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Archiv "Unerlaubte sexuelle Beziehung zu einer Patientin" (24.08.2009)

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A 1690 Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 106

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Heft 34–35

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24. August 2009 oder einer Herzinsuffizienz. Aber

auch die tropentypischen und -be- tonten Infektionen sind anzutreffen, wie der Tetanus, die Malaria, die pulmonale und die extrapulmonale Tuberkulose, die Meningitiden, die Hepatitiden, die Bilharziose – und das menschliche Immunschwäche- virus.

Bei der Beschaffung von Medi- kamenten und Material sowie der Erneuerung technischer Geräte ha- ben wir die gleichen großen Proble- me wie die meisten Krankenhäuser Afrikas. Hier keine zu großen Lü- cken entstehen zu lassen, bindet viel Arbeitszeit und ist sehr frustrie- rend – etwa dann, wenn man für die Verlegung eines Patienten mit aku- ten Atemwegsproblemen auf die In- tensivstation zwei kräftige Männer benötigt, um die Sauerstoffflasche zu tragen, weil alle kleinen Fla- schen „out of stock“ sind. Ange- gliedert an die Abteilung ist die

„Malawi School of Anaesthesia“, in der nicht ärztliche Anästhesisten ausgebildet werden. Diese Anaes- thetic Clinical Officers (ACO) bil- den das Rückgrat der Anästhesie in Malawi und erbringen 95 Prozent der Narkoseleistungen. Die Hinga- be, mit der die ACO bei geringer Bezahlung und ohne echte Auf- stiegschancen ihrem Beruf nachge- hen, ist erstaunlich. Ihre Aus- und Fortbildung sowie die Beteiligung an der Schwesternausbildung sind Teil der täglichen Arbeit.

Die Medizinische Fakultät der Universität von Malawi hat im süd- lichen Afrika einen guten Ruf und bildet jährlich 40 Studierende aus.

Diese Zahl soll in den nächsten Jah- ren auf 100 gesteigert werden. Hier vertreten wir den anästhesiologi- schen und intensivmedizinischen Bereich. Bislang gab es für den Nachwuchs keine Möglichkeit, eine Weiterbildung zum Anästhesisten zu absolvieren. So arbeitet im gan- zen Land kein malawischer Fach- arzt für Anästhesie. Eine unserer Aufgaben war es deshalb, eine Wei- terbildung für Anästhesie und In- tensivmedizin aufzubauen.

Nach Überwindung zahlreicher Schwierigkeiten bilden wir seit Mai die ersten beiden Kollegen zu Anäs- thesisten weiter. Darauf sind wir sehr stolz, weil medizinische Ent- wicklungshilfe mehr als nur die Un-

terstützung von primary health care und public health beinhalten sollte.

Was nutzt es der Gesellschaft, wenn das Baby, das durch eine Impfkam- pagne gerettet wird, als erwachsene Frau mit fünf Kindern unter der Ge- burt an einer Präeklampsie oder an Blutungskomplikationen sterben muss, weil die Bedingungen für ei- ne einfache intensivmedizinische Versorgung nicht gegeben sind?

Menschenwürdiges Leben in einer Gesellschaft manifestiert sich auch darin, wie groß die Wahrscheinlich- keit ist, jenseits der Einrichtungen der Basisgesundheitsversorgung zu gesunden. Dies setzt es einen Fach- arztstandard voraus. Ohne die mehr- jährige Konzentration auf einen Be- reich der Medizin – natürlich unter geeignetem Lehrpersonal – ist ein großer Teil der persönlichen Res- sourcen nicht abrufbar und mithin für die Gemeinschaft verloren.

Malawi wird auch in 30 Jahren kein flächendeckendes System von Anästhesisten besitzen. Aber es be- nötigt genügend Spezialisten, um die Ausbildung der ACO sicherzu- stellen und die wichtigsten Schalt- funktionen ärztlich zu besetzen.

Wahrscheinlich reichen bereits et- wa 20 weitergebildete Kollegen aus, um eine Verbesserung der Pa- tientenversorgung zu erreichen. ■ Dr. med. Gregor Pollach M. A., Paul Downie E-Mail : gipi.bc62@yahoo.de Hilfe, die ankommt:

Die Autoren freuen sich über jedwede Unterstützung des Projekts – sei es als Arzt,für einige Mona-

te vor Ort, oder auch finanziell.

Das Spendenkonto:

Kreissparkasse Biberach an der Riß,

BLZ: 654 500 70, Konto: 7 240 148, Stichwort:

„Hilfe Anäst./

Intensiv. Malawi“

Ein Psychotherapeut, der sich von einer Patien- tin in eine sexuelle Beziehung hineinziehen lässt, verstößt gegen das Berufsrecht. Denn es ist für ihn geboten, Neutralität und Abstinenz im Rahmen der Behandlung strikt zu wahren. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.

Bei einer depressiven Erkrankung ist die Vermengung von therapeutischen Gesprächen und intimen Beziehungen geeignet, zu schwe- ren Beschädigungen zu führen. Dem beschul- digten Arzt war klar, dass die erreichte Zu- standsverbesserung der Patientin nicht stabil, sondern davon abhängig war, dass die positive Übertragung und erotisierte Verliebtheit der Patientin aufrechterhalten würde („Übertra-

gungsheilung“). Der beschuldigte Arzt hat zu seiner Verteidigung geltend gemacht, der Staat besitze keine Legitimation, erwachsenen Per- sonen sexuelle Beziehungen nur unter Bedin- gungen zu ermöglichen. Doch das Berufsrecht verbietet es ihm lediglich, gleichzeitig Thera- peut und Intimpartner einer Patientin zu sein.

Mit Abschluss des Behandlungsvertrags hat der Therapeut Verantwortung für das Wohl und Wehe der Patientin übernommen. Ihn vermag nicht zu entschuldigen, dass sie sich mögli- cherweise „sehenden Auges“ in die eigene Ab- hängigkeit begab.

Sexueller Missbrauch unter Ausnutzung des Beratungs-, Behandlungs- oder Betreu-

ungsverhältnisses ist dem Arzt allerdings nicht vorzuwerfen. Nach strafrechtlicher Bewertung liegt Missbrauch nur dann vor, wenn der Täter offen oder versteckt seine Macht und Überle- genheit in einer für den Schutzbefohlenen er- kennbaren Weise als Mittel einsetzt, um die- sen gefügig zu machen, oder wenn der Täter in Erkenntnis seiner Machtmittel die auf ihnen beruhende Abhängigkeit sexuell ausnutzt. Dies alles trifft nicht zu, wenn es sich um eine ech- te Liebesbeziehung handelt.

Eine Geldbuße von 10 000 Euro hielt das Gericht im vorliegenden Fall für angemessen und ausreichend, um dem Arzt das Gewicht seiner Verfehlung vor Augen zu führen. (Ver- waltungsgericht Berlin, Urteil vom 21. April 2006, Az.: VG 90 A 5.04) RAin Barbara Berner

RECHTSREPORT

Unerlaubte sexuelle Beziehung zu einer Patientin

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