Gefahren- bereich
Ende der Rückwärtsfahrt
Einweiser
ständige Sichtverbindung max. zumutbare
Sicherheitsgerechtes Verhalten beim Rückwärtsfahren und Einweisen
ca. 3 m min. ca. 3 m
nicht einweisende Kollegen max. zumutbare
Weglänge ca. 150 m
a b
a = min. 0,5 m b = min. 0,5 m
sicher begehbare Fläche;
bei Strecken über 20 m Länge muss b breiter als 0,5 m sein
• auf beiden Seiten des Abfallsammelfahrzeuges ist ein Sicherheitsabstand zu ortsfesten Einrichtungen oder abgestellten Fahrzeugen von mindestens 0,5 m über die gesamte Rückfahrstrecke erforderlich
• die zurück zu legende Strecke darf nicht länger als 150 m sein
• die Sicht durch die Rückspiegel darf nach hinten nicht behindert sein (z.B. durch Bäume oder Sträucher)
• kein Aufenthalt von Personen im Gefahrenbereich des Abfallsammelfahrzeuges