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In Übereinstimmung mit Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, (EG) Nr. 1272/2008 und Verordnung (EU) Nr. 453/2010 (Anhang I)

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MURIN FORTE BLOCK

Ausstellungsdatum: 23.05.2011

In Übereinstimmung mit Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, (EG) Nr. 1272/2008 und Verordnung (EU) Nr. 453/2010 (Anhang I)

ABSCHNITT 1

BEZEICHNUNG DES STOFFS BZW. DES GEMISCHS UND DES UNTERNEHMENS 1.1. Produktidentifikator

Name des Gemischs: Murin Forte Block

1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird

Identifizierte Verwendung(-en):

Gebrauchsfertiges Rodentizid, 50 ppm Bromadiolone Verwendungen, von denen

abgeraten wird:

Keine Verwendungsempfehlungen.

1.3. Informationen zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt

Hersteller:

VEBI Istituto Biochimico S.r.l.

Via Desman, 43

35010 S. Eufemia di Borgoricco (PD) Italien Tel. +39 0499337111

Fax. +39 0495798263

E-Mail MSDS-Manager: info@vebi.it

1.4. Notrufnummer

Notrufnummer VEBI Istituto Biochimico S.r.l.::

Milano Niguarda +39 0266101029 (Milan)

Roma Ospedale Gemelli +39 063054342 (Rome hospital) Napoli Ospedale Caldarelli +39 0815453333 (Naples hospital) Catania Ospedale Garibaldi +39 095767594120 (Catania hospital) Notrufnummer Giftnotrufzentrale Berlin: +49 (0) 30 19 240

ABSCHNITT 2 MÖGLICHE GEFAHREN 2.1 Einstufung des Gemisches

- Einstufung des Gemischs nach Richtlinie 1999/45/EG:

NICHT EINGESTUFT - Einstufung des Stoffs nach Verordnung (EG) Nr. 1272/2008:

NICHT EINGESTUFT

Wichtigste Gefahren

- chemisch-physikalische Auswirkungen:

Nicht zu erwarten.

(2)

Ausstellungsdatum: 23.05.2011

Auswirkungen auf die Gesundheit:

Nach Verschlucken: kann bei Verschlucken zu Nebenwirkungen führen.

Nach Hautkontakt: kann Reizungen hervorrufen.

Nach Augenkontakt: kann Reizungen hervorrufen.

Auswirkungen auf die Umwelt: Kann sich möglicherweise auf die Umwelt auswirken.

Siehe auch Abschnitt 9 bis 12.

2.2 Kennzeichnungselemente

- Etikettierung des Gemischs nach Richtlinie 1999/45/EG

Gefahrensymbol Keines

Risikosätze (R-Sätze)[1] Keine

Sicherheitssätze (S-Sätze) [1] S2, S13, S24, S36/37, S35, S46

[1] Wortlaut der Risiko- und Sicherheitssätze: siehe Abschnitt 16 - Etikett nach Verordnung Nr. 1272/2008/EG

Piktogramm(-e) Keine

Hinweise Keine

Gefahrenhinweise (H))[1] Keine

Sicherheitsratschläge (P)[1] P102

- Prävention P270, P262, P280

- Reaktion P301 + P310

- Aufbewahrung -

- Entsorgung P501

[1] Wortlaut der Gefahrenhinweise und Sicherheitsratschläge: siehe Abschnitt 16 2.3 Sonstige Gefahren (nicht einstufungsrelevant)

Das Gemisch erfüllt die Kriterien für: JA NEI N

- PBT X

- vPvB X

- Gefährdung für den Menschen: Es gibt keine weiteren Gefahren für den Menschen.

- Gefährdung für die Umwelt: Es gibt keine weiteren Umweltrisiken.

- chemisch-physikalische

Gefahren:- spezifische Wirkungen:

Weitere spezifische Wirkungen sind nicht bekannt.

Der Stoff kann im Brandfall toxische Gase freisetzen.

ABSCHNITT 3

ZUSAMMENSETZUNG/ ANGABEN ZU DEN BESTANDTEILEN

Gefährliche Inhaltsstoffe

Name

EINECS/

ELINCS- Nr.

CAS- NR. Konz.%

(p/p)

Einstufung (67/548/EWG)

Einstufung (1272/2008/EG)

Expositions- Grenzwerte

Bronopol (DCI) (Index-Nr.

603-085-00-8)

200-143-0 52-51-7 < 0,1

Xn; R21/22 Xi; R37/38-41

N; R50

Specific Conc. Limits:

N; R50 C ≥ 2,5 %

Acute Tox. 4 *, H312 Acute Tox. 4 *, H302 STOT SE 3, H335 Skin Irrit. 2, H315 Eye Dam. 1, H318 Aquatic Acute 1,

H400

M-Faktor:

M=10

siehe Abschnitt

Nr.8 3-[3-(4'-

Brom[1,1'- biphenyl]-4-yl)-

3-hydroxy-1-

249-205-9 28772-56-7 < 0,1

R26/27/28 R48/23/24/25

R61 R50/53

Acute Tox. 1, H300 Acute tox.1, H310 Acute tox. 1, H330 STOT RE 1, H372

Repr. 1B, H360D

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MURIN FORTE BLOCK

Ausstellungsdatum: 23.05.2011

phenylpropyl]-4-

hydroxy-2- benzopyron

Aquatic Acute 1, H400 Aquatic Chronic 1, H410 Denatonium-

benzoat 223-095-2 3734-33-6 < 0,1 Xn; R22 Acute Tox. 4, H302

ABSCHNITT 4

ERSTE-HILFE-MASSNAHMEN 4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen

- Nach Augenkontakt: Sofort mit reichlich Wasser oder physiologischer Kochsalzlösung ausspülen. Die Augenlider mit den Fingern offen halten. Falls Symptome auftreten, Arzt konsultieren und dieses Sicherheitsdatenblatt vorlegen.

- Nach Hautkontakt: Kontaminierte Kleidung und Schuhe sofort ausziehen. Den betroffenen Bereich mit Seife oder einem milden Reinigungsmittel und mit viel Wasser waschen, bis der Stoff entfernt wurde (15-20 Minuten). Falls Symptome auftreten, Arzt konsultieren und dieses Sicherheitsdatenblatt vorlegen. Keine Lösungs- oder Verdünnungsmittel verwenden.

- Nach Verschlucken: Wenn bei Verschlucken die betroffene Person bei Bewusstsein ist, den Mund mit Wasser ausspülen. Symptomatisch und unterstützend behandeln. Falls Symptome auftreten, Arzt konsultieren und dieses Sicherheitsdatenblatt vorlegen.

- Nach Einatmen: Unter Berücksichtigung der chemisch-physikalischen Eigenschaften des Produktes ist dessen Inhalation höchst unwahrscheinlich.

Allgemeine Hinweise Im Falle eines Unfalls oder Unwohlseins den Arzt konsultieren und dieses Sicherheitsdatenblatt vorlegen.

HINWEISE FÜR DEN ARZT:

Bromadiolone ist ein indirektes Antikoagulanz. Phytomenadion (Vitamion K1) ist als Gegenmittel einzusetzen. Bestimmen Sie die Gerinnungszeit 18 Stunden nach Einnahme. Sofern diese erhöht ist, Vitamin K1 verabreichen, bis sich die Gerinnungszeit normalisiert.

4.2 Wichtigste akute oder verzögert auftretende Symptome und Wirkungen

- Akute Wirkungen: EINATMEN: Das Einatmen des Produktes ist eher unwahrscheinlich. Sollte jedoch der Fall eintreten, kann es Husten, Halsschmerzen hervorrufen.

HAUT: kann Rötungen und Reizungen hervorrufen.

AUGEN: kann Rötungen, stechendes Gefühl und Reizungen hervorrufen.

VERSCHLUCKEN: bitterer und unangenehmer Geschmack. Kann bei Verschlucken negative Wirkungen hervorrufen.

Das Gemisch wirkt als Antikoagulans. Der wirksame Bestandteil (Bromadiolon) ist bei Aufnahme sehr giftig.

- Langzeitwirkungen: Langzeitwirkungen und auf dieses Gemisch zurückzuführende Symptome sind nicht zu erwarten.

4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung

- ärztliche Überwachung: Bei bekannten Langzeitwirkungen vorzunehmen.

- spezifisches Antidote, falls bekannt:

Phytomenadion (Vitamion K1) - Gegenanzeigen: Nicht bekannt.

- spezifische Sofortbehandlung: HAUT: Haut mit Wasser und Seife abwaschen.

AUGEN: mit reichlich Wasser einige Minuten lang ausspülen, dann Arzt kontaktieren.

VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. Ärztlichen Rat einholen.

ABSCHNITT 5

MASSNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG 5.1 Löschmittel

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Ausstellungsdatum: 23.05.2011

- Geeignete Löschmittel: Wassersprühnebel oder Spray, Schaum, CO2, Trockenlöschmittel.

- Ungeeignete Löschmittel: Nicht bekannt.

5.2 Besondere vom Gemisch ausgehende Gefahren - gefährliche

Verbrennungsprodukte:- Sonstige besondere Gefahren

Kann giftige Gase (COX, NOX, HBr, SOX, Na2O) entwickeln.

Besondere, von dem betreffenden Stoff ausgehende Gefahren sind nicht bekannt.

5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung

- Technische Schutzmaßnahmen: Wasserstrahlen können erfolgreich zum Kühlen der dem Feuer ausgesetzten Behälter und zum Dispergieren von Dämpfen eingesetzt werden.

- Besondere Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung:

Stiefel, Handschuhe, Anzüge, Augen- und Gesichtsschutz, Atemschutzgeräte tragen. Die Ausrüstungen müssen den EN-Normen entsprechen und auf Grundlage der in den vorangegangenen Unterabschnitten aufgeführten Angaben unter maximalen Schutzbedingungen eingesetzt werden.

ABSCHNITT 6

MASSNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG

6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren - Schutzausrüstung für Personen, die nicht direkt einschreiten:

Den Bereich lüften. Alle Zünd- und Wärmequellen entfernen.

- Schutzausrüstung für Personen, die direkt einschreiten:

Geeignete Schutzausrüstung tragen (siehe Abschnitt 8), um die Exposition gegenüber dem Produkt zu minimieren.

6.2 Umweltschutzmaßnahmen

Bei unbeabsichtigtem Freisetzen oder Austritt verhindern, dass der Stoff in die Kanalisation, in Oberflächen- oder Grundwasser eindringt.

6.3 Methoden und Materialien für Rückhaltung und Reinigung

- Rückhaltung: Mit Schutzausrüstung das auf dem Boden herumliegende Material vollständig aufsammeln und in einen sauberen und trockenen Behälter geben.

Den durch Leckagen oder Austritt betroffenen Bereich lüften. Ungeschützte und nicht beteiligte Personen vom Austrittsbereich fernhalten. Geeignete persönliche Schutzausrüstung tragen, wie in Abschnitt 8 beschrieben.

- Reinigung: Den Stoff durch Abgraben, Absaugen oder mit anderen geeigneten mechanischen Mitteln aufnehmen und den Bereich mit reichlich Wasser abwaschen.

Das aufgenommene Produkt aufbewahren, bis es vorschriftsgemäß an einer autorisierten Sammelstelle korrekt entsorgt werden kann.

Sollte der Austritt auf einer Straße oder an einem öffentlichen Ort erfolgt sein, sind alle notwendigen Maßnahmen zu treffen, um die Personen vor jeder Gefahr zu schützen.

6.4 Verweis auf andere Abschnitte Siehe auch Abschnitt 8 und 13.

ABSCHNITT 7

HANDHABUNG UND LAGERUNG 7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung

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MURIN FORTE BLOCK

Ausstellungsdatum: 23.05.2011

- Empfehlungen zur

Handhabung:

Fern von Flammen, Funken und allen Zündquellen verwenden.

In gut belüfteten Räumen verwenden. Zur Verhinderung der Dispersion von Dämpfen, die während der Handhabung freigesetzt werden könnten, sind entsprechende Maßnahmen zur Rückhaltung zu treffen.

Den Kontakt mit inkompatiblen Materialien vermeiden.

Geeignete individuelle Schutzausrüstung tragen (siehe Abschnitt 8).

Das Gemisch fern von Kanalisationen, Oberflächen- und Grundwasser halten.

- Empfehlungen zur persönlichen Hygiene:

Am Arbeitsplatz nicht essen, trinken oder rauchen.

Hände nach Umgang mit dem Gemisch waschen.

Kontaminierte Kleidung und Schutzausrüstung vor Zutritt in Aufenthaltsbereiche ausziehen.

7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten

Die Modalitäten des in diesem Abschnitt aufgeführten Risikomanagementssind übereinstimmend mit denen unter Abschnitt 9 aufgeführten chemisch-physikalischen Eigenschaften..

Aufgrund seiner chemisch-physikalischen Eigenschaften ist das Gemisch nicht eingestuft und kein Risikomanagement vorgesehen.

Modalitäten des Risiko-Managements, verbunden mit:

- Verdunstung: Die Behälter sollten hermetisch geschlossen und korrekt mit dem Namen der enthaltenen Substanz beschriftet sein.

Behälter, in denen diese Substanz enthalten war, gelten wegen Restdämpfen oder Restflüssigkeiten auch im Leerzustand als gefährlich.

- potentiellen Zündquellen: Keinen Wärmequellen aussetzen.

Von reaktiven oder brennbaren Stoffen getrennt lagern.

Kontrollmodalitäten sonstiger Einwirkungen:

- Wetterbedingungen: Keinen hohen Temperaturen aussetzen.

- Umweltbelastung: Kein beschränkendes Verfahren vorgesehen.

- Temperatur: Bei Raumtemperatur lagern.

- Sonnenlicht: Exposition gegenüber künstlichem Licht und Sonnenlicht vermeiden.

Die Verwendung von Risikomoinimierungsmaßnahmen bezogen auf die physikalisch-chemischen Eigenschaften basieren auch auf der vom Arbeitgeber durchgeführten Risikobewertung für Arbeitsplatzbedingungen (Verwendung des Gemischs), insbesondere wenn kein standardisiertes Expositionsszenario (Inhaltsstoffe des Gemischs, die noch nicht gemäß REACH registriert sind) verfügbar ist.

Aufrechterhaltung der Integrität des Gemischs:

- Stabilisierungsmittel: Ohne Einsatz von Stabilisierungsmitteln.

- Antioxidationsmittel: Ohne Einsatz von Antioxidationsmitteln.

Sonstige Empfehlungen:

- Belüftung: Je nach Lagerung des Stoffes gefordert.

- spezifische Gestaltung der Räumlichkeiten:

Aufgrund der Einstufung des Stoffes nicht gefordert.

- Lagerung/Mengenbegrenzung: Aufgrund der Einstufung des Stoffes nicht gefordert.

- Verpackung/Kompatibilitäten: Siehe auch Abschnitt 10.5.

7.3. Spezifische Endanwendungen

- Empfehlungen zu spezifischen Endanwendungen:

JA NEI N - Expositionsszenario/-szenarien, siehe Anhang X

- chemische Sicherheitsbewertung, siehe Anhang X

- sonstige beiliegende spezifische Leitlinien (Industrie,

sektorbezogen) X

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Ausstellungsdatum: 23.05.2011

ABSCHNITT 8

BEGRENZUNG UND ÜBERWACHUNG DER EXPOSITION/ PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG 8.1. Zu überwachende Parameter

- Gemeinschaftliche/ nationale Expositionsgrenzwerte:

Nicht festgelegt.

- Sonstige Expositionsgrenzwerte: Nicht festgelegt.

- Gemeinschaftliche/ nationale biologische Grenzwerte (BEI):

Nicht festgelegt.

- Sonstige gemeinschaftliche/ nationale biologische Grenzwerte (BEI):

Nicht festgelegt.

- Empfohlene Überwachungsverfahren: Die Messung von Stoffen im Arbeitsbereich ist mit von den EN- Normen vorgeschriebenen Standardmethoden durchzuführen.

Denatoniumbenzoat: COND: C18- Säule; 40% Methanol, 60%

Wasser, 0.1% H3PO4; 1mL/Min.; UV-Det: 254; analytische Retentionszeit 15 Min.; DL 10 µg/Probe; C/P WEB 9/8. MEDIUM:

Glasfaserfilter. ANL: High performance liquid chromatography;

HPLC/U. REF: 2 (OSHA interner File). KLASSEN: nicht validiert (OSHA – Chemical Sampling Information).

- DNEL-Werte (Komponente) Der Chemical Safety Report wurde nicht ausgefüllt.

- PNEC-Werte (Komponente) PNEC = 0.885mg/kg für Bromadiolone (Read-Across von einem strukturell verwandten Stoff) (2).

8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition JA NEI

N - Expositionsszenario, siehe Anhang X - chemische Sicherheitsbewertung, siehe

Anhang X

8.2.1. Geeignete technische Maßnahmen

Die Wahl der geeigneten technischen Maßnahmen basiert auch auf der vom Arbeitgeber durchgeführten Risikobewertung für Arbeitsplatzbedingungen (Verwendung des Gemischs), insbesondere wenn kein standardisiertes Expositionsszenario (Inhaltsstoffe des Gemischs, die noch nicht gemäß REACH registriert sind) verfügbar ist.

8.2.2. Individuelle Schutzmaßnahmen, wie individuelle Schutzausrüstungen (PSA)

Die Wahl der individuellen Schutzausrüstungen (PSA) basiert auch auf der vom Arbeitgeber durchgeführten Risikobewertung für Arbeitsplatzbedingungen (Verwendung des Gemischs), insbesondere wenn kein standardisiertes Expositionsszenario (Inhaltsstoffe des Gemischs, die noch nicht gemäß REACH registriert sind) verfügbar ist.

Zeigen die Ergebnisse der laut Richtlinie 98/24/EWG (in Italien mit dem gesetzesvertretenden Dekret Nr. 81 vom 9.

April 2008, einschl. spätere Änderungen und Ergänzungen in der aktuellen Fassung aufgenommen) durchgeführten Risikobewertung, dass die allgemeinen und kollektiven Maßnahmen zum Risikomanagement unzureichend sind und dass sich eine Exposition gegenüber dem Gemisch mit anderen Mitteln nicht vorbeugen lässt, sind geeignete PSA entsprechend der technischen Anweisungen der EN-Leitlinien anzulegen.

a) Augen-/Gesichtsschutz: Schutzbrille laut Norm EN 166; Gesichtsschutz oder Maske mit geeignetem Filter.

b) Hautschutz

- Handschutz: Chemikalienbeständige Handschuhe laut Norm EN 374, Abs. 1, 2 und 3 sowie Europäischer Richtlinie 89/89/EWG für eingestufte Stoffe.

Das Material der Handschuhe muss undurchlässig und widerstandsfähig gegenüber den Inhaltsstoffen des Gemischs sein. Handschuhe aus Polyvinylalkohol oder Nitrilgummi tragen.

- Sonstiger Körperschutz Geeignetes Schutzmittel je nach Einsatz und möglicher Exposition wählen.

c) Atemschutz Das Tragen individueller Schutzausrüstungen wird unter normalen Einsatzbedingungen nicht gefordert.

d) Thermische Gefahren: Anhand der spezifischen Anwendungen des Gemischs mögliche individuelle

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MURIN FORTE BLOCK

Ausstellungsdatum: 23.05.2011

Schutzausrüstungen erwägen.

8.2.3 Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition JA NEI

N - Expositionsszenario, siehe Anhang X - chemische Sicherheitsbewertung, siehe

Anhang X

ABSCHNITT 9

PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN 9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften

Aussehen: Fester Block

Geruch: Nicht bestimmt

Farbe: Rot

pH-Wert 7.9

Flammpunkt: Nicht bestimmt

Siedepunkt/ -bereich: Nicht bestimmt

Schmelzpunkt: Nicht bestimmt

Explosive Eigenschaften: Nicht bestimmt

Relative Dichte: 1,0201

Wasserlöslichkeit: Nicht bestimmt

Verteilungskoeffizient Oktanol/Wasser (log POW)

Nicht bestimmt

Viskosität: Nicht bestimmt

9.2. Sonstige Angaben

In der Literaturrecherche keine Daten auffindbar.

ABSCHNITT 10

STABILITÄT UND REAKTIVITÄT 10.1. Reaktivität

Unter normalen Nutzungsbedingungen gilt der Stoff als nicht reaktiv.

10.2. Chemische Stabilität

Das Gemisch ist unter normalen Temperatur- und Druckbedingungen stabil, sofern es in geschlossenen Behältern an einem kühlen und gut belüfteten Ort gelagert wird.

NEI N

JA verwendetes Stabilisierungsmittel

- Notwendigkeit von

Stabilisierungsmitteln:

X -

- Gefahren einer Änderung des Aussehens X - - Sonstige Gefahren (Temperatur, Druck) X - 10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen

NEI N

JA

- Möglichkeit einer exothermen Reaktion: X -

- Möglichkeit einer Zersetzungsreaktion mit Druckzunahme: X - - Möglichkeit des Abbaus mit Entstehung von instabilen Produkten: X -

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Ausstellungsdatum: 23.05.2011

10.4. Zu vermeidende Bedingungen

Von hohen Temperaturen, Zündquellen, Wasser und von Licht fernhalten.

10.5. Unverträgliche Stoffe Starke Oxidationsmittel.

10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte

Zersetzt sich durch Erhitzen unter hohen Temperaturen und setzt giftige Dämpfe und Gase ( COX, NOX, HBr, SOX, Na2O) frei.

ABSCHNITT 11

ANGABEN ZUR TOXIKOLOGIE

- Expositionswege: JA NEI

N

- Nach Einatmen: X

- Nach Verschlucken: X

- Nach Hautkontakt: X

- Nach Augenkontakt: X

- Wirkungen (verzögert auftretend, akut, chronisch) infolge (kurz-und/oder langfristiger) Exposition:

- Nach Verschlucken: bitterer und unangenehmer Geschmack. Kann bei Verschlucken negative Wirkungen hervorrufen.

- Nach Hautkontakt: kann Rötungen und Reizungen hervorrufen.

- Nach Augenkontakt: kann Rötungen, stechendes Gefühl und Reizungen hervorrufen.

Das Gemisch wirkt als Antikoagulazs. Der wirksame Bestandteil (Bromadiolon) ist bei Aufnahme sehr giftig.

- Toxikokinetische Wirkungen (ADME = Aufnahme, Verteilung, Stoffwechsel, Ausscheidung):

Bronopol kann vom Körper durch Einatmen seiner Aerosole, über die Haut und durch Verschlucken aufgenommen werden. Die oralen Dosen werden schnell resorbiert und vorwiegend im Urin ausgeschieden (1).

Stoffwechselstudien an Ratten mit radioaktiv markiertem Bromadiolon zeigten, dass das Molekül rasch resorbiert wird und eine kurze Plasmahalbwertzeit (2.3 Tage), aber eine lange Halbwertzeit in der Leber (ca. 318 Tage) hat.

Bromadiolon bindet stark an Plasmaproteine (> 98.8%). Die Elimination erfolgt fast ausschließlich über den Stuhl, wobei 53.3% während der ersten beiden Tage ausgeschieden werden.

Die Analysen des Stuhls und der Extraktstoffe aus dem Magen-Darm-Trakt hoben hervor, dass die Radioaktivität sowohl auf unverändertes Bromadiolon (zu ca. 22% im Stuhl und zu 6% im Magen-Darm-Trakt), als auch auf seinen

hauptsächlichen Metaboliten (15% der Dosis im Stuhl und ca. 4% der Dosis im Magen-Darm-Trakt) zurückgeht. Der Metabolit wurde als ein hydroxyliertes Analogon des ursprünglichen Moleküls identifiziert (2).

- Akute Toxizität:

- oral: DL50 Ratte (Männchen) 307 mg/kg für Bronopol (1) DL50 Ratte von 0.56 bis 0.84 mg/kg für Bromadiolon (2) DL50 Ratte 584 mg/kg für Denatoniumbenzoat (3) - dermal: DL50 Ratte 1600 mg/kg für Bronopol (4)

DL50 Ratte 1.71 mg/kg für Bromadiolon (2) - inhalativ: DL50 Ratte 0.43 μg/L für Bromadiolon (2) - Ätzwirkung/Reizung: Bronopol kann leicht bis stark reizend sein (1). - Schwere Augenschäden: Bronopol ist ätzend für die Augen (1).

- Sensibilisierung:

- Haut: Es wurde ermittelt, dass Bronopol nicht hautsensibilisierend ist (1).

Im Buehler- Test erwies sich Bromadiolon als nicht hautsensibilisierend (2). - Atemwege: In der Literaturrecherche keine Daten auffindbar.

(9)

MURIN FORTE BLOCK

Ausstellungsdatum: 23.05.2011

- Toxizität bei Langzeitexposition (experim.):

In einer oralen Toxizitätsstudie an männlichen und weiblichen Hunden (Beagle), unterteilt in Gruppen zu 3 Individuen pro Geschlecht, wurde Bronopol täglich über eine Magensonde 13 Wochen lang verabreicht. Mit der Behandlung in Zusammenhang stehenden Wirkungen, die nur in der Gruppe mit der höchsten verabreichten Dosis beobachtet wurden, waren eine Gewichtszunahme der Leber und der Milz (entspr. 15% und 39% des Körpergewichtes) (1).

In einer 90-tägigen Studie an Hunden zeigten sich unter den klinischen Zeichen von Bromadiolon die typischen Zeichen des hämorrhagischen Syndroms, einschließlich verlängerter Koagulationszeiten, die zum Tod führen (2).

- CMR-Wirkungen:

- Keimzellmutagenität Negatives Testergebnis auf Bronopol im In-vivo-Mikronukleustest, für die Mutagenität im Mutationstest mit V79-Zellen (Lungenfibroblasten beim Chinesischen Streifenhamster, mit und ohne Stoffwechselaktivierung), sowie im Ames-Test.

Bei einem zytogenetischen Test an Säugetierzellen (menschliche Lymphozyten- Kulturen) zeigte sich Bronopol in Anwesenheit von Stoffwechselaktivierung nicht klastogen (1).

- Karzinogenität: In einer Studie an Ratten zeigte sich das mit Trinkwasser verabreichte Bronopol nicht krebserzeugend.

In einer anderen Studie mit Mäusen zeigte sich das über die Haut verabreichte Bronopol wiederum nicht krebserzeugend (1).

- Reproduktionstoxizität: In einer Studie an Ratten war die einzige Wirkung von mit Trinkwasser verabreichtem Bronopol eine geringfügige Abnahme des weiblichen Fertilitätsindex, und zwar nur in der Gruppe mit der höchsten Dosierung.

Eine weitere Studie hob keine Wirkungen auf die Entwicklung hervor, die der Verabreichung von Bronopol über eine Magensonde zuzuschreiben wären.

In einer anderen Entwicklungstoxizitätsstudie mit Kaninchen rief das per Magensonde verabreichte Bronopol eine Abnahme des fötalen Körpergewichts und eine Zunahme externer, skelettaler und viszeraler Anomalien hervor (1). Bromadiolon erwies sich in Studien an Ratten und Kaninchen entsprechend der Leitlinien als nicht embryotoxisch oder teratogen.

Aufgrund der strukturellen Ähnlichkeit und desselben Wirkmechanismus wie Warfarin gilt Bromadiolon als ein potentiell entwicklungstoxischer Stoff. Die Experten- Arbeitsgruppe zur Reproduktionstoxizität der Kommission steht geschlossen hinter der Empfehlung, dass AVK-Rodentizide allesamt als teratogen für den Menschen gelten sollten, aufgrund desselben

Wirkmechanismus und der strukturellen Ähnlichkeit mit Warfarin, einem bekannten entwicklungstoxischen Stoff (Ispra-Treffen, 19-20. September 2006)

(2).

- Spezifische Zielorgantoxizität (STOT)- einmalige Exposition:

In einer Inhalationsstudie wurden Piloerektion, rekurvierte Haltung und Hydronephrose an Rattenmännchen und - weibchen beobachtet, denen Bronopol in einer Konzentration von 0.089 mg/L verabreicht wurde. Die beobachteten klinischen Zeichen in der Gruppe, die einer Konzentration von 0.588 mg/L unterlag, schlossen diffuse Rötung der Lungen, Lidschmerzen sowie schwere Dermatitis und Ulzeration des Kopfes (einer dermalen Exposition zuzuschreiben) ein (1).

- Spezifische Zielorgantoxizität (STOT)- wiederholte Exposition:

Studien mit wiederholten oralen Dosen hoben hervor, dass Dosen unter oder gleich 20 μg/kg/Tag beim Hund ab 64-85 Tage nach der Erstgabe Wirkungen entwickeln. Die klinischen, hämatologischen Zeichen und die Daten post-mortem stimmen mit der bekannten pharmakologischen Wirkung des Wirkstoffes überein; es kommt zu einer gestörten Koagulationskaskade und zu einem Anstieg der Blutungshäufigkeit, was zum Tode führt. Es gibt keine Hinweise auf andere sekundär toxische Wirkungen: die Histopathologie hat keine Hypertrophie oder Hyperplasie des Zielorgans, der Leber, hervorgehoben (2).

- Epidemiologie:

In der Literaturrecherche keine Daten auffindbar.

- Grund der fehlenden Einstufung:

Dort, wo eine Nichteinstufung des Gemischs erfolgte, liegen entweder Daten vor, die keine Anwendung der Einstufung für jene bestimmte Wirkung implizieren, oder es fehlen Daten bzw. es liegen Informationen/Daten vor, die für die Einstufung nach den erlassenen Kriterien der in diesem SDB aufgeführten Verordnungen nicht schlüssig oder

(10)

Ausstellungsdatum: 23.05.2011

unzureichend sind.

ABSCHNITT 12 ANGABEN ZUR ÖKOLOGIE 12.1. Toxizität

Akute Fischtoxizität (Oncorhynchus mykiss) LC50 = 41.6 ppm/96 h für Bronopol (1) LC50 > 8.0 mg/L/96 h für Bromadiolon (2) Akute Fischtoxizität (Lepomis macrochirus) LC50 = 36.1 ppm/96 h für Bronopol (1)

LC50 = 3.0 mg/L/96 h für Bromadiolon (2) Akute Daphnientoxizität (Daphnia magna) EC50 = 1.4 mg/L/48 h für Bronopol (1)

EC50 = 2.0 mg/L/48 h für Bromadiolon (2) Akute Algentoxizität (Scenedesmus subspicatus) EbC50 = 0.17

ErC50 = 1.0

mg/L/96 h mg/L/72 h

für Bromadiolon (2)

12.2. Persistenz und Abbaubarkeit

Bei Freisetzung in die Luft weist ein Dampfdruck von 1,26 x 10-5 mm Hg bei 20° C darauf hin, dass Bronopol sowohl in Gasphase als auch als Partikel in der Luft existiert. Bronopol in der Gasphase zersetzt sich an der Luft durch Reaktionen mit photochemisch produzierten Hydroxylradikalen; die Halbwertzeit für diese Reaktion an der Luft beträgt geschätzte 97 Stunden.

Bronopol unterliegt keinem biologischen Abbau im Test mit Mischkultur in Klärschlamm; es ist demnach nicht zu erwarten, dass der biologische Abbau ein wichtiger Verteilungsweg ist. Aufgrund seines geschätzten Koc- Wertes ist bei einer Freisetzung in Wasser nicht zu erwarten, dass Bronopol an suspendierten Feststoffen und Sedimenten adsorbiert wird. Aufgrund der Henry-Konstante für dieses Gemisch wird die Flüchtigkeit aus Wasseroberflächen nicht als wichtiger Verteilungsweg erwartet.

(1)

Der Wirkstoff Bromadiolon ist unter relevanten Umweltbedingungen oder während der Depuration nicht biologisch abbaubar. Die Hydrolyse des aktiven Stoffes dürfte kein umweltrelevanter Prozess sein.

Bromadiolon wird schnell zersetzt im Boden, unter aeroben Bedingungen mit einem geschätzten DT50-Wert von 4 bis 35 Tagen (bei 12° C, extrapoliert ab 20 und 25° C), der Abbau führt zur Bildung von nicht identifizierten Metaboliten im Boden, die in signifikanter Menge über 1570 Tage persistieren.

(2)

12.3. Bioakkumulationspotential

Ein geschätzter BCF von 0.60 zeigt ein geringes Bioakkumulationspotential in Wasserorganismen (1) Der BCF Wert von Bromadiolon von 575 wurde auf Basis des log KOW-Wertes errechnet und zeigt ein geringes bismäßiges Potential zur Akkumulation in Fischgewebe.

(2)

12.4. Mobilität im Boden

Die Mobilität von Bronopol im Boden ist bei Freisetzung aufgrund seines geschätzten Koc-Werts von 5 hoch.

Eine geschätzte Henry-Konstante von 1,3 x 10-11 atm-cu m/mol wird zeigt geringe Flüchtigkeit aus feuchten Bodenoberflächen

(1)

Bromadiolon wird im Boden stark adsorbiert und wird gemäß Einstufungs-Index des SSLRC als ‘geringfügig mobil’ angezeigt. (KOC von 1563 bis 1709 mL/g).

(2)

12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB- Beurteilung

Bromadiolon erfüllt das Kriterium P, da es in Wasser “nicht schnell biologisch abbaubar” ist. Die Abbaugeschwindigkeit bei Bodenstudien zeigt eine Halbwertszeit im Boden von weniger als 120 Tagen. Für einige relevante Metabolite, die dem Bromadiolon sehr ähnlich sind, liegt die Halbwertszeit über 120 Tage.

Das Kriterium B wird unter Anwendung eines abgeleiteten BCF, ausgehend vom log KOW-Wert zugewiesen. Mit einem geschätzten log KOW von 6,8, erfüllt Keton, ein Metabolit von Bromadiolon, zudem das Kriterium B.

Bromadiolon erfüllt klar das Kriterium T.

Die TC NES-Untergruppe zur Identifikation der PBT- und vPvB- Stoffe wurde zu den PBT-Eigenschaften von Bromadiolon konsultiert. Der während des Treffens vom 5. März 2008 getroffenen Schlussfolgerung nach ist Bromadiolon ein potentieller PBT-Stoff.

(2)

12.6. Andere schädliche Wirkungen

Wirbeltiere der Nicht-Zielarten können dem Wirkstoff sowohl direkt durch Verschlucken kontaminierter (2)

(11)

MURIN FORTE BLOCK

Ausstellungsdatum: 23.05.2011

Produkte (primäre Vergiftung) als auch indirekt durch Aufnahme von Kadavern der Zielarten, die Rückstände des Wirkstoffes enthalten ausgesetzt sein (sekundäre Vergiftung).

ABSCHNITT 13

HINWEISE ZUR ENTSORGUNG 13.1. Verfahren zur Abfallbehandlung

Auf die gemeinschaftlichen/ nationalen/ lokalen Vorschriften zur Abfallentsorgung Bezug nehmen.

ABSCHNITT 14

ANGABEN ZUM TRANSPORT

Für den Transport nicht eingestuft nach den Regelungen für RID/ADR, IMO/IMDG, ICAO/IATA

Massengutbeförderung gemäß Anhang II des Marpol-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-Code: nicht anwendbar.

ABSCHNITT 15 RECHTSVORSCHRIFTEN

15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch

Richtlinie 89/391/EWG des Rates vom 12. Juni 1989 über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit (Amtsblatt Nr. L 183 vom 29.06.1989 S. 0001 – 0008), einschließlich spätere Änderungen und Ergänzungen in der aktuellen Fassung sowie nationale Umsetzungen.

Richtlinie 89/686/EWG des Rates vom 21. Dezember 1989 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für persönliche Schutzausrüstungen.

Richtlinie 98/24/EG des Rates vom 7. April 1998 zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch chemische Arbeitsstoffe bei der Arbeit (vierzehnte Einzelrichtlinie im Sinne des Artikels 16, Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG) Amtsblatt Nr. L 131 , 05/05/1998 S. 0011 – 0023.

Richtlinie 98/8/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 1998 über das Inverkehrbringen von Biozid-Produkten.

15.2. Stoffsicherheitsbeurteilung

JA NEI N - Expositionsszenario, siehe Anhang X - chemische Sicherheitsbewertung, siehe

Anhang

X

ABSCHNITT 16 SONSTIGE ANGABEN

- Überarbeitung:

- Ausgabe vom 23.05.2011 - Überarbeitung Nr. 00

Der Einstufung dieses Produktes wird der verfügbare Datenbestand des Gemischs zugrunde gelegt.

Wenn experimentelle Daten zum Gemisch nicht verfügbar oder unzulänglich sind, liegt die Einstufung

anderen verfügbaren Informationen zu analogen Einzelstoffen oder Gemischen zugrunde, die bereits

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Ausstellungsdatum: 23.05.2011

Prüfungen unterzogen wurden, welche auch bei der Gefahrenbestimmung des Gemischs berücksichtigt werden können.

Datenquellen:

(1) HSDB dataset for Bronopol (CAS 52-51-7).

(2) Bromadiolone, Assessment Report, Inclusion of active substances in Annex I or IA to Directive 98/8/EC, 30 May 2008 - Annex I – Sweden.

(3) ChemID Lite Plus for Denatonium Benzoate (CAS 3734-33-6).

(4) ChemID Lite Plus for Bronopol (CAS 52-51-7).

Abkürzungen und Akronyme

- ACGIH: American Conference of Governmental Industrial Hygienists

- ADR: Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße - BCF: Biokonzentrationsfaktor

- BEI : Biological Esposure Indices (biologischer Expositionsindex)

- CAS: Chemical Abstract Service (division of the American Chemical Society

- CHETAH : Computer programme for chemical termodynamics and energy release evaluation - CLP: Classification, Labelling and Packaging

- CMR: Krebserzeugende, erbgutverändernde oder fortpflanzungsgefährdende Stoffe - PSA: Persönliche Schutzausrüstung

- EINECS: Europäische Datenbank kommerzieller Altstoffe - EPA: US Environmental Protection Agency

- GHS: Global harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien - IARC: International Agency for Research on Cancer

- IATA: Internationaler Code für Gefahrgut-Beförderung im Luftverkehr - IMDG: Internationaler Code für Gefahrgut-Beförderung im Seeschiffsverkehr - IUPAC: International Union of Pure and Applied Chemistry

- LOEL: Niedrigste Dosis eines verabreichten chemischen Stoffes, bei der im Tierexperiment noch Wirkungen beobachtet wurden (Lowest Observed Effect Level)

- N.A.: nicht anwendbar - N.V.: nicht verfügbar

- NOAEL: Höchste Dosis eines Stoffes, die auch bei andauernder Aufnahme keine erkennbaren und messbaren Schädigungen hinterlässt (No Observed Adverse Effect Level)

- NTP: National Toxicology Program

- OEL: Arbeitsplatzgrenzwert (Occupational Exposure Limit) - OSHA: Occupational Safety and Health Administration - PBT: Persistent, bioakkumulierend und toxisch

- RID: Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter im Schienenverkehr - TLV/TWA: Zeitgewichtetet mittlere Konzentration für einen üblichen 8-Stunden-Arbeitstag und eine Arbeitswoche mit

40 Stunden

- vPvB: sehr persistent und sehr hoch bioakkumulierend

Angaben gemäß Verordnung EG/1272/2008 Liste der Gefahrenhinweise:

H312 Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt.

H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.

H335 Kann die Atemwege reizen.

H315 Verursacht Hautreizungen.

H318 Verursacht schwere Augenschäden

H400 Sehr giftig für Wasserorganismen.

H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.

H300 Lebensgefahr bei Verschlucken.

H310 Lebensgefahr bei Hautkontakt.

H330 Lebensgefahr bei Einatmen.

H372 Schädigt die Organe bei längerer oder wiederholter Exposition.

H360D Kann das Kind im Mutterleib schädigen.

Liste der Sicherheitshinweise (Precautionary Statements)

P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.

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MURIN FORTE BLOCK

Ausstellungsdatum: 23.05.2011

P270 Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.

P262 Nicht in die Augen, auf die Haut oder auf die Kleidung gelangen lassen.

P280 Schutzhandschuhe/ Schutzkleidung/ Augenschutz/ Gesichtsschutz tragen.

P301 + P310 BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt

kontaktieren.

P501 Entsorgung des Produktes/Behälters gemäß den geltenden örtlichen/regionalen/nationalen/internationalen Vorschriften

Angaben gemäß Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG sowie gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 R21/22 Gesundheitsschädlich beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut.

R37/38 Reizt die Atmungsorgane und die Haut.

R41 Gefahr ernster Augenschäden.

R22 Gesundheitsschädlich beim Verschlucken.

R26/27/28 Sehr giftig beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut.

R48/23/24/25 Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken.

R61 Kann das Kind im Mutterleib schädigen.

R50 Sehr giftig für Wasserorganismen.

R50/53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.

S2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.

S13 Von Nahrungs- oder Futtermitteln und von Getränken fernhalten.

S24 Berührung mit der Haut vermeiden.

S36/37 Geeignete Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen.

S35 Produktabfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden.

S46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen.

Schulungshinweise

Befolgen der Richtlinie 98/24/EG , einschließlich späterer Änderungen und Ergänzungen in der aktuellen Fassung sowie nationaler Umsetzungen.

Empfohlene Einschränkungen der Anwendung (pro Komponente): keine.

Gemisch, das zulassungspflichtige Stoffe enthält: NEIN.

Sicherheitsdatenblatt erstellt von: Chemsafe Srl, Colleretto Giacosa (TO) Italien.

Tel. 0039 0125 538888, Fax. 0039 0125 538475, E-Mail: chemsafe@chemsafe-consulting.com

HINWEIS FÜR DEN ANWENDER

Dieses Dokument dient als Anleitung für einen angemessenen und sicheren Umgang mit diesem Produkt durch qualifiziertes Personal oder Arbeiter unter Aufsicht fachkundiger Personen im Umgang mit Chemikalien. Das Produkt darf nicht für andere Zwecke, als unter Abschnitt 1 angegeben, verwendet werden, es sei denn, dass entsprechende schriftliche Informationen über die Handhabung des Materials eingeholt wurden.

Der Verantwortliche für dieses Dokument kann nicht die Hinweise zu allen Gefahren liefern, die

aus der Anwendung oder Wechselwirkung mit anderen Chemikalien oder Materialen entstehen. Die

sichere Anwendung des Produktes, die Eignung des Produktes für den vorgesehenen Gebrauch und

die korrekte Entsorgung liegt in der Verantwortung des Anwenders. Die nachstehend aufgeführten

Informationen gelten, sowohl ausdrücklich als auch stillschweigend, nicht als eine Aussage oder

Garantie für Marktfähigkeit, Eignung zu einem besonderen Zweck, Qualität oder jeder sonstigen

(14)

Ausstellungsdatum: 23.05.2011

Art. Die in diesem SDB enthaltenen Angaben stimmen mit der Verordnung (EU) Nr. 453/2010,

Anhang I überein.

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