Agrarumweltmaßnahmen (AUKM) für die Streuobstwiesenförderung: hier: Förderung extensiver Obstbestände
Anke Busse Referat 64 März 2021
ELER-VO
GAK
RL-MSL
Sanktionserlass
Artikel 35 Abs. 1 und 2 der VO (EU) 640/2014 (Verstoß gegen Förderkriterien, sowie gegen Ver- pflichtungen und sonstige Auflagen)
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Rechtliche Grundlagen
VO (EU) 2220/2020 enthält auch Ausführungen zur Bewilligung neuer Verpflichtungen ab 2021
Ausnahme:
längere Verpflichtungszeiträume für neue Verpflichtungen ab 2021 zulässig,
• MSL-Strukturelemente: mehrjährige Blühstreifen und -flächen
• Förderung Extensiver Obstbestände
• weiterhin fünfjährige Verpflichtungen vorgesehen.
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Rechtliche Grundlagen
Zuwendungszweck
Einführung oder Beibehaltung besonders nachhaltiger und standortangepasster
Produktionsverfahren im Obstbau zur
Verbesserung der natürlichen und wirtschaftlichen Produktionsbedingungen
Erhaltung der Gesundheit und Vitalität extensiver Obstbestände
.
März.2021 Förderung extensiver Obstbestände 3Gegenstand der Förderung
Bestandsdichte beträgt nicht mehr als 100 Obstbäume/ha,
- Stammhöhe bis Kronenansatz mind. 1,80 m (1,40 m bei Altbeständen),
- mind. ein Erhaltungsschnitt im Verpflichtungs- zeitraum,
- Beseitigung von Bäumen während des Verpflichtungszeitraums nicht zulässig,
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Besondere Förderverpflichtungen
regelmäßige Bewirtschaftung oder Pflege der Flächen unter und zwischen den Bäumen ist zu gewährleisten.
Förderung der Bewirtschaftung des Unterwuchses möglich (MSL (einschl. Öko) oder FNL;
Neuanträge nur im Rahmen von Öko
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Besondere Förderverpflichtungen
jährlich 6,50 Euro je einmal im Verpflichtungs- zeitraum gepflegten Baum.
bei Teilnahme gilt ein reduzierter
Mindestauszahlungsbetrag von 100 Euro jährlich.
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Höhe der Zuwendung
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Besondere Förderverpflichtungen Gesamtanzahl der geförderten Bäume
Bindung Zahlungs-
antrag 2019 AV 2019 AV 2020 AV 2021 Gesamt
erste
Analyse
Plan-
zahlen
MS80 10.174 4.161 6.215 6.500 27.050
MSL-Maßnahme
Förderung extensiver Obstbestände
Neu- und Erweiterungsanträge
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Antragsverfahren 2021
bei der Bindungserfassung in der Tabelle Nutzungsnachweis(Geografischer
Flächennachweis) .
Eingabe der Baumanzahl
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Besondere Förderverpflichtungen
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Besondere Förderverpflichtungen
Vortragen im Förderantrag MSL
erfolgt automatisch
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Besondere Förderverpflichtungen
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Besondere Förderverpflichtungen
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Besondere Förderverpflichtungen
Folgende Nachweise werden anerkannt:
1
) Berufsausbildung zum Gärtner der Fachrichtungen Obstbau und Baumschule einschließlich der weiterführenden Qualifizierungen (z. B. Wirtschafter, Meister, Techniker)2) Berufsausbildung zum Gärtner der Fachrichtung GaLaBau mit entsprechendem Nachweis praktischer Unterweisung und
Ausübung von Baum- und Flächenpflegemaßnahmen einschließlich des Obstbaumschnitts,
3) Nachgewiesene Fortbildung zum Baumwart,
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Nachweis der fachlichen Qualifikation für
Baumpflegearbeiten
• 4) Bescheinigungen der Teilnahme an einschlägigen Aus-, Fort- oder Weiterbildungsveranstaltungen zur fachgerechten Anlage und Unterhaltung extensiv gepflegter
Obstbaumbestände;
• Mindestanforderungen: ein- bzw. mehrtägig, theoretischer und praktischer Anteil der Unterweisung und Selbstausübung im Obstgehölzschnitt;
• Veranstalter: LLG, Volkshochschulen, private Bildungsträger, Gartenbauakademien, Vereine, Fachberater der Vereine der Gartenfreunde o. ä. (z. B. Praxisseminar zur
Streuobstwiesenpflege am Dezernat Gartenbau der LLG).
• 5) Kostennachweise (Rechnungen) von Baumschulen, da auch diese als Dienstleister den Baumschnitt durchführen können. Hier ist davon auszugehen, dass das Personal über Fachkenntnisse verfügt bzw. fachkundig angeleitet wird.
•
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Nachweis der fachlichen Qualifikation für
Baumpflegearbeiten
Berufsabschlüsse ohne ausgewiesene fachspezifische
Ausbildung im Bereich Obstgehölzpflege gelten nur in Verbindung mit einem ergänzenden Befähigungsnachweis, so z. B. beim
• Studium des Gartenbaus oder der Landespflege (Fachhochschule, Universität)
• Studium der Forstwissenschaften, des
Ökosystemmanagements o.ä. (Fachhochschule, Universität)
• Fachfremde Gärtnerausbildung (z. B. Zierpflanzen- oder Gemüsegärtner, auch in Verbindung mit einem
weiterqualifizierenden Abschluss wie Wirtschafter, Meister oder Techniker)
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Nachweis der fachlichen Qualifikation für
Baumpflegearbeiten
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