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MVA Stellinger Moor Stilllegung – Betriebsmittelfreiheit – Rückbau

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Märkte und Anlagen

MVA Stellinger Moor

Stilllegung – Betriebsmittelfreiheit – Rückbau

Ronja Grumbrecht, Heinz-Gerd Aschhoff und Jens Niestroj

1. Stadtreinigung Hamburg ...160

2. Entscheidungsprozess ...162

3. Genehmigungsantrag zur Stilllegung ...165

4. Herstellung der Betriebsmittelfreiheit ...170

4.1. Abfahren der Anlage ...170

4.2. Chronologie zur Herstellung der Betriebsmittelfreiheit ...171

4.2.1. Betriebsstoffe ...171

4.2.2. Abfälle und Abwasser ...172

4.2.3. Reinigung der Anlage ...173

4.3. Im Rahmen der Herstellung der Betriebsmittelfreiheit extern entsorgte Abfälle ...174

5. Rückbau der MVA Stellinger Moor ...174

5.1. Vorbereitung des Rückbaus ...174

5.1.1. Rückbauphilosophie ...174

5.1.2. Bausubstanzgutachten im Vorfeld ...175

5.1.3. Problematik des Bunkerrückbaus ...175

5.1.4. Entscheidung welche Anlagenteile rückgebaut werden ...177

5.1.5. Schad- und Gefahrstoffkataster und rückbaubegleitende Begutachtungen ...178

5.1.6. Rückbauantrag nach § 64 HBauO ...178

5.2. Abwicklung ...178

5.2.1. Komponentenverkauf ...178

5.2.2. Erstellung der Rückbauausschreibung ...179

5.2.3. Probleme in der Abwicklung ...179

5.2.4. Termine ...180

6. Ausblick ...180

7. Quelle ...180

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Märkte und Anlagen

1. Stadtreinigung Hamburg

Allgemeine Informationen

Die Stadtreinigung Hamburg (SRH) zählt zu den größten kommunalen Dienstleis- tern im Bereich der Recycling- und Abfallwirtschaft in Deutschland. Als öffentlich- rechtlicher Entsorgungsträger und zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb sammelt, transportiert und behandelt die SRH Abfälle aus etwa 924.000 Hamburger Haushalten und etwa 100.000 unterschiedlichen Gewerbebetrieben. Die SRH garantiert die Ent- sorgungssicherheit in Hamburg und erfüllt dadurch einen wichtigen Teil der Daseins- vorsorge für die Bürgerinnen und Bürger der Freien und Hansestadt Hamburg. Die Abfallwirtschaft steht dabei inzwischen auf zwei soliden Standbeinen:

• Stoffliche Verwertung und Vermarktung von Abfallfraktionen, die wiederverwen- det oder wiederverwertet werden können

• Energetische Verwertung von Bioabfällen und Restabfall durch Vergärung (und an- schließende Kompostierung), bzw. thermische Behandlung mit Energieerzeugung.

Bild 1: Regionen/Entsorgungsgebiete der Stadtreinigung Hamburg

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Märkte und Anlagen

Seit 2011 setzt der SRH-Konzern mit der Hamburger Recycling-Offensive gezielt auf Abfallvermeidung, Getrenntsammlung, Kreislaufwirtschaft und Upcycling. Für die Abfallfraktionen Papier, Bio- und Grünabfall, Verpackungen und stoffgleiche Nichtverpackungen sowie Restabfall bietet der SRH-Konzern ein servicefreundliches 4-Tonnensystem für die haushaltsnahe Abfallsammlung an. Auch Sperrmüll kann auf Bestellung aus den Haushalten abgeholt werden und – bei entsprechender Eignung – über das zum SRH Konzern gehörende STILBRUCH Unternehmen direkt wieder- verwertet werden. Für diese und viele weitere Fraktionen (Holz, E-Schrott, Textilien, Hartkunststoffe usw.) steht zudem ein ausgeprägtes und über das Stadtgebiet verteiltes Bringsystem (Depotcontainer, 12 Recyclinghöfe, Problemstoffmobil) zur Verfügung.

Die Recycling-Offensive führte zu einem erheblichen Anstieg von getrennt erfassten Abfallfraktionen und zu einer Reduzierung der jährlichen Restabfallmenge um fast 100.000 Tonnen (Vergleich Basisjahr 2007 zu 2014).

• Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) seit 1994 per Landesgesetz (SRG),

• Eigentümerin ist FHH,

• Umsatz ~380 Millionen EUR/a,

• 2.600 Mitarbeiter/innen an 29 Standorten,

• 1,8 Millionen Kunden in ~924.000 Haushalten auf 755 km² Stadtgebiet.

Entsorgungsanlagen in Hamburg

Bild 2: Entsorgungsanlagen der Stadtreinigung Hamburg Ende 2014

MVR Müllverwertungsanlage Rugenberger Damm Kapazität: 320.000 t/a Vertrag bis 2019 BIOWERK

Kapazität: 20.000 t/a SRH: 47,5 % (PPP)

MVB Müllverwertungsanlage Borsigstraße

Kapazität: 320.000 t/a Hamburg

MVA Stellinger Moor Kapazität: 180.000 t/a Eigentum der SRH Biogas- und Kompostwerk BKW Bützberg

Kapazität: 70.000 t/a Eigentum der SRH

MVA Stapelfeld Kapazität: 350.000 t/a Vertrag bis 2016 (SRH: 200.000 t/a)

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Märkte und Anlagen

Über Jahrzehnte der kommunalen Abfallentsorgung ist der der SRH zur Verfügung stehende Anlagenpark zur Behandlung des kommunalen Abfalls stetig gewachsen und umfasste zum Ende des Jahres 2014 insgesamt 6 Anlagen innerhalb des Stadtgebietes sowie im direkten nachbarlichen Umfeld. Vier von fünf Anlagen waren thermische Behandlungsanlagen.

Die verfügbare Anlagenkapazität der SRH für die Behandlung von kommunalem und gewerblichem Abfall stellte sich Ende 2014 wie folgt dar:

Tabelle 1: Entsorgungskapazitäten der Abfallverbrennungsanlagen der Freien und Hansestadt Hamburg Ende 2014

Verträge und Beteiligungs-/ Eigentumsverhältnisse

Situation 2013 / 2014 Situation 2015

MVA Kapazität Kapazität

(Inbetriebnahme) t/a t/a

Stellinger Moor 165.000 SRH-eigene Anlage 0

(1973) 100 % SRH

Stapelfeld Belieferung durch SRH in Höhe Vertrag läuft (1978) 350.000 von 203.000 t/a bis 31.12.2016 350.000

zum 31.12.2016 aus 100 % EEW

Borsigstraße (MVB) Vertrag mit SRH bis zum 28.2.2014

(1994) 320.000 85,5 % VEN 320.000 Eigentum der SRH

14,5 % EEW

Vollständige Belieferung durch SRH Vollständige Belieferung bis Mitte April 2019, davon durch SRH bis Mitte April 2019, Rugenberger 120.000 t/a Abfälle der südlichen davon 120.000 t/a Abfälle der Damm (MVR) 320.000 Landkreise 320.000 südlichen Landkreise

(1999) 55 % VEN 55 % VEN

25 % SRH 45 % SRH

20 % EWE Vertrieb GmbH

EEW = Energy from Waste GmbH VEN = Vattenfall Europe New Energy GmbH

2. Entscheidungsprozess

Die Entsorgungssicherheit einer Kommune lässt sich mit dem heutigen Stand der Technik, den gesetzlichen Vorgaben und den ökologischen, politischen und gesell- schaftlich Ansprüchen in der Regel nur unter Einsatz der Abfallverbrennung (oder einer vergleichbaren Technik) bewältigen. Die Hamburger Recycling-Offensive hat jedoch zu einem so starken Rückgang der Restabfallmengen geführt – und es ist ein weiterer Rückgang zu erwarten – dass sich die SRH entschieden hat, auf Verbrennungskapazitä- ten verzichten zu können und damit die Abfallwirtschaft in Hamburg neu zu gestalten.

Im Zeitraum der Entscheidungsfindung (2012 bis 2014) für die Neuordnung der Behand- lungskapazitäten waren noch zwei weitere Aspekte in die Überlegungen einzubeziehen:

Die SRH-eigene Anlage Stellinger Moor ging 1973 in Betrieb und es war erforderlich, die Dauer des wirtschaftlich und technisch sinnvollen Weiterbetriebs zu bewerten. Trotz regelmäßiger Instandhaltungsmaßnahmen war die Umwelttechnik der Anlagen veral- tet und die Betriebskosten waren im Vergleich zu moderneren Anlagen relativ hoch.

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Märkte und Anlagen

Darüber hinaus stand das Auslaufen langjähriger Entsorgungsverträge mit anderen Verbrennungsanlagen in der Metropolregion Hamburg an und damit die Entscheidung, ob die Verträge verlängert werden sollen.

Die Mengenprognose der SRH ergab, dass langfristig ein Kapazitätsbedarf für Rest- abfall aus Hamburger Haushalten in Höhe von etwa 460.000 t/a bestehen wird. Die obige Konstellation (Bild 3) zeigt, dass die mittelfristig zur Verfügung stehenden Ver- brennungskapazitäten mit Stand 2013/2014 nicht für den Bedarf der SRH ausgereicht hätten. Für die Neustrukturierung der Anlagenkapazitäten wurden vier Möglichkeiten ermittelt und durch Gutachten auf ihre Wirtschaftlichkeit (Gebührenfähigkeit) und ihre technische, logistische sowie fachliche Umsetzbarkeit geprüft:

• Anlagenkauf,

• Anlagen-Neubau/Teilerneuerung der SRH-eigenen Anlage MVA Stellinger Moor,

• Wettbewerblicher Dialog,

• Ausschreibung von Kapazitäten.

Entschieden hat sich die SRH für den Kauf der MVB und für einen Zukauf der Anteile an der MVR. Der Vertrag mit der MVA Stapelfeld wurde nicht verlängert und wird Ende 2016 auslaufen. Die MVA Stellinger Moor sollte zum Juli 2015 altersbedingt stillgelegt werden; dieses ist inzwischen erfolgt.

2008 2009

600.000

500.000

400.000

300.000

200.000

100.000

Restabfall und Wertstoffe t

2007

Restabfall Wertstoffe

0

2010 2011 2012 2013 2014

Jahr 545.200 532.300 516.200

503.800

463.700 478.600

466.300 556.000

Bild 3: Restabfall- und Wertstoffmengen von 2007 bis 2014

Quelle: Entwurf Abfallwirtschaftsplan der Stadt Hamburg

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Märkte und Anlagen

Die Transaktionen zur MVB und MVR erfolgten seitens der SRH jeweils über ihre Tochtergesellschaft SRHV (SRH Verwaltungsgesellschaft mbH). Die SRHV kaufte in mehreren Schritten 100 Prozent der MVB und weitere 20 Prozent an der MVR; die Anlagen sind als Tochter- bzw. Beteiligungsgesellschaft in den Konzern SRH eingeglie- dert. Die Voraussetzung für den Kauf der MVB und den Zukauf der MVR-Anteile war eine umfassende Unternehmensprüfung der Anlagen. Im Rahmen einer Due Diligence wurden die beiden Anlagen jeweils von hierauf spezialisierten Beratungsunternehmen in folgenden Bereichen begutachtet:

• Rechtliche Begutachtung und Beratung,

• Wirtschaftliche und steuerrechtliche Beratung,

• Anlagentechnische Beratung,

• Umweltstrategische Beratung,

• Beratung Entsorgungsmarkt,

• Beratung Finanzierung,

• Energierechtliche Beratung,

• Energietechnische Beratung.

Insgesamt konnten bei allen geprüften Aspekten keine wesentlichen Risiken festgestellt werden. Die beiden Anlagen MVB und MVR sind moderne und leistungsfähige Anla- gen. Der Kauf von MVB und von MVR (anteilig) erwies sich als vorteilhafter gegenüber einem Neubau oder der Ausschreibung von Verbrennungskapazitäten. Die MVB wird durch die Belieferung der SRH mit Haushaltsabfall aus Hamburger Haushalten voll ausgelastet, so dass die Investition abgesichert ist. Auch die Kapazitäten der MVR sind durch den bestehenden Entsorgungsvertrag mit der SRH, der auch Abfallmengen von angrenzenden niedersächsischen Landkreisen beinhaltet, voll ausgelastet, so dass kein Risiko bis 2019 besteht. Nach 2019 wäre ein Teil der Kapazität durch den Bedarf der SRH abgesichert.

Die SRH kann der Stadt Hamburg durch den (Anteils)Kauf der beiden Anlagen langfristige Entsorgungssicherung bieten. Durch die eigene Anlage MVB und die Beteiligung an der MVR besteht kein Bedarf, Kapazitäten über Ausschreibungen zu sichern und sich über langfristige Verträge an bestimmte Konditionen zu binden und damit von den wirtschaftlichen Interessen eines privaten Betreibers abhängig zu sein;

im Gegenzug hat die SRH eine stabile Wettbewerbsposition und könnte bei Bedarf zukünftig auch Gewerbeabfälle annehmen. Eine komplette Übernahme der MVR durch SRH wäre demnach auch aus Sicht von Gewerbe und Nachbarkreisen im Sinne langfristiger Entsorgungssicherheit sinnvoll.

Die beiden Anlagen MVB und MVR haben eine hoch moderne Anlagentechnik:

Sowohl die Erzeugung von Fernwärme und Strom (Abfalllinien und Holzlinie der MVB) bzw. Industriedampf und Strom (MVR), als auch die Abgasreinigung sind auf höchstem technischen Standard. Die Lage der beiden Anlagen ist äußerst verkehrs- günstig für die Erreichbarkeit mit Müllfahrzeugen, Betriebsmittelfahrzeugen sowie

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Märkte und Anlagen

für den Abtransport von Schlacken. Darüber hinaus sind die Anlagen an Hamburger Wärmenetze angeschlossen. Das einschlägige technische MVA-Know-how, das die SRH über Jahrzehnte im Konzern entwickeln konnte, kann auch weiterhin genutzt und ergänzt werden, so dass die SRH ihre Kompetenz im Bereich der Abfallentsorgung halten und stärken kann.

Die Einigung mit dem Alteigentümer der MVB wurde im September 2014 getroffen, die Vertragsunterzeichnung und Übergang der Eigentumsverhältnisse auf SRH erfolgte im Dezember 2014. Mit der Kaufentscheidung wurde auch der Beschluss zur Stilllegung der MVA Stellinger Moor zur Jahresmitte 2015 getroffen. Bevor die Verbrennungseinheiten definitiv außer Betrieb genommen werden konnten, waren umfangreiche Vorarbeiten zu folgenden Themengebieten zu leisten:

• Einholen der Genehmigung zur Außerbetriebnahme der MVA Stellinger Moor,

• Reduzierung der Hilfs- und Betriebsstoffe während der Restlaufzeit bis zum Still- legungstermin,

• Umsetzung des Betriebspersonals der MVA innerhalb der SRH zur Vermeidung betriebsbedingter Kündigungen,

• Herstellung der Betriebsmittelfreiheit,

• Entlassung der Anlage aus der Emissionsschutzüberwachung durch die Aufsichts- führende Behörde BUE (Behörde für Umwelt und Energie der FHH).

3. Genehmigungsantrag zur Stilllegung

Die Errichtung der MVA Stellinger Moor erfolgte in mehreren Ausbaustufen. Die Bauarbeiten für die MVA begannen im Jahr 1970. Mit der zwei Verbrennungslinien, bestehend aus den Anlagenteilen Waage, Anlieferung, Abfallbunker, Feuerung und Kessel, Turbogenerator, Luftkondensator, Elektrofilter und Kamin wurde die erste Ausbaustufe im Jahr 1973 in Betrieb genommen. Im Jahr 1979 erfolgten dann die Genehmigung, die Errichtung und der Betrieb der Kipphalle sowie einer Sortierhalle mit Abfallzerkleinerungsanlage.

Bild 4: MVA Stellinger Moor Anfang der 70er Jahre

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Märkte und Anlagen

Die Erweiterung der MVA durch die vonRoll-Abgasreinigungsanlage, die nach dem Prinzip der Nasswäsche arbeitet, war im Jahr 1989 die nächste wichtige Änderung der Anlage, nachdem die zunächst errichtete Trockensorptionsanlage nicht zum gewünschten Erfolg führte und zurück gebaut wurde. Die Maßnahmen wurden zur Anpassung an die veränderte Umweltgesetzgebung mit dem Inkrafttreten der 17. BImSchV im Jahr 1990 erforderlich. Die Abgasreinigungsanlage bestand damals pro Linie aus Sprühtrockner, Elektrofilter, Neutralisation, einer dreistufigen Abgas- wäsche und einer kontinuierlichen Emissionsüberwachung. Im Zuge dieser Maßnah- men wurde auch der heutige Kamin errichtet.

Im Jahr 1995 wurde die Abgasreinigungsanlage dann mit einer Abgasnachreinigungs- anlage, d.h. einem Aktivkoksadsorber, einem Entstickungskatalysator mit Rekupera- tor und einer erweiterten Emissionsmessung ausgerüstet. Eine in räumlicher Nähe errichtete Abwasseraufarbeitungsanlage wurde nur kurze Zeit betrieben und musste aus ökonomischen Gründen 1998 zum größten Teil stillgelegt werden.

Bild 5:

MVA Stellinger Moor

Die letzte Erweiterung der MVA erfolgte im Jahr 1997 durch die Inbetriebnahme eines Blockheizkraftwerkes zur Strom- und Fernwärmeeinspeisung in das Netz der Stadt Hamburg. 2013 wurde das BHKW jedoch aus Effizienzgründen zurückgebaut.

Einhergehend mit den 4 Ausbaustufen der MVA Stellinger Moor wurden jeweils ange- passte Errichtungs- und Betriebsgenehmigungen beantragt und erteilt, die sich jeweils immer über die Gesamtanlage erstreckten. Da das Abfallaufkommen in der Sammelre- gion (Region Nordwest – RNW) für die MVA größer war als der Durchsatz der beiden Verbrennungslinien wurde auf dem MVA Gelände nicht nur Abfall verbrannt sondern auch in der MUS (Abfall-Umschlag) umgeschlagen. Die Betriebsgenehmigung der MUS war integraler Bestandteil der MVA Betriebsgenehmigung. Mit der Stilllegungsanzeige für den Verbrennungsbetrieb musste gleichzeitig ein Genehmigungsantrag für den Weiterbetrieb der MUS gestellt werden.

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Märkte und Anlagen

Bild 6: Schema der MVA Stellinger Moor mit den chronologischen Ausbaustufen

1997 1973 1989 1995

Schlacke zur Schlackenaufbereitung

Asche und Stärke zur Verwertung

SiedesalzGlas zur Verwertung

Ammoniak- Wasser zur Verbrennung

Kamin Rekuperator Entstickungs- katalysator Ammoniakwasser- Lager

Abgaswäsche (3-stufig)

Abwasser- aufbereitung Neutrali- sation

Sicherheitsleitung Elektrofilter Schlackenaustrag und -transportVerbrennungsluftzufuhr (Primärluft)KipphalleAbfall- bunker mit Kran- anlage

Verbrennungsrost

Altkoksverbrennung Dampfkessel mit Überhitzer Krankanzel mit Aufgabetrichter Turbo- generator

Luftkondensator 110 kV-Trafo ErdgasKamin BHKW

Fernwärme

Blockheizkraftwerk Heißdampf Sprühtrockner Kessel- asche- separierung

Einspeisung 110 kV Netz Natron- lauge

Aktivkoksadsorber Emissions- messung

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Märkte und Anlagen

Zusätzlich war bei der Stilllegungsanzeige zu berücksichtigen, dass zwar der Verbren- nungsbetrieb stillgelegt wird, nicht aber alle Funktionseinheiten. Für eine zukünftige Nutzung des Anlagengeländes und dem Weiterbetrieb von Abfallsammlung, Straßen- reinigung und Winterdienst mussten übergeordnete Einrichtungen auch nach dem Abschalten der Verbrennung weiter betrieben werden.

Für den später zu erstellenden Rückbauantrag wurden die Gebäude namentlich iden- tifiziert die komplett rückgebaut, teilrückgebaut oder nur entkernt werden sollen.

Bild 7:

Luftbild des SRH-Geländes Stellinger Moor

Ausgenommen von der Stillstandsanzeige waren die Bereiche:

• Abfallumschlag

• Abfallumschlag (Kipphalle)

• Brunnenwasser- und Wasseraufbereitung

• Stromversorgung zur 10 kV Schaltanlage

• Erdgasversorgung.

Am 09.04.2015 wurde die Stilllegungsanzeige an die zuständige Behörde in Hamburg gesandt.

Mit Schreiben vom 28.05.15 wurde der Stillstandsanzeige entsprochen und mit Schrei- ben vom 08.06.15 der eigenständige Weiterbetrieb der MUS genehmigt.

Der Prüfbescheid zur Stilllegung enthielt Auflagen, die bis zum 31.12.2015 erledigt werden mussten. Neben der geforderten Betriebsmittelfreiheit der Anlagenkomponen- ten zur Herstellung der Emissionsfreiheit mit Nachweisen über erfolgte Entsorgungen und Reinigung sind hier besonders zu benennen:

• Erstellung eines Demontagekonzeptes der Anlagentechnik

• Erstellung eines Rückbaukonzeptes für die Gebäude

• Erstellung eines Endzustandsberichtes (EZB) für das Anlagengelände.

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Märkte und Anlagen

Bild 8: Schema der MVA Stellinger Moor, die farbigen Bereiche bleiben vorerst in Betrieb

zur Schlacken- aufbereitung zur Verwertung

SiedesalzGips zur Verwertung

Ammoniak- Wasser zur Aufbe- reitung

Kamin BHW in Planung Ammoniakwasser- Lager

Abgaswäsche (3-stufig)Abwasser- aufbereitung Neu- trali- sation

Sicherheits- und Anfahrleitung Elektrofilter

Sprühtrockner

Kessel- asche- separierung Schlackenaustrag und -transportVerbrennungsluftzufuhr (Primärluft)

VerbrennungsrostDampfkessel mit Überhitzer Krankanzel mit Aufgabetrichter Turbo- generator

Luftkondensator Stromversorgung zur 110 kV Schaltanlage

Fernwärme Heißdampf verbleibende Anlagenbereiche zum BW-Verteiler

Wasseraufbereitung

Brunnenwasser zur Wasser- aufbereitung Abfall- bunker

Abfallumschlag Abfallumschlag Kipphalle Sprinkler- anlage

Asche und Stäube

Betriebswasser- Verteiler von Wasserauf- bereitung

Erdgas-Versorgung

Dampf Blockheizwerk in Planung Wärme- tauscher

Kamin Wasser

Frischkoks Natron- laugeAktivkoksadsorber Entstickungs- katalysator Schlacke

Emissions- messung Versorgung Betriebsplatz

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Märkte und Anlagen

Die geforderten Auflagen wurden seitens SRH fristgerecht erfüllt bzw. einige Boden- untersuchungen, die sinnvollerweise erst durchgeführt werden können, nachdem die Gebäudeteile rückgebaut wurden, sind einvernehmlich auf die Zeit nach Rückbauaus- führung verschoben worden.

4. Herstellung der Betriebsmittelfreiheit

Mit der Stilllegung der Anlage waren die Betreiberpflichten gemäß BImSchG zu erfüllen:

1. Auch nach Betriebseinstellung dürfen von der Anlage oder dem Anlagengrund- stück keine schädlichen Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren, erhebliche Nachteile und erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit und die Nachbar- schaft hervorgerufen werden.

2. Vorhandene Abfälle sind ordnungsgemäß und schadlos zu entsorgen.

3. Die Wiederherstellung eines ordnungsgemäßen Zustandes des Anlagengrund- stücks ist zu gewährleisten.

Die Planungen zur Sicherstellung der Betriebsmittelfreiheit begannen unmittelbar nach dem Stilllegungsbeschluss bereits im Oktober 2014. Im November 2014 lag das Grundkonzept zur Herstellung der Betriebsmittelfreiheit vor.

Die eigentlichen Aktivitäten zur Herstellung der Betriebsmittelfreiheit begannen schon Ende Dezember 2014 – und damit etwa 6 Monate vor der eigentlichen Stilllegung der Anlage – mit Beginn der Entfernung von Altabfall aus dem Bunker, der im Normal- betrieb nie vollständig entfernt wurde. Die Herstellung der Betriebsmittelfreiheit konnte mit der Reinigung des Adsorbers im Oktober 2015 erklärt werden, also etwa 4 Monate nach der eigentlichen Stilllegung.

4.1. Abfahren der Anlage

Linie 2 wurde am 12.06.2015, 19 Uhr planmäßig etwa 9 Tage vor Linie 1 endgültig abgefahren. Linie 1 folgte planmäßig am 21.06.2015, 16:30 Uhr nachdem der Abfall aus dem Bunker nahezu vollständig entfernt werden konnte. Das versetzte Abfahren wurde gewählt, damit das Abwasser vom Wäscher der Linie 2 möglichst vollständig im Sprühtrockner Linie 1 entsorgt werden konnte.

In den letzten Betriebswochen konnte in Zusammenarbeit mit den Abfalldisponenten der SRH eine bedarfsgerechte Abfallanlieferung durchgeführt werden. So konnte die im Bunker verbleibende Abfallmenge minimiert werden und es war gleichzeitig immer ausreichend Frischabfall zum Mischen vorhanden.

Nachfolgend sind wesentliche Daten zum Abfahren der Anlage genannt:

• Freitag, 12.06.2015 um 19:00 Uhr Linie 2 Müllfeuer aus,

• Sonntag, 21.06.2015 um 16:30 Uhr Linie 1 Müllfeuer aus,

• Im Jahr 2015 konnten mehr als 52.000 MWh Wärme verkauft werden, mehr als in den gesamten Jahren 2010 bzw. 2011,

• Im Jahr 2015 verbrannte die MVA Stellinger Moor 84.629 Tonnen Abfall.

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Märkte und Anlagen

4.2. Chronologie zur Herstellung der Betriebsmittelfreiheit

4.2.1. Betriebsstoffe Zur Herstellung der Betriebsmittelfreiheit wurden ab Ende April 2015 die Betriebsstoffe bedarfsgerecht eingekauft, so dass einerseits für den Betrieb der Anlage ausreichend Be- triebsstoffe vorhanden waren und dass andererseits am Tag der endgültigen Abstellung der Anlage möglichst alle Betriebsstoffe verbraucht waren. Auf diese Weise wurde das Aufkommen der nach Betriebsstilllegung zu entsorgenden Betriebsstoffe minimiert.

Folgende Betriebsstoffe wurden bedarfsgerecht eingekauft:

• Kalk auf 500 kg genau bestellt (Regelbetrieb: 25 Tonnen je Charge). Bei Betriebsende war der Kalk mit Ausnahme von 100 kg Anhaftungen, die bei der Reinigung anfielen, verbraucht. Die Anhaftungen wurden zur Neutralisierung saurer Wässer genutzt.

• Natronlauge für den Wäscher auf 1 m³ genau bestellt (Regelbetrieb: 20 m³ je Charge).

Bei Betriebsende war die Lauge nahezu vollständig verbraucht. Nach Spülen des Wä- schers Linie 1 wurden auch die Restmengen ausgetragen und durch das leicht saure Waschwasser der Füllkörperstufe neutralisiert.

• Ammoniakwasser auf 1 m³ genau bestellt (Regelbetrieb: 25 m³ je Charge). Da zwei Ammoniakwassertanks vorhanden waren, wurde Tank 1 ab April nicht mehr be- füllt. Nachdem in Tank 1 nur noch Restmengen (< 1 m³) vorhanden waren, wurde dieser mit 1 m³ Wasser verdünnt und weiter in den Katalysator zur Entstickung gefahren. Nach etwa 8 Stunden Betrieb wurde der Mindestfüllstand wieder er- reicht und wieder mit Wasser aufgefüllt – und so das Ammoniakwasser verdünnt.

Dieses Vorgehen wurde so lange fortgeführt, bis die NOx-Emissionen anstiegen.

Dann wurde auf Tank 2 umgestellt, um den Katalysator mit Ammoniakwasser zu sättigen. Nachdem die NOx-Emissionen wieder sanken, wurde wieder auf Tank 1 umgestellt und das verdünnte Ammoniakwasser eingesetzt, bis es rechnerisch einen Ammoniakgehalt von weniger als 0,33 Prozent aufwies. Darauf wurde der Tank ge- spült.

• Tank 2 erreichte bereits am letzten Betriebstag, den 21.6. frühmorgens seinen mini- malen Füllstand von weniger als 1 m³. Die Vorgehensweise war hier gleich, wie bei Tank 1, nur dass bereits vor Ansteigen der NOx-Emissionen der Abfallverbrennungs- betrieb geendet hatte.

• Salzsäure und Natronlauge für die VE-Anlage wurde so bestellt, dass für die Regene- ration der Ionentauscher nur bis zum 20.06.2015 Säure und Lauge vorhanden war.

Dieses Ziel konnte fast erreicht werden, die Tanks waren am Abend des 19.06. leer.

Folgende Betriebsstoffe wurde 2015 nicht mehr eingekauft, da sie nur in großen Zeit- intervallen benötigt wurden:

• Steinkohlenaktivkoks: Das Frischkokssilo wurde bis 20.05.2015 vollständig leer- gefahren.

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Märkte und Anlagen

• Helamin wurde nur bis in der zweiten Juniwoche dosiert, danach waren die Vorräte leergefahren.

• Helawax (Ablagerungsverhinderer für den Wäscher): Die Helawax-IBC waren am 18.06.2015 leergefahren. Auf ein Nachbestellen wurde verzichtet.

• Zitronensäure: wurde 2015 nicht nachbestellt. Der Restbestand (etwa 50 kg) wurde zum Ansäuern der Kalkmilchanlage verwendet.

4.2.2. Abfälle und Abwasser

Die Menge an Restabfall im Bunker wurde durch die bedarfsgerechte Anlieferung minimiert. Zwischen Ende Dezember 2014 und Ende März 2015 wurde der gesamte Altabfall aus dem Bunker entfernt, so dass ab April nur noch relativ frischer Abfall im Bunker vorhanden war. Ab Anfang Juni wurden außerdem die Bunkerbühne und die Krane manuell und trocken von Staub und Abfall gereinigt.

Ab dem 08.06.2016 wurde ein Gerüst im Bereich der Kippstelle 14 aufgebaut, damit ein fester Fluchtweg aus dem Bunker vorhanden ist. Ende derselben Woche wurde ein Kleinbagger in den Bunker gehoben, der den Abfall auf der Bunkersohle zusammen- geschoben hat, so dass dieser vom Abfallgreifer aufgenommen werden konnte. Dies gelang sehr gut, so dass bei Ende des Verbrennungsbetriebes am 21.06. nur noch weniger als fünf Tonnen Abfall im Bunker vorhanden waren, die am 23.06. über Mulden aus dem Bunker gehoben und regulär als Restabfall entsorgt wurden.

Bild 9:

Entleerung des Abfallbunkers

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Märkte und Anlagen

Kesselreinigungsrückstände, Rückstände aus der Entschlackerreinigung, der Sprühtrock- nerreinigung und E-Filterreinigung wurden wie gewohnt nach Abschluss der Reini- gungsarbeiten für diese Anlagenbereiche ab Mitte Juli entsorgt. Der letzte Transport zur Untertagedeponie wurde Ende August durchgeführt.

Wäscherwasser inkl. des Spülwassers zur Reinigung der Wäscher fiel nach dem Abschalten der Wäscher an und wurde bei der zuerst abgefahrenen Linie 2 neutralisiert und teilweise im Sprühtrockner der Linie 1 entsorgt. Bei Linie 2 wurde der Wäscherinhalt inkl. des Spülwassers ohne Neutralisierung in die Abwasserbecken abgelassen.

Abwasser in den verschiedenen Abwasserbecken und -tanks (inkl. der verbleibenden Wäscherwasser) fiel in einem deutlich größeren Umfang, als erwartet an. Insbesondere das Aufkommen an Spülwasser zur Medienfreischaltung der Anlage wurde unterschätzt.

Da wesentlich mehr Abwasser zu entsorgen war, als geplant, mussten die Entsorgungs- leistungen für das Abwasser neu ausgeschrieben werden.

Mit der Förderung des Altkoks aus Linie 2 in das Altkokssilo wurde am 22.06.2015 be- gonnen. Am 17.07.2015 war der Adsorber Linie 2 vollständig entleert. Nach Umstellen der Fördereinrichtung auf Linie 1 wurde mit der Förderung aus dem Adsorber der Linie 1 am 21.07. begonnen, am 10.08.2015 war auch der Adsorber Linie 1 vollständig entleert.

Damit konnte die Entleerung der Adsorber bereits drei Wochen früher, als geplant ab- geschlossen werden.

4.2.3. Reinigung der Anlage Die Anlagenbereiche wurden soweit gereinigt, dass von ihnen keine unmittelbare Gefähr- dung mehr ausgeht. Restanhaftungen an der Innenseite von Rohrleitungen und Behältern wurden nicht entfernt. Die mit dem Rückbau beauftragten Unternehmen werden daher über mögliche Schadstoffbelastungen der zu demontierenden Anlagenteile unterrichtet.

Bild 10: Reinigungsarbeiten im entleerten Abfallbunker

• Abfallbunker: Nach trockener Reini- gung der Bunkerbühnen, Kräne usw.

bis Mitte Juni während des regulären Betriebes und der Restentleerung des Bunkers mittels Kleinbagger am 23.06. wurde entschieden, den Bun- ker ab August auch nass zu reinigen.

Die Nassreinigung des Bunkers dau- erte deutlich länger, als ursprünglich angenommen. Das bei der Reinigung anfallende Abwasser wurde am Ende der Reinigung zwischen dem 12.10.

und 14.10.2015 abgesaugt und je nach Feststoffgehalt entsorgt.

• Kessel inkl. Entschlacker, Sprühtrockner und E-Filter: die Reinigung erfolgte wie bei einer Revision. Linie 2 wurde in KW 25 gereinigt, Linie 1 in KW 27.

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Märkte und Anlagen

• Kalksilo und Kalkmilchstation, Säure- und Laugebehälter Wäscher, die Wäscher und die Ammoniakwassertanks inkl. der zu- und abführenden Rohrleitungen wurden bis 31.07.2015 gereinigt und gespült.

• Adsorber und Abgaswege in der AGNR: Die Reinigung der beiden Linien dauerte deutlich länger, als angenommen. Linie 2 wurde zwischen dem 10.08. und dem 15.09. gereinigt, Linie 1 zwischen 14.09. und 23.10.

4.3. Im Rahmen der Herstellung der Betriebsmittelfreiheit extern entsorgte Abfälle

5. Rückbau der MVA Stellinger Moor

Die Planungen für den Rückbau der MVA Stellinger Moor begannen bereits im No- vember 2014.

5.1. Vorbereitung des Rückbaus

5.1.1. Rückbauphilosophie

Das Rückbaukonzept für die MVA Stellinger Moor wird entscheidend geprägt von der späteren Nachnutzung des MVA Standortes. Werden keine abfalltechnischen Behandlungsanlagen mehr auf dem Standort errichtet bzw. wird der Standort einer komplett anderen Nutzung überführt, ist der alte Gebäudekomplex der MVA Stellinger Moor vollständig rückzubauen. Ist in der Zukunft eine abfalltechnische Nutzung des Standortes weiterhin eine Option gilt es – im Sinne einer praktizierten Ressourcen- schonung – zu prüfen, ob und wenn ja welche Altanlagen-Gebäude auch zukünftig in das Nachnutzungskonzept integriert werden können. Vor der Entscheidung, welche Gebäude einer zukünftigen Nachnutzung zugeführt werden könnten, steht die Prüfung der Bausubstanz als Entscheidungsgrundlage.

Tabelle 2: Im Rahmen der Herstellung der Betriebsmittelfreiheit extern entsorgte Abfälle

Abfallart Einheit Summe

Altkoks t 745,4

Kesselstaub t 24,4

Schlämme aus Einlaufschächten t 51,9

Abwasser m³ 412,6

Feste Abfälle Abgasbehandlung t 12,7 Reinigungsabfall Abgaskanäle t 10,4 Abfälle aus Bunkerreinigung fest t 41,0 Abfälle aus Bunkerreinigung flüssig 15,9 Nicht chlorierte Hydrauliköle t 17,1 Nicht chlorierte Isolieröle t 4,2

Im Rahmen der Herstellung der Betriebs- mittelfreiheit wurden die in der nachfol- genden Tabelle genannten Abfälle extern entsorgt. Nachfolgend sind nur die Abfälle aufgeführt, die extern entsorgt wurden und der Herstellung der Betriebsmittel- freiheit zugeordnet wurden:

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Märkte und Anlagen

5.1.2. Bausubstanzgutachten im Vorfeld Als erste Maßnahme wurden Gutachten über den Zustand der Bestandsgebäude als Grundlage für die Weiternutzungsplanungen der MVA erstellt. Die Untersuchungen haben gezeigt, dass nahezu alle Bestandsgebäude – Bunker, Kipphalle, Schwerbau, Kes- selhaus, Turbinenhaus – zwar instandgesetzt werden müssen, eine weitere langjährige Nutzung aber generell möglich ist. Es werden somit teils während sowie im Anschluss an die Rückbauarbeiten die notwendigen Instandsetzungsarbeiten durchgeführt. An den Außenfassaden von Bunker und Schwerbau werden im Vorfeld ggf. Ausbesserungsar- beiten durchgeführt, um ein Voranschreiten von korrosionsbedingten Abplatzungen zu vermeiden. Zudem sollen kleinere Risse im Inneren des Abfallbunkers frühestmöglich ausgebessert werden, um das Eindringen von Grundwasser zu verhindern.

5.1.3. Problematik des Bunkerrückbaus Im Zuge der Rückbauplanung wurde eine Machbarkeitsstudie zum Abfallbunkerrück- bau in Auftrag gegeben. Mit Hilfe dieser Studie sollte zum einen abgeschätzt werden, welchen Umfang der Bunkerrückbau im Falle einer Nicht-Weiternutzung hätte und zum anderen, in welchem baulichen Zustand der Bunker ist.

Kipphalle Abfallbunker CAT-Halle

(Abfallvor- behandlung/

Umschlag)

Durchgang Schwerbau Kesselhaus

Förder- band Abreinigung Container

Bild 11:

Ausschnitt aus dem Gelände- lageplan; der Abfallbunker ist von Gebäuden umgeben, die teilweise bestehen bleiben sollen In der Machbarkeitsstudie wurden unterschiedliche Rückbauverfahren betrachtet und abschließend bewertet.

Bunkerrückbau in einer offenen Baugrube Die Machbarkeitsstudie ergab, dass ein vollständiger Rückbau des Abfallbunkers ohne den Verbleib von Verbauelementen im Boden nur dann möglich ist, wenn die Anlage komplett rückgebaut wird. Dazu ist die Errichtung einer Baugrube in den Abmessun- gen von etwa 100 m x 60 m erforderlich – zum Vergleich: in Bild 12 ist die Baugrube des Abfallbunkerbaus 1970 zu sehen, die ähnliche Maße besaß. Zudem muss eine

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Märkte und Anlagen

großflächige und langfristige Wasserhaltung eingerichtet werden, die höchstwahr- scheinlich eine Umweltverträglichkeitsprüfung sowie umfangreiche begleitende Über- wachungsmaßnahmen erfordert. Es ist die Abführung von 150-200 m3/h Förderwasser zu gewährleisten. Eine Grundwasserrückhaltung in diesem Umfang könnte zudem zu kleineren Setzungen und Rissschäden bei Bauwerken in der Umgebung führen.

Rückbau unter Einsatz eines Verbausystems

Ein alternatives Rückbauverfahren ist der Einsatz eines Verbaus ohne Grundwasser- rückhaltung bei dem allerdings Teile des Verbaus nach Abschluss der Arbeiten im Boden verbleiben würden. Zudem ist für die Errichtung des Verbaus ein Arbeitsraum von mindestens 10 m gebäudeumlaufend erforderlich, sodass Teile der umliegenden Gebäude zunächst abgerissen werden müssten.

Oberirdischer Bunkerrückbau

Auch ein lediglich oberirdischer Rückbau des Bunkers mit Verfüllung der Grube wurde untersucht. Dies könnte jedoch die Standsicherheit der umliegenden Gebäude beeinflussen.

Bild 12:

Baugrube für den Bau des Abfallbunkers im Jahre 1970

Fazit

Die Empfehlung des ausführenden Ingenieurbüros war daher, den Abfallbunker bei Nicht-Weiternutzung zu säubern und entweder so zu belassen oder ihn zu perforieren und mit Sanden zu füllen.

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Märkte und Anlagen

Parallel zu den Untersuchungen zum Bausubstanzgutachten und den Varianten des Bunkerrückbaus wurde seitens SRH entschieden, den Standort der alten MVA auch zukünftig abfalltechnisch weiter zu nutzen. Basierend auf den Gutachtenergebnissen war damit auch klar, dass der Abfallbunker in seiner Funktion als Bunker integraler Bestandteil des Nachnutzungskonzeptes werden musste. Die zukünftige Weiternutzung des Abfallbunkers ist ökonomisch und auch ökologisch betrachtet die sinnvollste Va- riante. Für diesen Zweck sind lediglich Umbauten und Sanierungsarbeiten notwendig, die zu gegebener Zeit durchgeführt werden.

5.1.4. Entscheidung welche Anlagenteile rückgebaut werden Bereits Anfang 2015 begannen die konzeptionellen Planungen für die Nachnutzung der MVA Stellinger Moor. In diesem Rahmen wurde im Herbst 2015 festgelegt, wel- che Gebäude für die Nachnutzung erhalten bleiben müssen und somit vom Rückbau ausgeschlossen werden. Nach dem teilweisen Rückbau der MVA soll ein Zentrum für Ressourcen und Energie (ZRE) errichtet werden. Für dieses werden der Abfallbunker, die Kipphalle, der Schwerbau, das Turbinenhaus sowie das Kesselhaus weiter genutzt.

Die übrigen Anlagenteile und Gebäude werden sequenziell rückgebaut.

Bild 13:

Rückbaufeld der MVA Stellinger Moor

bleibt unangetastet Kipphalle

funktionale Verwertung

Entkernung und Rückbau der Gebäude

nur Entkernung, Gebäudehüllen bleiben

Abfallbunker Durchgang

CAT-Halle MUS-Container

Hochspannungsanlage BHKW Trafo Trafo

Reststoff- verladung Reststoff- gebäude

Schlacken- abwurfturm Batterie-

ladestation

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Märkte und Anlagen

5.1.5. Schad- und Gefahrstoffkataster und rückbaubegleitende Begutachtungen Sowohl für die Demontage- und Rückbaubeschreibung (Auflagen zur Stilllegung der MVA) als auch für die Erstellung des Rückbauantrages nach § 64 HBauO musste ein Schad- und Gefahrstoffkataster erstellt werden. Dieses wurde im Oktober 2015 beauf- tragt und endgültig im März 2016 fertiggestellt. Zudem wurden bereits vor Beginn der Rückbauarbeiten mehrere Dienstleistungen beauftragt, um ausschreibungsbedingte Verzögerungen während des Rückbaus zu vermeiden. Es wurden ein Sachverständiger für rückbaubegleitende Analytik, ein Kampfmittelüberwachungsunternehmen (bei allen Erdarbeiten notwendig, da sich die MVA auf einer Kampfmittelverdachtsfläche befindet), ein Prüfstatiker sowie ein SiGeKo beauftragt.

5.1.6. Rückbauantrag nach § 64 HBauO

Für den Rückbau wurde ein Rückbauantrag im Zustimmungsverfahren nach § 64 der HBauO (Hamburger Bauordnung) erstellt. Es konnte dieses vereinfachte Verfahren gewählt werden, da die SRH bauvorlageberechtigt ist. Der Rückbauantrag wurde zu- sammen mit einem externen Ingenieurbüro erstellt und enthält eine Beschreibung der Anlage sowie eine Beschreibung des Rückbaukonzeptes. Das Rückbaukonzept dient als Orientierung für das Rückbauunternehmen und legt wesentliche organisatorische und abwicklungstechnische Vorgaben fest. Die endgültige Rückbauabfolge und die gewählten Rückbauverfahren werden durch das zu beauftragende Rückbauunterneh- men festgelegt.

Der Rückbauantrag wurde am 24.02.2016 beim Amt für Bauordnung und Hochbau (ABH) in 14-facher Ausführung eingereicht. Aufgrund eines sehr hohen Antragein- gangs zum Ende des Jahres 2015 hat sich die behördliche Antragsbearbeitung etwas mehr Zeit in Anspruch genommen als ursprünglich angenommen und der Zustim- mungsbescheid für den sequenziellen Rückbau der MVA Stellinger Moor wurde am 08.07.16 ausgestellt.

Die damit verbundenen Auflagen bezogen sich auf die Bereiche Baustellenschutz, Bauleitung, Umwelteinwirkungen, Baulärm, Staubimmissionen, Erschütterungen, Abfallentsorgung, Gefahrstoffe, umweltrelevante Immissionen sowie Luftverkehr – die MVA Stellinger Moor befindet sich in der Einflugschneise des Hamburger Flughafens.

5.2. Abwicklung

Die Abwicklung des Rückbaus der MVA Stellinger Moor begann Ende 2015 mit der Erstellung der Ausschreibungsunterlagen zur Suche eines Rückbauunternehmens.

5.2.1. Komponentenverkauf

Mit Beschluss der Stilllegung der MVA wurde begonnen, die noch funktionstüchtigen und werthaltigen Komponenten der Anlage zu verkaufen. Einige Komponenten wie die Speisewasserpumpe, Immissionsmesseinrichtungen und Wasserlanzenbläser konnten zur Weiterverwendung verkauft werden. Andere Komponenten aus der Anlage und

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Märkte und Anlagen

dem Materiallager konnten lediglich zum Schrottwert verkauft werden. Kurz vor Be- ginn der Erstellung der Rückbauausschreibung hat ein Handelsunternehmen Interesse bekundet, die Abgasnachreinigung sowie die Wäscher inklusive der Gebäudehüllen zu kaufen. Nach mehrmaligen Besichtigungen durch das Unternehmen und juristischer Prüfung der Verkaufsbedingungen konnte schließlich ein Kaufvertrag zwischen der SRH und dem Unternehmen geschlossen werden. Um die eigentlichen Rückbauarbei- ten nicht zu behindern, begannen die Demontagearbeiten der Komponenten bereits vorher. Dennoch wurden einige Arbeiten parallel zu den Rückbauarbeiten durch das Rückbauunternehmen durchgeführt, sodass Abstimmungen der beiden Unternehmen notwendig waren.

5.2.2. Erstellung der Rückbauausschreibung Der selektive Teilrückbau der MVA wurde in einem beschränkten Verfahren mit vorgeschaltetem europaweitem Teilnahmewettbewerb ausgeschrieben. Mit der Er- stellung der Rückbauausschreibung sowie anschließender Angebotseinholung und -auswertung wurde ein erfahrenes Ingenieurbüro Ende November 2015 beauftragt.

Zunächst wurden die vorhandenen Grundlagen für die Rückbauausschreibung ge- sichtet, bewertet und vervollständigt. Anschließend wurden die Gebäudeschnittstellen sowie die Schnittstellen zwischen Rückbau und Neubau identifiziert und beschrieben.

Schließlich wurde eine Entwurfsplanung für den Rückbau erstellt und gleichzeitig der europaweite Teilnahmewettbewerb vorbereitet. Dieser wurde dann am 02.05.2016 elektronisch veröffentlicht. Zum Schlusstermin (02.06.2016) lagen der SRH 12 Teil- nahmeanträge vor. Davon erfüllten vier Anträge nicht die Mindestanforderungen, sodass die Bewerber vom Verfahren ausgeschlossen wurden. Von den verbliebenen acht Bewerbern wurden die besten 5 am 20.06.2016 zur Angebotsabgabe aufgefordert.

Submissionstermin war der 04.08.2016. Nachdem jedoch seitens der Bieter Antrag auf Verlängerung der Angebotsfrist gestellt wurde, hat die SRH die Angebotsfrist bis zum 18.08.2016 verlängert. An diesem Termin lagen vier Angebote vor. Der Angebotspreis der vier Anbieter variiert um circa 25 Prozent. Alle Preise liegen im Rahmen der im Vorfeld durchgeführten konservativen Kostenabschätzung.

5.2.3. Probleme in der Abwicklung Der ursprüngliche Projektablauf sah vor, dass die funktional verwerteten Komponenten und Gebäudehüllen (Wäschergebäude, Abgasnachreinigung und Ammoniakwasser- lager) vor Beginn der eigentlichen Rückbauarbeiten entfernt sein sollten. Untersu- chungen im Zuge der Schadstoffkatastererstellung haben jedoch eine Kontamination im Bereich des Wäschergebäudes festgestellt. Diese war vermutlich darauf zurückzu- führen, dass während der Herstellung der Betriebsmittelfreiheit der MVA einerseits Quenchflüssigkeit in kleinen Mengen aus den Leitungen ausgetreten war und den Boden kleinflächig kontaminiert hat. Zudem kam es bei der Umfüllung der Füllkör- per aus dem Wäscher in Big-Bags zur Freisetzung von Flugstäuben, die sich auf den horizontalen Oberflächen des Wäschergebäudes abgesetzt haben. Aufgrund umfang- reicher Analysen im Gebäude sowie der Erstellung eines Reinigungskonzeptes und

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Märkte und Anlagen

aufgrund der Reinigungsarbeiten selbst kam es zu einer mehrwöchigen Verzögerung der Demontagearbeiten. Erst nachdem das Wäschergebäude nachweislich frei von Schadstoffen war (Konzentrationen unterhalb der vorgegebenen Grenzwerte), konnte mit der Demontage und dem Rückbau begonnen werden. Die Reinigungsmaßnahmen wurden durch das Unternehmen durchgeführt, welches die Komponenten des Wä- schergebäudes käuflich erwarb.

5.2.4. Termine

Ursprünglich war für den Rückbaubeginn das dritte Quartal 2016 angestrebt. Aufgrund der oben beschriebenen Wartezeiten für die Rückbaugenehmigung sowie der beschrie- benen Komplikationen wurde der Starttermin um wenige Wochen überschritten, da das Rückbauunternehmen erst Mitte Oktober 2016 beauftragt werden konnte. Der geplante Endtermin für den Rückbau, Ende Dezember 2017, wurde von allen anbie- tenden Rückbauunternehmen bestätigt.

6. Ausblick

Wie anfangs erwähnt, existiert bereits ein Nachnutzungskonzept für den Standort der MVA Stellinger Moor. Es soll ein Zentrum für Ressourcen und Energie (ZRE) entstehen, das den gesamten anfallenden Hamburger gemischten Siedlungsabfall der Region Nord-West behandelt. Das ZRE soll aus folgenden Anlagen bestehen:

• einer Sortieranlage für Siedlungsabfall (gemischt),

• einer Siedlungsabfallvergärungsanlage mit anschließender Trocknung der Gärreste,

• einer Bioabfallvergärungsanlage mit anschließender Kompostierung,

• einem Biomasseheizkraftwerk sowie

• einem EBS-Heizkraftwerk.

Mit Hilfe des ZRE wird die Entsorgungssicherheit nach Wegfall der MVA Stellinger Moor für die Freie und Hansestadt Hamburg gesichert. Zusätzlich können Wertstoffe gewonnen sowie Strom, Fernwärme und Bioerdgas bereitgestellt werden. Insbesondere kann durch die Fernwärmeerzeugung der durch klimaneutrale Brennstoffe erzeugte Fernwärmeanteil signifikant erhöht werden und damit die CO2-Klimabilanz verbessern und zur Ressourcenschonung beitragen.

7. Quelle

[1] Abfallwirtschaftsplan Siedlungsabfälle Hamburg 2016, http://www.hamburg.de/content- blob/6458798/af2932bd7a985aa5b4cddf9176d3fa4a/data/d-awp-entwurf-siedlungsabfaelle.

pdf

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Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.dnb.de abrufbar

Karl J. Thomé-Kozmiensky, Stephanie Thiel, Elisabeth Thomé-Kozmiensky (Hrsg.):

Strategie • Planung • Umweltrecht, Band 11

ISBN 978-3-944310-33-6 TK Verlag Karl Thomé-Kozmiensky

Copyright: Elisabeth Thomé-Kozmiensky, M.Sc., Dr.-Ing. Stephanie Thiel Alle Rechte vorbehalten

Verlag: TK Verlag Karl Thomé-Kozmiensky • Neuruppin 2017

Redaktion und Lektorat: Dr.-Ing. Stephanie Thiel, Elisabeth Thomé-Kozmiensky, M.Sc.

Erfassung und Layout: Sandra Peters, Anne Kuhlo, Janin Burbott-Seidel, Claudia Naumann-Deppe, Ginette Teske, Gabi Spiegel, Cordula Müller

Druck: Universal Medien GmbH, München

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Abbildung

Tabelle 1:   Entsorgungskapazitäten der Abfallverbrennungsanlagen der Freien und Hansestadt  Hamburg Ende 2014
Tabelle 2:   Im Rahmen der Herstellung  der Betriebsmittelfreiheit extern   entsorgte Abfälle

Referenzen

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