• Keine Ergebnisse gefunden

V 46/2007 - Umbenennung des Ressorts

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "V 46/2007 - Umbenennung des Ressorts"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Eingang: Dienstgebäude: Bus / Straßenbahn: Sprechzeiten: Bankverbindungen:

Rembertiring 8-12 Rembertiring 8-12 Haltestellen Hauptbahnhof montags bis freitags Bremer Landesbank Sparkasse Bremen 28195 Bremen von 9.00 - 14.00 Uhr Konto-Nr. 1070115000 Konto-Nr. 1090653

BLZ 290 500 00 BLZ 290 501 01

Die Senatorin

für Bildung und Wissenschaft

Freie

Hansestadt Bremen

Die Senatorin für Bildung und Wissenschaft Rembertiring 8-12 . 28195 Bremen

Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Senatorin für Bildung und Wissenschaft Nachrichtlich:

Landesinstitut für Schule

Schulen der Stadtgemeinde Bremen

Verfügung 46/2007

Auskunft erteilt Frau Isermann Zimmer 212 T 0421 361 2475 F 0421 361 16641 E-mail

marianne.isermann@

bildung.bremen.de Datum und Zeichen Ihres Schreibens Mein Zeichen

(bitte bei Antwort angeben) 112

Bremen, 13. Juli 2007

Umbenennung des Ressorts

Der Senat hat am 10. Juli 2007 die Umbenennung des Ressorts beschlossen. Danach lautet die Bezeichnung ab sofort „Die Senatorin für Bildung und Wissenschaft“.

Alle behördlichen Schriftstücke, Hinweisschilder, Stempel, Siegel, Dienstausweise etc. sind dement- sprechend zu verändern. Briefköpfe bitte ich bis zur Erstellung einer Vorlage selbstständig anzupas- sen. Neue Stempel, Siegel und Dienstausweise werden über Herrn Ahrens (112-3) bestellt. Bis sie vorliegen, sind die bisherigen weiterhin gültig.

Sollten sich in Ihrem Zuständigkeitsbereich weitere Materialien und Vorlagen befinden, die zu aktua- lisieren sind, bitte ich Sie, die Veränderung selbstständig zu veranlassen.

Eine weitere Verwendung der alten Bezeichnung führt nicht zu „rechtlichen Problemen“, da die Ein- deutigkeit der handelnden Institution weiterhin gegeben ist. Da aber der Beschluss vorliegt, ist er jetzt im Rahmen eines normalen Umstellungsverfahrens umzusetzen. Dies gilt selbstverständlich auch für die gesamte mündliche und schriftliche Kommunikation außerhalb der Vordrucke.

Im Auftrag

Gez. Marianne Isermann

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Verordnung über die Anerkennung von Leistungen des Diplomstudiums Volkskunde (A 308) nach UniStG für das Bachelorstudium Europäische Ethnologie (A 033

November 1944 nimmt die Katholische Kirche Vorarlbergs zum Anlass, an die Person des Provikars und an die Zeit des Nationalsozialismus zu erinnern. Heuer steht die Vorarlberger

Parvana schreibt nun aus dem Lager einen Brief an ihre Freundin Shauzia, wo sie ihr nun noch einmal von den Erlebnissen auf der Suche nach ihrer Mutter und ihren Geschwistern

Musik: weiß → Bitte die alten Liederzettel nicht ausheften!. Elternpost: gelb → Bitte eine

Die für den Masterstudiengang Psycho- logie erlassenen Studien- und Prüfungsordnungen behalten ihre Gültigkeit auch für die neue Fachbe- zeichnung. (2) Die neue

Die für den Masterstudiengang Molekulare Le- benswissenschaften erlassenen Studien- und Prü- fungsordnungen behalten ihre Gültigkeit auch für die neue Fachbezeichnung. (2)

Die für den Masterstudiengang „Biblio- theks- und Informationswissenschaft“ erlassenen Studien- und Prüfungsordnungen und die Anlage der fachspezifischen Zugangs- und

April 2016 die Umbenennung des vom Seminar für Ländliche Entwicklung angebotenen weiterbildenden Zertifi- katsstudiums „Internationale Entwicklungszusam- menarbeit“ in