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Archiv "Flugmedizin: Misstrauensantrag an die Fliegerärzte" (18.08.2000)

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liegerärzte und Piloten sind in heller Aufregung: „Werden Piloten zu transparenten Menschen?“ fragt der Aerokurier (Online-Ausgabe 5/2000).

Der Anlass: Im Herbst 1999 teilte das Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Braun- schweig, mit, dass gemeinsam mit dem In- stitut für Medizinische Informatik der Technischen Universität Braunschweig zur „Verwaltung und Beaufsichtigung des deutschen Flugmedizinwesens“ eine Da- tenbank entwickelt worden sei, in der die Fliegerärzte künftig die kompletten me- dizinischen Befunddaten der Berufs- und Privatpiloten erfassen sollen.

Dies sei vor dem Hintergrund der europäischen Harmonisie- rung der Rechtsvorschriften in der Luftfahrt notwendig ge- worden, die eine zentrale me- dizinische Dokumentation der Untersuchungsberichte auf nationaler Ebene verlange.

Zuständig für die Entwick- lung europäischer Rechtsvor- schriften ist die Joint Aviation Authorities (JAA), in der zur- zeit 29 Länder, darunter auch Deutschland, zusammenge-

schlossen sind. Deutsche Rechtsgrund- lage für eine „medizinische Flieger- datenbank“ nach der europäischen Richt- linie JAR-FCL (Joint Aviation Require- ment – Flight Crew Licensing) ist das Luftverkehrsgesetz (§ 65 LuftVG).

Bislang bleiben die persönlichen und die Gesundheitsdaten der Piloten in den rund 600 fliegerärztlichen Untersu- chungsstellen. Übermittelt werden ledig- lich die Ergebnisse der fliegerärztlichen Tauglichkeitsprüfung. Künftig sollen die Fliegerärzte sämtliche Gesundheitsdaten und Einzelbefunde der Piloten an die

zentrale Erfassungsstelle des LBA mel- den. Davon betroffen sind rund 100 000 Berufspiloten und nicht gewerbliche Flie- ger in Deutschland.

Inzwischen regt sich heftiger Wider- stand gegen die „zentrale Luftfahrerda- tei“. Kritisiert wird vor allem, dass auch die Einzelbefunde der fliegerärztlichen Untersuchungsstellen gespeichert wer- den sollen und dass diese Daten unter be- stimmten Voraussetzungen auch an in- und ausländische Stellen weitergegeben werden können. Zu fragen sei daher, so die AOPA (Aircraft Owners And Pilots

Association), ob dies nicht einen Verstoß gegen die ärztliche Schweigepflicht und gegen das Datenschutzgesetz bedeute.

Selbst wenn eine Weitergabe an Dritte ausgeschlossen werde, bestehe das Pro- blem, wie diese Informationen, wenn sie den Geheimnisbereich des untersuchen- den Arztes verlassen haben, vor unbefug- tem Zugriff geschützt werden können.

Der Fliegerarztverband bemängelt, dass die Datenbank in der bestehenden Struktur des Fliegerarztwesens keinen Sinn macht, sondern zu einem „Daten- friedhof“ führen muss, da beim LBA kei-

ne Ressourcen für die Verwaltung der Datensammlung und die Ausstellung der Tauglichkeitszertifikate vorhanden sind.

Die Errichtung flugmedizinischer Zen- tren, die diese Aufgaben nach den Vor- stellungen des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen übernehmen sollen, ist noch völlig offen.

Unklar ist auch, welche Daten in der Datenbank gesammelt werden sollen. Be- fürchtungen bestehen, dass sich über die

„einmalige Erfassungstiefe“ ein komplet- tes „Personenprofil“ der Piloten erstellen lässt und auch Gesundheitsdaten von El- tern und Geschwistern übermittelt wer- den können, ohne dass diese davon wis- sen. Beispiele hierfür sind gemeldete Schwangerschaftsabbrüche, psychische Beeinträchtigungen und Krebserkran- kungen in der Familie. Nach Auskunft des LBA gibt es jedoch noch keine endgültige Entscheidung über Aussehen und Inhalte der Datenbank. Zurzeit werde auf der Gesetzgebungsebene an einem Kompro- miss gearbeitet, der die Interessen von Piloten, Behörden, Datenschutz et ce- tera in Einklang bringen soll, heißt es.

Die Vereinigung FlugMed (Arbeits- gemeinschaft Fliegerärztlicher Untersu- chungsstellen) fordert, auf ei- ne zentrale Datenbank zu ver- zichten. Die Juristen in der AOPA wären nur dann mit ei- ner Luftfahrerdatei einver- standen, wenn sich die Daten- sammlung auf Angaben über die Art des Tauglichkeitszeug- nisses, Datum der Ausstellung und Gültigkeitsdauer be- schränken würde. Zur Über- wachung der fliegerärztlichen Untersuchungsstellen – sofern diese überhaupt erforderlich ist – wird vorgeschlagen, eine

„saubere“ Trennung der behördlichen und ärztlichen Tätigkeit durch Ein- führung eines fliegerärztlichen Dienstes, vergleichbar mit dem „amtsärztlichen Dienst“, vorzunehmen.

Sowohl der Bundesbeauftragte für den Datenschutz als auch die AOPA-Ju- risten halten den § 65 LuftVG als Er- mächtigungsgrundlage für eine solche Datenbank für nicht ausreichend. Sie ha- ben darüber hinaus erhebliche Bedenken an der Verfassungsmäßigkeit des Geset- zes angemeldet und eine Änderung ange- regt. Heike E. Krüger-Brand P O L I T I K

A

A2138 Deutsches Ärzteblatt½½½½Jg. 97½½½½Heft 33½½½½18. August 2000

Flugmedizin

Misstrauensantrag an die Fliegerärzte

Die fliegerärztlichen Untersuchungsstellen sollen künftig sämtliche Gesundheitsdaten der Piloten an eine zentrale Datenerfassungsstelle weiterleiten.

LSC Leverkusen, Flugplatz Kurtekotten, Osterlehrgang 2000

Foto: Johannes Aevermann

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