Formulare und Vordrucke
zur Verwendung
bei (Verdacht auf) Kindes-
wohlgefährdung
Formularwegweiser
Übersicht der Formulare und Vordrucke im Notfallordner Kindeswohlgefährdung
Im Internet zum Download unter: www.landkreis-zwickau.de/kindeswohl, Button: Fachkräfte – Formulare 3. Aktualisierung, Mai 2020
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Nr. Formular/Vordruck Wann einzusetzen? Weitere Hinweise 1. Schweigepflichtentbindung Zur Zusammenarbeit von relevan-
ten Einrichtungen/Diensten bezüg- lich eines Kindes/eines Jugendli- chen/Eltern
Wenn Sie wegen einem Kind/Jugendlichen/Eltern mit anderen Diensten/Einrichtungen in Kontakt treten wollen, müssen Sie sich vorher schriftlich von Ihrer Schweigepflicht durch die Sor- geberechtigten entbinden lassen.
2. Ampelbögen zur Gefähr- dungseinschätzung
bei akuter Kindeswohlgefährdung und bei Verdacht auf Kindeswohl- gefährdung
Der Ampelbogen zur Gefährdungseinschätzung umfasst zwei Teile: den Bogen zur Feststellung einer „akuten Kindeswohl- gefährdung“ (Schnellbogen) und den Bogen zur Einschätzung eines „Verdachtes auf Kindeswohlgefährdung“.
Ergeben sich im Akut-Bogen keine Anhaltspunkte für eine akute Kindeswohlgefährdung wird mit dem Ampelbogen Ver- dacht auf Kindeswohlgefährdung fortgefahren.
Die Ampelbögen können mehrmalig im Prozess der Gefähr- dungseinschätzung/Fallarbeit genutzt werden.
Sie können von der fallverantwortlichen Fachkraft oder auch in der Zusammenarbeit mit anderen Fachkräften (z. B. Team) ge- nutzt werden.
4. Schutzplan der Einrichtung fortlaufend mit Beginn der Gefähr- dungseinschätzung
Der Schutzplan ist Teil der Dokumentation und macht auf ei- nen Blick deutlich „Wer tut was, wann und mit wem zum Schutz und Wohle des Kindes?“
5. Dokumentationshilfen für Verletzungsbilder
bei sichtbaren Verletzun- gen/Misshandlungen
Bei der Dokumentation der Verletzungsbilder sollten Größe, Farbe, Formen und Lage beschrieben werden.
6. Mitteilungsbogen bei Mitteilung einer Kindeswohlge- fährdung an das Jugendamt
Bei akuter Kindeswohlgefährdung (Gefahr im Verzug) nachdem das Jugendamt telefonisch informiert wurde.
Insofern die eigenen Handlungsmöglichkeiten in der Arbeit des Kindesschutzfalls ausgeschöpft sind.