• Keine Ergebnisse gefunden

512 FMHVernehmlassung: Bundesrätlicher Tarif eingriff hat weitreichende Konsequenzen

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "512 FMHVernehmlassung: Bundesrätlicher Tarif eingriff hat weitreichende Konsequenzen"

Copied!
34
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Schweizerische Ärztezeitung

SÄZ – BMS Bulletin des médecins suisses – Bollettino dei medici svizzeri – Gasetta dals medis svizzers

Offizielles Organ der FMH und der FMH Services www.saez.ch

17 2 6. 4 . 2 01 7

511 Editorial

Heureka − oder der Tarifeingriff an einer «Tinguely-Maschine»

546 Tribüne

Ärztinnen in die Führung! 552 «Zu guter Letzt»

von Werner Bauer Visitiert und dabei gedacht …

512 FMH

Vernehmlassung:

Bundesrätlicher

Tarif eingriff hat

weitreichende

Konsequenzen

(2)

INHALTSVERZEICHNIS 509

Redaktion

Dr. med. et lic. phil. Bruno Kesseli, Mitglied FMH (Chefredaktor);

Dipl.-Biol. Tanja Kühnle (Managing Editor);

Isabel Zwyssig, M.A. (koordinierende Redaktorin);

Dr. med. Werner Bauer, Mitglied FMH; Prof. Dr. med. Samia Hurst;

Dr. med. Jean Martin, Mitglied FMH; Anna Sax, lic. oec. publ., MHA;

Dr. med. Jürg Schlup, Präsident FMH; Prof. Dr. med. Hans Stalder, Mitglied FMH; Dr. med. Erhard Taverna, Mitglied FMH;

lic. phil. Jacqueline Wettstein, Leitung Kommunikation der FMH

Redaktion Ethik

PD Dr. theol. Christina Aus der Au; Prof. Dr. med. Lazare Benaroyo, Mitglied FMH; PD Dr. phil., dipl. biol. Rouven Porz

Redaktion Medizingeschichte

Prof. Dr. med. et lic. phil. Iris Ritzmann; PD Dr. rer. soc. Eberhard Wolff Redaktion Ökonomie

Anna Sax, lic. oec. publ., MHA Redaktion Recht

Hanspeter Kuhn, Leiter Rechtsdienst der FMH

FMH

EDITORIAL: Urs Stoffel

511 Heureka − oder der Tarifeingriff an einer «Tinguely-Maschine»

TARIFFRAGEN: Christian Oeschger

512 Vernehmlassung: Chance nutzen und sich einbringen – Bundesrätlicher Tarifeingriff hat weitreichende Konsequenzen Zum zweiten Mal greift der Bundesrat in die TARMED-Tarifstruk- tur ein. Die Vernehmlassung der Verordnung ist bereits im Gange. Erste Analysen der FMH zeigen ein düsteres Bild: Vor allem im operativen und invasiven Bereich sind die Kürzungen teils massiv – aber auch andere Disziplinen (Spezialisten) leiden stark. Die FMH lehnt isolierte Eingriffe in die bestehende Tarifstruktur ab und verfolgt mit dem Projekt TARCO weiterhin das Ziel einer Gesamtrevision.

AKTUELL: Jacques Huguenin

515 Erste Durchführung nur zu statistischen Zwecken: Erhebung MAS des BFS weiterhin erfolgreich

SIWF: Bruno Kesseli

518 Plenarversammlung des SIWF am 1. Dezember 2016 in Bern: Vielfältige Herausforderungen  523 Personalien

Organisationen der Ärzteschaft

SGR / SGO: Jörg Jeger

525 Neue Leitlinien zur medizinischen Begutachtung

Weitere Organisationen und Institutionen

TAG GEGEN LÄRM: Ottilia Lütolf Elsener 527 Wie viel Lärm ist zu viel?

Briefe / Mitteilungen

529 Briefe an die SÄZ

531 Facharztprüfungen / Mitteilungen

(3)

INHALTSVERZEICHNIS 510

HUBER

Impressum

Schweizerische Ärztezeitung Offizielles Organ der FMH und der FMH Services Redaktionsadresse: Elisa Jaun, Redaktionsassistentin SÄZ, EMH Schweizerischer Ärzteverlag AG, Farnsburgerstrasse 8, 4132 Muttenz, Tel. +41 (0)61 467 85 72,

Fax +41 (0)61 467 85 56,

redaktion.saez@emh.ch, www.saez.ch Verlag: EMH Schweizerischer Ärzte- verlag AG, Farnsburgerstrasse 8, 4132 Muttenz, Tel. +41 (0)61 467 85 55, Fax +41 (0)61 467 85 56, www.emh.ch Marketing EMH / Inserate:

Dr. phil. II Karin Würz, Leiterin Marketing und Kommunikation,

«Stellenmarkt/Immobilien/Diverses»:

Matteo Domeniconi, Inserateannahme Stellenmarkt, Tel. +41 (0)61 467 86 08, Fax +41 (0)61 467 85 56,

stellenmarkt@emh.ch

«Stellenvermittlung»: FMH Consulting Services, Stellenvermittlung, Postfach 246, 6208 Oberkirch, Tel. +41 (0)41 925 00 77, Fax +41 (0)41 921 05 86, mail@fmhjob.ch, www.fmhjob.ch Abonnemente FMH-Mitglieder:

FMH Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte, Elfenstrasse 18, 3000 Bern 15, Tel. +41 (0)31 359 11 11, Fax +41 (0)31 359 11 12, dlm@fmh.ch Andere Abonnemente: EMH Schweize- rischer Ärzteverlag AG, Abonnemente,

Abonnementspreise: Jahresabonne- ment CHF 320.– zzgl. Porto.

ISSN: Printversion: 0036-7486 / elektronische Ausgabe: 1424-4004 Erscheint jeden Mittwoch

© FMH

Die Schweizerische Ärztezeitung ist aktuell eine Open-Access-Publikation.

FMH hat daher EMH bis auf Widerruf ermächtigt, allen Nutzern auf der Basis der Creative-Commons-Lizenz

«Namens nennung – Nicht kommer- ziell – Keine Bearbeitung 4.0 inter- national» das zeitlich unbeschränkte Recht zu gewähren, das Werk zu ver- vielfältigen und zu verbreiten und öffentlich zugänglich zu machen.

ausdrück licher vorgängiger Erlaubnis von EMH und auf der Basis einer schriftlichen Vereinbarung zulässig.

Hinweis: Alle in dieser Zeitschrift pu- blizierten Angaben wurden mit der grössten Sorgfalt überprüft. Die ange- gebenen Dosierungen, Indikationen und Applikationsformen, vor allem von Neuzulassungen, sollten in jedem Fall mit den Beipackzetteln der verwende- ten Medikamente verglichen werden.

Herstellung: Schwabe AG, Muttenz, www.schwabe.ch

FMH Services

534 Erweiterung des Treuhandpartnernetzes im Kanton Basel-Stadt 536 Stellen und Praxen (nicht online)

Tribüne

STANDPUNKT: Sibyl Schädeli

546 Erfolgreiche Frauen für die Medizin der Zukunft: Ärztinnen in die Führung!

Horizonte

STREIFLICHT: Frank Fischer

549 Soziale Muskelrelaxation nach Höcke, Wilders, Le Pen

MEDIZINGESCHICHTE: Iris Ritzmann 550 Seiten-Blicke: Diätetik aus dem Orient

BUCHBESPRECHUNGEN: Erhard Taverna 551 Kraft

Zu guter Letzt

Werner Bauer

552 Visitiert und dabei gedacht …

(4)

Heureka − oder der Tarifeingriff an einer «Tinguely-Maschine»

Urs Stoffel

Dr. med., Mitglied des FMH-Zentralvorstandes, Departementsverantwortlicher Ambulante Versorgung und Tarife

Was passiert, wenn man an einem Zahnrad der weltberühmten Plastik «Heureka» von Jean Tinguely dreht? Mindestens drei weitere Zahnrädchen drehen sich in die andere Richtung.

Zum zweiten Mal will der Bundesrat seine subsidiäre Kompetenz gemäss KVG Art. 43, Abs. 5bis wahrnehmen und in den hochkomplexen ambulanten Einzelleistungs­

tarif TARMED eingreifen. Anders als beim ersten Ein­

griff 2014, bei dem es um eine reine Verschiebung von 200 Millionen innerhalb des TARMED­Volumens zu­

gunsten der Hausarztmedizin und zu Lasten der Invasi­

ven ging, liegt jetzt gemäss Bundesrat ein angeblich sachgerechtes Sparpaket von 700 Millionen auf dem Tisch.

Der geplante zweite Eingriff unterscheidet sich wesent­

lich vom ersten Eingriff, der eine kostenneutrale Um­

verteilung mittels linearer Absenkung von einzelnen technischen Leistungspositionen umfasste. Die jetzi­

gen Massnahmen greifen auf verschiedenen Ebenen in den Tarif ein und zielen alle fast ausschliesslich in eine Richtung: Absenkung von Tarifpositionen!

Massnahmenkatalog

Es werden Minutagen von Leistungen abgesenkt, Hand- lungsleistungen in Zeitleistungen tarifiert, die Produkti- vität von einzelnen Sparten angehoben, die differen­

zierten quantitativen Dignitäten auf einen einzigen Dignitätsfaktor eingeebnet und technische Leistungen erneut um 10% abgesenkt. Nicht genug damit − auch neue, einschränkende Regeln und Limitationen zur An­

wendung von Tarifpositionen werden definiert.

Tarifeingriff wirkt sich auf alle Fach­

richtungen aus

Wir haben die Auswirkungen der Massnahmen auf die verschiedenen Fachgesellschaften analysiert und simuliert. Wir stellen dabei fest, dass praktisch alle Fachrichtungen von der Absenkung betroffen sind.

Durch die Kumulation und Kombination der teils tarif­

übergreifenden Massnahmen erfahren einzelne Tarif­

positionen massive und überproportionale Absenkun­

gen: Diese widersprechen der vom Gesetz geforderten Sachgerechtigkeit und Betriebswirtschaftlichkeit. Für uns nicht unerwartet kommt es zu teils grotesken und ungewollten «Kollateralschäden» in Form von Absen­

kungen bei Fachrichtungen, welche bereits im jetzigen Tarif unterbewertet sind: Beispiele hierfür sind etwa die Kinderchirurgie, die Kindermedizin oder die Psych­

iatrie. Auch innerhalb der gleichen Fachgesellschaft sehen wir enorme Verschiebungen: Je nach individuel­

lem Leistungsprofil der einzelnen Fachärztin oder des einzelnen Facharztes verlieren die einen durch die Ab­

senkungsmassnahmen sehr stark und andere deutlich weniger. Der Tarifeingriff hinterlässt insgesamt ein wahres Trümmerfeld der Tarifierung der ambulanten Medizin in der Schweiz.* Weitere Informationen erfah­

ren Sie in dieser SÄZ­Ausgabe ab Seite 512.

Falsche Anreize zur falschen Zeit am falschen Ort

Entgegen des vom Bundesrat und von der Politik gefor­

derten Grundsatzes «ambulant vor stationär» setzt dieser einseitige, nicht sachgerechte und willkürliche Tarifeingriff falsche Anreize für eine effiziente, wirt­

schaftliche und qualitativ hochstehende ambulante Medizin. Der Eingriff schwächt die periphere, ambu­

lante und kostengünstige Versorgung der Bevölkerung und widerspricht damit der vom Bundesrat verab­

schiedeten Gesundheitsstrategie 2020.

Sachgerechte und betriebswirtschaftliche Gesamtrevision – der einzig richtige Weg!

Alle Tarifpartner inklusive der FMH sind mit dem Bundesrat darin einig, dass der veraltete TARMED­Tarif nicht mehr sachgerecht ist und deshalb revidiert wer­

den muss. Weitere einseitige und willkürliche Eingriffe in den bestehenden Tarif verzerren diesen aber nur noch stärker. Eine sachgerechte und betriebswirt­

schaftliche Gesamtrevision des TARMED­Tarifs ist da­

her aus Sicht der FMH auch weiterhin der einzig rich­

tige Weg, den wir auch weiterhin konsequent verfolgen werden.**

* Siehe auch Grafiken unter www.fmh.ch > Ambulante Tarife → TARMED­Tarif

→ TARMED Änderungen ab 1.1.2018 → Analyse der Massnahmen.

** Weitere Informationen finden Sie auf www.fmh.ch

→ Ambulante Tarife

→ Revision ambulanter Tarif.

FMH Editorial 511

(5)

Vernehmlassung: Chance nutzen und sich einbringen

Bundesrätlicher Tarifeingriff hat weitreichende Konsequenzen

Christian Oeschger

Wissenschaftlicher Mitarbeiter, Abteilung Ambulante Versorgung und Tarife

Zum zweiten Mal greift der Bundesrat in die TARMED-Tarifstruktur ein. Die Ver- nehmlassung der Verordnung ist bereits im Gange. Erste Analysen der FMH zeigen ein düsteres Bild: Vor allem im operativen und invasiven Bereich sind die Kürzun- gen teils massiv – aber auch andere Disziplinen (Spezialisten) leiden stark. Die FMH lehnt isolierte Eingriffe in die bestehende Tarifstruktur ab und verfolgt mit dem Projekt TARCO weiterhin das Ziel einer Gesamtrevision.

Der Bundesrat greift per 1. Januar 2018 zum zweiten Mal nach 2014 in die TARMED-Tarifstruktur ein. Am 22. März 2017 hat er anlässlich einer Medienkonferenz in Bern die Vernehmlassung dazu gestartet. Der Bundesrat plant einen wesentlich umfangreicheren Eingriff als 2014.

Der zweite Eingriff wird die freie Praxis und die Spital- ambulatorien finanziell teils erheblich treffen. Nebst der Einführung zusätzlicher Abrechnungsregeln plant der Bundesrat direkte Eingriffe in die Tarifierung. Die FMH hat sämtliche Unterlagen im Rahmen der Ver- nehmlassung auf ihrer Website aufgeschaltet: www.

fmh.ch → Ambulante Tarife → TARMED Tarif → TAR- MED Änderungen ab 1.1.2018.

Die verordneten Massnahmen im Detail

Die Massnahmen sind sehr umfangreich und komplex, welche das Bundesamt für Gesundheit (BAG) dem Bun- desrat vorgeschlagen hat. Sie basieren auf dem aktuell gültigen Tarif, der bereits im Jahr 2014 in einigen Kapi- teln um 8,5 Prozent gesenkt wurde. Es kommt damit zu weiteren Absenkungen.

Das BAG schlägt verschiedene Kategorien von Anpas- sungen vor. Die für die Ärzteschaft wichtigen Punkte sind nachfolgend aufgeführt:

Die Massnahmen der ersten Kategorie sehen unter an- derem vor, die heute geltenden «Quantitativen Digni- täten» über den gesamten Tarif einzuebnen. Die heute zwischen 0,905 (FMH5) und 2,2625 (FMH12) liegenden Werte sollen auf 0,968 nivelliert werden. Die «Quanti- tativen Dignitäten» sind neben dem Referenzeinkom- men, der Jahresarbeitszeit und der «Ärztlichen Produk- tivität» entscheidend für den Taxpunkt der «Ärztlichen Leistung (AL)». Für Leistungen mit einer «Quantitativen Dignität» von FMH-5 bedeutet diese Massnahme eine leichte Aufwertung, bei allen anderen Leistungen ist mit massiven Kürzungen zu rechnen. Der praktische Arzt mit einer dreijährigen Ausbildung wird sogar auf 0,940 abgesenkt.

Des Weiteren will der Bundesrat auch an der «Ärztlichen Produktivität» schrauben. Sie soll für alle OP-Leistun- gen angehoben werden. Diese Massnahme wirkt sich ebenfalls – teils erheblich – auf die AL aus und senkt sie weiter ab.

Der Bundesrat greift auch auf der «Technischen Leistung (TL)» ein. So werden die Kostensätze für viele Sparten um 10 Prozent abgesenkt und somit auch der TL-Tax- punkt.

Zu einschneidenden Kürzungen kommt es ausserdem in spezifischen Bereichen des Tarifs: Im Kapitel der Bild- gebung schlägt das BAG vor, die AL für MRI- und CT- Leistungen gänzlich zu streichen und den Arzt nur noch für die Befundung der CT- und MRI-Bilder zu entschädi- gen. Bei Tarifpositionen aus dem Bereich der Katarakt- operation, der intravitrealen Injektion, des Belastungs- und Holter-EKG, der Koloskopie und der stereotaktischen

Tarifdelegierten-Tag

Am 20. April 2017 fand in Bern der Tarifdelegierten-Tag der FMH statt, zu welchem alle Präsidentinnen und Präsidenten sowie Tarifdelegierten der in der Ärztekammer vertretenen Organisa- tionen eingeladen waren. Die Veranstaltung ist mit über 80 Teil- nehmenden wiederum auf grosses Interesse gestossen.

Die Präsentationen von Dr. med. Urs Stoffel, Dr. med. Susanne Christen, Kerstin Schutz, Sabine Zehnder, Thomas Kessler und Christian Oeschger finden Tarifdelegierte ab sofort im Ablage- bereich von myFMH: Tarifdelegierten-Tag – Journée des délégués tarifaires → 20.04.2017.

FMH Tarif fragen 512

(6)

Radiotherapie beinhaltet der BAG-Vorschlag, Leistungen entweder gänzlich zu streichen oder aber die Minuta- gen stark abzusenken.

In der zweiten Kategorie von Massnahmen ist vor allem die Einführung von Abrechnungslimitationen ein- schneidend. Das BAG schlägt vor, gewisse Untersuchun- gen durch den Facharzt von Handlungsleistungen in Zeitleistungen umzuwandeln und diese in der Menge, die abgerechnet werden kann, sowohl auf Ebene der einzelnen Sitzung als auch für ein Zeitintervall zu limi- tieren. Ähnlich verhält es sich bei Leistungen in Ab- wesenheit des Patienten: Diese werden zwar weiter differenziert, aber ebenfalls limitiert.

Die dritte Kategorie von Massnahmen beinhaltet die Aufhebung des Zuschlags von 10% auf Verbrauchs- materialien und Implantate (Generelle Interpreta- tion 20) sowie die Elimination von Tarifpositionen für stationäre Leistungen und Leistungen der Unfall-, In- validen- oder Militärversicherung sowie alle Verweise auf das entsprechende Gesetz.

Detaillierte Informationen zu den einzelnen Mass- nahmen finden FMH-Mitglieder auf myFMH: https://

myfmh.fmh.ch/ → Vernehmlassung Tarifeingriff – Consultation intervention tarifaire

Massive Auswirkungen auf die

«Ärztliche Leistung»

Eine umfassende und differenzierte Beurteilung der Massnahmen und deren Auswirkungen ist für die FMH erst nach weiteren internen Analysen sowie Simula- tionen machbar. Diese werden zu gegebener Zeit kom- muniziert.

Schon heute aber ist klar, dass das umfangreiche Mass- nahmenpaket des zweiten Tarifeingriffes die Mitglieder der FMH teils erheblich finanziell treffen wird. Alleine die Auswirkungen des Eingriffs aus den «Quantitativen Dignitäten» sind bei einigen Disziplinen massiv. Hinzu kommen die Erhöhung der Ärztlichen Produktivität bei sämtlichen operativen Eingriffen, die konkrete Kor- rektur von Minutagen bei ausgewählten Tarifpositionen sowie die neu gültigen Limitationen auf einigen wich- tigen Zeitleistungen.

Zahlen der FMH und der Ärztekasse zeigen, dass es vor allem im Bereich der nichtärztlichen Löhne seit Ein- führung des TARMED zu wesentlichen Steigerungen ge- kommen ist, welche bisher nie angepasst worden sind.

Mit dem technischen Fortschritt und der demogra- phischen Entwicklung ist der Personalbedarf in der Praxis stark angestiegen. Zudem konnten seit 2014 auch die Spitalärzte einen Lohnzuwachs verzeichnen.

Wenn es attraktiv bleiben sein soll, nach der Weiterbil-

dungszeit am Spital in die freie Praxis zu wechseln, muss es möglich sein, als freipraktizierender Arzt ein konkurrenzfähiges Einkommen generieren zu kön- nen. Mit einseitigen Einsparungen, wie sie das BAG nun vorschlägt, ist dies nicht mehr möglich.

Umfassende Gesamtrevision statt punktuelle Eingriffe

Unbestritten ist von der FMH und der in der Ärztekam- mer vertretenen Organisationen, dass die im Jahr 2004 eingeführte national einheitliche ambulante Tarifstruk- tur veraltet und deshalb zu revidieren ist. Die FMH lehnt punktuelle Eingriffe in die bestehende Tarif- struktur jedoch ab, da sie zu weiteren Verzerrungen in der heutigen gültigen Tarifstruktur führen. Nach der Ablehnung des ersten Revisionsvorschlages in der Ur- abstimmung im Mai 2016 hat die FMH deshalb das Re- visionsprojekt TARCO zur Nachbesserung gestartet.

TARCO bezweckt eine sachgerechte und betriebswirt- schaftliche Tarifierung aller ambulanten ärztlichen Leistungen. Nur eine umfassende Tarifrevision ge- meinsam mit allen Ärzteorganisationen und Tarif- partnern ist aus Sicht der Ärzteschaft der einzig rich- tige Weg.

Nehmen Sie Ihre Rechte wahr

Auch wer nicht zum Vernehmlassungsverfahren eingeladen wird, kann sich zu einer Vorlage äussern. Die Vernehmlassung läuft bis 21. Juni 2017. Nehmen Sie als Fachgesellschaft Ihr Recht wahr und geben Sie eine Stellungnahme ab zur Verordnung. Die Stel- lungnahme ist elektronisch oder per Post an folgende Adresse zu senden:

Bundesamt für Gesundheit BAG

Direktionsbereich Kranken- und Unfallversicherung Abteilung Leistungen

3003 Bern

abteilung-leistungen[at]bag.admin.ch Tel. +41 58 462 21 11

Bitte senden Sie eine Kopie Ihrer Stellungnahme an die FMH, da- mit wir Ihre Argumente in die konsolidierte Vernehmlassungs- antwort einbeziehen können. Um genügend Vorlaufzeit zu haben, sind wir Ihnen dankbar für die Einreichung bis spätestens 1. Juni 2017 an folgende Adresse:

FMH

Abteilung Ambulante Versorgung und Tarife Frohburgstrasse 15

4600 Olten

tarife.ambulant[at]fmh.ch Tel. +41 31 350 12 30

FMH Tarif fragen 513

(7)

Wir unterstützen Sie und Ihre Fachgesellschaft

Das Departement Ambulante Versorgung und Tarife der FMH und NewIndex unterstützen Sie gerne bei Ana- lysen für Ihre eigene Stellungnahme zuhanden des Bun- desamtes für Gesundheit. Kontaktieren Sie uns unter tarife.ambulant[at]fmh.ch oder info[at]newindex.ch.

Wir liefern Ihnen eine ausführliche Analyse der Vorlage, basierend auf dem Mengengerüst Ihrer Fachgesell- schaft oder Ihrer kantonalen Gesellschaft. Wir be- raten aber auch Sie als Einzelmitglied: In den kom- menden Wochen finden Sie dazu Informationen auf unserer Website.

Zeitplan

22.03.2017 Start der Vernehmlassung

29.03.2017 Veröffentlichung der Erstbeurteilung der FMH 29.03.2017–

17.04.2017 Internes Zeitfenster für umfassende Analysen der FMH

18.04.2017 – 21.06.2017

Zeitfenster für umfassende Analysen der FMH für ihre angeschlossenen Fachgesellschaften und kantonale Ärztegesellschaften

15.05.2017 –

21.06.2017 Zeitfenster für Volumis online: eigenständige Analyse für FMH-Mitglieder

01.06.2017 Einsendeschluss für Einreichung der Stellung- nahmen der Fachgesellschaften bei der FMH 21.06.2017 Ende der Vernehmlassung

Einreichung der FMH-Stellungnahme beim BAG

01.01.2018 Inkrafttreten der Verordnung (zweiter Tarif- eingriff)

Korrespondenz:

FMH / Abteilung Ambulante Versorgung und Tarife Frohburgstrasse 15 CH-4600 Olten Tel. 031 359 12 30 Fax 031 359 12 38 tarife.ambulant[at]fmh.ch

FMH Tarif fragen 514

(8)

Erste Durchführung nur zu statistischen Zwecken

Erhebung MAS des BFS weiterhin erfolgreich

Jacques Huguenin

Dr., Sektionschef Gesundheitsversorgung, Bundesamt für Statistik, Neuenburg

Die erste Erhebung «Strukturdaten Arztpraxen und ambulante Zentren (MAS) 2015» des Bundesamtes für Statistik BFS wurde am 15. November 2016 erfolgreich gestartet. Insgesamt werden 18 723 Unternehmen befragt, welche sich in rund 90%

Einzelunternehmen, 7% Aktiengesellschaften sowie 3% GmbH und weitere Rechts­

formen aufteilen. Davon entfallen rund zwei Drittel der Fragebogen auf die deut­

sche, 30% auf die französische und schliesslich 5% auf die italienische Sprache. Die Erhebung ist für alle Arztpraxen und ambulanten Zentren in der Schweiz obligato­

risch. Das BFS hat die aktuelle Erhebung bis am 21. April 2017 verlängert.

Klare Rechtslage

Die aktuell laufende erste Erhebung erfolgt ausschliess- lich zu statistischen Zwecken gemäss Bundesstatistik­

gesetz und Art. 23 KVG zur Beurteilung der Funktions­

und Wirkungsweise des Gesetzes nach den Grund ­ lagen des BStatG. Den Grundsätzen der statistischen Arbei t des BFS entsprechend, werden aus der ersten Er­

hebung nur anonymisierte Daten veröffentlicht, die keinerlei Rückschlüsse auf einzelne Praxen zulassen.

Dieses Vorgehen hat sich schon in den beiden MARS­

Teilprojekten «Strukturdaten Spital ambulant» (2014) sowie «Patientendaten Spital ambulant» (2015) be­

währt.

Die rechtliche Basis für die laufende Erhebung «Struk­

turdaten Arztpraxen und ambulante Zentren» ist ge­

geben, und es bestehen – im Gegensatz zu anderslau­

tenden Äusserungen – keine Unklarheiten zu den rechtlichen Grundlagen. Das BFS hat an der FMH­Ärz­

tekammer vom 27. Oktober 2016 in Anwesenheit des EDÖB darüber informiert. Die Verwendung bzw. die Weitergabe der Daten aus der ersten Erhebung für an­

dere als statistische Zwecke ist nicht erlaubt. Dies kann auch nachträglich nicht geändert werden, weil der Er­

hebungszweck vor dem Start festgelegt sein muss und im Fragebogen entsprechend dokumentiert ist.

Am 20. März 2017 veröffentlichte das BFS das Bear­

beitungsreglement gemäss Art. 30c KVV. Das Bearbei­

Aus Sicht der FMH spricht nichts gegen die Teilnahme der Leistungserbringer an der zu rein statistischen Zwecken aktuell laufenden und verlängerten Erhebung des Bundesamtes für Statistik BFS zu den Strukturdaten Arztpraxen und ambulante Zentren. Mit den Schnittstellen der FMH, NewIndex und RoKo (Ärztekasse) zum Fragebogen des BFS wird den Ärzten einerseits die Möglichkeit gegeben, durch den Import der bereits existierenden Daten das Aus- füllen möglichst effizient zu gestalten. Andererseits wird dadurch die Datenqualität verbessert und die Statistik des BFS im Interesse aller unterstützt.

Das am 20.3.2017 veröffentlichte Bearbeitungsreglement hat für die aktuell laufende statistische Erhebung KEINE Gültigkeit. Die Daten werden durch das BFS nur zu statistischen Zwecken ausgewertet und publiziert (aggregiert und anonymisiert).

Dr. med. Christoph Bosshard, Vizepräsident der FMH, Departementsverantwortlicher Daten, Demographie und Qualität DDQ

FMH Ak tuell 515

(9)

tungsreglement zur Umsetzung Art. 59a KVG gilt für die zukünftigen Erhebungen, welche dann auch zu auf­

sichtsrechtlichen Zwecken erfolgen werden, und hat für die aktuelle Erhebung keine Gültigkeit und keinen Einfluss.

Konstruktive Zusammenarbeit BFS und FMH

Um den Aufwand für die Leistungserbringer möglichst gering zu halten, haben das BFS und die FMH mit ihren Partnern Ärztekasse und NewIndex und der KKA früh­

zeitig den gemeinsamen Dialog gesucht. Im Rahmen der konstruktiven Zusammenarbeit steht den Leis­

tungserbringern eine Schnittstelle für die Datenüber­

nahme aus den bestehenden Datensammlungen von NewIndex, RoKo und doctorfmh.ch zu Verfügung. So konnte der zeitliche Aufwand zum Ausfüllen des Fra­

gebogens dank der gemeinsamen Zusammenarbeit der Ärzteschaft mit dem BFS auf rund 90 Minuten re­

duziert werden.

Die Erhebung MAS leistet einen wichtigen Beitrag zum Verständnis der Gesund- heitsversorgung der Schweiz

Die Datenlage im schweizerischen Gesundheitswesen weist im ambulanten Bereich, welcher rund ein Drittel der Gesundheitskosten ausmacht, bedeutende Lücken auf. Mit der Erhebung «Strukturdaten Arztpraxen und ambulante Zentren (MAS)» werden künftig statistische Grundlagen zur Verfügung stehen, welche neu eine systematische datenbasierende Sicht auf den ambu­

lanten Sektor erlauben. Dabei stehen nicht die einzel­

nen Ärztinnen und Ärzte im Fokus der Erhebung, son­

dern die Unternehmen und deren Standorte (Point of Care).

Diese Betrachtungsweise ist für den ambulanten Be­

reich neu und trägt dem Umbruch weg von der alther­

gebrachten Einzelarztpraxis hin zu Gruppenpraxen unterschiedlicher rechtlicher Organisationsformen,

Ärztezentren, Ketten von Arztpraxen und juristisch von Spitälern abgekoppelten Ambulatorien Rechnung.

Damit verbunden ist die notwendige Klärung der Grundgesamtheit der zu befragenden Arztpraxen und ambulanten Zentren. Die Erhebung MAS basiert auf dem Betriebs­ und Unternehmensregister BUR, wel­

ches eng mit dem Unternehmensregister (UID) des BFS gekoppelt ist. Das UID verwendet für selbständig er­

werbende Ärzte und Ärztinnen das Medizinalberufe­

register (MedReg) als Branchenregister. Das MedReg wird durch die Gesundheitsämter der Kantone im Rah­

men der Erteilung von Berufsausübungsbewilligun­

gen bewirtschaftet.

Als erstes wichtiges Resultat wird die Erhebung MAS ermöglichen, die Gesundheitsversorgungslandschaft der Schweiz besser zu beschreiben und zu verstehen – und nicht «nur» Ärztinnen und Ärzte zu zählen.

Die  Gesundheitsversorgung im ambulanten Sektor kann heute nur ungenügend überblickt und verstan­

den werden, der rasche Wandel noch weniger. Der Zweck der Erhebung ist es, einen Gesamtüberblick über den ambulanten Sektor und dessen Funktions­

weise zu schaffen, der auf Fakten basiert, und damit zum Beispiel einen Beitrag für gute Versorgungslösun­

gen oder Tarife in der Gesundheitsversorgung zu leiste n. Hierfür werden Angaben zur Infrastruktur und Praxis grösse, zu Finanzen und Personal erhoben.

Das ärztliche Personal wird vor der Übermittlung an das  BFS anonymisiert. Das nichtärztliche Personal wird aggregiert erhoben.

Ziel ist es zudem, in weiteren Schritten die Wechselwir­

kungen zwischen dem stationären und dem ambulan­

ten Sektor abbilden zu können – um beispielsweise zu analysieren, ob und wie die in der Strategie «Gesund­

heit 2020» vorgesehenen Massnahmen zur Stärkung der ambulanten Versorgung greifen.

Das BFS bedankt sich bei allen Arztpraxen und ambu­

lanten Zentren, die ihre Daten bereits geliefert haben, und weist auf die Nachfrist bis Ende Mai 2017 hin.

Korrespondenz:

Dr. Jacques Huguenin Bundesamt für Statistik BFS Sektion Gesundheitsversor­

gung GESV Espace de l’Europe 10 CH­2010 Neuchâtel Tel. 058 463 66 14 jacques.huguenin[at]

bfs.admin.ch

FMH Ak tuell 516

(10)

Plenarversammlung des SIWF am 1. Dezember 2016 in Bern

Vielfältige Herausforderungen

Bruno Kesseli

Dr. med. et lic. phil., Chefredaktor

Im Bereich der ärztlichen Weiter- und Fortbildung ist vieles in Bewegung. Dieses Fazit lässt sich aus der jährlichen Plenarversammlung des Schweizerischen Insti- tuts für ärztliche Weiter- und Fortbildung SIWF ziehen, an der verschiedene Trak- tanden zu lebhaften Diskussionen Anlass gaben.

An wie vielen Fronten das SIWF zurzeit gefordert ist, machten bereits der Überblick über die ständigen Auf- gaben des Instituts und der Infoflash deutlich, die Wer- ner Bauer an die Begrüssung der Delegierten und Gäste anschloss. Dass der Präsident des SIWF und seine Mit- arbeiterinnen und Mitarbeiter den vielfältigen Heraus- forderungen und Ansprüchen mit Effizienz und – auch diplomatischem – Geschick begegnen, wurde ihnen im Verlauf der Tagung von verschiedenen Seiten attestiert.

Infoflash zeigt breites Spektrum

Das SIWF ist für die Weiterbildung von mehr als 10 000 Assistenzärztinnen und -ärzten sowie rund 1500 Wei- terbildungsstätten und 1000 Lehrpraxen zuständig. Es führt jährlich über 100 Visitationen durch und bear- beitet Tausende von Titelgesuchen und Anfragen. Es erlässt eine Weiter- und eine Fortbildungsordnung

(WBO, FBO), hat 117 Weiterbildungsprogramme auszu- arbeiten beziehungsweise zu aktualisieren und für ihre Umsetzung zu sorgen. Damit sind nur einige sei- ner ständigen Aufgaben genannt.

Plenarversammlung des SIWF

Das Schweizerische Institut für ärztliche Weiter- und Fortbildung SIWF stellt in über 120 Fachgebieten eine qualitativ hoch stehende Weiter- und Fortbildung der Ärztinnen und Ärzte sicher. Es ver- einigt als autonomes Organ der FMH alle wesentlichen Akteure und Organisationen im Bereich der Weiter- und Fortbildung.

Die jährliche Plenarversammlung des SIWF erfüllt verschiedene Funktionen. Zum einen bilden die Plenumsmitglieder ein wahl- und beschlussfähiges Gremium, das in Analogie zur Ärztekam- mer Geschäfte aus seinem Zuständigkeitsbereich behandelt. An- dererseits ist die Versammlung, zu der auch Gäste verschiedener Provenienz eingeladen werden, eine Art Forum, das themen- spezifische Inputs vermittelt, dem Erfahrungsaustausch unter den Teilnehmenden dient und Diskussionen aller Art ermöglicht.

Die Delegierten und Gäste wurden am Plenum umfassend über die Aktionsfelder des SIWF informiert.

FMH SIWF 518

(11)

Einen Kraftakt stellt die «Akkreditierung 2018» dar, die zurzeit voll im Gang ist. Es handelt sich dabei um ein kostenpflichtiges, mehrstufiges und über mehrere Jahre laufendes Verfahren, in dem die Weiterbildungs- gänge beurteilt und letztlich vom Eidgenössischen De- partement des Innern (EDI) genehmigt werden. Darin involviert sind neben den für die Titel zuständigen Fachgesellschaften das SIWF, das Bundesamt für Ge- sundheit (BAG), die Medizinalberufekommission ( MEBEKO), die Agentur für Akkreditierung und Quali- tätssicherung (AAQ) sowie der Schweizerische Akkre- ditierungsrat. Nach abgeschlossener Vorbereitung lau- fen aktuell die Selbstbeurteilung sowie die externe

Begutachtung. Erstere erfolgt in einem Selbstbeurtei- lungsbericht, für den die betreffende Fachgesellschaft sowie das SIWF zuständig sind. Die externe Beurtei- lung wird organisatorisch von der AAQ abgewickelt.

Sie beinhaltet eine «Table Ronde» und Expertenbe- richte, zu denen die beurteilten Fachgesellschaften be- ziehungsweise das SIWF Stellung nehmen können. Die MEBEKO prüft die Berichte und gibt zuhanden des EDI eine Einschätzung dazu ab. Dieses fällt 2018 den Akkre- ditierungsentscheid.

Von beträchtlichem Interesse für die Ärzteschaft sind auch die Aktivitäten der Plattform «Zukunft ärztliche Bildung», die 2010 vom BAG und von der Schweize- rischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirek- torinnen und -direktoren (GDK) ins Leben gerufen wurde. Sie hat zum Ziel, aktuelle Themen der ärzt- lichen Bildung unter Einbezug der involvierten Orga- nisationen rasch und koordiniert anzugehen und kon- krete Lösungsansätze zu erarbeiten. Das SIWF ist in verschiedenen Themengruppen engagiert. Ein Thema, das aktuell im Fokus steht, ist die «Koordination der ärztlichen Weiterbildung». Die Gruppe sucht Antwor- ten auf die Fragen, wie viele Fachärztinnen und -ärzte es in den verschiedenen Disziplinen braucht, wie man auf die angestrebten Zahlen kommt und wie man die verschiedenen Spezialisten dorthin bringt, wo sie ge- braucht werden. Als neues Thema evaluiert wird die

«Fokussierung der ärztlichen Bildung», womit die Möglichkeit der (Vor-)Spezialisierung in einem frühen Ausbildungsstadium gemeint ist.

Weitere «Blitzlichter» Werner Bauers betrafen das MedEd-Symposium, die gemeinsamen Workshops des SIWF mit dem Royal College of Physicians, den SIWF- Award und die SIWF-Projektförderung [1] sowie die Euro- päische Vereinigung der Fachärzte (UEMS). Nachdem das MedEd-Symposium auch bei seiner dritten Durchfüh- rung ein grosser Erfolg war, wird es 2017 eine vierte Auflage erfahren. Auch die ebenfalls seit Jahren sehr erfolgreichen Workshops für Weiterbildner, für die das SIWF das renommierte Royal College of Physicians ge- winnen konnte, werden 2017 fortgesetzt. Ein Brexit stand offenbar nicht zur Debatte … Nicht ganz so er- freulich sieht es bezüglich Projektförderung aus. Sie wird aus Budgetgründen 2017 sistiert, soll aber wieder aufgenommen werden, sobald es die finanzielle Lage zulässt.

Verabschiedung von Hans Rudolf Koelz

Unter dem Traktandum «Wahlen» galt es die Nachfolge des SIWF-Vizepräsidenten Hans Rudolf Koelz zu regeln, der seit stolzen 24 Jahren an jeder Plenarversammlung des SIWF dabei war. Werner Bauer würdigte den emeri- SIWF-Präsident Werner Bauer leitete die Plenumssitzung.

Vizepräsident Hans Rudolf Koelz trat nach über zwei Jahr- zehnten im Dienst des SIWF zurück und wurde von Werner Bauer verabschiedet.

FMH SIWF 519

(12)

tierten Professor für Gastroenterologie und Allgemeine Innere Medizin als «Urgestein und Universalgelehrten», dessen Horizont mitnichten bei seinem Fachgebiet ende. So weise er auch beeindruckende Kenntnisse auf Gebieten wie Ornithologie und Astronomie auf, um nur zwei Beispiele aus seinem breiten Spektrum herauszugreifen. In seiner Amtszeit habe er sich mit

«klaren bis sehr klaren» Stellungnahmen zu den ver- schiedensten Fragen profiliert. Der Angesprochene be- dankte sich für das Lob und räumte ein, wahrschein- lich für manche etwas unbequem gewesen zu sein, nicht zuletzt für sich selbst. Koelz hob hervor, dass die Ärzteschaft bei der Gestaltung der Weiterbildungspro- gramme viele Freiheiten habe. Dies sei sehr schön, aber diese Programme seien letztlich nur Papier. Es sei an den Weiterbildungsverantwortlichen, dafür besorgt zu sein, dass die wesentlichen ärztlichen Fähigkeiten auch tatsächlich gelebt würden. Werner Bauer schloss die Verabschiedung mit der Ernennung von Hans Ru- dolf Koelz zum «Honorary Fellow of the Swiss Institute of Medical Education». Vorerst eine inoffizielle Aus- zeichnung, doch wer weiss …

Die Nachfolge von Hans Rudolf Koelz, der ein 60-Pro- zent-Pensum innehatte, werden sich Dr. Regula Schmid (20 Prozent) und Prof. Giatgen Spinas (40 Prozent) tei- len. Regula Schmid, die am Kantonsspital Winterthur als Leitende Ärztin arbeitet, ist Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin und Neuropädiatrie. Giatgen Spi- nas ist noch bis im Frühjahr 2017 Direktor der Klinik für Endokrinologie und Diabetologie, Departement In- nere Medizin, UniversitätsSpital Zürich, und war wäh- rend rund zwei Jahrzehnten in der Weiter- und Fortbil- dung von Ärztinnen und Ärzten engagiert. Die beiden Kandidierenden wurden einstimmig gewählt. Mit

demselben Resultat wurde Raphael Stolz, der sich nach Ablauf seiner Amtszeit zur Wiederwahl stellte, als Vize- präsident des SIWF bestätigt.

Diskussionen um e-Logbuch

Einiges zu reden und zu diskutieren gab das e-Logbuch, eine Online-Datenbank, in der Ärztinnen und Ärzte den Stand ihrer Weiterbildung dokumentieren. Die Angaben im e-Logbuch sind die Basis für das Gesuch zur Erteilung eines Weiterbildungstitels. Werner Bauer stellte einleitend fest, dass dieses Kernprojekt des SIWF mit dem Wissen von heute wohl etwas anders angegan- gen würde. Ein Logbuch könne nicht als lückenloser Lernzielkatalog konzipiert sein, sondern müsse ein- fach und benutzerfreundlich ausgestaltet werden. Auf der Positivseite verbuchte SIWF-Geschäftsführer Christoph Hänggeli, dass das e-Logbuch gut und zudem papierlos funktioniere. Ausserdem sei es potentiell sehr schnell. Im Optimalfall könne ein Dossier in ei- nem Tag bearbeitet und der Facharzttitel erteilt wer- den. Mittlerweile sind alle 83 Weiterbildungspro- gramme parametrisiert und 16 000 Benutzerinnen und Benutzer registriert.

Jürg Jau, Leiter IT der FMH, erläuterte dem Plenum in der Folge im Detail die geplanten Massnahmen zur Verbesserung der Plattform. Es folgte eine lebhafte Dis- kussion, in der verschiedene Votanten die Befürchtung äusserten, durch die geplanten Vereinfachungen könn- ten wesentliche qualitative Informationen zum Wei- terbildungsstand verloren gehen. Christoph Hänggeli konnte die meisten Bedenken zerstreuen, in dem er beispielsweise darauf hinwies, dass in Bezug auf das SIWF-Zeugnis und das Evaluationsprotokoll keine Än- Auch Giatgen Spinas bekleidet künftig das Amt eines Vizepräsidenten.

Neu als Vizepräsidentin gewählt wurde Regula Schmid.

FMH SIWF 520

(13)

derungen vorgesehen seien. Werner Bauer stellte in seiner Bilanz fest, dass die geplanten Optimierungs- massnahmen grundsätzlich auf breite Akzeptanz sties- sen. Er unterstrich, dass die Anpassungen stets in Absprache mit den Fachgesellschaften erfolgen und spezifische Anliegen nach Möglichkeit berücksichtigt würden.

Budget 2017

Nach Informationen über die neu gestaltete Fortbil- dungsplattform [2] erläuterte Christoph Hänggeli das von der Ärztekammer genehmigte Budget 2017. Es sieht  – hauptsächlich verursacht durch die Ausgaben für die notwendigen Arbeiten am Logbuch – einen Ver- lust von 867 000 Franken vor. Ein erheblicher Mehr- aufwand im Vergleich zu früheren Jahren wird in den Bereichen Akkreditierung und Personalaufwand ver- anschlagt. Per 1.1.2018 wird mit einem Vermögensstand von zwei bis drei Millionen Franken gerechnet [3].

Allgemeine Lernziele und Kundenumfrage

Gemäss Werner Bauer lässt sich international ein Trend beobachten, dem «Allgemeinärztlichen» vermehrt Ge- wicht zu geben. Eine vom SIWF im Jahr 2015 in der Schweiz initiierte Umfrage zeigte, dass in Bezug auf die allgemeinen Lernziele insbesondere in den Bereichen Konfliktmanagement, Kommunikation, Ökonomie/

Medizin und Leadership Defizite gesehen werden. Das SIWF hat zu den allgemeinen Lernzielen ein Positions- papier geschaffen und wird versuchen, «Teach the Teachers»-Angebote für Kaderärzte zu schaffen, denen bei der Vermittlung dieser Ziele eine Schlüsselrolle zugesprochen wird.

Die Kundenumfrage besteht in der automatisierten Befragung von Ärztinnen und Ärzten, die einen Fach- arzttitel erlangt haben. Die Weiterbildungsprogramme werden generell positiv beurteilt, ebenso die Leistun- gen der Geschäftsstelle. Verbesserungspotential wird von den Kunden dagegen bei der SIWF-Webseite aus- gemacht. Dieses soll gemäss Christoph Hänggeli nun realisiert werden.

Workforce-Planung in der ärztlichen Bildung

Das Thema der Steuerung der ärztlichen Aus- und Wei- terbildung ist zurzeit sehr aktuell und wird unter an- derem in der «Themengruppe Koordination ärztliche Bildung» bearbeitet, die von Werner Bauer und Stefan Spycher gemeinsam geleitet wird. Spycher, Vizedirek- tor des Bundesamts für Gesundheit, veranschaulichte in seinem interessanten Referat unter dem Titel Work- force-Planung: Sinn oder Unsinn? zunächst die Komple- xität der Problematik. Sie lässt sich festmachen an Schlagwörtern wie «hohe Auslandabhängigkeit», «Wei- terbildungsdauer», «Angebot an Weiterbildungsstel- len», «hohe Spezialistendichte vs. Hausärztemangel».

Speziell die Demographie der Grundversorger, von denen jährlich 3,5 Prozent in Pension gehen, gibt zu Sorgen Anlass. Spycher betonte, der Bund habe per se kein Interesse an einer Zulassungssteuerung. Ein sol- ches ergebe sich lediglich aus der aktuellen Schieflage.

Zurzeit werde an den Datengrundlagen gearbeitet. Ob es zum «Workforce-Planning» komme, sei offen. Wenn sie gemeinsam mit den Partnern und sorgfältig durch- geführt werde, könne eine solche Planung aber durch- aus ein Beitrag zur Problemlösung sein.

SIWF-Geschäftsführer Christoph Hänggeli informiert unter anderem über das Budget 2017.

Gastreferent Stefan Spycher vom Bundesamt für Gesundheit.

FMH SIWF 521

(14)

Die anschliessende Präsentation von Pierre-André Michaud, der das Projekt Reformer [4] vorstellte, er- weckte den Eindruck, dass die Romandie für die An- wendung von Steuerungsinstrumenten offener und in  Sachen «Workforce-Planning» der Deutschschweiz einen Schritt voraus ist. In einigen Disziplinen existie- ren in der Westschweiz bereits gut funktionierende Netzwerke, die eine strukturierte Weiterbildung bis zum Facharzttitel anbieten.

Dissertation versus Publikation

Michael Siegrist vom Department Health Sciences and Technology der ETH Zürich stellte die Ergebnisse 2016 der jährlichen Befragung der Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung vor. Dabei fokussierte er auf das Thema Dissertation. Der Mehrheit der Ärzteschaft ist es nach wie vor wichtig, einen Doktortitel zu haben. Ärztinnen und Ärzte ohne abgeschlossene Dissertation finden überwiegend, der Titel sollte mit dem Abschluss des Medizinstudiums «automatisch» verliehen werden, während die bereits promovierten Kolleginnen und Kollegen mehrheitlich nicht (mehr) dieser Ansicht sind.

Hans Rudolf Koelz wies in seinen Ausführungen zum Thema «Wissenschaftliche Publikation als Bedingung für Weiterbildungstitel» darauf hin, dass die Zahl der Fachärzte mit Doktortitel in den letzten Jahren stetig abgenommen hat. Die Bologna-Reform hat dazu inso- fern beigetragen, als sie die Hürden für eine Disserta- tion erhöht hat. Zudem ist seit Juli 2002 der Doktortitel nicht mehr Voraussetzung für die Erteilung eines eid- genössischen Facharzttitels. Dagegen werden in vielen Disziplinen wissenschaftliche Publikationen verlangt.

Der Trend zur Abnahme der Anzahl Ärzte mit Doktor- titel wird für das Ansehen des Arztberufs in der Öffent- Pierre-André Michaud stellte das «Projekt Reformer» vor.

lichkeit als ungünstig beurteilt. Aus diesem Grund wurde dem Plenum erfolgreich beantragt, Artikel 16 der Weiterbildungsordnung anzupassen. Künftig kön- nen Weiterbildungsprogramme – abgesehen von be- gründeten Ausnahmen – höchstens eine wissenschaft- liche Publikation fordern, die ein medizinisches oder biomedizinisches Thema behandeln muss. Zudem ist von der Publikationspflicht befreit, wer eine nach den Standards der schweizerischen Universitäten akzep- tierte Dissertation verfasst hat.

Anregungen von Fachgesellschafts- präsidenten

Weitere Traktanden betrafen die Anrechnung von militär ärztlicher Tätigkeit an die Weiterbildung [5], Empfehlungen für die Weiterentwicklung der Fach- arzt prüfungen, die Einführung sanktionierender Schwer punktprüfungen in der forensischen Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie sowie der forensischen Psychiatrie und Psychotherapie, die Re- vision des Weiterbildungsprogramms Radiologie und die Schaffung eines Fähigkeitsausweises «Point-of- Care-Ultraschall». Die jeweiligen Anträge wurden von den Delegierten klar angenommen.

Den Abschluss bildete der schon traditionelle Aus- tausch mit den Fachgesellschaften, die durch eine Prä- sidentin (Siv Fokstuen, Schweizerische Gesellschaft für Medizinische Genetik) und zwei Präsidenten (Marcel Jakob, Schweizerische Gesellschaft für Chirurgie, und Dominik Weishaupt, Schweizerische Gesellschaft für Radiologie) repräsentiert waren. Die Möglichkeit zum konstruktiv-kritischen Dialog wurde genutzt und Wer- ner Bauer konnte sich zum Schluss der Veranstaltung für wertvolle Anregungen bedanken.

Bildnachweis Bruno Kesseli Literatur

1 Über das MedEd-Symposium 2016 wurde in der SÄZ bereits im folgenden Artikel berichtet, in dem auch die Preisträger des SIWF- Award 2016 sowie die 2016 unterstützten Projekte vorgestellt wur- den: Kesseli B. Ärztliche Weiterbildung: Sorgenkind mit Zukunft.

Schweiz Ärztezeitung. 2016;97(46):1588–92. Online zugänglich unter www.saez.ch/archiv/details/aerztliche-weiterbildung-sorgenkind- mit-zukunft.html

2 Ein ausführlicher Artikel zur aktualisierten Fortbildungsplattform ist Anfang 2017 in der SÄZ erschienen: Hänggeli C. Haben Sie ein SIWF-Fortbildungsdiplom? Schweiz Ärztezeitung. 2017;98(1–2):7–11.

Online zugänglich unter www.saez.ch/docs/saez/2017/0102/de/

SAEZ-05280.pdf

3 Detailliertere Informationen zum Budget 2017 des SIWF finden sich im Protokoll der zweiten Ärztekammer 2016: Henzen M.

Beschlussprotokoll der zweiten Ärztekammer 2016. Schweiz Ärzte- zeitung. 2016;97(51–52):1758–76. Online zugänglich unter www.saez.

ch/archiv/details/beschlussprotokoll-der-zweiten- aerztekammer-2016.html

4 Réorganisation de la formation médicale romande.

5 Militärärztliche Tätigkeit soll angerechnet werden können, wenn dies im jeweiligen Weiterbildungsprogramm explizit festgelegt ist.

bkesseli[at]emh.ch

FMH SIWF 522

(15)

Todesfälle / Décès / Decessi Erwin Willa (1924), † 15.12.16,

Facharzt für Allgemeine Innere Medizin, 3900 Brig

Fabio Baronti (1958), † 1.3.17,

Facharzt für Neurologie, 1585 Cotterd

Helga Reiser-Molacek (1941), † 17.3.17, Fachärztin für Psychiatrie und Psycho­

therapie, 8047 Zürich

Johanna Luginbühl-Hefti (1945), † 18.3.17, Fachärztin für Allgemeine Innere Medizin, 3006 Bern

Hans Andreas Steiner (1930), † 25.3.17, Facharzt für Allgemeine Innere Medizin, 8700 Küsnacht ZH

Adolphe Hurni (1920), † 28.3.17,

Spécialiste en médecine interne générale, 6926 Montagnola

Wolfgang Müller (1925), † 3.4.17,

Facharzt für Rheumatologie und Facharzt für Allgemeine Innere Medizin, 4102 Binningen

Fritz R. Bühler (1940), † 5.4.17,

Facharzt für Pharmazeutische Medizin und Facharzt für Kardiologie und Facharzt für All­

gemeine Innere Medizin, 4052 Basel

Praxiseröffnung /

Nouveaux cabinets médicaux / Nuovi studi medici

BE

Bettina Finkelstein,

Fachärztin für Kinder­ und Jugendmedizin, Spitalstrasse 7, 2502 Biel/Bienne

VS

Mélanie Sophie Gobiet

Spécialiste en médecine interne générale, place du Village 7, 1872 Troistorrents SO

Regula Meier Rüfenacht,

Praktische Ärztin und Fachärztin für All­

gemeine Innere Medizin, Hauptstrasse 7, 4552 Derendingen

Ärztegesellschaft des Kantons Bern Ärztlicher Bezirksverein Bern Regio Zur Aufnahme als ordentliche Mitglieder haben sich angemeldet:

Michela Markmann, Fachärztin für All­

gemeine Innere Medizin, FMH, Praxis Buben­

berg, Bubenbergplatz 8, 3011 Bern

Michael Schüpbach, Facharzt für Neurologie, FMH, Thunstrasse 95, 3006 Bern

Krisztina Slavei,Fachärztin für Anästhesio­

logie, FMH, Tagesklinik Bern, Neuengass­

Passage 2, 3011 Bern

Einsprachen gegen diese Vorhaben müssen innerhalb 14 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich und begründet beim Präsidenten des Ärztlichen Bezirksvereins Bern Regio ein­

gereicht werden. Nach Ablauf der Frist ent­

scheidet der Vorstand über die Aufnahme der Gesuche und über die allfälligen Einspra­

chen.

Ärztegesellschaft des Kantons Luzern Zur Aufnahme in unsere Gesellschaft Sektion Stadt hat sich gemeldet:

Michael Gärtner-Schnyder, Facharzt für All­

gemeine Innere Medizin, FMH, Permanence Medical Centrum Luzern AG, Robert­Zünd­

Strasse 2, 6005 Luzern

Einsprachen sind innert 20 Tagen nach der Publikation schriftlich und begründet zu richten an: Ärztegesellschaft des Kantons Luzern, Schwanenplatz 7, 6004 Luzern

Ärztegesellschaft des Kantons Schwyz Zur Aufnahme in die Ärztegesellschaft des Kantons Schwyz hat sich angemeldet:

Slawomir Weretka, Facharzt für Allgemeine Innere Medizin sowie Kardiologie, Oberarzt Spital Lachen, ab August 2017 eigene Praxis geplant.

Einsprachen gegen diese Aufnahme richten Sie bitte schriftlich innert 20 Tagen an Dr. med. Uta Kliesch, Maria­Hilf­Strasse 9, 6430 Schwyz, oder per Mail an uta.kliesch[at]

hin.ch

Unterwaldner Ärztegesellschaft Zur Aufnahme in die Unterwaldner Ärzte­

gesellschaft hat sich angemeldet:

Lothar Zieger, Praktischer Arzt, FMH, Praxisadresse: ResoMed Praxis, Schladboden, 6074 Giswil

Einsprachen gegen diese Aufnahme sind mit Begründung innert 20 Tagen an die Präsiden­

tin der Unterwaldner Ärztegesellschaft, Dag­

mar Becker, Mondmattli 3, 6375 Beckenried, zu richten.

Ärztegesellschaft Uri

Zur Aufnahme in die Ärztegesellschaft Uri als ordentliches Mitglied per 1.7.2017 hat sich angemeldet:

Oliver Tschalèr, Facharzt für Chirurgie, FMH, mit Schwerpunkt Allgemeinchirurgie und Traumatologie und Schwerpunkt Viszeral­

chirurgie, gewählter Chefarzt Chirurgie am Kantonsspital Uri, 6460 Altdorf, per 1.10.2017

FMH Personalien 523

Personalien

(16)

Einsprachen gegen diese Kandidatur müssen innerhalb von 20 Tagen seit dieser Veröffent­

lichung schriftlich begründet an den Vor­

stand der Ärztegesellschaft Uri eingereicht werden.

Nach Ablauf der Einsprachefrist entscheidet der Vorstand über Gesuche und allfällige Ein­

sprachen.

Société Médicale du Valais Walliser Ärztegesellschaft Se sont annoncés comme candidats à l’admission à la Société Médicale du Valais:

Zur Aufnahme in die Walliser Ärztegesell­

schaft haben sich angemeldet:

Membres ordinaires / Ordentliche Mitglieder

Habib Belhiba, 1955, Spécialiste en urologie, Martigny

Pauline Bodenmann Gobin, 1979, Spécialiste en gynécologie et obstétrique et en gynéco­

logie­obstétrique opératoire, FMH, Sion

Janeth Cristina Cardona Alzate, 1981, Spécia­

liste en dermatologie et vénérologie, Sion

Pierre Chevalley, 1954, Spécialiste en radio­

logie médicale et radiodiagnostic, Muraz (Collombey)

Thi Lan Fellay-Nguyen, 1959, Spécialiste en pédiatrie, Grône

Valérie Geiser-Micheloud, 1976, Spécialiste en médecine interne générale, FMH, Sion

Niels Gobin, 1978, Spécialiste en médecine interne générale et en néphrologie, FMH, Sion

Corinne Gurtner, 1957, Spécialiste en anesthé­

siologie et en médecine intensive FMH, Sion

Joé Holtzem, 1975, Spécialiste en médecine physique et réadaptation, FMH, Sion

Jean-Jacques Hosselet, 1959, Spécialiste en pneumologie, Martigny

Anthoula Karyda Misovoulou, 1978, Spécialiste en psychiatrie et psychothérapie, Sion

Anne Kuonen, 1984, Spécialiste en ophtal­

mologie, FMH, Sion

Simona Angela Mateiciuc, 1968, Spécialiste en médecine interne générale, Montana

Nicole Mattig-Gruber, 1980, Praktische Ärztin, FMH, Ried­Brig

Aude Ménétrey Ehresmann, 1984, Spécialiste en pédiatrie, FMH, Saillon

Sandrine Mossoux, 1985, Médecin praticien, Collombey

Cristina Nay Fellay, 1974, Spécialiste en onco­

logie médicale, FMH, Sion

Maude Panchaud Cornut, 1982, Spécialiste en médecine interne générale, FMH, Vouvry

Thomas Randon, 1983, Spécialiste en ophtal­

mologie, Martigny

Tom Soukoup, 1957, Facharzt für Kinder­ und Jungendmedizin, Brig

Urs Summermatter, 1960, Facharzt für ortho­

pädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates, FMH, Brig

Dominique Turaglio, 1958, Spécialiste en anesthésiologie, Saxon

Rita Tuzson, 1968, Spécialiste en psychiatrie et psychothérapie, FMH, Sierre

Nikolaos Varelas, 1976, Spécialiste en chirur­

gie orthopédique et traumatologie de l’appareil locomoteur, Collombey

Roberta Villella Barras, 1974, Spécialiste en médecine interne générale, FMH, Crans­

Montana

Mariano Winckler, 1973, Spécialiste en chirur­

gie, FMH, spéc. chirurgie viscérale, Sion

Membres extraordinaires / Ausserordent­

liche Mitglieder

Steve Aellen, 1974, Spécialiste en chirurgie, FMH, Collombey

Marc André Bagnoud, 1967, Spécialiste en ophtalmologie, FMH, Sion

Adrien Croquelois, 1968, Spécialiste en gyné­

cologie et obstétrique et en gynécologie­

obstétrique opératoire, FMH, Collombey Les avis opposés à l’une ou l’autre admission sont à adresser au Secrétariat de la Société Médicale du Valais (Route de Vissigen 70, 1950 Sion) dans un délai de 10 jours après publi­

cation. / Einsprachen gegen diese Aufnah­

men sind innerhalb von 10 Tagen seit der Publikation schriftlich an das Sekretariat der VSÄG (Route de Vissigen 70, 1950 Sion) einzu­

reichen.

FMH Personalien 524

(17)

Schweizerische Gesellschaft für Rheumatologie und Schweizerische Gesellschaft für Orthopädie und Traumatologie

Neue Leitlinien zur

medizinischen Begutachtung

Jörg Jeger

Dr. med., Leiter der Arbeitsgruppe Versicherungsmedizin der Schweizerischen Gesellschaft für Rheumatologie MEDAS, Zentralschweiz, Mitglied FMH

Psychische Erkrankungen und Erkrankungen des Be­

wegungsapparates führen weltweit wie auch in der Schweiz am häufigsten zu Behinderungen und zu Erwerbsausfällen.1 Rheumatische Erkrankungen ver­

ursachen nicht nur grosses Leid, sondern auch erheb­

liche Kosten für Diagnostik, Behandlung und die Ab­

geltung von Erwerbsausfällen. Die Schweizerische Gesellschaft für Rheumatologie ist sich der gros­

sen sozialmedizinischen Bedeutung dieser Tatsache bewusst. Als zweite medizinische Fachgesellschaft der Schweiz hat die Schweizerische Gesellschaft für Rheumatologie 2007 Leitlinien für die Begutachtung von Menschen mit rheumatischen Erkrankungen ver­

fasst.

Die Deutsche Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaft­

lichen Medizinischen Fachgesellschaften AWMF um­

schreibt die Bedeutung von Leitlinien wie folgt: «Die Leitlinien der Wissenschaftlichen Medizinischen Fach­

gesellschaften sind systematisch entwickelte Hilfen für Ärzte zur Entscheidungsfindung in spezifischen Situationen. Sie beruhen auf aktuellen wissenschaft­

lichen Erkenntnissen und in der Praxis bewährten Ver­

fahren und sorgen für mehr Sicherheit in der Medizin, sollen aber auch ökonomische Aspekte berücksichti­

gen. Die Leitlinien sind für Ärzte rechtlich nicht bin­

dend und haben daher weder haftungsbegründende noch haftungsbefreiende Wirkung.»2

Arbeitsfähigkeit ist letztlich ein Rechtsbegriff und wird abschliessend vom Rechtsanwender beurteilt.

Dabei ist der Rechtsanwender auf eine seriöse medi­

zinische Grundlage angewiesen. Leitlinien können wesentlich mithelfen, die Qualität der Begutachtung zu verbessern. Bei der Beurteilung der Leistungsfähig­

keit eines Menschen bleibt aber ein Ermessensspiel­

raum des Experten bestehen. Eine gewisse Varianz der Beurteilungen wird nie ganz eliminiert werden kön­

nen. Deshalb werden mit der Begutachtung «Exper­

ten» beauftragt, nämlich Ärztinnen und Ärzte, welche ein hohes Mass an Wissen und Berufserfahrung aus dem klinischen Kontext mitbringen. Es sind genau

dieses Wissen und die Erfahrung, welche der Rechtsan­

wender nicht selber hat und die er sich beim Experten holt.

Damit ein hohes Mass an Transparenz, Korrektheit und Verteilgerechtigkeit erreicht werden kann, müs­

sen Recht und Medizin eng zusammenarbeiten. So hat das Bundesgericht in seiner Neufassung der Rechtspre­

chung zu den psychosomatischen Erkrankungen (BGE 141 V 281 vom 3.6.2015) appellativ festgehalten: «Die zu­

ständigen medizinischen Fachgesellschaften werden den aktuellen Stand der Erkenntnisse zuhanden der gutachterlichen Praxis in Leitlinien fassen.» Das Bun­

desgericht hat nun ein Leiturteil gefällt, das einem mo­

dernen Verständnis von Krankheit und Behinderung folgt, wenn es schreibt: «Arbeitsunfähigkeit leitet sich gleichsam aus dem Saldo aller wesentlichen Belastun­

gen und Ressourcen ab.»

Für die Schweizerische Gesellschaft für Rheumatologie bestand somit ein doppelter Anlass, die Leitlinien aus dem Jahre 2007 zu überarbeiten: Die Erstauflage war bereits 8 Jahre alt, und die Neufassung der bundesge­

richtlichen Rechtsprechung hat vorab im Bereich der Beurteilung von Menschen mit chronischen Schmer­

zen direkt Einfluss auf rheumatologische und ortho­

pädische Gutachten.

Im Auftrag der SGR hat die Arbeitsgruppe Versiche­

rungsmedizin die Leitlinien überarbeitet. Die Arbeits­

gruppe setzte sich wie folgt zusammen:

– Dr. med. Walter Kaiser, Thalwil, Präsident SGR 2012–

2016

– PD Dr. med. Andreas Klipstein, Zürich, Präsident SIM, Vorstandsmitglied SGPMR

– Dr. med. Isabelle Gabellon, Vevey, Präsidentin ARPEM, Vorstandsmitglied SGR

– Prof. Dr. med. Peter Villiger, Bern, Vorstandsmit­

glied SIM, Präsident SGR 2004–2008 – Dr. med. Pius Brühlmann, Zürich – Dr. med. Dieter Frey, Basel

– Dr. med. Jörg Jeger, Luzern (Leitung)

1 Global Burden of Disease, www.healthdata.org/gbd [Zugriff am 31.10.2016]

2 www.awmf.org [Zugriff am 31.10.2016]

ORGANISATIONEN DER ÄRZTESCHAFT SGR /SGO 525

(18)

Wie schon bei der Erstauflage 2007 hat uns auch dies­

mal Bundesrichter Prof. Dr. iur. U. Meyer, Bundes­

gericht Luzern, juristisch beraten, wofür wir ihm herz­

lich danken.

Bei der Aktualisierung wurden etwa 2/3 des Textes aus der Auflage 2007 übernommen. Ein wesentlicher Grundgedanke war, dass die Leitlinien vor allem den Lernenden (Ärzte und Ärztinnen in der Weiterbildung und Fachärzte, die sich neu in die Begutachtung ein­

arbeiten) eine Hilfestellung bieten sollen. Gestärkt wurde das Denken in Anlehnung an die Classification of Functioning, Disability and Health (ICF). Wichtig war uns die Umsetzung der Anliegen von BGE 141 V 281, soweit die rheumatologische Begutachtung davon be­

troffen ist: Kriteriengestützte Herleitung der Diagno­

sen, Einschätzung des Schweregrades der Erkrankung, Beweis der Behinderung, Konsistenzprüfung, Beurtei­

lung der Ausschlussgründe. Zudem wurde das Glossar erheblich ausgebaut. Die Arbeit an der Berührungs­

fläche von Recht und Medizin bedeutet für den Arzt, dass er oft mit Begriffen des Rechts in Kontakt kommt, die ihm aus dem klinischen Kontext nicht geläufig sind.

Erwähnt werden soll auch die Zusammenarbeit mit der Association Romande des Praticiens en Expertises Médicale (ARPEM), der Interessegemeinschaft Swiss Insurance Medicine (SIM) und der Schweizerischen Ge­

sellschaft für Physikalische Medizin und Rehabilitation.

Die Neufassung der Leitlinien wurde vom Vorstand der Schweizerischen Gesellschaft für Rheumatologie am 2.6.2016 genehmigt und an der Jahresversammlung vom 25.8.2016 in Interlaken den Mitgliedern vorge­

stellt. Sie wurde im September 2016 auf der Homepage der SGR (www.rheuma­net.ch) in deutscher und in französischer Sprache veröffentlicht und kann ohne Zugangsbeschränkung eingesehen und herunterge­

laden werden.

Die Schweizerische Gesellschaft für Orthopädie und Traumatologie (swiss orthopaedics) hat diese Leit­

linien zum Vorbild genommen und dort gewisse Adap­

tationen vorgenommen, wo sie sich vom Fachgebiet her aufdrängen. Die Leitlinien der orthopädischen Fachgesellschaft wurden am 15.2.2017 auf der Home­

page (www.swissorthopaedics.ch) aufgeschaltet.

Es stehen nun in weiten Teilen einheitliche Leitlinien zur medizinischen Begutachtung von Erkrankungen und Unfallfolgen des Bewegungsapparates zur Ver­

fügung.

Leitlinien in Papierform allein garantieren noch keine Verbesserung des Begutachtungsprozesses. Wichtig sind eine Anwenderschulung und eine konsequente Beachtung im gutachterlichen Alltag. Erste Workshops wurden bereits durchgeführt.

Korrespondenz:

Dr. med. Jörg Jeger Leiter der Arbeitsgruppe Versicherungsmedizin der Schweizerischen Gesell­

schaft für Rheumatologie MEDAS Zentralschweiz Hirschengraben 33 CH­6003 Luzern joerg.jeger[at]medaslu.ch

ORGANISATIONEN DER ÄRZTESCHAFT SGR / SGO 526

(19)

Wie viel Lärm ist zu viel?

Ottilia Lütolf Elsener

Fachärztin Angiologie und Innere Medizin, Mitglied Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz (AefU), Mitglied Eidgenössische Kommission für Lärmbekämpfung (EKLB), Arbeitsgruppe «Tag gegen Lärm», Mitglied FMH

Ob Schlafstörungen, erhöhter Blutdruck oder Hörschä­

den – Lärm kann Menschen krank machen. Doch nicht nur Erwachsene leiden unter Lärm, auch Kinder sind davon betroffen. Die Folgen einer übermässigen Lärm­

exposition sind aber nicht nur körperlicher Natur, auch psychische Leiden oder eine Beeinträchtigung der kognitiven Leistungen können auftreten.

Lärm ist ein Stressor. Unser Gehör ist als hochsensibles Organ an die Geräuschkulisse einer längst vergange­

nen Naturlandschaft angepasst. Laute und ungewohn te Geräusche waren ursprünglich ein Signal für Gefahr, auf die der menschliche Körper mit einer erhöhten Alarmbereitschaft zu Flucht oder Kampf reagierte. Un­

sere Geräuschkulisse hat sich dramatisch verändert:

Eine Unmenge von verschiedensten Geräuschen über­

flutet uns ständig. Auf laute und störende Geräusche reagiert unser Körper aber immer noch gleich wie zu Urzeiten. Er schüttet vermehrt Adrenalin und Norad­

renalin aus und setzt Energiereserven frei. Mit steigen­

der Lautstärke und Dauer gesellt sich Cortisol dazu – mit Folgen für unser Wohlbefinden und unsere Gesundheit. Eine Gewöhnung des Körpers an Lärm gibt es nicht.

Auch Kinder leiden unter Lärm

Die Wirkung von Lärm auf Kinder ist selten Gegen­

stand von medialen Diskussionen, doch Studien doku­

mentieren, dass chronische Lärmbelastungen auch bei Kindern anhaltende seelische und körperliche Beein­

trächtigungen auslösen können. Wir müssen uns be­

wusst sein, dass Kinder ihre akustische Umwelt weni­

ger beeinflussen können als Erwachsene. Sie sind oft Lärm ausgesetzt, ohne diesem ausweichen zu können.

Ihre altersentsprechenden Bewältigungsstrategien (sog. Coping) schützen sie nicht vor den gesundheit­

lichen Folgen des Lärms. Zudem fehlen Kindern oft das Wissen und das Verständnis dafür, dass Lärm schäd­

lich sein kann.

Lernschwierigkeiten

Gemäss der Ecoplanstudie1 von 2014 entwickeln 17,5 Prozent aller Kinder zwischen 7 und 19 Jahren Lern­

schwierigkeiten, weil sie Verkehrslärm ausgesetzt sind.

Der Lärm beeinträchtigt das Gedächtnis der Kinder.

Dies führt zu einer eingeschränkten Konzentrations­

und Merkfähigkeit, was den Lernprozess im Vergleich zu nicht lärmexponierten Kindern verlangsamt.

Im Oktober 2015 wurden die Ergebnisse der NORAH­

Studie2 veröffentlicht. Dabei wurde die langfristige Wirkung von Verkehrslärm auf Gesundheit, Lebens­

qualität und die kindliche Entwicklung im Rhein­

Main­Gebiet untersucht. In stark von Fluglärm belaste­

ten Gebieten lernen Grundschulkinder langsamer lesen als Kinder in ruhigen Lagen. So verzögert eine Lärm­

zunahme von 10 Dezibel das Lesenlernen um einen Monat.

Leiden die kognitiven Leistungen der Kinder unter ei­

ner starken Lärmexposition, wirkt sich das auch auf ihr Erwachsenenleben aus. Mit einem verminderten Lese­, Schreib­ oder Merkvermögen werden sie es in der höheren schulischen Ausbildung schwerer haben.

Schlafstörungen und Verhaltens­

auffälligkeiten

Lärm wirkt sich aber nicht nur auf die kognitiven Leis­

tungen der Kinder aus. Insbesondere Schlafstörungen und Stress durch Strassenlärm können auch Überge­

wicht und Diabetes als Folge haben.3 Aufwachreaktio­

nen während der Nacht laufen oft unbewusst ab, das heisst, am Morgen wissen die Kinder nicht, dass ihr Schlaf gestört war. Kaum ein Kind sagt, es habe schlecht geschlafen. Dabei ist die nächtliche Erholung gerade für Kinder immens wichtig. Schlafstörungen bleiben so oft unbemerkt und beeinträchtigen über längere Zeit eine gesunde Entwicklung.

Der Artikel entstand in Zusammenarbeit mit Nadia Sauter Oes, Fachärztin FMH für Kinder­ u. Jugendmedizin, Kinderärzte Schweiz, Winterthur, und Andrea Kaufmann, Koordina­

tionsstelle «Tag gegen Lärm», Luzern.

Tag gegen Lärm

Am 26. April 2017 findet der Internationale Tag gegen Lärm statt. Seit 2005 nimmt die Schweiz an diesem Aktionstag teil. Jedes Jahr steht eine andere Facette der Lärmproblema- tik im Vordergrund. Dieses Jahr wird unter dem Motto «Ruhe fördert» auf die Auswirkungen von Lärm auf Kinder aufmerksam gemacht. Lärm stört und kann krank machen. Für eine ge- sunde Entwicklung brauchen Kinder eine gesunde Umgebung – ganz im Sinne von «Ruhe fördert»! Um Eltern und Betroffene auf dieses wichtige Thema aufmerksam zu machen, stel- len wir Ihnen attraktive Flyer, die ausgeschnitten einen Türhänger ergeben, zum Auflegen in Ihrer Praxis zur Verfügung. Bestellen Sie noch heute kostenlos unter www.lärm.ch/kinder und helfen Sie mit, Kinder von übermässigem Lärm und dessen schädlichen Folgen zu schützen.

Die Trägerschaft des «Tag gegen Lärm» in der Schweiz setzt sich zusammen aus:

Cercle Bruit (Vereinigung kantonaler Lärmfachstellen), Schweizerische Gesellschaft für Akus- tik, Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz. Unterstützt wird die Trägerschaft vom Bundesamt für Umwelt BAFU und vom Bundesamt für Gesundheit BAG. Weitere Informationen finden Sie unter www.lärm.ch.

1 Ecoplanstudie im Auftrag des BAFU «Auswirkungen des Verkehrslärms auf die Gesundheit», Bern und Altdorf, 2014.

2 Lärmwirkungsstudie NORAH, Bochum, 2015.

3 Christensen JS, Hjorte­

bjerg D, Raaschou­Nielsen O, Ketzel M, Sørensen TI, Sørensen M. Pregnancy and childhood exposure to residential traffic noise and overweight at 7 years of age. Environment Inter­

national. 2016;94:170–6.

WEITERE ORGANISATIONEN UND INSTITUTIONEN Tag gegen Lärm 527

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Ich selbst ha- be als Patient im letzten Jahr vom Hals-Na- sen-Ohrenarzt, Urologen und Hautarzt keine Honorarforderung erhalten, vom Orthopäden (einschließlich Röntgen) eine

Main, Telefon (0 69) 66 30 00 19 Hans-von-Seemen-Preis 2002 – Von der Deutschen Gesellschaft für Plastische und Wiederherstellungschirurgie wird der Hans- von-Seemen-Preis

WB-Assistentin(-tent) oder Allgemeinärztin(-arzt) zur Mitarbeit (auch Teilzeit) für Gemeinschaftspra- xis im Raum LA-DGF gesucht.. Preis- werte schöne

Auch wenn es im Genfer Gelöbnis heißt: „Ich werde auf meine eigene Gesundheit, mein Wohlergehen und meine Fähigkeiten achten, um eine Behandlung auf höchstem Niveau leisten

Ein Kollege wendet sich an die für Suchtfragen zuständige Stelle in der BLÄK und wird hier auf der Grundlage des Interventionsprogramms bera- ten und betreut. Er steht in

Zielgruppe: Die Bayerische Landesärztekam- mer bietet ein fünftägiges Wiedereinstiegs- seminar für Ärztinnen und Ärzte an, die nach einer beruflichen Auszeit, Familienpause oder

Felix Tretter, Facharzt für Nervenheilkunde, Sucht- medizinische Grundversor- gung, Bayerische Akademie für Suchtfragen in Forschung und Praxis BAS e.. Markus Backmund, Facharzt

Neben den beiden satzungsmäßig festgeschriebenen und für das Binnengeschäft der BLÄK unverzichtbaren Ausschüsse (Finanz- ausschuss und Hilfsausschuss) sind dies: Ausschuss