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K o m m u n a l e r

A r b e i t s s c h u t z

1 · 2007 · 18. Jahrgang

K o m m u n a l e r

A r b e i t s s c h u t z

Magazin des Rheinischen Gemeindeunfallversicherungsverbandes

Präventionskampagne Haut

Hau(p)tsache gesund!

Hautschutz

Tipps für eine gesunde Haut

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Impressum

Herausgeber: Rheinischer Gemeindeunfallversicherungsverband, Heyestraße 99, 40625 Düsseldorf Verantwortlich für den Inhalt: Gabriele Pappai

Redaktion: Thomas Picht

Gestaltung und Produktionsabwicklung: Bodendörfer | Kellow, Grafik-Design & Verlag

Bildnachweis: S. 2 Rheinischer GUVV, ARIS; S. 3 ARIS; S. 2, 10, 14 Stoko Skin Care; S. 17 Adam Borkowski;

S. 18 Photocase; S. 22 Rheinischer GUVV; S. 19/20 DVR; S. 24 digitalvision; S. 27 Neugebauer; S. 28 Photocase

Inhalt

Kurz & knapp

3

Schwerpunkt Haut

Präventionskampagne Haut

Hau(p)tsache gesund

4 / 5 Statistik

Haut- Eine Analyse arbeits -

bedingter Gesundheitsgefahren

6 / 9 Hautschutz

Tipps für eine gesunde Haut

10 / 12 Seminare

Individualprävention bei

Hautkrankheiten

13

Rehabilitation

Rechtzeitige Heilbehandlung

verhindert Berufskrankheit

14 Serie von A-Z ...

Verletztengeld

15 / 16 Prävention

Mehr Arbeits- und Gesundheits- schutz für Kommunal -

verwaltungen

17 /18

Fachtagung

Straßenbetriebsdienst

– aber sicher!

19 / 20 Unfallgeschehen

Mit Baggerlader Böschung

hinuntergestürzt

21 / 22 Serie BGM

Die Gesundheitsanalyse als

Basis des BGM-Prozesses

23 / 26 Messe

didacta

27

Europa

Dienstleistungsrichtlinie

in Kraft

28 / 29

Medien

Neue Druckschriften

30 / 31

2 Inhalt · Kommunaler Arbeitsschutz · 1/2007

Editorial

Liebe Leserinnen, lieber Leser,

der Startschuss zur Präventionskampagne Haut ist jetzt gefal- len, deshalb haben wir die Haut und ihren Schutz zum Schwer- punkt dieser Ausgabe des „Kommunalen Arbeitsschutzes“ ge- macht. „Gesunde Haut – weniger Hauterkrankungen!“ lautet das Motto der Kampagne. Der Ansatz der von gesetzlicher Kranken- und Unfallversicherung getragenen Kampagne ist ganzheitlich: In jedem Lebensalter sowie in Freizeit, Urlaub und Beruf soll das Bewusstsein für eine gesunde Haut gestärkt werden. Zu diesem gemeinsamen Präventionsziel gehört auch das Ve r meiden von Erkrankungen der Haut und der Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit.

Die hohen Zahlen – immerhin liegt jedem fünften meldepflich- tigen Arbeitsunfall eine Verletzung der Haut zugrunde – können gesenkt werden, wenn Bewusstsein für eine gesunde Haut ge schaffen wird.

Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung verfolgen mit der Präventionskampagne u. a. die Optimierung der Gefähr dungs- beurteilung und deren Umsetzung in Bezug auf die Haut, die Verbesserung des Einsatzes geeigneter Schutzhandschuhe und Hautschutzmittel und die Steigerung der Teilnahme an gesund- heitspädagogischen Maßnahmen.

Darüber hinaus stellen wir unser neues Konzept der Betreuung von Kommunalverwaltungen im Hinblick auf den Arbeits- und Gesundheitsschutz vor und setzen unsere neue Serie zum

„Betrieblichen Gesundheitsmanagement“ fort.

Wir wünschen Ihnen eine informative Lektüre.

Ihre

Gabriele Pappai

Direktorin des Rheinischen Gemeindeunfallversicherungs- verbandes in Düsseldorf

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Zahl der Unfallkassen und Berufsgenossenschaften soll weiter sinken

Die Zahl der Berufsgenossenschaften soll sich von derzeit noch 26 auf 9 im Jahr 2012 verringern. HVBG-Hauptgeschäftsführer Breuer: „Diese Struktur spiegelt eine reale und moderne Bran- chen gliederung wider. Weitere Konzentrationen wären dagegen der Anfang vom Ende der branchenspezifischen Prävention. Sie lösen zudem nicht die Probleme, die der Strukturwandel mit sich bringt.“

Auch die Zahl der Unfallkassen und Gemeindeunfallversiche- rungs verbände soll weiter abnehmen. „Der Fusionsprozess bei unseren Mitgliedern hat schon frühzeitig eingesetzt; von ehe- dem 54 Unfallversicherungsträgern ist die Zahl auf derzeit 32 gesunken und wird noch weiter sinken“, sagte BUK-Geschäfts- führer Prof. Weber-Falkensammer. „Die Ortsnähe – ein großes Plus der gegenwärtigen Struktur – soll aber gewährleistet bleiben.“

Gemeinsame deutsche Arbeitsschutzstrategie

Bund, Länder und Unfallversicherungsträger wollen eine Stra - te gie zur Umsetzung gemeinsamer Ziele im deutschen Arbeits- schutz entwickeln. So ein Beschluss der letzten Arbeits- und Sozialministerkonferenz. Bisher fehlt dem deutschen Arbeits- schutz eine solche Strategie. Sie beinhaltet ein abgestimmtes einheitliches Handeln des Bundes, der Unfallversicherungs- träger und der Länder in vereinbarten Handlungsfeldern, nach ge meinsamen Grundsätzen und in gemeinsamen Programmen.

Dadurch sollen vorhandene Ressourcen effektiver genutzt wer- den. Ein strategisches Herangehen an die Wahrnehmung von Arbeitsschutzaufgaben entspricht auch europäischen und internationalen Vorbildern.

Darüber hinaus fordert das Übereinkommen der Internationalen Arbeitsschutzorganisation (ILO) über einen „Förderungsrahmen für den Arbeitsschutz“, dass die ILO-Mitgliedsstaaten über eine nationale Arbeitsschutzstrategie verfügen müssen.

Kommunaler Arbeitsschutz · 1/2007 · Kurz & knapp 3

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung

Die gewerblichen Berufsgenossenschaften und die Unfall kassen haben beschlossen, zum 1. Juli 2007 einen gemeinsa men Spit- zen verband für die gesetzliche Unfallversicherung zu schaffen.

Der neue Verband soll aus der Fusion des Hauptver bandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG) und des Bundes- verbandes der Unfallkassen (BUK) hervorgehen und den Namen

„Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung“ tragen. Das teilten HVBG und BUK auf einer Pressekonferenz in Berlin mit. Der Zu - sammenschluss der Verbände ist Teil eines Kon zepts, mit dem die Selbstverwaltung aus Arbeitgebern und Ver sicher ten die Strukturen der Unfallversicherung an veränder te Rah men bedin- gungen anpassen wollen. Dazu zählen auch weitere Fusionen unter Berufsgenossenschaften und Unfall kassen sowie neue Mechanismen, um in der gewerblichen Un fal l ver sicherung die Lasten zwischen den Branchen zu ver teilen.

„Wir schaffen damit die Basis für eine moderne Unfallver siche- rung in Deutschland“, erklärten HVBG-Hauptge schäfts führer Joachim Breuer und BUK-Geschäftsführer Prof. Hartmut Weber- Fal ken sammer. „Das Konzept berücksichtigt die zentrale Rolle der Prävention für die Unfallversicherung und unterscheidet sich damit eindeutig vom Eckpunktepapier, das Bund und Länder im Juni 2006 vorgelegt haben.“

Die Mitglieder des neuen Verbandes sichern rund 70 Millionen Menschen in Deutschland – Arbeitnehmer, Schüler und Studie- rende sowie ehrenamtlich Tätige – gegen die Folgen von Berufs- krankheiten, Arbeits- und Wegeunfällen ab. Gleichzeitig werden rund 3,7 Millionen Unternehmen und Einrichtungen von der Haf- tung für eben diese Folgen freigestellt.

Kurz und knapp

Berufsgenossenschaften und Unfallkassen wollen gemeinsamen Spitzenverband schaffen

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Hau(p)tsache gesund

„Deine Haut. Die wichtigsten 2 m

2

Deines Lebens.“

– So lautet das Motto der gemein samen Präven- tionskampagne Haut der gesetz lichen Kranken- und Unfallversicherung, die sich in den kommen- den zwei Jahren ganz dem Thema Haut widmen wird. Denn gesunde Haut trägt wesentlich zur Lebensqualität bei. Kranke Haut dagegen kann gravierende private und wirt schaft liche Folgen haben.

2 m

2

zum Wohlfühlen

Sie ist unser eigentliches Zuhause. Unsere Haut: etwa 2m2 Fläche, die wir immer mit uns führen. Nirgendwo sind wir uns selbst so nahe, fühlen wir uns so wohl, wie in unserer eigenen Haut.

„Deine Haut. Die wichtigsten 2m2 Deines Lebens.“ – Das Motto der gemeinsamen Präventionskampagne der gesetzlichen Kran- ken- und Unfallversicherung bringt die Bedeutung von Haut auf den Punkt. Als größtes Organ des Menschen bietet sie mit einer durchschnittlichen Fläche von 2 m2 essenziellen Schutz und Versorgung. Erkrankt sie hingegen, verliert sie diese wichtigen Funktionen – und bringt sowohl private und berufliche Ein- bußen als auch schwerwiegende wirtschaftliche und soziale Folgen mit sich.

Mit 9551 Fällen entfielen bei den Unfallversicherungsträgern beispielsweise im Jahr 2005 mehr als ein Drittel der bestä tig - ten Berufskrankheiten auf Hauterkrankungen. Die geschätz ten gesamtwirtschaftlichen Kosten betrugen hierbei etwa 1,25 Mil liarden Euro. Die Krankenkassen zählen darüber hinaus je 100 Pflichtmitglieder durchschnittlich 21 Arbeitsunfähigkeits- tage, die auf Hauterkrankungen zurückzuführen sind. Im Jahr 2002 beliefen sich die direkten Kosten hierfür auf 4 Milliar den Euro.

„Gesunde Haut – weniger Hauterkrankungen“ lautet daher das Ziel der nun gestarteten Präventionskampagne Haut. In den fol- genden zwei Jahren sollen Hauterkrankungen aller Art reduziert und die allgemeine Öffentlichkeit dafür sensibilisiert werden, Haut als besonders wertvolle 2 m2 des menschlichen Körpers zu betrachten. Denn: „Sie atmet. Sie fühlt. Sie schützt.“ Und sie will behütet werden.

Die Träger: eine nie dagewesene Kooperation

Die Aussicht auf Erfolg der Präventionskampagne Haut ist groß.

„Insgesamt sind weit über 100 Trägerkampagnen vorgesehen – eine so breit angelegte Kampagne ist in Deutschland bisher bei spiellos“, sagt Gabriele Pappai, Geschäftsführerin des Rhei ni schen Gemeindeunfallversicherungsverbandes. Neben den Berufsgenossenschaften beteiligen sich an der Kampagne auch die Unfallkassen der öffentlichen Hand und ihr Spitzenver- band, die Landwirtschaftliche Sozialversicherung sowie eine Reihe von Allgemeinen Orts- und Betriebskrankenkassen und die je weiligen Spitzenverbände. „Zum ersten Mal überhaupt treten gesetzliche Kranken- und Unfallversicherung gemeinsam zu einer Präventionskampagne an“, so Pappai. „Auf diese Weise wird ein ganzheitlicher Ansatz garantiert, der über die unter- schiedlichen Lebens- und Arbeitswelten hinausreicht und damit auch jeden erreicht.“

4 Präventionskampagne Haut · Kommunaler Arbeitsschutz · 1/2007

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Neben den Bundesländern haben auch anerkannte Fachgesell- schaften ihre Unterstützung für die Präventionskampagne Haut zugesagt. Als Kooperationspartner konnten zum Beispiel die Arbeitsgemeinschaft für Berufs- und Umweltdermatologie (ABD), der Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte (VDBW), der Verband Deutscher Sicherheitsingenieure (VDSI), die Bundes- zentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und die Deutsche Krebshilfe gewonnen werden.

Die Dachkampagne: die wichtigsten 2 m

2

Als größtes Organ des menschlichen Körpers übernimmt die Haut wichtige und vielfältige Funktionen: Sie dient der Wärme- regulierung, scheidet Giftstoffe aus, ist sowohl Fett- als auch Flüssigkeitsspeicher und schützt vor Keimen und Sonnen- strahlen. Sie trägt zudem wesentlich zur Lebensqualität bei:

Wer eine gesunde Haut hat, der fühlt sich auch wohl darin.

Die auf zwei Jahre angelegte Dachkampagne will die Gesund- heit der Haut wieder stärker ins Bewusstsein rücken. Sie wird von allen beteiligten Institutionen gemeinsam getragen und will Aufmerksamkeit im öffentlichen Raum erzeugen. Geprägt wird die Präventionskampagne Haut durch das einheitliche Logo, das von roten Warnstreifen umrandete Motto „Deine Haut. Die wichtigsten 2 m2 Deines Lebens“ und die bundesweite Anzei- gen schaltung und Großflächenplakatierung mit den prägnanten Kampagnenbildern: Stellvertretend für die Geschlechter werden zwei Modelle gezeigt, auf deren Haut das Kampagnensignet projiziert ist. Die Darstellung verdeutlicht: Hier geht es allein um Haut, unabhängig von Alter, Aussehen und Hauttyp.

Die Trägerkampagnen: die eigentliche Präventionsarbeit

Während die Dachkampagne für die nötige mediale Aufmerk- samkeit sorgt, bilden die fachbezogenen Trägerkampagnen das Herzstück der gesamten Präventionskampagne Haut. Denn hier wird die eigentliche branchen- und zielgruppenspezifische Prä- ventionsarbeit geleistet. Mit gezielten Aktionen sollen hautge- fährdende Potenziale verringert und so berufsbedingte Hauter- krankungen reduziert werden. Jede Branche hat dabei ihre eige- nen Bildmotive. So sollen die Beschäftigten einzelner Berufe individuell angesprochen und persönliche Betroffenheit herge- stellt werden. Die Botschaft, auf die eigene Haut zu achten, soll mit dieser visuellen Offensive fest im Bewusstsein verankert werden.

Kommunaler Arbeitsschutz · 1/2007 · Präventionskampagne Haut 5

Medien

Zum Start der Kampagne sowie vor und nach den Marathon- veranstaltungen werden in deutschen Städten mit mehr als 500.000 Einwohnern insgesamt 5.000 Großflächen mit den Kampagnenbildern plakatiert. Auch die Medien werden über die Präventionskampagne Haut berichten. Die Zeitschrift

„Faktor Arbeitsschutz“ widmet dem Thema eine eigene Sonderausgabe. Weitere Medienkooperationen mit Fernseh- sendern und Zeitungen werden angestrebt.

Tipps und Informationen in begleitenden Broschüren sollen helfen, eine gesunde Haut zu bewahren. Für Betriebsärzte steht ein eigener Flyer zur Verfügung. Für die Auskunft im World Wide Web sorgt ein eigens zur Präventionskampagne Haut erstelltes Internetportal. Ein Fotowettbewerb für den Hautkalender 2008 wird für zusätzliche Aufmerksamkeit sorgen.

Marathon

Höchstleistung auf 42.195 Metern: Die Herausforderungen eines Marathons sind ohne eine gesunde Haut nicht zu be- wältigen. Die wichtigsten 2 m2 schützen vor Umwelteinflüssen durch Wind und Wetter und regulieren die Körperwärme. Als offizieller Gesundheitspartner unterstützt die Präventions- kampagne Haut die drei größten Marathons der Bundes - repu blik Deutschland in den kommenden beiden Jahren:

Hamburg im April 2007, Köln im Oktober 2007 und Berlin im September 2008, eventuell hinzu tritt der Ruhr-Marathon im Mai 2008. Alle Teilnehmer werden in Sachen Haut „auf dem Laufenden“ gehalten: mit Informationen zum Hautschutz und zur Hautpflege, mit Beratung und Aktionsideen zum Mitma- chen vor Ort.

Kampagne

Motto: „Deine Haut. Die wichtigsten 2 m2 Deines Lebens.“

Beginn: 01.01.2007 Laufzeit: 2 Jahre

Internet: www.2m2-haut.de Initiator: HVBG

Träger: alle gewerblichen Berufsgenossenschaften, der Bundes verband der Unfallkassen, die Landwirtschaft liche Sozialversicherung, der AOK-Bundesverband, der BKK- Bun des verband

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Neben dem Leid und den Schmerzen für den Verletz ten ergeben sich also auch volkswirtschaftliche Kosten durch die Ausfall- zeiten am Arbeitsplatz. Für das Unfallgeschehen ergibt sich somit folgendes Bild.

Damit liegt jedem 5. meldepflichtigen Arbeitsunfall eine Verlet- zung der Haut zugrunde. Von den ausgewiesenen 26.100 Ver - let zungen gehören erfreulicherweise nur 10 % zu Fällen mit gravie renden tieferliegenden Verletzungen. Von den Haut ver- letzun gen betroffen sind in erster Linie die Extremitäten, allen voran die Hände. Aber auch Kopfverletzungen stellen eine nicht zu vernachlässigende Größe dar.

Haut – Eine Analyse

arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren

Die Haut dient uns als physikalischer, chemi- scher und immunologischer Schutz, der Wärme- regulation und zur Aufnahme von Sinnesreizen.

Die kurze Aufzählung zeigt, wie vielfältig die Funktionen der Haut für den Menschen sind. Sie ist im wahrsten Sinne des Wortes ein richtiges Multitalent. Aber nicht immer kann sie allen Ein- wirkungen von außen oder innen widerstehen.

So kommt es zu Verletzungen durch Unfälle in Form eines Akut- ereignisses oder aber zu einer Erkrankung durch die Haut schä- digende Stoffe. Informationen zu arbeitsbedingten Gesundheits- gefahren der Haut erhalten die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand im Rahmen der bei ihnen eingehenden Unfall- anzeigen sowie durch Meldungen auf Verdacht einer Berufs- krankheit und den damit eingeleiteten Feststellungs verfahren.

Unfallbedingte Verletzungen der Haut können sich im Grad der Schwere deutlich voneinander unterscheiden. Am leichtesten sind wohl oberflächliche Verletzungen der Haut wie Abschür- fun gen zu beurteilen. Auch Schnitt- und Stichverletzungen oder Riss-/Quetschwunden gehören noch hierher, sofern die Verlet- zungen sich ausschließlich auf die Haut und das Unterhaut ge- webe beschränken. In der Regel lassen sich diese Verletzun gen komplikationslos ausheilen. Ein massiverer Eingriff in die kör- perliche Unversehrtheit bedeutet das Eindringen von Fremd kör- pern in tiefer gelegene Partien sowie die Eröffnung von Ge len- ken oder Körperhöhlen, bei denen es neben der Haut verlet zung zu schwersten Weichteil- oder Organzerfetzungen kommen kann. Zudem ist hier ein deutlicher Anstieg des Infek tions risi kos und der damit verbundenen Komplikationen anzunehmen.

In der Arbeitsunfallstatistik werden nun diejenigen Unfälle dokumentiert, die eine mindestens 3-tägige Arbeitsunfähigkeit zur Folge haben und damit bereits eine bestimmte graduelle Schwere implizieren. Über leichtere Verletzungen (Bagatell- Unfälle) liegen keine statistischen Informationen vor, obwohl anzunehmen ist, dass sich gerade leichtere Hautverletzungen im Arbeitsumfeld ereignen. Bei der Diagnose wird jeweils die schwerste Verletzung in die Unfallstatistik übernommen. Je nach Umfang der Verletzungen werden auch mehr als die genannten drei Tage für die Genesung des Verunfallten notwendig sein.

6 Statistik · Kommunaler Arbeitsschutz · 1/2007

Art der Verletzung Anzahl in %

Insgesamt 130.098 100,0

davon Haut 26.100 20,1

Oberflächliche, offene Verletzungen Haut

23.466 89,9

Eindringen von Fremdkörpern 1.963 7,5

Eröffnung von Gelenken und Körperhöhlen

671 2,6

Arbeitsunfälle 2005 nach Art der Verletzung

Hautverletzungen nach Körperregion (Allgemeine UV) Verletztes Körperteil Anzahl in %

Hand 18.286 70,1

Kopf 2.634 10,1

Kniegelenk, Unterschenkel 1.735 6,6

Unterarm, Handgelenk 1.076 4,1

Knöchel, Fuß 836 3,2

Hüfte, Oberschenkel 532 2,0

Schulter, Oberarm, Ellenbogen 393 1,5

Sonstige Körperregion 608 2,3

Insgesamt 26.100 100,0

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In Gegensatz zur Allgemeinen UV erfasst die Schülerunfall ver- sicherung alle Unfälle, bei denen eine ärztliche Versorgung not- wendig wurde. Von insgesamt 1,3 Millionen Schülerunfällen sind von der Diagnose „Hautverletzungen“ so rund 156.800 betrof- fen. Damit wird hier bei jedem 8. Unfall die Haut als schwerste Verletzung angezeigt. In der Schülerunfallversiche rung steht der Kopf bei Hautverletzungen im Vordergrund, wobei diese zu etwa gleichen Teilen die Schädelkopfhaut und die Gesichts- weichteile betreffen.

Hautarztverfahren

Während sich Verletzungen stets einem konkreten Unfall er eig- nis zuweisen lassen, liegt einer berufsbedingten Erkrankung in der Regel ein komplexer Einwirkungszeitraum zugrunde. Damit sind auch die Möglichkeiten, berufsbedingten Gesund heits- gefahren entgegenzutreten, hier wesentlich ausgeprägter. Um in diesem Vorfeld zur Entstehung einer Berufskrankheit (BK) bereits tätig zu werden, haben die Unfallversicherungs träger für eine institutionelle Frühintervention bei berufsbedingten Hauterkrankungen seit 1972 ein Hautarztverfahren eingeführt.

Jeder Arzt ist danach verpflichtet, einen Versicherten bei Ver- dacht auf eine beruflich verursachte krankhafte Haut verände- rung unverzüglich einem Hautarzt vorzustellen, welcher seiner- seits durch einen Hautarztbericht den zuständigen UV-Träger über das Ergebnis informiert. Mit diesem Instrument der Früh- erkennung haben die UV-Träger somit die einzigartige Mög lich- keit, mit Maßnahmen der Individualprävention der Ent stehung einer Hauterkrankung entgegenzuwirken. Der Gesetz geber un- terscheidet in der Anlage 1 zur Berufskrank heiten verordnung (BKV) zwei Formen von Hauterkrankungen:

BK5101: Schwere oder wiederholt rückfällige Hauter krankun- gen, die zur Unterlassung aller Tätigkeiten gezwungen haben, die für die Entstehung, die Verschlimmerung oder das Wieder- aufleben der Krankheit ursächlich waren oder sein können.

BK5102: Hautkrebs oder zur Krebsbildung neigende Haut- veränderungen durch Ruß, Rohparaffin, Teer, Anthrazen, Pech oder ähnliche Stoffe.

Auch wenn es sich im Einzelfall gerade bei BK5102 um sehr schwere Krankheitsbilder handelt, nehmen sie im BK-Ge sche hen doch nur eine untergeordnete Rolle ein. Von im Berichtsjahr 2005 angezeigten Hauterkrankungen entfielen auf BK5101 1.300, auf BK5102 gerade einmal 5 BK-Anzeigen. Die Mehrzahl aller Anzei- gen (rund 80 %) werden den UV-Trägern von Ärzten gemeldet.

Betrachtet man den Verlauf der Anzeigen als Zeit reihe der letz- ten fünf Jahre, ist ein abnehmender Trend zu beobachten, der vom Berichtsjahr 2001 auf 2005 immerhin 23 % ausmacht. Dies ist nicht zuletzt auch auf den effektiven Einsatz des oben bereits erwähnten Hautarztverfahrens zurückzuführen.

Die Verteilung der Hauterkrankungen nach dem Alter und dem Geschlecht lassen zum einen erkennen, dass der Eingang der Anzeigen weitgehend proportional zur Altersverteilung der Be- schäftigtenstruktur verläuft. Die gilt sowohl für Männer als auch für Frauen. Unterschiede bestehen aber in der Anzahl der Anzeigen nach dem Geschlecht, die bei Frauen mehr als das

Kommunaler Arbeitsschutz · 1/2007 · Statistik 7

Art der Verletzung Anzahl in %

Insgesamt 1.290.782 100,0

davon Haut 156.779 12,1

Oberflächliche, offene Verletzungen Haut

148.688 94,8

Eindringen von Fremdkörpern 7.484 4,8

Eröffnung von Gelenken und Körperhöhlen

606 0,4

Schülerunfälle 2005 nach Art der Verletzung

Verletzter Körperteil Anzahl in %

Kopf 18.177 53,7

Hand 34.059 21,7

Kniegelenk, Unterschenkel, Knöchel

14.817 9,5

Allg. Fuß 7.666 4,9

Unterarm, Handgelenk 4.000 2,6

Schulter, Oberarm, Ellenbogen 3.424 2,2 Hüfte, Oberschenkel, Kniescheibe 3.000 1,9

Sonstige Körperregion 5.637 3,6

Insgesamt 156.780 100,0

Hautverletzungen nach Körperregion (Schüler UV)

1.000 1.100 1.200 1.300 1.400 1.500 1.600 1.700 1.800

2001 2002 2003 2004 2005

Arzt Insgesamt

Anzeigen auf Verdacht einer BK5101 – Haut (2001 - 2005)

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Doppelte von Männern betragen. Hier ist allerdings zu berück- sichtigen, dass insbesondere im Gesundheitsdienst (Pflege- berufen) überproportional mehr Frauen als Männer beschäftigt sind, so dass sich der Unterschied unter diesem Gesichtpunkt wieder relativiert.

Anzeigen auf Verdacht einer BK5101 – Haut nach Alter und Geschlecht (2005)

Im Verordnungstext zu BK5101 werden die Voraussetzungen für die Anerkennung einer berufsbedingten Hauterkrankung fest- gelegt. Hierzu werden insbesondere bei Hauterkrankungen zu - sätzliche Bedingungen gefordert. Neben dem Nachweis der beruflichen Einwirkung muss die Hauterkrankung schwer oder wiederholt rückfällig sein. Zudem besteht ein Unterlassungs- erfordernis. Für den Fall, dass im Feststellungsverfahren des UV-Trägers nun die berufliche Verursachung bejaht wird, eines der vorgenannten zusätzlichen Tatbestandsmerkmale aber fehlt, werden diese Hauterkrankungen neben den anerkannten Fällen in der Berufskrankheiten-Dokumentation gesondert ausgewie- sen. Von den positiv entschiedenen Hauterkrankungen nimmt diese Fallkonstellation die größte Gruppe ein. Im Berichts jahr 2005 entfielen so von 402 BK-Fällen, bei denen die berufliche Verursachung bestätigt wurde, allein 352 auf die genannte besondere versicherungsrechtliche Konstellation. Für den Ver- sicherten heißt dies in der Regel, dass weitere Maß nahmen nach § 3 BKV im Rahmen der Individualprävention durch den UV-Träger veranlasst werden. Aber auch, wenn ein Fall abge- lehnt wird, können finanzielle Aufwendungen im Rah men der Individualprävention stattfinden oder bereits stattgefunden haben.

Die überwiegende Anzahl der Hauterkrankten kommt aus dem Kreis der im Gesundheitsdienst Beschäftigten, gefolgt vom Rei- nigungspersonal und Handwerksberufen. Die verbleibenden Berufe erreichen nur noch einen Anteil von unter 20 % und streuen über die gesamte Breite der Berufsbezeichnungen.

0 50 100 150 200 250 300 350

unter 20 20 bis 29 30 bis 39 40 bis 49 50 bis 59 60 und älter männlich weiblich

8 Statistik · Kommunaler Arbeitsschutz · 1/2007

Berufsgruppen Anzahl in %

Gesundheitsdienst 211 52,5

Reinigungspersonal 65 16,2

Handwerker 35 8,7

Hauswirtschaft 18 4,5

Sonstige 73 18,2

Insgesamt 402 100,0

Beruflich verursachte Hauterkrankungen 2005 nach Berufsgruppen

ICD-Obergruppe Anzahl in %

Allergische Kontaktdermatitis 204 50,7

Toxische Kontaktdermatitis 74 18,4

Sonstige Dermatitis 56 13,9

Atopisches (endogenes) Ekzem 49 12,2

Sonstige 19 4,7

Insgesamt 402 100,0

Beruflich verursachte Hauterkrankungen 2005 nach der Diagnose

Versicherungsrechtlich entschiedene Hauterkrankungen 2001 - 2005 Art der versicherungs-

rechtlichen Entscheidung

2001 2002 2003 2004 2005

Anerkannte BK (mit Rente) 42 36 21 25 12

Anerkannte BK (ohne Rente) 71 74 47 58 38

BK berufl. verurs., bes. vers.- rechtliche Voraussetzungen fehlen

259 191 188 256 352

BK-Verdacht nicht bestätigt 854 792 633 715 614

Insgesamt 1.226 1.093 889 1.054 1.016

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Kommunaler Arbeitsschutz · 1/2007 · Statistik 9

Das Krankheitsbild (Diagnose) kann in der Berufskrankheiten- Dokumentation auf der Grundlage des ICD-10 Schlüssels sicht- bar gemacht werden. Im Vordergrund stehen verschiedene Aus- prägungen einer Kontaktdermatitis. Sehr häufig manifestiert sich die Kontaktdermatitis als Allergie, der Substanzen wie Arz- neimittel, chemische Produkte, Metalle, Klebstoffe oder sonsti- ge Agenzien zugrunde liegen. Weitere Informationen zur Spezi- fizierung von Hauterkrankungen lassen sich aus dem Merkmal

„BK-spezifischer Gegenstand“ gewinnen. Häufigster Auslöser für eine Hauterkrankung sind Desinfektions- und Konservie- rungsmittel. Oftmals wird ohne nähere Spezifizierung ein Feucht- milieu als Erkrankungsquelle genannt. Unter den namentlich aufgelisteten Stoffen sind Latex und Nickel(-verbindungen) her- vorzuheben. Darüber hinaus gibt es viele Einzel substanzen wie Schmierstoffe und Chemikalien (Chromate, Formalin, Thiurame, Epoxidharze), um nur einige aufzuführen.

BK-spezifischer Gegenstand Anzahl in % Konservierungs- u.

Desinfektionsmittel

107 26,6

Feuchtmilieu 75 18,7

Naturkautschuk (Latex) 53 13,2

Spül-, Reinigungsmittel 33 8,2

Desinfektionsreiniger 18 4,5

Nickel u. seine Verbindungen 15 3,7

Riech-, Duftstoffe 7 1,7

Kühlschmierstoffe 7 1,7

Formaldehyd, Formalin 6 1,5

Thiurame 6 1,5

Kolophonium; Abietinsäure 5 1,2

Lacke, Lösungsmittel 5 1,2

Sonstige 65 16,2

Insgesamt 402 100,0

Beruflich verursachte Hauterkrankungen 2005 nach dem BK-spezifischen Gegenstand

Wie eingangs bereits beschrieben, setzen die Unfallversiche- rungsträger alles daran, im Rahmen präventiver Maßnahmen berufsbedingte Hauterkrankungen erst gar nicht entstehen zu lassen. Dafür werden erhebliche finanzielle Mittel aufgewendet.

Im Berichtsjahr 2005 entfielen auf die BK5101 so insgesamt rund 7 Millionen Euro. Diese verteilen sich auf Leistungen der medizinischen Rehabilitation (1,4 Mio. €), zu denen auch Maß- nahmen nach § 3 BKV gehören, Leistungen für die Teilhabe am Arbeitsleben (2,6 Mio. €) sowie auf Entschädigungsleistungen [Renten und Abfindungen] (2,6 Mio. €). Des Weiteren fielen Verfahrenskosten in Höhe von rund 400.000 € an.

Willi Standke

Bundesverband der Unfallkassen

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Für seine zwei Quadratmeter Haut trägt jeder Mensch eine be sondere Verantwortung. Denn sie ist mehr als nur eine Körper hülle. Auf zwei Quadratmetern bietet die Haut wesentlichen Schutz und Versorgung. Sie dient der Wärmeregulierung, ist sowohl Fett- als auch Flüssigkeitsspeicher und schützt vor Krank heitserregern und Sonnenstrahlen. Sogar Gefühle vermag die Haut auszudrücken.

Unsere Haut ist ein wahres Multitalent, und dabei aber äußerst „dünnhäutig“: So ergeben die drei Schichten Oberhaut, Leder haut und Unterhaut oft nicht mehr als 1,4 bis 4 mm. Die Horn schicht, der äußerste Teile der Oberhaut, ist nicht dicker als ein Haar. Und trotzdem schützt uns die gesunde Haut zuverlässig vor Witterung und körperfremden Substanzen.

Alles in allem ist die Haut höchst widerstandsfähig und dabei sehr gewichtig: Alle drei Schichten bringen mit dem anhängen den Fettgewebe bei einem erwachsenen Menschen rund 20 kg auf die Waage.

Tipps für eine gesunde Haut

Die Haut – Wunderwerk der Natur

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Die Haut – sie atmet, sie fühlt, sie schützt.

Unsere Haut hat viele Aufgaben, die sie gleichzeitig erledigt.

Sie bildet ein vielschichtiges äußeres System, um den Körper im Inneren zu schützen.

... sie atmet

Stoffwechsel, der lebenswichtig ist: In den verschiedenen Schichten unserer Haut finden umfangreiche Stoffwechsel vor- gänge statt. Die Haut produziert durch Einwirkung von Sonnen- licht das lebenswichtige Vitamin D. Auch erfolgt über die Haut ein Austausch von Stoffen, so wird beispielsweise beim Schwit- zen Wasserdampf über die Haut abgegeben.

... sie fühlt

Sinnesfunktionen, die immer wachsam sind: Wenn die Nerven- fasern in der Haut eine Berührung registrieren, empfinden wir das als Streicheln, Kitzeln oder – je nach Stärke – auch als Schmerz.

Dies ermöglicht uns, neben dem Wohlempfinden auch Gefahren festzustellen, wenn zum Beispiel scharfe Gegenstände oder Pflan zen wie Brennnesseln der Haut zu nahe kommen. Die Ner- ven in der Haut erkennen aber auch Krankheiten, die z. B. als Jucken wahrgenommen werden.

... sie schützt

Barriere gegen Schadstoffe:

Der Schutz vor Schadstoffen wird nur von der äußersten Schicht der Haut (Hornschicht) übernommen, dabei hat sie nicht einmal die Dicke eines Haares. Diese Barriere verhindert, dass viele schädliche Substanzen in die Haut eindringen. Gleichzeitig ver- hindert die Hornschicht den Verlust von Wasser, aus dem der Mensch zu zwei Dritteln besteht.

Ausgleich von Hitze und Kälte:

Die Haut dient der Aufrechterhaltung einer gleich bleibenden Körpertemperatur.

Das Unterhautfettgewebe ist eine Isolationsschicht. Die Haut- gefäße wirken zusammen mit den Schweißdrüsen wie eine fein einstellbare Klimaanlage.

Reiß- und Stoßfestigkeit:

Das Fasergeflecht der Lederhaut schützt den Körper vor mecha- nischer Belastung, wie z. B. bei einem Schlag. Das Unterhaut- fettgewebe funktioniert dabei als Schutzpolster und fängt stumpfe Gewalteinwirkung effektiv auf. Ohne diesen Schutz würden selbst kleinere Stöße zu größeren Verletzungen führen.

Achten Sie auf Ihre Haut!

Reizende Stoffe: direkter Schaden

Konzentrierte Säuren oder Laugen schädigen die Haut. Aber auch Stoffe, mit denen wir täglich in Berührung kommen, kön- nen Schäden verursachen und Allergien auslösen. So enthalten z. B. Kosmetika fast immer Duftstoffe und Konservierungs- stoffe. Diese Substanzen können bei längerem Gebrauch in die Haut eindringen und Schäden oder Überempfindlichkeiten her- vorrufen.

Feuchtigkeit: Wasser belastet die Haut

Erstaunlich, aber wahr: Wasser trocknet die Haut aus – erst recht, wenn Seife benutzt wird. Durch zu häufiges Waschen werden Bestandteile aus der Haut herausgelöst und die Barrie- re schicht der Haut versagt ihren Dienst: Die Haut wird trocken und spröde. Es kommt zu Spannen, Jucken und Brennen der Haut. Dies kann die Entstehung von Allergien fördern.

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Freund und Feind: die Sonne

Sonnenlicht hilft der Haut bei der Bildung des lebenswichtigen Vitamin D. Aber mit dem natürlichen Sonnenlicht strahlt auch ultraviolettes Licht auf die Erde, das Langzeitschäden der Haut hervorrufen kann. Hautalterung und Hautkrebs können häufige Folgen sein. Die Haut von Kindern ist besonders empfindlich gegenüber UV-Strahlung, da sie wesentlich dünner ist als die von Erwachsenen. Wenig bekannt ist, dass die Haut ein „Ge - dächtnis“ hat: Auch Jahrzehnte nach einer übermäßigen UV- Bestrahlung können Spätfolgen auftreten. Achten Sie deshalb besonders bei Kindern auf einen guten Schutz vor der Sonne!

Was Sie tun können

Die Haut kann sich bis zu einem gewissen Grad aus eigener Kraft gegen schädigende Einflüsse wehren. Trotzdem sollten Sie unbedingt die natürliche Schutzfunktion der Haut unter- stützen – gerade, wenn Sie täglich Tätigkeiten ausführen, die die Haut belasten. Mit dem richtigen Schutz können Sie viele Hauterkrankungen vermeiden. Am besten lassen Sie sich hier- bei durch entsprechendes Fachpersonal beraten.

Hautschutz

Spezielle Hautschutzmittel in Form von Salben, Cremes oder Gels können das Eindringen von schädigenden Stoffen in die Haut verhindern. Sie werden vor Tätigkeiten angewendet, wel- che die Haut belasten. Ein Hautschutzmittel, das „für alle Zwecke“ einsetzbar ist, gibt es allerdings nicht. Die Wahl des Hautschutzmittels hängt vom Schadstoff ab, vor dem es schüt- zen soll und von der Tätigkeit, die den Hautschutz erfordert.

Hautreinigung

Mit der Reinigung der Haut können Sie schädigende oder stö- rende Substanzen von der Haut entfernen. Oberstes Gebot ist dabei weder Schnelligkeit noch besondere Gründlichkeit, son- dern die hautschonende Art der Reinigung. Hier kommt es vor allem auf die richtige Wahl der Reinigungsmittel an. Verschie- dene Arten von Verschmutzung erfordern unterschiedliche Hautreiniger mit speziellen Wirkstoffen und Wirkungs weisen.

Hautpflege

Die Hautpflege nach der Arbeit und zu Hause ist ein wesent- licher Faktor für eine gesunde Haut. Hautpflegemittel helfen, die Schutzfunktion der Hornschicht zu erhalten oder sie sogar wieder herzustellen. Sie pflegen sich schon regelmäßig? Ein kleiner Tipp: Vergewissern Sie sich z. B. beim Eincremen der

Hände, ob Sie auch alle Fingerzwischenräume und Nagelbetten mit gepflegt haben.

Selbst die regelmäßige Anwendung von Handcremes ist nur dann optimal wirksam, wenn sie richtig aufgetragen sind.

Schutzhandschuhe

Eine wichtige Maßnahme zum Schutz der Haut bei hautgefähr- denden Tätigkeiten ist das Tragen von geeigneten Schutzhand- schuhen. Sie schützen in hohem Maß vor den abzuwehrenden Schadstoffen und vor mechanischen Belastungen. Nicht immer darf ein Handschuh getragen werden und es gibt auch keinen

„Allzweck“-Handschuh, der gegen alle in Frage kommenden Schadstoffe schützt. Auswahl, Einsatz und vor allem auch die Dauer des Tragens hängen von den jeweiligen Tätigkeiten und Gefährdungen ab. Lassen Sie sich auch hier zur Auswahl ge - eigneter Handschuhe durch entsprechend qualifiziertes Fachpersonal beraten.

Schutz vor UV-Strahlung

Bewahren Sie Ihre Haut vor Sonnenbrand, vorzeitiger Alterung und Hautkrebs durch ultraviolettes Licht! Ihre Haut „allein“

kann sich nur wenige Minuten vor Schäden durch Sonnen strah- len schützen. Den besten Schutz bietet eine großflächige, aber luftige und UV-dichte Kleidung. Unbedeckte Hautstellen sind auf entsprechende UV-Schutzmittel angewiesen. Doch Vor sicht!

Häufig wiegt uns der Lichtschutzfaktor bei Sonnen cremes in trügerischer Sicherheit. Auch wiederholtes Ein cremen verlän- gert nicht die Zeit, der Sie sich der Sonne aussetzen sollten.

Aber auch künstliche Bräunung (z. B. Sonnenbank) kann die Haut gefährden. Man sollte sich nicht durch Bräune als Schön- heitsideal verführen lassen. Junge Haut ist durch UV-Strahlung besonders gefährdet!

Weitere Informationen unter: www.2m2-haut.de

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Seit 2003 arbeitet der Rheinische GUVV bei der Sekundären Individualprävention (SIP) von Hauterkrankungen mit dem Schulungs- und Beratungszentrum der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege in Bochum zusam- men. Hierüber haben wir die Betriebsärzte unserer Mitglieds- unternehmen sowie frei praktizierende Hautärzte informiert.

In Bochum wird das Seminar „Hautnah erleben“ angeboten.

Hier lernen die Versicherten, insbesondere aus dem Gesund- heits dienst, ihre Haut effektiv zu schützen bzw. zu pflegen. Ziel ist es darüber hinaus, dass Beschwerden oder Erkrankungen von Versicherten frühzeitig, bevor eine Hauterkrankung mani- festiert ist, gemeldet werden. Je früher die Versicherten das Seminar besuchen, desto erfolgreicher ist die Prävention bzw.

eine eventuell notwendige Behandlung.

Versicherten, die nicht zu dem genannten Personenkreis ge- hören, wird die tertiäre Prävention (stationäre/teilstationäre Behandlung) angeboten. Diese beinhaltet eine dreiwöchige stationäre/teilstationäre Aufnahme zur Behandlung berufs be- dingter Hauterkrankungen für solche Versicherte, die schwere und ambulant therapieresistente Hauterscheinungen haben und bei denen ein Zwang zur Berufsaufgabe droht. Durch er - fahrene Hautärzte erfolgt eine optimale Diagnostik, Therapie und die Entwicklung eines individuellen Hautschutzprogramms.

Dies wird durch folgende gesundheitspädagogische Maß nah- men ergänzt:

> Allgemeine Aufklärung und Information über die Ent- stehung von berufsbedingten Hauterkrankungen

> Spezielle Einzelberatungen und Kleingruppenseminare bezüglich geeigneter Hautschutzmaßnahmen

> Individuelles Training hautschonenden Arbeitens unter Anwendung optimierter Schutzmaßnahmen

Die stationäre/teilstationäre Maßnahme wird ergänzt durch eine Nachbetreuungsphase durch die niedergelassenen Haut- ärzte am Wohnort der Versicherten.

Mit diesen Maßnahmen konnte in nahezu allen Fällen eine be - schwerdefreie Weiterbeschäftigung im Beruf erreicht werden.

Der Rheinische GUVV hat für Maßnahmen nach § 3 Abs. 1 der Berufskrankheitenverordnung im Jahr 2006 rund 94.270 Euro aufgewandt.

Hiervon entfielen auf die Maßnahmen der Individualprävention (SIP) 9.123 Euro. Für die tertiäre Prävention (stationäre/teil- stationäre Behandlungen) wurden 85.147 Euro aufgewandt.

Individualprävention

bei Hauterkrankungen

Seminar für Beschäftigte im Gesundheitsdienst

Kommunaler Arbeitsschutz · 1/2007 · Seminare 13

Marion Wingartz

BK-Bereich beim Rheinischen GUVV Info

Seminar

Termine: nach Vereinbarung Dauer: zweitägig

Teilnahmegebühr: für die Teilnehmer fallen keine Kosten an Themen: Hautfunktionen, Gefahren, Erkrankungen,

Schutz und Pflege Anmeldung: Tel. 0211 / 2808 474 E-Mail m.wingartz@rguvv.de

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Susanne L.* (30) machte Ihre Ausbildung zur Operations tech- nischen Assistentin in einem städtischen Klinikum viel Spaß.

Doch ihre Motivation bekam schnell einen Dämpfer. Denn be- reits wenige Wochen nach Beginn ihrer Ausbildung entwickelte sich ein Ekzem an ihren Händen bei Kontakt mit Reinigungs- und Desinfektionsmitteln. Bei der arbeitsmedizinischen Ein - stellungs untersuchung im Herbst 2001 hatte es darauf keine Hinweise gegeben.

Verschiedene hautärztliche Untersuchungen brachten keine Besserung, so dass sich Susanne L. hilfesuchend an den Be - triebs arzt des Klinikums wandte. Dieser meldete unserem Ver- band im August 2002 die Erkrankung. Die Reha- und Ent schä- digungsabteilung des Rheinischen GUVV prüfte daraufhin, ob eine Berufskrankheit vorliegt. Die Voraussetzungen waren nicht erfüllt. Doch im Rahmen des § 3 Abs. 1 der Berufskrankheiten- verordnung (BKV) konnten wir eine Heilbehandlung gewähren.

Denn nach dieser Vorschrift hat ein Unfallversicherungsträger mit allen geeigneten Mitteln der Gefahr entgegenzuwirken, dass eine Berufskrankheit entsteht.

Im Verlauf der Erkrankung war Susanne L. immer häufiger ar - beits unfähig und konnte nur noch am Berufsschulunterricht teil- nehmen. In diesen Zeiten konnten die Ekzeme an ihren Händen immer wieder abheilen. Sobald sie jedoch die Tätigkeit im Kran- kenhaus wieder aufnahm, traten die Hautveränderun gen erneut

auf. An eine Weiterführung der Ausbildung zur Ope rations- technischen Assistentin war kaum noch zu denken, denn eine dauerhafte Ausübung dieses Berufes ist mit dieser Hauter kran- kung nicht realistisch.

In mehreren ausführlichen Gesprächen mit der Rehabilitations- beraterin des Rheinischen GUVV konnte sich Susanne L. nicht für einen Umschulungsberuf entscheiden, in dem keine hautge- fährdenden Tätigkeiten verrichtet werden müssen. Ihrer Schul- bildung und ihren Interessen entsprechend kam nur ein Stu dium in Frage. Um ihre bereits in der Ausbildung erworbenen Kennt- nisse zu berücksichtigen, entschied sich Susanne L. für ein Studium im Pflegemanagement.

Dieses Studium konnte durch unseren Verband im Rahmen des

§ 3 der BKV teilgefördert werden. Das bedeutete, dass das Stu- dium als höherwertige Ausbildung gegenüber dem ur sprüng- lichen Ausbildungsziel nur bis zur Höhe des Aufwandes geför- dert werden konnte, der bei einer gleichwertigen Umschu lungs- maßnahme entstanden wäre. Zwischen dem Rheinischen GUVV und Susanne L., wurde ein Vertrag geschlossen. In diesem ver- pflichtete sich der Verband das Studium zu unterstützen. Mit einem derartigen Vertrag übernimmt aber auch der Geförderte, in diesem Fall Susanne L., nicht unerhebliche Pflichten. Bei Ab bruch der Ausbildung muss die Förderung zurückgezahlt werden. Dem UV-Träger sind sämtliche Prüfbescheinigungen des jeweiligen Studienganges vorzulegen und es müssen Hin- zuverdienstgrenzen eingehalten werden.

Am 24.11.2006 teilte Susanne L. unserer Rehabilitations bera- terin mit, dass sie nach erfolgreichem Abschluss ihres Studiums ab dem 01.12.2006 eine Arbeitsstelle im Bereich Personal con- trolling in einem Krankenhaus antreten werde.

Die eingeleiteten präventiven Maßnahmen unseres Verbandes verhinderten das Entstehen einer Berufskrankheit.

Hautgefährdende Tätigkeiten muss Susanne L. in ihrer neuen Beschäftigung nicht mehr ausüben. Sie leidet nicht mehr unter Hautkrankheiten. Entsprechend ihrer Eignung und Neigung ist sie beruflich wiedereingegliedert und freut sich auf ihre beruf- liche Zukunft.

* Name von der Redaktion geändert

Karina Marek

Rehaberaterin beim Rheinischen GUVV

Rechtzeitige Heilbehandlung

verhindert Berufskrankheit

Hautekzem beendete Berufsausbildung

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Beispiel für ein Hautekzem

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Zu den so genannten Barleistungen, auf die eine gesetzlich unfall versicherte Person nach Eintritt eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit Anspruch haben kann, gehören in erster Linie das Verletztengeld und das Übergangsgeld.

Da Verletzten geld zeitlich immer vor dem Über- gangs geld gezahlt wird, ist hier – entgegen der alphabetischen Reihenfolge – das Stichwort

„Verletztengeld“ vorangestellt. Näheres zum Übergangsgeld erfahren Sie in der nächsten Ausgabe des Kommunalen Arbeits schutzes.

Welche Aufgabe hat das Verletztengeld?

Das Verletztengeld hat die Funktion, den versicherungsfallbe- dingten Ausfall an Arbeitsentgelt und/oder Arbeitseinkommen auszugleichen und damit den Lebensunterhalt der Betroffenen und deren Angehörigen sicherzustellen. Anders als die Rente an Versicherte (Verletztenrente), die auf eine Kompensation des abstrakten Schadens (Minderung des Umfangs der Betätigungs- möglichkeiten auf dem gesamten Gebiet des Erwerbslebens) abzielt, hat das Verletztengeld somit eine konkrete Entgelt- bzw.

Einkommensersatzfunktion. Es dient dem Ausgleich der im Ein- zelfall tatsächlich entstehenden Erwerbseinbuße und wird – im Gegensatz zur Verletztenrente – nur gezahlt, soweit ein solcher Einkommensverlust eintritt.

Wer hat Anspruch auf Verletztengeld?

Dieser Funktion entsprechend knüpft der Anspruch auf Zahlung von Verletztengeld im Regelfall an zwei Voraussetzungen an:

> Die versicherte Person muss infolge des Arbeitsunfalls/der Berufskrankheit arbeitsunfähig sein.

> Der/die Versicherte muss vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Arbeitsentgelt/Arbeitseinkommen oder auf eine anderweitige Entgeltersatzleistung gehabt haben.

Das erstgenannte Kriterium der Arbeitsunfähigkeit ist nicht ge- setzlich definiert. Rechtsprechung und Literatur haben hierzu

einheitlich für das gesamte Sozialrecht folgende Definition ent- wickelt: „Arbeitsunfähig infolge eines Versicherungsfalles ist, wer durch den Versicherungsfall nicht oder nur mit der Gefahr der alsbaldigen Verschlimmerung in der Lage ist, seiner (seinen) bisher ausgeübten Erwerbstätigkeit(en) oder ähnlich gearteten Tätigkeiten nachzugehen.“

Die Definition verdeutlicht, dass die Arbeitsfähigkeit individuell in Bezug auf die von dem Versicherten vor dem Unfall konkret ausgeübte Erwerbstätigkeit eingeschätzt werden muss. Geht der Versicherte verschiedenen Berufstätigkeiten nach (z. B. An- gestellter bei der Gemeinde mit eigener Nebenerwerbslandwirt- schaft), so ist die Frage, welche dieser Tätigkeiten wegen der Unfallfolgen nicht mehr ausgeübt werden kann oder wie lange jeweils Arbeitsunfähigkeit vorliegt, differenziert zu beurteilen.

Der Unfallversicherungs(UV)-Träger hat unter Berücksichtigung der entsprechenden ärztlichen Beurteilung zu entscheiden, ob und ggf. für welchen Zeitraum dem Versicherten die Ausübung seiner bisherigen Erwerbstätigkeit aufgrund der unfallbeding- ten Erkrankung nicht mehr möglich bzw. zumutbar ist. Im Regel- fall wird der UV-Träger seine rechtliche Bewertung auf die ärzt- liche Feststellung stützen. Gleichwohl kann es – insbesondere bei Bagatellverletzungen mit überdurchschnittlich langem Be - schwerdebild – angezeigt sein, die Dauer der als unfallbedingt deklarierten Behandlungsbedürftigkeit und/oder Arbeitsun- fähigkeit näher zu hinterfragen.

Sozialversicherungsrechtlich gibt es keine „Teil-Arbeitsfähig- keit“ oder prozentual bemessene Arbeitsunfähigkeit. Bei stu- fenweiser Wiederaufnahme der Arbeit, durch die dem Versicher- ten die dauerhafte Wiedereingliederung in das Erwerbsleben im Wege der schrittweisen Heranführung an die volle Arbeits leis- tung ermöglicht werden soll, besteht Arbeitsunfähigkeit fort.

Diese endet grundsätzlich erst dann, wenn der Versicher tes eine bisherige oder eine entsprechend gleichwertige berufliche Tätigkeit wieder voll ausüben kann.

Neben der Arbeitsunfähigkeit ist eine weitere Voraussetzung für den Anspruch auf Verletztengeld, dass der Versicherte vor deren Eintritt Anspruch auf Entgelt bzw. Einkommen oder auf eine entsprechende Entgeltersatzleistung (z. B. auf Arbeits- losenunterstützung) gehabt hat. Dieses Kriterium ist grund- sätzlich dann nicht erfüllt, wenn der Versicherte vor dem Ver- sicherungs fall, den er z. B. als Schüler, als Hilfeleistender oder als ehrenamtlich Tätiger erlitten hat, nicht, noch nicht oder nicht mehr im Erwerbsleben gestanden hat. Diese Personengruppen haben somit mangels konkreter unfallbedingter Erwerbseinbuße

> Verletztengeld

Das aktuelle Stichwort zur gesetzlichen Unfallversicherung

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Von A bis Z …

keinen Anspruch auf Verletztengeld. Ein solcher besteht viel- mehr regelmäßig nur für die Beschäftigten sowie für die selbst- ständig Berufstätigen.

Ab wann erhalten Versicherte Verletztengeld?

Der Anspruch auf Verletztengeld kommt allerdings bei den Be - schäftigten (Arbeitnehmer und Auszubildende) grundsätzlich erst dann zum Tragen, wenn die unfallbedingte Arbeitsun fähig- keit über den Zeitraum hinaus fortbesteht, für den der Arbeit- geber Entgeltfortzahlung zu leisten hat. Nach dem Entgeltfort- zahlungsgesetz sind dies sechs Wochen; durch Tarif- oder Ein zel vertrag können Ansprüche für längere Dauer vereinbart werden.

Die unfallversicherungsrechtliche Sozialleistung „Verletzten- geld“ schließt sich somit erst bei länger währender Arbeitsun- fähigkeit an die arbeitsrechtliche Sozialleistung Entgeltfort- zahlung an – ähnlich wie der Krankengeldanspruch gegenüber dem KV-Trägern nach nicht durch einen Arbeitsunfall oder eine BK bedingter Arbeitsunfähigkeit. Allerdings ist der Anspruch auf Verletztengeld ebenso wie der auf sonstige Sozialleistungen gegenüber dem UV-Träger grundsätzlich verschuldensunabhän- gig, d. h. er besteht insbesondere auch dann, wenn der Ver- sicherte den Unfall und die damit zusammenhängende Arbeits- unfähigkeit durch leichtfertiges oder gar verbotswidriges Ver- halten selbst herbeigeführt hat. Demgegenüber kann der Arbeit- geber in Fällen grobfahrlässigen Fehlverhaltens seines Beschäf- tigten diesem die Entgeltfortzahlung verweigern; die Risiko- sphären sind hier also anders abgegrenzt als im Sozialrecht.

Die Frage, ob der Arbeitgeber im Einzelfall die Entgeltfort zah- lung zu Recht ablehnt, ist oftmals nicht einfach und vor allem nicht schnell zu klären, wie die vielfältig hierzu ergangene Recht sprechung zeigt. Macht der Arbeitgeber etwa geltend, der Beschäftigte habe durch einen groben Verkehrsverstoß auf sei- nem Arbeitsweg den Unfall selbst vorwerfbar verursacht, so ist der UV-Träger gesetzlich verpflichtet, anstelle des Arbeitgebers vom ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit an die Verletztengeld- zahlung aufzunehmen. Über die Frage, ob die Entgeltfort zah- lungs-Verweigerung seitens des Arbeitgebers zu Recht erfolgt ist oder nicht, muss sich dann ggf. im Rahmen des Regresses der UV-Träger und nicht mehr der Verletzte selbst mit dessen Arbeitgeber auseinandersetzen.

Wie hoch ist das Verletztengeld?

Die Höhe des Verletztengeldes richtet sich danach, welche Ein- künfte bzw. Einkunftsarten der Versicherte als Beschäftigter und/oder als Selbstständiger in dem letzten vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit abgerechneten Bemessungszeitraum (min- destens 4 Wochen) hatte. Von dem danach festzustellenden Regelentgelt erhält der Versicherte als Verletztengeld grund- sätzlich 80 %, wobei das zuletzt erzielte Nettoarbeitsentgelt

die Obergrenze bildet. Hieraus werden unmittelbar die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung abgeführt. Damit wird vermieden, dass die Versicherten durch Bei tragsausfälle Nachteile in den anderen Sozialversicherungs- bereichen haben. Auf eine weitergehende Darstellung der für die unterschiedlichen Fallgestaltungen getroffenen Berechnungs- regeln zur Höhe des Verletztengeldes soll hier verzichtet we r- den. Zusammenfassend lässt sich feststellen: Das Verletzten- geld ist so bemessen, dass es den Erhalt des Lebensstandards der Versicherten und ihrer Angehörigen sicherstellt. Es ist im Übrigen höher als das nur mehr auf 70 % des Regelentgelts begrenzte Krankengeld, das im Falle einer nicht arbeitsunfal- bedingten Erkrankung im Anschluss an die Entgeltfortzahlung zu zahlen ist.

Wer zahlt Verletztengeld?

Da das Verletztengeld sich ansonsten aber von der Funktion und den Berechnungsgrundlagen her an das Krankengeld an lehnt, haben die Spitzenverbände der UV-Träger und die Kran ken kassen vereinbart, dass die Krankenkassen zwecks Koor dinierung und Beschleunigung der Verwaltungsarbeit die Be rechnung und Auszahlung des Verletztengeldes für die UV-Träger übernehmen. Zuständiger Leistungsträger – und da mit primärer Ansprechpartner für die Versicherten – ist und bleibt aber auch bezüglich des Verletztengeldes der UV-Träger.

Wie lange wird Verletztengeld gewährt?

Das Verletztengeld wird grundsätzlich bis zum letzten Tag der Arbeitsunfähigkeit gewährt. Es ist also – anders als die ihm in der Regel vorausgehende Entgeltfortzahlung – nicht von vorn- herein bzw. generell zeitlich begrenzt. Nimmt der Versicherte im Anschluss an die Heilbehandlung an einer Maßnahme der beruf lichen Rehabilitation teil, so hat er unter den noch näher darzustellenden Voraussetzungen Anspruch auf Übergangsgeld;

das Verletztengeld fällt dann weg. Kann der Wiedereintritt der Ar beits fähigkeit in der bisherigen oder einer gleichwertigen beruflichen Tätigkeit nicht erreicht werden und kommen auch be ruf liche Reha-Maßnahmen nicht (mehr) in Betracht, so endet das Verletztengeld, sobald der Versicherte eine anderweitig zu mutbare Erwerbstätigkeit aufnehmen kann, spätestens aber 78 Wochen (d. h. rund eineinhalb Jahre) nach Beginn der Ar- beits unfähigkeit. In diesen zahlenmäßig begrenzten Fällen wird recht zeitig gutachtlich zu klären sein, ob nach den verbleiben- den Unfallfolgen im Anschluss an die Zahlung der konkreten Entgeltersatzleistung „Verletztengeld“ bei entsprechender dau- erhafter Minderung der Erwerbsfähigkeit dann die abstrakte Ersatzleistung „Verletztenrente“ zu gewähren ist.

Michael von Farkas

Leiter des Geschäftsbereichs Rehabilitation/ Entschädigung beim Bayerischen GUVV

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Stark defizitäre Haushalte und der öffentliche Druck haben in vielen kommunalen Be- reichen zu ausgedünnten Personalbeständen geführt. Daraus resultierende Arbeits- verdichtung, Zeit druck und Stress prägen heute den Arbeitsalltag. Viele Beschäftigte können dies nur durch hohes persönliches Engagement wettmachen. Hinzu kommen Bewegungs mangel und Zwangshaltungen an Bild schirm arbeits plät zen und die Zu- nahme psychi scher und psycho sozialer Einfluss fak to ren, wie beispielsweise Störun- gen, un genügende Kommunikation und Infor ma tion sowie Mobbing als Ausdruck ge störter sozialer Beziehungen.

Arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu minimieren, Belastun gen abzubauen sowie Gesundheit und Wohlbefinden zu fördern, muss auch für

die moderne Büro- und Bild schirmarbeit in kommunalen Verwaltungen Ziel einer ganzheitlichen Prävention sein. Unbestritten sind die bisherigen Erfolge im Arbeits- und Gesund heitsschutz auf diesem Gebiet. Unter den Schlag wörtern

„System ergonomie im Büro“, „ergono- mische Arbeits- und Raum gestaltung“

oder „Steh-Sitz-Dynamik“ sind in den vergangenen Jahren viele sinnvolle Richtlinien, Regeln und Empfehlun - gen zur Gestaltung von Büro- und Bildschirm arbeit entstanden.

Mehr Arbeits- und Gesundheitsschutz

für Kommunalverwaltungen

Der Rheinische GUVV verstärkt seine Präventionsarbeit

Wer an den öffentlichen Dienst und seine Be schäftigten denkt, hat schnell Vor- urteile und vielleicht sogar Beamtenwitze im Kopf. Nur einem kleinen Prozentsatz der Deutschen mögen dabei Belastungen und arbeitsbedingte Gesundheits gefah- ren einfallen. Gewünscht wird von den Bürgerinnen und Bürgern eine kundenorien- tierte, effiziente und kompetente öffentliche Verwaltung. Diese soll eine „bürger- nahe“, möglichst schnelle und un bürokratische Dienstleistung erbringen. Doch die Bedingun gen, unter denen viele Beamte und Verwal tungs angestellte arbeiten müssen, haben sich verändert. Eine belastungsfreie Zone gibt es hier nicht mehr.

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Für kommunale Verwaltungen haben wir in den vergangenen Jahren verschiedene Seminare angeboten. Die Themen reichen dabei von Grundlagen der Büroergo no- mie über die Gefähr dungsbeurteilung in Büros, der Gestaltung sicherer Kassen bis zur sicherheitsgerechten Durch füh- rung von Baumaßnahmen in Verwal tun- gen. Unser detailliertes Seminar pro- gramm können Interessierte unter www.rguvv.de Rubrik Service/Seminar- an gebot einsehen. Darüber hinaus bie- ten wir in diesem Jahr am 20. November 2007 eine Fachtagung zum Thema „Be - triebliches Gesundheits manage ment“

an, bei der spezifische Handlungs felder für kommunale Verwaltungen in diesem Bereich diskutiert werden sollen.

Führung und Verantwortung

Neben der Betreuung und Qualifizierung stellt sich das Sach gebiet „Verwaltung“

verstärkt der Thematik „Führung und Ver- antwortung“. Basierend auf verschiede- nen Projekt- und Be ratungser fahrun gen zu Arbeitsschutzmanagementsystemen soll für interessierte Mitgliedsunter neh- men unter Moderation des Rheinischen GUVV ein Arbeitskreis „Arbeitsschutz mit System“ initiiert werden. Die Idee dabei ist, Füh rungs kräfte und Arbeits- schutzexperten kommunaler Ver wal tun- gen schrittweise zu befähigen, weitge- hend eigenständig den innerbetrieb- lichen Arbeits- und Gesundheits schutz systematisch zu überprüfen und zu opti- mieren. Der Arbeitskreis soll dazu eine Plattform bieten, Vor gehensweisen und Ansätze zu diskutieren, Lösungen zu er arbeiten, Erfahrun gen auszutauschen und zusätzlich weiteren Interessierten die Informa tionen im Internet zur Verfü- gung zu stellen. Wenn Sie an einer Mit- arbeit im Ar beits kreis „Arbeitsschutz mit System“ interessiert sind, nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir beraten Sie gerne.

Katrin Päßler

Aufsichtsperson beim Rheinischen GUVV

Auf Erfolgen nicht ausruhen

Der Rheinische GUVV befragte Arbeits- schutzexperten seiner Mitglieds unter- nehmen zum Stand des Arbeits- und Ge- sund heits schutzes. Ergebnis: Es fehlt nicht an Wissen, sondern an der betrieb- lichen Umsetzung. Nur 10 Prozent der Experten schätzen den derzeitigen Stand des Arbeits- und Gesundheits schutzes in Verwaltungen als sehr gut ein.

Besonderen Hand lungsbedarf sehen die Befragten vor allem in den Berei chen Führung, Verantwortung und Unter wei- sung, Gefährdungs beurteilung (insbes.

psychische Belastungen), ergonomische Arbeitsplatzgestaltung sowie Optimie- rung der der Abläufe.

Vor dem Hintergrund dieser Befragungs- ergebnisse sowie der Umsetzung der Potsdamer Erklärung – den Präventions- zielen der Unfallversicherungsträger der öffent lichen Hand bis 2011 – haben wir uns vorgenommen, die Präventionsarbeit in den Ver waltungen weiter zu ver stär- ken. Das neue Sachgebiet „Ver waltung“

wurde Anfang 2007 initiiert, um effizien- ter auf die spe ziellen ar beits bedingten Gesund heits ge fahren und die Be dürf- nisse von Ämtern bzw. kommunalen Ver- waltungen mit den Mitteln der Präven- tion eingehen zu können. Ein Team von Präventions experten kümmert sich nun um die Betreuung von kommunalen Ver- wal tun gen. Fachliche und regionale An - sprech partner für Fragen zum Arbeits- und Gesundheits schutz sind:

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Info

Ansprechpartner/-in Katrin Päßler Tel. 0211 / 2808 - 227 mail: k.paessler@rguvv.de Rainer Rottmann

Tel. 0211 / 2808 - 287 mail: r.rottmann@rguvv.de

Fachlich

ergonomische Arbeits- platzgestaltung und Arbeitsorganisation Bau und Ausrüstung von Verwaltungen

Regional

Regierungsbezirk Köln

Regierungsbezirk Düsseldorf

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Straßenbetriebsarbeiten sind vielfältig und von sehr unter schied- licher Natur. Über 30 verschiedene Tätigkeiten übt ein Mitarbei- ter im Straßenbetriebsdienst im Laufe eines Jahres aus. Die Tätigkeitspalette reicht von der Abfallsammlung bis zur Zaun- reparatur. Dazwischen reiht sich der Winter- und der Sommer- dienst nahtlos mit seinen vielfältigen Aufgaben ein. Hierbei sind die Beschäftigten vielen Gefahren und Belastun gen aus- gesetzt. Vor diesem Hintergrund ist es dem Rheinischen GUVV als gesetzlichem Unfallversicherungsträger ein Anliegen, den Arbeits- und Gesundheitsschutz im Straßenunterhaltungs- dienst in den Betrieben zu thematisieren. Deshalb haben wir im Herbst 2006 ein Fachtagung veranstaltet.

Ziel dieser Fachtagung war es, Führungskräfte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit über neue Erkenntnisse zu speziellen The- men zu informieren und ihnen Handlungshilfen für die prak ti sche Umsetzung im Arbeits- und Gesundheitsschutz ihrer Beschäf- tigten zu geben.

Rund 350 Teilnehmer, vorwiegend Führungskräfte aus dem Stra ßenbetriebsdienst, nahmen unser Angebot an.

Albert Baurmann, Mitglied unseres Präventionsaus schusses, hieß die Teilnehmer herzlich willkommen. In seiner Begrüßung gab er einen Überblick über die vielfältigen Tätig keiten im

Straßenunterhaltungsdienst. Er machte deutlich, dass für die Beschäftigten nicht nur permanent die Möglichkeit zu verunfal- len besteht, sondern gesundheitliche Aspekte verstärkt in den Vordergrund rücken. Belastungen wie Lärm, Vibra tionen, Nässe, Kälte und Abgase beeinflussen zunehmend negativ die Gesund- heit. Nicht zu unterschätzen seien die psychischen Belastungen beim ständigen Arbeiten im fließenden Straßenverkehr.

Die Themen unserer Fachtagung stießen auf großes Interesse.

Das Arbeiten mit der Motorsäge, die Baustellenabsicherung in Verbindung mit dem Tragen von Warnkleidungen sowie da Ab- sichern der Ladung auf Straßenfahrzeugen bildeten die Schwer - punkte der drei Themenblöcke.

Neue Ausbildung für Motorsägenführer

Hauptsächlich in den Herbst- und Wintermonaten werden im Straßenunterhaltungsdienst Motorsägearbeiten durchgeführt.

Fäll- und Entastungsarbeiten im Bereich des Straßenbegleit- grüns gehören dann zu den täglichen Arbeiten. Günter Koch, Leiter der BUK-Fachgruppe „Forsten“, erklärte den Teilnehmern in seinem Vortrag, dass das Arbeiten mit der Motorsäge zu den gefährlichen Tätigkeiten zählt. Tödliche Unfälle oder Unfälle mit

Straßenbetriebsdienst – aber sicher!

Fachtagung des Rheinischen GUVV

Kommunaler Arbeitsschutz · 1/2007 · Fachtagung 19

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schweren Verletzungen sind jedes Jahr neu die Folge von unzu- reichender bzw. fehlender Ausbildung oder unsachgemäßer Handhabung der Motorsäge. Daher ist eine gründliche Aus bil- dung eine Grundvoraussetzung für ein sicheres und unfallfreies Arbeiten mit der Motorsäge. Den Teilnehmern stellte Günter Koch eine neue modulare Ausbildungskonzeption vor, die vor rund zwei Jahren in Deutschland im Bereich der UV-Träger der öffentlichen Hand eingeführt wurde.

Wie die neue Ausbildungskonzeption in der Praxis umgesetzt wird, davon berichtete Dirk Brodersen von der Waldarbeits- schule NRW. Die Waldarbeitsschule bildet u. a. Mitarbeiter aus den Straßenunterhaltungsdiensten an der Motorsäge in Theo rie und Praxis aus. Je nach Anforderungsprofil liegt der Aus bil dungs- umfang zwischen vier und fünf Tagen. Das anerkannte Schulungs- konzept ist in der Information GUV-I 8624 beschrieben. In Kooperation mit der Waldarbeitsschule führt der Rheinische GUVV jedes Jahr sechs bis acht Motorsägenführer-Seminare durch.

Baustellensicherung

Den zweiten Themenblock eröffnete Heinz Kirchhoff vom Lan des- betrieb „Straßen NRW“ mit seinem Vortrag „Praktische Anfor- derungen an die Baustellensicherung an Straßen“. Die Absiche- rung der Straßenbaustelle gewinne heutzutage immer mehr an Bedeutung, da durch das hohe Verkehrsaufkommen die Gefähr- dungen für die Beschäftigten im starken Maße zu nehmen. Die gesetzlich vorgeschriebenen Pflichten für verantwortliche Füh- rungskräfte sowie die praktische Umsetzung der Sicherungs- maßnahmen bildeten den Schwerpunkt seines Vor trages.

Als Ergänzung zum Thema „Arbeiten im öffentlichen Straßen- verkehr“ referierte Dr. Helmut Frank, Lehrbeauftragter der RWTH Aachen, über die Mindestanforderungen an Materialien sowie über die Erkennbarkeit von Warnkleidungen. Aus der DIN EN 471 stellte er den Teilnehmern die wichtigsten Kriterien für die Wahrnehmbarkeit, Auffälligkeit und Erkennbarkeit vor, die die Warnkleidung erfüllen muss. Diese sind u. a. die Farbe des fluoreszierenden Hintergrundmaterials, der spezifische Rück strahlwert der Reflexstreifen und die Anordnung und Ab messung der Reflexstreifen.

Dass Warnkleidung nicht nur bei Tageslicht und guten Witte- rungs verhältnissen funktionieren, sondern auch in der Nacht bei Regen und Nebel wirksam sein muss, verdeutlichte Prof.

Bernhard Steinhauer, RWTH Aachen, in seinem Vortrag. In sei- nem Institut für Straßenwesen wurden praxisnahe Unter suchun- gen durchgeführt, um Warnkleidungen zu optimieren, damit die Erkennbarkeit und Wirksamkeit bei Tag- und Nacht einsätzen erhöht wird. Unter anderem ist eine andere Anordnung der Re- flexstreifen vorzusehen, um die Auffälligkeit bei jedem Bewe- gungsablauf der Beschäftigten zu erhöhen. Diese neuen Er - kenntnisse sollen künftig bei der Überarbeitung der techni schen Normen berücksichtigt werden.

Ladungssicherung

Das Absichern der Ladung auf Straßenfahrzeugen und die Ge fahrguttransporte waren Schwerpunkte im letzten Themen- block. Ralf Brandau, BG für Fahrzeughaltungen, und Rainer Reckermann, Autobahnpolizei, berichteten über Verkehrs- und Arbeitsunfälle, die durch nicht sachgerechte Ladungs siche run- gen verursacht wurden. In einigen Gesetzen, Unfallverhütungs- vorschriften sowie in Technischen Regeln ist die Ladungs siche- rung fest verankert. Dies gilt insbesondere auch für den Trans- port gefährlicher Güter. Neben den Fahrzeugführern stehen ge- rade Führungskräfte in der Verantwortung, damit einerseits der Fahrer ausreichend ausgebildet und andererseits ge eigne tes Sicherungsmaterial für die verschiedensten Transporte zur Ver- fügung gestellt wird. Beide Referenten stellten in ihren Vor trä- gen deutlich heraus, dass zur Verbesserung des Arbeits schut zes beim Transport von Gütern qualifizierte Schulungs maßnahmen für Führungskräfte und Fahrzeugführer durchzuführen sind.

Auf Grund der Aktualität der Vortragsthemen fanden ausgie - bi ge fachliche Diskussionen zwischen den Referenten und dem Audi torium zur Vertiefung und Erläuterung statt. Am Ende der Veran staltung fasste Dr. Monika Broy, Präventionsleiterin beim Rheinischen GUVV, die Inhalte der Vorträge nochmals zusam- men, dankte den Referenten für ihre Ausführungen und wünschte den Teilnehmern viel Erfolg bei der Umsetzung der neuen Er - kennt nisse in den Betrieben. Sie sicherte weitere Unter stützung durch Beratungen und Seminare in den Be trie ben zu. Die Fach- tagung fand einen großen Zuspruch und eine außerordentlich positive Resonanz seitens der Teilnehmer.

Bernd W. Schmitt

Aufsichtsperson beim Rheinischen GUVV

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Info

Die Beschäftigen der Autobahn- und Straßenmeistereien sowie unzähliger kommunaler Bauhöfe und Straßenbetriebs- dienste sorgen für die Aufrechterhaltung der Funktions- und Verkehrssicherheit der Straßen. Sie sind zahlreichen Ge fah- ren und gesundheitlichen Belastungen ausgesetzt. Um diese zu reduzieren, bieten wir Betriebsbesichtigungen, Beratungs- gespräche und Seminare an. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.rguvv.de Service, Seminarangebot.

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