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VwV Formblätter bbSch

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Verwaltungsvorschrift

des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus

über die Formblätter für Prüfungen an berufsbildenden Schulen (VwV Formblätter bbSch)

Vom 10. Februar 2009

1. Verwendung von Formblättern

In den Prüfungen der berufsbildenden Schulen sind folgende Formblätter zu verwenden:

Notenliste (Anlage 1);

Protokoll über die schriftliche Prüfung (Anlage 2);

Protokoll über die mündliche Prüfung, die zusätzliche mündliche Prüfung, das Fachgespräch (Anlage 3);

Protokoll über die praktische Prüfung (Anlage 4);

Protokoll über den praktischen Prüfungsteil im Leistungskursfach erste Fremdsprache am Beruflichen Gymnasium (Anlage 5);

Protokoll über die Abitur-Schlusssitzung (Anlage 6).

2. Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zu Formblättern für Prüfungen an berufsbildenden Schulen vom 1. Juni 1993 (ABl. SMK S. 223), enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 11. Dezember 2007 (SächsABl. SDr. S. S 628), außer Kraft.

Dresden, den 10. Februar 2009

Sächsisches Staatsministerium für Kultus Hansjörg König

Staatssekretär

Anlagen

Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6

Zuletzt enthalten in

Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die geltenden Verwaltungsvorschriften des Staatsministeriums für Kultus

vom 3. Dezember 2021 (SächsABl. SDr. S. S 211)

VwV Formblätter bbSch

https://www.revosax.sachsen.de Fassung vom 03.04.2009 Seite 1 von 1

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