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Abfallwirtschaftskonzept für die Stadtgemeinde Bremen

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Academic year: 2022

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Abfallwirtschaftskonzept

für die Stadtgemeinde Bremen

E n t s o r g u n g s betriebe bremer

1. Fortschreibung 2005 bis 2009 – Stand April 2005

(2)

1 Einleitung und rechtliche Grundlagen . . . .2

2 Strukturdaten . . . .3

2.1 Entsorgungsgebiet . . . .3

2.2 Bevölkerungsentwicklung . . . .3

3 Zielsetzung . . . .4

3.1 Ökologische Ziele . . . .4

3.2 Ökonomische Ziele . . . .4

3.3 Entsorgungssicherheit . . . .5

4 Entsorgungsstruktur »Abfälle aus privaten Haushaltungen« . . . .6

4.1 Holsysteme Umleerbehälter . . . .6

4.1.1 Restabfall . . . .6

4.1.2 Bioabfall . . . .6

4.1.3 Papier, Pappe, Karton . . . .7

4.2 Holsysteme ohne Behälter . . . .7

4.2.1 Sperrmüll . . . .7

4.2.2 Papier, Pappe, Karton . . . .7

4.3 Bringsysteme . . . .8

4.3.1 Containerplätze . . . .8

4.3.2 Recycling-Stationen . . . .8

4.3.3 Schadstoffhaltige Abfälle . . . .8

5 Entsorgungsstruktur »Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen als privaten Haushaltungen« . . . .9

5.1 Holsystem Hausmüllähnlicher Gewerbeabfall (Umleerbehälter) . . . .9

5.2 Holsystem Hausmüllähnlicher Gewerbeabfall (Wechselbehälter) . . . .9

5.3 Bringsystem Gewerbeabfall . . . .9

6 Abfallarten im Entsorgungsgebiet . . . .10

6.1 Restabfall . . . .10

6.2 Sperrmüll . . . .10

6.3 Bioabfall . . . .11

6.4 Gartenabfall . . . .11

6.5 Schadstoffhaltige Abfälle . . . .12

6.6 Papier, Pappe, Karton . . . .12

6.7 Textilien und Schuhe . . . .13

6.8 Metall (Schrott) . . . .13

6.9 Elektro- und Elektronikgeräte . . . .13

6.10 Hausmüllähnlicher Gewerbeabfall . . . .14

1 Inhalt

6.11 Kommunaler Gewerbeabfall . . . .14

6.12 Gewerbeabfall, Bauabfall . . . .15

6.13 Zusammenfassung der Mengenentwicklung von Abfällen aus privaten Haushaltungen . . . .16

6.14 Nachrichtliche Darstellung: Zusammenfassung der Mengenentwicklung von kommunalen Abfällen und Verkaufsver- packungen nach § 6 Abs. 3 VerpackV . . . .17

7 Prognose der Abfallmengenentwicklung für die nächsten zehn Jahre . . . .18

7.1 Abfälle aus privaten Haushaltungen (Hausmüllbereich) . . . .19

7.2 Hausmüllähnliche Gewerbeabfälle, Gewerbe- und Bauabfälle . . . .20

8 Entsorgungseinrichtungen . . . .21

8.1 Müllheizwerk . . . .21

8.2 Deponie . . . .21

8.3 Grünabfallkompostierungsanlage . . . .22

8.4 Bioabfallkompostierungsanlage . . . .22

8.5 Anlage zur Schadstoffzwischenlagerung . . . .22

8.6 Angaben über vermarktete Energien . . . .22

9 Kosten, Erlöse und Gebühren . . . .23

9.1 Bereich Hausmüll . . . .23

9.2 Bereich Deponie . . . .24

9.3 Bereich Gewerbeabfälle /Müllheizwerk . . . .24

10 Öffentlichkeitskonzept . . . .25

10.1 Öffentlichkeitsarbeit . . . .25

10.1.1 Printmedien . . . .25

10.1.2 Audiovisuelle Medien . . . .26

10.1.3 Lehrerhandreichungen / Unterrichtsmaterialien . . . .26

10.1.4 Internet . . . .26

10.2 Kundenberatung . . . .26

10.3 Dialogische Maßnahmen . . . .26

10.3.1 Umweltbildung und zukunftsvorsorgende Maßnahmen . . . .26

10.3.2 Gruppenveranstaltungen . . . .26

Verzeichnis von Abbildungen und Tabellen . . .27

Anhang: Standortübersicht Recycling- Stationen . . . .28

(3)

2

1. Einleitung und rechtliche Grundlagen

Das Kreislaufwirtschafts- und Ab- fallgesetz (KrW-/AbfG) verpflichtet den öffentlich-rechtlichen Entsor- gungsträger nach § 1 zur Schonung der natürlichen Ressourcen durch Förderung der Kreislaufwirtschaft und zur Sicherung der umweltver- träglichen Beseitigung von Abfällen.

Zu den Grundsätzen dieses Ge- setzes gehört es, Abfälle in erster Linie zu vermeiden, in zweiter Linie stofflich oder energetisch zu ver- werten. Die Abfälle, die weder ver- mieden noch stofflich oder energe- tisch verwertet werden können, müssen umweltverträglich beseitigt werden. Maßnahmen zur Vermei- dung von Abfällen sind insbesonde- re die anlageninterne Kreislauf- führung von Stoffen, die abfallarme Produktgestaltung sowie ein auf den Erwerb abfall- und schadstoff- armer Produkte gerichtetes Kon- sumverhalten.

Für den öffentlich-rechtlichen Ent- sorgungsträger ergibt sich nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz die Pflicht, alle in ihrem Gebiet ange- fallenen und überlassenen Abfälle aus privaten Haushaltungen und Abfälle zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen zu verwerten oder zu beseitigen. Die Pflicht zur Verwertung ist einzuhalten, soweit dies technisch möglich ist und wirt- schaftlich zumutbar ist.

Die Stadtgemeinde Bremen hat mit dem Entsorgungsbetriebs -Ortsge- setz den Bremer Entsorgungs- betrieben die Pflichten des öffent- lich-rechtlichen Entsorgungsträgers für die Stadt Bremen übertragen.

Nach den §§ 19, 20 und 29 (KrW-/

AbfG) ist der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger verpflichtet, ein Abfallwirtschaftskonzept zu erstel- len und alle fünf Jahre fortzuschrei- ben. Dieses Konzept wurde von der zuständigen bremischen Behörde erstmalig zum 31.12.1998 vorgelegt.

Das Abfallwirtschaftskonzept bein- haltet Angaben über Art, Menge und Verbleib von Abfällen, eine Dar- stellung der getroffenen und ge- planten Maßnahmen zur Vermei- dung, zur Verwertung und zur Be- seitigung von Abfällen, sowie die Darlegung der Entsorgungswege für die nächsten 10 Jahre. Bei den Abfällen handelt es sich sowohl um überwachungsbedürftige, als auch um besonders überwachungsbe- dürftige Abfälle zur Verwertung oder zur Beseitigung. Der öffentlich- rechtliche Entsorgungsträger hat das Abfallwirtschaftskonzept über die ihm zu überlassenden Abfälle zu erstellen. Das Abfallwirtschaftskon- zept muss außerdem Angaben zur notwendigen Standort- und Anla- genplanung, sowie eine gesonderte Darstellung des Verbleibs von Ab- fällen bei der Verwertung und Be- seitigung außerhalb der Bundesre- publik Deutschland enthalten.

Nach § 1a des Bremischen Aus- führungsgesetzes zum Kreislauf- wirtschafts- und Abfallgesetz (BremAGKrW-/AbfG) muss das Ab- fallwirtschaftskonzept folgende Anforderungen erfüllen:

1. Darstellung der Entsorgungs- sicherheit

2. Methoden und Einrichtungen zum Einsammeln und Befördern von Abfällen

3. Anlagen und Einrichtungen zur Abfallverwertung und Abfallbe- seitigung, mit Angabe ihrer vor- aussichtlichen Laufzeit

4. Zusammenstellung der Abfall- bilanzen über einen Zeitraum von zehn Jahren in tabellarischer und graphischer Form

5. Prognose über die Abfallmengen- entwicklung für mindestens zehn Jahre

6. Angaben über vermarktete Stoffe und Energien

7. Zusammenstellung der Kosten der Abfallentsorgung

8. Beschreibung des Gebührenbe- darfs

9. Darstellung der Kooperationen mit anderen öffentlich-recht- lichen Entsorgungsträgern.

1 Einleitung und rechtliche Grundlagen

(4)

2. Strukturdaten

2.1 Entsorgungsgebiet

Die Stadt Bremen umfasst eine Ge- samtfläche von 31.768 ha (Stand:

31.12.2002). Bei einer Bevölkerungs- zahl von 544.746 (Stand: Juni 2004) entspricht dies einer mittleren Be- völkerungsdichte von 1.715 Einwoh- ner je km2. Im Bereich des stadt- bremischen Überseehafengebietes Bremerhaven werden die Entsor- gungsleistungen der Stadtgemein- de Bremen nach den Entsorgungs- bedingungen und Gebühren der Stadt Bremerhaven erbracht.

2.2 Bevölkerungsent- wicklung

Die Entwicklung der Einwohnerzah- len der Stadt Bremen (Datengrund- lage: Statistische Berichte, heraus- gegeben vom Statistischen Landes- amt Bremen) ist in der Abbildung dargestellt.

3

2 Strukturdaten

560.000 550.000 540.000 530.000 520.000 510.000 500.000

1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004

Abbildung 1

Bevölkerungsentwicklung der Stadtgemeinde Bremen

(5)

3. Zielsetzung

3.1 Ökologische Ziele

Der Zweck des KrW-/AbfG ist die Förderung der Kreislaufwirtschaft zur Schonung natürlicher Ressour- cen und die Sicherung einer um- weltverträglichen Beseitigung von Abfällen (§ 1 KrW-/AbfG). Die Vor- schriften gelten für die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen (§2 KrW-/AbfG). Jeder Er- zeuger und Besitzer von Abfällen sowie die Entsorgungsträger haben nach dem Grundsatz Vermeiden vor Verwerten vor Beseitigen zu handeln.

Ziel und Grundsatz des Bundes- gesetzes wurden im Bremischen Ausführungsgesetz zum Kreislauf- wirtschafts- und Abfallgesetz (BremAGKrW-/ AbfG) umgesetzt.

Die allgemein formulierten ökolo- gischen Ziele der Abfallwirtschaft werden detailliert in den einzelnen Entsorgungssystemen und Dienst- leistungsangeboten aufgegriffen und berücksichtigt. Die Gesamtauf- gabe Abfallwirtschaft ist in folgende Einzelaufgaben zu differenzieren:

Entsorgungsleistungen:

> Restmüll

> Sperrmüll

> Gartenabfälle

> Bioabfälle

> Papier, Pappe, Karton

> Schadstoffhaltige Abfälle Entsorgungsstationen:

> 14 Recycling-Stationen

> Containerplätze

> Betrieb einer Deponie Kundenorientierte Leistungen:

> Abfallkalender

> Kundenberatung, Beratungs- und Informationssystem

> Call-Center

> Organisation und Durchführung von Veranstaltungen zu ver- schiedenen Themen der Abfall- wirtschaft

Die Verwertung von Abfällen konnte in den zurückliegenden Jahren kon- tinuierlich gesteigert werden. Paral- lel dazu waren die Beseitigungsab- fälle stetig rückläufig. Diese Ergeb- nisse verdeutlichen, dass in Bremen die Prinzipien des Kreislaufwirt- schafts- und Abfallgesetzes umge- setzt worden sind.

Im Bereich der Abfallvermeidung soll neben den Instrumenten Bera- tung und Information zukünftig stärker die Zusammenarbeit mit regionalen Initiativen und Verbän- den gesucht werden.

3.2 Ökonomische Ziele

Die ökonomischen Ziele liegen in der langfristigen Stabilisierung der Gebühren bei gleichzeitiger Opti- mierung der ökologischen und kun- denorientierten Prozesse.

Die Gebühren sind sowohl von der Kosten- als auch von der Erlösseite determiniert. Auf der Erlösseite soll eine effiziente und konsequente Durchsetzung der Anschlusspflicht gewährleistet werden, damit eine gerechte Kostenverteilung bei den Abfallbesitzern zu einer hohen Akzeptanz der Abfallgebühren führt und langfristig der hohe kunden- orientierte Leistungsstandard erhal- ten werden kann.

4

3 Zielsetzung

(6)

3.3 Entsorgungssicherheit

Im Rahmen eines Privatisierungs- verfahrens der Bremer Entsorgungs- betriebe im Jahr 1998 wurden die Aufgaben der operativen Einheiten des Abfallbereiches, mit Ausnahme der Deponie, an private Gesellschaf- ten übertragen. Mit diesen privaten Gesellschaften wurden langfristige Verträge abgeschlossen, um die Entsorgungssicherheit in Bremen zu garantieren. Die vorrangige Ver- pflichtung der Bremer Entsorgungs- betriebe als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger besteht in der Kontrolle, Fortentwicklung und Opti- mierung der mit den Gesellschaften abgeschlossenen Leistungsverträge in Bezug auf die Einhaltung von Umweltstandards, die Optimierung der Anlagen nach dem Stand der Technik sowie die Anpassung der zu erbringenden Leistungen an die ge- setzlichen Gegebenheiten.

Abfallbehandlung Nord GmbH (ANO)

1. Vertrag über die Abnahme und thermische Behandlung (Verbren- nung) der in privaten Haushaltun- gen anfallenden und der Stadt überlassenen brennbaren Abfälle sowie die der Stadt zur Beseitigung überlassenen Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen, soweit diese nicht verwertet werden können.

Kompostierung Nord GmbH (KNO) 1. Vertrag über die Abnahme, Sortie- rung und Behandlung der im Gebiet der Stadt Bremen in privaten Haus- haltungen anfallenden pflanzlichen Abfälle.

2. Vertrag über die Abnahme, Sortie- rung und Behandlung der im Gebiet der Stadt Bremen über das Sammel- system Bioabfälle eingesammelten

Abfälle sowie die Einführung des hieraus erzeugten Komposts in den Wirtschaftskreislauf.

Nehlsen – Plump GmbH & Co. KG, Zweigniederlassung Schadstoffent- sorgung Nord

1. Vertrag über die Abnahme, Sor- tierung, Zwischenlagerung, Behand- lung und Zuführung zur Verwer- tung oder Beseitigung der im Gebiet der Stadt Bremen anfallenden schad- stoffhaltigen Abfälle aus privaten Haushaltungen.

Entsorgung Nord GmbH (ENO) 1. Vertrag über die Behälterbewirt- schaftung sowie die Einsammlung und den Transport von überlassungs- pflichtigen Rest- und Bioabfällen aus privaten Haushaltungen und anderen Herkunftsbereichen (ohne Wechselbehälter)

2. Vertrag über die Einsammlung und den Transport sowie die Zufüh- rung zur Verwertung und Beseiti- gung von Sperrmüll aus privaten Haushaltungen

3. Vertrag über die Einsammlung und den Transport von in Abfall- wechselbehältern bereitgestellten Abfällen zur Beseitigung, die nicht aus privaten Haushaltungen stam- men

4. Vertrag über die Einrichtung und den Betrieb von Service-Centern auf dem Gebiet der Abfallentsorgung 5. Vertrag über die Bewirtschaftung von Wertstoffsammelcontainern für Altpapier im Stadtgebiet Bremen- Nord

6. Vertrag über die Bereitstellung und Entleerung von Wertstoff- sammelcontainern für Altpapier und Alttextilien sowie die Zuführung der darin gesammelten Wertstoffe zur Verwertung

Karl Nehlsen GmbH & Co.KG 1. Vertrag über die Sammlung und den Transport von Restabfall, Bio- abfall und Sperrabfall im Stadtge- biet Bremen-Nord

2. Vertrag über die Sammlung und den Transport von Wertstoffen im Stadtgebiet Bremen-Nord Bremer Recycling GmbH (BIR) 1. Vertrag über die Straßensamm- lung und den Transport von Altpa- pier

2. Vertrag über die Einrichtung und den Betrieb von Recycling-Stationen Gesellschaft für angewandte Stadtentwicklung mbH (GFAS) 1. Vertrag über die Einrichtung und den Betrieb von Annahmezeilen (Recycling-Stationen)

Alurecycling GmbH

1. Vertrag über die Einrichtung und den Betrieb von Annahmezeilen (Recycling-Stationen)

5

(7)

Behältervolumen in Liter

60-1 60-2 90 120 240 770 1.100

Bestand zum 31.12.2004

59.820 72.014 26.482 26.787 5.623 2.483 4.536

4.1.2 Bioabfall

Diese Abfälle unterliegen der Ent- sorgungspflicht der Stadtgemeinde Bremen. In Bremen wird die ge- trennte Sammlung von Bioabfällen aus privaten Haushaltungen, Ge- werbebetrieben und öffentlichen Einrichtungen, soweit sie in haus- haltsüblicher Art und Menge an- fallen, durchgeführt.

Die Anschlusspflichtigen sollen Bio- Abfallbehälter anfordern, soweit keine Möglichkeit zur Eigenkom- postierung besteht. Es besteht kein Anschlusszwang. Das Volumen der Gefäße für Bioabfälle beträgt 60 oder 90 Liter. Die Ausstattung mit Bioabfallgefäßen ist an das bereit- gestellte Restabfallvolumen gekop-

pelt. Die Behältergrößen 120 bis 1.100 Liter resultieren aus abfall- wirtschaftlich begründeten Sonder- fällen, wie z. B. die Bioabfallentsor- gung in Großwohnanlagen.

4. Entsorgungsstruktur

»Abfälle aus privaten Haus- halten«

Im „Ortsgesetz über die Entsorgung von Abfällen in der Stadtgemeinde Bremen“ (im folgenden Ortsgesetz genannt) sind Umfang sowie Art und Weise der kommunalen Abfall- entsorgung geregelt. Die daraus resultierenden allgemeinen Vorga- ben werden von den Bremer Ent- sorgungsbetrieben umgesetzt.

In der »Gebührenordnung für die Benutzung der öffentlichen Abfall- entsorgung in der Stadtgemeinde Bremen« sind alle Gebührentatbe- stände für die Abfallentsorgung in Bremen festgelegt.

Die Grundgebühr für Restabfall ent- hält die Kosten für die Erfassung und Beseitigung bzw. Verwertung von:

> Restabfall

> Bioabfall

> Sperrmüll inkl. Kühlgeräten, Weißer Ware und Schrott

> Weihnachtsbäumen

> Gartenabfall

> Schadstoffhaltigen Abfällen aus Haushalten

> Papier, Pappe, Karton

> Textilien und Schuhen

> Elektro- und Elektronikgeräten.

Die Grundgebühr enthält ebenfalls die Kosten für die:

> Dienstleistungen im Zusammen- hang mit Abfall- und Kunden- beratung

> Recycling-Stationen und Con- tainerplätze

> Zustellung und Abholung von Abfallgefäßen

> Haushaltsbezogene Verteilung des Bremer Abfallkalenders.

4.1 Holsysteme Umleer- behälter

4.1.1 Restabfall

Diese Abfälle unterliegen der Ent- sorgungspflicht der Stadtgemeinde Bremen. Bei bewohnten Grund- stücken beträgt die Abfallbehälter- ausstattung für Restabfälle insge- samt mindestens 30 l pro Person (Vorhaltevolumen). In Ausnahme- fällen wird auf Antrag des Abfallbe- sitzers eine Entsorgung der Rest- abfälle unter Verwendung eines amtlichen 40-Liter Abfallsackes durchgeführt. Für Überschussmen- gen an Restabfall wird der käuflich zu erwerbende Bremer Restmüll- sack (70 Liter) angeboten.

6

4 Entsorgungsstruktur

»Abfälle aus privaten Haushalten«

Tabelle 1

Behälterbestand per 31.12.2004 für Restabfall

(8)

7

Behältervolumen in Liter

60-1 60-2 90 120 240 1.100

Bestand zum 31.12.2004

18.933 35.313 18.600 4.313 711 108

Tabelle 2

Behälterbestand per 31.12.2004 für Bioabfall

4.1.3 Papier, Pappe, Karton

Ab Juni 2004 können private Haus- haltungen die »Papiertonne Plus«

(Papiertonne plus gebündelt bereit- gestelltes Papier) für die Entsor- gung von Papier und Pappe nutzen.

Die Einführung der Papiertonne erfolgt gebietsweise über einen Zeitraum von ca. zwei Jahren und soll Anfang 2006 abgeschlossen sein. Die Abholung erfolgt 14-tägig, alternierend zur Restabfalltonne.

Die Ausstattung mit Gefäßen ist an das bereitgestellte Restabfallvolu- men gekoppelt.

4.2 Holsysteme ohne Behälter

4.2.1 Sperrmüll

Sperrmüll im Sinne §10 Satz 1 Orts- gesetz sind insbesondere Möbel, Matratzen, Teppiche, sperrige Elektrogeräte und Haushaltskühlge- räte. Von der Sperrmüllsammlung ausgeschlossen sind alle in § 10 Satz 4 Ortsgesetz aufgeführten Abfälle wie z. B. schadstoffhaltige Abfälle, Abfälle aus Bau-, Umbau- und Repa- raturarbeiten, gewerbliche Abfälle.

Die Abholung von Sperrmüll aus privaten Haushaltungen können die Abfallbesitzer durch Abrufkarten schriftlich oder online über das Internet bei den Bremer Entsorgungs- betrieben beantragen. Der Abhol- termin wird von den Bremer Ent- sorgungsbetrieben festgesetzt. Der Abfallbesitzer hat den Sperrmüll an der dem Grundstück nächstgelege- nen Haltemöglichkeit des Sammel- fahrzeuges bereitzustellen. Eine Abholung von Sperrmüll pro Haus- haltung und Kalenderjahr ist in der Grundgebühr für Restabfall enthal- ten, jede weitere Abholung pro Kalenderjahr kostet 67,00 Euro.

Sperrmüll aus privaten Haushaltun- gen kann auch direkt bei der Recyc- ling Station Blocklanddeponie ge- bührenfrei, in unbegrenzter Menge und Häufigkeit anliefert werden.

4.2.2 Papier, Pappe, Karton

Bis zur flächendeckenden Einfüh- rung der »Papiertonne Plus« (siehe 4.1.3) können Papier, Pappe und Karton in den noch nicht umgestell- ten Gebieten gebündelt zur Abho- lung bereitgestellt werden. Die Einsammlung erfolgt vierzehntägig.

Behältervolumen in Liter

120 240 1.100

Bestand zum 31.12.2004

11.428 1.502 100

Tabelle 3

Behälterbestand per 31.08.2004 für Papier, Pappe, Karton

(9)

4.3 Bringsysteme 4.3.1 Containerplätze

Im Stadtgebiet Bremen sind 490 Containerplätze eingerichtet (Stand: 31.12.2004). Davon befinden sich 338 auf öffentlichen Flächen in vollständiger Verantwortung der Bremer Entsorgungsbetriebe und 152 Plätze auf Flächen von Woh- nungsbaugesellschaften. Hier sind die Bremer Entsorgungsbetriebe und die Wohnungsbaugesellschaf- ten gemeinsam verantwortlich.

Die Plätze sind in der Regel mit Containern für Papier/Pappe/Karton, Glas und Textilien ausgestattet.

Beginnend im Juni 2004 werden die Papier/Pappe/Karton-Container bis Anfang 2006 von den Container- plätzen auf öffentlichen Flächen abgezogen.

4.3.2 Recycling-Stationen

Im Bremer Stadtgebiet sind 14 Recycling-Stationen eingerichtet.

Öffnungszeiten:

Mo bis Fr 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr Sa 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr.

Folgende Abfälle werden auf den Stationen angenommen:

> Gartenabfälle bis 1 m3

> Papier, Pappe und Karton

> Metalle (Kleinschrott)

> Textilien und Schuhe

> Elektro-Kleingeräte

> Leichtverpackungen

> Glas (Buntglas, Weißglas)

> Gebührenpflichtige Restabfall- säcke

> Bauabfälle bis 1 m3(auf zwei Recycling-Stationen)

> Sperrmüll (auf einer Recycling- Station)

> Schadstoffhaltige Abfälle (auf zwei Recycling-Stationen) Die Mitarbeiter auf den Recycling- Stationen stehen allen Bürgern in Belangen rund um den Abfall be- ratend zur Seite.

Informationsmaterialien, Antrags- formulare, Sperrmüllkarten und

Gelbe Säcke für Leichtverpackungen werden an die Bürger abgegeben.

Bremer Restmüllsäcke für die Ent- sorgung von überschüssigen Restab- fallmengen werden verkauft.

Im Anhang des Abfallwirtschafts- konzeptes befindet sich eine Stand- ortübersicht der Recycling-Stationen.

8

4 Entsorgungsstruktur »Abfälle aus privaten Haushalten«

4.3.3 Schadstoffhaltige Abfälle

Schadstoffhaltige Abfälle aus priva- ten Haushaltungen können an zwei Recycling-Stationen ständig abge- geben werden. An zehn weiteren Recycling-Stationen wird eine teil- mobile Schadstoffsammlung durch- geführt, d.h., jede Recycling-Station wird 14 täglich mit dem Schad- stoffmobil ganztägig besetzt. Die Termine werden im Abfallkalender kommuniziert.

Übersicht der Recycling-Stationen

STADTTEIL/ORTSTEIL ADRESSE

Hohentor Woltmershauser Allee 33

Horn Achterstraße 4

Hastedt Bennigsenstraße 28

Hemelingen Hermann-Funk-Straße 4

Oberneuland Rockwinkeler Landstraße 91

Huchting Wardamm 114

Aumund Martinsheide 6

Oslebshausen Oslebshauser Landstraße 30

Findorff Kissinger Straße 1 a

Weserpark Hans-Bredow-Straße 18

Blocklanddeponie Fahrwiesendamm 100

Obervieland Fritz-Thiele-Straße 20

Kirchhuchting Obervielander Straße 43

Farge Claus-v.-Lübken-Straße 11-17

Burglesum Steindamm (Geplant für 2005)

Borgfeld (Geplant für 2006)

(10)

5. Entsorgungsstruktur

»Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen als privaten Haushaltungen«

Abfälle zur Beseitigung, die auf gewerblich, industriell oder von öffentlichen Einrichtungen genutz- ten Grundstücken anfallen und nach ihrer Art und Menge mit den in privaten Haushaltungen anfal- lenden Abfällen entsorgt werden können, sind von ihren Besitzern durch die Stadtgemeinde oder die von ihr beauftragten Dritten über die codierten Abfallbehälter, Abfall- großbehälter oder Wechselbehälter entsorgen zu lassen. Diese Abfälle unterliegen der Entsorgungspflicht der Stadtgemeinde Bremen.

Die Größe der erforderlichen Rest- abfallbehälter ist von verschiedenen Faktoren abhängig wie z. B. von der Anzahl der beschäftigten Mitarbei- ter, von der Branche, von der Art der Produktion sowie von den in- frastrukturellen Möglichkeiten der Abfalltrennung.

5.1 Holsystem Hausmüll- ähnlicher Gewerbeabfall (Umleerbehälter)

Die Entsorgungssystematik und die Gebühr sind identisch mit dem Holsystem Restabfall (Punkt 4.1.1) mit folgenden Ergänzungen:

> Die Leerungsintervalle für Be- hälter ab 240 Liter können den spezifischen Bedingungen der Abfallbesitzer angepasst werden (Mehrfachleerungen).

> In begründeten Einzelfällen kann für die Benutzung von 240 Liter und 1.100 Liter Abfallbehältern auf gewerblich, industriell oder von öffentlichen Einrichtungen genutzten Grundstücken anstatt einer Jahresgebühr eine Gebühr für jede Einzelleerung in Höhe von 0,06 Euro pro Liter des be- reitgestellten Abfallbehältervo- lumens festgesetzt sowie die Abfuhrtermine mit dem Gebüh- renpflichtigen einvernehmlich festgelegt werden. Ein begründe- ter Einzelfall liegt insbesondere vor bei Veranstaltungen, bei auf dem angeschlossenen Grund- stück saisonal schwankenden Abfallmengen sowie bei sons- tigen untypischen Situationen.

5.2 Holsystem Hausmüll- ähnlicher Gewerbeabfall (Wechselbehälter)

Gemäß § 13 Abs. 1 Krw-/AbfG sind hausmüllähnliche Gewerbeabfälle (Abfälle zur Beseitigung) überlas- sungspflichtig. Die Abfallerzeuger entsorgen ihre Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen über Wechsel- behälter auf Abruf. Die Gebühren sind in § 5 (Transport) und § 7 (Be- seitigung) der Gebührenordnung für die Benutzung der öffentlichen Abfallentsorgung in der Stadtge- meinde Bremen festgesetzt.

5.3 Bringsystem Gewerbe- abfall

Gewerbeabfälle gemäß § 13 Krw-/

AbfG, d. h. Abfälle aus anderen Her- kunftsbereichen als privaten Haus- haltungen, werden im Müllheizwerk bzw. auf der Deponie gegen Entgelt beseitigt bzw. verwertet.

9

5 Entsorgungsstruktur »Abfälle aus

anderen Herkunftsbereichen als privaten

Haushaltungen«

(11)

150.000 125.000 100.000 75.000 50.000 25.000 0

1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004

Abbildung 2

Mengenentwicklung von 1995 bis 2004 – Restabfall

6. Abfallarten im Entsor- gungsgebiet

Darstellung der Mengen- entwicklung der letzten zehn Jahre

6.1 Restabfall

Feste Abfälle aus privaten Haushal- tungen, Geschäften, Kleingewerbe, Handwerks- und Dienstleistungsbe- trieben, die vom Entsorgungspflich- tigen in den vorgeschriebenen Um-

leerbehältern bzw. Abfallsäcken regelmäßig gesammelt, transpor- tiert und der weiteren Entsorgung zugeführt werden.

6.2 Sperrmüll

Abfälle aus privaten Haushaltungen, die aufgrund ihrer Abmessungen nicht in die Abfallbehälter oder die amtlichen Abfallsäcke eingefüllt werden können, insbesondere Möbel, Matratzen, Teppiche.

10

6 Abfallarten im Entsorgungsgebiet

129.022 123.076 118.710 115.870 113.657 107.798 105.242 102.143 100.606 100.883

Mg

30.000 25.000 20.000 15.000 10.000 5.000 0

1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004

Abbildung 3

Mengenentwicklung von 1995 bis 2004 – Sperrmüll im Hol- und Bringsystem

17.856 21.781 20.718 24.166 27.361 25.856 25.919 23.510 23.568 23.882

Mg

(12)

6.3 Bioabfall

Organische Küchenabfälle, insbeson- dere Obst-, Gemüse- und sonstige Speisereste.

6.4 Gartenabfall

Verwertbare organische Abfälle aus Haushaltungen und Gewerbe wie Baum- und Strauchschnitt, Laub, Gras, Weihnachtsbäume.

11

30.000 25.000 20.000 15.000 10.000 5.000 0

1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004

Abbildung 4

Mengenentwicklung von 1995 bis 2004 – Bioabfall

19.354 20.450 21.094 21.296 21.554 22.414 22.964 22.908 22.861 24.058

Mg

30.000 25.000 20.000 15.000 10.000 5.000 0

1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004

Abbildung 5

Mengenentwicklung von 1995 bis 2004 – Gartenabfall

15.432 18.782 18.847 23.400 24.060 23.496 24.794 27.931 25.176 26.601

Mg

(13)

6.5 Schadstoffhaltige Abfälle

Abfälle aus privaten Haushaltun- gen, die umweltgefährdende oder gesundheitsschädliche Stoffe ent- halten und deshalb von anderen Stoffen getrennt entsorgt werden müssen.

6.6 Papier, Pappe, Karton (ohne Anteil Verkaufsver- packungen)

12

6 Abfallarten im Entsorgungsgebiet

700 600 500 400 300 200 100 0

1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004

Abbildung 6

Mengenentwicklung von 1995 bis 2004 – Schadstoffhaltige Abfälle

568 667 459 412 367 300 265 227 202 177

Mg

40.000 35.000 30.000 25.000 20.000 15.000 10.000 5.000 0

1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004

Abbildung 7

Mengenentwicklung von 1995 bis 2004 – Papier, Pappe, Karton

30.246 30.523 31.649 32.740 33.251 34.051 33.673 33.080 32.326 37.467

Mg

(14)

2.000

1.500

1.000

500

0

1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004

Abbildung 10

Mengenentwicklung von 1995 bis 2004 – Elektro- und Elektronikgeräte

1.755

1.601 1.803 1.397 1.226 1.409 1.312 1.209 1.265 1.431

Mg

6.7 Textilien und Schuhe 6.8 Metalle (Schrott)

6.9 Elektro- und Elektronik- geräte

13

2.500

2.000

1.500

1.000

500

0

1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004

1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004

Abbildung 8

Mengenentwicklung von 1995 bis 2004 – Textilien und Schuhe

1.069 1.671 1.766 1.926 2.275 2.365 2.256 2.149 2.344

Mg

4.000 3.500 3.000 2.500 2.000 1.500 1.000 500 0 Abbildung 9

Mengenentwicklung von 1995 bis 2004 – Metalle (Schrott)

1.846 2.711 2.668 2.514 3.001 3.512 3.525 3.159 2.904 2.063

Mg

(15)

6.10 Hausmüllähnlicher Gewerbeabfall

In Gewerbebetrieben, Dienstleis- tungsbetrieben, öffentlichen Ein- richtungen und Industrie anfallende Abfälle, soweit sie nach Art, Menge und Zusammensetzung gemeinsam mit dem Restabfall entsorgt werden können, aber getrennt vom Restab- fall (über Wechselbehälter) abge- fahren werden.

6.11 Kommunaler Gewerbeabfall

Diese Abfälle sind in ihrer Zusam- mensetzung dem Restabfall ähn- lich. Es sind Abfälle von öffentlich aufgestellten Papierkörben, aus der Reinigung der Containerplätze und von den Recycling-Stationen.

14

6 Abfallarten im Entsorgungsgebiet

45.000 40.000 35.000 30.000 25.000 20.000 15.000 10.000 5.000 0

1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004

Abbildung 11

Mengenentwicklung von 1995 bis 2004 – Hausmüllähnlicher Gewerbeabfall

37.266

44.426 34.695 28.072 22.350 20.338 15.487 12.773 10.233 10.879

Mg

5.000

4.000

3.000

2.000

1.000

0

2000 2001 2002 2003 2004

Abbildung 12

Mengenentwicklung von 1995 bis 2004 – Kommunaler Gewerbeabfall

4.549 4.949 4.375 3.971 3.702

Mg

(16)

6.12 Gewerbeabfall, Bauabfall

In Industrie, Gewerbe und sonstigen Einrichtungen anfallende Abfälle, die keine Siedlungsabfälle sind, je- doch nach Art, Schadstoffgehalt, Menge und Reaktionsverhalten wie

diese entsorgt werden können und für die jeweilige Entsorgungsanlage zugelassen sind.

Diese Abfälle werden deponiert.

Die Einzelmengen sind in der Abfall- bilanz der Bremer Entsorgungsbe- triebe dargestellt.

15

140.000 120.000 100.000 80.000 60.000 40.000 20.000 0

1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004

Abbildung 13

Mengenentwicklung von 1995 bis 2004 – Abfälle zur Beseitigung

116.132

92.059 76.746 66.488 25.762 35.870 48.003 49.938 67.690 101.142

6.381

37.768 32.857 34.357 22.075 18.788 9.317 12.549 7.336 3.011

Mg

140.000 120.000 100.000 80.000 60.000 40.000 20.000 0

1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004

Abbildung 14

Mengenentwicklung von 1995 bis 2004 – Abfälle zur Verwertung

18.5010 | 4.926 | 12.704 | 22.183 22.798 28.479 30.044 29.659 32.660

0 | 24.529 19.623 6.463 29.278 21.081 22.978 16.403 36.377

Mg

Abfälle zur Beseitigung Bauabfälle zur Beseitigung

Abfälle zur Verwertung/Rekultivierung Bauabfälle zur Verwertung

19.621

(17)

6.13 Zusammenfassung der Mengenentwicklung von Abfällen aus priva- ten Haushaltungen

16

6 Abfallarten im Entsorgungsgebiet

250.000

230.000

210.000

190.000

170.000

150.000

130.000

110.000

90.000

70.000

50.000

1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004

Abbildung 15

Mengenentwicklung von 1995 bis 2004 – Abfälle aus privaten Haushaltungen in Mg pro Jahr

129.022 123.076 118.710 115.870 113.657 107.798 105.242 102.143 100.606 100.883

17.856 21.781 20.718 24.166 27.361 25.856 25.919 23.510 23.586 23.882

19.354 20.450 21.094 21.296 21.554 22.414 22.964 22.908 22.861 24.058

30.863 37.563 36.693 28.000 24.060 23.496 24.794 27.931 25.176 26.601

30.246 30.523 31.649 32.740 33.251 34.051 33.673 33.080 32.326 37.467

4.072 6.202 6.601 6.089 6.520 7.496 7.467 6.851 6.554 6.063

Mg

Restabfall Sperrmüll Bioabfall Grünabfall

PPK ohne Verkaufsverpackungen Sonstige

(18)

17 6.14 Nachrichtliche Darstellung: Zusammenfassung der Mengenentwick-

lung von kommunalen Abfällen und Verkaufsverpackungen nach § 6 Abs.

3 VerpackV

450

400

350

300

250

200

150

100

50

0

1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004

Abbildung 16

Mengenentwicklung von 1995 bis 2004 – Abfälle aus privaten Haushaltungen in kg pro Einwohner und Jahr

235 224,1 216,4 212,6 210 199,8 195,2 188,7 185,8 185,2

32,5 39,7 37,8 44,3 50,5 47,9 48,1 43,4 43,6 43,8

35,2 37,2 38,5 39,1 39,8 41,5 42,6 42,3 42,2 44,2

56,2 68,4 66,9 51,4 44,5 43,5 46 51,6 46,5 48,8

55,1 55,6 57,7 60,1 61,4 63,1 62,4 61,1 59,7 68,8

7,4 11,3 12 11,2 12 13,9 13,8 12,7 12,1 11,1

kg|E*

Restabfall Sperrmüll Bioabfall Grünabfall

PPK ohne Verkaufsverpackungen Sonstige

300.000

250.000

200.000

150.000

100.000

50.000

0

1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004

Abbildung 17

Mengenentwicklung von 1995 bis 2004 – Kommunale Abfälle und Verkaufsverpackungen in Mg

231.413 239.595 235.465 228.161 226.403 221.111 220.059 216.423 211.109 218.954

39.862 44.733 45.286 47.268 47.386 47.610 45.937 46.573 43.765 38.495

Mg

kommunale Abfälle Verkaufsverpackungen

(19)

7. Prognose der Abfall- mengenentwicklung für den Zeitraum bis 2014

Für die Prognose der zukünftigen Abfallmengen sind eine Reihe von Faktoren zu berücksichtigen, die einen Einfluss auf die Mengenent- wicklung haben:

> Die Entwicklung der Gesamtab- fallmenge pro Kopf der Bevölke- rung. Hier ist das wirtschaftliche, soziale und demografische Um- feld und die damit verbundenen Faktoren Einkommensentwick- lung und Konsum bestimmend.

Hierzu liegen keine belastbaren quantitativ ausgerichteten Untersuchungen/Szenarien vor.

Für die Prognose wird deshalb der Trend der letzten 10 Jahre im Wesentlichen fortgeschrieben.

> Die Bevölkerungsentwicklung in der Stadtgemeinde Bremen.

Das Statistische Landsamt Bremen hat eine positive Bevöl-

kerungsentwicklung mit einer Zunahme um 1,8 % bis 2014 pro- gnostiziert. Die hier prognosti- zierte Bevölkerungsentwicklung ist in Bezug auf die Entwicklung der Abfallmengen nicht relevant.

> Die wirtschaftliche Entwicklung und die daraus resultierende Restabfallmenge aus anderen Herkunftsbereichen als privaten Haushaltungen.

> Veränderungen der Zuständig keiten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger durch Ände- rungen im Abfallrecht und durch andere Einflüsse. Hier sind insbe sondere die Rücknahmeverord- nungen zu erwähnen.

Der Ausbau oder der Rückbau der Erfassungssysteme zur Getrennt- sammlung hat keinen wesentlichen Einfluss auf die Gesamtabfallmen- ge, sondern auf die Verteilung der Abfälle auf die Bereiche Beseitigung und Verwertung.

18

7 Prognose der Abfallmengenent- wicklung für den Zeitraum bis 2014

560.000 550.000

540.000 530.000 520.000 510.000 500.000

1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Abbildung 18

Prognose der Bevölkerungsentwicklung von 1995 bis 2014

(20)

7.1 Abfälle aus privaten Haushaltungen (Hausmüll- bereich)

Die Entwicklung der dem öffentlich- rechtlichen Entsorgungsträger über- lassenen Abfälle ist wie beschrieben von verschiedenen allgemeinen und spezifischen Faktoren abhängig.

Konkret sind z. B. Veränderungen ab- fallrechtlicher Natur und kartell- rechtliche Vorgaben zu nennen. Für die Prognose sind die folgenden Fak- toren berücksichtigt:

> ab 2004 der höhere Anteil (ca. + 5.000 Mg/a) kommunalen Papiers an der erfassten Papiermenge durch Beschluss des Kartellamtes, nur die lizenzierten Verkaufsver- packungen aus PPK den System- betreibern nach § 6 Abs. 3 Ver- packV zuzuordnen.

> ab März 2006 die durch die Um- setzung des ElektroG vom öffent- lich-rechtlichen Entsorgungsträ- ger erwarteten zusätzlichen Elektrogeräte (ca. + 1.000 Mg/a).

Die zukünftige Entwicklung der Ge- samtabfallmenge wird vor dem Hintergrund einer konstanten wirt- schaftlichen Entwicklung, einer konstanten Bevölkerungszahl und der Entwicklungslinie der Abfallmen- gen in den vergangenen 10 Jahren wie folgt eingeschätzt: (Abb. 19) In welchem Umfang die Gesamt- abfallmenge sich zukünftig auf die Bereiche Abfall zur Verwertung und Abfall zur Beseitigung verteilt, ist wesentlich von den folgenden Faktoren abhängig:

> Beständigkeit der Angebotsviel falt für getrennte Erfassungssys- teme

> Umdeklarierung von bisherigen Abfällen zur Beseitigung zu Ab fällen zur Verwertung im gewerb- lichen Bereich

> Ausdehnung oder Rückbau von Rücknahmesystemen

> Beibehaltung des Gebühren- systems (Gebühr für Restabfall, keine Gebühren für die anderen Abfallfraktionen, insbesondere für Bioabfälle/Gartenabfälle)

Für die kommenden 10 Jahre wird eine weitere Verschiebung des Ver- hältnisses von Abfällen zur Beseiti- gung zu Abfällen zur stofflichen Verwertung erwartet. Allerdings wird sich der Umfang dieser Verschie- bung gegenüber der zurückliegen- den Dekade verringern. (Abb. 20)

19

250.000

200.000

150.000

100.000

50.000

0

2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014

Ist Abbildung 19

Prognose Gesamtmenge Abfälle aus privaten Haushaltungen von 2004 bis 2014 in Mg pro Jahr

150.000

100.000

50.000

0

2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014

Ist Abbildung 20

Prognose Mengenentwicklung von 2004 bis 2014 Abfälle zur stofflichen Verwertung und zur Beseitigung aus privaten Haushaltungen in Mg pro Jahr

Abfälle zur stofflichen Verwertung

Abfälle zur Beseitigung/thermischen Verwertung

(21)

250.000

200.000

150.000

100.000

50.000

0

2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014

Ist Abbildung 22

Prognose Mengenentwicklung von 2004 bis 2014 Gewerbe- und Bauabfälle in Mg pro Jahr

7.2 Hausmüllähnliche Gewerbeabfälle, Gewerbe- und Bauabfälle

Bei den Abfällen aus anderen Her- kunftsbereichen wird nur noch ein leichter Rückgang der Beseitigungs- abfälle erwartet. Die Begründung hierfür ist die günstige Gebühren- situation für diese Abfälle in der Stadtgemeinde Bremen. (Abb. 21)

Die Gewerbe- und Bauabfälle zur Ablagerung auf der Deponie sind nur eingeschränkt zu prognostizie- ren. Mittelfristig ist aber mit einem Rückgang der angedienten Abfälle zu rechnen. Die Entsorgungssicher- heit für Gewerbe- und Bauabfälle ist bis 2014 gewährleistet. Die Rest- kapazität der Deponie liegt bei ca.

40.000 m3/Jahr ab dem Jahr 2005.

Von 2005 bis 2009 besteht ein er- höhter Bedarf an Erdaushub und Boden zur Restverfüllung des Alt- teils der Deponie, der ab Mitte 2009 außer Betrieb genommen wird.

(Abb. 22)

20

7 Prognose der Abfallmengenentwicklung für den Zeitraum bis 2014

16.000 14.000 12.000 10.000 8.000 6.000 4.000 2.000 0

2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014

Ist Abbildung 21

Prognose Mengenentwicklung von 2004 bis 2014 Hausmüllähnliche Gewerbeabfälle und kommunale Abfälle in Mg pro Jahr

Hausmüllähnlicher Gewerbeabfall Kommunaler Gewerbeabfall

(22)

8. Entsorgungseinrich- tungen

8.1 Müllheizwerk

Betreiber des Müllheizwerkes Bre- men ist die Abfallbehandlung Nord GmbH.

Das Müllheizwerk ist für die Besei- tigung und/oder die thermische Verwertung von Abfällen nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallge- setz geeignet. Neben Restabfall und Sperrmüll sind außerdem hausmüll- ähnliche Abfälle, sperrige Gegen- stände, die nicht aus privaten Haus- haltungen stammen, Abfälle, die im Einzelfall nachweislich nach Art, Menge und Beschaffenheit gemein- sam mit Restabfall verbrannt werden können, zur Beseitigung bzw. zur Verwertung zugelassen.

8.2 Deponie

Die Blocklanddeponie Bremen ist die einzige Deponie der Stadtge- meinde Bremen, auf der andienungs- pflichtige Abfälle zu entsorgen sind.

Die Betriebsführung der Blockland- deponie obliegt den Bremer Ent- sorgungsbetrieben.

Die Erweiterungsfläche der Bock- landdeponie entspricht der Deponie- klasse III. Sie soll mit definierten Abfallarten (teilweise mit Vorbe- handlung) unbefristet weiterbetrie- ben werden. Auf der Deponie wer- den gebührenpflichtige Siedlungs- abfälle und industrielle Abfälle gegen Entgelt beseitigt.

Andienungs- und annahmepflichtig ist die Deponie für alle deponier- fähigen Abfälle aus privaten Haus- halten, für Straßenkehricht, für Kehricht mit hausmüllähnlichen Verunreinigungen und für nicht ver- brennbare Baustellenabfälle, frei von verwertbaren Bestandteilen.

Aus Industrie und Gewerbe werden auch Abfälle gegen Entgelt ange- nommen, die nicht unter die An- dienungspflicht fallen und die An- nahmekriterien der Blocklandde- ponie erfüllen. Im Wesentlichen ist die Deponierung auf solche Abfall- stoffe beschränkt, für die eine Be- seitigung im Müllheizwerk Bremen gar nicht oder nur bedingt durchge- führt werden kann.

Durch einen Änderungsbeschluss der Planfeststellung für die seit 1991 betriebene Erweiterungsfläche ist der Katalog der zur Beseitigung auf der Deponie genehmigten Abfall- arten überarbeitet und auf den ein- geschränkten Weiterbetrieb der Blocklanddeponie ab 2005 vorberei- tet worden. Der Altteil der Deponie wird entsprechend mit der Einstu- fung in die Deponieklasse I noch bis 31.07.2009 weiter betrieben. Hier werden über den verbleibenden Betriebszeitraum nur noch Böden, Bauschutt und Schlacken in den zugelassenen Belastungsgrenzen abgelagert. Im ersten Schüttab- schnitt der Altteils findet keine Ab- lagerung mehr statt, sodass dieser Teilabschnitt in die Stilllegungs- phase überführt werden soll.

21

8 Entsorgungseinrichtungen

(23)

8.3 Grünabfallkompostie- rungsanlage

Betreiber dieser Anlage ist die Kom- postierung Nord GmbH.

Die Anlage zur Grünabfallkompos- tierung befindet sich auf dem Ge- lände der Blocklanddeponie Bremen.

Zur kontinuierlichen Sicherung der Qualität unterliegt die Grünabfall- kompostierung dem Eigen- und Fremdüberwachungsverfahren nach RAL GZ 251 der Bundesgütegemein- schaft Kompost.

Das Annahmespektrum der Grünab- fallkompostierung umfasst folgende Fraktionen:

> Laub und Gras

> Baum- und Strauchschnitt

> Baumstämme und Baumstubben sowie Gemische daraus

> Gemische aus Grünabfällen

> Weihnachtsbäume

Diese Fraktionen werden nach der Anlieferung zerkleinert und ver- mischt und auf Freiflächen in offenen Mieten kompostiert, um aus ihnen Kompostprodukte bzw. Holzpro- dukte herzustellen. Die nach dem Kompostierungsprozess entstande- nen Produkte werden vermarktet.

Bei der Vermischung oder Siebung aufkommende Störstoffe werden beseitigt bzw. verwertet.

8.4 Bioabfallkompostie- rungsanlage

Betreiber der Anlage ist die Kom- postierung Nord GmbH.

Als Input sind organische Abfälle aus Haushaltungen und aus dem Gewerbe, die über die Biotonne er- fasst werden, zugelassen. Die nach dem Kompostierungsprozess ent- standenen Produkte werden ver- marktet. Bei der Vermischung oder Siebung aufkommende Störstoffe werden beseitigt bzw. verwertet.

8.5 Anlage zur Schadstoff- zwischenlagerung

Das Schadstoffzwischenlager wird betrieben von der Nehlsen - Plump GmbH & Co. KG, Zweigniederlassung Schadstoffentsorgung Nord.

Schadstoffe aus privaten Haushaltun- gen, die auf den Recycling-Stationen und über die Sammelsysteme er- fasst werden, werden zum Schad- stoffzwischenlager transportiert.

Die Verwertung bzw. Beseitigung der Schadstoffe wird von der Nehlsen - Plump GmbH & Co. KG durchgeführt.

8.6 Angaben über vermark- tete Energien

Infolge von Abbauprozessen der ein- gelagerten Abfälle kommt es in der Deponie zur Gasbildung. Die Entga- sung erfolgt durch 44 Gasbrunnen über die das Deponiegas abgesaugt wird. Zur Verstromung des Deponie- gases stehen 4 Gasmotoren mit einer Gesamtleistung von 2 MW zur Verfügung. Der erzeugte Strom wird in das Stromnetz eingespeist.

22

8 Entsorgungseinrichtungen

Stromerzeugung in MWh

2000 2001 2002 2003 2004

4.189 3.043 4.042 3.104 2.503

Tabelle 4

Stromerzeugung aus Deponiegas von 2000 bis 2004 in MWh

(24)

9. Kosten, Erlöse und Ge- bühren

Die Kosten und Erlöse für die Be- reiche Hausmüll, Deponie und Ge- werbeabfälle/thermische Beseitigung sind den aktuellen Wirtschafts- und Finanzplanungen der Bremer Ent- sorgungsbetriebe entnommen.

9.1 Bereich Hausmüll

Die Zahlen basieren auf der Wirt- schafts- und Finanzplanung 2005 bis 2009 der Bremer Entsorgungs- betriebe. Noch nicht berücksichtigt ist dabei eine ab 2006 geplante und von der Bremischen Bürgerschaft noch zu beschließende Senkung der Hausmüllgebühren

23

9 Kosten, Erlöse und Gebühren

in Tausend VIST

2005

Plan 2006

Plan 2007

Plan 2008

Plan 2009

Kosten 49.193 50.797 50.590 51.493 51.440

Erlöse + Über- / Unterdeckung aus Vorjahren 53.319 52.100 56.386 54.046 50.413

Tabelle 5

Kosten und Erlöse in Tausend

Bauabfälle über 1m3aus privaten Haushaltungen 8,00 pro Anlieferung Tabelle 7

Sonstige Gebühren in Behältergröße in Liter

60-1 60-2 90 120 60

+ 90

60 + 120

90 + 120

240 770 1.100

Anzahl der Personen

im Haushalt 1 2 3 4 5 6 7 8

Grundgebühr pro Jahr 95,40 133,20 200,40 232,80 333,60 366,00 433,20 456,00 1.369,20 1.728,00

Verminderte Grundgebühr

(auf Antrag) 267,00 299,40 333,00 349,20

In der Grundgebühr ent- haltene Regelleerungen pro Jahr

17 20 20 20 20 20 20 20 52 52

Gebühr für jede

zusätzliche Leerung 5,40 5,40 8,10 9,10

5,40 (60 l) 8,10 (90 l)

5,40 (60 l) 9,10 (120 l)

8,10 (90 l) 9,10 (120 l)

17,70 (240 l) 9,10 (120 l)

Tabelle 6

Behälterarten, Gebühren in und Leerungsangebote für Restabfall

(2 x120 l)

(25)

9.2 Bereich Deponie

9.3 Bereich Gewerbeabfälle/ Thermische Behandlung

24

9 Kosten, Erlöse und Gebühren

Tabelle 9

Gebühren für Selbstanlieferer in

Tabelle 10

Kosten und Erlöse in Tausend

in Tausend VIST

2005

Plan 2006

Plan 2007

Plan 2008

Plan 2009

Kosten 3.530 3.697 3.819 3.789 3.384

Erlöse 2.625 3.935 3.726 3.691 3.020

in Tausend VIST

2005

Plan 2006

Plan 2007

Plan 2008

Plan 2009

Kosten 1.485 1.533 1.526 1.567 1.560

Erlöse 1.473 1.500 1.492 1.484 1.475

Tabelle 8

Kosten und Erlöse in Tausend

Abfallfraktion

Kehricht mit hausmüllähnlichen Verunreinigungen Straßenkehricht (entwässert)

Baustellenabfälle, frei von verwertbaren Bestandteilen, nicht verbrennbar

Sperrige Einrichtungsgegenstände, soweit sie nicht aus Haushaltungen stammen, nicht verwertbar, nicht verbrennbar Gegenstände aus Haushaltsauflösungen bei Anlieferung durch Gewerbe

Grünabfälle mit hausmüllähnlichen Verunreinigungen Bodenaushub, rein

Gebühr pro 1.000 kg in

90,00 75,00 140,00 160,00 160,00 90,00 10,00

Tabelle 11

Behälterarten und Gebühren

Abfallwechselbehälter bis 15 m3

Abfallwechselbehälter von über 15 m3bis 30 m3 Abfallwechselpressbehälter bis 10 m3

Abfallwechselpressbehälter von über 10 m3bis 30 m3 Brennbare Abfälle (Verbrennungsgebühr)

Gebühren

82,00 pro Abfuhr 92,00 pro Abfuhr 82,00 pro Abfuhr 92,00 pro Abfuhr 85,00 pro MG

Referenzen

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