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„Mittlerer Schwarzwald zwischen Gengenbach und Wolfach“

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Dienstgebäude Bissierstraße 7 · 79114 Freiburg i. Br. · Telefon 0761 208-0 · Telefax 0761 208-394273 · abteilung5@rpf.bwl.de www.rp.baden-wuerttemberg.de · www.service-bw.de

VAG-Linien 1, 3 · Haltestelle Runzmattenweg · Parkmöglichkeiten vorhanden REGIERUNGSPRÄSIDIUM FREIBURG

ABTEILUNG UMWELT

Managementplan für das FFH-Gebiet Nr. 7614-341

„Mittlerer Schwarzwald zwischen Gengenbach und Wolfach“

Bekanntgabe der Endfassung

Für die Gebiete des europäischen Schutzgebietsnetzes „NATURA 2000“ werden im Auftrag der Regierungspräsidien nach und nach Managementpläne (MaP) erstellt. Mit Hilfe dieser Managementpläne soll der Schutz und die Erhaltung der in NATURA 2000-Gebieten vorkommenden Lebensraumtypen und Arten der FFH- und Vogelschutz-Richtlinie um- gesetzt werden.

Der Managementplan (MaP) „Mittlerer Schwarzwald zwischen Gengenbach und Wolfach““ kann bei folgen- den Behörden und Gemeinden zu den üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden:

• Landratsamt Ortenaukreis, Amt für Landwirtschaft, Prinz-Eugen-Straße 2, 77654 Offenburg

• Landratsamt Ortenaukreis, Untere Naturschutzbehörde, Badstraße 20, 77652 Offenburg

• Stadtverwaltung Gengenbach, Viktor-Kretz-Str. 2, 77717 Gengenbach

• Gemeindeverwaltung Nordrach, Im Dorf. 26, 77785 Nordrach

• Gemeindeverwaltung Oberharmersbach, Dorf 30, 77784 Oberharmersbach

• Gemeindeverwaltung Oberwolfach, Rathausstr. 1, 77709 Oberwolfach

• Regierungspräsidium Freiburg, Referat Naturschutz und Landschaftspflege, Bissierstr. 7, 79114 Freiburg

Die Unterlagen stehen außerdem zum Download bereit unter http://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/17900/ .

Weitere Informationen zu den Managementplänen finden Sie auch auf den Internetseiten des Regierungs- präsidiums Freiburg, Referat Naturschutz und Landschaftspflege:

http://www.rp-freiburg.de/servlet/PB/menu/1253397/index.html

Vorkommen der Lebensraumtypen und Lebensstätten von Arten der FFH- -Richtlinie sind im MaP flur- stücksgenau dargestellt. Der Erhaltungszustand dieser Lebensraumtypen und Lebensstätten von Arten ist im derzeitigen Zustand zu bewahren und darf nicht verschlechtert werden ( §37 Naturschutzgesetz), hierfür werden im MaP Erhaltungsziele formuliert und Empfehlungen für Erhaltungsmaßnahmen abgegeben. Die Maßnahmenempfehlungen sollen durch Verträge (Pflegeaufträge nach Landschaftspflegerichtlinie (LPR) etc.) mit den Bewirtschaftern oder über das MEKA-Programm umgesetzt werden.

Eine weitere Verbesserung des Zustands der Arten und Lebensraumtypen im Gebiet ist freiwillig, hierfür werden Entwicklungsziele und -maßnahmen formuliert. Die Flächen mit Darstellung von Entwicklungszielen eignen sich u.a. für Ausgleichs- und Ersatz- oder Ökokonto-Maßnahmen.

Ihre Ansprechpartner sind

• beim Landratsamt Ortenaukreis (Tel. 0781 805- 0) Landwirtschaft,

Vertragsnaturschutz Herr Harter - 7164

Naturschutz Herr Glatz - 9649

• beim Regierungspräsidium Freiburg, Referat Naturschutz u. Landschaftspflege (Tel. 0761/208-0) Monitoring Beweidung: Frau Leitz -4150

Herr Dr. Kramer -4141

Referenzen

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