Zwischen der
FREIEN HANSESTADT BREMEN
vertreten durch die Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport
und
der Am Dobben Betreibergesellschaft mbH, wird folgende
Vereinbarung nach § 76 a Absatz 3 SGB XII
geschlossen:
1. Gegenstand
Gegenstand dieser Vereinbarung ist die Finanzierung gesondert berechneter Investitionskosten nach § 82 Absatz 4 SGB Xl für die vollstationäre Dauerpflegeeinrichtung: Haus am Dobben, Am Dobben 67/68, 28203 Bremen
2. Leistungsvereinbarung
Die vollstationäre Dauerpflegeeinrichtung Haus am Dobben, stellt 34 bezugsfertig ausgestattete Plätze mit 20 Einzelzimmern und 7 Doppelzimmern für nach dem
SGB Xl pflegebedürftige Menschen zur Verfügung.
3. Vergütungsvereinbarung
Für die Bereitstellung und Erhaltung der betriebsnotwendigen Anlagen einschließlich ihrer Ausstattung der o.g. vollstationären Dauerpflegeeinrichtung, werden pro Belegtag und Person Investitionsfolgekosten in Höhe von
pro Person/tägl. 14,37 Euro vereinbart.
Diese Kosten werden vom Träger der Sozialhilfe nur für Personen übernommen, die a.) einen Anspruch auf stationäre Pflege nach den Leistungsvorschriften des SGB Xl
oder des SGB XII
und
b.) aufgrund ihrer persönlichen finanziellen Verhältnisse einen Anspruch auf Hilfe nach den Vorschriften des SGB XII haben.
Seite - 2 - zur Vereinbarung über Investitionsfolgekosten für das Kalenderjahr 2022
3.1 Bemessungsgrundlage
Die Bemessung und Berechnung der Investitionsfolgekosten richtet sich nach den Bestimmungen und Bewertungskriterien der Anlage 4a zum Brem LRV SGB XII ergänzt durch die Verordnung zur Durchführung des Bremischen Ausführungsgesetzes zum
Pflege-Versicherungsgesetz (BremAGPflegeVGV), neueste Fassung.
Für Ihre o.g. Dauerpflegeeinrichtung werden folgende investionsbedingte Folgekosten vereinbart:
Abschreibungen p.a.für
Eur n Eu inbauten E attungen E nner Eu
Eur
gen Eur nlagen E ge Eu
nd p.a. Eu schale p.a. Eur
t/Leasing: Euro 1
Gesamtbetrag der vereinbarten Investitionsfolgekosten Euro 1
Hieraus ergeben sich unter Berücksichtigung der zu berücksichtigenden Belegungstage in Höhe von (Mindestauslastung) tägliche Investitionsfolgekosten in Höhe von Euro 14,37 pro Person.
3.2 Vereinbarungszeitraum
Die Vereinbarung gilt für die Zeit vom 01.01.2022 bis31.12.2022.
Seite - 3 - zur Vereinbarung über Investitionsfolgekosten für das Kalenderjahr 2022
4. Prüfungsvereinbarung
Zur Berechnung und Vereinbarung der entsprechenden Investitionsfolgekosten für Folgejahre, sind vom Einrichtungsträger die in der Anlage 4 zum BremLRV SGB XII genannten Unterlagen jeweils bis zum 30.10. des laufenden Jahres beim Kostenträger einzureichen. Diese Unterlagen stellen einerseits die Basis für Folgevereinbarungen und andererseits die Grundlage für Prüfungen dar. Der Träger der Sozialhilfe ist berechtigt vor Ort Prüfungen inbesondere bezogen auf die Ausstattung der Einrichtung
vorzunehmen.
5. Sonstige Bestimmungen
5.1 Bei Unwirksamkeit einer Bestimmung dieses Vertrages verlieren die übrigen Bestimmungen ihre Wirksamkeit nicht. Eine unwirksame Regelung ist von den Vertragsparteien durch eine wirksame zu ersetzen, die der unwirksamen in ihrer Auswirkung möglichst nahe kommt. Im übrigen gelten die Vorschriften der §§ 53 ff. des Zehnten Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) über den öffentlich-rechtlichen Vertrag.
5.2 Dieser Vertrag unterliegt dem Bremer Informationsfreiheitsgesetz (BremlFG). Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen wird er nach Maßgabe der Vorschriften des BremlFG im elektronischen Informationsregister veröffentlicht. Unabhängig von einer möglichen Veröffentlichung kann der Vertrag Gegenstand von Auskunftsanträgen nach dem BremlFG sein.
Bremen, 30.11.2021
Die Senatorin für Soziales, Jugend, Integration
und Sport
Einrichtungsträger
rechtsverbindliche Unterschrift/ Stempel