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Verleihung der venia legendi (Ernennung zum Privatdozent) in der Medizin

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Verleihung der venia legendi (Ernennung zum Privatdozent) in der Medizin

Nur pro forma?

The granting of the venia legendi (the appointment as a Privatdozent) in medicine

Nothing but a meaningless ritual?

• Peter Dieter1

Erfahrungsbericht

Vor dem Hintergrund langjährig diskutierter Defizite in der akade- mischen Lehre Universitätsmedizin ist es Ziel dieser Untersuchung, die derzeitigen Bedingungen der medizinischen Fakultäten bei der Ernennung zum Privatdozenten (Erteilung der venia legendi - Verleihung der Lehrbefugnis) zu erfassen und zu analysieren.

Deswegen wurden im Rahmen einer schriftlichen Anfrage im 1.

Halbjahr 2005 alle 35 medizinischen Fakultäten (Dekanate und Studiendekanate) in Deutschland gebeten einen Fragebogen (11 Items, siehe Abbildung 1) innerhalb von vier Wochen zu beantwor- ten. Der Fragebogen wurde von 29 der 35 angeschriebenen Fakul- täten innerhalb dieser Frist beantwortet (Rücklaufquote 83%). Die Auswertung ergab folgendes Bild (siehe Abbildung 2):

Abbildung 1: Fragebogen

Abbildung 2: Auswertung des Fragebogens

1. 28 Fakultäten erteilen dievenia legendinur nach vorangegange- ner nachgewiesener Lehrleistung.

2. Bei 20 Fakultäten muss diese Lehrleistung eine bestimmte Mindestzeit geleistet worden sein (zwischen 0.5 und 3 Jahren, Durchschnitt: 2 Jahre), bei 9 Fakultäten ist keine Mindestzeit er- forderlich.

3. Bei 11 Fakultäten muss eine Mindestanzahl von Lehrstunden nachgewiesen sein (zwischen 15 und 300 Stunden, Durchschnitt:

100 Stunden), bei 18 Fakultäten ist keine Mindestanzahl von Lehrstunden erforderlich.

4. Bei 18 Fakultäten müssen die Lehrleistungen in bestimmten Unterrichtsformen geleistet worden sein (14 Fakultäten:

(Haupt)Vorlesungen, 8 Fakultäten: Seminare, 7 Fakultäten: Prak- tika, 6 Fakultäten: Patientenbezogener Unterricht, 3 Fakultäten:

Unterricht im Praktischen Jahr), bei 11 Fakultäten wird kein Un- terrichtsformat vorausgesetzt.

1 Studiendekan Medizin, Medizinische Fakultät Carl Gustav Carus, TU Dresden, Dresden, Deutschland

ProjektHumanmedizin

©2005 Dieter; licensee GMS Zeitschrift für Medizinische Ausbildung. This is an Open Access article: verbatim copying and redistribution of this article is permitted in all media for any purpose, provided this notice is preserved with the article's original URL.

Artikel online frei zugänglich unter http://www.egms.de/en/journals/zma/2005-22/zma000212.shtml

Bitte zitieren als: Dieter P. Verleihung der venia legendi (Ernennung zum Privatdozent) in der Medizin: nur pro forma?. GMS Z Med Ausbild. 2005;22(4):Doc212.

g2p(Z20050413.1)

- 1 / 2 - GMS Zeitschrift für Medizinische Ausbildung ISSN 1860-3572

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5. Bei 17 Fakultäten muss (zumindest ein Teil) dieser Lehrleistun- gen an der eigenen Fakultät geleistet worden sein, bei 12 Fakultäten nicht.

6. Von 26 Fakultäten wird eine weitere Lehrleistung bei der Ertei- lung dervenia legendigefordert, bei 3 Fakultäten wird dies bei Erteilung dervenia legendinicht gefordert.

7. Von den 26 Fakultäten, die eine weitere Lehrleistung fordern, fordern 23 eine unbefristete Lehrleistung (bis zum Ausscheiden des Mitarbeiters).

8. 22 Fakultäten überprüfen (nur zum Teil regelmäßig) die Lehr- leistung, 7 Fakultäten machen keine Überprüfung.

9. 15 der 22 Fakultäten, die die Lehrleistung überprüfen, sprechen bei Nichterfüllung der Lehrleistung eine Mahnung an den Mitar- beiter aus (durch den Dekan oder Studiendekan), bei 3 Fakultäten wird im Einzelfall ein Entzug dervenia legendiin Betracht gezo- gen.

10/11. Eine ähnliche Verfahrensweise (Punkt 8 und 9) gilt für die Ernennung zumApl. Professor.

Fasst man die Ergebnisse dieser Umfrage zusammen, lässt sich folgendes festhalten:

1. Es bestehen große Unterschieden in den Anforderungen zur Erteilung dervenia legendian deutschen medizinischen Fakultäten.

Allerdings scheinen im Vergleich zu früheren Untersuchungen die Anforderungen gestiegen und die Unterschiede kleiner gewor- den zu sein [1], [2].

2. Ein Großteil der deutschen Medizinischen Fakultäten (80%) hat einen Anforderungskatalog, der bei der Erteilung dervenia legendierfüllt sein muss. In diesem Anforderungskatalog ist (zum Teil) ein Mindestumfang an Lehrleistungen (Zeitraum, Lehrstun- den) bzw. bestimmte Unterrichtsformen (Vorlesungen, Seminar, Praktika, Patientenunterricht, Praktisches Jahr) enthalten. Diese Lehrleistungen müssen bei einem großen Teil der Fakultäten an der eigenen Fakultät geleistet worden sein.

3. Von fast allen Fakultäten wird eine Weiterführung dieser Lehrleistungen bei der Erteilung dervenia legendigefordert. 85%

dieser Fakultäten überprüfen die Einhaltung dieser Forderung, 58% der Fakultäten sprechen bei Nichteinhaltung der geforderten Lehrleistung eine Mahnung aus bzw. erwägen im Einzelfall den Entzug des Titelsvenia legendi.

4. Ähnliche Regelungen gibt es bei den meisten Fakultäten für die Ernennung zumApl. Professor.

Um eine größere Chancengleichheit für Privatdozenten zu errei- chen, ist eine Beseitigung der Unterschiede in den Anforderungen der Fakultäten bei der Verteilung dervenia legendianzustreben.

Der Anforderungskatalog sollte quantitativ und qualitativ dem Anforderungskatalog für die Erteilung der Habilitation (Nachweis der besonderen Befähigung für Forschung und Lehre in einem bestimmten Fach) entsprechen [3], [4]. Damit wäre ein weiterer wichtiger Schritt geschaffen, um in Deutschland Lehre und For- schung einen gleichen Stellenwert einzuräumen.

Korrespondenzadresse:

• Prof. Dr. rer. nat. Peter Dieter, Studiendekan Medizin, Medizinische Fakultät Carl Gustav Carus, TU Dresden, Fetscherstraße 37, 01307 Dresden, Deutschland, Tel.:

0351/458-6450, Fax: 0351/458-6307 peter.dieter@tu-dresden.de

Literatur:

[1] Weber A, Wacker A, Weltle D, Lehnert G. Stellenwert der Lehre an den deutschen medizinischen Fakultäten. Dtsch Med Wochenschr. 2000;125(51-52):1560-1564.

[2] Pabst R, Strate J. Große Unterschiede im Verfahren zur Ernennung zum außerplanmäßigen Professor. Verfahren und Kriterien der Forschung und Lehre an deutschen Fakultäten. Chirurg. 2000;71(1):106-108.

[3] Nagelschmidt M, Bergdolt K, Troidl H. Überprüfung der Habilitationsordnungen Medizinischer Fakultäten an deutschen Hochschulen und Vorschlägen zur Vereinheitlichung. Chirurg. 1998;69(4):481-489.

[4] von Wichert P. Habilitation in medicine - only pro forma?. Med Klin (Munich).

2000;95(4):233-234.

©2005 Dieter; licensee GMS Zeitschrift für Medizinische Ausbildung. This is an Open Access article: verbatim copying and redistribution of this article is permitted in all media for any purpose, provided this notice is preserved with the article's original URL.

Artikel online frei zugänglich unter http://www.egms.de/en/journals/zma/2005-22/zma000212.shtml

Bitte zitieren als: Dieter P. Verleihung der venia legendi (Ernennung zum Privatdozent) in der Medizin: nur pro forma?. GMS Z Med Ausbild. 2005;22(4):Doc212.

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ProjektHumanmedizin

Abbildung

Abbildung 1: Fragebogen

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