht schließende Schutzbrille gemäß EN 166 oder Gesichtsschutzschild.
- Haut: Arbeitskleidung gemäß EN 340.
8.2.2 Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition
Stets nur an einem entsprechend ausgestatten Ort mit Belüftungssystemen und Soforthilfemitteln (Löschmittel) arbeiten.
Siehe geltenden Umweltschutzvorschriften - Gesetzesdekret 03/04/2006, Nr. 152 und folgende Änderungen.
9. PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN
9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
a) Aussehen Gas, komprimiert und verflüssigt bei 15,6 °C und 1 bar. Farblos.
b) Geruch Typisch nach brennbaren Gasen, leicht aromatisch c) Geruchsschwelle n-Butan: zwischen 2,9 und 14,6 mg/m3
Propylen: zwischen 39,6 und e116,27 mg/m3 Azeton: zwischen 47,5 und 1613,9 mg/m3 d) pH bei 20°C Nicht maßgeblich
e) Gefrierpunkt unter 0°C f) Siedepunkt - 0,5 °C
g) Brennpunkt n-Butan: - 60°C Isobutan: - 82 °C Propan: - 104,4 °C Propylen: - 108 °C Azeton: - 74 °C
h) Verdampfungsgehalt Die Flüssigkeit verdampft schnell und verursacht ein abruptes Abkühlen der berührten Oberflächen
i) Entzündbarkeit Mit Luft brennbares gas (bei 20 °C und 101,3 kPa)
j) Obere/untere Zündgrenzen Brennbare Gas-Luftgemische können explodieren, bei einer Gaskonzentration zwischen der unteren (LIE) und oberen (LSE) Explosionsgrenze:
n-Butan: LIE = 1,8% und LSE = 8,4%
Isobutan: LIE = 1,8% und LSE = 9,8%
Propan: LIE = 2,2% und LSE = 10%
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Seite 7 von 13Propylen: LIE = 2,4% und LSE = 10,3%
Azeton: LIE = 2,5% und LSE = 12.8%
k) Dampfspannung n-Butan: 1820 mmHg bei 25°C Isobutan: 2611 mmHg bei 25°C Propan: 7150 mmHg bei 25°C Azeton: 231 mmHg bei 25°C l) Relative Dampfdichte n-Butan und Isobutan: 2.07 (Luft=1)
Propan: 1.56 (Luft=1) Propylen: 1.49 (Luft=1)
m) Relative Dichte n-Butan und Isobutan: 0.6 (Wasser=1) Propan: 0.5 (Wasser=1)
Azeton: 0.8 (Wasser=1) n) Löslichkeit
Wasserlöslichkeit n-Butan: 61.2 mg/l bei 25°C Isobutan: 48.9 mg/l bei 25°C Propan: 62.4 ppm bei 25°C Propylen: 200 mg/l bei 25°C Fettlöslichkeit Löslich in Äther, Chloroform o) Verteilungskoeffizient (n-
Octanol/Wasser)
Log Kow:
n-Butan: 2.89 Isobutan: 2.76 Propan: 2.36 Azeton: -0.24 p) Selbstentzündungstemper
atur
Für das Gemisch nicht getestet
q) Zersetzungstemperatur In der wissenschaftlichen Literatur keine einheitlichen Werte verfügbar r) Viskosität n-Butan: 0.30 cSt bei 20°C (flüssig)
Propan: 0.20 cSt bei 20°C (flüssig) Azeton: 62.4 ppm bei 25°C s) Brenneigenschaften Keine.
t) Kritische Temperatur n-Butan: 153.2°C Isobutan: 134.69°C Propan: 96.81°C Propylen: 91.8°C u) Kritischer Druck Butan: 35,7 atm
Isobutan: 35,82 atm Propan: 42,01 atm Propylen: 45,6 °C 9.2 Sonstige Angaben
Nicht vorhanden.
10. STABILITÄT UND REAKTIVITÄT
10.1 Reaktivität
Das Bersten oder Öffnen des Behälters aufgrund nicht geeigneter Aufbewahrungsbedingungen kann unverzüglich einen explosive Atmosphäre verursachen (s. Abnschnitt 10.3).
10.2 Stabilität
Bei starker Erhitzung des Behälters erfolgt eine schnelle Dekompression mit entsprechendem Gasaustritt.
Anleitungen zur Handhabung s. Abschnitt 7. Siehe auch Abschnitt 10.4.
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Seite 8 von 1310.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
Der Kontakt mit straken Oxidantien (Hypochlorit, Nitrat, Perchlorati, Permanganat, Bichromat) erzeugt heftige Reaktionen, mögliche heftige Reaktionen auch mit Brennstoffen (Peroxid, Chlordioxid, Stickstoffdioxid). Auch der Kontakt mit Halogenen, Fluor und Azetylen kann heftige, exotherme Explosionsreaktionen verursachen. Die Zufuhr von Nickelcarbonyl zu einem n-Butan-Gemisch und Sauerstoff kann Explosionen bei 20-40°C verursachen.
10.4 Zu vermeidende Bedingungen
Gasflaschen vor Sonnenbestrahlung schützen und von Hitzequellen fernhalten; Exposition bei Temperaturen über 50°C vermeiden; Bedingungen, die Rost oder Schäden an den Behältern verursachen können, vermeiden.
10.5 Unverträgliche Materialien
Starke Oxidationsmittel, Brennstoffe, Halogene, Chlor, Fluor und Azetylen.
10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte
Toxische Gase (Kohlenoxid), hochentzündliche Gase (Wasserstoff, Ethylen), reizende, kohlenstoffhaltige Dämpfe.
11. TOXIKOLOGISCHE ANGABEN
Für dieses Gemisch stehen keine Untersuchungsdaten zur Verfügung.
11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen Akute Toxizität:
Einatmen: n-Butan – EC50 = 658 mg/l/4 h (Ratten) – Informationen beim Menschen erlauben keine Schlussfolgerung
Isobutan – EC50 = 570000 ppm (Ratten) – Informationen beim Menschen erlauben keine Schlussfolgerung
Propan – EC50 = 280000 ppm (Ratten) – Informationen beim Menschen erlauben keine Schlussfolgerung
Propylen– Werte aus Tierstudien nicht verlässlich – Informationen beim Menschen erlauben keine Schlussfolgerung
Azeton - EC100=20,000 ppm/8h (Meerschweinchen) – Informationen beim Menschen weisen auf eine starke Hemmung des zentralen Nervensystems hin, mögliche Verwirrung bei 700-800 ppm.
Verschlucken: Azeton: LD50 = 3000 mg/kg bw (Maus); LD50 = 5340 mg/kg bw (Kaninchen) Pentan: Daten nicht verfügbar
LPG: Daten nicht verfügbar (technische Untersuchungen mit herkömmlichen Methoden nicht möglich)
Berührung der Haut/Augen: Informationen bei Menschen und Tieren erlauben keine Schlussfolgerung, Daten nicht verfügbar für LPG (technische Untersuchungen mit herkömmlichen Methoden nicht möglich) Reizung:
Einatmen: n-Butan – Informationen beim Menschen erlauben keine Schlussfolgerung Isobutan – Informationen beim Menschen erlauben keine Schlussfolgerung
Propan – Reizungen bei Konzentrationen von 100,000 ppm – Daten erlauben keine Schlussfolgerung
Azeton – Informationen beim Menschen erlauben keine Schlussfolgerung
Verschlucken: Daten nicht verfügbar (technische Untersuchungen mit herkömmlichen Methoden nicht möglich)
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Seite 9 von 13Berührung der Haut/Augen: Azeton: Konzentrationen von 1660 ppm über 15 Minuten verursachen bei Menschen Nasen- und Augenreizungen; Für die anderen Komponenten erlauben die Informationen beim Menschen keine Schlussfolgerung
Korrosivität:
Informationen beim Menschen weisen darauf hin, dass eine derartige Wirkung nicht vorhanden ist (im flüssigen Zustand jedoch Kaltverbrennungen)
Sensibilisierung:
Mangelhafte Daten
Toxizität bei wiederholter Dosis:
Informationen beim Menschen weisen darauf hin, dass eine derartige Wirkung nicht vorhanden ist Krebserregung, Mutagenität und reproduktive Toxizität:
Keine Schlussfolgerungen erlaubende Informationen (Mensch, Tiere) über krebserregende oder mutagene Wirkung bzw. über reproduktionshemmende Wirkung (Teratogenität, Embryotoxizität) für die Komponenten des Produkts
Damit verbundene Symptome:
Einatmen: Das Einatmen der Dämpfe kann Schleimhautreizungen und Atemnot verursachen.
Die Aufnahme des toxischen Gases hat eine betäubende Wirkung (Hemmung des zentralen Nervensystems), Folgen sind Schwindel und Erstickungsgefahr ohne Vorwarnung. Bei höheren Expositionen (1% - 10% Luftgehalt) treten Auswirkungen auf die Lungen- und Herzfunktion (Arrythmie, Herstillstand) ein.
Berührung der Haut/Augen: Im Flüssigzustand drohen Kaltverbrennungen mit entsprechenden Schäden am Haut- und Augengewebe.
Verschlucken: Im Flüssigzustand drohen Kaltverbrennungen an den Schleimhäuten, dem Gewebe in Mundraum, Speiseröhre und Magen.
12. UMWELTBEZOGENE ANGABEN
Für dieses Gemisch stehen keine Untersuchungsdaten zur Verfügung.
12.1 Toxizität
Azeton: LC50/24h (Oncorhynchus mykiss) = 6100 mg/L EC50/24h (Daphnia magna) = 10 mg/L
EC50/7d (Lemna minor) = 11.4 g/L
Für die anderen Komponenten des Gemisches sind keine aussagekräftigen Beweise für eine umweltschädliche Wirkung vorhanden.
12.2 Persistenz und Abbaubarkeit
Das Produkt scheint nicht in der Lage zu sein, aktive Klärschlämme in biologischen Kläranlagen zu verursachen. Die biologischen Inhaltsstoffe des Produkt sind biologisch abbaubar.
12.3 Bioakkumulationspotenzial
Die Biokonzentrationsfaktoren (Log BCF zwischen 0,7 und 2, für die Inhaltsstoffe geschätzte Werte) weisen auf eine potentiell mäßige Biokonzentration hin; es wird darauf hingewiesen, dass die Verflüchtigung des Gases in diesem Fall trotz der Wasserlöslichkeit und des Gasgehalts des Produkts als dominierender Prozess gilt.
12.4 Mobilität im Boden
Das Produkt breitet sich in Boden, Wasser und Luft aus.
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Seite 10 von 1312.5 Ergebnis der PBT- und vPvB-Beurteilung.
Daten nicht verfügbar.
12.6 Andere schädliche Wirkungen
Die Emission von Kohlenwasserstoffen organischen Lösungsmitteln in die Luft trägt zur photochemischen Bildung von Ozon, ein für die Atmosphäre und die Bildung von organischen Nitraten gefährliches Gas.
13. HINWEISE ZUR ENTSORGUNG
13.1 Verfahren der Abfallbehandlung
Das Produkt kann für Abfälle mit Reststoffen aufgrund der hohen Entzündlichkeit und der möglichen Bildung einer explosiven Atmosphäre gefährlich sein.
Kompaktierung und jede Beschädigung der Behälter vermeiden. Für den Mülle müssen dieselben Sicherheitsvorschriften gelten, wie für das Produkt selbst, insbesondere ist es untersagt, den Behälter zu durchbohren oder zu verbrennen.
Abfälle (Produkt und kontaminierte Verpackungen) sammeln und zu entsprechenden Fachentsorgungszentren für brennbaren Gefahrenmüll bringen.
Beachten Sie die geltenden Gesetzesvorschriften zur Entsorgung von Gefahrenmüll (Gesetzesdekret 152/2006 und folgende Änderungen).
14. ANGABEN ZUM TRANSPORT
Straßen- und Schienentransport ADR / RID (2009):
Klasse ADR / RID: 2 Klassifizierungscode: 5F UN-Nummer: 2037
ONU Speditionsbezeichnung: Kleine Gasbehälter (Gaskartuschen) – ohne Ablassvorrichtungen, nicht wiederaufladbar Gefahrenkennzeichnung: 2.1
Verpackungsgruppe: -
Beschreibung/Verwendung: Einwegkartusche mit verdichtetem Gas.
Ausgenommen Transporteinheit (1.1.3.6 ADR 2011) = Kategorie 2 = 333 kg Mengenbegrenzung (3.4 ADR 2011) = 1 l
Zur Nutzung der Mengenbegrenzungsbefreiung muss das Produkt folgende Voraussetzungen aufweisen:
• Verpackung in Außenverpackung, Bruttogewicht ≤ 30 kg pro Einheit oder
• Verpackung mit hitzegeschrumpfter Folie oder dehnbarer Folie, Bruttogewicht ≤ 20 kg pro Einheit
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Seite 11 von 13"Kleine Gasbehälter" (oder Aerosol) von maximal 50 m unterliegen keiner weiteren ADR Vorgabe, falls sie ausschließlich nicht toxische Komponenten beinhalten.
Seetransport IMDG (2008 amdt 34-08):
IMDG Klasse: 2 UN-Nummer: 2037
ONU Speditionsbezeichnung: Kleine Gasbehälter (Gaskartuschen) – ohne Ablassvorrichtungen, nicht wiederaufladbar Kennzeichnung: 2.1
Verpackungsgruppe: - EMS-Nummer: F-D, S-U Meeresschädlich: Nein
Beschreibung/Verwendung: Einwegkartusche mit verdichtetem Gas.
Lufttransport ICAO-TI / IATA (2009):
ICAO / IATAn Klasse: 2.1 UN-Nummer: 2037
ONU Speditionsbezeichnung: Kleine Gasbehälter (Gaskartuschen) – ohne Ablassvorrichtungen, nicht wiederaufladbar Kennzeichnung: 2.1
Verpackungsgruppe: -
Beschreibung/Verwendung: Einwegkartusche mit verdichtetem Gas.
Pkg inst Y203 (Ltd Qty) Pkg inst: 203
ERG: 10L EQ: E0
15. RECHTSVORSCHRIFTEN
15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch
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(nach Verordnungen (EG) 1272/2008 und (EU) 453/2010)
Blatt Nr. 4832 – Rev.4 von 05/14
MAXI GAS
Seite 12 von 13Erhebliches Unfallrisiko: Produkt aufgrund seiner entzündlichen und brennbaren Eigenschaften aufgeführt in Anhang 1, Teil 2, Gesetzesdekret 334/99. Mit Ausnahme der Angaben im Anwendungsbereich und der Ausnahmen der genannten Rechtsvorschriften siehe Art. 6, 7 oder 8 der genannten Rechtsvorschriften für die Lagerung größerer Mengen als im Anhang angegeben.
Handels- und Gebrauchsbeschränkungen: Keine Beschränkung nach Anlage XVII der Verordnung EG 1907/2006 (REACH) und folgenden Änderungen
Stoffe auf der Candidate List (Art. 59 REACH): Keine.
Genehmigungsbedürftige Stoffe (Anhang XIV REACH): Keine.
15.2 Bewertung der chemischen Sicherheit
Für dieses Gemisch und die Inhaltsstoffe wurde keine Bewertung der chemischen Sicherheit durchgeführt.
16. SONSTIGE ANGABEN
Wortlaut der in den Abschnitten 2-3 dieses Sicherheitsblatts genannten Gefahrensätze (H) Flam. Gas 1 – Brenngas, Kat. 1
Press. Gas – Gas unter Druck H220 - Hochentzündliches Gas.
H280 - Enthält Gas unter Druck: kann bei Erwärmung explodieren
Wortlaut der in den Abschnitten 2-3 dieses Sicherheitsblatts genannten Risikosätze (R) F+ – Hochentzündlich
R12 – Hochentzündlich
Angaben zur vorliegenden Überarbeitung
Jeder Abschnitt dieses Sicherheitsdatenblatts wurde in Bezug auf die Aktualisierung der Rechtsvorschriften und Angaben über Arbeitssicherheit, Gesundheit und Umweltschutz überarbeitet. Insbesondere:
- Überarbeitung der Klassifizierungen und Kennzeichnungen nach EG-Verordnung 1272/2008;
- Überarbeitung der Inhalte und Form für Sicherheitsdatenblätter gemäß EG-Verordnung 1907/2006 mit Inkrafttreten der EU-Verordnung 453/2010. Das vorliegende Datenblatt wurde nach den Angaben aus Anhang II der EU-Verordnung 453/2010 unter Anwendung von Art. 2 (Absatz 3) verfasst.
Wesentliche Datenquellen, die zum Verfassen des Datenblatts herangezogen wurden - Sicherheitsdatenblättern der Rohstoffe.
- National Institute for Occupational Safety and Health (NIOSH, USA): Registry of Toxic Effects of Chemical Substances, 2010.
- American Conference of Governmental Industrial Hygienists (ACGIH), 2010.
- The National Library of Medicine (USA): Hazardous Substances Data Bank (HSDB), ed. 2010.
- Environmental Protection Agency (USA): Integrated Risk Information System (IRIS), ed. 2006.
- Department of Transportation (USA): Chemical Hazard Response Information System (CHRIS), ed.
2006.
- CRC Press (USA): Handbook of Chemistry and Physics, 77^ ed., 1997.
- Institut National de Recherche et de Sécurité (INRS - F): Les Melanges Explosifs, ed. 1994.
- NIOSH Pocket Guide to Chemical Hazards & Other Databases. U.S. Department of Health & Human Services, Public Health Service, Center for Disease Control & Prevention. DHHS (NIOSH) Publication No. 2001-145 (CD-ROM) August 2001
- Daubert, T.E., R.P. Danner. Physical and Thermodynamic Properties of Pure Chemicals Data Compilation. Washington, D.C.: Taylor and Francis, 1989.
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(nach Verordnungen (EG) 1272/2008 und (EU) 453/2010)
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MAXI GAS
Seite 13 von 13- O'Neil, M.J. (ed.). The Merck Index - An Encyclopedia of Chemicals, Drugs, and Biologicals. 13th Edition, Whitehouse Station, NJ: Merck and Co., Inc., 2001., p. 1397
Angaben zur Schulung
Das mit der Handhabung und dem Gebrauch des Produkts beauftragte Personal muss über die spezifischen Risiken und die Sicherheitsmaßnahmen aufgeklärt werden.
Schriftliche Verweise: Siehe spezifische technische Hinweise auf dem Produkt selbst.
Fachliches Kontaktzentrum; Telefonnr. +39.030.9911855 Hinweise für den Nutzer
Die Angaben dieses Datenblatts basieren auf unserem aktuellen Wissenstand über Gesundheit, Sicherheit und Umwelt. Ziel ist es, dem professionellen Nutzer des Produkts Verbeugungs- und Schutzmaßnahmen für einen sicheren Umgang mit dem Produkt aufzuzeigen.
Der Nutzer des Produkts muss vor jedem von den Angaben abweichenden Gebrauch prüfen, ob weitere Informationen, stets in Anbetracht der Einhaltung der geltenden Gesetzesvorschriften und gängigen Betriebsnormen, erforderlich sind.
Für unsachgemäßen Gebrauch des Produkts wird nicht gehaftet.
Die erwähnten Eigenschaften sind keine Gewährleistung für die spezifischen Produktmerkmale.
Die Kennzeichnung bzw. das Sicherheitsdatenblatt muss bei jeder ärztliche Behandlung vorgelegt werden.
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(nach Verordnungen (EG) 1272/2008 und (EU) 453/2010)
Blatt Nr. 4803 – Rev.6 von 05/14
SAUERSTOFF
Seite 1 von 101. BEZEICHNUNG DES STOFFES BZW. DES GEMISCHES UND FIRMENBEZEICHNUNG
1.1 Produktidentifizierung
Handelsname Sauerstoff
Registrierungsnr. Nicht vorhanden: In Anhang XIV der Verordnung
1907/2006 REACH von der Registrierung ausgenommen 1.2 Verwendung des Stoffes bzw. des
Gemisches
Beschreibung/Verwendung Im Schweiß- und Schneidebereich. Oxidationsmittel in Industrieverfahren und der Wasseraufbereitung 1.3 Angaben zum Verfasser des
Sicherheitsdatenblatts
Firmenname OXYTURBO SpA
Anschrift und Land Via Serio, 4/6
25015 – Desenzano d/Garda (BS) Italien
Telefonnr. +39.030.9911855
Fax +39.030.9911270
E-Mail der für das Sicherheitsdatenblatt zuständigen Person
livio.simoni@oxyturbo.it
1.4 Notrufnummer Centro Antiveleni Ospedale Ca’ Granda - Piazza Ospedale Maggiore, 3 - Milano
Telefonnr. 02/64441 (24 h)
2. MÖGLICHE GEFAHREN
2.1 Einstufung des Stoffes oder Gemisches
Das Produkt ist im Sinne der Verordnungen 67/548/EWG und EG 1272/2008 (CLP) (und folgenden Veränderungen und Anpassungen) als gefährlich eingestuft. Demnach ist für das Produkt ein Sicherheitsdatenblatt nach Verordnung EG 1907/2006 und folgenden Veränderungen erforderlich.
2.1.1 Einstufung nach EG 1272/2008 (CLP) und folgenden Veränderungen und Anpassungen Einstufung und Gefahrensymbole
Ox. Gas 1 H270
Unter Druck stehendes Gas H280
2.1.2 Einstufung nach 67/548/EWG und folgenden Veränderungen und Anpassungen Gefahrensymbol: O
R-Sätze: R8
Der vollständige Wortlaut der Risikosätze (R) und der Gefahrenangaben (H) wird in Abschnitt 16 des Datenblattes aufgeführt.
2.2 Kennzeichnungselemente
Piktogramme (außer Anwendung Art. 33 CLP Verwendung der in Punkt 14. Angaben zum Transport, genannten Piktogramme)
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(nach Verordnungen (EG) 1272/2008 und (EU) 453/2010)
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SAUERSTOFF
Seite 2 von 10Warnhinweis Gefahr
Gefahrenangaben:
H270 Kann Brand verursachen oder verstärken; Brennstoff H280 Enthält Gas unter Druck: kann bei Erwärmung explodieren Vorsichtshinweise:
P220 Von Kleidung, entflammbaren und brennbaren Materialien fernhalten P244 Druckminderer frei von Fett und Öl halten
P370+P376 Bei Brand: Undichtigkeit beseitigen, wenn gefahrlos möglich
P410+403 Vor Sonneneinstrahlung schützen. An einem gut belüfteten Ort aufbewahren.
2.3 Sonstige Gefahren
Ergebnis der PBT- und vPvB-Beurteilung: nicht anwendbar.
3. ZUSAMMENSETZUNG / ANGABEN ZU BESTANDTEILEN
3.1 Stoffe
Bezeichnung Konzentration
(% Gewicht) CAS-Nr. EG-Nr. Index-Nr. Einstufung
67/548/EWG Einstufung 1272/2008 (CLP)
Sauerstoff 100 7782-44-7 231-956-9 008-001-00-8 O R8 Ox. Gas 1 H270,
Press. Gas H280
Enthält keine anderen Komponenten oder Verunreinigungen, die die Einstufung dieses Produktes beeinflussen.
Der vollständige Wortlaut der Risikosätze (R) und der Gefahrenangaben (H) wird in Abschnitt 16 des Datenblattes aufgeführt.
3.2 Mischungen nicht anwendbar.
4. ERSTE-HILFE-MASSNAHMEN
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
- Berührung der Augen: Mehrere Minuten lang mit Leitungswasser ausspülen, dabei die Lider gut geöffnet halten.
- Berührung der Haut: Das Produkt wirkt auf der Haut normalerweise nicht reizend. Kontaminierte Kleidung sofort ablegen und die betroffene Körperzone mindestens 15 Minuten lang abwaschen.
- Verschlucken: Bei anhaltendem Schmerz einen Arzt aufsuchen.
- Einatmen: An einen gut belüfteten Ort bringen, bei Beschwerden einen Arzt aufsuchen. Fortgesetztes Einatmen von Konzentrationen über 75% kann Übelkeit, Schwindelgefühl Atemnot und Krämpfe
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Seite 3 von 10verursachen. Atemgerät überziehen und die Opfer in einen nicht kontaminierten Bereich verlegen, im Warmen ausgestreckt hinlegen. Künstliche Beatmung nur bei ausgesetzter Atmung ausüben.
4.2 Wichtige akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Für nähere Angaben zu den Symptomen und Wirkungen der enthaltenen Stoffe siehe Abschnitt 11.
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Befolgen Sie die Hinweise des Arztes
5. MASSNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG
5.1 Löschmittel
Geeignete Löschmittel: CO2, Pulver oder Wassernebel.
Nicht geeignete Löschmittel: Keine.
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Fördert die Verbrennung. Einwirken von Feuer kann Bersten / Explodieren des Behälters verursachen.
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
Große Brände mit Wassernebel oder alkoholfestem Löschschaum löschen.
Im Brandfall ein Atemgerät und geeignete Schutzkleidung tragen.
Versuchen, den Gasaustritt zu stoppen. Vom Behälter entfernen, die Zone absperren und aus einer geschützten Position mit Wasser benetzen, bis der Behälter abgekühlt ist.
Bedenken Sie, dass das Produkt dichter ist als Luft und deshalb zu Ansammlungen in Bodennähe neigt.
6. MASSNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Bei nicht direkten Eingriffen; Für ausreichende Lüftung sorgen. Zündquellen beseitigen. Betroffenes Gebiet räumen. Bedenken Sie, dass das Gas schwerer ist als Luft und deshalb zu Ansammlungen in Bodennähe neigt. Behälter können bei Hitze explodieren. Alle weiteren, vom Notfallplan vorgesehenen Maßnahmen einleiten.
Bei direkten Eingriffen; Schutzkleidung und persönliche Schutzausrüstung tragen und die Notfallmaßnahmen befolgen (s. Abschnitt 8). Betroffenen Bereich mit Atemgerät betreten, falls nicht nachgewiesen wurde, dass die Luft eingeatmet werden kann.
6.2 Umweltschutzmaßnahmen
Versuchen, den Gasaustritt zu stoppen. Eindringen in Kanalisation, Keller, Arbeitsgruben, an denen die Ansammlung gefährlich sein könnte, verhindern. Siehe Abschnitt 12 und 13.
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung Für ausreichende Lüftung sorgen.
Falls der Gasaustritt einen beweglichen Behälter betrifft und nicht gestoppt werden kann, den Behälter ins Freie an einen isolierten Ort bringen und in die Luft entleeren. Siehe Abschnitt 12 und 13.
6.4 Bezugnahme auf andere Abschnitte
Angaben über eine sichere Handhabung siehe Abschnitt 7.
Angaben zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8.
Angaben zur Entsorgung siehe Abschnitt 13.
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Seite 4 von 107. HANDHABUNG UND LAGERUNG
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Vorsicht beim Öffnen und der Handhabung der Behälter In Kontakt mit dem Mittel kein Öl oder Fett verwenden. Behälter nicht vollständig leeren. Von Hitzequellen fernhalten, nicht rauchen. Stöße und Reibungen vermeiden.
7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Das Gas in seinem originalen, gut versiegelten Behälter an einem kühlen Ort, vor Hitze geschützt (bei Temperaturen unter 50°C) aufbewahren, von Zündquellen, einschließlich elektrostatischen Entladungen fernhalten.
Lagerung in der Nähe von Behältern mit brennbarem Inhalt (z.B. Wasserstoff, Acetylen, …) sowie von Lagern mit unverträglichen Stoffen, siehe Abschnitt 10, fernhalten.
7.2 Spezifische Endanwendungen Keine weiteren Informationen verfügbar.
8. PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNGEN. BEGRENZUNG UND ÜBERWACHUNG DER EXPOSITION
8.1 Zu überwachende Parameter
Komponenten, deren Grenzwerte am Arbeitsplatz überwacht werden müssen: Nicht erforderlich.
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
8.2.1 Begrenzung und Überwachung der Exposition am Arbeitsplatz
Angabe folgender Schutzmittel mit Hinweisen des Herstellers der persönlichen Schutzausrüstung:
- Atemschutz: Je nach Aufgabe geeigneten Atemschutz verwenden. Bei nicht ausreichender Belüftung eine Atemschutzmaske verwenden.
- Hände: Je nach Aufgabe geeignete Handschuhe verwenden:
o Das Material der Handschuhe muss wasserabweisend und beständig gegen das Produkt/den Stoff/die Formel sein.
o Material der Handschuhe: Die Wahl der geeigneten Handschuhe hängt nicht nur vom Material ab, sondern auch von Hersteller zu Hersteller unterschiedlichen Qualitätsmerkmalen.
o Permeationszeit des Materials der Handschuhe: Fordern Sie beim Hersteller die exakte zu beachtende Permeationszeit an.
- Augen: Je nach Aufgabe geeignete Brille oder Sichtschutz verwenden.
- Haut: Je nach Aufgabe geeignete Kleidung verwenden. Vor jedem Arbeitsabschnitt und nach Arbeitsende Hände waschen.
8.2.2 Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition
Bildung von übermäßigem Sauerstoffgehalt in der Luft vermeiden (O2>23%), für eine geeignete Lüftung/Belüftung sorgen.
Abwägen, ob eine Kontrolle des Sauerstoffgehalts in der Umgebung erforderlich ist.
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Seite 5 von 109. PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN
9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
a) Aussehen Gasförmig
b) Geruch Geruchlos
c) Geruchsschwelle Nicht anwendbar d) pH bei 20°C Nicht bestimmt e) Gefrierpunkt - 219 °C
f) Siedepunkt - 183 °C
g) Brennpunkt Nicht anwendbar h) Verdampfungsgehalt Gas
i) Entzündbarkeit Nicht anwendbar j) Obere/untere Zündgrenzen Nicht anwendbar k) Dampfspannung Nicht anwendbar l) Relative Dampfdichte 1,105 (Luft = 1) m) Relative Dichte 1,141 (Wasser = 1) n) Löslichkeit
Wasserlöslichkeit 39 mg/l (15 °C, 1,103 bar) Fettlöslichkeit Nicht bestimmt
o) Verteilungskoeffizient (n- Octanol/Wasser)
Nicht bestimmt p) Selbstentzündungstemper
atur
Nicht anwendbar
q) Zersetzungstemperatur In der wissenschaftlichen Literatur keine einheitlichen Werte verfügbar r) Viskosität Nicht bestimmt
s) Brenneigenschaften Brennbar
t) Kritischen Temperatur - 118,6 °C (50,43 bar) u) Kritischer Druck 5042,95 kPa
9.2 Sonstige Angaben Molekulargewicht: 32 g/mol
Dieses Gas ist schwerer als Luft. Es kann sich in geschlossenen Räumen, insbesondere auf Boden- und Unterbodenniveau ansammeln, vor allem wenn das Gas aus kalten Gasflaschen austritt.
10. STABILITÄT UND REAKTIVITÄT
10.1 Reaktivität
Kann mit brennbaren Stoffen und Reduktionsmitteln heftig reagieren.
10.2 Stabilität
Bei vorschriftsmäßigem Gebrauch wird das Produkt nicht zersetzt (stabil).
10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
Reaktionen mit brennbaren Stoffen und Reduktionsmitteln. Bisweilen sehr heftige Reaktionen mit Basen und zahlreichen organischen Materialien wie Alkohol und Amine.
10.4 Zu vermeidende Bedingungen
Kontakt mit brennbaren, entzündlichen Stoffen und Reduktionsmitteln vermeiden. Kontakt mit Öl, Fett und allen weiteren Zündquellen vermeiden.
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Seite 6 von 1010.5 Unverträgliche Materialien
Achtung! Nicht in Kombination mit anderen Produkten verwenden. Möglichkeit zur Entstehung gefährlicher Gase (Chlor).
Kontakt mit organischen Materialien, die heftig oxidieren, vermeiden.
10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte Keine gefährlichen Zersetzungsprodukte bekannt.
11. TOXIKOLOGISCHE ANGABEN
11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen Nicht toxisch
Einatmen: Das Einatmen von mehr als 80%iger Sauerstoffkonzentration der Atmosphäre kann Hustenreiz, Halsentzündungen, Brustschmerzen und Atemschwierigkeiten verursachen Das Einatmen von reinem Sauerstoff unter Druck kann Schäden an Bronchien und Lunge, Schwindel, unkoordinierte Bewegungen, Kribbeln in den Gliedmaßen, Störungen von Sicht und Gehör, Muskelzuckungen, Bewusstseinsverlust und Krämpfe verursachen.
Verschlucken: Keine toxikologische Wirkung bekannt.
Berührung der Haut und Augen: Augen-/Hautkontakt kann schwere Verbrennungen durch Gefrierbrand verursachen. Keine toxikologische Wirkung bekannt.
Primäre Reizbarkeit:
- Auf der Haut: Keine reizende Wirkung.
- An den Augen: Nicht reizend.
Sensibilisierung: Keine sensibilisierende Wirkung bekannt.
12. UMWELTBEZOGENE ANGABEN
Für dieses Gemisch stehen keine Untersuchungsdaten zur Verfügung.
12.1 Toxizität
Kann Pflanzenschäden durch Gefrieren verursachen.
Wassertoxizität: Keine weiteren Informationen verfügbar.
12.2 Persistenz und Abbaubarkeit Keine weiteren Informationen verfügbar.
12.3 Bioakkumulationspotenzial Keine weiteren Informationen verfügbar.
12.4 Mobilität im Boden
Keine weiteren Informationen verfügbar.
12.5 Ergebnis der PBT- und vPvB-Beurteilung.
nicht anwendbar.
12.6 Andere schädliche Wirkungen Allgemein nicht gefährlich.
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Seite 7 von 10Keine weiteren Informationen verfügbar.
13. HINWEISE ZUR ENTSORGUNG
13.1 Verfahren der Abfallbehandlung
Das Produkt nicht gemeinsam mit dem Hausmüll entsorgen. Nicht in die Kanalisation leiten.
In Übereinstimmung mit den geltenden Verwaltungsvorschriften entsorgen (Gesetzesdekret 152/2006 und folgende Änderungen).
Nicht gereinigte Verpackung: In Übereinstimmung mit den geltenden Verwaltungsvorschriften entsorgen (Gesetzesdekret 152/2006 und folgende Änderungen).
14. ANGABEN ZUM TRANSPORT
Straßen- und Schienentransport ADR / RID (2009):
Klasse ADR / RID: 2.2 Klassifizierungscode: 1O Kemler-Zahl: 25
UN-Nummer: 1072
ONU Speditionsbezeichnung: Sauerstoff, verdichtet Gefahrenkennzeichnung: 2.2+5.1
Verpackungsgruppe: - Tunnel-Beschränkungen: E
Ausgenommen Transporteinheit (1.1.3.6 ADR 2011) = Kategorie 3 = 1000 l Nennkapazität des Behälters.
Seetransport IMDG (2008 amdt 34-08):
IMDG Klasse: 2.2 UN-Nummer: 1072
ONU Speditionsbezeichnung: Sauerstoff, verdichtet Kennzeichnung: 2.2+5.1
Verpackungsgruppe: - EMS-Nummer: F-C, S-W Meeresschädlich: Nein
Lufttransport ICAO-TI / IATA-DGR (2009):
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Seite 8 von 10ICAO / IATAn Klasse: 2.2 UN-Nummer: 1072
ONU Speditionsbezeichnung: Sauerstoff, verdichtet Kennzeichnung: 2.2+5.1
Verpackungsgruppe: -
Transort von Massengütern nach Anhang II MARPOL 73/78 und IBC Entschluss: Nicht anwendbar
15. RECHTSVORSCHRIFTEN
15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch
Der Nutzer muss alle spezifischen nationalen, regionalen und örtlichen Rechtsvorschriften über gefährliche Tätigkeiten und Umweltschutz prüfen (z.B. Emissionen von Flüssigkeiten, Feststoffen oder Gasen), die nicht Gegenstand dieses Sicherheitsblattes sind.
Gesetzesdekret 81/08 und folgende Änderungen – Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz Gesetzesdekret 334/99 und folgende Änderungen – Tätigkeiten mit maßgeblicher Unfallgefahr Gesetzesdekret 152/06 und folgende Änderungen- Umweltschutzgesetze
Seveso Kategorie: 3
Handels- und Gebrauchsbeschränkungen: Keine Beschränkung nach Anlage XVII der Verordnung EG 1907/2006 (REACH) und folgenden Änderungen
Stoffe auf der Candidate List (Art. 59 REACH): Keine.
Genehmigungsbedürftige Stoffe (Anhang XIV REACH): Keine.
15.2 Bewertung der chemischen Sicherheit
Für diesen Stoff wurde keine Bewertung der chemischen Sicherheit durchgeführt.
16. SONSTIGE ANGABEN
Wortlaut der in den Abschnitten 2-3 dieses Sicherheitsblatts genannten Gefahrensätze (H) Ox. Gas 1 – Brenngas, Kat. 1
Press. Gas – Gas unter Druck
H270 - Kann Brand verursachen oder verstärken; Brennstoff H280 - Enthält Gas unter Druck: kann bei Erwärmung explodieren
Wortlaut der in den Abschnitten 2-3 dieses Sicherheitsblatts genannten Risikosätze (R) O – Brennstoff
R8 – Kann die Entzündung brennbarer Materialien verursachen
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(nach Verordnungen (EG) 1272/2008 und (EU) 453/2010)
Blatt Nr. 4803 – Rev.6 von 05/14
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Seite 9 von 10Angaben zur vorliegenden Überarbeitung
Jeder Abschnitt dieses Sicherheitsdatenblatts wurde in Bezug auf die Aktualisierung der Rechtsvorschriften und Angaben über Arbeitssicherheit, Gesundheit und Umweltschutz überarbeitet. Insbesondere:
- Überarbeitung der Klassifizierungen und Kennzeichnungen nach EG-Verordnung 1272/2008;
- Überarbeitung der Inhalte und Form für Sicherheitsdatenblätter gemäß EG-Verordnung 1907/2006 mit Inkrafttreten der EU-Verordnung 453/2010. Das vorliegende Datenblatt wurde nach den Angaben aus Anhang I dieser Verordnung verfasst.
Wesentliche Datenquellen, die zum Verfassen des Datenblatts herangezogen wurden
- National Institute for Occupational Safety and Health (NIOSH, USA): Registry of Toxic Effects of Chemical Substances, 2010.
- American Conference of Governmental Industrial Hygienists (ACGIH), 2010.
- The National Library of Medicine (USA): Hazardous Substances Data Bank (HSDB), ed. 2010.
- Environmental Protection Agency (USA): Integrated Risk Information System (IRIS), ed. 2006.
- Department of Transportation (USA): Chemical Hazard Response Information System (CHRIS), ed.
2006.
- CRC Press (USA): Handbook of Chemistry and Physics, 77^ ed., 1997.
- Institut National de Recherche et de Sécurité (INRS - F): Les Melanges Explosifs, ed. 1994.
- NIOSH Pocket Guide to Chemical Hazards & Other Databases. U.S. Department of Health & Human Services, Public Health Service, Center for Disease Control & Prevention. DHHS (NIOSH) Publication No. 2001-145 (CD-ROM) August 2001
- Daubert, T.E., R.P. Danner. Physical and Thermodynamic Properties of Pure Chemicals Data Compilation. Washington, D.C.: Taylor and Francis, 1989.
- O'Neil, M.J. (ed.). The Merck Index - An Encyclopedia of Chemicals, Drugs, and Biologicals. 13th Edition, Whitehouse Station, NJ: Merck and Co., Inc., 2001., p. 1397
- Sicherheitsdatenblatt Argon Rev. Nr. 2 vom 07.12.2010 Abkürzungen und Akronyme
ADR: Accord européen sur le transport des marchandises dangereuses par Route (European Agreement concerning the International Carriage of Dangerous Goods by Road)
RID: Règlement international concernant le transport des marchandises dangereuses par chemin de fer (Regulations Concerning the International Transport of Dangerous Goods by Rail)
IMDG: International Maritime Code for Dangerous Goods IATA: International Air Transport Association
IATA-DGR: Dangerous Goods Regulations by the "International Air Transport Association" (IATA) ICAO: International Civil Aviation Organization
ICAO-TI: Technical Instructions by the "International Civil Aviation Organization" (ICAO) GHS: Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals EINECS: European Inventory of Existing Commercial Chemical Substances CAS: Chemical Abstracts Service (division of the American Chemical Society) VOC: Volatile Organic Compounds (USA, EU)
Angaben zur Schulung
Das mit der Handhabung und dem Gebrauch des Produkts beauftragte Personal muss über die spezifischen Risiken und die Sicherheitsmaßnahmen aufgeklärt werden.
Schriftliche Verweise: Siehe spezifische technische Hinweise auf dem Produkt selbst.
Fachliches Kontaktzentrum; Telefonnr. +39.030.9911855 Hinweise für den Nutzer
Die Angaben dieses Datenblatts basieren auf unserem aktuellen Wissenstand über Gesundheit, Sicherheit und Umwelt. Ziel ist es, dem professionellen Nutzer des Produkts Verbeugungs- und Schutzmaßnahmen für einen sicheren Umgang mit dem Produkt aufzuzeigen.
Der Nutzer des Produkts muss vor jedem von den Angaben abweichenden Gebrauch prüfen, ob weitere Informationen, stets in Anbetracht der Einhaltung der geltenden Gesetzesvorschriften und gängigen Betriebsnormen, erforderlich sind.
SICHERHEITSDATENBLATT
(nach Verordnungen (EG) 1272/2008 und (EU) 453/2010)
Blatt Nr. 4803 – Rev.6 von 05/14
SAUERSTOFF
Seite 10 von 10Für unsachgemäßen Gebrauch des Produkts wird nicht gehaftet.
Die erwähnten Eigenschaften sind keine Gewährleistung für die spezifischen Produktmerkmale.
Die Kennzeichnung bzw. das Sicherheitsdatenblatt muss bei jeder ärztliche Behandlung vorgelegt werden.