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Archiv "Biologische Kriegsführung: Argumente für die Position von Tony Blair" (10.10.2003)

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Biologische Kriegsführung

Zu dem Forum-Beitrag „Eine andere Perspektive“ von Prof. Ian Roberts in Heft 31–32/2003:

Argumente für die Position von Tony Blair

Ohne Frage stellt die bewusste Herbeiführung oder In- kaufnahme von mangelhafter Ernährung und Hygiene einen aggressiven Akt gegenüber der Bevölkerung eines Landes dar. Leider beschränkt sich Prof. Roberts bei der Erörte- rung dieser Problematik aus mikrobiologischer Sicht auf von außen kommende Maß- nahmen („Interventionen“) und bleibt damit deutlich hin- ter dem selbst erhobenen An- spruch auf Wissenschaftlich- keit zurück. Die aktuelle Si- tuation in Nordkorea und Simbabwe führt dies drastisch vor Augen.

Mit gutem Recht erklärt es der Autor zu einer Frage der Perspektive, wie man die Aus- wirkungen der Wirtschafts- sanktionen der Vereinten Na- tionen auf die Zivilbevölke- rung des Irak einschätzt. Man kann von einem ethischen Di- lemma sprechen, das unwei- gerlich im Umgang mit einem verbrecherischen Regime auf- tritt, das die Bevölkerung ei- nes Landes als Geisel genom- men hat. Man kann aber auch eine „böswillige Intervention“

darin sehen. Zweifellos unter- scheidet sich die letztgenannte Sichtweise kaum von der des vormaligen irakischen Re- gimes, das dann auch auf zyni- sche Weise das Leiden der Be- völkerung für seine Zwecke zu nutzen wusste.

Letztendlich liefern die Aus- führungen von Prof. Roberts – wenn auch mit zeitlicher Ver- zögerung – wichtige Argumen- te für die Position von Tony Blair, der schon Ende der Neunzigerjahre erfolglos ein energischeres Vorgehen gegen das Terrorregime im Irak forderte.

Wilfried Kirner,

Bergstraße 10, 88326 Aulendorf

Krieg muss prinzipiell geächtet sein

Epidemien haben stets drei Voraussetzungen: Erreger, Übertragungsweg und emp- fängliche Population. Hand- lungen, die – ggf. vorsätzlich – die Abwehrkraft der Bevölke- rung reduzieren oder ihre sa- nitärhygienischen Lebensbe- dingungen verschlechtern, können selbstverständlich Epidemien durch allgegen- wärtige Erreger auslösen oder verschlimmern.

Die vom Autor aufgeworfene Frage ist nun, ob deshalb der- artige Angriffe als biologische Kriegsführung bezeichnet werden sollen. Seine Intention zielt offenbar – und sehr be- rechtigt – auf eine Ächtung solcher Kriegspraktiken. Eine zu breite Verwendung des Be- griffs „biologischer Angriff“

ist jedoch unzweckmäßig und auch entbehrlich.

Unzweckmäßig ist sie, weil es eine unüberschaubare Viel- zahl von Zielen im Bereich des Lebensmittelsektors, des Transports und anderer Dienstleistungsbereiche gibt, deren Zerstörung die Gesund- heit der Bevölkerung unter- graben. Auch können Angriffe auf Atomkraftwerke, Chemie- betriebe und andere sensible Deutsches ÄrzteblattJg. 100Heft 4110. Oktober 2003 AA2643

B R I E F E

Leserzuschriften werden von der Redaktion sehr beachtet. Sie geben in erster Linie die Meinung des Briefschreibers wieder und nicht die der Redaktion. Die Veröffentlichungsmöglichkeiten sind leider beschränkt; der Redaktion bleibt oft keine andere Wahl, als unter der Vielzahl der Zuschriften eine Auswahl zu treffen. Die Chance, ins Heft zu kommen, ist umso größer, je kürzer der Brief ist. Die Redaktion muss sich zudem eine – selbst- verständlich sinnwahrende – Kürzung vorbehalten.

LESERZUSCHRIFTEN

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Objekte die unspezifische Re- sistenz einer Vielzahl Betrof- fener mindern. Solche Angrif- fe sind mit beliebigen Waffen und Mitteln durchführbar.

Würde man also Roberts fol- gen, wäre eine Verwässerung des Begriffs „biologische Kriegsführung“ und damit ei- ne Erschwerung der Kontrolle zu erwarten. Kontrollen auf das Vorhandensein biologischer Waffen im herkömmlichen Sinne stoßen – speziell im For- schungsbereich – schon jetzt auf Schwierigkeiten, da z. B.

die USA hierbei angeblich In- dustriespionage im Gentech- Bereich befürchten.

Entbehrlich ist diese Auswei- tung des Begriffs, weil Artikel 57 des Zusatzprotokolls zur Genfer Konvention über den Schutz der Zivilbevölkerung (siehe Interpretation bei:

www.rotkreuz.de/voelker recht/genfer_konventionen) solche Angriffe auf die Zivil- bevölkerung ohnehin verbie- tet. Jedoch kann vielleicht die Formulierung dieser Konven- tion anhand konkreter Erfah- rungen von Hilfs- und Nicht- regierungsorganisationen noch präzisiert werden, um keinerlei Schlupflöcher für Aggressoren offen zu lassen.

Unbedingt sollte dabei hervor- gehoben werden, dass die Fol- gen derartiger Angriffe selbst vom Angreifer nicht ausrei- chend abschätzbar und beein- flussbar sind.

Versuche, vermeintlichen Feinden mit allen erlaubten oder verbotenen Mitteln zu schaden, können frühestens enden, wenn die Ursachen für bewaffnete Konflikte: Armut, Kampf um knapper werdende Rohstoffe und Ressourcen, profitabler Waffen- und Dro- genhandel sowie eine weithin als ungerecht wahrgenomme- ne Weltordnung unter dem

„Terror der Ökonomie“ (Vivi- ane Forrester), durch erträgli- chere Zustände abgelöst wer- den. Krieg muss prinzipiell geächtet sein. Geringer darf der Anspruch an uns selbst nicht sein. Weder der Weg da- hin noch dieses Ziel sind aber gegenwärtig klar beschreib- bar. Also sind kleine Schritte erforderlich. Dazu gehört

auch, alle großen und kleinen Mächte dieser Welt in eine in- ternationale Rechtsordnung so einzubinden, dass Allein- gänge, wann, durch wen und mit welcher „Begründung“

auch immer, erschwert wer- den. Die Ärzteschaft kann da- zu durch Offenlegung von Fol- ter, von Repression, von Lei- den der Zivilbevölkerung, durch Linderung von Not und Kriegsfolgen und durch ihre internationale Solidarität mit bedrohten Kolleginnen und Kollegen einen kleinen, aber wichtigen Beitrag leisten.

Dr. med. Dietrich Loeff, Inselstraße 23 c, 03046 Cottbus

Über den Tellerrand

Ein Lob möchte ich dem Au- tor Roberts aussprechen, der mit seinen Anmerkungen über den Tellerrand schaut, sozusa- gen interdisziplinär oder ganz- heitlich; und auch ein Lob an die Redaktion, dass sie den Artikel veröffentlicht hat.

Dr. Burkhardt Gollnick,

Steinbacher Hohl 2–26, 60488 Frankfurt/M.

Weiterbildung

Zu dem Beitrag „Psychiatrie – Quo vadis?“ von Dr. med. Richard Kettler in Heft 34–35/2003:

Hauptfächer stärken

Herrn Kollegen Kettler muss ich uneingeschränkt zustim- men, wenn er das mangelnde Selbstverständnis mancher Psychiater beklagt; Umbenen- nungen sind im Gesamtgebiet der Nervenheilkundefächer eine beliebte Spielerei, um al- ten Wein in neue Schläuche umzufüllen. Ich bin schon ge- spannt, wie sich die altehrwür- dige Baden-Badener „Wan- derversammlung südwest- deutscher Irrenärzte und Neu- rologen“ nennen wird, wenn der Psychiater tatsächlich den Irrenarzt in Kaisers neuen Kleidern frisch gehäutet ver- lassen wird. Ich befürchte, dass ich mich danach in Sack- leinen mit einem Gucci- Schildchen dran wieder finden werde.

Ich stimme Herrn Kollegen Kettler nicht zu in seinem Bemühen, die Psychiatrie deutlicher von der psychothe- rapeutischen Medizin zu diffe- renzieren, wie es für mich in der Praxis auch unmöglich ist, die Neurologie von der Psych- iatrie zu trennen. Die ICD wird die propagierte Trennung nicht zulassen, so wenig wie sie jetzt schon logisch ist bei Ner- venkrankheiten, die sich nicht problemlos in die Kapitel F und G der ICD zuordnen las- sen und in beiden Kapiteln mit Nummern versehen sind, wie die Demenzen, oder einfach nur in den Syndromen der Ka- pitel I und X oder bei den In- ternisten oder Orthopäden auftauchen.

Ich stelle zur Diskussion, ob wir wirklich elf Gebiete, Be- reiche und Zusatzbezeichnun- gen für das Gesamtgebiet der Nervenheilkunde vorhalten müssen. Durch diesen Wirr- warr steigen selbst Nerven- heilkundler und Mitarbeiter der Weiterbildungsausschüsse nicht mehr durch. Nach mei- nem Verständnis dienen die Facharzt- und Zusatzbezeich- nungen dazu, dem Patienten und seinem Hausarzt Wegwei- ser zur richtigen Behandlung beim Spezialisten zu sein. Die- se Aufgabe erfüllen sie schon lange nicht mehr.

Außerdem beobachte ich bei den Fachgesprächen zur Er- langung einer Fachgebietsbe- zeichnung in den Fächern Neurologie und Psychiatrie zunehmend, dass gründliches Basiswissen in den Hauptge- bieten fehlt und vielen Kolle- gen mehr am Sammeln von Ti- teln für das Arztschild und den Briefkopf gelegen ist als an ei- ner gründlichen Weiterbil- dung. Nicht selten haben wir uns in den Prüfungen gefragt,

ob das dargebotene Wissen ausgereicht hätte, durch die Staatsexamensprüfung zu kommen. Wir müssen wieder darauf zurückkommen, die Hauptfächer zu stärken und die Weiterbildungsordnung mehr an Bedürfnissen der Pa- tienten zu orientieren als an Narzissmen und Selbstwert- störungen. Von den elf Ge- biets- und Zusatzbezeichnun- gen entfallen bezeichnender- weise nur vier auf die somati- schen Fächer Neurologie, Neurochirurgie, Neuroradiolo- gie und Neuropathologie, die anderen sieben in verwirren- der Vielfalt auf die Psychiatrie und ihre Verzweigungen. „Qui bono?“ Und erst danach:

„Quo vadis?“ Wenn er nie- mandem dient, ist der Fort- schritt nicht mehr wert als ein falsches Markenschild auf Sackleinen.

Dr. med. Hans Baiker, Lange Straße 55, 32756 Detmold

Stigmatisierung abbauen

Der Antrag auf Alternativbe- nennung des Gebiets in „Medi- zin psychischer Erkrankun- gen“ erfolgte keineswegs über- raschend, sondern war im Vor- feld mit allen wichtigen psych- iatrisch-psychotherapeuti- schen Verbänden und dem Hausarztverband konsentiert.

Lediglich der Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Psychotherapeutische Medizin hatte vor dem Ärztetag nach anfänglicher Zustimmung dann doch Zurückhaltung geäußert. Erst auf dem Ärzte- tag wurde massiver Widerstand deutlich. Der von Herrn Kett- ler kritisierte Begriff des zwei- strangigen Versorgungssystems für psychisch Erkrankte ist Fakt. Ein eigenständiges psy-

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A2644 Deutsches ÄrzteblattJg. 100Heft 4110. Oktober 2003

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E-Mail

Briefe, die die Redaktion per E-Mail erreichen, werden aufmerksam gelesen. Sie können jedoch nur veröffentlicht werden, wenn sie ausdrücklich als „Leserbrief“ bezeichnet sind. Voraussetzung ist ferner die vollständige Anschrift des Verfassers (nicht die bloße E-Mail-Adresse). Die Re- daktion behält sich ohne weitere Mitteilung vor, E-Mail- Nachrichten, die als Leserbrief erscheinen sollen, zu

kürzen.

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chosomatisches Versorgungssy- stem existiert de facto nicht.

Nachweislich werden in psy- chosomatischen Kliniken zu 80 bis 90 % primär psychische Er- krankungen – mehrheitlich Depressionen – behandelt.

Auch im niedergelassenen Be- reich hat sich bisher keine deutlich vom Gebiet Psychia- trie/Psychotherapie abgegrenz- te Profilbildung vollzogen. Die Neubenennung des Faches für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie soll ja gerade über die Weiterbildungsinhalte zu einer tatsächlichen Abgren- zung eines Facharztes für psy- chische und eines Facharztes für psychosomatische Erkran- kungen führen.

Deswegen wurde die Umbe- nennung des Facharztes für Psychotherapeutische Medizin in Facharzt für Psychosomatik und Psychotherapie von den psychiatrisch/psychotherapeu-

tischen Verbänden ohne Ein- wand akzeptiert. Insofern soll- te der Alternativbenennung des Psychiaters und Psycho- therapeuten zum Facharzt für psychische Erkrankungen auch nichts entgegenstehen.

Die Unterstellung, die Psych- iatrie würde ausschließlich den Weg der Auswirkungen organischer Störungen auf die Psyche verfolgen, ist absurd und ebenso unzeitgemäß wie die Feststellung, dass sie sich um die Überwindung ihrer ku- stodialen Haltung bemühen müsse. (Ich verweise diesbe- züglich u. a. auf das externe Qualitätssicherungsprojekt der Landesärztekammer Ba- den-Württemberg zur De- pressionsbehandlung in psych- iatrisch-psychotherapeuti- schen Kliniken.)

Herr Kettler vertritt zum er- sten Mal in seinem Artikel öf- fentlich den Standpunkt, dass

unser Fach den historisch bela- steten und für viele Patienten als problematisch erachteten Begriff der Psychiatrie beibe- halten soll. Er hat offensicht- lich keinerlei Verständnis für das Bemühen, jedwede Art von Stigmatisierung psychi- scher Erkrankungen und der sie behandelnden Institutio- nen abzubauen. Möchte er vielmehr den Reputationsvor- teil, den der Begriff Psychoso- matik im Vergleich zur Psych- iatrie eindeutig besitzt, fort- geschrieben wissen? Dann dürfen wir Herrn Kettler dar- an erinnern, dass das Fach Psy- chotherapeutische Medizin in ganz Deutschland 150 Assi- stenten weiterbildet, während das Fach Psychiatrie und Psy- chotherapie einen Weiterbil- dungsnachwuchs von etwa 3 800 Assistenten aufweist.

Dass sich selbst an dem Stig- maproblem berufspolitische

Fronten auftun und öffentlich ausgetragen werden sollen, ist unserem Nachwuchs nicht zu vermitteln. So lässt sich Ärz- tenachwuchsmangel nicht be- heben!

Dr. med. Christa Roth-Sackenheim, Breite Straße 63, 56626 Andernach

Nicht zu begreifen

Die Psychiatrie hatte zu- nächst Zeit gebraucht, um den schädlichen Makel aus der Nazizeit vergessen zu ma- chen. Länger dauerte der be- gonnene Streit um Ansprüche der Neurologie, die von der Psychiatrie als die kleine Schwester betrachtet und von ihr als solche behandelt und geduldet wurde. Erst als die Neurologie zu weit über die Psychiatrie hinausgewachsen war, wurde sie aus dem großen Reich der Psychiatrie B R I E F E

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entlassen und fachlich für selbstständig und unabhängig erklärt.

Die Abtrennung der Neurolo- gie war nicht zu verhindern und ist sehr zu begrüßen. Teil- weise wird heute noch am Er- werb des Doppelfacharztes und der Bezeichnung Nerven- arzt festgehalten. Vermutlich sprechen wirtschaftliche Gründe dafür, die Reputation der Neurologie noch weiterhin zu benutzen. Unverständlich ist aber, dass neuerdings die Psychiater ihren Namen auf- geben und sich „Facharzt für psychische Erkrankungen“

nennen wollen, zumal es schon einen „Facharzt für Psychoso- matische Medizin und Psycho- therapie“ gibt.

Zu meiner in die letzten Kriegsjahre fallenden Studen- tenzeit lernte man in der Psych- iatrie die Krankheiten ken- nen, die als Organ das Gehirn betreffen. Nebenher erfuhr man manches über Psychopa- thien und Neurosen. Meine Doktorarbeit damals schrieb ich über psychische Störungen der Zivilbevölkerung im Krieg nach Fliegerangriffen. Seitdem

hat sich vieles sehr geändert.

In den Vordergrund rückten psychische und seelische Störungen, die nicht nur neue Namen, sondern erstmals ei- nen Krankheitswert bekamen, den es zuvor nicht gab. Heute gelten psychische Störungen und Auffälligkeiten als Krank- heiten, die nicht nur therapie- bedürftig, sondern auch versi- cherungswürdig und versiche- rungspflichtig sind. Psycholo- gen betreiben diagnostische und therapeutische Medizin, ohne Medizin studiert zu ha- ben, und rechnen ihre Arbeit mit Krankenkassen ab.

Vom Verband der psychologi- schen Therapeuten wird ge- wünscht und verlangt, dass der Anspruch von Versicherten auf Psychotherapie gesetzlich verankert bleibt und dass Ver- sicherte direkt einen Psycho- logen aufsuchen können, ohne vorher bei einem Arzt gewe- sen zu sein.

Dass damit die Mehrheit der Ärzte einverstanden sein soll, ist eigentlich nicht zu begrei- fen!

Prof. Dr. Peter Feudell,Kietzstraße 5, 04179 Leipzig

Missbrauch

Zu dem Beitrag „Umgang mit sexuel- lem Missbrauch: Große Unsicherheit“

von Petra Bühring in Heft 30/2003:

Wider die Aufspaltung in Lager

Dass sich Psychologische Psy- chotherapeuten als die einzi- gen Experten auf dem Gebiet der Psychotherapie oder schlicht als „die“ Psychothera- peuten darstellen, ist mir schon häufiger aufgefallen und dürfte i. d. R. ein Teil be- wusster Lobbyarbeit sein.

Ärgerlich macht es mich, sol- che unbewusste oder bewusste Geschäftstüchtigkeit nun auch in Sachartikeln des Deutschen Ärzteblattes zu finden, hier im Artikel, wo Empfehlungen ge- nannt werden, dass Ärzte se- xuell traumatisierte Frauen an Beratungsstellen verweisen oder auf spezialisierte Psycho- logische Psychotherapeuten hinweisen mögen. Selbstver- ständlich gibt es auch geeigne- te, traumatherapeutisch spe- zialisierte ärztliche Psycho- therapeuten – eine Aufspal- tung und Ausgrenzung ist hier nicht angebracht.

Ich möchte vorschlagen, dar- auf zu achten, die Identifizie- rung der eifrigen psychologi- schen Kollegen als die eigent- lichen oder alleinigen Fachleu- te für Psychotherapie nicht zu fördern, z. B. indem generell beide Berufsgruppen neben- einander genannt oder allge- mein von Psychotherapeuten gesprochen wird.

Holger Kappe,

Auguste-Förster-Straße 21, 34131 Kassel

Arzneimittel

Zu dem Beitrag „Erstattungsfähig- keit von Arzneimitteln: Check-up zum Leistungsrecht“ von Dr. rer. nat. Eva Susanne Dietrich und Susanne Schoop in Heft 33/2003:

Irreführend

Im Artikel heißt es unter Ant- worten auf häufige Fragen:

„Proleukin ist nur zur intra- venösen Behandlung des me-

tastasierten Nierenzellkarzi- noms zugelassen.“ Diese Aus- sage ist nicht korrekt. Richtig ist, dass das Arzneimittel Pro- leukin in identischer Zusam- mensetzung mit dem Wirkstoff Aldesleukin unter dem Han- delsnamen Proleukin S bereits seit September 2001 auch „zur subkutanen Anwendung“ und damit neben der intravenösen Behandlung auch zur s.c.-In- jektion zugelassen und erstat- tungsfähig ist.

Die irreführende Darstellung der Verfasser hat besondere Brisanz vor dem Hintergrund, dass ein Großteil der Kosten- träger im System der Gesetzli- chen Krankenversicherung vor Erteilung der Zulassung auch für die Anwendungsart

„subkutane Injektion“ die subkutane Anwendung von Aldesleukin als nicht erstat- tungsfähigem „Off-Label- Use“ eingestuft hatte. Die Art der Anwendung „subkutane Injektion“ stellt in der Praxis, aufgrund der, im Vergleich zur intravenösen Applikation, deutlich besseren Verträglich- keit und der Möglichkeit zur ambulanten Therapie, einen doch erheblichen Vorteil für die Patienten dar. Erwähnens- wert in diesem Zusammen- hang ist, dass die EU-Kommis- sion mit Entscheidung vom 30. Juni 2003 das Arzneimittel

„Aldesleukin zur Inhalation“

zur Behandlung des pulmonal metastasierten Nierenzellkar- zinoms als Arzneimittel für seltene Leiden (Orphan Drug) ausgewiesen und unter der Nummer EU/3/03/146 in das Gemeinschaftsregister für Arzneimittel für seltene Lei- den eingetragen hat.

Dr. med. O. Krieter,

Linprunstraße 16, 80335 München

Stellungnahme der Autorinnen:

Unsere Aussage, dass Pro- leukin nur zur intravenösen Behandlung des metastasie- renden Nierenzellkarzinoms zugelassen ist, ist nicht falsch.

Es existiert jedoch von der gleichen Firma mit Proleu- kin S seit November 2001 ein Präparat, das auch zur subku- tanen Behandlung zugelassen ist.

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A2646 Deutsches ÄrzteblattJg. 100Heft 4110. Oktober 2003

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Doc und Doctrix

Zu unserer Cartoon-Serie:

Traurig

Sie haben Doc und Doctrix abgeschafft. Super. Es habe vielen gefallen, viele aber auch verärgert: Ich habe selten

eine bessere, wahrhaftigere und realitätsgetreuere Dar- stellung unseres zeitgenössi- schen Klinikdaseins gesehen als in diesem Strip, und bin recht traurig darüber, dass nun Schluss sein soll. Doch ich bin sicher, dass Sie einen Er- satzstrip in petto haben; z. B.

„Verarmungswahn in der Nie- derlassung Vol. 2“ o. Ä. Zwei- felsohne gibt es auch außer- halb der Klinik belastende Si- tuationen, die ebenfalls grafi- scher Umsetzung bedürfen („ich kann jetzt die 96 a nur noch zum halben Satz abrech- nen“), aber die präzise De- konstruktion ärztlichen Erle-

bens, gerade auch weiblichen Erlebens, die ist nun – zumin- dest im DÄ – passé. Ich weiß nicht, wer sich über Doc und Doctrix geärgert hat – wer im- mer es auch war, ist ein Trot- tel. Mindestens.

Dr. med. Berthold Amann, Hildegardstraße 16 a, 10715 Berlin

Referenzen

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