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Alles ägyptische Namen, deren gräcisirle Form in den eben angefrihrlen Na¬ men aus der griechischen Liste leicht wiedererkannt wird

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102 Brugsch, Enldeckung d. griech. Uebers. einer demol. Urkunde.

der Valer des Kolosle so wie auch Asie nebsl Weib und Hind , der Valer des Puhor (der Hund) und Pscnihoth der Verslorbeneu

nebst Weibern und Kindern , l!f. Tnsetem, die Verstorbene, u. s. w.

Alles ägyptische Namen, deren gräcisirle Form in den eben angefrihrlen Na¬

men aus der griechischen Liste leicht wiedererkannt wird. Arma'is und Nechlm»

bei de Saulcy seheinen auf falschen Lesungen zu beruhen , da das Demoli¬

sche keine Spur derartiger Formen zeigt.

I'm endlich eine kleine Probe der Uebereinstimmung mit griechischen Eigennamen zu geben , gebe ich zur zweiten Columne des ägyptischen Do- cumentes über, das von Lin. 5—7 folgende Namen trägt:

Amenis, S. d. [A-]rikes, Anlimeliüs.

Athniao.

In entsprechendem Abslande von den vorigen Namen finden wir in der That auf de Saulcy's Liste als 36. 37. und 38. Namen: Ammonios fils d'Archas,

Antimachous, Anthenion ,

und bald nachher einen Namen (40.) Pestaus, der eine Uebertragung des wiederum ägyptischen Pastd (Col. II, II.) ist.

In ähnlicher Weise lässt sich die Gleichheit beider Akten bis auf die letzten Namen nachweisen, wozu schon die Uebereinstiinmung des 4ten Jahres, verglichen mit Form und Grüsse beider Urkunden , rühren inuss. Der geringe Unterschied zwanzig und einiger Tage im Datum kann nicbt in Ansehlag ge¬

bracht werden, da aus vielen anderen Beispielen bekannt ist, dass die grie¬

chischen Abschriften und Beischriften stets spätere Daten Tühren , als die.

demotischen Urkunden , auf welche sie sich beziehen.

Da sonach die genannten beiden Papyrus , der griechische zn Paris und der demolische in Berlin , eine neue Inscriptio bilinguis darstellen und im Stande sind , über eine Masse von sprachlichen nnd sachlichen Dunkelheiten des ägyptischen Alterthums das erfreulichste Licht zu werfen, so ist recht sehr zu wünschen , dass erstere , was so lange vergeblich gehofft worden ist , recht bald in treuer Copie an sicb , oder in Verbindung mit seinem demotischen Gegenstücke herausgegeben werde. Möchten die Freunde der Wissenschaft dazu beizutragen bereitwillig die Hand bieten.

Zor Frage über das Verbältniss des alexandrinlscben und

palästiniscben Jiidentbuuis^ namentlich in exegetischer

Beziehung.

Von Dr. Frankel.

Die seit dem Wiedererwaehen der Wissenschaften den Monomenten jüdiseh- alexandrinischer Gelehrsamkeit gewidmeten Stadien verblieben auf einem, Alex-

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Frankel, das Verhältniss des alexandr. u. paläst. Judenthuins. 103 anJricn ganz von Palästina isolirendcn und von jeder zwischen beiden etwa obwaltenden Beziehung absehenden Standpunkt. Nur hinsichtlich des alexan¬

drinischen Philo schien eine Ausnahme eintreten zu wollen : Asaria de' Kosgi (16. Jahrh.) versuchte hier Palästina zur Richtschnur zu nehmen (Meor Enajim c. 5.); doch wurde fiir ein tieferes Verständniss wenig gewonnen, da dieser Versuch nicht ein eigentliches Eingehen auf den in Phllo's Schriften herr¬

schenden Geist bezweckte , sondern nur die Divergenz zwischeö dessen reli- giSsen Ansichten und den in Palästina Statt lindenden hervorheben wollte, wobei noch de' Rossi den Missgrilf that, jeden in Palästina herrschenden Gebrauch, jede daselbst geltende Erklärung irgend eines Gesetzes, wobei auch frühere und spätere Zeit zusammengeworfen wurde, als maassgebend fiir Alexandrien zu betrachten. Hinsichtlich der alten , unter dem Namen Septuaginta bekann¬

ten griechischen Uebersetzung der bell. Schrift verblieb das angegebene ent¬

gegengesetzte Verfahren : man suchte sie nur aus sieh selbst zu erklären, halte — wie ein Blick auf die Unzahl Schriften und Dissertationen über die¬

selbe zeigt — kaum eine Ahnung, dass wohl ein Connex zwischen den

Bekennern desselben Glaubens in zwei Nachbarläadern Stall gefunden, und Alexandrien aus Palästina, als der Quelle und Pflanzstätte des väterlichen Glaubens, abgeholl habe, und daher der Schlüssel zu vielen schwierigen Stellen der griechischen Uebersetzung in der palästinischen Exegese und dem palästinischen Religionsleben zu suchen sei. In der Thal giehl nur eine genaue Erforschung der zwischen Palästina und Alexandrien herrsehenden Verbindung, die aber natürlich nicht bis auf minutiöse Kleinigkeiten, zudem in einer Zeit, wo es fest abgerundete Religionscodiees nocb nicht gab, aus¬

gedehnt werden darf, Aufschluss über Erscheinungen früherer und späterer Perioden.

Ich will versuchen, dieses vorerst an einer Erscheinung der späteren Periode darzuthun. In der Zeit des zweiten Tempels wurde , wie factisch nachzuweisen ist (die Zeit des ersten Tempels übergehe ich als nicht hierher gehörend) , nach Mondmonaten gerechnet. Die Hypothese , dass erst nach der Zerstörung des Tempels durch Titus Mondmonate eingeführt worden seien, zerrällt zwar schon bei etwas näherer Bekanntschaft mit den Quellen in sich selbst, da die fast unmittelbar nach der Zerstörung des Tempels lebenden Lehrer, wie R. Gamaliel II. (zu Jahne), Josuo, Dosa, Akiba u. A. , nur von einem Mondkalcnder wissen, und ihre VVorle, sowie mehrere bei ihnen vor¬

gefallene Ereignisse (vgl. Bosch Haschana 21 b., 25 a. b., Beraehulh 63 u.a.m.), laut dafür sprechen, dass sie auch nicht eine Ahnung halten, dass man je nach dem Sonnenkalender gerechnet; auch ist es fast undenkbar, dass einer¬

seits die Rahhinen den früheren , von der alten Zeit überkommenen Kalender umgestürzt und eine andere Jahresrechnung und mit ihr eine andere Fest¬

stellung der Feiertage eingeführt hätten , andererseits das Volk , das , wie be¬

kannt, mit der ängstlichsten Pietät an dem von den Vätern Ueberlieferten festhielt, den alten Kalender sollte aufgegeben haben, noch dazu für eine unsichere Jabresrechnung , die nicht nur bei den Feiertagen eine ungemeine Veränderung und Absebafl'ung des Allhergekommenen , sondern, wie jedem mit jüdischer Wissenschaft Vertrauten bekannt ist , fiir die Entfernteren auch die Beschwerlichkeit der Heilighaltung doppelter Feiertage mit sieh fiihrte.

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104 Frankel, das Verhällniss des alexandr. u. paläsl. Judenlhuuks.

Doeb es soll bier nicht mit Wabrscheinlicbkeitsgriinden , sondern mit unwider¬

legbaren Facten gestritten werden. Die Mischna erzählt (Rosch Haschanu 30b.): „Früher nahm man die Zeugen, die da aussagten, sie hätten den Neu¬

mond gesehen , den ganzen Tag an" (d. i. den dreissigsten Tag des Elul, welches der Schalttag ist und an dem, wenn der Neumond an ihm sichtbar der [siebente] Monat Tischri beginnt , dessen erster Tag zugleich Rosch hasdhana, der Neujahrstag, ist). „Einst verzögerte sich die Ankunft der Zeu¬

gen, und die Leviten wurden irre in dem Psalm, den sie zum Opfer abzu¬

singen hatten" (am Neujahrstage wurde nämlich beim Opfer ein anderer Psalm abgesungen , als an gewöhnlichen Tagen ; die Leviten waren nun zweifelhaft, ob vielleicht noch beute Zeugen kommen würden und somit der heutige Tag der Neujahrstag sei). ,,Da richtete maa ein , dass man die Zeugen nur bis Mineba" (der Zeit des Abendopfers) „annähme , und wenn sie später kämen so sollte dieser Tag und der morgende zugleich heilig gehalten werden," d. i.

man sollte den neuen Monat vom morgenden Tage beginnen, an ihm also

Neujahr halten , der dreissigste aber nun als Schalttag zum vorigen Monat

(Elul) gehören; doch da man sich, in Erwartung, dass Zeugen an ihm

kommen würden , der Arbeit bis zu Mincha enthalten , so sollte er auch von Mincha an noch weiter als heilig (als Feiertag) betrachtet werden. Hier also

ein Factum aus der Zeit des Tempels! Noch mehr! Es wird (ebendas.)

hinzugefügt: „Als der Tempel zerstört worden war, verordnete R. Jochanan ben Saccai" (dieser lebte während des Tempels und nach dessen Zerstörung),

„dass man nun" (da keine Opfer dargebracht wurden und somit jene Rücksicht wegfiel) „die Zeugen den ganzen Tag, d. i. auch von Mineba an, annähme."

Hier also eine Bestätigung des frühern Factum. — An einer andern Stelle (Synhedrin 11 h.) wird erzählt : R. Gamaliel (der Aeltere , auch aus dem N. T.

bekannt) stand auf dem Tempelberge und vor ibm sein Schreiber , und er sprach zn ihm: Nimm eine Rolle, und schreibe: ,,An unsere Brüder, die

Exulanten in Babylon, an unsere Brüder in Medien und die ganze Gola

(Diaspora) Israels. Ener Wohl möge sich immer vennehren! Wir machen euch bekannt, dass die Tauben noch schwach, die Lämmer noch zart, der Frühling noch nieht angebrochen sei. Und da beschlossen ich nnd meine Collegen , und gaben diesem Jahre dreissig Tage zu" (d. i. schalteten einen Monat, Adar IL, ein, damit das in dem darauffolgenden Nisan zn feiernde Pesachfest in den Frühling falle). Also doch offenbar ein Mondkalender während des Tempels mit Scbaltmonat! — Von demselben R. Gamaliel wird ferner berichtet (Rosch Haschana 23b.): „Früher durften di« Zeugen des Neumondes , wenn sie an Sabbat kamen und schon einen Sabbatweg zurück¬

gelegt hatten, den zu ihrem AufcBtkalte bestimmten Ort nicbt verlassen.

R. Cammliel der Aeltere verordnete , dass die Zeugen noch einen Sahbatweg nach jeder Seite gehen könnten." — Ich gehe über unzählige andere Beweise hinweg: fast jede Seile der Mischna nnd des Talmud weist auf Mondmonate znr Zeit des Tempels hin ').

I) Hr. Prof. Seyffarth sucht Bd. 11. dieser Zeitschrift S. 344. 347 f. nach¬

zuweisen, der Mondkalender der Juden sei erst seit Samuel 189 n. Chr.

oder Rabbi Adda 200 n. Chr. oder Rabbi Hillel 358 n. Chr. in Gebrauch

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Frankel , das Verhällniss des alexandr. u. paläsl. Judenlhums. 105 Aber nicbt nur in Pulästina galt dieser Kalender; nacb dem oben be¬

zeichneten Connex zwischen Palästina und Alexandrien liegt schon die Wahr¬

scheinlichkeit vor, dass auch in Alexandrien und den damit verbundenen jüdischen Colonien nacb deren Mondkalender gerechnet worden sei ; und diese Wahrscheinlichkeit wird fast zur Gewissheit durch die hierdurch gewonnene Lösung manches schwierigen Problems. Vorerst auch bier ein Factum. Maffei (Antiquitt. Gall, epist. I. vgl. aucb epist. Vlll.) jbringt folgende zu Tripolis aufgefundene Inschrift :

['E]TOvg vs yatotp xe inl avXXoyov x^s axfjvOTtriyias , ini aqxovxcav

gekommen. Aber wenu dieser Gelehrte in Bezug auf die rabbiniscben

Gegenzeugnisse bemerkt: „da die Rabhiuen nicht Augenzeugen waren, viel¬

mehr Ursache halten , ihren spärern .Moudkaleuder so alt als möglich zu machen u. s. w. , so hat man die Erzählungen der Rabbinen als unbegründet und ungluubbar von der Untersuchung ausgeschlossen" (S. 344.), so ist zu erwiedern, dass die betreifende Ansicht nicht etwa an einer Stelle vorkommt, sondern dass diese Doclriu Mischna und Talmud durchdringt, dass sie sieh in dem Munde der ältesten Autoren findet, dass die Referate sogar mituntcir das Idiom der Tempelzcit an sich tragen (so das eben aus Synhcdr. mitgetheilte .Schreiben Gamaliel's), dass die Erzählungen ganz objeeliv gegeben sind, dass Ort und Stelle der früheren Facta bezeichnet werden : Erscheinungen, die dem Zweifel an der historischen Treue wohl keinen Raum gestatten. — Uebrigens sei hier noch mit kurzen Worten erwähnt , dass auch Ideler hinsichtlieh der talmudiscben (luellen nicht ganz zuverlässig ist. So meint er (Handb. d.

Cbronol. I. S. öl9.), dass aueh vor der heutigen Gestaltung des jüdischen Kalenders der 15. Nisan nie auf einen Freitag gefallen sei. Allein diess ist irrig. Menacholh 63 b. enthält die .Mischna Bestimmungen für die Darbringung

des Omer am Sabbat ; nun wurde aber der Omer am zw eiten Tage des

Pesacbfesles , am 16. Nisan, dargebracht: in jenein Falle traf also der 15.

Nisan auf Freitag. Ueberhaupt darf von der späteren Zeit — der Feststellung des Kalenders — nicht auf die frühere, wo der Neumond entschied, oder wenigstens einen Hauplfactor machte (vgl. Maimonid. Kiddusch Hachodeseh 1, 6. und den Commentar das., ferner Maimonid. Sefer Haminizvoth) , ge¬

schlossen werden: nach dem heutigen Kalender Tälll der Versöhnungstag nie auf Sonntag oder Freitag, früher war dieses nicht ungewöhnlich (vgl. Schab- batb 1J4. Succa 54. Menachoth 99 b., sowie Maimonides im Commentar zu letzterer Stelle und in Kiddusch Hachodeseh 7, 7. 8. und den Commentator das.). — Da Ideler so viele .Meinungen anführt , so wäre auch nieht ganz üherllüssig gewesen, die Meinung einiger früheren (mischnischen) Autoren (D''"inN) zu erwähnen, dass die Monate constant zu je 30 und 29 Tagen

wechseln, so dass das Jahr 6 Monate zu 30, 6 zu 29 Tagen, zusammen

354 Tage, enthalte, und der Beginn des neuen Jahres von dem andern um je vier (Wochen-) Tage, in einem Schaltjahre (wo 29 Tage mehr) um 5 Tage differire, vgl. Rosch Haschana 6 b. Succa 1. 1. u. a. ; vgl. noch Gatterer Abriss der Chronologie S. 145. — Ueber den Kalender während des ersten Tempels zu sprechen, ist, wie oben bemerkt ivurde, hier nieht der Ort. Im Allgemeinen dürften nicht weniger Beweise für als gegen den Mondkalender vorhanden sein. Wenn Hr. Seyffarth (S. 346.) bemerkt: „daher erklärt sich nun, warum Mose den 16. Nisan zu einem besondern Festtag machte" u. s. w., so ist diess nicht ganz genau. Levit. 23, 11. sagt solches nicht ausdrücklich; erst die Tradition erklärt die Worte der Schrift vom 16. Nisan (vgl. meine Vorstudien zu der Sept. S. 190.); die Tradition setzt aber auch den .Mondkalender fiir den erslen Tempel fest. Mit Unrecht beruft sich ferner Hr. S. auf den „Lag beomer der Juden" (S. 347.); der Talmud und selbst frühere nachtalmudische Autoren kennen noch nicht den „Lag beomer", der als ,, Gebrauch" (Minhag), und keineswegs als Feiertag, erst etwa im 14. Jahrh. eingeführt wurde.

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tü6 Frankel, das Verhällniss des alexandr. u. paläsl. Judeninums.

KXeävdqov rov .Sr^nrovixov , EvfQavOQOe rov '.AqiaraJvos , JSaiotye'povs rov .ScoaiitTfov , 'AvS^o/täxov rov AvS^Ofiäxov , Ma^xov Aailiov 'OvaaCm- voe rov ATtoXXcoviov , 0ilcov/8ov rov'Ayijfiorog , AvroxXeovs rov Z^vojvos .Scovixov rov 0eoS6rov , 'Itiarjnov rov 2r^äreovos. 'Enel Mä^xos TCrnos 2e^rov vide AiutXia , ävtjq xaXbe xai dya&oe, ■JiaQayr]vri9eie fsic] eis rrjv inaqx^'-f-v inl Sr]uoa£a>v nqayudrmv , ti}»' re nqoaraaiav avriov inoi^aaro iftXav&qcono)e xai xaXcäe, i'v re rfj ävaarqofij tjavxcov ^^oe ivSixvvfievoe [sie] dei SiareXiav rvyxdvei, ov fiovov Si iv rovroie aßaqij eavrov naqe- oxirai, äXXa xai roTs xar' tSiav ivrvyxävovai rcäv noXtreöv , i'rt Si xai roie ix rov noXirev/xaroe i]fi(Sv 'lovSaiois, xai xoivij xai xar' iSt'av evxQVatov n^ooraaCav noiov/uevog , ov SiaXeinet rijs iSias xaXoxa.ya9Cae ä^ta nqäaacov <bv xä^'v i'SoSe röTe aqjfovat xai r<^ noXirevfiari rcäv tV BeQevixT] 'lovSaicov inaivtaai re avröv , xai oreyavovv ivo/iaari xa^' exäarrjv avvoSov xai vov/j.r]viav arefivco iXatvo> xai XrjfivCaxw , rove Se aqxavrae ävay^äfiai ro \priifiafia eis arriXrjv Xi9ov JIaqlov , xai &e7vat eie rov iniarj/iörarov rönov toü afifi9eärqov. Aevxai näaat.

Der Ort, wo diese Inselirift gefandeii wurde — Tripolis — weist deut¬

lich, wie Maffei bemerkt, darauf hin, dass unter diesem Berenice die in der Provinz Cyrene gelegene Stadt dieses Namens zu verstehen sei , und nieht das Bcreniee am arabiscben Meerbusen. {Bouhier, Explications de quelques marbres S. 37., will sich zwar fur Letzteres entscheiden, geht aber ganz ober- llüchlicb iiber die Frage weg, wie denn der schwere Stein nach Tripolis gekommen sei.) Aucb waltet darüber kein Zweifel ob, dass diese Arehonten Juden , Vorsteber der jüdischen Gemeinde zu Berenice waren. Hingegen herrscht ein bedeutendes Schwanken über die Jahreszahl ve' am Eingange der Inschrift, da auf derselben nieht angegeben wird, von welcbem Zeitpunkte dieses ve' gerechnet sei. Es wurde nun zuerst daran gedacht , dass es den Ausgang von dem Jahre nehme , in welchem Cyrene durch Vermächtniss seines letzten Königs Ptolemäus, mit dem Beinamen Appion , an die römische Re¬

publik kam. Dieses geschab im J. 659. naeh Erbauung der Stadt; rechnet man hierzu ve , so ist der obige Volksbesehluss im J. 714 Roms gefasst worden (vgl. Wesseling de Judaeor. Arehont. S. 35.)- Man fand aber einen gewalligen Anstoss an dem auf das Ikove ve folgenden yaajy xe'. Im J. 7I4.

hei nämlich der 25. des ägyptischen Pbaophi auf den 26. October, was nicht auf axTjvonrjyia der Inschrift, auf das — in die Zeit des Aequinoctium fal¬

lende — Laubhüttenfest, zu passen schien. Man nahm daher als Ausgangs¬

punkt des ve' das J. 724. an, in welchem Augustus Aegypten zur römischen Provinz machte, und erhielt so, nach Hinzurechnung jener 55 Jahre, das J.

779 Roms , 26 der gewöhnlichen Zeitrechnung (vgl. Wesseling a. a. 0.). Auch hiergegen erhoben sich jedoch Schwierigkeiten; namentlich erscheint, da dieser Bescbluss unter die Regierung des den Juden abholden Tiberius fallen würde, die von einer gewissen Selbstständigkeit zeugende Sprache der Inschrift auf¬

fallend : eine Sprache , die wohl einer freien und ihres Rechtes sich bewuss- ten , aber nicht einer vom Widerwillen des Autokraten und dem durch ihn genährten, gegen die Juden in Aegypten obnediess stets regen Pöbclhasse gedrückten Gemeinde zukommt, die wohl schwerlich ibre Arehonten beauf¬

tragen konnte, ihre Inschrift aufzustellen eie rov iniarj/törarov rönov rov

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Frankel, das Verhällniss des alexandr. u. paläsl. Judenlhums. 107

a/iipid'sdx(ov ! Aber alle Schwierigkeiten verschwinden bei der einrachen Annahme , dass die Juden zu Cj rene und in den angränzenden Städten , über¬

haupt die Juden an der nordafrikanischen Küste , eben so , wie in Palästina, den Mondkalcnder hatten, uud in manchem Jabre einen Monat einschalteten.

In solchem Schaltjahr fällt, wie auch der heutige Kalender zeigt, das Laub¬

hüttenfest zuweilen tief in den October. Das Jabr ve der Inschrift war denn nun ein Schaltjahr, und die betreifende Zeitrecbnung nimmt gut ihren Anfang vom J. 659., der Zeit, wo Cyrene an die röm. Republik kam ').

Dass der Moudkalender den Weg von Palästina über Alexandrien nach dem entfernleren Berenice genommen, und auch zu Alexandrien, der Metropole aller nordufrikanischen jüdischen Gemeinden , nach Mondmonateu gerechnet wurde, dürfte schon an sieh keine zu gewagte Behauptung sein; es weist aber noeh überdiess eine Stelle der Septuaginta darauf hin , dass sebon in.

einer frühern Periode diese Jabresrechnung bei den Juden zu Alexandrien üblich war. Levit. 25, 29. wird bestimmt, wenn Jemand ein Haus in einer ummauerten Stadt verkaufe, so solle das Kinlnsungsreebt 115J3ä nSIÖ IV dauern, und es wird hinzugefügt: inbNJ n\"in D'O''. Für dieses D'O*

haben die LXX. nach Cod. Sarav. ri/ieiyoXeySov (vgl. aueh Cod. Ovon., Coisl., Lips., die dafür fälschlich r/fiegoSexrov sehreiben) i'arat i] XvxQtooie avxrje. Dieses fifieqoXeySov gehört als schwieriger naeh den Regeln der Kritik eher dem alten Uebersetzer an, als die erleichternde Lesart anderer Codd.-, welche hier iviavxöe rjfieqwv haben, und bei denen noch überdiess der Satz lückenhaft ist (vgl. den Vat. und Alex. Cod.). Dieses auch bei Aesehyl. Pers. V. 63.

vorkommende fjfieQoXtySov erklärt Photius der Etymologie gemäss: xo xad'' exaaxr]v rj/isffav i^aqid'/ieXv. Nun wird bei obiger Bestimmung über das

Einlösungsrecht V. 30. nocb hinzugesetzt: flM^'an n31ü ib TNbO 17.

Die Halaeha will nach einer Meinung (Erachin 31.), mit Berufung auf n9''Un> duss dieses Einlösungsjahr nicht (wie sonst allenthalben) als Mond-,

sondern als Sonnenjabr — von 365 Tagen — zu nehmen sei. Diess beab¬

sichtigte auch der griechische Uebersetzer mit dem Tj/iegöXeySov : nicht indem

man nach Monaten zählt, deren zwölf auf ein Jahr gehen und 354 Tage

ergeben würden, sondern indem man nach Tagen „Tag für Tag zählt";

also ein vollständiges Jabr von Tagen, ein Sonnenjabr. — Hieraus ist nun aber deutlich zu erkennen , dass die gewöhnliche Berechnung zu Alexandrien schon in früher Zeit (die Uebersetzung des Pentateuchs erfolgte nach der gewöhnlichen Annahme unter Ptolemäus Philadelphus, vgl, Vorstud. zu d. Sept.

S. 10.; doch werden über den Vertenten des Levit. die zum Drucke vorbe¬

reiteten ,, Studien zu der Sept." noch manches Nähere bringen), wie in Palä¬

stina , nach Mondmonaten war.

Die Verbindung zwischen Alexandrien und Palästina erstreckte sieh aber nicht nur auf einzelne Einrichtungen und Gebräuche, sondern es seheint, dass das ganze alexandrinische Leben von palästinischen Elementen durchdrungen gewesen , und dass vorzüglich das religiöse Studium zn Alexandrien seine Riehtung durch die palästinische Exegese erhalten habe. Diess zeigt .sieb an einem früber nieht beachteten Moment der Septuaginta : an der midraschischeit

1) Vgl. die Nachschrift S. 110. D. Red.

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108 Frankel, das Verhältniss des alexandr. u. paläst. Judenthums.

Erkl'iirungsweise, Der Midrasch umrasst nämlieh sowohl das ethische Element und den sieh ibm anschliessenden Sagenkreis, als das balaehiscbe, das Gesetz erklärende und normgebendc Element. Diese midraschische Exegese tritt unverkennbar bei den Septuaginta hervor: die „Vorstudien" baben manche Belege hierrdr gebracht (vgl. das. S. 187—192.), und noch mehr werden die

„Studien", vorzüglich zu Levit., darthun , dass der Uebersetzer von der Ha¬

laeha geleitet wurde und auf sie durch manche überraschende Uebertragung hinzielte. Es ist aber noch ein anderes Element der Exegese hervorzuheben:

das (wenn man es so nennen darf) philosophische ; die höhere Auffassung des Wesens der Gottheit und ihrer Eigenschaften, und das daraus hervorgehende Streben , die Anlhropomorphismen u. s. w. zu vermeiden. Auch hierfür ist der gewöhnlichen Meinung entgegen der Ursprung in Palästina und nicht in Alex¬

andrien zu suchen : das Targum des Onkclos , diese alte Uebersetzung , war überhaupt, wie ieh schon früher gezeigt habe (vgl. Verhandll. der ersten Versamml. deutsch, und ausländ. Orientalisten, 1844, S. 14 ff.), der Führer und sein Vorbild rief, wie die „Studien" weiter auseinandersetzen werden aucb in Alexandrien die höhere Auffassung der göttlichen Attribute hervor.

Dem eben gedachten exegetischen Elemente begegnet man auch in einem

Werke, wo man es am wenigsten vermuthen würde: in der i^aytoyr/ des

EzekieL Von diesem Drama finden sieh ansehnliche Bruchstücke bei Eusebius (Praep. evangel. 1. IX. c. 28. 29.) und bei Clemens von Alexandrien (Strom.

I. I. p. 344. .345. ed. Sylb. ); der Verfasser selbst, ein Alexandriner, lebte im zweiten Jahrb. vor der gew. Zeitr. (vgl. Fkilifpsou Ezekiel und Philo S. 11., Vähne , jüd. alex. Keligionsphilosophie Tb. II. S. 199.). Ezekiel hält sich streng an den Text: auch ist sein Gedicht dem grösseren Theile nach nur eine Zusammenstellung biblischer Verse und kann auf eigentlich poetischen Werth keinen Anspruch machen (vgl. Eichhoni de Jud. re sceniea p. 20.). Die e^aycoyij gibt manches Kriterium für den Text der Septuaginta au die Hand, worüber Mehreres in den „Studien"; hier soll nur die in die¬

sem Drama vorwaltende Exegese hervorgehoben werden. V. 118. 119. spricht der Herr:

xavToe (sc. AaQcav^ XaXjjaei ßaaiXc'aie ivaviiov ov fiiv jrpös rjucSv, b Se Xaßciv ae9ev TlaQa.

Man erkennt, der Dichter wollte auf decore Weise das ib rtlrtn rtllMI O^nbüb Exod. 4, 16. umschreiben; vgL auch LXX. zu diesem V.: ra nqos

&eQV. Onkelos giebt 3lb.

V. 156—159. fahrt der Herr fort:

.... /itjvde ov leyat

Sixo/jiTjvCq. rd Ttäaxa &vaavrae S'eip rfj itqöa&e wxrl aiuari yjaiaai d'vqas, oTtas TfaqeX&Tj oTj/ia Setvoe ayysXos.

Dieses bezieht sich auf Ejiod. 12, 12. 13.; aber Ezekiel mildert, und lässt nicht Gott zur Bestrafung durch Aegypten ziehen, sondern einen Seivbs äyye- X.oe: ein Verfabrea, das mau auch bei Onkelos und bei der Septuaginta Exod.

4, 24. findet.

Dieses Drama hat aucb mehrere bemerkenswerthe midraschische Elemente.

So V. 162 — 166.:

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Frankel, das Verhällniss des alexandr. u. paläsl. Judenlhums. 109

orav Se fieXXrjr' anorgexsiv , Scoam xd^tv Xacö , yvvri ze TtaQa yvvaixos Xrjxperai, axevrj , xoo/iOv re 7tdv& ov av&qcOTZos fpeqei, XQvaovv re xaQyvqovv , iSe aroXäe , iva

av&' tbv ^71 Q a^av , utad'ov änoScoat ß^oroit.

Bekannt ist die Hagada ( Synhedr. 91. )> welche den Vorwurf, die Kitiüer Israels hätten die Gerätbschaften der Aegypter geliehen und mit sich ge¬

nommen , ganz in derselben Weise zu entkräften sucht , nämlich , dass diess der Lohn für die vierhundertjährige Arbeit gewesen sei.

Ebenso basiren V. 167 —171. auf einer Hagada:

orav S' is iSiov x^Qov etoEXd'7}&' , oTzcae ay>' TjoneQ r]Ovs ifvyer' Atyinrov äno,

Snra S loSo inoqovvr ee fi/ie^mv bSöv,

nävree roaavrae rj/ic^ae i'ros xära at,vfi k'Sead'e xai &e{p XaxQsvaere.

Was diese siebentägige Reise, welcher das siebentägige Fest entsprechen soll, zu bedeuten babe, darüber giebt erst die Mechilta zu Exod. 14, 1. Aufschluss.

Diese erzählt, dass der nachsetzende Pharao die Kinder Israels am sechsten Tage nach ihrem Auszüge erreicht, und am siebenten der Durchzug durch das Meer Statt gefunden habe. Erst am siebenten Tage war also die Befreiung vollendet, und diesem Zeitraum soll nach Ezekiel wie nach dem Midrasch die siebentägige Feier des Pesacfafestes entsprechen.

Auch dem Traume, den der Dichter den Moses an Raguel erzählen lässt, und der Deutung, die dieser dem Traume giebt (V. 68—89.), liegt ein mid- raschisches Moment zu Grunde. „Es schien mir," erzählt Moses, „als sähe ich auf einer Hübe einen grossen bis zum Himmel reichenden Thron, und airf ihm sass ein erhabener Mann mit Diadem und Scepter. Er winkte mir, und ich nabete mich dem Throne , nnd er hiess mich diesen , von dem er herab¬

stieg, besteigen, und gab mir Scepter und Diadem, l'nd ich erblickte die ganze Erde ringsum nnd der Erde Tiefen und des Himmels Höhen , und der Sterne Menge fiel mir zu Füssen" u. s. w. Hierauf Raguel: „Herrliches bat dir Gott gezeigt: du wirst einen grossen Thron umstürzen und Beute austheilen und der Menschen Führer sein" u, s. w. Aehnliches bat aucb die palästinische Hagada, nur in etwas veränderter Gestalt. Moses soll als Kind dem Pharao die Krone vom Haupte genommen und sie auf seinen Kopf gesetzt haben (Sebemoth rabba c. 1.; vgl. auch Joseph. Ant. II, 9, 4.); die Engel erzeigen Moses Ehre (Schab- bath 89.) u. a. m. Es liegt nun bier eine alte weitverbreitete Sage zu Grunde, die je nach der verschiedenen Auffassung und der Phantasie des Erzählers ein eigenthümliches Colorlt erhielt ; doch blieb der Grundzug unverwischt.

Die palästinische Exegese reicht also schon von der frühesten Zeit an in alle Geistesproduete und in das rehgiöse Leben der alexandrinischen Juden hinüber. Der eigentUche Aufschluss über das alexandrinische Judentbum ist daher nur mittelst Kenntniss des palästinischen zu finden , sowie im Gogentheile das alexandrinische wieder Licht über das palästinische Alterthum verbreitet : Palästina nnd Alexandrien müssen in der Wissensehaft mit einander Hand in Hand gehen.

8

(9)

HO

Nachschrift zu S. 106 f.:

über die chronologische Bedeutung der jüdischen Inschrift

von Berenice.

Herr Dr. Frankel hat aus diesem Denkmal den Gebrauch des Mond¬

jahres bei den damaligen Juden von Cyrene zu beweisen gesucht, indem er auf ein, vou den bisherigen Commentatoren der Inschrift wenigstens nicht für diesen Zweck benutztes Moment aufmerksam macht: auf das durch die¬

selbe verbürgte Vorhandensein eines Schaltmonats im Kalender dieser Jaden.

Da aber das von Hrn. Fr. angenommene Datum der Inschrift, an welehes die ganze Argumentation sicb anlehnt, wie sieh sogleich zeigen wird, nicht als richtig zugegeben werden kann , so scheint bei der neuerdings streitig ge¬

wordenen Frage, ob die Juden zur Zeit des zweiten Tempels ein Sonnen¬

oder Mondjahr batten, eine kurze Erörterung jenes Momentes am Orte.

Die Inschrift ist, vermöge der Bezeichnung Cyrene's als inä^x^ta, nieht vor der Zeit verfertigt, wo dieser District, nachdem die Römer ihm eine Zeit lang die Autonomie gesUttet, zur Provinz gemacht worden war, d. h. nicht vor dem J. 679 U. C, 75 v. Chr. (Appian. de B. C. I, III.), oder 687 U. C, 67 V. Chr. CEutrop. VI, 9.), und nieht später, als im 55sten Jahre der im J. 724 V. C. , 30 V. Chr., beginnenden augusteischen Aera, d. b. 778 Roms, 25 (nicbl, wie Herr Fr. berechnet, 26) v.Chr.; denn in der Kaiserzeit wurde in Cyrene (neben der Rechnung nach Jahren der einzelnen Kaiser, s. Boecith inscrr. gr. III. Fasc. 2. Nr. 5198. 5200 b. u. die meisten folgg. Nummern) nach eben dieser Aera gezählt (s. ebend. Nr. 5144. 5145.). Innerhalb dieser Zeit fiel aber der 25. Phaophi nach dem altägyplischen wandelbaren Jahre (von nur 365 Tagen ohne einen nach je vier Jahren wiederkehrenden Schalttag, Ideler, Handb. d. Cbronol. I. S. 94 ff.) auf die Tage vom 5. (so 75 v. Chr) oder 2. Nov. (67 v. Chr.) bis zum 10. Oct. (25 n. Chr.); in dem seit dem Ge¬

brauch der augusteischen Aera zunächst in Alexandrien eingeführten, aber allmälig auch in dem übrigen Aegypten , und damit zugleicb in Cyrene , neben dem beweglichen sieh verbreitenden festen Jahre (mit jenem Schalttag, Ideler a. a. 0. S. 140 ff.) stets auf den 22., im Schaltjahr auf den 23. Oct., also durchgehends so spät nach der Herbstnacbtgleiche , dass das Laubhültenfest, genauer, die ovXXoyos riji oxTjvonriyiae , d. i. nnbezweifelt der 8le Tag des Festes oder d. 22. Thiscbri (Levit. 23, 36.), mit dem ägypt. Datum des Monu¬

mentes nur, wenn ein Schaltmonat vorhergegangen, zusammentreffen konnte >).

Aber gegen die nähere Zeitbestimmung des Herrn Dr. Fr. ist Folgendes zu bemerken. War das Epochenjahr = 659 U. C. (95 v. Chr.), d. h. , je nach¬

dem die Inschrift in ägyptischer oder in jüdischer Weise rechnet, der Zeit¬

raum vom 1. Thoth (damals Mitte Sept.) oder vom 1. Thischri 659 bis eben dabin 660, so fiel das 55ste Jahr zwischen dieselben Monate der Jahre 713

I) Die Annahme Seijffarths (Chronol. sacra S. 269 ff.), dass in einigen Gegenden von und bei Aegypten, die sich der ägypt. Jahresforn bedient hät¬

ten, u. a. in Cyrene, das Jahr um einen Monat früber, als naeh dem ge¬

wöhnlichen Usus , begonnen hätte (in welchem Falle der 25. Phaophi in dem erwähnten Zeitraum auf die Tage vom 5. Oct. bis zum 10. Sept. gefallen wäre) , beruht — was jedoch hier nicbl nachgewiesen werden kann — auf problematischen Combinationen.

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