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Jh.s im Awräs)' ohne weitere Angaben nach der Liste des Abü 1- Qäsim b

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Von Claude Gilliot, Aix-en-Provence

1. Einführung

Im Jahre 1885, wahrscheinlich zum erstenmal bei den Orientalisten, hat A. de C.

MOTYLINSKI den koranischen Kommentar des Ibäditen Hüd b. Muhkim {flor. in der

zweiten Hälfte des 2.19. Jh.s im Awräs)' ohne weitere Angaben nach der Liste des Abü 1- Qäsim b. Ibrähim al-Barrädl (vjv. usque ca. 810/1407)^ erwähnt.' Während seiner Reise im

Mzäb (Dezember 1952 - Januar 1953) konnte Joseph Schacht* eine unvollständige

Handschrift des Werkes sehen; später erwähnte Fuat Sezgin' diesen Kommentar wieder

nach den Angaben von Schacht. Aber erst mit Josef van Ess' hat man mehr darüber

erfahren, nachdem er sich im März 1974 im Mzäb aufgehalten hat. Er hatte nur in einem Teil des Werkes nachgeschlagen. Er schrieb:

"Es kümmert sich nicht um grammatikalische Fragen oder um dogmatische Konsequenzen, sondem treibt rein historische Exegese mit gelegentlichen Rückgriffen auf den Schatz vorisla¬

mischer Legenden. Obgleich nicht viel älter als der tafsir des Tabari, benutzt das Werk doch wesentlich weniger und nur friihe Quellen: die Kommentare des Mu|ähid (gest. 104/722), des

' Eine viel längere Fassung dieser Arbeit wird demnächst tmter dem Titel: Le Commentaire coranique de Hüd b. Muhkim/Muhakkam in "Arabica" oder in einer anderen in Paris erscheinenden Zeitschrift publiziert werden.

' Mu'ammar ('Ali Yaltyä): al-Ibädiyya bayna l-firaq al-islämiyya Hnda kuttäb al-maqälätfit l-qadim wa l-hadit. Ghardaia: al-Matba'a al-'arabiyya 1987, S. 30, schreibt, man hätte gesagt, er sei qädi des Imäm 'Abd al-Wahhäb b. 'Ar. im Awräs gewesen. Das ist aber unmöglich, denn 'Abd al-Wahhäb herrschte 171 (nach M. Talbi, in EP, Bd. 8, 657b; 168 nach C. E. Bosworth: The Islamic Dynasties. Edinburgh 1967, S. 22)-208/ 788-823. Er war wahrsehemlich doch qädi, aber nicht von 'Abd al-Wahhäb emannt.

Sein Vater wurde von den Stämmen öabal Nafüsa unter der Regienmg von al-Aflah b. 'Abd al-Wahhäb (reg. 208-58/ 823-72) zum qätli erwählt; siehe JOSEF van Ess: Untersuchungen zu einigen ibäditischen Handschriften. In: ZDMG 126 (1976), S. 25-63, hier: S. 42-43, Nr. 5.

' 'Umar Kahhäla: Mu'gam al-mu'allifiin. VIII. Beirut o. J., S. 92; GAL S H, 339.

^ A. de C. MOTYLINSKI: Bibliographie du Mzab. Les livres de la secte abadhite. In: Bulletin de Correspondance Africaine 3 (1885), S. 15-72, hier: S. 23, Nr. 49; van Ess: op. cit (Anm. 1); al- SammähI (Abü l-'Abbäs A. b. Said): K. al-Siyar Hrsg. von A. B. Su'üd as-SiyyäbI. Masqat 1407/1987, II, S. 167-68; K. al-Siyar Al-|uz' al-häss bi-tarägim al-Magrib. Hrsg. von M. Hasan. Tunis: Kull. al- 'ulüm al-msäniyya wa 1-igtimä'iyya 1995 (Silsilat 4. al-Mu|allad 30.), S. 355, Nr. 217. Sein Vater: 1, 59/ S. 108-09, Nr. 39; AbO ZakarIyYä' (Yahyä b. a. Bakr): K. al-Sira wa ahbär al-a'imma Hrsg. von 'AR. AYYÜB. Tunis: al-Där al-Tünisiyya li-n-naär 1985, S. 359-60, Nr. 11/7-8.

" J. SCHACHT: Bibliotheques et manuscrits abadites. In: Revue Africaine 100 (1956), S. 375-98, hier: S.

379, Nr. 1.

'GAS, l, S.41.

' Van Ess: op. cit (Anm. 1), S. 43.

(2)

244 Claude Gilliot

Hasan al-Basri (gest. 110/728) und das des Kalbt (gest. 146/763)', Bücher also, die zu dem Zeitpunkt, als die ibaditische Gemeinde Basra verließ, bereits vorlagen. Seitdem war die Verbindung zum Irak, in dem sich der Fortschritt der Wissenschaft im wesentlichen vollzog, abgebrochen. Auch Hadlt wird nicht allzu häufig zitiert: gelegentlich Ibn 'Umar, nach Ibn Mas'üd oder nach 'Ubäda b. as-Sämit [...]".'

Jetzt aber ist dieser tafsir vom algerischen Ibäditen Baihäg b. Sa'id Sarifi in 1990 herausgegeben worden,' und er sieht etwas anders aus, als man bis jetzt glaubte.

Die Handschriften (v. I, S. 40-43)

Die Edition wurde auf der Basis von fünf Handschriften hergestellt: 1. Qarära, drei Bände:

Bd. I, 143 f , 1116 H. Kopist: a. 1-Q. b. Müsä b. 'Ar. b. M. b. Yahyä, von der Fätiha bis Nisä\ 20, dann von An'äm, 145, bis zu Ende der Sure; Bd. II, 1118 H., vom Beginn von A'räf his zu Ende von Kahf, das dritte Viertel des Korans steht nicht in dieser Handschrift;

Bd. rV, Kopist: A. b. Müsä b. a. 1-Q. b. 'Amr, 1217 H., von Zumur bis zu Ende von Näs 2.

Djerba, Bibliothek von Sälim b. Ya'qüb, 176 f , 1086 H., Kopist: Sälih b. Q. b. M. b. Sa'id b, Ibr. b. Bü Nüh b. Sälih al-Balläz, enthält das zweite Viertel. 3. al-'Atf (Ateuf), 2 Bände, 167 f, erste Hälfte des Korans, Kopist: a. 1-Q. b. Yahyä al-Gardäwi. 4. Beni Izguen (Maktabat al-Qutb), e. des Sayh Atfiyyaä im Mzäb, enthält das dritte Viertel des Korans, Kopist: Sul. b. a. 1-Q. b. Sul. al-NafüsI, 13 Ram. 1002/2. Juni 1594. 5. Djerba, in Maktabat Äl al- Gädawl, ein Band, enthält die erste Hälfte des Korans, Kopist: 'A. b. Sälim b. Bayän, Schüler des Abü 'AI. M. b. 'U. b. a. Satta al-Mah§I'°; diese Handschrift ist die beste.

2. Allgemeine Darstellung des Kommentars

Dieser tafsir ist eine Art Zusammenfassung des tafsir des Yahyä b. Salläm al-Basri (gest.

200/815, in Ägypten) der in Küfa im Jahre 124/742 geboren woirde" und der auch einige

Zeit in Qayrawän lebte. Er wurde des Murgi'itismus verdächtigt. Fragmente dieses

Kommentars sind in Tunis aufbewahrt.'^ Der Herausgeber kormte auch den Kommentar des

' M. b. al-Sä'ib; GAS, I, S. 34.

' Van Ess, op. cit (Anm. 1), S. 43.

' HOd b. Muhakkam al-HuwwärI: Tafsir K. Alläh al-'aziz. I-IV. Hrsg. von Balhä| b. Sa'Id SarIfI.

Beyrouth: Där al-Garb al-islämi 1990, 581+487-t-467-i-616 S. (Einführung des Herausgebers, I, 5-59;

Indices und Bibliogr., IV, 547-616).*

* im folgenden abgekürzt: HÜD, I-IV

So für den Herausgeber, I, S. 42. M. b. 'U. PlERRE CUPERLY: Apercus sur I'histoire de l'ibädisme au Mzäb {al-risäla l- Säfiya fi ba'd tawärikh ahi Wädi Mizäb de Muhammad. Atfayyaä). Traduction franijaise (extraits) avec introduction etnotes. Memoire de maitrise. Paris: Sorbonne 1971, S. 51, Anm.

82, hat: M. b. 'Amr. Er lebte im 11. Jh. H.

" GAS, 1, S. 39; Hamadi Sammoud: Un exegete oriental en Ifriqiya: Yahyä Ibn Salläm (742-815). In:

IBLA 126 (1970/2), S. 227-42; HÜD, I, S. 21-22, Anm. 3 des Herausgebers mit Quellen.

'2 Tunis, BN 18653, aus der Bibliothek des H. Hasani 'Abd al-Wahhäb, BN 7447 ('Abdaliyya), vom Anfang der Sure \6{Naht); HÜD, I, S. 23, und Aran. 2: ein Drittel des Kommentars. Insgesamt 2/3 des Kommentars; HÜD, I, S. 27. In zwei Versionen: seines Sohnes M. b. Yahyä (gest. 262/ 875;

(3)

Ibn a. I-Zamanln (a. 'AI. M. b. 'AI. b. 'Isä al-Marri al-Ibm, gest. 399/1008)" benutzen, der eine Zusammenfassung des Werks des Ibn Salläm ist.'"

Die exegetischen Erklärungen und Traditionen von al-Kalbl, Mu|ähid, al-Hasan al- Basri, die Traditionen von Ibn 'Abbäs, Ibn Mas'üd, Abü Hurayra, Gäbir b. Alläh (es sind viele bei Ibn Salläm und bei ihm), Ibn 'Umar, Anas b. Mälik, die man in Hüds Kommentar findet, hat er aus dem Kommentar des Ibn Salläm geschöpft; er hat aber die Tradentenket- ten weggelassen.

Trotzdem ist dieser Kommentar auch ein neuer Kommentar in bezug auf Ibn Salläms tafsir, vielmehr, es ist ein ibäditischer Kommentar, was theologische und juristische Probleme angeht. Obwohl es viele lange Teile des Textes gibt, wo nichts Besonderes auffällt, kommen lange Abschnitte vor, wo er seine eigenen ibäditischen Standpunkte darlegt. Über andere Verse des Korans zitiert er Traditionen, die er von Ibn Salläm übemommen hat, er drückt aber seine eigenen Gedanken darüber aus.

3. Die juristischen Fragen

Was juristtsche Fragen betrifft, zitiert er - nicht zu oft, aber trotzdem zu bemerken - Gäbir b. Zayd (gest. 93/711)," oder er spricht von ashäbunä oder min ashäbinä oder "der Mehrzahl bei uns" {al-'ämma 'Indanä).^'' Zum Beispiel: "al-Hasan und andere aus unserer Schule" {al-Hasan wa gayruhu min ashäbinä)," "in al-Hasans Kommentar [oder Exegese]

und in dem Kommentar [oder in der Exegese] eines anderen", der zu unserer Schule

lunfangreicher in den Fragmenten, die erhalten sind) und des Abü Däwüd A. b. Müsä b. öarir al-Azdi al-'Attär (gest. 274/887); HÜD, I, S. 27. Mehrere Teile dieses Kommentars wurden unter der Leitung von M. TÄLIBI in Tunis herausgegeben, aber vielleicht tücht veröffentlicht, von HammOd SammOd, al- BaSIr AL-MAylNlNl, RaSId AL-ÖAZZI; HÜD, I, S. 26, Anm. 2. Der Herausgeber kennt aber nicht: Ismail CerrahoöLU: Yahyä Ibn Salläm ve tafsirdeki metodu. In: Ankara Üniversitesi Ilähiyat Fakültesi Yayinlan 89 (1970), S. 3-211, mit der Edition des Kommentars von 33 {Ahzäb), S. 164-203, HÜD, III, S. 351-86. §ARlFl gibt auch Angaben über Fragmente in Där al-Kutub: 24791-2b, 24831-2b (Mücrofilme von Handschriften aus Tunis); HÜD, I, S. 26, Anm. 3.

" Handschrift Fez Qarawiyyin 34; GAS, I, S. 46-7, hat auch Br. Mus. Add. 19490; HÜD, 1, S. 312. In dieser Zusammenfassung fugt er viele grammatischen Erklärungen hinzu. Er hat aber meistens die Ketten Ibn Salläms bewahrt. Er unterscheidet zwischen dem, was von ihm selbst ist {qäla M.), und dem, was von Ibn Salläm ist {qäla Yahyä). Die Kettenübertragung ist: sein Vater 'AI./'an a. 1-H. 'A. b. al-H,/'an a. Däwüd A. b. Müsä/'an Yahyä b. Salläm, oder sein Vater/'an a. I-H./Yahyä b. M. b. Yahyä b. Salläm;

HÜD, LS. 32, Anm. 1.

" Es gibt auch eine andere Zusammenfassung des Kommentars des Ibn Salläm, von al-Qanäzi'T (a. 1- Mutarrif 'Ar. b. Marwän al-Ansäri al-Qurtubl, gest. Ragab 413/ Oktober 1022); Ibn 'Abd al-Barr war einer seiner Studenten; ad-DahabI: Siyar a'läm an-nubalä". Beirut 1981-88, XVII, 342-43, Anm. 3, S.

343; HÜD, 1, S. 30-31. Er scheint nicht erhalten zu sein.

" HÜD, 1, S. 473. Für ihn, v. GAS, 1, S. 586; J. VAN Ess: Theologie und Gesellschaft im 2. und 3. Jh.

Hidschra. Berlin/New York I: 1991, II; 1992; hier: II, S. 190-92.

"HÜD, l, S.215.

"HÜD, l, S.81.

'* Der Herausgeber schreibt hier, Anm. 1, daß man einen Kommentar dem Imäm 'Ar. b. Rustum und dem Imäm 'Abd al-Wahhäb zugeschrieben hat. Über den dem Imäm 'Ar. b. Rustum zugeschriebenen Kommentar siehe Ibn aL-§AVH: al-Qur'än tafsiruhu wa mufassirühu. Al-Sunna riwäyatuhä wa

(4)

246 Claude Gilliot

gehört" {fi tafsir al-Hasan wafi tafsir gayrihi min ashäbinä)}'' Einmal erwähnt er "die

Mehrheit unserer Gelehrten: Abü 'Ubayda (Muslim b. a. Karima, gest. 155/775)^° und

andere" (ämmatu fuqahä'inä: Abü 'Ubayda wa gayruhu); oder er entscheidet sich einmal für die Lösung Ibn 'Abbäs', Ibn Zubayrs, und sagt: "Die Lehre Ibn 'Abbäs' und Ibn al-

Zubayrs haben die Gelehrten unserer Schule angenommen, und sie gehören mit ihr

zusammen. Sie ist die Lehre Abü 'Ubaydas (Muslim b. a. Karima) und der Mehrheit

unserer Gelehrten" {wa bl-qawl Ibn 'Abbäs wa Ibn Zubayr ya'lyudu ashäbunä wa 'alayhi

ya'tamldün, wa huwa qawl Abi 'Ubayda wa l-'ämma min ashäbinä)}' Einmal spricht er

nicht von seiner Schule, gibt aber ohne weiteres zwei Lösungen, deren eine die der

morgeniändischen und deren zweite die der abendländischen Ibäditen ist.^^ Für die

juristischen Probleme, für die die Ibäditen keinen eigenen Standpunkt haben, sieht man, daß er im allgemeinen der hanifitischen Schule folgt. Einmal sogar habe ich festgestellt,

daß er gegen die Ibäditen und besonders gegen Gabir b. Zayd, obwohl er das nicht

expressis verbis sagt, den Standpunkt Mäliks, des Tavra, des Awzä'i, Abü Tawrs, der ashäb al-ra'y wählt: lä tarltu l-gaddatu wa bnuhä hayy." Man muß feststellen, daß dieser nicht zu sehr umfängliche Kommentar an juristischem Material reich ist.

4. Die theologischen Fragen

Mit einer theologischen Emte ist man auch reichlich beschenkt, obwohl dieselben Themen

mit oft ähnlichen Ausdrücken immer wiederkehren. Hüd, wie man es schon erwarten

könnte, macht uns besonders auf drei Probleme aufmerksam: erstens der Glaube und die

Werke - es gibt keinen Glauben ohne die Werke; die Hierarchie des Glaubens, des

Unglaubens {kufr) und der Heuchelei {nißq); zweitens das Geschick des Menschen im

Jenseits, und besonders das der Kinder; drittens die Anthropomorphismen und die

Menschenhandlungen.

a) Der Glaube und die Werke^"

Über 6, An'äm, 28: "Ja, dann ist ihnen klargeworden, was sie zuvor verheimlichten" {bal badä lahum mä känüyuhfüna min qablu), nachdem er jemanden zitiert hat (wahrscheinlich Ibn Salläm)," für den diese Leute "die Heuchler sind, deren Nicht-für-wahr-Halten nicht das der Auferstehung ist, sondem des Werkes, das sie nicht vollführt haben, und die die Verpflichtungen nicht vollendet haben" {wa läkinnahü bi-l-'amal alladl lam yukammilühu

ruwätuhä. Guerara (al-Qarära): Ma'had al-ayät; Ghardaia: al-Matba'a al-'Arabiyya 1984, S. 36.

" HÜD, L S. 85.

2° Siehe VAN ESS: op. cit. (Anm. 15), II, S. 193-96.

^' HÜD, IV, S. 375.

" HÜD, 1, S. 370, mit Anm. 2 des Herausgebers.

" HÜD, I, S. 354.

^' Siehe van Ess: op. cit (Anm. 15), H, S. 224-31.

"HÜD, l, S. 521.

(5)

wa lam yutimmü l-faräHd), schreibt er persönlich: "Derjenige, der gesagt hat, daß dieser Vers über die Heuchler ist, sagt: Es gibt aber zwei Arten des Nicht-fur-wahr-Haltens (oder der Vemeinung) (al-takdib takdibän): das Nicht-fur-wahr-Halten der Auferstehung, in der das Entgelt der Werke ist {alladifihi gam' al-a'mäl). Es ist das Nicht-fur-wahr-Halten der Polytheisten, und dessen sind die Heuchler ledig {bura" oder bard'Y''. Es gibt aber auch ein anderes Nicht-fur-wahr-Halten, es ist das der Heuchler. Es besteht darin, daß sie die Werke nicht treu vollenden {huwa tark al-waß") und daß sie die Verpflichtungen mangelnder- weise vollfuhren {intiqäs al-farä"id)", und nur diejenigen, die sie vollbringen, sind Gläubige {allati lä yakünu ahluhä mu'minina illä bi-stikmälihä). Das Nicht-fur-wahr- Halten der Heuchler besteht darin, daß sie [die Werke] nicht treu vollenden und die Verpflichtungen nicht völlig vollfuhren {läkin 'alä tark al-waß' wa stikmäl al-ßrä'idkäna takdibuhum)", und nicht, indem sie die Botschaft leugnen und vemeinen {lä 'alä l-inkär wa l-guhüd).

Übrigens ist das semantische Feld des Glaubens und des Unglaubens bei ihm sehr

zugegen und drückt sich in gegensätzlichen Paaren aus. So "diejenigen, die [die Verpflichtungen] treu vollfuhren" {ahi al-waß' wa l-istikmäl), im Gegensatz zu den

"Leuten des Verrats und der Lüge" {ahi al-}}iyäna wa l-kadibf^ oder "diejenigen, die [den Glauben] im Sagen und im Werke vollführen" {al-mustakmilin li-l-qawl wa l-'amal), im Gegensatz zu denen, "die sagen, aber nicht machen" {qälü wa mä ß'alüf^. Die Heuchler, damit sind hier Mohammedaner gemeint, sind "Leute des Versäumens und des Verrats an den Leuten der Zustimmung" {ahi al-tadyi' wa l-ljiyäna min ahi al-iqrärf oder sie sind:

"Leute, die das Gebet versäumen" {ahi tadyl' al-salätf.

Er hat auch immer wiederkehrende Ausdrücke, um die Rangstufen des Glaubens, des

Unglaubens, der Heuchelei (der Mohammedaner), der Ungerechtigkeit zu unterscheiden.

Für die Heuchler: "es ist ein Unglaube unter dem Unglauben des Polytheismus" {kufr düna kufr al-sirk).^^ "Der Unglaube der Leute des Buches ist ein Unglaube der Vemeinung {guhüd), es ist Polytheismus {sirk); der Unglaube der Leute, die Gott und dem Propheten zustimmen {ahi al-iqrär bl-) ist ein Unglaube der Heuchelei {kufi- nlßq); er besteht darin, daß sie die Dankbarkeit fiir die göttliche Huld 'ausschlagen'" {tarksukr al-nl'ma). Es ist ein Unglaube unter dem Unglauben, eine Ungerechtigkeit unter der Ungerechtigkeit, ein

" E. W. Lane: Arabic-English Lexicon. Book one. Cambridge 1984 (revised format ofthe edition of 1863-93), 1, 179b: barä' "used alike as sing, and dual and plur.".

" Al-FayyümI: al-Misbäh al-munir. Kaüo: al-Matba'a al-Amiriyya, "1921, 854: intaqasä: dahaba min¬

hu say' ba'da itmämihi.

^' HÜD, III, S. 295-6.

"HÜD,n, S. 155.

'"HÜD, rv, S. 293, Z. 1.

" HÜD, in, S. 18.

" HÜD, I, S. 87.

" Siehe J. van Ess: Anfänge muslimischer Theologie. Beimt/ Wiesbaden 1977 (BTS.14.), S. 56, Hasan al-Basri: die Rechtleitimg annehmen {ahada) oder "ausschlagen" {taraka).

(6)

248 Claude Gilliot

Frevel unter dem Frevel (kufr düna kufr wa zulm düna ^ulm wa fisq düna fisq)"}* Für den ungläubigen Polytheisten und den ungläubigen Heuchler spricht er von Unglauben über Unglauben und Unglauben unter Unglauben {kufr fawqa kufr wa kufr düna kufr); für den polytheistischen Frevler und den heuchlerischen Frevler ijasiq musrik wafösiq munäfiq) von Frevel über Frevel und Frevel unter Frevel {fisq fawqa fisq wa fisq düna fisq)?^

Man sieht hier, daß der kufr der Heuchler "eine Fehlhaltung gegenüber Gott als dem Souverän"" ist.

b) Das Geschick des Menschen im Jenseits

Es gibt viel Interessantes darüber in Hüds Kommentar. Davon werde ich hier nur einige Punkte erwähnen, in denen er gegen "die Partei der Zweifler" {al-firqa al-säkkaf und gegen die Fürbitte (sqß'a) polemisiert. So über \ \,Hüd, 108: "Was aber die Glückseligen anlangt, so sollen sie ins Paradies kommen und ewig darinnen verweilen, solange die Himmel und die Erde dauem, es sei denn, daß dein Herr es anders wolle". Es sagt Hüd:

"Hier wird erwähnt, was die zweifelnde Partei erdichtet hat, die behauptet, daß es Leute gibt, die in die Hölle eintreten und daß sie dann dank der Fürbitte aus ihr herauskommen.

Das ist die Stelle [wo sie diese Lehre erwähnen] und das ist die Stelle, wo man sie widerlegt {wa dukira hä hunä mä ftarat bihi bfirqa al-sakka min anna qawman yadfjulün al-när, tumma yahrugün minhä bi-l-sqfa'a, fa-inna hädä mawdi'uhu wa mawdi'u l-radd 'alayhim)"}' Genauso tut er es über 15, Higr,2: "Oftmal werden die Ungläubigen wünschen Muslime gewesen zu sein", wo er schreibt: "Die zweifelnde Partei legt diesen Vers so aus, daß sie die richtige Auslegung nicht treffen {'alä gayri ta'wilihi) [...]. Sie sagen, damit wären Leute von den Unitariem gemeint, die in die Hölle gehen und die die Leute der Hölle vemnglimpfen; sie sagen zu ihnen: jene waren Muslime, und das hat ihnen nichts geholfen. Da wird der Herr gegen die Leute der Hölle zomig, und Er läßt sie [das heißt, diese Muslime] von der Hölle herauskommen, das ist, was sie behaupten, um sie ins Paradies eintreten lassen [...]. Das ist lauter verleumderische Erfindung gegen Gott und die Vemeinung Seiner Offenbamng"."

Im Gegensatz dazu, über 19, Maryam, 87: "Fürbitte soll dann nur der finden, der mit dem Erbarmer einen Bund schloß", hat er keine der fünf Traditionen von Anas, Abü Hurayra usw. übemommen, die im tafsir des Ibn Salläm sind. Er spricht überhaupt nicht

" HÜD, I, S. 474.

" HÜD, ibid.

" Siehe VAN Ess: op. cit (Anm. 15), H, S. 228.

" Wahrscheinlich die Sunniten, die die Ausnahmeformel anwenden und die sagen: "Ich bin ein Gläubiger, wenn Gott es will" und die an die Fürbitte des Propheten für die Muslime glauben, die eine Zeit in die Hölle kommen. Vgl. hierzu M. Talbi: Abirgä' ou de la theologie du salut ä Kairouan au Ilf/Vif siecle. In: A. DIETRICH (Hrsg.): Akten des VII. Kongresses ßr Arabistik und Islamwissenschaft.

Götringen 15-22 August 1974. Göttingen 1976 {Abh Ak W. Gött, Philos.-Hist. Kl., 3. F., 98.), S. 348- 63, hier: S. 358: al-sukkäk.

HOD, II, S. 250.

^' HÜD, II, S. 340.

(7)

von der Fürbitte, und er verweist nur an seine vorige Auslegung von Bund Cahd).*"

Mit den "Leuten der Trermung" {ahi al-firäq), ein Ausdruck, dem ich bis jetzt dreimal in diesem Kommentar begegnet bin, könnten die Azraqiten'" oder eine andere radikale härigitische Gmppe gemeint sein. So über 9, Tawba, 54: "[...] nur mit Trägheit das Gebet verrichten und nur widerwillig spenden" schreibt er (auch im Bezug auf 2,88 und 4,155):

"In all diesen Versen gibt es einen Beweis gegen die Leute der Trennung {ahi al-firäq), denn, werm die Heuchler Ungläubige wären, wäre die Verpflichtung des heiligen Krieges ihnen nicht auferlegt, fur den sie den Entschluß nicht gefaßt hatten, so wie das Spenden [für den heiligen Krieg]"."^

In diesem tafsir findet man auch viel Material über das Geschick der Kinder im

Jenseits.'"

c) Die Anthropomorphismen"" und die Menschenhandlungen"'

Die theologische Orientiemng Hüds in diesen beiden Bereichen ist die der Mu'taziliten, aber mit weniger Nachdmck und Wiederholungen."'

5. Zusammenfassung

Zum Schluß ist zu sagen, daß dieser Kommentar nicht nur für die Theologie und das Recht der Ibäditen wichtig ist, sondem auch für das Traditionsmaterial, das man in ihm findet.

Der Großteil dieses Materials ist zwar schon in dem Kommentar Yahyä b. Salläms

enthalten, aber die Art und Weise, in der Hüd es behandelt, die Traditionen, die er in

seinem Kommentar nicht übemommen hat, sind auch kostbare Zeugen für die theologi¬

schen Debatten, besonders in Basra und in Qayrawän.

"» HÜD, III, S. 29.

"' Siehe Shahrastani: Livre des religions et des sectes. Traduction avec introduction et notes par Daniel Gimaret et Guy Monnot. Leuven/Paris 1986, 1, S. 377-78, über Näfi' b. al-Azraq, zweite These, Ed. W. Cureton (London 1846), S. 90: annahu akfara l-qa'adata. wa huwa awwalu man adiara 1-barä'ata mina l-qa'adati 'ani l-qitäli, wa in käna muwäfiqan lahu 'alä dinihi, wa akfara man lam yuhägir ilayhi.

HÜD, II, S. 140: wa fi hädihi I-äy kullihä huggä 'alä aht al-firäq anna law käna l-munäfiqün musrikin lam yufrad 'alayhim al-gihäd alladi lam yuqirrü bihi wa lä nafaqa. Siehe auch HÜD, II, S. 159, 163, alle über 9, Tawba.

" HÜD, in, S. 113, ad 30, Rüm, 30; III, S. 323-24

" Besonders HÜD, I, S. 92, ad 2, Baqara, 29; III, S. 33, ad 20, Tähä, 5; IV, S. 174, arf 41, Fussilat, 11;

III, S. 215, ad 25, Furqän, 59; I, S. 232, ad 2,245; IV, S. 146, arf 39, Zumar, 67; IV, S. 349-400, arf 68, Qalam, 42.

'" HÜD, I, S. 189, ad. 2,24: das Handlungsvermögen ist gleichzeitig mit dem Handehi {al-istitä'a ma'a l-fii't); vgl. van Ess: op. cit (Anm. 15), II, S. 205; I , S. 409-10; HÜD, I, S. 83, ad 2,7.

Siehe dazu GiLLIOT: Le Commentaire coranique ... (Anm. *).

(8)

Wertvoll oder nutzlos? Gedanken zum Umgang mit den frühen imämitischen Traditionssammlungen

Von Paul Saivider, Göttingen

Wenn man sich mit anderen Islamwissenschaftlem über die jeweiligen Arbeitsgebiete

unterhält und dabei bekennt, daß man sich unter anderem mit Hadit-Sammlungen

beschäftigt, so erntet man bisweilen erstaunte bis mitleidige Reaktionen. Diese werden

dann häufig damit begründet, daß der Umgang mit dem Hadit aufgmnd zahlreicher

Schwierigkeiten sehr unangenehm sei. Zum einen sei nie so recht klar, inwieweit die in den Sammlungen präsenten Hadite überhaupt authentisch seien, zum anderen steckten die Sammlungen derart voller Widersprüche, daß eine Untersuchung kaum eindeutige Ergebnisse zeitigen könne.

Diese Schwierigkeiten sind kaum zu leugnen; dennoch bleibt festzustellen, daß es zahlreiche Wissenschaftler gegeben hat und gibt, die sich davon nicht haben abschrek- ken lassen, sondem vor allem die sunnitischen Hadit-Sammlungen intensiv erforscht haben. Als weniger erforscht müssen allerdings die Traditionssammlungen der Schiiten gelten, wie ja insgesamt Rehgion und Recht der Schiiten bis vor kurzem relativ selten

Gegenstand umfassender Untersuchungen waren. Insofem liegt es auf der Hand, daß

die folgenden Ausfühmngen das Thema der Verwertbarkeit der imämitischen - also

zwölferschiitischen - Traditionssammlungen nur anreißen können.

Daher ist es sinnvoll, sich auf zwei frühe Werke zu konzentrieren, nämhch die

Sammlungen al-Barqis und al-Kulainis. Al-Kulaini ist von beiden der allgemein sehr

viel bekanntere; er lebte zu Beginn des 10. Jh.s in Qom, dann in Bagdad, wo er sein Werk, den Käfi fi 'Um ad-din vollendete.' Er wurde schnell zu einer maßgeblichen Autorität in Fragen der Tradition, und sein Käfi zählt zu den vier kanonischen Büchem der Imämiten.^ Einer seiner Vorläufer war Abü öa'far al-Barqi, der im 9. Jahrhundert in Qom lebte.' Seine Traditionssammlung, das Kitäb al-Mahäsin ("Über die trefflichen Eigenschaften"), wurde wegen ihres Titels in der Regel als Adab-Werk klassifiziert, der uns erhaltene Teil beschäftigt sich jedoch zu einem großen Teil mit religiösen

Fragen. Das Kitäb al-Mahäsin ist in sich wenig stringent, die Anordnung der Über-

' Abü öa'far Muhammad ibn Ya'qüb al-KulainI; gestorben vermutlich 329/ 941. Der Käfi, der ausge¬

sprochen umfangreich ist, ist in verschiedene Teile gegliedert, deren erster - und in unserem Zu¬

sammenhang interessanter - die Usül sind. - Abü öa'far Muh. al-KulainI: Kitäb al-Käfi fi 'Um ad-din.

8 Bde. Ed. 'ALI Akbar al-öaffärI. Teheran 1381/ 1961.

■ Ob al-Kulaini seine große Bedeutung schon zu Lebzeiten oder erst nach seinem Tod erlangte, ist umstritten; vgl. W. MADELUNG: al-Kulayni. in: EI", Bd. 5, S. 363.; F. SEZGIN in: GAS, Bd. l, S. 540.

' Abü öa'far Ahmad ibn Muhammad ibn Hälid al-Barql; gestorben um 277/ 890. Sein Kitäb al-Mahäsin geht möglicherweise in Teilen schon auf seinen Vater zurück; vom Gesamtwerk ist nur ein Siebentel erhalten. - Ahmad ibn Muh. al-Barqi: Kitäb al-Mahäsin. Ed. ÖaläLAD-dInal-IIusainI. Teheran 1370 H.

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