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Rechtsstaatliche Prinzipien verstehen - Keine Strafe ohne Gesetz (WORD)

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Academic year: 2022

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Keine Strafe ohne Gesetz – rechtsstaatliche Prinzipien verstehen

Nach einer Idee von Dr. Christine Koch-Hallas, Mannheim

Recht · Beitrag 10 1 von 32

V Rechtsstaat

© Colourbox

Themen: Rechtsstaat und Gerechtigkeit, Abgrenzung zum Willkürstaat, Gesetzgebung und Rechtsprechung, Aufbau der Gerichtsbarkeit, Rechtsstaat und Sozial- staat, Bedrohungen für den Rechtsstaat

Ziele: Die Schülerinnen und Schüler erkennen und erklären die wichtigsten Merk- male eines Rechtsstaates in Abgrenzung zu einem Willkürstaat. Sie setzen sich mit Gesetzesauszügen sowie dem Gesetzgebungsverfahren auseinan- der und setzen ihre Kenntnisse handlungsorientiert in einem Rollenspiel um.

Sie beurteilen das Spannungsverhältnis zwischen dem Rechtsstaats- und dem Sozialstaatsprinzip und diskutieren Fälle, in denen der Rechtsstaat durch Be- drohungen herausgefordert wird.

Klassenstufe: Klasse 9/10 Zeitbedarf: 8 bis 9 Stunden

Die Judikative ist ein wichtiges Element eines Rechtsstaats.

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Lernziele

Die Schüler …

– setzen sich mit den Begriffen Rechtsstaat und Gerechtigkeit auseinander;

– grenzen anhand verschiedener Merkmale den Rechtsstaat vom Willkürstaat ab;

– kennen die wichtigsten rechtsstaatlichen Prinzipien und den Aufbau der Gerichtsbarkeit in der Bundesrepublik;

– beurteilen, inwiefern Rechtsstaat und Sozialstaatsprinzip in einem Spannungsfeld stehen können;

– kennen Interessen von Unternehmen und Käufern auf dem Markt;

– sind durch das Beispiel Folter dafür sensibilisiert, gesellschaftliche Diskussionen an rechtsstaat- lichen Prinzipien zu messen.

Mediothek

Literatur

Beestermöller, Gerhard/Brunkhorst, Hauke: Rückkehr der Folter: Der Rechtsstaat im Zwielicht?Frankfurt am Main: C. H. Beck 2006.

Darf der moderne Rechtsstaat in bestimmten Ausnahmefällen zum Mittel der Folter greifen? Ist Folter zum Beispiel zulässig, wenn damit ein Terroranschlag verhindert und Tausende von Men- schenleben gerettet werden können? Diesen schwierigen Fragen geht das vorliegende Buch in insgesamt vierzehn Artikeln nach.

Internet

www.bpb.de/politik/grundfragen/deutsche-demokratie/39300/rechtsstaat Auf der Seite der Bundeszentrale für politische Bildung lässt sich eine erste Definition des Be- griffs „Rechtsstaat“ finden. Darüber hinaus erfahren die Lernenden hier, an welchen Stellen der Begriff „Rechtsstaat“ im Grundgesetz vorkommt. Ein weiterer Link führt die Schüler zu den Grundlagen der Rechtsprechung.

www.amnesty.de/stop-folter-fuer-eine-welt-frei-von-folter

Auf der Internetseite der Non-Profit-Organisation Amnesty International erhalten Sie und Ihre Schüler Informationen rund um das Thema „Folter“, welche in zahlreichen Ländern trotz der internationalen Menschenrechtskonvention immer noch alltäglich ist.

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V Rechtsstaat

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Materialübersicht

Stunde 1 Der Rechtsstaat – eine Einführung M 1 (Ab) Rechtsstaat – was bedeutet das?

M 2 (Ab) Eine Frage der Gerechtigkeit

Stunde 2 Die Bundesrepublik als Rechtsstaat M 3 (Ab) Rechtsstaat und Willkürstaat – eine Abgrenzung M 4 (Tx) Der Rechtsstaatsbegriff im Gesetz

Stunden 3–5 Grundprinzipien des sozialen Rechtsstaates

M 5 (Ab/Tx) Keine Strafe ohne Gesetz – die Grundprinzipien des Rechtsstaates und der Rechtsprechung

M 6 (Ab/Tx) Straf-, Zivil- und Jugendgericht – der Aufbau der Gerichtsbarkeit in Deutschland M 7 (Gd/Ab) Rechtsstaat und Sozialstaat – ein Spannungsverhältnis?

Stunde 6 Das Gesetzgebungsverfahren

M 8 (Tx) Gesetze und Gesetzgebung – wie entsteht eigentlich ein Gesetz?

Stunden 7–8 Folter im Rechtsstaat?

M 9 (Ab/Tx) Streckbank, Waterboarding und Gewaltandrohung – was bedeutet Folter?

M 10 (Ab) Feedbackbogen Kurzreferat

M 11 (Ab/Tx) Folter im Rechtsstaat – ein legitimes Mittel gegen Terrorismus?

M 12 (Tx) Glossar

Zusatzmaterialien ZM 1 Lernerfolgskontrolle

Ab= Arbeitsblatt – Gd= Grafische Darstellung – Lk= Lernerfolgskontrolle – Tx= Text

Einzelarbeit Partnerarbeit Gruppenarbeit Internet

Recht · Beitrag 10

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M 2

Recht und Gerechtigkeit

„Das ist ungerecht!“, schreit der zehnjährige Leon, als seine Mutter ihm nicht er- laubt, ein Computerspiel zu kaufen, das erst ab 16 Jahren freigegeben ist. „Al- le meine Freunde dürfen das spielen und die sind genauso alt wie ich“, argu- mentiert er. Leon empfindet das als ungerecht.

Aufgaben

1. Was bedeutet Gerechtigkeit für dich? Halte deine Überlegungen stichpunktartig fest und schreibe eine kurze Definition des Begriffes „Gerechtigkeit“.

Gerechtigkeit bedeutet für mich: ______________________________________________________

__________________________________________________________________________________

__________________________________________________________________________________

2. Lies dir die Aussagen in der Tabelle durch und kreuze an, was du für „gerecht“ hältst. Begründe deine Entscheidung.

3. Vergleiche in der Klasse deine Vorstellungen von Gerechtigkeit. Haben alle das gleiche ange- kreuzt oder gab es Unterschiede? Diskutiert im Plenum, wie es zu Übereinstimmungen bezie- hungsweise Unterschieden kommen kann.

4. Oben siehst du eine Darstellung von Justitia, der Göttin der Gerechtigkeit, wie man sie oft vor Ge- richten sieht.

a) Beschreibe die Darstellung.

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© Thinkstock/iStock

gerecht ungerecht Bestimmte Filme und Spiele sind erst ab einem gewissen Alter

(z. B. ab 12 oder 16) erlaubt.

Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

Häftlinge können bei guter Führung vorzeitig aus dem Gefängnis entlassen werden.

Männer verdienen im Schnitt ein Fünftel mehr als Frauen.

Jugendliche sind erst ab 14 Jahren strafmündig.

Im Zweifel entscheidet das Gericht zugunsten des Angeklagten.

Bestimmte Personen (z. B. Ehepartner eines Angeklagten) haben vor Gericht ein „Zeugnisverweigerungsrecht“.

Folter ist in der Bundesrepublik Deutschland verboten.

Justitia – Symbol der Gerechtigkeit.

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Der Rechtsstaatsbegriff in den Gesetzen

Der Begriff „Rechtsstaat“ kommt im Grundgesetz nur einmal namentlich vor, und zwar in Artikel 28.

Im Folgenden findest du diesen Artikel und weitere Ausschnitte aus dem Grundgesetz, die sich auf das Rechtsstaatsprinzip beziehen.1

Artikel 1 (GG)

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

(2) Das deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrech- ten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtspre- chung als unmittelbar geltendes Recht.

Artikel 20 (GG)

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung aus- geübt.

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Artikel 28 Grundgesetz (GG)

(1) Die verfassungsmäßige Ordnung in den Ländern muss den Grundsätzen des republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates im Sinne dieses Grundgesetzes entsprechen. […]

Artikel 79 (GG)

(3) Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.

Aufgaben

1. Der Begriff „Rechtsstaat“ wird nur in Artikel 28 namentlich genannt. Erkläre, inwiefern auch die anderen Artikel Merkmale der Rechtsstaatlichkeit beinhalten.

2. Artikel 79 wird auch „Ewigkeitsklausel“ genannt. Erkläre, was damit gemeint ist.

3. Stell dir vor, die Bundesregierung würde ein neues Gesetz verabschieden, welches die Macht des Bundeskanzlers stärkt. Frau Merkel hätte von nun an das Recht, jederzeit Gesetze zu erlas- sen, ohne die Länder mit einzubeziehen. Zugleich wäre sie auch oberste Richterin am Bundesver- fassungsgericht.

a) Wäre ein solches Gesetz mit dem Rechtsstaatsprinzip vereinbar?

b) Hättest du als deutscher Staatsbürger das Recht, gegen ein solches Gesetz vorzugehen?

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Straf-, Zivil- und Jugendgericht –

der Aufbau der Gerichtsbarkeit in Deutschland

An der Geschwister-Scholl-Realschule ist die Staatsanwältin Ulrike Tätzer zu Gast, um den Schülern den Aufbau der Gerichtsbarkeit in Deutschland zu erklären. Die Lernenden haben sich im Vorfeld einige Fra- gen überlegt, die sie ihr nun stellen möchten.

Welches Gericht ist für welche Belange zuständig?

Tätzer:Die Strafgerichte sind für alle Arten von Strafprozessen zu- ständig, also für alle Taten, die im Strafgesetzbuch als verboten gel- ten und somit bestraft werden, wie beispielsweise Diebstahl, Kör- perverletzung oder Totschlag. Die Zivilgerichte beschäftigen sich mit Streitigkeiten im Zivilrecht, also zum Beispiel um Erbstreitig- keiten, Schadensersatzforderungen oder Urheberrechtsverletzun- gen. Die Familiengerichte sind für Familienstreitigkeiten wie zum Beispiel Sorgerechtsfragen zuständig, die Sozialgerichte behandeln Fragen zur Krankenkasse, zum Arbeitslosengeld oder zur Sozialhil- fe, und die Arbeitsgerichte kümmern sich um Streitfälle aus dem Ar- beitsleben. Daneben gibt es noch viele weitere Gerichte.

Welches ist das höchste Gericht in Deutschland und was sind seine Aufgaben?

Tätzer:Das höchste Gericht in Deutschland ist das Bundesverfassungsgericht mit Sitz in Karlsruhe. Seine wichtigste Aufgabe ist der Schutz des Grundgesetzes. Das bedeutet, dass das Bundesverfassungsgericht prüft, ob bestehende Gesetze mit dem Grundgesetz übereinstimmen und ob sich die Gesetzgebung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung an die Inhalte des Grundgesetzes halten. Außerdem schrei- tet es bei Streitigkeiten zwischen den Ländern oder zwischen Bund und Ländern ein und kann als einziges Organ eine Partei verbieten, wenn diese gegen die demokratische Grundordnung verstößt.

Gibt es auch spezielle Gerichte für Straftaten von Kindern und Jugendlichen?

Tätzer:Ja, dies nennt man Jugendgerichtsbarkeit. Kinder unter 14 Jahren sind strafunmündig, das bedeu- tet, dass sie nicht vor Gericht gestellt werden können, auch wenn sie eine Straftat begehen. Erst ab 14 Jah- ren sind Jugendgerichte zuständig, die nach einem speziellen Jugendstrafrecht urteilen. Zwar gelten für Ju- gendliche die gleichen Gesetze wie für Erwachsene, allerdings haben die Strafen im Jugendstrafrecht eher einen erzieherischen Charakter. Begeht ein Jugendlicher eine Straftat, kommen zunächst Erziehungsmaß- regeln wie z. B. Sozialstunden in einem Seniorenheim zum Einsatz. Reichen diese Regelungen nicht aus, wird die Straftat mit sogenannten Zuchtmitteln geahndet. Dazu zählen bestimmte Auflagen wie Wieder- gutmachung des durch die Tat verursachten Schadens oder ein Jugendarrest. Dies ist ein kurzzeitiger Frei- heitsentzug von sechs Tagen bis zu vier Wochen. Dadurch soll der Täter zum Nachdenken bewegt werden.

Wird ein Jugendlicher immer wieder straffällig oder begeht er Straftaten, bei denen schädliche Neigungen erkennbar sind oder bei denen die Schwere der Schuld festgestellt worden ist, wird eine Jugendstrafe mit Freiheitsentzug von bis zu zehn Jahren verhängt.

Text nach: www.bpb.de/nachschlagen/lexika/pocket-politik/16432/gerichtsbarkeit und www.bpb.de/politik/grundfragen/24- deutschland/40457/bundesverfassungsgericht.

Aufgaben

1. Lies dir das Gespräch der Schüler mit der Staatsanwältin durch und halte die wichtigsten As- pekte zu den verschiedenen Gerichtsbarkeiten und deren Aufgaben stichpunktartig fest.

2. Setze dich mit jemandem zusammen, der den Text M 5 gelesen hat, und erkläre, welche Ge- richtsbarkeiten es in Deutschland gibt, für welche Belange diese zuständig sind und welche

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© mauritius images/imageBROKER/ Movementway

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

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Referenzen

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