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Sozialdezernentin macht auf Aufruf der Stiftung Anerkennung aufmerksam

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13.04.2021

Sozialdezernentin macht auf Aufruf der Stiftung Anerkennung aufmerksam

Sozialdezernentin Beate Steeg möchte auf die Stiftung Anerkennung und Hilfe aufmerksam machen und deren Aufruf an Betroffene, die als Kinder und Jugendliche im Zeitraum von 1949 bis 1975 (Bundesrepublik) oder von 1949 bis 1990 (DDR) in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder der Psychiatrie Leid und Unrecht erfahren haben, sich bis zum 30. Juni 2021 bei einer Anlauf- und Beratungsstelle der Stiftung zu melden.

Die Stiftung Anerkennung und Hilfe unterstützt Betroffene, die als Kinder oder Jugendliche im oben genannten Zeitraum Leid erfahren haben und heute noch an den Folgen leiden. Sie wurde zum 1. Januar 2017 gemeinsam von Bund, Ländern und Kirchen gegründet und sieht folgende Anerkennungs- und Unterstützungsleistungen vor: Öffentliche Anerkennung des erfahrenen Leids und Unrechts, Anerkennung durch wissenschaftliche Aufarbeitung der Leids- und

Unrechtserfahrungen, individuelle Anerkennung durch ein persönliches Gespräch in den Anlauf- und Beratungsstellen und Unterstützung durch finanzielle Hilfe. Betroffene, bei denen aufgrund des erlittenen Leids und Unrechts noch heute eine Folgewirkung besteht, erhalten eine

einmalige pauschale Geldleistung in Höhe von 9.000 Euro zum selbstbestimmten Einsatz.

Sofern sie in Einrichtungen sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben, ohne dass Beiträge zur Rentenversicherung abgeführt wurden, erhalten sie zudem eine Rentenersatzleistung von bis zu 5.000 Euro.

"Es ist im Grunde beschämend, dass wir in Deutschland überhaupt diese Stiftung benötigen.

Jedes Leid, das Menschen in Einrichtungen der Behindertenhilfe oder der Psychiatrie in diesem Land erfahren haben, ist ein Leid zu viel. Umso wichtiger ist es, die Arbeit der Stiftung zu unterstützen und Unrecht aufzuarbeiten", sagt Steeg.  

Weitere Informationen zur Stiftung, den Leistungen und den Kontaktmöglichkeiten zu den Anlauf- und Beratungsstellen bietet der barrierefreie Internetauftritt: www.stiftung- anerkennung-und-hilfe.de. Das Infotelefon der Stiftung (0800 221 2218) beantwortet allgemeine Fragen zum Anmeldeverfahren. In Rheinland-Pfalz gibt es beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung in Mainz eine Anlauf- und Beratungsstelle der Stiftung, Telefon 06131 967-544, E-Mail an stiftungauh@lsjv.rlp.de.

 

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