• Keine Ergebnisse gefunden

VHS-Vortrag: Klimagerechte Stadtentwicklung

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "VHS-Vortrag: Klimagerechte Stadtentwicklung"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

12.10.2020

VHS-Vortrag: Klimagerechte Stadtentwicklung

Städte tragen mit ihren Gesamtemissionen erheblich zum Klimawandel bei und sind gleichzeitig von dessen Folgen in besonderem Maße betroffen. Was können Städte und Gemeinden für einen klimagerechten und energieeffizienten Stadtumbau tun, um diese Entwicklung aufzuhalten? Dr. Astrid Kleber hält am Freitag, 30. Oktober 2020, um 19 Uhr an der Volkshochschule (VHS) Ludwigshafen einen Vortrag zum Thema klimagerechte

Stadtentwicklung. Sie arbeitet am "Kompetenzzentrum für Klimawandelfolgen Rheinland-Pfalz".

Eine Anmeldung ist erforderlich an der VHS, Telefon 0621 504-2238, oder online auf der Seite www.vhs-lu.de.

 

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Beispielsweise könnten Erlö- se aus einem Bürgerticket (A53/B53), einer Regionalmaut (A41/B41) und aus flächenhaften Parkgebühren (A44/B44) die Investitions-

Das Segment „Bauerwartungsland“ ist auf dem Grundstücksmarkt im Märkischen Kreis in der Regel nur von geringer Bedeutung. 2020 wurden 9 Kauffälle im Bereich des individuellen

Eine Abnahmemessung wird in der Regel nach der Erstellung oder Änderung einer Anlage durchgeführt und durch eine entsprechende Auflage in der Baubewilligung angeordnet, wenn

Ein Beispiel dafür, dass auch mit recht all- gemeinen Feststellungen erfolgreich Handlungs- notwenigkeit reklamiert werden kann, ist die in allen drei Städten in der einen oder

Wenn die Bundesregierung neue Schulden in Höhe von 0,35 % des BIP aufnehmen will, wie es ihr die deutsche Schuldenbremse auch künftig erlaubt, dann bleiben nur noch 0,15 % des BIP

senator Bernd möller, Stadt Lübeck ulrich stöcker, Deutsche Umwelthilfe gerhard fuchs, Stiftung „Lebendige Stadt“. 10:30 uhr die Ergebnisse

Albrecht Schröter, Oberbürgermeister der Stadt Jena Uwe Friedel, Deutsche Umwelthilfe 10:30 uhr der Wettbewerb „Bundeshauptstadt

6 der Gemeindeordnung eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften beim Erlass der Haushaltssatzung für deren Gültigkeit von Anfang an unbeachtlich ist,