• Keine Ergebnisse gefunden

Gibt es eine Warteliste für die verurteilten Personen (im Kanton, in den drei bernjuras- sischen Amtsbezirken)? 4

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Gibt es eine Warteliste für die verurteilten Personen (im Kanton, in den drei bernjuras- sischen Amtsbezirken)? 4"

Copied!
3
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

I 110/2007 POM 19. September 2007 POM C

Interpellation

1612 Vaquin, Moutier (CVP) Aellen, Tavannes (PSA) Hirschi, Moutier (PSA) Zuber, Moutier (PSA)

Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 26.03.2007

Konzept zur Umsetzung der gemeinnützigen Arbeit gemäss StGB?

Die jüngste Revision des Strafgesetzbuches (StGB) betraf vor allem die gemeinnützige Arbeit.

Artikel 37 und 38 StGB lauten wie folgt: «Das Gericht kann mit Zustimmung des Täters an Stelle einer Freiheitsstrafe von weniger als sechs Monaten oder einer Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen gemeinnützige Arbeit von höchstens 720 Stunden anordnen. Die ge- meinnützige Arbeit ist zu Gunsten sozialer Einrichtungen, Werken in öffentlichem Interesse oder hilfsbedürftiger Personen zu leisten. Sie ist unentgeltlich. Die Vollzugsbehörde be- stimmt dem Verurteilten eine Frist von höchstens zwei Jahren, innerhalb der er die ge- meinnützige Arbeit zu leisten hat.»

Der effiziente Vollzug dieser neuen Strafbestimmungen durch die Gerichte bedingt, dass genügend geeignete Arbeitsplätze vorhanden sind.

Der Regierungsrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:

1. Mit welcher Methode suchen die Behörden nach entsprechenden Plätzen? Gibt es da- für gesamtheitliche Überlegungen oder liegt die Verantwortung bei den einzelnen Ge- richtskreisen und Gerichtsinstanzen?

2. Wie viele Plätze stehen zurzeit zur Verfügung (im Kanton, in den drei bernjurassi- schen Amtsbezirken)?

3. Gibt es eine Warteliste für die verurteilten Personen (im Kanton, in den drei bernjuras- sischen Amtsbezirken)?

4. Wissen die Behörden in etwa, wie viele Plätze pro Jahr verfügbar sein sollten (im Kan- ton, in den drei bernjurassischen Amtsbezirken)?

5. Wurde ein Konzept ausgearbeitet, um eine optimale Umsetzung dieser neuen Geset- zesbestimmungen zu garantieren?

Antwort des Regierungsrates

Für die Durchführung der Gemeinnützigen Arbeit (GA) ist innerhalb der Polizei- und Mili- tärdirektion das Amt für Freiheitsentzug und Betreuung (FB), konkret die Abteilung Bewäh- rungshilfe und alternativer Strafvollzug (AbaS) zuständig. Die ABaS war bereits beim Mo-

(2)

2

dellversuch von 1991 bis 94 zur Einführung von GA als alternativer Strafvollzugsform be- teiligt und für die Schaffung von Einsatz- und Arbeitsplätzen in Betrieben zuständig.

Ab 2001 wurde eine Übergangsregelung unter Einbezug der Regierungsstatthalterämter eingeführt: Die ABaS blieb in den Amtsbezirken Bern, Biel, Thun und Burgdorf für die Durchführung der GA verantwortlich. In den übrigen Amtsbezirken übernahmen die Regie- rungsstatthalterämter als Vollzugsbehörden die Durchführung von GA.

Mit dem Inkrafttreten des neuen Strafgesetzbuches auf den 1.1.2007 ist die ABaS wieder alleine zuständig für die Durchführung der GA. In den ländlichen Bezirken fand in den ers- ten Monaten 2007 die „Rückgabe“ der Einsatzbetriebe von den Regierungsstatthalteräm- tern an die ABaS statt.

Die ABaS arbeitet eng mit der Felber-Stiftung für soziale Eingliederung zusammen. Diese stellt in den Regionen Bern, Biel, Thun und Burgdorf Sonderprogramme GA für schwer vermittelbare Personen zur Verfügung (psychisch beeinträchtigte Personen, Personen mit Suchtproblemen, die nicht in die „üblichen Betriebe“ vermittelt werden können).

Zu den einzelnen Fragen nimmt der Regierungsrat wie folgt Stellung:

Zu Frage 1

Die Gerichte bestimmen seit dem 1.1.2007 nach dem neuen Strafgesetzbuch durch Urteil über die Sanktion. Das Urteil kann direkt auf die Leistung von GA lauten. Die Akquisition der Plätze obliegt im ganzen Kanton der ABaS. Die ABaS ist in vier Regionalstellen (Bern, Biel, Thun, Burgdorf) operativ tätig. Mit den bestehenden Einsatzbetrieben ist die Nachfra- ge gegenwärtig abgedeckt. Neue Betriebe werden sukzessive, mit Abstimmung auf den Bedarf und nach schriftlich festgelegten Kriterien bezüglich der Gemeinnützigkeit akqui- riert.

Zu Frage 2

Insgesamt gibt es rund 300 Einsatzbetriebe im Kanton Bern, davon rund 79 in der Region Berner Jura-Seeland, in den drei bernjurassischen Amtsbezirken 37. Die Platzzahl ist nicht fix definiert, da sich je nach den Bedürfnissen der Einsatzbetriebe und saisonalen Schwankungen Unterschiede ergeben können.

Zu Frage 3

Wartelisten gibt es nur für die Sonderprogramme GA. Diese zentral organisierten Grup- penangebote werden für die bernjurassischen Amtsbezirke durch die Regionalstelle der ABaS in Biel koordiniert.

Zu Frage 4

Nein. Gegenwärtig werden noch Fälle von GA nach altem Recht und Bussenabverdienen durchgeführt. GA-Urteile nach neuem Recht kommen nun neu hinzu. Die Anzahl der Urtei- le hängt stark ab von der Praxis der urteilenden Gerichte. Diese Praxis befindet sich erst noch im Aufbau.

Abgesehen von der Anzahl der Urteile spielt für die Akquisition und Pflege von Einsatzbe- trieben auch die Dauer der einzelnen Einsätze eine Rolle. Nach altem Recht konnten Stra- fen von bis zu drei Monaten (360 Stunden) in GA vollzogen werden, nach neuem Recht ist dies für Urteile bis zu sechs Monaten (720 Stunden) vorgesehen. Auch hierzu fehlt noch die Praxis, so dass sich im jetzigen Zeitpunkt keine gesicherten Aussagen machen lassen.

Zu Frage 5

Die ABaS arbeitet nach einem Fachkonzept Gemeinnützige Arbeit, das an die neue ge- setzliche Regelung angepasst worden ist. Allerdings sind die Auswirkungen von hohen GA-Strafen (lange Besetzung von Einsatzplätzen) und eine mögliche Zunahme der schwer

(3)

3

vermittelbaren Personen infolge der ebenfalls neu eingeführten Geldstrafe noch nicht ab- sehbar.

Zwei Pfeiler garantieren für eine optimale Umsetzung: Einerseits die Anpassung der per- sonellen Ressourcen bei einer Zunahme der Mandate oder bei einer starken Veränderung der Einsatzdauer, damit die Akquisition und Pflege der Einsatzbetriebe gewährleistet wer- den kann und andererseits der Ausbau der Sonderprogramme GA bei einer Verlagerung auf schwer vermittelbare Personen.

An den Grossen Rat

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Ihre Positionierung wird erheblichen Einfluss darauf haben, ob zukünftige globale Ziele eine Sache von Entwicklungszusammenarbeit und eine Agenda für die am wenigsten

• Das Handbuch zur Anpassung an den Klimawandel stellt für Österreichs Bundesländer, Regionen und Städte ein Nachschlagewerk zum Thema dar.. AnwenderInnen finden eine

Die Vertreter der Waldbesitzervereinigungen Holzkirchen und Wolfratshausen appellieren deshalb gemeinsam mit dem BUND Naturschutz an die Abgeordneten im Bundestag, aber auch

Die Energiewende kommt nicht voran – Bürgerschaft, Kommunen und die Wirtschaft warten auf klare und stabile Rahmenbedingungen für das post- nukleare Energiezeitalter, das

Für Nahrungsergänzungs- mittel reicht eine Anzeige beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.. Protina ging mit seinen Basica®-Produkten aber einen

Aber die Arbeit unter den Bedingungen der Pandemie ist auch eine große Chance: Wir haben neue Aufgabenfelder für die Apotheken er- schlossen?. Und es hat sich gezeigt, dass

Hier kann die diesjährige Nexus-Konferenz wegweisend sein, indem kritische Zielkonflikte im ausgewählten Themenspektrum thematisiert werden und das Ergeb- nisdokument

Fostering Holistic Approaches into implementing the Sustainable Development Goals A Nexus Message from the Co-directors of the Nexus 2018: Water, Food, Climate and Energy.. through