Hinweise zur Anwendung der Gefährdungsbeurteilung und der Arbeitshilfen
Mit den nachstehenden Unterlagen will die Unfallkasse NRW eine Hilfestellung für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen geben. Das Verkehrsrecht ist kein Gegenstand der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Gefährdungs- beurteilung und die Arbeitshilfen sind stets eigenverantwortlich anzuwenden.
• Für die Erweiterung/Fortschreibung der Gefährdungsbeurteilung stehen Blanko-Dokumentations-Blätter im Word-Format zur Verfügung.
• Die Word-Dokumente können/müssen auf die betrieblichen Gegebenheiten abgestimmt werden.
Beispiel Betriebsanweisung „Warnkleidung“. Wenn es auf dem Betriebshof bereits Regelungen zur Ausstattung mit Warnkleidung gibt, könnte eine Betriebsanweisung auch wie in „7.4.1 Betriebsanweisung Warnkleidung“
dargestellt aussehen.
• Für Fragen, Hinweise und Ergänzungen sowie für die Unterstützung zur Erstellung von weiteren Arbeitshilfen für bestimmte verkehrlichen Situationen steht die Unfallkasse NRW gerne zur Verfügung.
Ansprechpartner:
Klaus Grundmann
Unfallkasse NRW
Regionaldirektion Westfalen-Lippe Abteilung Technische Betriebe
0231 399 62 29 0151 14 82 88 66
k.grundmann@unfallkasse-nrw.de