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Rueckwaertsfahren Verhalten Teil 2

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Academic year: 2022

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Gefahren- bereich

Ende der Rückwärtsfahrt

Einweiser

ständige Sichtverbindung max. zumutbare

Sicherheitsgerechtes Verhalten beim Rückwärtsfahren und Einweisen

ca. 3 m min. ca. 3 m

nicht einweisende Kollegen max. zumutbare

Weglänge ca. 150 m

a b

a = min. 0,5 m b = min. 0,5 m

sicher begehbare Fläche;

bei Strecken über 20 m Länge muss b breiter als 0,5 m sein

• auf beiden Seiten des Abfallsammelfahrzeuges ist ein Sicherheitsabstand zu ortsfesten Einrichtungen oder abgestellten Fahrzeugen von mindestens 0,5 m über die gesamte Rückfahrstrecke erforderlich

• die zurück zu legende Strecke darf nicht länger als 150 m sein

• die Sicht durch die Rückspiegel darf nach hinten nicht behindert sein (z.B. durch Bäume oder Sträucher)

• kein Aufenthalt von Personen im Gefahrenbereich des Abfallsammelfahrzeuges

Rückwärtsfahren oder zurücksetzen nur mit Einweiser!

Sofort anhalten, wenn kein Sichtkontakt zum Einweiser besteht!

Referenzen

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