• Keine Ergebnisse gefunden

Sicherheitsdatenblatt gemäß 453/2010/EU

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Sicherheitsdatenblatt gemäß 453/2010/EU"

Copied!
12
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

gemäß 453/2010/EU

Druckdatum: 08.12.2014 Versionsnummer 2 überarbeitet am: 08.12.2014

ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens

· 1.1 Produktidentifikator

· Handelsname: Kemira ACL 3517

· Artikelnummer: 131488

· 1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird

· Verwendung des Stoffes / des Gemisches Wasseraufbereitung

· Verwendungen, von denen abgeraten wird Keine Gebrauchseinschränkungen.

· 1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt

· Lieferant:

Häffner GmbH & Co. KG Tel.: 07141/67-0

Friedrichstr. 3 Fax : 07141/67-33237

71679 ASPERG internet: www.hugohaeffner.com Sachkundige Person gem. Verordnung (EG) Nr. 1907/2006: SDB@hugohaeffner.com

· Auskunftgebender Bereich: Abteilung Labor

· 1.4 Notrufnummer: Carechem 24 International: +44 (0) 1235 239 670

ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren

· 2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs

· Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 GHS05 Ätzwirkung

Met. Corr.1 H290 Kann gegenüber Metallen korrosiv sein.

Skin Corr. 1B H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.

Eye Dam. 1 H318 Verursacht schwere Augenschäden.

· Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder Richtlinie 1999/45/EG C; Ätzend

R34: Verursacht Verätzungen.

· 2.2 Kennzeichnungselemente

· Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008

Das Produkt ist gemäß CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet.

· Gefahrenpiktogramme

GHS05

· Signalwort Gefahr

· Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung:

Aluminiumchlorid, wasserfrei Eisentrichlorid

· Gefahrenhinweise

H290 Kann gegenüber Metallen korrosiv sein.

H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.

(Fortsetzung auf Seite 2)

DE

(2)

(Fortsetzung von Seite 1)

· Sicherheitshinweise

P260 Dampf nicht einatmen.

P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.

P264 Nach Gebrauch Hände gründlich waschen.

P303+P361+P353 BEI KONTAKT MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle beschmutzten, getränkten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen.

P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen.

Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.

P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.

P304+P340 BEI EINATMEN: An die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert.

P301+P330+P331 BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen.

P390 Verschüttete Mengen aufnehmen, um Materialschäden zu vermeiden.

P406 In korrosionsbeständigem Behälter mit korrosionsbeständiger Auskleidung aufbewahren.

P501 Inhalt/Behälter können in Übereinstimmung mit nationalen Vorschriften entsorgt werden.

· Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt:

Kann den pH-Wert von Wasser absenken und so Wasserorganismen schädigen.

· 2.3 Sonstige Gefahren

· Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung

· PBT: Nicht anwendbar.

· vPvB: Nicht anwendbar.

ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen

· 3.2 Chemische Charakterisierung: Gemische

· Beschreibung: Wässige Lösung

· Gefährliche Inhaltsstoffe:

CAS: 7446-70-0 EINECS: 231-208-1

Indexnummer: 013-003-00-7 RTECS: BD 0525000

Registrierungsnummer: 01-2119459371-39

Aluminiumchlorid, wasserfrei C R34

Skin Corr. 1B, H314

13 - 22%

CAS: 7705-08-0 EINECS: 231-729-4 RTECS: LJ 9100000

Registrierungsnummer: 01-2119497998-05

Eisentrichlorid

Xn R22; Xi R38-41

Eye Dam. 1, H318; Acute Tox. 4, H302; Skin Irrit. 2, H315

3 - 7%

· Zusätzliche Hinweise: Der Wortlaut der angeführten Gefahrenhinweise ist dem Abschnitt 16 zu entnehmen.

ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen

· 4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen

· nach Einatmen:

Den Betroffenen an die frische Luft bringen und ruhig lagern.

Ärztlicher Behandlung zuführen.

· nach Hautkontakt:

Mit Produkt verunreinigte Kleidungsstücke unverzüglich entfernen.

(Fortsetzung auf Seite 3)

DE

(3)

(Fortsetzung von Seite 2) Sofort mit viel Wasser abwaschen.

Bei andauernder Hautreizung Arzt aufsuchen.

Wenn möglich lauwarmes Wasser verwenden.

Verbrennungen müssen ärztlich behandelt werden.

· nach Augenkontakt:

Augen bei geöffnetem Lidspalt mehrere Minuten unter fließendem Wasser abspülen und Arzt konsultieren.

Wenn möglich lauwarmes Wasser verwenden.

Während des Transportes zum Krankemhaus Augen weiter ausspülen.

· nach Verschlucken:

Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken.

Einer bewußtlosen Person NIEMALS etwas durch den Mund verabreichen.

KEIN Erbrechen herbeiführen.

Ärztlicher Behandlung zuführen.

Dem behandelnden Arzt dieses Sicherheitsdatenblatt vorzeigen.

· 4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.

· Gefahren: ätzende Wirkungen

· 4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Symptomatische Behandlung (Dekontamination, Vitalfunktionen).

Mit viel Wasser ausspülen.

ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung

· 5.1 Löschmittel

· Geeignete Löschmittel:

Das Produkt selbst brennt nicht.

Feuerlöschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen.

· 5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren Bei einem Brand kann freigesetzt werden:

Chlor (Cl2)

Chlorwasserstoff (HCl)

Es kann gefährlicher Qualm freigesetzt werden.

· 5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung

· Besondere Schutzausrüstung:

Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen.

Chemieschutzanzug

· Weitere Angaben: Gefährdete Behälter mit Wassersprühstrahl kühlen.

ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung

· 6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren

Geeignete Schutzausrüstung verwenden (siehe Abschnitt: "Expositionsbegrenzung und persönliche Schutzausrüstungen").

· 6.2 Umweltschutzmaßnahmen:

Unverdünntes Produkt soll nicht in die Umwelt gelangen.

Ein Ausbreiten nit inertem absorbierendem Material (sand, Kies) einschränken.

Kanalisation abdecken.

(Fortsetzung auf Seite 4)

DE

(4)

(Fortsetzung von Seite 3) Wenn größere Mengen verschütteten Materials nicht eingedämmt werden können, sollen die lokalen

Behörden benachrichtigt werden.

· 6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung:

Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder oder Universalbinder) aufnehmen.

In geeigneten Behältern der Rückgewinnung oder Entsorgung zuführen.

große Mengen: Neutralisieren mit Kalk oder Soda.

Muss gemäss lokalen und nationalen Vorschriften entsorgt werden.

· 6.4 Verweis auf andere Abschnitte

Informationen zur sicheren Handhabung siehe Abschnitt 7.

Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8.

Informationen zur Entsorgung siehe Abschnitt 13.

ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung

· 7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung

Nicht in die Augen, an die Haut oder an die Kleidung gelangen lassen.

Geeignete Schutzausrüstung verwenden (siehe Abschnitt: "Expositionsbegrenzung und persönliche Schutzausrüstungen").

Der Arbeitsplatz und die Arbeitsmethoden müssen so organisiert sein, dass ein direkter Kontakt mit dem Produkt verhindert oder minimiert wird.

Nicht über Augenhöhe handhaben.

· Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz: Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.

· 7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten

· Lagerung:

· Anforderung an Lagerräume und Behälter: An einem kühlen Ort lagern.

· Zusammenlagerungshinweise: Nicht zusammen mit Alkalien (Laugen) lagern.

· Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen:

Behälter an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren.

Auf Spritzer und undichte Stellen achten.

· Lagerklasse:

· Klassifizierung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): -

· 7.3 Spezifische Endanwendungen Wasseraufbereitungschemikalie

ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen

· Zusätzliche Hinweise zur Gestaltung technischer Anlagen:

Keine weiteren Angaben, siehe Punkt 7 "Handhabung und Lagerung".

· 8.1 Zu überwachende Parameter

· Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten:

Das Produkt enthält keine relevanten Mengen von Stoffen mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten.

· DNEL-Werte

7446-70-0 Aluminiumchlorid, wasserfrei

Inhalativ Kurzzeit-Exposition - lokale Effekte 2 mg/m³ (Arbeiter) Kurzzeit-Exposition - systemische Effekte 1 mg/m³ (Arbeiter) Langzeit-Exposition - lokale Effekte 0,2 mg/m³ (Arbeiter) Langzeit-Exposition - systemische Effekte 0,2 mg/m³ (Arbeiter)

(Fortsetzung auf Seite 5)

DE

(5)

(Fortsetzung von Seite 4) 7705-08-0 Eisentrichlorid

Dermal Kurzzeit-Exposition - systemische Effekte 1,7 mg/kg (Arbeiter)

Analogie, CAS-Nr., 10025-77-1 0,57 mg/kg/Tag

Berechnet als Fe Langzeit-Exposition - systemische Effekte 1,7 mg/kg (Arbeiter)

Analogie, CAS-Nr., 10025-77-1 0,57 mg/kg/Tag

Berechnet als Fe Inhalativ Kurzzeit-Exposition - systemische Effekte 5,9 mg/m³ (Arbeiter)

Analogie, CAS-Nr., 10025-77-1 2,01 mg/m³

Berechnet als Fe Langzeit-Exposition - systemische Effekte 5,9 mg/m³ (Arbeiter)

Analogie, CAS-Nr., 10025-77-1 2,01mg/m³

Berechnet als Fe 7,5 mg/m³ (Verbraucher)

· PNEC-Werte

7446-70-0 Aluminiumchlorid, wasserfrei

Boden 4,94 mg/kg (-)

Kläranlage 100 mg/l (-) Meerwasser 0,0025 mg/l (-) Sediment (Meerwasser) 3,736 mg/kg (-) Sediment (Süßwasser) 3,736 mg/kg (-) Süßwasser 0,025 mg/l (-) sporadische Freisetzung 0,074 mg/l (-) 7705-08-0 Eisentrichlorid

Kläranlage 500 mg/l (-) Berechnet als Fe

· 8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition

· Persönliche Schutzausrüstung:

· Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen:

Für Augen- und Körpernotduschen und Wasseranschluß sorgen.

Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.

Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen, schnupfen.

· Atemschutz:

Für angemessene Lüftung sorgen.

Atmungsgeräte werden benötigt, wenn Qualm oder Aerosol bildet (filter B2)

(Fortsetzung auf Seite 6)

DE

(6)

(Fortsetzung von Seite 5)

· Handschutz:

Schutzhandschuhe (geprüft nach EN 374).

· Handschuhmaterial

ACHTUNG: Bei der Auswahl geeigneter Handschuhe für eine besondere Verwendung und Dauer am Arbeitsplatz sollten alle relevanten Arbeitsplatzbedingungen (aber nicht nur diese) wie: Umgang mit anderen Chemikalien, physikalische Bedingungen (Schutz gegen Schnitt- und Sticheinwirkungen, Rechtshändigkeit, Schutz vor Wärme), mögliche Reaktionen des Körpers auf Handschuhmaterialien sowie die Anweisungen / Spezifikationen des Handschuhlieferanten berücksichtigt werden.

Gummi- oder Plastikhandschuhe

· Durchdringungszeit des Handschuhmaterials

Die genaue Durchbruchzeit ist beim Schutzhandschuhhersteller zu erfahren und einzuhalten.

· Augenschutz:

Dichtschließende Schutzbrille nach DIN/EN 166.

Gesichtsschutz.

· Körperschutz: Arbeitsschutzkleidung (EN 340).

*

ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften

· 9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften

· Allgemeine Angaben

· Aussehen:

Form: flüssig

Farbe: gelblich

· Geruch: leicht sauer

· pH-Wert: < 1

· Zustandsänderung

Schmelzpunkt/Schmelzbereich: -20 - -5 °C Siedepunkt/Siedebereich: 100 - 110 °C

· Flammpunkt: nicht anwendbar

anorganisches Material

· Entzündlichkeit (fest, gasförmig): Der Stoff ist nicht entzündlich.

· Explosionsgrenzen:

untere: nicht anwendbar

obere: nicht anwendbar

· Dichte: 1,19 - 1,29 g/cm³

(Fortsetzung auf Seite 7)

DE

(7)

(Fortsetzung von Seite 6)

· Löslichkeit in / Mischbarkeit mit

Wasser: löslich

· Viskosität:

dynamisch bei 20 °C: 8 - 18 mPas

Oberflächenspannung: Keine Daten vorhanden

· 9.2 Sonstige Angaben Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.

ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität

· 10.1 Reaktivität Korrodiert Metalle.

· 10.2 Chemische Stabilität Stabil unter angegebenen Lagerungsbedingungen. Siehe Lagerung, Abschnitt 7.

· 10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen Reagiert heftig mit:

Basen

· 10.4 Zu vermeidende Bedingungen Hohe Temperaturen.

· 10.5 Unverträgliche Materialien: Nicht säurebeständiges Metall (z.B. Aluminium, Eisen oder Kupfer).

· 10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte:

Erwärmen kann gefährliche Gase freisetzen:

Chlorwasserstoffgas Chlor

ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben

· 11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen

· Akute Toxizität:

· Einstufungsrelevante LD/LC50-Werte:

7446-70-0 Aluminiumchlorid, wasserfrei Oral LD50 3450 - 3470 mg/kg (Ratte) 7705-08-0 Eisentrichlorid

Oral LD50 640 mg/kg (Ratte)

Anmerkungen: Analogie, CAS-Nr., 7758-94-3 220 mg/kg

Anmerkungen: Berechnet als Fe Dermal LD50 > 2564 mg/kg (Ratte)

Analogie, CAS-Nr., 7758-94-3

> 861 mg/kg

Anmerkungen: Berechnet als Fe

· Primäre Reizwirkung:

· an der Haut:

Ätzende Wirkung auf Haut und Schleimhäute.

Aluminiumchlorid, wasserfrei:

Verätzt die Haut

· am Auge:

Starke Ätzwirkung

(Fortsetzung auf Seite 8)

DE

(8)

(Fortsetzung von Seite 7) Aluminiumchlorid, wasserfrei:

Verätzt die Augen

· Hautverätzung/-reizung Kaninchen:

Eisentrichlorid:

OECD- Prüfrichtlinie 404: reizend

Anmerkungen: Analogie CAS-Nr. 7758-94-3

· Ernsthafte Augenschädigungen/-reizung Kaninchen:

Eisentrichlorid:

OECD- Prüfrichtlinie 405: Ätzend

Anmerkungen: Analogie CAS-Nr. 7758-94-3

· Sensibilisierung:

Aluminiumchlorid, wasserfrei:

Meerschweinchen: Nicht sensibilisierend Eisentrichlorid:

Erfahrungsgemäß ist eine Sensibilisierung nicht zu erwarten.

· Erfahrungen am Menschen:

Einatmen:

Symptome: Das Einatmen von Dämpfen/Nebel kann folgendes verursachen: Schleimhautreizung, Husten und Schwierigkeiten beim Atmen

· Zusätzliche toxikologische Hinweise:

· Entwicklungs-/reproduktionstoxische Wirkungen:

Aluminiumchlorid, wasserfrei:

Zeigte in Tierversuchen keine Wirkung auf die Fruchtbarkeit.

Eisentrichlorid:

Vermutlich nicht schädlich für die Fortpflanzung.

· Cancerogenität:

Eisentrichlorid:

Vermutlich nicht karzinogen.

· Toxizität bei wiederholter Aufnahme Eisentrichlorid:

Oral/Ratte/männliche:

NOAEL: 277 mg/kg

Anmerkungen: KG/Tag 90 Tage Oral/Ratte/weibliche:

NOAEL: 314 mg/kg

Anmerkungen: KG/Tag 90 Tage

*

ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben

· 12.1 Toxizität

· Aquatische Toxizität:

(Fortsetzung auf Seite 9)

DE

(9)

(Fortsetzung von Seite 8) Dieses Material ist nicht als umweltgefährlich eingestuft.

Bei umweltrelevantem pH 5,5 - 8, ist die Löslichkeit des Aluminiums niedrig.

Aluminiumsalze trennen sich mit Wasser, das aus schneller Bildung und Fällung von Aluminiumhydroxide entsteht.

Bei pH < 5,5, erhält das freie Ion (Al3+) die häufigste Form, und die erhöhte Verfügbarkeit bei diesem pH wird in der höheren Toxizität reflektiert.

Bei pH 6,0 - 7,5, nimmt die Löslichkeit, auf Grund der Präsenz von unlöslichem AL(OH), ab.

Bei höherem pH (pH > 8,0), sind die einfacher löslichen Al(OH) - Spezies am häufigsten, etwas was dessen Verfügbarkeit erhöht.

Aluminiumsalze dürfen nicht ohne Kontrolle in Flüsse und Seen geleitet werden und pH-Werte um 5 - 5,5 sollten vermieden werden.

· Akute Fischtoxizität:

7705-08-0 Eisentrichlorid

LC50/96 h 59 mg/l (Lepomis macrochirus (Sonnenbarsch)) Anmerkungen: hydratisierte Substanz

NOEC (96 h) > 1 mg/l (Lepomis macrochirus (Sonnenbarsch))

· Akute Daphnientoxizität:

7446-70-0 Aluminiumchlorid, wasserfrei

EC50 27,3 mg/l (Daphnia magna (Wasserfloh)) (Directive 84/449/EEC, C.2) 7705-08-0 Eisentrichlorid

LC/EC50 (48 h) 27 mg/l (Daphnia magna (Wasserfloh)) NOEC (21 d) > 1 mg/l (Daphnia magna (Wasserfloh))

· Algentoxizität:

Eisentrichlorid:

EC50/15 d/Wachstumsrate: 58 mg/l

Anmerkungen: Aufgrund der flockulierenden Wirkung des Produkts ist dieser Test ungeeignet.

Aufgrund der schnellen Bildung unlöslicher Hydroxide ist eine Langzeitschädigung aquatischer Systeme durch dieses Produkt nicht zu erwarten.

· 12.2 Persistenz und Abbaubarkeit Eisentrichlorid:

Die Methoden zur Bestimmung der biologischen Abbaubarkeit sind bei anorganischen Stoffen nicht anwendbar.

· 12.3 Bioakkumulationspotenzial Eisentrichlorid:

Verteilungskoeffizient: n-Octanol/Wasser: nicht anwendbar, anorganisches Material

· 12.4 Mobilität im Boden Wasserlöslichkeit: löslich

Oberflächenspannung: Keine Daten verfügbar

· 12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung

· PBT: Diese Mischung enthält nur Substanzen, die nicht persistent, bioakkumulierbar oder toxisch sind (PBT).

· vPvB:

Diese Mischung enthält nur Substanzen, die nicht hochpersistentoder hochbioakkumulierbar sind (vPvB).

· 12.6 Andere schädliche Wirkungen

Kann den pH-Wert von Wasser absenken und so Wasserorganismen schädigen.

DE

(Fortsetzung auf Seite 10)

(10)

ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung

· 13.1 Verfahren der Abfallbehandlung

· Empfehlung:

Entsorgung gemäß den örtlichen behördlichen Vorschriften.

Muss als gefährlicher Abfall entsorgt werden.

Überreste müssen neutralisiert werden.

· Ungereinigte Verpackungen:

· Empfehlung: Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.

ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport

· 14.1 UN-Nummer

· ADR, IMDG, IATA UN3264

· 14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung

· ADR 3264 ÄTZENDER SAURER ANORGANISCHER

FLÜSSIGER STOFF, N.A.G.

(ALUMINIUMCHLORID, EISENCHLORID)

· IMDG, IATA CORROSIVE LIQUID, ACIDIC, INORGANIC, N.O.S.

(ALUMINIUM CHLORIDE, FERRIC CHLORIDE)

· 14.3 Transportgefahrenklassen

· ADR

· Klasse 8 (C1) Ätzende Stoffe

· Gefahrzettel 8

· IMDG, IATA

· Class 8 Ätzende Stoffe

· Label 8

· 14.4 Verpackungsgruppe

· ADR, IMDG, IATA III

· 14.5 Umweltgefahren:

· Marine pollutant: Nein

· 14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den

Verwender Achtung: Ätzende Stoffe

· Kemler-Zahl: 80

(Fortsetzung auf Seite 11)

DE

(11)

(Fortsetzung von Seite 10)

· 14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-

Code Nicht anwendbar.

· Transport/weitere Angaben:

· ADR

· Freigestellte Mengen (EQ): E1

· Begrenzte Menge (LQ) 5 l

· Beförderungskategorie 3

· Tunnelbeschränkungscode E

· UN "Model Regulation": UN3264, ÄTZENDER SAURER ANORGANISCHER FLÜSSIGER STOFF, N.A.G.

(ALUMINIUMCHLORID, EISENCHLORID), 8, III

ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften

· 15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch

· Nationale Vorschriften:

· Klassifizierung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): -

· Wassergefährdungsklasse: WGK 1 (Selbsteinstufung): schwach wassergefährdend.

· Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verbotsverordnungen:

Verordnung 1272/2008/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen, zur Änderung und Aufhebung der Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG und zur Änderung der Verordnung 1907/2006/EG, mit Nachträgen.

ZH 1/124 "Betriebsanweisungen für den Umgang mit Gefahrstoffen (A 010)"

Keine Beschränkungen bei Beachtung der gesetzlichen Vorschriften.

· zu beachten:

TRGS 401: Gefährdung durch Hautkontakt - Ermittlung, Beurteilung, Maßnahmen TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern"

· BG-Merkblatt:

BGI 595 "Reizende Stoffe/ätzende Stoffe" (ZH 1/229) (M 004) BGI 536 "Gefährliche chemische Stoffe" (M 051)

BGI 660 "Allgemeine Arbeitsschutzmaßnahmen für den Umgang mit Gefahrstoffen" (M 053)

· 15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung:

Eine Stoffsicherheitsbeurteilung wurde durchgeführt.

Eine Stoffsicherheitsbeurteilungen wurde für eine (oder mehrere) Komponente (Komponenten) durchgeführt.

ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben

Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse. Sie sollen unsere Produkte im Hinblick auf Sicherheitserfordernisse beschreiben, stellen jedoch keine Zusicherung von Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis.

Soweit dieses Datenblatt aus dem(n) Vorjahr(en) stammt, ist es dennoch auf dem aktuellen Stand, denn wir verfolgen sorgfältig die Gesetzgebung sowie die stoffbezogenen Informationen unserer Lieferanten. Ergibt sich aus solchen Informationen ein Änderungsbedarf, überarbeiten wir unverzüglich das

Sicherheitsdatenblatt.

(Fortsetzung auf Seite 12)

DE

(12)

(Fortsetzung von Seite 11) Sie stellen keine Zusicherung von Eigenschaften des beschriebenen Produktes/der Produkte im Sinne der gesetzlichen Gewährleistung dar.

Die Informationen in diesem Sicherheitsdatenblatt sind all jenen zur Verfügung zu stellen, die dieses Produkt handhaben.

Dieses Materialsicherheits-Datenblatt basiert auf Daten, die zum Zeitpunkt der Datenblatt-Vorbereitung richtig waren. Trotz der von uns getroffenen Maßnahmen ist es jedoch möglich, dass die Daten nicht aktuell sind oder für die Gegebenheiten eines bestimmten Falles nicht zutreffen. Wir sind nicht verantwortlich für mögliche Schäden oder Verletzungen, die durch einen nicht angemessenen Gebrauch, durch einen Fehler im Anschluss an einen korrekten Einsatz oder durch Gefahren, die in der Natur des Produktes liegen, entstehen.

· Relevante Sätze

Vollständiger Wortlaut der R-Sätze, die im vorliegenden Sicherheitsdatenblatt als Kürzel aufgeführt wurden.

Die Kennzeichnung des Produktes ist in Kapitel 2 aufgeführt.

H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.

H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.

H315 Verursacht Hautreizungen.

H318 Verursacht schwere Augenschäden.

R22 Gesundheitsschädlich beim Verschlucken.

R34 Verursacht Verätzungen.

R38 Reizt die Haut.

R41 Gefahr ernster Augenschäden.

· Schulungshinweise

Unterweisungen über Gefahren und Schutzmaßnahmen an Hand der Betriebsanweisung (TRGS 555). Die Unterweisungen müssen vor der Beschäftigung und danach mindestens einmal jährlich erfolgen.

Regelmäßige Unterweisungen der Mitarbeiter die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind (gemäß Kapitel 1.3 ADR)

· Datenblatt ausstellender Bereich:

Abteilung GGB SchSch

· Abkürzungen und Akronyme:

ADR: Accord européen sur le transport des marchandises dangereuses par Route (European Agreement concerning the International Carriage of Dangerous Goods by Road)

IMDG: International Maritime Code for Dangerous Goods IATA: International Air Transport Association

GHS: Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals EINECS: European Inventory of Existing Commercial Chemical Substances ELINCS: European List of Notified Chemical Substances

CAS: Chemical Abstracts Service (division of the American Chemical Society) DNEL: Derived No-Effect Level (REACH)

PNEC: Predicted No-Effect Concentration (REACH) LC50: Lethal concentration, 50 percent

LD50: Lethal dose, 50 percent

Met. Corr.1: Corrosive to metals, Hazard Category 1 Acute Tox. 4: Acute toxicity, Hazard Category 4

Skin Corr. 1B: Skin corrosion/irritation, Hazard Category 1B Skin Irrit. 2: Skin corrosion/irritation, Hazard Category 2 Eye Dam. 1: Serious eye damage/eye irritation, Hazard Category 1

· Quellen Die Angaben stützen sich auf Informationen von Vorlieferanten.

· * Daten gegenüber der Vorversion geändert

Mit Erscheinen dieses Sicherheitsdatenblatts werden alle vorhergehenden Versionen für dieses Produkt ungültig. Änderungen gegenüber der vorhergehenden Version sind durch eine Markierung mit einem "*"

gekennzeichnet.

DE

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Diese Mischung enthält keine Stoffe, die als PBT oder vPvB bewertet sind.... ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen

Wir sind nicht verantwortlich für mögliche Schäden oder Verletzungen, die durch einen nicht angemessenen Gebrauch, durch einen Fehler im Anschluss an einen korrekten Einsatz oder

123-86-4 DNEL akut dermal, Kurzzeit (systemisch), Arbeitnehmer: 11 mg/kg DNEL Langzeit dermal (systemisch), Arbeitnehmer: 11 mg/kg DNEL akut inhalativ (lokal), Arbeitnehmer: 600

Falls jemand sehr großen Mengen an Staub oder Rauch ausgesetzt ist, an die frische Luft bringen und einen Arzt konsultieren, wenn Husten oder andere Symptome auftreten..

R52/53 Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen

DNEL Langzeit, Arbeiter, dermal, systemisch: 13,67 mg/kg bw/d DNEL Langzeit, Arbeiter, inhalativ, systemisch: 208 mg/m³ DNEL Langzeit, Arbeiter, dermal, lokal: 1,5 mg/cm² DNEL

Nach Einatmen: Keine Maßnahmen erforderlich, da das Material beim Einatmen sehr wahrscheinlich nicht gefährlich ist.. Falls jemand sehr großen Mengen an Staub oder Rauch

Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt Keimzell-Mutagenität: Nicht eingestuft. Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien