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Gesuch für ein Patent bzw. eine Bewilligung

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Academic year: 2022

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Abteilung Einwohner/Sicherheit Öffnungszeiten

Stadthaus, Hauptstrasse 12 Montag-Mittwoch 08.30-12.00 14.00-17.00 Uhr

9320 Arbon Donnerstag 08.30-12.00 14.00-18.00 Uhr

Telefon 071 447 61 21 Freitag 08.30-12.00 14.00-16.00 Uhr

Telefax 071 447 61 27 Samstag/Sonntag geschlossen

einwohnerdienste@arbon.ch

Gesuch für ein Patent bzw. eine Bewilligung

Gesuchsteller/in

Name: ………..………. Vorname: …………………

Geburtsdatum: ………..………. Heimatort: …………….

Zivilstand: ………..………. Beruf: …………….

Wohnadresse: ………...

………...…….

Telefon (Privat): ………..…… Telefon (Geschäft): ………...

E-Mail: ………...

Bisherige Tätigkeiten im Gastgewerbe (Art der Tätigkeit, Zeitraum, Restaurant, Ort): ………

……….

……….

……….

Besitzen Sie bereits eine Bewilligung/ein Patent für einen anderen Betrieb?

(Wird dies aufgelöst? Per wann?): ………..

……….

Patent / Bewilligung

(Zutreffendes bitte ankreuzen)

Beherbergungsbetrieb mit

Kioskwirtschaft/Imbisstand mit Alkohol Alkoholausschank

Kioskwirtschaft/Imbisstand ohne Alkohol

Beherbergungsbetrieb ohne

Gelegenheitswirtschaft mit Alkohol Alkoholausschank

Gelegenheitswirtschaft ohne Alkohol

Wirtschaft mit Alkoholausschank

Jugendlokal

Wirtschaft ohne Alkoholausschank

Der Betrieb wird ohne eigene Küche geführt.

(2)

Betrieb

Name der Gastwirtschaft: ………...

Strasse: ………...

PLZ: ……….……… Ort: ………

Eigentümer: ………...

Betriebsführer: ………...

Art des Betriebes: ………...

Anzahl und Art der Räumlichkeiten (Saal, Bar etc.): ……….………….

………...

Anzahl Sitz- und Stehplätze im Hauptraum: ……….…...

Anzahl Sitz- und Stehplätze in Nebenräumen: ……….………

Bewirtung im Freien: ………...

Anzahl Sitz- und Stehplätze im Freien: ………...

Bitte zutreffendes ankreuzen: Nichtraucherlokal Raucherlokal mit Fumoir

Anzahl und Lage der betriebseigenen Parkplätze: ………...

……….

Anzahl und Lage der dem Betrieb sonst zur Verfügung stehenden Parkplätze: ………...

……….

Lärmschutzeinrichtungen und –massnahmen: ………...

……….

……….

Umgebung (Wohnhäuser, Strassen etc.): ………..

……….

……….

Bestehende Betriebe: Sind bauliche Veränderungen geplant? ……….………..

Wenn ja, welche? ……….

……….

Anzahl Spielautomaten: ………. Typ: ……….

Geldspielautomaten: …...……… Typ: ……….

Vorgesehene Betriebsaufnahme: ………...

Öffnungszeiten: ………...

……….

Wirtesonntag: ………...

(3)

Beilagen

Handlungsfähigkeitszeugnis

Auszug aus dem Zentralstrafregister

Betreibungsregisterauszug

Nachweis über das Bestehen einer ausreichenden Haftpflichtversicherung für Personen- schaden

Kopie des kantonalen Fähigkeitsausweises oder eines gleichwertigen Ausweises eines anderen Kantons oder einer anderen Fachschule (nur bei Patentgesuchen erforderlich)

Aktueller Situationsplan des Betriebes

Kauf-, Miet- oder Pachtvertrag

Arbeits- oder Gerantenvertrag

Weitere Beilagen: ………...

……….

……….

……….

Lebensmittelinspektorat Kanton Thurgau

Vor einer Patent-/Bewilligungserteilung muss das Lebensmittelinspektorat des Kanton Thurgau durch den Gesuchsteller kontaktiert werden. Das Lebensmittelinspektorat kann betriebliche Anforderungen verfügen, die vor der Patent-/ Bewilligungserteilung zu erfüllen sind.

Der Inspektionsrapport ist an die Stadt Arbon weiterzuleiten.

Abteilung Bau Arbon

Vor der definitiven Patent-/Bewilligungserteilung hat die Abteilung Bau der Stadt Arbon die Erfüllung der baulichen Anforderungen zu prüfen. Der Gesuchsteller ist verpflichtet mit der Bauabteilung Kontakt aufzunehmen.

Bemerkungen Abteilung Bau: ………..

……….

……….

Datum/Unterschrift Abteilung Bau: ……….………..……….

(4)

Verfahren

A. Die zuständige Gemeindebehörde erteilt Patente für die Führung von:

1. Beherbergungsbetrieben;

2. Wirtschaften.

Die Patente werden mit oder ohne Berechtigung zum Alkoholausschank erteilt. Patent- pflichtige Betriebe können ohne eigene Küche geführt werden.

Die zuständige Gemeindebehörde erteilt Bewilligungen für:

1. Kioskwirtschaften oder Imbissstände;

2. Gelegenheitswirtschaften;

3. Jugendlokale.

Die Bewilligung gemäss Ziffern 1 und 2 werden mit oder ohne Berechtigung zum Alko- holausschank erteilt.

B. Gesuche um Patente und Bewilligungen sind mindestens zwei Monate vor der ge- planten Eröffnung bei der zuständigen Stelle einzureichen.

C. Bevor Gesuche bewilligt werden können, muss die Bestätigung der Abteilung Bau, Arbon und des Lebensmittelinspektorats des Kantons Thurgau eingeholt werden.

D. Patente und Bewilligungen lauten auf die betriebsführende Person, begründen eine per- sönliche Befugnis und sind nicht übertragbar. Sie werden nur an natürliche Personen für bestimmte Räume oder Plätze erteilt.

Die Person, die das Patent oder die Bewilligung besitzt, hat den Betrieb unter eigener Verantwortung zu führen. Sie hat sich mindestens während den Hauptbetriebszeiten im Betrieb aufzuhalten.

Die Einreichung des Gesuches berechtigt nicht zur Ausübung der gastgewerb- lichen Tätigkeit. Letztere ist bewilligungspflichtig und darf erst bei Vorliegen des schriftlichen Patentes bzw. der schriftlichen Bewilligung aufgenommen werden.

Ort, Datum: Unterschrift Gesuchsteller:

... ...

Ja Ist der Verkauf von gebrannten Wassern vorgesehen:

Nein

(5)

Kontaktdaten

Patentbehörde der Stadt Arbon:

Stadtverwaltung Arbon

Abteilung Einwohner/Sicherheit Frau Nadine Tormen

Hauptstrasse 12 9320 Arbon

Telefon: 071 447 61 20 Email: nadine.tormen@arbon.ch

Abteilung Bau Arbon der Stadt Arbon:

Stadtverwaltung Arbon Abteilung Bau

Hauptstrasse 12 9320 Arbon

Telefon: 071 447 61 71 Email: bauverwaltung@arbon.ch

Lebensmittelinspektorat des Kantons Thurgau:

Kantonales Laboratorium Lebensmittelinspektorat Herr Martin Siegenthaler Spannerstrasse 20 8510 Frauenfeld

Telefon: 058 345 52 82 od. 079 635 13 15 Email: martin.siegenthaler@tg.ch

Referenzen

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