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Die Regelung entbehrt in Zeiten der Abzocker-Debatten jeglicher Legitimation, denn der Kanton braucht sie auch nicht mehr, um mit anderen Arbeitgebern zu konkurrieren

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M 059/2010 FIN

Motion

Ruchti, Seewil (SVP)

Weitere Unterschriften: 20 Eingereicht am: 22.03.2010

Verhältnismässigkeit bei Abgangsentschädigungen

Der Regierungsrat wird beauftragt, Art. 32 Abs. 2 des Personalgesetzes (PG) des Kantons Bern und dessen Umsetzung auf seine Verhältnismässigkeit im heutigen finanziellen und marktlichen Umfeld hin zu überprüfen und dem Grossen Rat eine den aktuellen Gegebenheiten angepasste und damit redimensionierte Obergrenze vorzuschlagen.

Begründung:

Das Personalgesetz geht heute bei Kündigungen von einer maximalen Lohnfortzahlung während 18 Monaten aus. Diese Regelung stammt aus Zeiten der Vollbeschäftigung und der Hochkonjunktur und wird heute nicht mehr verstanden. Die Regelung entbehrt in Zeiten der Abzocker-Debatten jeglicher Legitimation, denn der Kanton braucht sie auch nicht mehr, um mit anderen Arbeitgebern zu konkurrieren. Stellen beim Kanton sind attraktiv und bedürfen keiner goldenen Fallschirme zur Attraktivitätssteigerung. Dies schafft nur falsche Anreize.

Nach den bekannt gewordenen Fällen in der letzen Zeit, die zusammengezählt Kosten in Millionenhöhe verursacht haben, sollte die Regierung dafür sorgen, dass der Kanton als Arbeitgeber nicht überdimensionierte Lösungen für Kader vorsieht, während andere Angestellte beim gleichen Kanton bei einer unverschuldeten Kündigung nicht auf Rosen gebettet werden. Die Anpassung der Abgangsentschädigungen für Kaderbeamte drängt sich auf. Dies ist ein wichtiger Schritt im Rahmen der Überprüfung der Ausgaben angesichts des immensen Ausgabenwachstums des Kantons in den letzten Jahren. Es kann nicht sein, dass der Finanzdirektor beim Grossen Rat in jeder Finanzdebatte von keinen weiteren Sparmöglichkeiten spricht, wenn sich solche gerade in der Finanzdirektion selber zur Überprüfung anbieten würden.

Es wird Dringlichkeit verlangt. Gewährt: 03.06.2010

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