I 257/2007 BVE 31. Oktober 2007 BVE C Interpellation
1826 Brand, Münchenbuchsee (SVP)
Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 13.09.2007
Unruhe in der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion
In der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion (BVE) nehmen offenbar die personalpolitischen Probleme gravierende Ausmasse an. Nachdem die Medien schon über mehrere Abgänge berichtet haben, ist jetzt bekannt geworden, dass Tiefbauchef Walter Dinkel seit Monaten krankgeschrieben ist. Dem Vernehmen nach haben bereits früher leitende Mitarbeitende vorzeitig ihren Rücktritt erklärt. Gleichzeitig ergibt sich aus der Berichterstattung in den Medien, dass verschiedene Umstrukturierungen innerhalb der BVE stattgefunden haben und stattfinden werden.
In diesem Zusammenhang ergeben sich für mich folgende Fragen:
1. Stimmt es, dass in den letzten fünf Jahren neben den in den Medien bereits erwähnten Kadermitarbeitern, weitere, zum Teil langjährige, Kadermitarbeitende der BVE vorzeitig zurückgetreten sind oder zum vorzeitigen Abgang gedrängt wurden?
2. Stimmt es, dass heute Kadermitarbeitende seit Monaten krankgeschrieben sind?
3. In den Medienberichten wird erwähnt, dass der Bereich Energie aus dem Wasser- und Energiewirtschaftsamt ausgegliedert und der Koordinationsstelle für Umweltschutz angegliedert wurde. Wann erfolgte diese Auslagerung? Wer hat über diese Auslagerung entschieden? Hatte diese Umstrukturierung Auswirkungen auf die genehmigten Budgets und führte sie zu Nachkrediten?
4. Offenbar ist schon wieder eine organisatorische Änderung geplant. Das Amt für Gewässerschutz und Abfallwirtschaft wird mit dem Wasserwirtschaftsamt zusammengelegt.
Ist der entsprechende Entscheid bereits gefällt? Wer hat entschieden? Wie viele Mitarbeiter wird das neue Amt haben? Welche Voraussetzungen muss der neue Amtsvorsteher erfüllen? Ist er bereits gewählt?
Antwort des Regierungsrates
Zu Frage 1:
In der BVE werden keine Mitarbeitenden zum Rücktritt „gedrängt“. Im Übrigen macht der Regierungsrat darauf aufmerksam, dass aufgrund der Altersstruktur in der BVE sowohl in
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der vergangenen Zeit mehrere Altersrücktritte erfolgten als auch in den kommenden Jahren mehrere Kader in den Ruhestand treten werden.
Zu Frage 2:
Ja, dies trifft zu. Ein Zusammenhang mit stark gestiegenen Anforderungen bei sehr knappen Ressourcen lässt sich dabei leider nicht ausschliessen. Die Betroffenen haben aber ein Anrecht auf Persönlichkeitsschutz. Es können deshalb keine weiteren Ausführungen gemacht werden.
Zu Frage 3:
Die Reorganisation der Bereiche Wasserwirtschaft, Energiewirtschaft und Koordinationsstelle für Umweltschutz trat formell auf den 1. Januar 2006 in Kraft. Die Öffentlichkeit wurde am 9. Januar 2006 mittels einer Medienmitteilung darüber orientiert.
Das Thema war auch Gegenstand der Fragestunde des Grossen Rates in der Januarsession 2006. Der Regierungsrat als gemäss Art. 25 des Gesetzes über die Organisation des Regierungsrates und der Verwaltung zuständige Behörde hatte über die Reorganisation bereits am 26. Oktober 2005 entschieden. Der Grosse Rat hat am 26. März 2007 einen Nachkredit für die Produktgruppe 9200 über Fr. 3'644'806.40 gesprochen.
Dieser ist Ausdruck der Umlagerung der Aufgaben und wurde vollumfänglich kompensiert, der Saldo der entsprechenden Produktgruppe im Wasserwirtschaftsamt belief sich auf 0.
Zu Frage 4:
Der Regierungsrat erachtet es als seine Pflicht und Daueraufgabe, die Organisation der Verwaltung zu überprüfen und sie auch anzupassen, wenn es sinnvoll und effizient ist und im Interesse einer wirkungsvollen und schlanken Aufgabenerfüllung liegt.
Der heutige Amtsvorsteher des Amtes für Gewässerschutz und Abfallwirtschaft (GSA) und der bisherige Vorsteher des Wasserwirtschaftsamtes (WWA) gehen kurz nacheinander in Pension. Die beiden Ämter werden reorganisiert. Der neue Amtsvorsteher des Wasserwirtschaftsamtes, über dessen Wahl der Regierungsrat die Medien am 22. März 2007 mit einer Medienmitteilung informierte, trat seine Stelle am 1. Oktober 2007 an, und es ist vorgesehen, dass er die Zusammenlegung der beiden Ämter leitet und nach dem Altersrücktritt des Vorstehers GSA die Leitung des neuen Amtes übernimmt. Bereits seit längerer Zeit haben die beiden Ämter Voranalysen im Hinblick auf die Zusammenlegung durchgeführt, die Detailarbeiten werden aber sinnvollerweise erst jetzt unter der neuen Amtsleitung an die Hand genommen. Deshalb können über die künftigen Strukturen des Amtes noch keine Aussagen gemacht werden. Sicher wird aber die Stelle eines Amtsvorstehenden eingespart. Die Verordnungsänderung, welche im Zusammenhang mit der Neuorganisation erforderlich ist, wird der Regierungsrat im Jahr 2008 beschliessen.
Dass der neue Amtsvorsteher die erforderlichen Qualifikationen mitbringt, war selbstverständlich Musskriterium im sorgfältigen Selektionsverfahren.
An den Grossen Rat