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Formulare und Vordrucke zur Verwendung

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Academic year: 2022

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Formulare und Vordrucke

zur Verwendung

bei (Verdacht auf) Kindes-

wohlgefährdung

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Formularwegweiser

Übersicht der Formulare und Vordrucke im Notfallordner Kindeswohlgefährdung

Im Internet zum Download unter: www.landkreis-zwickau.de/kindeswohl, Button: Fachkräfte – Formulare 3. Aktualisierung, Mai 2020

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Nr. Formular/Vordruck Wann einzusetzen? Weitere Hinweise 1. Schweigepflichtentbindung Zur Zusammenarbeit von relevan-

ten Einrichtungen/Diensten bezüg- lich eines Kindes/eines Jugendli- chen/Eltern

Wenn Sie wegen einem Kind/Jugendlichen/Eltern mit anderen Diensten/Einrichtungen in Kontakt treten wollen, müssen Sie sich vorher schriftlich von Ihrer Schweigepflicht durch die Sor- geberechtigten entbinden lassen.

2. Ampelbögen zur Gefähr- dungseinschätzung

bei akuter Kindeswohlgefährdung und bei Verdacht auf Kindeswohl- gefährdung

Der Ampelbogen zur Gefährdungseinschätzung umfasst zwei Teile: den Bogen zur Feststellung einer „akuten Kindeswohl- gefährdung“ (Schnellbogen) und den Bogen zur Einschätzung eines „Verdachtes auf Kindeswohlgefährdung“.

Ergeben sich im Akut-Bogen keine Anhaltspunkte für eine akute Kindeswohlgefährdung wird mit dem Ampelbogen Ver- dacht auf Kindeswohlgefährdung fortgefahren.

Die Ampelbögen können mehrmalig im Prozess der Gefähr- dungseinschätzung/Fallarbeit genutzt werden.

Sie können von der fallverantwortlichen Fachkraft oder auch in der Zusammenarbeit mit anderen Fachkräften (z. B. Team) ge- nutzt werden.

4. Schutzplan der Einrichtung fortlaufend mit Beginn der Gefähr- dungseinschätzung

Der Schutzplan ist Teil der Dokumentation und macht auf ei- nen Blick deutlich „Wer tut was, wann und mit wem zum Schutz und Wohle des Kindes?“

5. Dokumentationshilfen für Verletzungsbilder

bei sichtbaren Verletzun- gen/Misshandlungen

Bei der Dokumentation der Verletzungsbilder sollten Größe, Farbe, Formen und Lage beschrieben werden.

6. Mitteilungsbogen bei Mitteilung einer Kindeswohlge- fährdung an das Jugendamt

Bei akuter Kindeswohlgefährdung (Gefahr im Verzug) nachdem das Jugendamt telefonisch informiert wurde.

Insofern die eigenen Handlungsmöglichkeiten in der Arbeit des Kindesschutzfalls ausgeschöpft sind.

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