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Archiv "Gewerkschaften: Parteinahme" (24.05.2002)

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nende Ärztemangel die Chance, fle- xiblere Arbeitszeitmodelle für Ärztin- nen durchzusetzen. Diskutiert werden müsse auf dem Deutschen Ärztetag auch über Verfahren, die eine bessere Vertretung von Ärztinnen in den Selbstverwaltungsgremien ermöglichen.

Beispielhaft sei etwa die schleswig-hol- steinische Regelung, nach der bei den Wahlen zur Ärztekammer Frauen min- destens entsprechend ihrem Anteil un- ter den Kammermitgliedern auf den Wahllisten vertreten sein müssen.

Schließlich werden sich die Ärzte- tagsdelegierten mit der Novellierung einzelner Vorschriften der (Muster-)Be- rufsordnung beschäftigen müssen. Seit April 2001 sind zahlreiche Entschei- dungen des Bundesverfassungsgerich- tes und eine Entscheidung des Bundes- verwaltungsgerichtes zu berufsrechtli- chen Regelungen der Werbung von Ärzten, Zahnärzten und Rechtsan- wälten ergangen, die es nach Auffas- sung des Vorstandes der Bundesärzte- kammer erforderlich machen, entspre- chende Vorschriften in der (Muster-)Be- rufsordnung zu ändern. Im Beschluss- antrag des Vorstandes heißt es dazu, in der neueren Rechtsprechung sei dem Informationsbedürfnis des Patien- ten zunehmend breiter Raum einge- räumt worden. Dieser Entwicklung könne am besten durch generalklausel- artige Regelungen zur zulässigen In- formation und unzulässigen Werbung Rechnung getragen werden. Detail- lierte Regelungen hätten sich in der Vergangenheit nicht immer als trag- fähig erwiesen.

Mehr Raum für die

Information der Patienten

Die Neuregelung soll keine Differen- zierung zwischen aufgedrängter und nachgefragter Werbung enthalten. Alle Werbeträger, wie zum Beispiel Schild, Briefbogen und Internetpräsentationen, sollen gleich behandelt werden. Künftig könnten neben Qualifikationen, die nach dem Weiterbildungsrecht erwor- ben wurden, weitere Angaben wie Tätigkeitsschwerpunkte nicht nur wie bisher auf der Homepage, sondern un- ter anderem auch auf dem Praxisschild angekündigt werden. Heike Korzilius/DÄ

P O L I T I K

Deutsches Ärzteblatt½½½½Jg. 99½½½½Heft 21½½½½24. Mai 2002 AA1407

D

as wurde aber auch Zeit. Nachdem die IG Metall für Irritationen ge- sorgt hatte, indem sie mit ihrer Ta- rifpolitik die Arbeitsmarktpolitik der Bundesregierung konterkarierte und sich zugleich mit Blick auf die Bundes- tagswahl für die SPD aussprach, hat jetzt der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) zur vertrauten Linie zurückge- funden. Jedenfalls in der Gesundheitspo- litik, und die ist nach Aussage der stell- vertretenden DGB-Vorsitzenden Ursula Engelen-Kefer ausschlag-

gebend für die Wahl. Das habe sich jedenfalls beim letzten Mal erwiesen.

Engelen-Kefer beschei- nigt der SPD, mit den Vor- stellungen des DGB weit- gehend übereinzustim- men. Lediglich bei der künftigen Finanzierung der Krankenkassen sieht sie noch Klärungsbedarf.

Der DGB plädiere für ei- ne Anhebung der Ver-

sicherungspflichtgrenze und insgesamt für eine gerechtere Verteilung der Bela- stungen. Dabei gehe es nicht darum,

„mehr Geld ins System“ zu bringen; es gebe noch genügend Wirtschaftlichkeits- reserven, wiederholte Engelen-Kefer be- kannte Positionen.

An den gesundheitspolitischen Wahl- aussagen der Union und mehr noch der FDP stört den DGB vor allem die Idee einer Aufsplittung in Grund- und Wahlleistungen. Das sei ein Schritt in die Privatisierung. Der DGB spricht sich demgegenüber für einen einheitlichen Leistungskatalog sowie für die „paritäti- sche Beitragsfinanzierung“ aus. Beides zusammen ist für ihn Ausdruck von Soli- darität.Aus der sollen auch die Arbeitge- ber nicht entlassen werden.

Dahinter steckt nicht nur Uneigen- nutz. Paritätische Beitragsfinanzierung

klingt nicht von ungefähr ähnlich wie paritätische Mitbestimmung. Es geht um Machtfragen. Bei Privatisierung werden nicht nur die Arbeitgeber aus der Solida- rität entlassen, sondern zusammen mit ihnen die Gewerkschaften auch aus Po- sitionen in den Selbstverwaltungen der Krankenkassen.

Die Kassen sollen, so Engelen-Kefer, bei den in der nächsten Legislaturperi- ode anstehenden Reformen mehr Kom- petenz bekommen. Eine gemeinsame Si- cherstellung der (ambulan- ten) Versorgung durch Kas- sen und Kassenärzte reicht dem DGB nicht aus. Die in- tegrierte Versorgung sei bis- her, obwohl seit dem GKV- Gesundheitsreformgesetz 2000 möglich, am Veto der Kassenärzte gescheitert.

(Engelen-Kefer übersah, dass gelegentlich auch die Kassen mauerten.)

Was der DGB in Sachen Sicherstellung tatsächlich will, ist den Wahlaussagen nicht genau zu entnehmen. Auf Nachfrage erklärte Engelen-Kefer bei der Präsentation der DGB-Wahlaussagen am 16. Mai in Ber- lin, am liebsten wäre ihr die Übertra- gung des Sicherstellungsauftrages an die Krankenkassen. Doch das sei zurzeit nicht realistisch. Stattdessen plädiere sie für ein schrittweises Vorgehen. Der nächste Schritt könne sein, so hieß es beim DGB, das „Veto der KVen aufzulösen“.

In den DGB-Vorstellungen zur Wahl findet sich nichts zur stationären Ver- sorgung. Engelen-Kefer begründete die- sen erstaunlichen Umstand damit, man wolle die Erfahrungen mit dem Fallpau- schalengesetz abwarten und außerdem hätten die Parteien dazu auch nicht viel gesagt. Das ist auch eine Art, Politik zu machen. Norbert Jachertz

Gewerkschaften

Parteinahme

Der DGB bekennt sich zur Gesundheitspolitik der SPD und lehnt die der Union ab.

Ursula Engelen-Kefer

Foto:ddp

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