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RS-200915-Corona-Bayerische-Vereinbarung

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Datenschutzhinweis: Die Informationen nach Art. 13 und 14 DSGVO finden Sie unter www.kvb.de/datenschutz.

Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Körperschaft des öffentlichen Rechts www.kvb.de Elsenheimerstraße 39 80687 München

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15.09.2020

Bayerische Teststrategie

 Anhebung der Vergütung rückwirkend zum 01.07.2020

 Verwendung des Vordrucks OEGD für Laborauftrag

 Besonderheiten des Testangebots an Lehrkräfte und Schulpersonal sowie Erzieher- /innen in Kindertageseinrichtungen

Sehr geehrte Damen und Herren,

in den letzten Wochen standen wir zur Bayerischen Teststrategie in engem Austausch mit dem Mi- nisterium. Ziel war es, das Abrechnungsprozedere und insbesondere die Vergütung für die nieder- gelassene Ärzteschaft für die Testung asymptomatischer Personen verbindlich zu vereinbaren.

Nachfolgend informieren wir Sie gerne über die Ergebnisse:

1. Anhebung der Vergütung für Testungen asymptomatischer Personen (Bayerisches Tes- tangebot) rückwirkend ab 01.07.2020

a. Pauschale für Abstrich

(abhängig vom Ort, an dem Abstrich genommen wird)

 in der Arztpraxis € 25,-- Ziffer 98050

 bei Hausbesuch € 45,-- Ziffer 98051

 bei Mitbesuch € 35,-- Ziffer 98052

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zum Schreiben vom 15.09.2020

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b. Stundensatz für Reihentestung außerhalb der Arztpraxis (abhängig von Wochentag und Uhrzeit, zu der die Testung erfolgt)

Mo - Do und Fr bis 13:00 Uhr

 für Arzt (Abstrichnehmer) € 130,-- Ziffer 98053

 für nicht-ärztliches Praxispersonal € 40,-- Ziffer 98054 Fr ab 13:00 Uhr, Sa, So und Feiertage

 für Arzt (Abstrichnehmer) € 160,-- Ziffer 98053A

 für nicht-ärztliches Praxispersonal € 50,-- Ziffer 98054A Zusätzlich bis zu 3x täglich

 für vor- und nachbereitende Arbeiten € 40,-- Ziffer 98054

 Fr ab 13:00 Uhr, Sa, So und Feiertage € 50,-- Ziffer 98054A Reisezeit/Wegezeit

für den Arzt und das vom Arzt gestellte nicht-ärztliche Personal wird ebenfalls nach den genannten Stundensätzen vergütet.

Bitte beachten Sie:

 Die eigenbeschaffte persönliche Schutzausrüstung ist mit der Anhebung der Vergütung abgegolten.

c. Pauschale für labordiagnostische Leistung

 zum Nukleinsäurenachweis einer Infektion mit dem beta-Coronavirus

SARS-CoV-2 € 50,50 Ziffer 98055

Bitte beachten Sie:

Die Vergütung entspricht derjenigen, die für Testungen nach der Rechtsverordnung des Bundes (RVO) vereinbart ist. Die Zuschläge für Versandmaterial (ehemals Ziffer 98056 mit 1,54 €) und Kosten für die Übermittlung des Untersuchungsergebnisses (ehemals Ziffer 98057 mit 2,60 €) sind Bestandteil dieser Vergütung.

 In Ihrer Laborabrechnung brauchen Sie rückwirkend die Ziffern 98056 und 98057 nicht streichen. Wir berücksichtigen die neue Abrechnungsform mit der alleinigen Ziffer 98055 automatisch.

Die ausführlichen Leistungsbeschreibungen finden Sie auf unserer Internetseite www.kvb.de.

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zum Schreiben vom 15.09.2020

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2. Verwendung des Vordrucks OEGD für Laborauftrag

Die Laboranalyse wird im Rahmen der bayerischen Regelung mit Verwendung des Vordrucks OEGD bei einem vertragsärztlichen Labor veranlasst.

Bitte beachten Sie:

Gültigkeit für alle Laborbeauftragungen im Rahmen des Bayerischen Testangebots.

 Für Untersuchungsaufträge, die nicht nach der Rechtsverordnung des Bundes beauftragt werden können, ist das Feld „regionale Sondervereinbarung“ ist anzukreuzen und die KVB-Sonderziffer 98055 einzutragen.

Bezug des Vordrucks OEGD

 Der Vordruck OEGD kann von der Fa. Kohlhammer mit dem beiliegenden

Bestellformular bezogen werden. Es steht auch ein Online-Bestellformular zur Verfügung.

Übergangsweise kann der bisherige Vordruck 10 (Auftrag: 98055 - Bayerisches Testange- bot) verwendet werden.

3. Reihentestung für Lehrkräfte und Schulpersonal sowie Erzieher-/innen in Kindertageseinrichtungen

Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat festgelegt, dass die Beauf- tragung der Vertragsärzte nicht zwingend über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) und damit über die Gesundheitsämter erfolgen muss.

Schulen und Kindertagesstätten haben somit die Möglichkeit, sich selbst testbereite Vertrags- ärzte zu suchen und mit diesen direkt Testtermine zu vereinbaren, ohne dass eine Veranlas- sung über das Gesundheitsamt notwendig wird. Dafür melden die Einrichtungen die Reihente- stung an das örtlich zuständige Gesundheitsamt. Im Gegenzug informiert das Gesundheitsamt die Einrichtungen über die Ärzte, die sich zu Reihentestungen bereit erklären haben.

Bitte beachten Sie:

Alle Details zu den Reihentestungen für Lehrkräfte und Schulpersonal, Erzieher/innen in Kin- dertageseinrichtungen, insbesondere welche Aufgaben Ihnen als Arzt

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zum Schreiben vom 15.09.2020

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dabei zukommen, entnehmen Sie bitte dem Merkblatt der Bayerischen Staatsministerien für Gesundheit und Pflege sowie Unterricht und Kultus. Dieses finden Sie auf der Website der KVB unter folgendem Link:

https://www.kvb.de/praxis/qualitaet/hygiene-und-infektionspraevention/

infektionsschutz/coronavirus/

Testbereitschaft Ihrer Praxis

Sie bieten Covid-19-Tests in Ihrer Praxis an und haben zudem Interesse, an Reihentestungen im Auftrag der Gesundheitsämter bzw. Schulen/Kindertagesstätten teilzunehmen? Dann melden Sie bitte Ihre Testbereitschaft auf unserer Homepage in „Meine KVB“.

Weitere, laufend aktualisierte Informationen sowie ausführliche Video-Tutorials zur korrekten Ab- rechnung der unterschiedlichen Testszenarien finden Sie auf www.kvb.de unter

„Coronavirus: Infos und Maßnahmen - Informationen zu SARS-CoV-2 für Ärzte“.

Dort sind auch Fallbeispiele zu den verschiedenen Testangeboten abrufbar.

Beste Grüße

Ihre KVB

Anlage

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