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Parlamentarischer Vorstoss. Antwort des Regierungsrates M

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Kanton Bern Canton de Berne

M

Letzte Bearbeitung: 16.10.2015 / Version: 4 / Dok.-Nr.: 116421 / Geschäftsnummer: 2015.RRGR.565 Seite 1 von 2 Nicht klassifiziert

04|00|K|11

Parlamentarischer Vorstoss. Antwort des Regierungsrates

Vorstoss-Nr.: 151-2015

Vorstossart: Motion

Richtlinienmotion:

Geschäftsnummer: 2015.RRGR.565 Eingereicht am: 01.06.2015 Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein

Eingereicht von: Knutti (Weissenburg, SVP) (Sprecher/in) Machado Rebmann (Bern, GPB-DA) Weitere Unterschriften: 0

Dringlichkeit verlangt: Ja

Dringlichkeit gewährt: Nein 04.06.2015

RRB-Nr.: 1224/2015 vom 21. Oktober 2015 Direktion: Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Antrag Regierungsrat: Ablehnung

Längerfristig nur noch Schweizer Holz in kantonalen Bauten verwenden

Der Regierungsrat wird beauftragt,

1. sicherzustellen, dass bei eigenen sowie subventionierten kantonalen Bauten in erster Linie Schweizer Holz verwendet wird

2. längerfristig bei eigenen sowie subventionierten kantonalen Bauten nur noch Schweizer Holz zu verwenden

Begründung:

Der Kanton Bern ist Inhaber von rund 2500 Gebäuden. Er hat sich im Jahr 2010 das Ziel gesetzt, jährlich 1500 Kubikmeter Schweizer Holz für Neu- und Umbauten zu verwenden. Diese Zielset- zung ist dringend weiterzuverfolgen und längerfristig auszuweiten, denn die kantonalbernischen Holzverarbeiter stehen seit längerem unter dem Druck von ausländischen Billigholzimporten. Ziel soll sein, bei Bauten unter der Bauherrschaft des Kantons und solchen, die der Kanton subventi- oniert, längerfristig Schweizer Holz zu verwenden.

So passiert es z. B. tagtäglich, dass österreichische Holzlieferanten billige Importware, unschein- bar mit Schweizer Lastwagen, in den Kanton Bern transportieren und die hiesigen Holzverarbei-

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Kanton Bern

Letzte Bearbeitung: 16.10.2015 / Version: 4 / Dok.-Nr.: 116421 / Geschäftsnummer: 2015.RRGR.565 Seite 2 von 2 Nicht klassifiziert

ter konkurrenzieren. Des Weiteren müssen Sägereiunternehmungen Preisreduktionen von bis zu 30 Prozent hinnehmen, um mit ausländischen Unternehmungen bestehen zu können. Einigen Holzverarbeitern droht daher nicht zuletzt wegen des hohen Schweizerfrankens der Bankrott.

Der Urheber der vorliegenden Motion ist der Meinung, dass es sinnvoller wäre, kantonalberni- sche Holzverarbeiter durch die Verwendung von Schweizer Holz in kantonalen Bauten zu unter- stützen. Der Kanton Bern soll hier eine Vorreiterrolle übernehmen. Ziel soll sein, den im Inland produzierten Rohstoff Holz innerhalb unseres Landes zu verwenden. Auf diese Weise können auch Transportwege verkürzt und somit die Umwelt- und Kostenbelastung minimiert werden.

Begründung der Dringlichkeit: Aufgrund der stagnierenden Höhe des Schweizerfrankens wird Dringlichkeit verlangt.

Antwort des Regierungsrates

Bei der vorliegenden Motion handelt es sich um eine Motion im abschliessenden Zuständigkeits- bereich des Regierungsrates (Richtlinienmotion). Der Regierungsrat hat bei Richtlinienmotionen einen relativ grossen Spielraum hinsichtlich des Grades der Zielerreichung, der einzusetzenden Mittel und der weiteren Modalitäten bei der Erfüllung des Auftrages, und die Entscheidverantwor- tung bleibt beim Regierungsrat.

Der Regierungsrat unterstützt und fordert seit Jahren die möglichst weit gehende Verwendung von Holz für kantonale Bau- und Energieprojekte. Die Zielvorgabe, 1'500 m3 Holz pro Jahr zu verbauen, gilt unverändert und das Amt für Grundstücke und Gebäude ist gehalten, gemäss dem so genannten "Holzstandard" bei kantonalen Bauten wenn immer möglich Holz bei Konstruktio- nen, Fassaden, Fenstern, Türen und im Innenausbau zu verwenden.

Beim Holzbezug müssen allerdings die Grundsätze für öffentliche Beschaffungen berücksichtigt werden. Das schweizerische Beschaffungsrecht ist im Lichte des internationalen Übereinkom- mens über das öffentliche Beschaffungswesen zu sehen, das für die Schweiz seit dem 1. Januar 1996 gilt. Dieses Abkommen verbietet, inländische Waren, Dienstleistungen oder Anbieter gene- rell zu bevorzugen und so ausländische Waren oder Dienstleistungen zu diskriminieren. Eine Ausschreibung, die ausschliesslich Schweizer Holz verlangt, wäre daher beschaffungsrechtlich unzulässig.

Der Regierungsrat geht mit dem Motionär einig, dass bei der Beschaffung von Holz auf gute öko- logische Bedingungen zu achten ist. Das Amt für Grundstücke und Gebäude beschafft daher ausschliesslich Holz aus nachhaltig bewirtschafteten Wäldern, mit den entsprechenden Zertifika- ten, und richtet sich nach der Empfehlung "Nachhaltig produziertes Holz beschaffen" von KBOB (Koordinationskonferenz der Bau- und Liegenschaftsorgane der öffentlichen Bauherren), eco-bau (Nachhaltigkeit im öffentlichen Bau), IPB (Interessengemeinschaft privater professioneller Bau- herren) und BKP (Beschaffungskommission des Bundes). Schweizer Holz mit dem Label HSH (Herkunftszeichen Schweizerholz) erfüllt regelmässig die Standards der Empfehlung "Nachhaltig produziertes Holz beschaffen". Für Schweizer Anbieter besteht daher grundsätzlich eine gute Ausgangslage, dass sie bei öffentlichen Beschaffungen berücksichtigt werden können. Das kan- tonale Amt für Wald hat zudem das Programm 'nachhaltige Waldwirtschaft – BE' gestartet, das initiativen Waldbesitzern hilft, professionelle Strukturen aufzubauen, um den Holzbedarf wieder vermehrt aus den Regionen decken zu können.

Verteiler

 Grosser Rat

Referenzen

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