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Hochrhein • Bürgermeisteramt der Gemeinde Wutöschingen, Kirchstr

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REGIERUNGSPRÄSIDIUM FREIBURG ABTEILUNG UMWELT

Pflege- und Entwicklungsplan für das FFH-Gebiet 8316-341 „Klettgaurücken“

Bekanntgabe der Endfassung

Für die Gebiete des europäischen Schutzgebietsnetzes „NATURA 2000“ werden im Auftrag der Regierungspräsidien nach und nach Pflege- und Entwicklungspläne (PEPL) erstellt. Mit Hilfe dieser Managementpläne soll der Schutz und die Erhaltung, der in NATURA 2000-Gebieten vorkommenden Lebensraumtypen und Arten der FFH-Richtlinie umgesetzt werden.

Der PEPL „Klettgaurücken“ ist fertig gestellt und kann bei folgenden Behörden und Gemeinden zu den üblichen Öff- nungszeiten eingesehen werden:

• Landratsamt Waldshut-Tiengen, Untere Naturschutzbehörde, Kaiserstr. 110, 79761 Waldshut

• Bürgermeisteramt der Gemeinde Klettgau, Degernauer Str. 59, 79771 Klettgau

• Bürgermeisteramt der Gemeinde Küssaberg, Gemeindezentrum, 79790 Küssaberg

• Bürgermeisteramt der Gemeinde Hohentengen, Kirchstr. 4, 79801 Hohentengen a. Hochrhein

• Bürgermeisteramt der Gemeinde Wutöschingen, Kirchstr. 5, 79793 Wutöschingen

• Bürgermeisteramt der Gemeinde Lauchringen, Hohrainstr. 59, 79787 Lauchringen

• Bürgermeisteramt der Gemeinde Dettighofen, Berwangerstr. 5, 79802 Dettighofen

• Regierungspräsidium Freiburg, Referat Naturschutz und Landschaftspflege, Bissierstr. 7, 79114 Freiburg Die Unterlagen stehen außerdem für die Dauer eines Jahres zum Download bereit unter http://www.lubw.baden- wuerttemberg.de/servlet/is/17900/ .

Weitere Informationen zu den Pflegeplänen finden Sie auch auf den Internetseiten des Regierungspräsidiums Freiburg, Referat Naturschutz und Landschaftspflege unter http://www.rp-freiburg.de/servlet/PB/menu/1190405/index.html . Der Erhaltungszustand der im NATURA 2000-Gebiet vorkommenden Lebensraumtypen und Lebensstätten von Arten der FFH-Richtlinie ist in einem guten Zustand zu bewahren und darf nicht verschlechtert werden (§37 Naturschutzge- setz). Die Vorkommen der Lebensraumtypen und Arten der FFH-Richtlinie sind im PEPL parzellenscharf dargestellt, die Ziele in Hinblick auf deren Erhaltung und ggf. freiwilligen Entwicklung genannt und Maßnahmenempfehlungen formuliert.

Die Maßnahmenempfehlungen sollen auf freiwilliger Basis durch Verträge (z. B. Pflegeaufträge nach Landschaftspflege- richtlinie) mit den Bewirtschaftern oder über das MEKA-Programm umgesetzt werden.

Ihre Ansprechpartner beim Landratsamt Waldshut-Tiengen sind:

Landratsamt Waldshut - Tiengen (Tel. 07751/86 - 0) Naturschutz /

Vertragsnaturschutz Herr Geretzky - 3228

Landwirtschaft Herr Uerpmann - 5327

Forst Herr Barth - 3320

Ihre Ansprechpartner beim Regierungspräsidium Freiburg (Tel. 0761/208-0) sind:

Referat Naturschutz u.

Landschaftspflege

Frau Biss Frau Tribukait

Fachfragen

Umsetzung PEPL,

-4139 -4136 Referat Forstpolitik u.

forstliche Förderung Süd

Herr Schabel Fachfragen Naturschutz im Wald -1402

Dienstgebäude Bissierstraße 7 · 79114 Freiburg i. Br. · Telefon 0761 208-0 · Telefax 0761 208-394273 · abteilung5@rpf.bwl.de www.rp.baden-wuerttemberg.de · www.service-bw.de

VAG-Linien 1, 3 · Haltestelle Runzmattenweg · Parkmöglichkeiten vorhanden

Referenzen

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